neueren humanen embryona- len Stammzellen auch in Deutschland rechtfertigt, bleibt, wie so oft, eine Güter- abwägung. Diese sollte aller- dings zumindest auf dem neu- esten Stand der tatsächlichen Erkenntnisse basieren. Das Internet hat während des letzten Jahrzehnts die globale Kommunikation im Eiltempo verwandelt. – Die Ansätze zur zellulären Therapie ha- ben gute Chancen, sich ähn- lich schnell zu entwickeln und dabei die Medizin und ihre Behandlungsmöglichkei- ten nachhaltig zu verändern.
Es wäre sehr zu begrüßen, wenn der wissenschaftliche und ethische Anspruch deut- scher Forscher und Ärzte auf diesem Gebiet international wieder mehr Einfluss gewin- nen könnte.
Jan Pruszak,12 Wendell St., Cambridge, MA 02138, USA
Ernährung
Zu dem Beitrag „Künstliche Ernäh- rung: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht“ von Dr. med. Meinolfus Strätling et al. in Heft 31–32/2005:
Verbesserung der Pflegesituation
Es ist unsere ärztliche Pflicht, jede medizinisch unzurei- chend indizierte Anlage einer PEG zu verhindern. Oft wer- den Patienten in Altenhei- men, Reha-Kliniken oder Krankenhäusern, nur um das Pflegepersonal zu entlasten, über PEG versorgt. Gemein- sam mit anderen Berufsgrup- pen müssen wir lautstark eine Verbesserung der Pflegesitua- tion fordern: für das Men- schenrecht, Nahrung über den Mund aufzunehmen und ihren Geschmack zu genie- ßen. Dies muss der breiten
Bevölkerung deutlich wer- den. Nur dann kann die Dis- kussion den hohen ethischen Ansprüchen gerecht werden, mit denen das BMSG zu argu- mentieren versucht . . . Renate Scheunemann, Moltkestraße 17, 90429 Nürnberg
Fehlverhalten
Zu dem Beitrag „Korruptions- bekämpfung: Beauftragte in jeder KV“ von Martina Merten in Heft 34–35/2005:
Präventive Aufklärung
Die Antikorruptionsstellen der KVen sind tatsächlich nur von begrenzter Wirksamkeit, denn der Wirkungsbereich ist auf KV-Angelegenheiten be- schränkt, Betrug und Korrup- tion gehen weit darüber hin- aus. Dasselbe gilt auch für die
Antikorruptionsstellen der Kassen. Wichtig wäre vor al- lem, dass die Antikorruptions- stelle alle Kollegen präventiv aufklärt, um überhaupt ein Unrechtsbewusstsein zu schaf- fen; außerdem sollte man auch verhindern können, dass die Angelegenheit gleich an den Disziplinarausschuss oder die Staatsanwaltschaft weiterge- reicht wird – wer möchte, außer bei gravierenden Fällen, schon Kollegen vor den Kadi bringen? Angesichts des Aus- maßes korruptiven Verhaltens im Gesundheitswesen (nicht nur von Ärzten!) wird man eine effektive Korruptions- prävention nur mit einem
„Antikorruptionsbeauftragten für das Gesundheitswesen“ er- reichen, dies würde etliche Milliarden einsparen und die Qualität der Medizin steigern.
Dr. med. Wolfgang Schwinzer, Schulstraße 7, 37441 Bad Sachsa B R I E F E