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Archiv "Akademie für Sozialmedizin" (14.01.1987)

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Krankenversicherung: Der Alters-Effekt

1986

idb.411r1111.PAD41)

(11,1011119e,..

CID Tatsächlicher allgemeiner Beitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung

So hoch wäre der Beitragssatz, wenn die Erwerbstätigen nur

ihre eigenen Knlinkheftskostei s) finanzieren müßten

7.0

1981 1983 1985

8,0

1977 1979

in Prozent

1975 11,0

10.0

.1 einschließlich der Krankheitskosten ihrer Familienangehörigen: Quelle: AOK-Bundesverband Institut der deutschen Wirtschaft iwd

Das Defizit in der Rentner-Krankenversicherung wird immer grö- ßer: 1985 mußten die Krankenkassen für ein Rentner-Mitglied rund 1488 DM mehr ausgeben als für ein erwerbsaktives Mitglied;

1975 belief sich der Mehraufwand erst auf 275 DM. Für die Versi- cherten (Mitglieder und Familienangehörige) beträgt der Unter- schied sogar 1921 DM. Grund für das wachsende Defizit: Der Bei- trag der Rentenversicherung an die Krankenversicherung be- trägt seit Jahren unverändert 11,8 Prozent der Rentenausgaben (früher 17 Prozent). Andererseits hat sich der Anteil der Rentner am Mitgliederbestand der Krankenkassen seit 1960 von 18,8 Pro- zent auf 29,3 Prozent erhöht. Einer Prognose des AOK-Bundesver- bands zufolge werden es bis zur Jahrtausendwende mehr als 35 Prozent sein. Konsequenz: 1985 standen einem Beitragsaufkom- men von 18,3 Milliarden DM Ausgaben von 43 Milliarden DM ge- genüber. Dies bedeutet eine Finanzierungslücke von 24,7 Milliar- den DM (im Jahr 1975 waren es 5,3 Milliarden DM) iwd/EB

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Aus Bund und Ländern

Verabschiedet:

Bedarfsplanung, Arzt im Praktikum

BONN. Am 1. Januar 1987 ist das Gesetz zur Ver- besserung der kassenärzt- lichen Bedarfsplanung in.

Kraft getreten, das der Bun- desrat noch in seiner letzten Sitzung 1986 verabschiedet hatte. Demnach können ein- zelne Planungsbereiche für die Zulassung weiterer Kas- senärzte gesperrt werden, wenn der Versorgungsgrad den Stand von Ende 1980 um mindestens 50 Prozent über- schritten hat. Mindestens die Hälfte der insgesamt 466 Pla- nungsbereiche müssen aber stets für Neuzulassungen of- fenbleiben.

Ferner verabschiedete der Bundesrat unter anderem ei- ne Novelle zur Änderung der Bundesärzteordnung, die im wesentlichen dem Zweck dient, die Einführung der

„Arzt im Praktikum"-Phase in die ärztliche Ausbildung von Mitte 1987 auf Mitte 1988 hinauszuschieben. EB

Gemeinsame

Kommission Ärzte/

Pharmaindustrie

KÖLN/FRANKFURT.

Eine „Gemeinsame Kom- mission" bezüglich der Ein- haltung des Kodex des Bun- desverbandes der Pharma- zeutischen Industrie einer- seits und zur Einhaltung der ärztlichen Berufsordnung an- dererseits haben der Bundes- verband der Pharmazeuti- schen Industrie (BPI), die Bundesärztekammer (BAK) und die Kassenärztliche Bun- desvereinigung (KBV) Mitte November 1986 eingerichtet.

Die Kommission hat die Auf- gabe, bekanntgewordene Be- schwerden zu erörtern und — sofern Verstöße festgestellt werden — den für die Ahn- dung zuständigen Stellen (Landesärztekammer oder Bundesverband der Phar- maindustrie) mitzuteilen, da-

mit Mißstände abgestellt wer- den können.

Die Kommission besteht aus den Präsidenten und Vor- sitzenden sowie den Haupt- geschäftsführern der Koope- rationspartner. Für das Jahr 1987 ist der Präsident der Bundesärztekammer, Dr.

Karsten Vilmar, Bremen, zum Vorsitzenden gewählt worden. Der BPI-Vorsitzen- de, Erik von Davidson, Mannheim, ist zum Stellver- treter gewählt worden. Die Geschäftsstelle der Kommis- sion ist bei der Bundesärzte- kammer, Herbert-Lewin- Straße 1, 5000 Köln 41. EB

Sachverständige erhalten mehr Geld

BONN. Zum Jahresbe- ginn 1987 ist eine Erhöhung der Entschädigungen der Sachverständigen, Zeugen und ehrenamtlichen Richter in Kraft getreten.

Zeugen werden künftig mit mindestens drei, höch- stens 20 DM für ihren Ver- dienstausfall entschädigt. Für Sachverständige beträgt der Entschädigungsrahmen für jede Stunde zwischen 40 und 70 DM. Die Entschädigung für ärztliche Leistungen wur- de um etwa 45 Prozent er- höht.

Der Änderungsvorschlag der Bundesärztekammer, die unter anderem gefordert hat- te, bei der Vergütung von Röntgenleistungen den Stei- gerungssatz statt auf den 1,lfachen auf den 1,3fachen Multiplikator festzusetzen, wurde allerdings nicht be- rücksichtigt. EB

13 000 Anträge für die Zulassung von Arzneimitteln

BONN. Mehr als 13 000 Zulassungsanträge sind seit Inkrafttreten der Vorschrif- ten über das Zulassungsver- fahren im Arzneimittelgesetz am 1. Januar 1978 bis zur Än- derung dieses Gesetzes am 22. August 1986 (unter ande-

rem neue Zweitantragsteller- regelung) beim Bundesge- sundheitsamt (BGA) in Ber- lin eingegangen.

Allein von Januar bis zum 21. August 1986 wurden nach Angaben der Parlamentari- schen Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministeri- um, Irmgard Karwatzki, 4120 Anträge eingereicht. Bei 90 Prozent der Anträge handel- te es sich um Zweitantragstel- lungen.

Das BGA habe wegen des Arbeitsaufwandes ein spe- zielles Verfahren entwickelt, nach dem die Zulassungsan- träge in drei Gruppen einge- teilt und nach Prioritäten ge- ordnet bearbeitet werden. Es sei jedoch nicht auszuschlie- ßen, daß in Einzelfällen die abschließende Bearbeitung mehrere Jahre dauern könne.

Das praktizierte Verfahren habe bisher in der Pharma- Industrie überwiegend Zu- stimmung gefunden. EB

Akademie

für Sozialmedizin

BERLIN. Eine Akademie für Sozialmedizin ist im Ok- tober gegründet worden.

Träger sind die Bundesversi- cherungsanstalt für Ange- stellte, die Landesversiche- rungsanstalt Berlin und die Ärztekammer Berlin. Die Akademie soll ab Frühjahr Grund- und Aufbaukurse in Sozialmedizin anbieten.

Die Teilnahme an derarti- gen Kursen ist Voraussetzung für das Führen der Zusatzbe- zeichnung „Sozialmedizin".

Außer der neuen Akademie in Berlin bieten die sozial- und arbeitsmedizinische Akademie Ulm, die Bayeri- sche Akademie für Arbeits- und Sozialmedizin München, die Hessische Akademie für Betriebs-, Arbeits- und So- zialmedizin sowie Akademie für Sozialmedizin Bochum derartige Kurse an. JK Dt. Ärztebl. 84, Heft 3, 14. Januar 1987 (13) A-65

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