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Archiv "Häufige Fragen zum Thema Pocken" (24.01.2003)

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rechtfertigen eine Impfung nicht. Hier handelt es sich um extrem seltene Er- krankungen. Deren Kontagiosität und Mortalität ist deutlich geringer als bei Variola. Den in den letzten Jahrzehnten beobachteten Anstieg der Allergiehäu- figkeit in der Bevölkerung als eine Fol- ge des Aussetzens der Pockenschutz- impfung einzustufen ist eine höchst spekulative Interpretation einzelner Wissenschaftler. Es gibt hierfür keine Belege. Diese Annahme ist kein valides Argument pro Impfung und wissen- schaftlich nicht haltbar.

Es gibt also keine Rechtfertigung für eine generelle (Wieder-)Einführung der Pockenschutzimpfung. Vielmehr ist mit ausreichenden Impfstoffvorräten, einem detaillierten Impfplan und den entsprechenden technischen Vorberei- tungen für eine kurzfristige Massen- impfung der Sicherheit der Bevölke- rung Genüge getan. Die erforderliche

Zahl der Impfdosen (circa 100 Millionen inklusive einer Reserve) für die Impfung aller Einwohner Deutschlands wird in Kürze verfügbar sein. Es ist vorgesehen, bis 1. April 2003 bereits zwei Drittel die- ser Menge bevorratet zu haben.

Zum jetzigen Zeitpunkt sind 55 Mil- lionen Dosen eingelagert, was für groß- flächige Abriegelungsimpfungen aus- reichend ist. Eine Freigabe im erforder- lichen Umfang erfolgt erst im Eventual- fall, also bei Vorliegen eines bestätigten Pockenfalles. Entsprechend wird der- zeit auch kein Anlass gesehen, beson- ders besorgten oder verunsicherten Bürgern die Impfung freizustellen.

Zu erwägen ist in der jetzigen Situati- on höchstens die Impfung von medizini- schen Mitarbeitern der Kompetenz- und Behandlungszentren für hochinfektiöse Krankheiten (zum Beispiel für „impor- tierte“ Krankheitserreger wie Gelbfie- ber, Lassa oder Pest); also den speziali-

sierten Klinikeinheiten, die bei einem Pockenverdacht als erste mit einem ent- sprechenden Patienten konfrontiert wür- den (in Berlin, Frankfurt/Main, Ham- burg, Leipzig, München).

Bei einer Massenimpfung ist nicht völ- lig auszuschließen, dass auch solche Per- sonen die Impfung erhalten, bei denen Kontraindikationen vorliegen, aber nicht erkannt werden und bei denen deshalb ein hohes Risiko von Impfkomplikatio- nen besteht. Auch eine Übertragung des Impfvirus auf Kontaktpersonen mit Kon- traindikationen ist nicht völlig ausge- schlossen. Diese Risiken erscheinen nur bei einer akuten Bedrohung akzeptabel.

Prof. Dr. med. Reinhard Burger Prof. Dr. med. Reinhard Kurth

Prof. Dr. Reinhard Kurth ist Präsident, Prof. Dr. Reinhard Burger Vizepräsident des Robert Koch-Instituts in Berlin.

Weitere Informationen des RKI zu diesem Thema sind über das Internet erhältlich unter www.rki.de/GESUND/

GESUND-BT.HTM P O L I T I K

A

A164 Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 424. Januar 2003

Sind die Pocken behandelbar?

Es gibt keine Therapieformen gegen Pocken, die in Studien getestet wurden, weil seit der Ausrottung nicht mehr mit dem Virus experimentiert werden durf- te. Neuere antivirale Medikamente, die seit der Pockenausrottung für die Be- kämpfung anderer Krankheiten ent- wickelt wurden, könnten theoretisch auch gegen Pocken wirksam sein. Per- sonen, die Kontakt zu an Pocken er- krankten Personen hatten, können sehr effektiv geimpft werden, um einer Infektionsentwicklung vorzubeugen, so- fern dies in den ersten vier Tagen nach Kontakt mit dem Pockenvirus ge- schieht. Dieses war auch das Erfolgsre- zept der Strategie, die benutzt wurde, um die Erkrankung in den 70er-Jahren weltweit auszurotten.

Woraus besteht der Pockenimpfstoff?

Der Impfstoff beinhaltet nicht das Pockenvirus, sondern ein verwandtes und abgeschwächtes Virus, das so genannte Vacciniavirus. Wird dieser Impfstoff einem Menschen verab- reicht, so ist dieser gegen Pocken ge- schützt.

Was ist der so genannte MVA-lmpf- stoff?

Der MVA-lmpfstoff (Modifiziertes Vacciniavirus Ankara) besteht aus ei- nem veränderten und abgeschwächten Virusstamm, der von der Bayerischen Landesimpfanstalt in den 1970er-Jah- ren entwickelt worden ist. Wegen sei- ner geringen Virulenz, aber auch we- gen seines unsichereren Erzielens ei- nes Immunschutzes wurde er damals nur zur Vorimpfung bei der Erstimp- fung zugelassen. MVA hat vermut- lich eine wesentlich geringere Neben- wirkungsrate als das normale Vacci- nia-Impfvirus und ist nicht anstek- kend, wie spätere Einsätze zeigten.

MVA wäre der einzige Impfstoff, der auch bei Personen mit geschwäch- tem Immunsystem angewendet wer- den könnte.

Können sich Bürger impfen lassen, wenn sie wollen?

Der verfügbare Impfstoff ist weder von der national zuständigen Behörde, dem Paul-Ehrlich-Institut, noch von ähnlichen Einrichtungen anderer Län- der zugelassen und deshalb auch zur

Zeit generell über die Apotheken nicht verfügbar. Der Impfstoff wurde im Rahmen der Risikovorsorge für den Fall angeschafft, dass Pockenviren frei- gesetzt werden. Nur im Fall einer aktu- ellen Bedrohung würde die Impfung staatlicherseits empfohlen oder sogar angewiesen und würde dann in speziell eingerichteten Impfstellen durchge- führt werden.

Sind Personen mit einer Pocken- schutzimpfung aus früherer Zeit noch geschützt?

Die meisten Menschen, die gegen Pocken geimpft wurden, haben auch Jahre später wahrscheinlich noch einen gewissen Impfschutz. Diese Annahme beruht auf Untersuchungen zum Fort- bestehen der Antikörper oder von Ge- dächtniszellen des Immunsystems ge- gen das Pockenvirus im Blut. Ob dieser Restschutz eine Pockeninfektion selbst verhindern kann, ist unklar; er könnte aber durchaus zu einem milderen Krankheitsverlauf führen. Da man also nicht davon ausgehen kann, dass alle Personen, die vor 30 und mehr Jahren geimpft wurden, vor den Pocken zuver- lässig geschützt sind, muss auch diese Personengruppe im akuten Gefähr- dungsfall erneut geimpft werden. rki

Häufige Fragen zum Thema Pocken

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