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Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) zur Bekämpfung rinden- und holzbrütender Insekten in Wasserschutzgebieten (WSG)

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– Abteilung Waldschutz – Stand: 03.05.2018

Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt (NW-FVA) Abteilung Waldschutz – Grätzelstraße 2 – 37079 Göttingen

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) zur Bekämpfung rinden- und holzbrütender Insekten

in Wasserschutzgebieten (WSG)

Der Orkan Friederike hat am 18. Januar 2018 in den Wäldern Niedersachsen, Hessens, Sachsen- Anhalts und Schleswig-Holsteins erhebliche Schäden verursacht. Besonders hat es die Bergland- bereiche getroffen, vor allem Fichtenbestände. Waldbesitzer und Forstbetriebe stehen derzeit vor der schwierigen Aufgabe, die enormen Holzmengen möglichst schnell aufzuarbeiten, um einer Entwertung der Hölzer durch Pilze und Insekten zuvorzukommen. Insbesondere Borkenkäfer finden in den geworfenen Nadelhölzern ideale Vermehrungsbedingungen. Vor dem Hintergrund des enorm hohen Vermehrungspotentials der Borkenkäfer müssen die Forstbetriebe einer Massenvermehrung durch zügiges Aufarbeiten der Hölzer auf jeden Fall zuvorkommen. Für die Abfuhr der Holzmengen stehen derzeit oft nicht genügend Transportkapazitäten zur Verfügung.

Im Sinne des integrierten Pflanzenschutzes ist es vorrangiges Ziel der Forstbetriebe, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) im Wald zu minimieren. Aufgrund der derzeit jedoch nur sehr begrenzt zur Verfügung stehenden Transportkapazitäten und der zwischenzeitlich begrenzten Aufnahmefähigkeit der Sägewerke ist die sofortige Abfuhr des Holzes auch aus Wasserschutzgebieten nicht immer möglich.

Auch die Nass- und Trockenlagerung des Windwurfholzes ist aufgrund von nicht vorhandenen oder nur bedingt geeigneten Lagermöglichkeiten sowie aufgrund der fortgeschrittenen Jahreszeit nicht mehr überall möglich. Zur Vermeidung der Holzentwertung und zum Schutz von umliegenden Waldbeständen ist es daher erforderlich, dass liegendes Nadelholz mit Hilfe von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln notfalls auch in WSG gegen Borkenkäferbefall geschützt wird.

Für die Anwendung zugelassener Pflanzenschutzmittel in Grundwasserschutzgebieten ist in vielen Fällen eine möglichst zeitnahe Ausnahmegenehmigung der Unteren Wasserbehörden erforderlich.

Vor der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland sind umfangreiche Prüfungen nach EU- und Bundesrecht erforderlich, die unter anderem auf Umwelttoxizität, Toxizität auf aquatische Organismen und Nebenwirkungen auf Nichtzielorganismen testen. Für die Behandlung von Laub- und Nadelholz gegen rinden- und holzbrütende Borkenkäfer sind zur Zeit die Produkte Fastac Forst, Karate Forst flüssig und Cyperkill bzw. Forester zugelassen. Die Wirkstoffe der o.g. Insektizide sind α- Cypermethrin (Fastac Forst), λ-Cyhalothrin (Karate Forst flüssig) und Cypermethrin (Cyperkill/Forester), alle drei gehören zur Wirkstoffgruppe der Pyrethroide. Synthetische Pyrethroide sind dem natürlichen Pyrethrum verwandte organische Verbindungen, die in der vorliegenden Formulierung für den Forstbereich in Bezug auf mögliche Belastungen des Grundwassers über zwei wesentliche positive Eigenschaften verfügen:

1. sie zerfallen im Freiland nach der Anwendung in relativ kurzen Zeiträumen zu ökologisch ungefährlichen Abbauprodukten und

2. sie gehen mit organischen Bestandteilen und Bodenteilchen feste Colloid-Bindungen ein und sind dann im Boden, respektive Niederschlagswasser, nicht mehr mobil, können also nicht in das Grundwasser ausgewaschen werden.

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NW-FVA, Abteilung Waldschutz

Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt (NW-FVA) Abteilung Waldschutz – Grätzelstraße 2 – 37079 Göttingen

Pyrethroide reichern sich nicht in den Nahrungsketten an. Auf organischen Materialien (auch Baumrinde) werden sie fest gebunden und damit gegen Abschwemmung und Auswaschung immo- bilisiert. Pyrethroide weisen eine hohe Toxizität für Fische und Fischnährtiere auf, weshalb sie nicht in der Nähe zu Oberflächengewässern angewandt werden dürfen. Es muss bei der Applikation gewähr- leistet werden, dass kein Eintrag über den Oberflächenabfluss oder das Sickerwasser in das Ober- flächengewässer bzw. Grundwasser stattfindet. Es sind bei der Zulassung für die Polter- und Einzel- stammbehandlung verbindliche Mindest-Sicherheitsabstände von 30 m für die Mittel Karate Forst flüssig und Fastac Forst festgelegt worden, für Cyperkill bzw. Forester gelten 40 m Abstandsauflage. Verstöße gegen diese Auflage können mit bis zu 50.000,-- Euro Bußgeld geahndet werden. Bei der Behandlung von liegendem Holz gegen Borkenkäfer ist es erforderlich, dass eine sachgerechte Anwendung der für diese Indikation zugelassenen PSM erfolgt (Sachkundenachweis für Anwender erforderlich).

Beim Zulassungsverfahren nach dem PflSchG von 2012 wurden für die o. g. Pflanzenschutzmittel für die Indikation „rinden- und holzbrütende Borkenkäfer“ keine Auflagen zum Schutz des Grundwassers (NG-Auflagen) erteilt. Diese Mittel gefährden bei sachgerechter Anwendung das Grundwasser nicht!

Aus diesem Grund ist auch die Anwendung in Wasserschutzgebieten in den Zonen 2 und 3 grund- sätzlich möglich. In der Zone 1 (i. d. R. gezäunt) ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nicht zulässig.

Bei Rückfragen zur Holzlagerung und zur Beurteilung der eingesetzten PSM-Wirkstoffe kann die Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt (NW-FVA) beratend hinzugezogen werden.

Ansprechpartner:

Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt Abteilung Waldschutz

Sachgebiet Käfer & Mittelprüfung e-Mail: Rainer.Hurling@nw-fva.de Tel.: 0551 / 69 401 - 145

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