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Archiv "Telefonieren: Frage" (06.04.2001)

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Rechtsbegriffe

Zu dem Beitrag „Die unbestimmten Rechtsbegriffe im SGB V: Die Politik muss entscheiden“ von Dr. med. Hans Hege in Heft 5/2001:

Vorschläge

Über Ihre klare und fundier- te Analyse der Entwicklung der Grundlagen der GKV habe ich mich sehr gefreut.

Leider vermag ich nicht dar- an zu glauben, dass die Poli- tik freiwillig am Status quo etwas ändern will. Zu be- quem ist es doch, Ärzte für die Gesamtausgaben finanzi- ell haften zu lassen und ande- rerseits eine (kostenlose)

„Qualitätssicherung“ gleich Qualitätsgarantie zu fordern.

Im Zweifelsfalle sind halt im- mer die Ärzte dran; entwe- der finanziell oder moralisch.

Was tun?

Ein Weg ist der über den

§ 137 e SGB V: „Der Koor- dierungsausschuss . . . soll auf der Grundlage evidenzba- sierter Leitlinien die Kriteri- en für mindestens zehn Krankheiten je Jahr be- schließen“ . . . Bisher ent- hielten Leitlinien immer me- dizinisch orientierte Empfeh- lungen, denen gelegentlich ökonomische Erwägungen zugrunde lagen.

Sinnvoll wäre es, in einem Anhang zu jeder offiziellen/

autorisierten Leitlinie ent- sprechende Kosten-Nutzen- Relationen für unterschied- liche Abstufungen von Ziel- vorgaben – Kriterien – im Vergleich zum Status quo zu benennen. Der Koordinie- rungsausschuss muss dann entscheiden – ganz offen- sichtlich nach ökonomischen Kriterien. Somit können

Kassen/Politik gezwungen werden, entweder Folgen von Einsparungen mit zu verantworten, Einsparbe- reiche als Ausgleich zu be- nennen oder mehr Geld ins System zu bringen. Eine Fol- ge davon könnte dann der von Ihnen benannte Katalog für Basisleistungen der GKV sein.

Uwe Popert, Dörnbergstraße 21, 34119 Kassel

In Details verzettelt

Solange sich unsere Standes- politiker in Details verzetteln und so vortreffliche Analy- sen, wie die des Kollegen He- ge über die Unbestimmtheit der Rechtsbegriffe im SGB V ignorieren, werden wir auf eine Gesundheitsreform war- ten müssen, die diesen Na- men verdient.

Dr. med. Frank-Peter Hübner, Akazienallee 35, 12623 Berlin

Selbstverwaltung im Visier

Gesundheit ist eine notwen- dige, aber nicht ausreichen- de Bedingung von Freiheit.

Krankheit kann eine ausrei- chende, aber nicht notwen- dige Bedingung von Unfrei- heit sein. Ist die Krankheit nicht notwendig, ermöglicht sie ärztliches Handeln zu ih- rer Beseitigung. Notwendig wird dieses Handeln erst nach Maßgabe der dadurch zu beseitigenden Unfreiheit.

Bedingt die Krankheit keine Unfreiheit oder droht durch sie keine Unfreiheit, ist das ärztliche Handeln nicht not- wendig, sondern überflüssig

und unwirtschaftlich . . . Wenn dem einzelnen Arzt eine gleich bleibende per- sönliche Leistung nach Maß- gabe einer von ihm nicht veranlassten Leistungsaus- weitung immer weniger ver- gütet wird und dies unab- hängig von seinem für sei- nen Patienten notwendigen zeitlichen Aufwand geschieht und dies unabhängig vom Gesundheitszustand seines Patienten vor Übernahme der Behandlung erfolgt, wird ihm seine berufliche Freiheit nicht durch Regelungen des SGB V, wohl aber durch Verträge seiner „Selbstver- waltung“ genommen. Da je- de Finanzierung eines Ge- sundheitssystems das unbe- dingt Notwendige vorab und das weniger Notwendige erst danach und das Überflüssige gar nicht ermöglichen sollte, erweisen sich Verträge von Körperschaften öffentlichen Rechts, die den anzuerken- nenden Prinzipien des SGB V widersprechen, als rechts- widrig. Über die Einhaltung der (grund)gesetzlichen Werteordnung entscheiden die Gerichte, nicht die Politik.

Dr. med. Martin Reinecke, Zeil 77, 60313 Frankfurt

Spitzenklassenmäßig

Dieser Artikel, der sowohl sachlich als stilistisch und realitätsbezogen als äußerst brillant einzustufen ist, muss nun als Startschuss dienen, um all diejenigen, die das Zu- treffen der dort einmal an markanter Stelle endlich zu- sammenfassend formulierten Fakten im Sinne eines Em- powerment zu aktivieren, da- mit all diejenigen, die noch unschlüssig oder zaudernd am Rande still vor sich hin grollen, sich zusammen- schließen und die peripheren Sachverständigen aus der Ju- risterei, aus den Verbänden und Institutionen so ansta- cheln, dass endlich der him- melschreiende Blöd-Sinn – im wahrsten Sinne des Wor- tes –, vor welchem Hinter- grund die Kassenärzteschaft mit ihrer vertraglichen Bin-

dung im Augenblick im Rah- men der GKV zu arbeiten hat, auch publikumswirksam in der gesamten Republik er- kannt wird.

Die Formulierung von Herrn Hege, wo – pointiert – der wahre Zielkonflikt liegt, nämlich darin, dass die Kas- senärzte in ihrem ganz realen Alltag ständig zu wählen ge- zwungen sind, welches Rechtsprinzip sie verletzen wollen und – darin liegt der Skandal – verletzen müssen, ist journalistisch spitzenklas- senmäßig formuliert, muss aber nun all diejenigen vom Hocker reißen, die in ent- sprechender Position für die Gesamtheit der Kassen- ärzteschaft irgendwo tätig sind, damit sich in dieser Thematik endlich etwas be- wegt, das Rechtssicherheit schafft, und nicht jene unseli- ge Dauerbedrohung eines unfähigen Rechtsstaates aus der Ecke des Sozialministeri- ums durch betrachtende Un- tätigkeit tumb dauersubven- tioniert.

Dr. med. Richard Barabasch, Friedenstraße 26, 76461 Muggensturm

Dank

Diesem Artikel kann man nicht genug Leser auch aus dem politischen Bereich wünschen. Vielen Dank an Herrn Hege.

Stefan Wild, Über der Schanze 10, 36199 Rotenburg an der Fulda

Telefonieren

Zu dem Technik-Beitrag „Hände weg vom Handy“ von Marc Seidel in Heft 9/2001:

Frage

Welche Regelung gilt eigent- lich für die Funkgeräte im Notdienst/Rettungsdienst?

Die müssen doch auch während der Fahrt in die Hand genommen werden.

Eine Antwort auf diese Fra- ge ist wohl von allgemeinem Interesse.

Dr. med. Wolfgang Schiechtl, Fichtenweg 4, 93471 Arnbruck

A

A906 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 14½½½½6. April 2001

B R I E F E

Leserzuschriften werden von der Redaktion sehr beachtet. Sie geben in erster Linie die Meinung des Briefschreibers wieder und nicht die der Redaktion. Die Veröffentlichungsmöglichkeiten sind leider beschränkt; der Redaktion bleibt oft keine andere Wahl, als unter der Vielzahl der Zuschriften eine Auswahl zu treffen. Die Chance, ins Heft zu kommen, ist umso größer, je kürzer der Brief ist. Die Redaktion muss sich zudem eine – selbst- verständlich sinnwahrende – Kürzung vorbehalten.

LESERZUSCHRIFTEN

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Frühförderung

Zu dem „Aktuell“-Beitrag „Finanzie- rung aus einer Hand“ in Heft 8/2001:

Eltern statt Therapeuten

Sie haben Zahlen zur erfor- derlichen Frühförder-Dia- gnostik und Therapie veröf- fentlicht, die mir ausgespro- chene Hochachtung abnöti- gen: es ist der Förder-Indu- strie also gelungen, den je- weils halben Geburtsjahr- gang (400 000 Kinder!) für sich zu reklamieren. Das sind also, cum grano salis, 2 500 000 behinderte Kinder, allein im Vorschulalter.

Kein Wunder, bleibt für an- ständige medizinische Dia- gnostik und Therapie kein Geld mehr übrig, und so be- ginne ich denn allmählich zu verstehen, weshalb ich von den Primärkassen 1988 für ein EEG noch 56,00 DM und heute nach Taschenspieler- tricks mit Budget und Punkt- werteverfall nur noch lächer- liche 28,80 DM bekommen soll (es ist ja alles billiger ge- worden, und Inflation hatten wir seither auch keine).

Auch verdichtet sich bei mir der Verdacht zur Gewissheit, dass die Deprivations- und Verwahrlosungssymptome vieler Kinder nicht zuletzt daher rühren, dass in Deutschland kaum noch ein Kind zu Hause laufen lernt – das macht es beim Kran- kengymnasten, seine Mutter- Sprache lernt es beim Lo- gopäden und das „richtige“

Spielen beim Ergotherapeu- ten. Ich habe es immer als

Spielstörung betrachtet, wenn meine Mutter mich zu irgendwelchen häuslichen Verrichtungen gerufen hat – weswegen ich es vorzog, außer Rufweite herumzutol- len; nun musste ich mich be- lehren lassen: eine Spielstö- rung ist eine der täglich neu erfundenen Behinderungen, die dringlich einer Therapie bedürfen.

Die Therapeuten dafür ha- ben wir ja schon, und so ist es nur zu erklärlich, dass in den Gassen, auf den Wiesen und an den Bächen Deutschlands keine Kinder mehr spielen – das ist nicht so, weil wir aus- sterben, das kommt davon,

dass sich 50 Prozent jedes Geburtsjahr- gangs beim Therapeuten aufhalten müs- sen, und statt etwelcher El- tern haben die- se armen Krea- turen nur noch Chauffeure, die mit ihnen von Termin zu Termin hasten.

In meinen Au- gen hat das El- ternhaus die biologische Pflicht, die Kinder zu erzie- hen und lebenstüchtig zu machen; nur in dieser Nest- wärme kann ein Kind psy- chisch „artgerecht“ gedeihen – oder will mir jemand be- weisen, dass die steigende Methylphenidat-Bedürftig- keit von Schulkindern von zu viel elterlicher Zuwendung herrühre? Die Flugschule für Vögel ist immer das elterli- che Nest. Wir haben es weit gebracht! Unsere Kinder las- sen wir wegen der Drohun- gen der Schließmuskel-Psy- chologen dreieinhalb Jahre in Windeln herumlaufen und bemühen dann den Thera- peuten dafür, dass der – ohne jene schrecklichen psychi- schen „Schäden“ anzurich- ten – die Sauberkeitserzie- hung bewerkstellige. Der tut das dann – für Geld. Der tut alles, was sich das Publikum wünscht – es dürfte den Le- sern wahrscheinlich sehr

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 14½½½½6. April 2001 AA907

B R I E F E

Zeichnung: Ralf Brunner

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schwer fallen, mir einen ein- zigen belegten Fall zu de- monstrieren, wo ein absolut normal entwickeltes Vor- schulkind mit der Fragestel- lung „Wahrnehmungs- störung“ zum Ergotherapeu- ten geschickt wurde und wo dieser keine Behandlungsin- dikation sah.

Ich weiß, dass ich diese Zei- len nicht sine ira et studio ge- schrieben habe, doch wenn sie zur Eröffnung einer fruchtbaren Diskussion bei- tragen werden, habe ich et- was bewegt – bewegt für jene traurigen, führungslosen Kinder, die nichts als Erzie- hung und wieder Vorbilder und Leitfiguren, eben, Eltern brauchen – und keinen The- rapeuten.

Dr. Alexander Rösiger, Löschweiler Weg 10, 76829 Landau

Embryonenschutz

Zu den Leserbriefen in Heft 7/2001, die sich auf den Kommentar „Engli- sche Verführung“ von Norbert Ja- chertz in Heft 3/2001 bezogen:

Menschenwürde ist nicht abstimmungsfähig

Ich war in den Jahren 1984/

1985 Mitglied der so genann- ten Benda-Kommission (von der Bundesregierung einge- setzte Arbeitsgruppe für In- vitro-Fertilisation, Genom- forschung und Gentechnolo- gie). Unter der wirklich sou- veränen Federführung von Professor Ernst Benda ha- ben wir damals eindeutige Vorschläge erarbeitet: Medi- zinische oder andersartige Experimente an menschli- chen Embryonen sind ver-

boten. Die letztliche Be- gründung ist darin zu suchen gewesen, dass der Mensch von Anfang an Mensch ist und in seiner Menschenwür- de verletzt würde, wenn er ohne sein Einverständnis medizinischen Experimen- ten ausgesetzt würde. Selbst- verständlich zählt das Klo- nen zu diesen Experimen- ten.

Entsprechend ist dann auch das so genannte Embryo- nenschutzgesetz in Deutsch- land verabschiedet worden.

Bis jetzt war es einhellige Meinung aller ehrenwerten und seriösen Wissenschaft- ler und Ärzte in Deutsch- land, dass der menschliche Embryo kein Gegenstand wissenschaftlicher Experi- mente sein darf, und seien diese von noch so hohem Wert.

Nachdenklich macht mich, dass es heutzutage, also fünf- zehn Jahre später, möglich ist, dass zwei renommierte Medi- ziner dieses Tabu zu erörtern wagen. Offenbar geht diesen Kollegen das Bewusstsein für den Begriff Menschenwürde ab? Offenbar halten diese Wissenschaftler eine Abstim- mung über die Menschen- würde für möglich. Sie über- sehen aber, dass die Men- schenwürde nicht abstim- mungsfähig ist: Sie ist eine in unserem Grundgesetz be- schriebene Größe, die ebenso wie die anderen Grundrechte nicht angewiesen ist auf Mehrheiten.

Ich kann Sie, Herr Jachertz, nur dringend darin unterstüt- zen, Ihre Position weiterhin zu vertreten.

Prof. Dr. med. Peter Petersen, Kauzenwinkel 22, 30627 Hannover

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A908 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 14½½½½6. April 2001

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Krebsnachsorge

Zu dem „Seite eins“-Beitrag „Unred- lich“ von Josef Maus in Heft 7/2001:

Grabenkämpfe auf unterster Ebene

Ich muss Ihnen leider voll- ständig Recht geben, möchte das Thema aber noch etwas erweitern. Mir fällt immer bei diesem Gerangel ums Be- zahlen ein Wort aus der Bibel ein: „Es gibt eine Sünde, die nicht vergeben werden kann, nämlich die Sünde wider den Geist!“ Dieses Wort ist heute noch wahr, denn es handelt sich um den Geist der Ernst- haftigkeit und Wahrhaftig- keit, der auch in unserer sä- kularisierten Welt noch herr- schen sollte. Und da liegt die Verantwortung bei der Poli- tik. Die will sie aber nicht übernehmen, um keine Wähler zu verprellen. Also werden Grabenkämpfe auf unterster Ebene ausgetragen.

Der konsumgierige Patient

ist dabei auch kein Un- schuldslamm, sondern eher ein verwöhntes Kind, dem man mit Marketing-Tricks die weitere Erfüllung aller Wünsche vorgaukeln soll, um sich selbst ein möglichst großes Stück vom Kuchen abzuschneiden, der dadurch aber nicht größer wird.

Kampf aller gegen alle um die Pfründe, das ist doch ein Rückfall in den finstersten Kapitalismus. Wie ideal klan- gen da noch Wilhelm Reichs Forderungen vor über 50 Jahren: „Liebe, Arbeit und Wissen sind die Quellen un- seres Daseins, sie sollten es auch beherrschen.“ Utopie?

Ja gerne, oder wonach soll- ten wir sonst streben? Oder soll wirklich das „Ende der Medizin“ kommen, wie Paul Lüth schon vor 15 Jahren be- fürchtete und böse für sein prophetisches Buch angegrif- fen wurde . . .

Dr. med. Constantin Röser, Mittelstraße 88, 53474 Bad Neuenahr

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 14½½½½6. April 2001 AA909

B R I E F E

Psychotherapie

Zu dem Beitrag „Sitz und Stimme bei den Ärzten“ von Petra Bühring in Heft 8/2001:

Kritik

Als überwiegend psychothe- rapeutisch tätige Ärztin (über 90 Prozent) nehme ich mit zunehmendem Befrem- den wahr, dass der Begriff Psychotherapeut auch im Deutschen Ärzteblatt gleich- gesetzt wird mit nichtärztli- chen Psychotherapeuten.

Obwohl Sie dankenswerter- weise darauf hinweisen, dass wir ärztlichen Psychothera- peuten in den meisten KVen chancenlos sind und nur hof- fen können, dass unsere In- teressen berücksichtigt wer- den, trägt aus meiner Sicht genau dieser Sprachgebrauch dazu bei, dass nicht nur unse- re Patienten, sondern auch unsere somatischen Kollegen unsere ärztliche Identität un- ter den Psychotherapeuten nicht mehr wahrnehmen. Ich möchte darauf drängen, den

Begriff Psychotherapeut oh- ne weiteren Zusatz nur noch zu benutzen, wenn wirklich alle (ärztliche, psychologi- sche und KJPs) betroffen sind.

Ärgerlich finde ich die Be- hauptung, dass die Hausärzte 50 Prozent der psychischen Erkrankungen nicht erken- nen würden. Der Trend zur psychosomatischen Grund- versorgung spricht ja wohl eher für die gute Kompetenz der Somatiker. Das Problem der mangelnden Kooperati- on wird durch solche Be- hauptungen eher geschürt.

Die leichtfertige Forderung nach ersatzloser Streichung der somatischen Abklärung bei psychotherapeutischer Behandlung setzt dem Gan- zen noch die Krone auf. Wie sollen Haus- und Fachärzte noch Vertrauen zu uns Psy- chotherapeuten aufbringen und Patienten überweisen, wenn wir die körperliche Ge- sundheit unserer Patienten nicht ernst nehmen würden?

Hannelore Schulz, Ohmstraße 55, 28357 Bremen

DÄ-C-4/01

Referenzen

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