In der Senatssitzung am 7. Juli 2020 beschlossene Fassung
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport
30.06.2020 L 9
Vorlage für die Sitzung des Senats am 07.07.2020
„Ende der Beschränkungen im Kontaktsport“
(Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft (Landtag))
A. Problem
Die Fraktion DIE LINKE hat für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) folgende Anfrage an den Senat gestellt:
„Wir fragen den Senat:
1. Warum dürfen Kampfsportler in Sachsen und NRW ganz oder teilweise wieder trainieren und ab Juli Wettkämpfe machen und im Land Bremen nicht?
2. Warum gibt es im Gegensatz zu Niedersachsen und NRW für Profisportler in Bremen nicht die Möglichkeit zu trainieren?
3. Ab wann ist ein Normalbetrieb von Vereinen und privaten Sportschulen wieder geplant?“
B. Lösung
Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen:
Zu Frage 1:
Nach dem kompletten Lockdown für den Sport und andere Angebote der gesellschaftlichen Teilhabe hat im Rahmen der gemeinsamen Exit-Strategie die Konferenz der Sportministerinnen und Sportminister am 28.04.2020 erste Eckpunkte zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs beschlossen. Diese bezogen sich ausschließlich auf kontaktfreie Sportangebote. Am 06.05.2020 waren sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder darin einig, dass ab sofort die Zuständigkeit für weitere Lockerungen in der Hand des jeweiligen Bundeslandes liegt. Daher gibt es momentan im Sportbetrieb und anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens unterschiedliche Verfahren zur Öffnung.
Zu Frage 2:
Der Senat prüft wöchentlich das weitere Vorgehen im Rahmen der Exit-Strategie für das Bundesland Bremen. Dabei steht das Eindämmen der Corona-Pandemie weiterhin im Vordergrund. Nach dem heutigen Stand der Verordnungen ist die Ausübung von Kontaktsport, unabhängig ob im Indoor- oder Outdoorbereich, mit bis zu 10 Personen möglich, dies gilt auch für den Kampfsport.
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Zu Frage 3:
Alle weiteren Öffnungen hängen von der Entwicklung des Infektionsgeschehens ab und von den Maßnahmen, die unter gesamtgesellschaftlichen Interessenabwägungen getroffen werden müssen.
C. Alternativen
Werden nicht empfohlen.
D. Finanzielle / Personalwirtschaftliche Auswirkungen / Gender-Prüfung
Keine finanziellen, personalwirtschaftlichen oder genderbezogenen Auswirkungen durch die Beantwortung dieser Anfrage.
E. Beteiligung / Abstimmung Nicht erforderlich.
F. Öffentlichkeitsarbeit / Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz Einer Veröffentlichung über das zentrale elektronische Informationsregister steht nichts entgegen.
G. Beschluss
Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport vom 30.06.2020 einer mündlichen Antwort auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) zu.