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Begründung zur Erweiterung Stadtumbaugebiet Geestemünde

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Academic year: 2022

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Geplante Erweiterung

- des Stadtumbaugebietes Nr. 3 Geestemünde

- des Fördergebietes „Aktive Orts- und Stadtteilzentren“ Geestemünde

Begründung für die geplanten Erweiterungen

Das Stadtumbaugebiet Geestemünde wurde im Jahr 2007, das Fördergebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ im Jahr 2010 ausgewiesen. Innerhalb der ausgewiesenen Fördergebiete können durch die Stadt Bremerhaven Fördermittel aus den Städtebauförderungsprogram- men Stadtumbau West und Aktive Stadt- & Ortsteilzentren eingesetzt werden.

Grundlage für den Einsatz der Fördermittel in Geestemünde sind das Stadtumbaugutachten (Gewos 2008) und das Handlungskonzept Geestemünde (GfS 2009). Die städtebaulichen Entwicklungskonzepte sind im Internet auf der Seite des Stadtplanungsamtes einsehbar:

http://stadtplanungsamt.bremerhaven.de/ (Aktuelle Verfahren/Weitere Verfahren)

Folgende Gründe sind Anlass für die Erweiterung der Fördergebiete:

Neubau einer Kindertagesstätte (U3) am Standort Nürnberger Straße

Auf Grund der gesetzlichen Anforderungen zur Sicherung der Kinderbetreuung im U3-Bereich ist vorgesehen, an der Nürnberger Straße eine Kindertagesstätte zu errichten. Diese soll den zentralen Bereich Geestemündes versorgen. Dieser Standort zeichnet sich durch eine in hohem Maße integrierte Lage im Stadtteil aus. Er ist für einen großen Teil der zukünftigen Nutzerinnen fußläufig oder mit dem Fahrrad zu erreichen. Er befindet sich in einem durch Wohnnutzung ge- prägten Gebiet und ist nicht im direkten Lärmeinflussbereich der Friedrich-Ebert-Straße.

Durch den Einsatz von Stadtumbau-Mittel soll das Grundstück baureif hergerichtet werden.

Hierzu müssen mit einem hohen Kostenaufwand Altlasten beseitigt werden. Diese Maßnahme ist nicht aus dem Dezernat III zur Verfügung gestellten Kita-Ausbaumitteln zu finanzieren.

Ohne diese geplante Mitfinanzierung aus Stadtumbau-West-Mitteln kämen nur Alternativstand- orte in Frage, die außerhalb des zentralen Bereiches von Geestemünde als nichtintegriert an- zusehen sind. D. h. in erheblichem Umfange PKW-Fahrten verursachen würden.

Freiraumkonzept „Geestemünde geht zum Wasser“/ AOK Neubau

Die Realisierung des Projektes „Geestemünde geht zum Wasser“ und eine Einbeziehung der im Zusammenhang mit dem AOK Neubau entstehenden neuen Freiflächensituation machen im Bereich Elbinger Platz/ Borriesstraße eine Erweiterung erforderlich. Durch diese Erweiterung wird die rechtliche Voraussetzung zum Einsatz von Fördermitteln aus den beiden o. g. Pro- grammen geschaffen. Der Schwerpunkt ist die Neuordnung von Wegebeziehungen und die Aufwertung von ufernahen Flächen am Yachthafen.

Entwicklung Schillerstraße

In den bisherigen Fördergebietsabgrenzungen ist die Schillerstraße ohne die östliche Bebau- ungsseite enthalten. Da diese Geschäftsstraße im Fokus des Stadtteilmanagements steht und deswegen erwartet werden kann, dass Maßnahmen auch auf der östlichen Straßenseite ergrif- fen werden könnte, ist diese Erweiterung notwendig.

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Entwicklung Wohngebiete am Hauptbahnhof

Zwischen der Schillerstraße und der Friedrich-Ebert-Straße befinden sich zentrale hochwertige Wohngebiete, die für Geestemünde ortsbildprägend sind. Die Qualität von Straßenräumen in diesem Bereich ist anpassungsbedürftig, um auch zukünftig eine stabile Mieter- und Eigentü- merschaft zu erhalten.

Finanzierung

Die Finanzierung der zusätzlichen Maßnahmen in den erweiterten Gebieten soll aus den in den jeweiligen Haushaltsjahren zur Verfügung stehenden Mitteln im Kapitel Städtebauförderung erfolgen.

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