DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
BEKANNTMACHUNGEN PERSONALIA
Ärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten Altena/Plettenberg/Werdohl Castrop-Rauxel-Nord Gladbeck
Herne 1
Herne 2 (Wanne) Lennestadt •
Ärzte für Nervenheilkunde
Olpe
Nähere Auskünfte erteilen die Landes- stelle 4600 Dortmund 1, Westfalendamm 45, Telefon 02 31/4 10 70, sowie die Be- zirksstellen der Kassenärztlichen Verei- nigung Westfalen-Lippe.
Bundesgesundheitsam
Monographieentwürfe
Das Bundesgesundheitsamt (BGA) hat nach § 25 Abs. 7 Arzneimittelgesetz 1976 (AMG) wissenschaftliches Erkenntnis- material für die Arzneimittel, die nicht der automatischen Verschreibungs- pflicht nach § 49 AMG unterliegen, durch Kommissionen aufbereiten zu las- sen. Die nachstehend aufgeführten Mo- nographieentwürfe wurden von der Auf- bereitungskommission für den human- medizinischen Bereich, anthroposophi- sche Therapierichtung und Stoffgruppe (Kommission C), erarbeitet.
Bevor das Bundesgesundheitsamt bei zukünftigen Zulassungsanträgen auf der Grundlage dieser Ergebnisse entschei- den wird, legt es die Monographieent- würfe der Fachöffentlichkeit vor und stellt sie zur Diskussion. Sie können beim Bundesgesundheitsamt (GAN) an- gefordert werden. Stellungnahmen sind bis zum 1. Juni 1985 an das Bundesge- sundheitsamt, Institut für Arzneimittel (GAN), Seestraße 10, 1000 Berlin 65, er- beten:
Anis-Pyrit, Arnica/Symphytum Comp., Aspidium/Salix Comp., Aurum/Onopor- don Comp.; Birkenkohle Comp., Bolus Eucalypti Comp.; Capsella/Majorana Comp., Chelidonium Comp., Crataegus Comp.; Echinacea/Prunus Comp.; Fer- rum/Quarz, Fichtennadel — Bademilch;
Kastanien Haartonikum; Lichenes Comp., Lotio Pruni Comp.; Oleum Rhi- nale, Onopordon Comp., Onopordon Comp./Magnesium Phosphoricum Aci- dum; Resina Laricis Comp.; Sal Maris Comp., Salvia Comp., Sirupus Thymi Comp., Spiritus Contra Tussim, Spiritus Melissae Comp., Stibium Comp.; Thy- mus Serpyllum Comp. WZ
BAYERN
Hans Joachim Sewering 30 Jahre Präsident der Landesärztekammer
Für dieses ärztliche Arbeitsjubi- läum gibt es in der Bundesrepu- blik keinen Vergleich: am 19. März 1985 ist Professor Dr. Hans Joa- chim Sewering 30 Jahre ununter- brochen Präsident der Bayeri- schen Landesärztekammer. Seit dieser Zeit ist er auch Mitglied des Vorstandes der Bundesärztekam- mer, deren Vizepräsident er von 1959 bis 1973 und deren Präsident er von 1973 bis 1978 war.
Hans Joachim Sewering in der Vertreter- versammlung der KBV Foto: d-e-w
Die Entwicklung der Weiterbil- dungsordnung der Ärztekammern ist untrennbar mit Sewering ver- bunden, der seit 1957 Vorsitzen- der der Weiterbildungskonferenz der Bundesärztekammer ist. Ein Höhepunkt dieser Tätigkeit: die Beschlußfassung über die grund- legende Neugestaltung der Mu- ster-Weiterbildungsordnung auf dem Deutschen Ärztetag 1968.
Sein Arbeitsinteresse gilt insbe- sondere auch der ärztlichen Fort- bildung, nachdem er die Refor- men der ärztlichen Ausbildung von 1957 an bis zur derzeit noch gültigen Approbationsordnung maßgebend beeinflußt hat.
Hans Joachim Sewering, homo politicus mit seltener Begabung, hat wie kaum ein anderer deut-
scher Arzt drei Jahrzehnte lang die Gesundheitspolitik nicht nur Bayerns, sondern auch der Bun- desrepublik mitgeprägt; dabei war sein ärztliches Anliegen stets auf das Allgemeinwohl, auf die bestmögliche ärztliche Versor- gung der Bevölkerung gerichtet.
Gesundheitsvorsorge war und ist für ihn kein politisches Modewort.
Schon in den frühen fünfziger Jahren hat er die ersten Modell- versuche für Vorsorgeuntersu- chungen in einigen Landkreisen Bayerns und Nordrhein-Westfa- lens inauguriert. Mitte der sechzi- ger Jahre fand unter seiner Ver- antwortung und Leitung in Mün- chen der große Modellversuch zur Diabetesfrüherkennung statt. Er gab auch die Impulse für die
„Münchner Perinatal-Studie" zur Verbesserung der Betreuung der Schwangeren und Neugebore- nen, beispielhaft für das Bundes- gebiet. Hervorzuheben sind auch seine Verdienste um die Ausge- staltung der Krebsnachsorge.
Der seit 1947 in Dachau praktizie- rende Kassenarzt (seit einigen Jahren in Gemeinschaftspraxis mit seinem Sohn) hat maßgeblich auch an der Gestaltung und Fort- entwicklung des Kassenarzt- rechts, insbesondere des Ver- tragsrechts mitgewirkt. Seit 1949 in der kassenärztlichen Selbstver- waltung tätig, ist Sewering seit 1972 auch Vorsitzender der KV Bayerns. Der „Bayern-Vertrag"
(1979), eine besondere Vertrags- gestaltung der bayerischen KV mit den RVO-Kassen, trägt seine
„Handschrift" („So viel ambulant wie möglich, nur so viel stationär wie nötig").
Während seiner ganzen Amtszeit widmete sich Hans J. Sewering der Ärzteschaft und dem Gesund- heitswesen auch auf der „europä- ischen Ebene" und im Weltärzte- bund. An der Ausarbeitung der EG-Richtlinien für Ärzte hat er ebenso prägend mitgewirkt wie an zahlreichen berufspolitischen, sozialmedizinischen, ärztlich-ethi- schen Resolutionen und Richtli- nien des Weltärztebundes. DÄ Ausgabe A 82. Jahrgang Heft 12 vom 20. März 1985 (107) 857