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Dr. Wilhelm Adamy

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Academic year: 2022

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Dr. Wilhelm Adamy

Qualität der Arbeitsförderung

verbessern - DGB-Vorschläge zur Reform der Arbeitsmarktinstrumente

Veranstaltung der FES/DGB am 8. Juni 2011 in Berlin

(2)

1. Bewertung – Instrumentenreform 1.1 Positive Elemente

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Ziele: effizienter Mitteleinsatz, größere Individualität und höhere Qualität

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Zusammenfassung von Lohnkostenzuschüssen

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Rechtliche Absicherung gewerkschaftlicher Initiative WeGebAU

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Berufseinstiegsbegleitung als arbeitsmarktpolitische Regelförderung

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erweiterte Ausbildungsbegleitung

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BR: „optimal bestückter Instrumentenkasten“ - ohne Einschränkung der arbeitsmarktpolitischen

Handlungsmöglichkeiten?

(3)

1.2. Abschaffung von Rechtsansprüchen

• Existenzgründung Arbeitsloser massiv zurückgefahren

• Streichung der Entgeltsicherung für Ältere bei Aufnahme schlechter bezahlter Jobs

• wirkungsloser Vermittlungsgutschein bleibt Pflichtleistung

(4)

1.3 Einschränkung öffentlich geförderter Beschäftigung

Streichung von ABM auch in ALV

Streichung des Beschäftigungszuschusses für

Hartz IV-Empfänger mit besonderen Vermittlungsproblemen

Deckelung der Trägerkosten

Betonung des Nachrangprinzips bei Ein-Euro-Jobs

1.4 Weiterbildung

Ausweitung des Bildungsgutscheins benachteiligter bildungsferner Zielgruppen

Steuerung über Durchschnittskosten fördert Maßnahmen von der Stange

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1.5 Rotstift ist handlungsleitend

• EGT SGB III um ca. 15 % jährlich reduziert (1,8 Mrd. € 2015)

• sonstige Arbeitsförderung um 12 - 15 % jährlich reduziert (6 Mrd. € bis 2015)

• Beschluss des Bundeskabinetts Juni 2010 erfordert zusätzliche strukturelle Einsparungen von 800 Mio. € in 2012 bzw. 1 Mrd. in 2013 ff.

• Bund fordert „Effizienzgewinne in Hartz IV“:

1,5 Mrd. € in 2012 bzw. 2,0 Mrd. € 2013 ff.

• Bereits Mai 2011 im Hartz IV 27 Prozent weniger Menschen in geförderten Maßnahmen

(6)

2. Gesamtbewertung des Gesetzentwurfs

• Vereinfachung wird überschätzt

BA: „Die notwendigen Anpassungen … übersteigen

zunächst deutlich die aufgrund der Zusammenlegung von Instrumenten entfallenden Kosten.“

• Gründungszuschuss eröffnet nur sehr eingeschränktes Ermessen

• Schieflage zwischen Fordern und Fördern vergrößert sich

• für private Vermittler wird Klientelpolitik betrieben

• Perspektiven für Langzeitarbeitslose verschlechtern sich

(7)

• öffentlich geförderte Beschäftigung unterläuft Tarifpolitik und fördert Rotation

• Fiskalisch motivierte Spaltung am Arbeitsmarkt wird forciert

• Instrumenteneinsatz wird gegenüber intensiver Vermittlung und Betreuung überschätzt

• Zuweisungsmechanismus – wie Gutscheine – überfordern

„schwächere“ Erwerbslose

• Flexibilität wird gegen Rechtsansprüche ausgespielt

⇒ Abschaffung von Rechtsansprüchen, reduzierte Mittel, neue

Zuweisungs- und interne Steuerungsmechanismen verstärken sich in negativer Wirkung

(8)

3. Gesetzentwurf gibt keine Antwort auf arbeitsmarktpolitische

Herausforderungen

• Bildungsoffensive ist gestoppt

• unterwertige und prekäre Beschäftigung breitet sich aus

• Fachkräftebedarf und gleichzeitig hohes Arbeitsmarktrisiko bestimmter Gruppen

• keine Gleichbehandlung Arbeitsloser bei arbeitsmarktpolitischen und sozialen Integrationshilfen

• interne Flexibilität – contra externe Flexibilität – billig und prekär passt nicht zu Qualitätsprodukten

• Verschiebebahnhöfe zu Lasten der Beitragszahler

• kein anderes Land verweist gesundheitlich Angeschlagene so

stark auf Arbeitsmarkt ohne adäquate Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen

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4. Gewerkschaftliche Anforderungen 4.1 Besserer Übergang Schule - Beruf

• Bundesregierung: vertiefte Berufsorientierung und

Berufswahlvorbereitung nur aus Beitragsmitteln finanzieren

Bundesprogramm „Bildungsketten“ entfällt

„Stigmatisierung“ junger Hilfebedürftiger soll vermieden werden

• DGB:

Übertragung u. a. der Ausbildungsvermittlung unabhängig von Einkommenssituation - auf ALV

BvB zu 50 % aus Landesmitteln finanzieren

Rechtsanspruch auf (außerbetriebliche) Ausbildung

Beitragssystem bisher Reparaturbetrieb für Defizite im schulischen Bildungs- und Ausbildungssystem

(10)

4.2 Berufliche Weiterbildung

• DGB: flächendeckende Qualifizierungsberatung

Vergaberecht muss Qualität und nicht Kosten fördern Auftragsmaßnahmen für besondere Gruppen.

• festes Budget für Berufsabschlüsse wie in ALV auch bei Hartz IV einführen

• pauschale Aufwandsentschädigung von 10 % oder Abschlussprämie als Bildungsanreiz

• Bundesprogramm „Zweite Chance“ zum Berufsabschluss

⇒ Aus- und Weiterbildung längerfristig die beste Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik

(11)

4.3 Nachhaltige Integration

und Überwindung von Hilfebedürftigkeit

Gesetzliche Verpflichtung zu Nachhaltigkeit und Vermeidung unterwertiger Beschäftigung sowie zur Chancengleichheit konkretisieren

Sanktionen und Zuschüsse an Arbeitgeber nur bei Mindestlöhnen von 8,50 Euro

keine Sanktionen bei Ein-Euro-Jobs und keine härteren Sanktionen für Jugendliche

Integrationsverpflichtung auch für erwerbstätige Arme

nachgehende Betreuung bei instabiler Eingliederung

kurz und billig darf nicht das arbeitsmarktpolitische Ziel sein

AMP darf nicht zur Verschärfung prekärer und nicht existenzsichernder Arbeit beitragen

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4.4 AMP-Flankierung des Strukturwandels

• Ausbau der Qualifizierungsberatung in KMU

• Verpflichtung zu rechtskreisübergreifenden Arbeitsmarkt und Qualifizierungsprogrammen unter Beteiligung der VA

• Innovationstopf zur regionalen Umsetzung des Arbeitsmarktmonitors

• Ausweitung des Transfer KuG auf 24 Monate bei Berufsausbildung

⇒ Verzahnung mit anderen Politikbereichen fördern

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4.5 Qualität öffentlich geförderter Beschäftigung verbessern

• Förderung von Eingliederungsbetrieben

• Beibehaltung des Beschäftigungszuschusses

• sozialversicherte Förderung auch in ALV notwendig

• separates Budget für sozialen Arbeitsmarkt in Hartz IV

• periodische Überprüfung der Eingliederungsperspektive

• regionaler Konsens zu sozialem Arbeitsmarkt und Vetorecht der Sozialparteien

⇒ Sozialer Arbeitsmarkt für Zielgruppen auf absehbare Zeit notwendig

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4.6 Missbrauch von Beitragsmitteln verhindern

F Abschaffung des sog. Eingliederungsbeitrags (5 Mrd. €/Jahr) F Arbeitsförderung für Hartz IV nicht aus Beitragsmitteln

(650 Mio. € jährlich)

F keine Finanzierung des Insolvenzgeldes aus Beitragsmitteln (1,2 Mrd. €)

F Rentenbeiträge für Menschen in Behindertenwerkstätten will Bund Beitragszahlern aufdrücken (120 Mio. € jährlich)

F keine Halbierung des Mehrwertsteuerpunktes mit dem eine Beitragssenkung um 1 Prozentpunkt zugesichert wurde

F Verschiebebahnhof belastet Lohnnebenkosten und fördert Umverteilung zu Lasten kleinerer Beitragszahler

F gesamtwirtschaftliche Perspektive bei Instrumenten wie Finanzierung notwendig

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