• Keine Ergebnisse gefunden

523

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "523"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Ordnung der Stadt Ratingen über die privatrechtlichen JugVeranstEOR 523

Entgelte für die Teilnahme an Veranstaltungen im Rahmen der Jugendarbeit/Jugendbildung außerhalb der Jugendhäuser (GOT)

August 2009 1

Ordnung der Stadt Ratingen über die privatrechtlichen Entgelte für die Teilnahme an Veranstaltungen im Rahmen der Jugendarbeit/Jugendbildung außerhalb der Jugendhäuser (GOT)

(JugVeranstEOR)

in der Fassung vom 28. Juli 2009

Ordnung Datum In Kraft getreten

vom 26.10.1993 01.09.1993

I. Ergänzung vom 05.03.2002 06.03.2002 II. Ergänzung vom 31.01.2006 01.04.2006 III. Ergänzung vom 28.07.2009 01.08.2009

Inhaltsverzeichnis

I. Entgeltpflicht 1

II. Höhe des Entgeltes 1

III. Befreiung und Ermäßigungen 2

IV. Erstattungen 2

I. Entgeltpflicht

1. Für die Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen der Jugendarbeit/Jugendbildung werden Entgelte nach dieser Entgeltordnung erhoben.

2. Die Zahlungspflicht entsteht grundsätzlich spätestens bei Kursbeginn bzw. Veranstal- tungsbeginn.

II. Höhe des Entgeltes

1. Zeitgemäße Jugendbildungsangebote (z.B. PC-Kurse, Sportangebote, Angebote im Be- reich kreatives Gestalten etc.)

1.1 Die Kalkulation läuft grundsätzlich auf der Basis 1/3 kommunale Förderung und 2/3 Teilnahmeentgelte.

1.2 In besonderen Fällen wird von dieser Kalkulationsgrundlage abgewichen:

1.2.1 Wenn mit bestimmten Kursen Einnahmeüberschüsse erwirtschaftet werden, werden diese zur Deckung der Kosten anderer Angebote eingesetzt, z.B.

wenn

(2)

523 JugVeranstEOR Ordnung der Stadt Ratingen über die privatrechtlichen Entgelte für die Teilnahme an Veranstaltungen im Rahmen der Jugendarbeit/Jugendbildung außerhalb der Jugendhäuser (GOT)

2 August 2009

- Freie Mitarbeiter/innen gewonnen werden müssen, die verhältnismäßig höhere Honorare benötigen.

- Wenn manche Kurse nicht voll belegt sind und diese sinnvollerweise (aus Sicht des Fachamtes) dennoch durchgeführt werden sollten.

- Um „Pilotprojekte“ finanzieren zu können, z.B. Einführung neuer Kurse.

2. Weitere Informations-, Lehr- und Bildungsveranstaltungen:

2.1 Für Jugendgruppenleiter und Multiplikatoren (z.B. Kurse für Filmvorführer u.Ä.)

Euro 1,80

2.2 Für Kinder, Eltern und Freunde der Familie (z.B. Ballettauffüh- rungen der Kursteilnehmer)

Euro 2,50

2.3 Für Kinder und junge Erwachsene (Theater und Rockveranstal- tungen im Rahmen des erzieherischen Jugendschutzes)

Euro 2,50

2.4 Kindersachenbörse im Jugendclub Ratingen-West Preis pro Tisch/Standplatz

Euro 3,50

2.5 Trödelmarkt „am und im Jugendclub“

Preis für eine 3 Meter lange Verkaufsfläche (Tapeziertisch)

Euro 7,50

2.6 Erste-Hilfe-Kurse Euro 12,80

III. Befreiung und Ermäßigungen

1. Ermäßigungen erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die in wirtschaftlichen Notla- gen leben.

Dies sind Kinder aus Familien, die

• Empfänger laufender Leistungen nach dem SGB II bzw. XII sind.

• Personen/Haushalte, deren Einkommen nicht mehr als 10 % den maßgeblichen Be- darf nach dem SGB II bzw. XII übersteigt gegen Vorlage einer entsprechenden Be- scheinigung.

Dieser Personenkreis zahlt 1/3 des normalen Entgeltes.

2. Bei Kursen für spezielle Zielgruppen (z.B. Breakdance-Kurse für politische Flüchtlinge), die das Fachamt für förderungswürdig erachtet, ist die Kursteilnahme kostenfrei.

3. Die Ermäßigung nach Nr. 1 erhalten auch Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte gegen entsprechende Ausweisvorlage.

IV. Erstattungen 1. Entgelte werden ganz oder anteilmäßig erstattet, wenn

1.1 der Kurs oder die Veranstaltung ganz oder teilweise ausfällt oder

1.2 der Kurs oder die Veranstaltung nicht besucht wird, weil der Termin verlegt wurde.

(3)

Ordnung der Stadt Ratingen über die privatrechtlichen JugVeranstEOR 523

Entgelte für die Teilnahme an Veranstaltungen im Rahmen der Jugendarbeit/Jugendbildung außerhalb der Jugendhäuser (GOT)

August 2009 3

2. Entgelte können ganz oder anteilmäßig erstattet werden, wenn der Teilnehmer aus wich- tigen persönlichen Gründen den Kurs oder die Veranstaltung ganz oder teilweise nicht besuchen konnte.

3. Kostenfreie Abmeldungen sind nur bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Verwaltung bittet Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um vorsichtige Fahrweise im Baustellenbereich und um Verständnis für die

Der Bereich Tiefbau bittet für die durch die Maßnahmen verursachten Beeinträchtigungen und Einschränkungen um

Januar 2013, die Geschwindigkeit von 80 auf 60 Stundenkilometer in Richtung Stadtmitte und in der Auffahrt der B 9 von Frankenthal kommend auf die L 523 von 60 auf 40

Wegen einer beschädigten Leitplanke bleibt eine Fahrspur der L 523 in dem Bereich zwischen dem Kreuz Nachtweide und der Bürgermeister-Trupp-Straße in Richtung Innenstadt

September 2015, die L 523 / B 9 zwischen Brunckstraße, Höhe BASF-Tor 11, und der B 9-Anschlussstelle Nachtweide Fahrtrichtung Worms in der Zeit von 6 bis 11.30 Uhr in beide

Die Verwaltung bittet die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um eine vorsichtige Fahrweise im Baustellenbereich und um Verständnis für die

Hiervon sind die einzelnen Auf- und Abfahrten und somit auch die Zufahrten in Richtung Nachtweide betroffen, die dann stundenweise gesperrt werden müssen.. Örtliche Umleitungen

Ordnung der Stadt Ratingen über die privatrechtlichen Entgelte für die Benutzung der öffentlichen WC-Anlage. Minoritenstraße 3, 40878 Ratingen (WC-MinoritenstrEOR)