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Archiv "Sicherheitsregeln für Druckkammern" (09.09.1976)

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Zur Fortbildung Aktuelle Medizin NOTIZEN

Indikationen

und Kontraindikationen der hyperbaren

Oxygenation

Wie die Deutsche Gesellschaft für hyperbare Medizin mitteilt, hat sie auf ihrer Jahreshauptversammlung Anfang April in Trier die nachste- hende Liste der Indikationen und Kontraindikationen für die Behand- lung mit Sauerstoff im Überdruck (hyperbare Oxygenation) beschlos- sen:

0 Gesicherte Indikationen:

Gasödeminfektion CO-Intoxikation

Caisson-(Druckfall)krankheit Luftembolie verschiedener Gene- sen

Hirnödem Coma hepaticum

Hörsturz im akuten Stadium Periphere Gefäßerkrankungen Nachbehandlung in der Gefäßchir- urgie

Verbrennungen und Hautplastiken in der Nachbehandlung

chronische Osteomyelitis Ulcus cruris

Anmerkung: Neben der hyperbaren Oxygenation sind bei den einzel- nen Erkrankungen von Fall zu Fall zusätzliche chirurgische oder kon- servative therapeutische Maßnah- men erforderlich.

0

Kontraindikationen:

Tuberkulöse Lungenerkrankungen Obstruktive Lungenerkrankungen Pneumothorax

Anfallsleiden Schwangerschaft

Patienten mit Herzschrittmachern mit Lufteinschlüssen

Anmerkung: Ausnahmen hiervon sind nur bei akut lebensbedrohen- den Erkrankungen möglich, sofern eine Überdruckbehandlung dieser Erkrankung nach dem Stande der medizinischen Erkenntnis notwen- dig ist.

Die Deutsche Gesellschaft für hy- perbare Medizin hat ferner einen Entwurf „Richtlinien für den Bau und Betrieb mehrsitziger Druck- kammern zu medizinischen Zwek- ken" diskutiert und mit Mehrheit verabschiedet, der den zuständi- gen Behörden zur Regelung dieses Bereiches vorgelegt wurde (siehe unten).

Dr. med. Klaus Seemann Flottenarzt und Leiter des Schiffahrtmedizinischen

Instituts der Marine Kopperpahler Allee 120 2300 Kronshagen über Kiel

Sicherheitsregeln für Druckkammern

Vier Monate nach dem Überdruck- kammerunglück von Hannover hat der Fachausschuß „Gesundheits- dienst und Wohlfahrtspflege" bei der Zentralstelle für Unfallverhü- tung und Arbeitsmedizin des Hauptverbandes der Gewerblichen Berufsgenossenschaften „Sicher- heitsregeln für den Bau und Betrieb von begehbaren Druck- kammern zu therapeutischen Zwecken" verabschiedet, in denen die technischen, personellen und organisatorischen Mindestanforde- rungen für solche Einrichtungen festgelegt sind.

Im Bereich Technik wird unter an- derem gefordert, daß die Druck- kammer mindestens zwei Räume (Vor- und Hauptkammer) hat, daß ein auch für Notfälle ausreichender Druckluft- und Sauerstoffvorrat und eine „Medikamentenschleuse" vor- handen sein müssen. Ferner sind für bestimmte Bauteile Mindestab- messungen

angegeben und Vor- richtungen

für die elektrische und Feuersicherheit sowie zum Lärm- schutz gefordert.

Die Druckkammern dürfen nur von Ärzten betrieben werden, die über ausreichende Kenntnisse der bei Aufenthalt im Überdruck auftreten- den Gefahren und der zu ihrer Ab- wendung zu treffenden Maßnah- men verfügen. Das Bedienungsper- sonal setzt sich aus Personen mit im einzelnen festgelegten medizini- schen und technischen Vorkennt- nissen zusammen.

Die Sicherheitsregeln geben Aus- kunft über den Personenkreis, der zum Aufenthalt im Überdruck grundsätzlich nicht geeignet ist, und enthalten im Anhang Dekom- pressionstabellen sowie die von der Deutschen Gesellschaft für Hy- perbare Medizin herausgegebene Liste der „Indikationen und Kon- traindikationen der Hyperbaren Oxygenation". Ein besonderer Ab- schnitt legt die erforderlichen, täg- lichen, jährlichen und sonstigen Prüfungen der Druckkammeranla- ge fest.

Die genannten Sicherheitsregeln können bei der Berufsgenossen- schaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Schäferkampal- lee 24, 2000 Hamburg 6, angefor- dert werden. BGW/H

Berichtigung

Ertrinken

Im Beitrag „Notfall im Bereit- schaftsdienst: Ertrinken", Heft 34/

1976, Seite 2166, sind in der Spalte Therapie vier Abbildungen er- wähnt, die aber aus technischen und typographischen Gründen lei- der nicht einzufügen waren. Ge- naue Anleitungen über „Wiederbe- lebung" und „Kompression des Herzens bei Kreislaufstillstand"

sind in der Arbeit „Lebensrettende

Sofortmaßnahmen am Unfallort" in

den Heften 21/1976, Seite 1429 ff.

und 28/1976, Seite 1873 ff. veröf-

fentlicht.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 2314 Heft 37 vom 9. September 1976

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