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Dienstag (Abend), 11. Juni 2019 / Mardi soir, 11 juin 2019

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2019.RRGR.40 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Dienstag (Abend), 11. Juni 2019 / Mardi soir, 11 juin 2019

Finanzdirektion / Direction des finances

43 2019.RRGR.40 Finanzmotion 023-2019 FDP (Haas, Bern) Erhöhung der Nettoinvestitionen

43 2019.RRGR.40 Motion financière 023-2019 PLR (Haas, Berne) Augmentation des investissements nets

Fortsetzung / Suite

Präsident. (Der Präsident läutet die Glocke. / Le président agite sa cloche.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Raphael Lanz hat sich angesprochen gefühlt und hat sich deshalb noch einmal in die Rednerliste eingetragen. Er möchte eine Replik geben. Er darf dies tun. Raphael Lanz, Sie haben das Wort.

Raphael Lanz, Thun (SVP). Es ist ja praktisch, wenn ich jetzt noch etwas sage: So können alle an ihren Platz gehen.

Ich habe das letzte Votum der Finanzdirektorin – möglicherweise zu Unrecht, möglicherweise nicht – ein bisschen persönlich aufgefasst. Wenn die Finanzdirektorin vorhin gesagt hat, diejenigen, wel- che die Verfassungsmässigkeit dieser Fondslösung in Zweifel gezogen hätten, es gebe dazu ein Gutachten und eine Lüge bleibe eine Lüge, auch wenn man es andauernd wiederhole, dann möchte ich einfach Folgendes sagen: Sie wissen vielleicht, dass ich eine juristische Verbildung habe, und ich entschuldige mich auch dafür, wenn dies nicht gut sein sollte, aber ich lasse mir nicht sagen, dass ich hier lüge, wenn ich eine andere Rechtsauffassung vertrete als jemand anderes. Das lasse ich mir auch von Ihnen nicht sagen, Frau Finanzdirektorin, ebenso wenig, wie ich Ihnen dies auch nie vorwerfen würde, wenn Sie allenfalls einmal eine andere Rechtsauffassung haben sollten.

Zum Zweiten, inhaltlich, möchte ich Ihnen einfach sagen: Es ist nicht so, dass das damalige Gut- achten einfach voraussetzungslos sagte, dieser Investitionsfonds sei zulässig. Es gab verschiedene Einschränkungen. Ich habe das Gutachten im Moment nicht hier; ich kann Ihnen nur einen Satz aus der damaligen Medienmitteilung vorlesen: «Aufgrund der limitierten Fondsgrösse und der zeitlichen Befristung ist das Investitionsfondsgesetz verhältnismässig und vereinbar mit den in der Verfassung verankerten Schuldenbremsen.» Dies bedeutet: Es gibt durchaus kritische Punkte, die man hier festhalten kann, und ich denke, man kann sie in guter Treue haben und hat nicht gerade gelogen, wenn man dies getan hat.

Präsident. Das lief gerade noch knapp unter «kurz». Ich habe es schon einmal gesagt: Bitte nen- nen Sie nicht noch einmal einen Namen, sonst haben wir hier ein Ping-Pong-Spiel. Ich gebe der Finanzdirektorin noch einmal das Wort.

Beatrice Simon, Finanzdirektorin. Es ist in der Tat so: Wir haben Differenzen zu diesem Thema, aber ich wollte Grossrat Lanz nicht beleidigen und entschuldige mich für diese Aussage.

Präsident. Besten Dank. Damit kommen wir zur Abstimmung zu dieser Finanzmotion. Es bleibt eine Finanzmotion, es hat niemand irgendetwas anderes gesagt. Wer … Entschuldigung, jetzt habe ich hier gerade ein Durcheinander. Voilà: Wer diese Finanzmotion annehmen will, stimmt Ja, wer diese ablehnt, stimmt Nein.

(2)

Sommersession 2019 / Session d’été 2019 2019.RRGR.40 2

Abstimmung (Geschäft 2019.RRGR.40) Vote (Affaire 2019.RRGR.40)

Der Grosse Rat beschliesst: / Décision du Grand Conseil : Annahme / Adoption

Ja / Oui 102

Nein / Non 22

Enthalten / Abstentions 10

Präsident. Sie haben diese Finanzmotion angenommen, mit 102 Ja- gegen 22 Nein-Stimmen bei 10 Enthaltungen.

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