• Keine Ergebnisse gefunden

„Östliches Hanauer Land“ und Vogelschutzgebiete„Rench-Niederung“, „Kammbach- Niederung“ und „Korker Wald“

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "„Östliches Hanauer Land“ und Vogelschutzgebiete„Rench-Niederung“, „Kammbach- Niederung“ und „Korker Wald“"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

NATURA 2000-Managementplan (MaP) FFH-Gebiet „Östliches Hanauer Land“ und Vogelschutzgebiete„Rench-Niederung“, „Kammbach-

Niederung“ und „Korker Wald“

Änderungen in Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung

1) FFH-Aussengrenze:

Herausnahme einzelner geringfügiger Überschneidungen mit rechtskräftigen B-Plänen und Einarbeitung Kieswerkserweiterung Fa. Ossola in die Bestands- und Maßnahmenkarte als Hinweistext (ohne Grenzänderung)

Eine Anpassung der Grenzen der Vogelschutzgebiete ist nicht möglich, da dies einer Änderung der Vogelschutzgebietsverordnung bedarf.

2) Änderungen Text Bestand Ergänzung aktueller Lachs-Nachweis

3) Änderungen Maßnahmen in Text und Karten

- Änderung Schraffurfarbe GP1 zu besseren Unterscheidung der Maßnahmen GP 1 und GP2 - Kartographische Darstellung von GP2 in den Brachvogel-Kerngebieten anstatt nur textlicher Erwähnung

Die Maßnahmen GP2 war in den ersten Karten-Entwürfen enthalten. Im Rahmen der

Korrekturschritte nach den Bewirtschaftergesprächen wurde die Maßnahme für die Kerngebiete des Großen Brachvogels nur noch textlich erwähnt, um die Übersichtlichkeit der Karten zu verbessern. Wie die weiteren Gespräche und Rückmeldungen zur öffentliche Auslegung gezeigt haben, ist jedoch eine Darstellung der vordringlich umzusetzenden GP2-Maßnahmen doch sinnvoll, so dass diese Flächen wieder in die Karten aufgenommen wurden.

Textliche Ergänzung von GP2: Bei der Umsetzung der Maßnahme ist grundsätzlich darauf zu achten, dass nach Rücknahme der Gehölze die Vernetzungsfunktion dieser Flächen erhalten bleibt, beispielsweise durch Entwicklung von Strukturen aus Brache- und Randstreifen und

Ausweitungen an Gräben. Inwieweit die Gehölze nur aufgelichtet, abschnittsweise oder vollständig zu entfernen sind, ist im Zuge der Maßnahmenumsetzung jeweils einzelfallweise unter Hinzuziehen von Artenschutzexperten zu entscheiden.

Änderung Maßnahmenüberschrift WI2 in

Beibehaltung der zwei- bis dreischürigen Mahd und Erhaltungsdüngung nach Entzug, bedarfsweise vorübergehend reduzierte Düngung zur Erhaltung der Mähwiesen der Wertstufe C

WI-AB: Zusätzlich Einfügung von Symbolen mit Schmetterling in die Flächen mit Erhaltungsmaßnahmen zur verbesserten Lesbarkeit

Aufnahme eines Hinweistextes in Bezug auf die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen im Gebiet, die kartographisch nicht im Einzelnen dargestellt werden können.

Konkretere Erläuterung der Maßnahme WHH1 auch als Kurztext auf den Karten: Erhaltung des Mikroreliefs in Äckern und Wiesen, keine Verfüllung von Senken und Gräben

Punktuelle Änderung: Herausnahme einer Entwicklungsmaßnahenfläche „Extensivierung der Beweidung“ auf hofnahen Flächen

Textliche Änderungen im Kapitel Bisherige Maßnahmen zur besseren Verständlichkeit Punktuelle Änderungen, Formulierungsanpassungen der Gewässermaßnahmen

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Zur Erhaltung einer mindestens guten Wasserqualität und eines hinreichenden Mindestwas- serabflusses, der Durchgängigkeit, einer naturnahen Reliefierung und Strukturierung und

Prädationsrisikos durch Neuschaffung eines an die jeweiligen Verhältnisse ausgerichteten Mosaiks unterschiedlich bewirtschafteter Grünlandflächen, Erhaltung sowie

Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln. Erhaltung von

Erhaltung der Auenwälder in ihrer Funktion als Lebensraum für die natürli-cherweise dort vorkommenden charakteristischen oder regionaltypischen Tier- und Pflanzenarten,

17313442310002 A207 Columba oenas 17313442310003 A234 Picus canus 17313442310004 A236 Dryocopus martius 17313442310005 A238 Dendrocopos medius.. Zugeordnete FFH-/ SPA-

Dringlichkeit mittel Erfolgskontrolle im Jahr Durchführungszeitraum Ziel..

(Milvus migrans) Kein Artnachweis, aber Präsenz im Gebiet möglich.. Das FFH-Gebiet 7513-341 Untere Schutter und Unditz zählt mit ca. 2.683,9 ha zu den mittelgroßen Gebieten

3 GG mit der Koalitionsfreiheit zugleich ein gesetzlich geregeltes Tarifvertragssystem, weil sonst die Koalitionen ihre Funktion, in dem von der staatlichen Rechtssetzung