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Rainer Bode BBE-Newsletter 02/2012

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Rainer Bode BBE-Newsletter 02/2012

Bericht von den 11. Hamburger Tagen des Stiftungs- und Non-Profit-Rechts

Die 11. Hamburger Tage des Stiftungsrechts- und Non-Profit-Rechts fanden am 4.

und 5. November 2011 in der Bucerius Law School statt. Namhafte Referenten und eine große Anzahl von TeilnehmerInnen (ca. 200) sorgten für einen regen Austausch.

Themenschwerpunkte der diesjährigen Veranstaltung waren:

Herausforderungen aktueller Stiftungsarbeit – Risikomanagment in Stiftungen Nicht rechtfähige Stiftungen – Neueste Entwicklungen in Theorie und Praxis

(Rechtsfähigkeit, natürliche Personen als Treuhänder) Brauchen wir „Grundsätze guter Treuhandstiftungen“?

Vermögensverwaltung für nicht rechtsfähige Stiftungen und Genehmigungspflicht

Vergaberecht nach der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie und die Berücksichtigung sozialer/ökologischer Faktoren

Leverage Philanthropy – Social Venture Capital

Das Gemeinnützigkeits- und Zuwendungsrecht – notwendiges Regelungswerk oder unnötige Behinderung des Dritten Sektors?

Bilanzierung für eine Erfolgsrechnung spendensammelnder Organisationen nach dem neuen IDW-Standard

Das Jonglieren mit den Rechtsformen in der Praxis von Social Entrepreneurs Aktuelle Entwicklungen des Gemeinnützigkeitsrechts aus der Sicht der

Finanzverwaltung

Aktuelle Rechtsprechung des BFH zum Spenden- und Gemeinnützigkeitsrecht Deutsche und Europäische Umsatzsteuer für NPOs?

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Das Thema „Vergaberecht nach der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie und die Berücksichtigung sozialer/ökologischer Faktoren“ nahm einen größeren Raum ein.

Hier wurde die Frage der NPOs (Non-Profit-Organisation) als Sozialunternehmer behandelt, insbesondere als Auftraggeber sowie als Bieter und die damit zusammenhängenden Themen. Die Auswirkungen besagen, dass möglicherweise auch mehr Konkurrenz aus anderen Mitgliedsstaaten kommt. Der Auftraggeberbegriff im Sinne der Richtlinie wurde definiert. Des Weiteren gibt es die Auftraggebereigenschaft qua Zuwendungsbescheid sowie verbesserte Chancen für NPOs auf Grund wachsender Bedeutung sozialer und ökologischer Qualitäten im Vergaberecht.

Sebastian Käpplinger stellte das „Leverage Philanthropy – Social Venture Capital“

vor. Hierbei ging es um die Bandbreite von Sozialunternehmen, die Fondsstruktur, das Zusammenspiel von Sozialfonds und Sozialunternehmen sowie Informationen darüber, wie die Investoren der Sozialfonds und die Sozialunternehmen zusammen agieren. In diesem Zusammenhang wurden das Kredit- und Einlagengeschäft erläutert.

Im dritten Vortrag wurde das Projekt Ashoka Deutschland von Rainer Höll vorgestellt:

Das Jonglieren mit Rechtsformen in der Praxis von Social Entrepreneurs. Hierbei ging es um die Vielfalt und unterschiedlichen Rechtsformen, auch weltweit am Beispiel von Ashoka International. Ashoka unterstützt Fellows, damit ihre Innovation durch direkte und indirekte Wirkung eine Systemveränderung hervorbringt.

Am Ende der Vorträge wurde eine Gesamtdiskussion angestoßen. Angesprochen wurden die aktuellen Probleme mit dem Vergaberecht in Deutschland. Durch das Konjunkturpaket I und II wurden die Vergabevorschriften für viele Projekte ausgesetzte bzw. erleichtert. Einige Bundesländer haben diese Praxis nach Auslaufen der Konjunkturpakete fortgesetzt, andere sind wieder auf dem alten Stand.

Dies bedeutet ein Rückschritt, weil es genügend positive Erfahrungen damit gegeben hat. Änderungen können jetzt erst einmal nur auf Landesebene versucht werden. Da in der Regel auch viele freie Träger unter das Vergaberecht fallen (bei mehr als 50prozentiger öffentlicher Förderung), die Grenzen bei 500 Euro (direkte Vergabe), 10.000 Euro (zumindest beschränkte Ausschreibung an drei bis 6 Bieter) und 100.000 Euro liegen, ist das für etliche ein Aufwand bzw. gibt es sicherlich eine sehr unterschiedliche und nicht rechtsichere Praxis.

Im Anschluss daran fand eine Podiumsdiskussion mit der Fragestellung: „Das Gemeinnützigkeits- und Zuwendungsrecht – notwendiges Regelungswerk oder unnötige Behinderung?“ statt. Sabine Bätzing, SPD-Bundestagsfraktion und auch die CDU/CSU Bundestagsfraktion hatten abgesagt. Lisa Paus von der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen und Hans Fleisch, Bundesverband Deutscher Stiftungen diskutierten unter der Moderation von Stephan Schauhoff.

Hauptsächlich wurde Themen des Steuerrechts diskutiert und welche

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Änderungsmöglichkeiten hierbei vorhanden sind. Leider war das Thema Besserstellungsverbot zu sehr dominieren (der Jaguar aus Berlin). Transparenz der Vereine war hier ebenfalls Gegenstand der Debatte. Änderungen sind erst einmal nur über die Jahressteuergesetzte möglich. Einen größeren Wurf im Sinne der Gemeinnützigkeit wurde nur bedingt gesehen. Das Nichtweiterkommen mit dem Zuwendungsrecht wurde gesehen, aber Möglichkeiten auch nicht benannt.

Die Themenstellung für den zweiten Tag der Tagung war unter anderem die Bilanzierung für eine Erfolgsrechnung spendensammelnder Organisationen nach dem neuen IDW-Standard. Die Vereinigung der Wirtschaftsprüfer hat sich eine neue Rechnungslegung angenommen, was zu erheblichen Kontroversen führte. Der Aufwand für die Organisationen wird nicht einfacher, aber größer. Die Kosten steigen damit ebenso. Es hat den Anschein, dass die Wirtschaftsprüfungsorganisationen eigene Richtlinien und Standards entwickeln. Woher eine begründete Notwendigkeit der neuen Standards kommen sollte, war nicht ersichtlich. Einhellig wurde festgestellt, dass das weitere Vorgehen noch kritischer mit begleitetet werden muss.

Nachfolgend referierte Ministerialrat Ingo Graffe aus Rheinland-Pfalz über „Aktuelle Entwicklungen des Gemeinnützigkeitsrechts aus der Sicht der Finanzverwaltung“.

Graffe berichtete, dass nach mehrjähriger Arbeit einer Arbeitsgruppe der obersten Finanzbehörden der neue Anwendungserlaß der Abgabenordnung nahezu fertig sei.

„Was lange währt wird endlich gut“. Leider nur noch nicht veröffentlicht. Kernpunkt:

Die Geprägetheorie wurde endlich auf den Müllhaufen der Geschichte gepackt.

Folgender Satz wird gestrichen: „Die Körperschaft ist nicht steuerbegünstigt, wenn ihr die wirtschaftliche Tätigkeit das Gepräge gibt.“ § 55/56 AO, hier Nr. 2 zu § 55. Ein Meilenstein im Steuerrecht, den zwar nur Fachleute verstehen, aber in der Praxis größere Rechtssicherheit gibt gerade für die Organisationen, die als Verein oder gGmbH zwar als gemeinnützig anerkannt sein, aber unterschiedliche Bereiche haben: Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftliche Geschäftsbetrieb.

Gerade wenn im letzteren „erfolgreich gewirtschaftet wurde“, konnte es Probleme mit der Gemeinnützigkeit geben.

Weitere Themen des neuen Erlasses sind: Struktureller Inlandsbezug und die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Ausland; Verein im Verfassungsschutzbericht; Drehstange-Tischfußball ist zukünftig gemeinnützig;

Unterstützung materiell Hilfsbedürftiger; Mini-GmbH; Ehrenamtspauschale;

Grundsatz der Unmittelbarkeit; Outsourcing; Wiederbeschaffungsrücklage;

Mustersatzung; u.a.. Beim Thema Konkurrenz durch Zweckbetrieb bleibt es bei der merkwürdigen Auffassung des Bundesfinanzhofes, d.h. ein potentielle Wettbewerb ausreicht, um § 65 anzuwenden.

Dr. Markus Märtens sprach über „Aktuelle Rechtsprechung des BFH zum Spenden- und Gemeinnützigkeitsrecht“. Hier gab es drei Urteile: Steuerfreiheit der Beteiligungserträge gemeinnütziger Körperschaften aus gewerblich geprägten

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Personengesellschaften; Rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit wegen schädlicher Mittelverwendung und Steuerbefreite GmbH als Organträgerin einer gewerbesteuerlichen Organschaft – keine Steuerbefreiung für „outgesourcten“

Gewerbebetrag.

Dr. Thomas Küffner ging am Ende der Tagung auf „Deutsche und Europäische Umsatzsteuer für NPOs?“ ein. Hier ging es um Rechtsprobleme der Freiwilligendienste, Umsatzsteuerfalle Organschaft; Vorsteuerabzug gemeinnütziger Forschungseinrichtungen. Andiskutiert wurde auch hier noch mal das Problem der

„Zwangsbefreiung“, d.h. die Befreiung von der Umsatzsteuer für bestimmte Kultureinrichtungen von Amtswegen. Wie weit das wirklich durch EU-Recht zwingend ist, konnte auch weiterhin nicht geklärt werden.

Das vollständige Tagungsprogramm der 11. Hamburger Tage des Stiftungs- und Non-Profit-Rechts gibt es hier:

http://www.law-school.de/fileadmin/user_upload/medien/BLS- Publikationen/Hamburger%20Tage%202011.pdf

Mehr unter

http://www.law-school.de/stiftungsrecht_hamburgertage.html

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