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gerechnet werden muss („Klimaänderung und die Schweiz 2050“, Bern 2007)

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P 221/2007 BVE 27. Februar 2008 BVE C

Postulat

0298 Jenni, Oberburg (EVP) Schnegg-Affolter, Lyss (EVP)

Weitere Unterschriften: 13 Eingereicht am: 04.09.2007

Neuausrichtung der kantonalen Investitionen: Mehr Hochwasserschutz – weniger Neubauten im Bereich der Kantonsstrassen

Die sich in zunehmend kürzer werdenden Abständen folgenden katastrophalen Hochwasserereignisse erfordern dringend ein Überdenken der Prioritäten beim Einsatz der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Investitionsmittel des Kantons.

Der Regierungsrat wird eingeladen, eine Umlagerung der kantonalen Investitionsmittel zu prüfen und die sich daraus ergebenden Anpassungen (Änderungen der Wasserbaugesetzgebung sowie des Strassenbauprogramms) so schnell wie möglich an die Hand zu nehmen, damit

- die Investitionen des Kantons für den Hochwasserschutz erheblich erhöht und die erforderlichen Mittel im Rahmen des Finanzplanes eingestellt werden,

- im Sinne einer Kompensation das für den Neubau von Kantonsstrassen vorgesehene Investitionsvolumen entsprechend reduziert wird.

Diese Umlagerung der Investitionen sollte sich nicht nur auf die eingesetzten Geldmittel, sondern auch auf die personellen Ressourcen auswirken.

Als unerlässliche Begleitmassnahme sollte der Kanton, gegebenenfalls zusammen mit anderen Kantonen, das Gespräch mit dem Bund suchen, damit auch dieser seine finanzielle Beteiligung an präventiven Schutzmassnahmen erhöht.

Begründung

Hochwasserschutz und Strassenbau sind Investitionen mit Langzeitwirkung, insbesondere auch mit Bezug auf ihre Konsequenzen. Sie bedürfen deshalb einer sorgfältigen Abwägung der Prioritäten. Das vom EDI und vom UVEK eingesetzte „Beratende Organ für Fragen der Klimaänderung“ (OcCC) stellt gestützt auf wissenschaftliche Untersuchungen fest, dass in Zukunft mit einer Zunahme von extremen Niederschlägen und damit auch von Hochwassern, Rutschungen, Murgängen etc. gerechnet werden muss („Klimaänderung und die Schweiz 2050“, Bern 2007). Die Hochwasserereignisse des Sommers 2007 bestätigen diese Prognose durch die konkrete Realität. Sie stellen eine neue Dimension dar und gefährden Siedlungsbereiche und damit auch menschliche Lebensräume, die bislang von Überschwemmungen nicht oder kaum bedroht gewesen waren. Das Ausmass der in Artikel 2 des kantonalen Wasserbaugesetzes erwähnten „ernsthaften Gefahren des Gewässers für Menschen, für Tiere oder für erhebliche Sachwerte“ hat zugenommen. Gleichzeitig bedeutet dies auch, dass die Angst vieler Menschen vor künftigen Hochwasserereignissen am Wachsen ist. Konkret heisst dies, dass neben der Sicherung bereits bestehender Schutzvorrichtungen (wegen Instabilität bzw. Ausrichtung auf neue Belastbarkeitsgrenzen)

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zwingend auch zusätzliche Massnahmen und Bauten im Hochwasserschutz erforderlich sind. Bereits in seiner Antwort vom 7. September 2005 zur Interpellation Messerli (I 224/2005) hat der Regierungsrat festgehalten, „dass der Geldbedarf für Massnahmen im Hochwasserschutz auf jeden Fall beträchtlich sein wird und dass die vorhandenen Budgetbeträge von Bund und Kanton über mehrere Jahre hinweg nicht ausreichen werden“. Die Ereignisse des Jahres 2007 verlangen, dass das finanzielle Engagement des Kantons im Hochwasserschutz deutlich erhöht werden muss. Gleichzeitig ist die ökologische Qualität der Massnahmen im Sinne von Artikel 15 des kantonalen Wasserbaugesetzes weiterhin zu beachten. Weil die einzelnen Gemeinden in der Regel nicht in der Lage sein werden, die Mehrkosten vollumfänglich selber zu tragen, ist eine Erhöhung des kantonalen Beitragssatzes vorzusehen.

Die Klimaänderung und die damit einhergehende höhere Energie des atmosphärischen Systems, die sich vermehrt in katastrophalen Extremereignissen bemerkbar macht, wird im wesentlichen durch den zusätzlichen Eintrag von CO2 in die Atmosphäre infolge menschlicher Tätigkeit verursacht. Gestützt auf den eingangs gemachten Hinweis mit Bezug auf die Wirkungen von Infrastrukturinvestitionen stellt sich deshalb die Frage, wie lange der Neubau von Strassen und die damit kurzfristig bewirkte weitere Steigerung des Verkehrsaufkommens unter dem Aspekt der zunehmenden Luftverschmutzung (eine der kausalen Ursachen der Klimaänderung!) noch zu verantworten ist. Mit Weitung des Blicks bis zur Jahrhundertmitte und unter dem Aspekt des schon bald eintretenden unausweichlichen Rückgangs der globalen Erdölförderung und der dadurch ausgelösten Verteuerung des Treibstoffes wäre auch zu überlegen, inwieweit zu jenem Zeitpunkt für jeden in den nächsten Jahren zu realisierenden Strassenneubau tatsächlich noch ein Bedürfnis gegeben sein wird, insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt der Folgekosten. Denn gleichzeitig ist zu beachten, dass unabhängig von klimatischen Veränderungen, aber selbstverständlich durch diese noch verstärkt, die Naturrisiken durch die zunehmenden Infrastrukturwerte grösser werden. Entsprechend ist ihnen, wie auch den kausalen Ursachen, eine grössere Beachtung zu schenken. Weil die dem Kanton zur Verfügung stehenden Investitionsmittel in ihrem Umfang begrenzt sind, ist es angezeigt, den Mehraufwand im Hochwasserschutz durch Verzichte beim Neubau von Kantonsstrassen zu kompensieren.

Der Regierungsrat schrieb in seiner Antwort vom 15. Februar 2006 zur Motion Hofmann (M 253/2005), dass das Hochwasser vom August 2005 ein Extremereignis darstelle, welches

„seit mehr als 150 Jahren so nicht aufgetreten ist.“ Die Ereignisse des Jahres 2007 zeigen, dass ein solches Vertrösten nun einem konkreten Handeln weichen muss. Angesichts der langen Realisationszeiten von Hochwasserschutzmassnahmen ist eine sofortige Umorientierung bei den Investitionsprioritäten angezeigt.

Antwort des Regierungsrates

Zu Punkt 1:

Wie die nachfolgende Tabelle aufzeigt, hat der Regierungsrat bereits auf die Folgen der zunehmenden Häufigkeit von extremen Witterungsverhältnissen und Hochwasserereig- nissen reagiert. Er hat seit 2004 die finanziellen Mittel für den Hochwasserschutz im Finanzplan sukzessive erhöht. Während in der Vergangenheit über viele Jahre ein konstanter jährlicher Kantonsbeitrag an Hochwasserschutzprojekte von 6–8 Mio. Franken investiert wurde, sind im Budget und Finanzplan ab 2008 jährlich Mittel von rund 30 Mio.

Franken eingestellt. Mit dieser erheblichen Erhöhung um einen Faktor vier wurde den ausgewiesenen Bedürfnissen der wasserbaupflichtigen Gemeinden Rechnung getragen.

Damit stehen dem Kanton in den nächsten Jahren grundsätzlich genügend Mittel zur

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Verfügung, um diejenigen baureifen Projekte subventionieren zu können, die ein ausreichendes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen.

Beträge in Mio. Fr.

2004 2005 2006 2007 2008 2009

KS HW KS HW KS HW KS HW KS HW KS HW Budget/FiPla

04

56 9 60 8 59 8 60 8 59 8

Budget/FiPla 05

54 9 53 16 53 13 55 10 56 11

Budget/FiPla 07

50 24 44 33 62 34

Legende: KS: Ausbau und Erneuerungsunterhalt Kantonsstrassen

HW: Kantonsbeiträge an Hochwasserschutzprojekte der Gemeinden und Wasserbauprojekte unter Federführung des Kantons

Um den Bestand an Wasserbaufachleuten im nötigen Mass zu erhöhen, wurden im Tiefbauamt seit dem Hochwasser 2005 drei zusätzliche Stellen geschaffen. Die Erkenntnisse aus den vergangenen Hochwasserereignissen sowie aus dem Projekt

"WARN" (Unwetterwarnung im Kanton Bern) haben weiter dazu geführt, dass auch der Bereich der Gewässerregulierung im Wasserwirtschaftsamt um eine Stelle aufgestockt wurde. Eine laufende, vorausschauende Überprüfung der personellen Ressourcen in diesen Fachbereichen wird in den nächsten Jahren dennoch von grosser Bedeutung sein.

Der Kanton hat sich zudem konsequent dafür eingesetzt, dass genügend Bundesmittel für den Hochwasserschutz zur Verfügung stehen.

Zu Punkt 2:

Bereits seit einigen Jahren werden die Mittel innerhalb des Budgets des Tiefbauamts prioritär für Hochwasserschutzprojekte verwendet. Das soll auch weiterhin so gehandhabt werden, sofern dringende Hochwasserschutzprojekte anstehen und genügend Spielraum für entsprechende Kürzungen beim Kantonsstrassenbudget vorhanden ist. Der Spielraum beim Kantonsstrassenbudget ist allerdings sehr klein geworden, weil das Investitionsbudget des Tiefbauamts in den letzten Jahren regelmässig gekürzt werden musste und auch beim Strassenbau wichtige Arbeiten – namentlich im Zusammenhang mit der Substanzerhaltung, der Verkehrssicherheit und dem Immissionsschutz – nicht beliebig verzögert werden dürfen. Ausserdem ist darauf zu achten, dass nur so viele finanzielle Mittel für Hochwasserschutzprojekte reserviert werden, wie dann auch fristgerecht abgeholt werden können.

Der Regierungsrat erachtet daher die Ziele des Postulats als bereits erfüllt.

Antrag: Annahme des Postulats unter gleichzeitiger Abschreibung

An den Grossen Rat

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