Nr 487 Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 14. Gesetzgebungsperiode)
Vorlage der Landesregierung
betreffend die Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen der Gebarung 2010
Die Landesregierung war gemäß Art III Abs 3 des Landeshaushaltsgesetzes 2010 ermächtigt, für unabweisbare Ausgaben Überschreitungen der bezüglichen Ansätze vorzunehmen, wofür die nachträgliche Genehmigung des Landtages einzuholen ist.
Die nachträgliche Genehmigung ist nicht erforderlich für:
a) Kreditverschiebungen bis 15 vH der Abschnittssumme der Haushaltsgruppe (gemäß Artikel III Abs 2 Landeshaushaltsgesetz 2010);
b) Ausgaben, die mit zweckgebundenen Einnahmen und aus zweckbestimmten Rücklagen bedeckt werden (gemäß Artikel III Abs 4 und Abs 5 Landeshaushaltsgesetz 2010);
c) die Zuführung von Mitteln des ordentlichen Haushaltes an den außerordentlichen Haus- halt, die Bildung einer Haushaltsrücklage und von Rücklagen für den Investitionsaufwand sowie die Bildung einer allgemeinen Baufondsrücklage (gemäß Artikel VII Abs 1 und Arti- kel VIII Abs 2 Landeshaushaltsgesetz 2010).
Die genehmigungspflichtigen Haushaltsüberschreitungen des Jahres 2010 betreffen Kredit- überschreitungen, deren Finanzierung durch Heranziehung von allgemeinen Haushaltsmitteln, die keiner Zweckwidmung unterliegen, erfolgte. Dies betrifft insbesondere die Bedeckung durch Heranziehung von Mitteln der Haushaltsrücklage, der Investitionsrücklage und durch Aufnahme von zusätzlichen Finanzschulden des Landes.
I. Allgemeine Kreditüberschreitungen im Haushaltsvollzug 2010
Gruppe Ansatz
Betrag €
Ordentlicher Haushalt
0 Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung
1/01901 Investitionsförderung Landesverteidigung
Für die Bereitstellung eines Investitionsbeitrages an das Bundes- ministerium für Landesverteidigung zur Generalsanierung des Un- terkunftsobjektes 58 in der Schwarzenberg-Kaserne in Wals wurde eine Kreditüberschreitung in Höhe von € 150.000,00 genehmigt.
Die Bedeckung erfolgte in Höhe von € 50.000,00 durch Heranzie- hung von Mitteln der Rücklage 2981 179 – Katastrophenhilfsdienst, in Höhe von € 50.000,00 aus Mitteln des Investitions- und
Wachstumsprogrammes (Salzburg-Anleihe; siehe Punkt II. der Vor- lage) und in Höhe von € 50.000,00 durch Heranziehung von Mitteln der Investitionsrücklage.
Regierungsbeschluss vom 24.8.2010, Zahl 20111-RU/2010/203- 2010
Meldung an den Landtag, lfd Nr 03
50.000,00
1/05901 Förderungsbeiträge (Institutionen/Einzelpersonen)
Genehmigung einer Kreditüberschreitung in Höhe von € 6.336,36 für die Gewährung eines Förderungsbeitrages zur Neugestaltung der österreichischen Gedenkstätte in Auschwitz-Birkenau. Für die Bedeckung wurden Mittel der Haushaltsrücklage in gleicher Höhe bereitgestellt.
Regierungsbeschluss vom 27.12.2010, Zahl 20111-RU/2010/301- 2010
Meldung an den Landtag, lfd Nr 07
6.336,36
2 Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft
tung in Höhe von insgesamt € 5.000.000,00 genehmigt, die durch zweckgewidmete Bundesmittel in Höhe von € 2.640.000,00, durch Heranziehung von Mitteln der Rücklage 2981 040 – Amtsgebäude;
Instandhaltung – in Höhe von € 660.000,00, durch Mittel der Bau- fondsrücklage (2982 909) in Höhe von € 600.000,00 und durch Mittel der Haushaltsrücklage in Höhe von €.1 100.00,00 abgedeckt wurde.
Regierungsbeschluss vom 24.8.2010, Zahl 20111-RU/2010/201- 2010
Meldung an den Landtag, lfd Nr 04
1.100.000,00
1/27902 Sonstige Förderung der Erwachsenenbildung
Gewährung eines Förderungsbeitrages in Höhe von € 12.000,00 an die Erzdiözese Salzburg zur Sanierung des Markussaales (Gstät- tengasse 16). Die Bedeckung erfolgte durch Heranziehung eines gleich hohen Betrages aus Mitteln der Haushaltsrücklage.
Regierungsbeschluss vom 26.8.2010, Zahl 20111-RU/2010/205- 2010 Meldung an den Landtag, lfd Nr 05
12.000,00
4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung
1/44100 Behebung von Katastrophenschäden
Für die Auszahlung der Beihilfen zur Behebung von Katastrophen- schäden wurden Kreditüberschreitungen in Höhe von insgesamt
€ 3.608.710,00 genehmigt. Die Bedeckung erfolgte durch Heran- ziehung von zweckgewidmeten Zuschüssen des Katastrophen- fonds im Ausmaß von € 1.809.787,21, durch Mehreinnahmen beim Ansatz 2/94400 – Behebung von Katastrophenschäden- in Höhe von € 355.439,19, durch Heranziehung von Mitteln der Investitions- rücklage in Höhe von € 508.016,00 und durch eine Neuverschul- dung des Landes (Darlehensaufnahme) in Höhe von € 935.467,60.
Regierungsbeschluss vom 26.8.2010, Zahl 20111-RU/2010/205- 2010
Meldung an den Landtag, lfd Nr 05
508.016,00
Regierungsbeschluss vom 27.12.2010, Zahl 20111-RU/2010/301- 2010
Meldung an den Landtag, lfd Nr 07
935.467,60
5 Gesundheit
1/55201 Krankenhaus Mittersill
Für die Errichtung des Departments für Akutgeriatrie und Remobili- sation sowie der Palliativversorgung im Krankenhaus Mittersill wur- de einer Kreditüberschreitung in Höhe von maximal € 460.000,00 zugestimmt, die durch Heranziehung von Mitteln der Investitions- rücklage zu bedecken war.
Regierungsbeschluss vom 12.4.2010, Zahl 20111-RU/2010/81- 2010
Meldung an den Landtag, lfd Nr 01
460.000,00
6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr
1/61100 Landesstraßen/Neu- bzw Ausbau und Instandsetzung
Genehmigung einer Kreditüberschreitung für die Auszahlung des Landesbeitrages zum Projekt "B 152 Seeleiten Landesstraße, Stra- ßenumlegung Unterburgau" in Höhe von € 1.100.000,00. Für die Bedeckung wurden Mittel der Investitionsrücklage in gleicher Höhe herangezogen.
Regierungsbeschluss vom 26.8.2010, Zahl 20111-RU/2010/205- 2010
Meldung an den Landtag, lfd Nr 05
1.100.000,00
1/64903 Öffentlicher Verkehr im Zentralraum
Mit Beschluss der Landesregierung vom 15.9.2010 wurde das "7.
Mittelfristige Investitionsprogramm der Salzburger Lokalbahn 2010 bis 2014" genehmigt. Gleichzeitig wurde für die Bereitstellung der hiefür erforderlichen Landesmittel einer Kreditüberschreitung von bis zu € 380.000,00 jährlich zugestimmt, die jeweils durch eine zu-
9 Finanzwirtschaft
1/94000 Bedarfszuweisungen an Gemeinden
Für die Bereitstellung eines Landesbeitrages an die Gemeinde St.
Gilgen zur Finanzierung der Investitionskosten für das "Mozarthaus St. Gilgen" wurde eine Kreditüberschreitung in Höhe von
€ 266.667,00 genehmigt. Die Bedeckung erfolgte durch Darle- hensaufnahme bzw zusätzliche Neuverschuldung des Landes in gleicher Höhe.
Regierungsbeschluss vom 26.8.2010, Zahl 20111-RU/2010/205- 2010
Meldung an den Landtag, lfd Nr 05
266.667,00
Summe ordentlicher Haushalt 4.818.486,96
Außerordentlicher Haushalt
2 Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft
5/21500 Eb. Privatgymnasium Borromäum
Für die Sanierung der Turn- und Mehrzweckhalle im Eb. Kollegium Borromäum wurde einer Kreditüberschreitung in Höhe von insge- samt € 295.000,00 zugestimmt. Davon entfallen € 100.000,00 auf das Jahr 2010 und € 195.000,00 auf das Jahr 2011. Für die Bede- ckung werden jeweils Mittel der Investitionsrücklage herangezogen.
Regierungsbeschluss vom 5.7.2010, Zahl 20111-RU/2010/152- 2010
Meldung an den Landtag, lfd Nr 02
100.000,00
5/21501 Privatgymnasium Herz Jesu-Missionare
Genehmigung einer Kreditüberschreitung in Höhe von
€ 574.000,00 für die Auszahlung eines Förderungsbeitrages zum Um- und Erweiterungsbau im Privatgymnasium der Herz Jesu Mis- sionare in Salzburg. Die Bedeckung erfolgte durch Heranziehung von Mitteln der Investitionsrücklage in gleicher Höhe.
Q
Regierungsbeschluss vom 27.12.2010, Zahl 20111-RU/2010/301- 2010
Meldung an den Landtag, lfd Nr 07
574.000,00
5/22202 Private Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik
Für die Bereitstellung eines Landesbeitrages zur Sanierung und Neugestaltung der Schulküche und des dazugehörigen Foyers in der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik der Franziskanerin- nen in Salzburg wurde einer Kreditüberschreitung in Höhe von
€ 23.000,00 zugestimmt, die durch Heranziehung eines gleich ho- hen Betrages aus Mitteln der Investitionsrücklage abzudecken war.
Regierungsbeschluss vom 27.12.2010, Zahl 20111-RU/2010/301- 2010
Meldung an den Landtag, lfd Nr 07
23.000,00
6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr
5/63300 Beiträge zur Wildbachverbauung
Für die Dotierung von Fördermitteln im Rahmen der "Projekte des vorbeugenden Hochwasserschutzes im Land Salzburg" wurde eine Kreditüberschreitung in Höhe von € 120.000,00 genehmigt. Die Bedeckung erfolgte durch Heranziehung eines gleich hohen Betra- ges aus Mitteln der Investitionsrücklage.
Regierungsbeschluss vom 26.8.2010, Zahl 20111-RU/2010/205- 2010
Meldung an den Landtag, lfd Nr 05
120.000,00
7 Straßen- und Wasserbau, Verkehr
5/71010 Güterwege
Genehmigung einer Kreditüberschreitung in Höhe von €
160.000,00 für die Bereitstellung von zusätzlichen Investitionszu- schüssen zur Sanierung der Karneralmstraße in Ramingstein. Für die Bedeckung wurden Mittel der Investitionsrücklage in gleicher Höhe herangezogen.
Regierungsbeschluss vom 26.8.2010, Zahl 20111-RU/2010/205- 2010
Meldung an den Landtag, lfd Nr 05
160.000,00
9 Finanzwirtschaft
5/91410 Stadion Salzburg Wals-Siezenheim
Für die sich im Zuge der Endabrechnung für die "ARGE EURO 2008" ergebenden Mehrkosten wurde einer Kreditüberschreitung in Höhe von insgesamt € 2.200.000,00 zugestimmt. Die Bedeckung erfolgte durch eine Neuverschuldung des Landes (Darlehensauf- nahme) im gleichen Ausmaß.
Regierungsbeschluss vom 27.12.2010, Zahl 20111-RU/2010/301- 2010
Meldung an den Landtag, lfd Nr 07
2.200.000,00
Summe außerordentlicher Haushalt 3.177.000,00
SUMME I – Allgemeine Kreditüberschreitungen 7.995.486,96
II. Investitions- und Wachstumsprogramm unter der Marke "Salzburg Anleihe"
Mit Regierungsbeschluss vom 22. Juni 2009, Zahl 201-REG/16/6-2009, und auf der Grundlage des Beschlusses des Salzburger Landtages vom 8. Juli 2009 (Bericht Nr 197) wurde im Rah- men des Investitions- und Wachstumsprogrammes 2009 bis 2014 unter der Marke "Salzburg Anleihe" eine zusätzliche Neuverschuldung des Landes Salzburg in Höhe von € 100 Mio für konjunkturbelebende Maßnahmen genehmigt. Mit Beschluss der Landesregierung vom 23./24. Oktober 2009 wurde eine Reduzierung des Investitionsrahmens auf € 78 Mio vorge- nommen.
Nach den im Jahr 2009 zur Auszahlung gebrachten Anweisungen in Höhe von € 12.754.998,32 wurden im Rechnungsjahr 2010 folgende weitere Kreditfreigaben auf der Grundlage des ge- nannten Regierungsbeschlusses erteilt. Die Bedeckung aller Förder- und Investitionsmaßnah- men erfolgt ausschließlich durch Aufnahme von zusätzlichen Finanzschulden des Landes Salz- burg:
1. Ordentlicher Haushalt
Gruppe Ansatz
Betrag €
1/05901 Förderungsbeiträge (Institutionen/Einzelpersonen)
Salzburger Kinderkrebshilfe, Projekt "Sonneninsel" in Seekirchen Finanzierungsbeitrag des Landes
200.000,00
1/22001 Schulbetrieb (Landesberufsschulen)
Landesberufsschulen und Internate, diverse Investitionsmaßnah- men (LBS St. Johann, LBS 5 + 6 Itzling, LBS-Heim Obertrum)
1.544.829,99
1/25190 Landesberufsschülerheime
Landesberufsschülerheime St. Johann, Wals und Obertrum (diverse Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen)
681.104,40
1/77103 Sonstige Maßnahmen zur Förderung des Tourismus
"Tourismusoffensive": Sonderimpulsprogramm für touristisch schwächer entwickelte Regionen
763.789,00
1/84010 Ankauf von Grundstücken 2.224.250,00
Grundstück Johnson & Johnson, Hallein € 1.174.250,00 Neubau Berufsschule für Seilbahner (Regie-
rungsbeschluss vom 25.1.2010, Zahl 20111- RS/2010/1-2010)
Grundstück Frühstückl Beteiligungs GmbH, Tamsweg
€ 1.050.000,00
Neubau Landeberufsschülerheim Tamsweg (Re- gierungsbeschluss vom 28.6.2010, Zahl 20111- RU/2010/142-2010)
1/94000 Bedarfszuweisungen an Gemeinden
St. Margarethen, Umlegung bzw Neubau Liftstraße
40.000,00
2. Außerordentlicher Haushalt
Gruppe Ansatz
Betrag €
5/22102 Tourismusschulen 1.715.703,36
TS Bad Hofgastein, Sanierung und Erweiterung € 620.001,68 TS Kleßheim, Errichtung Sportinfrastruktur €1.095.701,68
5/28910 Fachhochschulen 4.600.000,00
Erweiterung Fachhochschule Puch-Urstein, Landesbeitrag
5/91401 Messezentrum Salzburg 6.500.000,00
Neubau der Messehallen, Finanzierungsbeitrag
Summe außerordentlicher Haushalt 12.815.703,36
Summe II – Investitions- und Wachstumsprogramm 18.269.676,75
Die Landesregierung stellt sohin den
Antrag,
der Salzburger Landtag wolle beschließen:
1. Die im Jahr 2010 gegenüber dem Landesvoranschlag 2010 nach Artikel III Abs 3 des Lan- deshaushaltsgesetzes 2010 von der Salzburger Landesregierung beschlossenen allgemei- nen Kreditüberschreitungen von insgesamt € 7.995.486,96 werden genehmigt.
2. Die im Jahr 2010 im Rahmen des Investitions- und Wachstumsprogrammes 2009 bis 2014 unter der Marke "Salzburg Anleihe" genehmigten Kreditfreigaben betragen insgesamt
€ 18.269.676,75. Diese Ausgabenermächtigungen sowie die dafür notwendige Aufnahme von zusätzlichen Finanzschulden des Landes Salzburg werden genehmigt.
3. Diese Vorlage wird dem Finanzüberwachungs- und dem Finanzausschuss zur Beratung, Berichterstattung und Antragstellung zugewiesen.