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Archiv "Flugzeugabsturz in Remscheid" (26.12.1988)

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Academic year: 2022

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Zum Flugzeugabsturz in Remscheid am 9. Dezember hat der Vor- stand der Bundesärztekammer in seiner Sitzung am gleichen Ta- ge seine Betroffenheit ausgedrückt. Das Ausmaß der Katastrophe habe durch die schnell und gut funktionierende notärztliche Ver- sorgung begrenzt werden können; dabei habe sich insbesondere die Konzeption des „Leitenden Notarztes" bewährt. Aus diesem Anlaß hat der BÄK-Vorstand erneut alle Verantwortlichen dazu aufgerufen, entsprechend den Empfehlungen der Bundesärzte- kammer dieses System des „Leitenden Notarztes" überall einzu- richten, im Interesse einer bestmöglichen medizinischen Versor- gung auch in Notfällen. Foto: AP den Leistungserbringern auf

regionaler Ebene entwickelt werden. Die niedergelasse- nen Nervenärzte sollten sich verstärkt in die Betreuung chronisch psychisch kranker Problempatienten einschal- ten und mit psychiatrischen Fachkliniken und Instituts- ambulanzen kooperieren.

Die Arbeitsgemeinschaft der psychiatrischen Krankenhäu- ser und die leitenden Klinik- ärzte haben die Spitzenver- bände der Krankenversiche- rung aufgefordert, die von der Deutschen Krankenhaus- gesellschaft bereits Ende 1987 entwickelten Verfahren und Anhaltswerte für die Personalbedarfsermittlung in psychiatrischen Krankenhäu- sern und psychiatrischen Fachabteilungen anzuerken- nen. Es sei nicht damit getan, daß die Bundesregierung per Rechtsverordnung gemäß

§ 19 Abs. 2 des Kranken- hausfinanzierungsgesetzes ein reines „Verfahrenskon- zept" erläßt. Es müßten viel- mehr die wissenschaftlichen Erkenntnisse und prakti- schen Erfahrungen berück- sichtigt werden. EB

Spezielles Gesetz für Datenschutz im Krankenhaus

BREMEN. Der Bremer Senat wird voraussichtlich Anfang 1989 ein spezielles Gesetz für den Datenschutz an den Bremer Krankenhäu- sern abschließend beraten und in Kraft setzen. Damit wäre die Freie und Hanse- stadt Bremen das erste Bun- desland mit einem solchen Spezialgesetz. Unter die Ge- setzesbestimmungen fallen dem Entwurf von Oktober 1988 zufolge alle Kranken- häuser im Sinne von § 2 Abs.

2 des Krankenhausfinanzie- rungsgesetzes von 1985. Vor- gesehen ist, daß sämtliche Einzelangaben über persön- liche oder sachliche Verhält- nisse ebenso geschützt sind wie personenbezogene Daten von Angehörigen und ande- ren Bezugspersonen, die dem Krankenhaus im Zusammen- hang mit der Behandlung be- kannt werden. Dem Entwurf zufolge dürfen diese Daten nur noch in Datenverarbei- tungs-Systemen gespeichert

DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

NACHRICHTEN

Aus Bund und Ländern

Herzerkrankungen:

Immer noch Defizite

BAD OEYNHAUSEN.

Unter Heranziehung interna- tionaler Vergleichsdaten gibt es in der Bundesrepublik im- mer noch Defizite bei den Frequenzen in der Herzchir- urgie. Nach Feststellungen der Deutschen Gesellschaft für Herz- und Kreislauffor- schung, Sitz: Frankfurt, be- steht bundesweit ein Defizit von mehr als 5000 Operatio- nen pro Jahr. Der derzeitige Operationsbedarf errechnet sich bundesweit auf etwa 600 Eingriffe pro eine Million Einwohner.

Dies teilte Prof. Dr. Udo Gleichmann, Direktor der Kardiologischen Klinik in Bad Oeynhausen, mit. Auf Grund von Untersuchungs- zahlen und einer Umfrage zur Diagnose/Operationsin- dikation wurde festgestellt, daß sich die chirurgischen und interventiv-kardiologi- schen Kapazitäten von 24 519 Eingriffen im Jahr 1984 auf 46 801 1987 nahezu verdop- pelt haben (+ 91 Prozent).

Daraus errechnet sich, daß bei rd. 30 000 im Jahr 1987 durchgeführten Herzopera- tionen bundesweit zur Zeit ein Defizit von mehr als 5000 Operationen besteht. HC

Psychiatrie:

Verbesserungen notwendig

MÜNSTER. Um die Be- handlung und Rehabilitation psychisch Kranker und Be- hinderter zu verbessern und die personellen Lücken im ambulanten und im stationä- ren Bereich zu schließen, for- dert die Bundesarbeitsge- meinschaft der Träger psych- iatrischer Krankenhäuser (BAG) eine sozialversiche- rungsrechtliche Absicherung der Leistungen ambulanter und komplementärer Dien- ste. Darüber hinaus sollten verstärkt verbindliche Ko- operationsformen zwischen

werden, die „in der aus- schließlichen Verfügungsge- walt des Krankenhauses"

stehen. Die Datenübermitt- lung soll restriktiv gehand- habt werden: Es dürfen aus- schließlich die unmittelbar zur Behandlung notwendigen Daten weitergegeben wer- den, was auch für Informatio- nen innerhalb eines Hauses, aber nur zwischen unter- schiedlichen Fachabteilungen gelten soll. Die Erhebung von Daten zu statistischen Zwecken soll weiterhin mög- lich sein. EB

Nachzulassung von Naturheilmitteln

BONN. Die Zukunft der Naturheilmittel in der Bun- desrepublik Deutschland ist gesichert — zumindest wenn man der Sozialpolitischen Umschau des Presse- und In- formationsamtes der Bundes- regierung Glauben schenken darf.

Die meisten der rund 100 000 Präparate, die das Amt zu dieser Gruppe zählt, waren bereits beim Inkraft- treten des Arzneimittelgeset- zes 1976 auf dem Markt. Für sie gilt die Regelung, daß sie zwar ohne Zulassung durch das Bundesgesundheitsamt in den Verkehr gebracht wer- den dürfen, bis 1990 aber ein Antrag auf Nachzulassung gestellt werden muß.

Das Presseamt weist nun darauf hin, daß allein für ein Viertel der Präparate durch Standardzulassungen die Voraussetzungen geschaffen wurden, auch nach 1990 ohne Nachzulassung im Verkehr zu bleiben. Für andere Prä- parate dieser Gruppe sollen von Experten erarbeitete Aufbereitungsmonographien die Nachzulassungen erleich- tern. Von den anthroposo- phischen Präparaten sollen bis Ende 1989 über 90 Pro- zent der Mittel, die eine Nachzulassung erfordern, be- arbeitet sein. Für die homöo- pathischen Medikamente lä- gen Monographien für etwa 75 Prozent der Arzneimittel vor. EB Dt. Ärztebl. 85, Heft 51/52, 26. Dezember 1988 (15) A-3647

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