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Anfrage des Landtagsabgeordneten Klubobmann Johannes Rauch, Die Grünen

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Anfrage des Landtagsabgeordneten Klubobmann Johannes Rauch, Die Grünen 29.01.317

Herrn Landesrat Ing. Erich Schwärzler Landhaus

6900 Bregenz

Bregenz, 19. Juni 2008

Speicherentleerung Raggal – Lebensraum Lutz zerstört Anfrage gem. § 54 der GO des Vbg. Landtages

Sehr geehrter Herr Landesrat!

Die Illwerke-VKW-Gruppe betreibt im Großen Walsertal die zwei Kraftwerke

Oberstufe und Unterstufe Lutz. Diesen beiden Kraftwerken ist der Speicher Raggal vorgelagert. Da es notwendig ist, die Betriebseinrichtungen aus Sicherheitsgründen zu kontrollieren, muss der Speicher alle 10 bis 15 Jahre abgelassen werden. Im Jahr 2005 ist dieses Vorhaben aufgrund der Tatsache, dass sich ein Ablass nicht öffnen ließ, fehlgeschlagen. Trotzdem ist es bereits damals praktisch zur Totalzerstörung des Lebensraumes der darunter verlaufenden Lutz gekommen.

Im April 2008 wurde dann ein neuerlicher Versuch unternommen, den Speicher Raggal zu entleeren. Weil man wusste, dass dieses Vorhaben neuerlich riesige ökologische Zerstörungen in der Lutz zur Folge haben würde, war etwa die Hälfte des Fischbestandes in der Lutz zuvor abgefischt worden. In der Nacht vom 21. auf den 22. April wurde mit dem Ablassen des Speichers begonnen. Allerdings stellten sich auch dieses Mal wieder ähnliche technische Pannen ein, wie beim letzten

Versuch der Entleerung vor drei Jahren und die Maßnahme musste nach einiger Zeit abermals abgebrochen werden. Trotzdem wurde aufgrund der durch den Ablass verursachten Schlammflut praktisch alles Leben auf der ca. 10 km langen Strecke der Lutz bis zur Einmündung in die Ill ausgelöscht. Auch der Lebensraum Ill wurde durch die hohe Sedimentkonzentration, die solche Ablässe zur Folge haben, beträchtlich in Mitleidenschaft gezogen.

Im April war es so, dass durch die Schlammflut das Flussbett der Lutz streckenweise viele Meter tief aufgerissen wurde. Fische versuchten aus Sauerstoffmangel oder wegen des aufgrund von versandeten Kiemen verursachten Schmerzes aus dem Wasser zu springen. Die Nahrungsgrundlage für Fische wurde praktisch gänzlich zerstört. Es wird Monate dauern, bis Fische in der Lutz wieder Nahrung finden. Der Normalzustand wird erst in ca. einem Jahr wieder erreicht sein.

Im Bewusstsein, dass Wasserkraft zur Deckung des Energiebedarfs in unserem Land eine zentrale Rolle spielt, möchte ich vor dem Hintergrund des oben Gesagten folgende

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Anfrage an Sie richten:

1. Sind Sie über das Ausmaß der Auswirkungen der fehlgeschlagenen Speicherentleerung informiert?

2. Kommt es auch bei anderen Anlagen zu ähnlichen Störungen wie beim Speicher Raggal, so dass mehrmals Versuche zum Ablassen unternommen werden müssen?

3. Werden Fischereiverbände für ihre Ausfälle entschädigt bzw. erhalten sie durch das Land Hilfe beim Wiederaufbau ihrer Reviere?

4. Wie geht es in Raggal weiter bzw. wie können in Zukunft solche Fehlversuche vermieden werden?

5. Gibt es andere Methoden, um die Sicherheit von Staubecken zu überprüfen?

6. Können solche Methoden in der Praxis eingesetzt werden? Müssen eventuell gesetzliche Grundlagen hierfür verändert werden?

Für die Beantwortung obiger Fragen bedanke ich mich bereits jetzt!

Mit freundlichen Grüßen

LAbg. KO Johannes Rauch

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BEANTWORTUNG DURCH DIE LANDESRÄTE ING. ERICH SCHWÄRZLER UND DIETER EGGER

Bregenz, am 10. Juli 2008

Herrn Klubobmann LAbg Johannes Rauch Die Grünen

Landhaus 6901 Bregenz

Betrifft: Speicherentleerung Raggal – Lebensraum Lutz zerstört Bezug: Ihre Anfrage vom 19. Juni 2008, Zl 29.01.317

Sehr geehrter Herr Klubobmann LAbg Rauch,

Ihre Anfrage gemäß § 54 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages

beantworten wir – hinsichtlich der Fragen 2, 4, 5 und 6, da diese Fragen Belange der mittelbaren Bundesverwaltung betreffen, außerparlamentarisch – wie folgt:

Vorweg dürfen wir darauf hinweisen, dass die natürlichen Erosionsprozesse im Einzugsbereich von Wasserkraft-Speicheranlagen zwangsläufig, insbesondere bei Unwettern und Hochwässern, zu Auflandungen führen, welche in bestimmten Zeiträumen durch das Öffnen der Grundablässe weiterverfrachtet werden müssen.

Hierbei werden die Rahmenbedingungen so gestaltet, dass bei solchen Verfrachtungen die Schäden an den betroffenen Gewässersystemen und der Umwelt möglichst gering gehalten werden.

Im Weiteren wird hierzu auf nachstehende Stellungnahme der illwerke vkw AG verwiesen:

Für die von der Österreichischen Staubeckenkommission vorgeschriebenen Kontrolle der wasserseitigen Absperreinrichtung von Stauanlagen sei die Entleerung der

Speicher zum Zweck der visuellen Inspektion erforderlich. In diesem Zusammenhang seien alle bei normalem Betrieb dauernd unter Wasser liegenden und sonst nicht zugänglichen Anlagenteile periodisch, in der Regel ca alle 10 Jahre, im Detail unter Einbindung von Vertretern der Staubeckenkommission zu überprüfen.

Für den Speicher Raggal sei erstmals im Jahre 2005 eine Entleerung vorgenommen worden. Bei dieser Entleerung habe wie vorgesehen der Hauptgrundablass und das Einlaufbauwerk zur Triebwasserführung inspiziert und von den Sachverständigen der Staubeckenkommission abgenommen werden können. Für den kleineren Grundablass

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durch die Staumauer sei dies wegen dessen Verklausung bei der Restentleerung nicht möglich gewesen.

Schon vor der Entleerung 2005 sei klar gewesen, dass alle Anstrengungen

unternommen werden müssen, um negative Auswirkungen auf die darunter liegenden Flussstrecken zu vermeiden. Für die Ill und den Rhein sei dies durch die zusätzliche Abgabe von Triebwasser aus den Stauanlagen der Vorarlberg Illwerke möglich

gewesen und auch geglückt. In der seinerzeitigen abschließenden Stellungnahme habe daher auch einvernehmlich festgestellt werden können, dass die Auswirkungen auf Ill und Rhein vernachlässigbar gering waren.

Allerdings sei auch bewusst gewesen, dass es bei der Lutz, wo eine ähnliche Verdünnung nicht möglich ist, es zu einer erheblichen wenngleich kurzfristigen Schädigung des aquatischen Lebensraumes kommen würde. Dies habe aus Sicherheitsgründen in Kauf genommen werden müssen.

Für die Entleerung 2008 seien vorsorglich aus dem Bereich unmittelbar vor dem kleineren Staumauergrundablass 30.000 m³ Sedimente entnommen worden, um einer neuerlichen Verklausung während der Restentleerung vorzubeugen.

Für die Entleerung 2008 sei wie auch schon 2005 zur Beurteilung der Auswirkungen der Speicherentleerung auf die betroffenen Gewässerstrecken von der Behörde ein umfangreiches Beweissicherungsprogramm, vor allem für die Lutz und die Ill, vorgeschrieben worden. Eine konkrete Aussage über die Auswirkungen der

Speicherentleerung liege noch nicht vor und könne erst nach Vorliegen der Ergebnisse der limnologischen und fischereilichen Beweissicherungsmaßnahmen erfolgen. Es sei aber zu erwarten, dass die Auswirkungen für Ill und Rhein noch geringer und in der Lutz ähnlich seien wie im Jahre 2005.

Die konkreten Fragen beantworten wir wie folgt:

1. Sind Sie über das Ausmaß der Auswirkungen der fehlgeschlagenen Speicherentleerung informiert?

Das Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit des Landes Vorarlberg, hat uns im Rahmen der Gewässeraufsicht über die aktuellen Geschehnisse laufend informiert. Bereits am Morgen nach der Spülung, am 22. April 2008, lag ein erster Situationsbericht des Instituts für Umwelt und Lebensmittelsicherheit über die Ergebnisse der Trübemessungen vor. Dabei wurde zusammenfassend festgehalten, dass der Verlauf der Entleerung etwa demjenigen aus dem Jahre 2005 entsprach, auch wurde bereits über die neuerlichen Probleme beim Grundablass berichtet. Im Laufe des 23. April 2008 zeigte sich, dass der Grundablass trotz intensiver

Bemühungen neuerlich nicht geöffnet werden konnte, sodass mit dem Aufstau des Speichers begonnen wurde.

Im Zeitraum vom 23. bis 30. April 2008 fanden gezielte Nachspülungen statt, um abgelagerte Feinsedimente im Uferbereich und in der Sohle der Lutz zu entfernen.

Bei einer Begehung und ersten orientierenden Beprobung der aquatischen Kleinlebewesen am 30. April 2008 zeigte sich eine deutliche Dezimierung des

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Organismenbestandes in der Lutz, dennoch konnten trotz der vorangegangenen hohen Trübstoffbelastung noch verschiedene Kleinorganismen im Gewässerbett der Lutz vorgefunden wurden.

Die Speicherentleerung wurde und wird von einer Beweissicherung begleitet.

Neben chemisch-physikalischen Erhebungen werden auch biologische Elemente (Fische, Algen, Kleinlebewesen) erfasst. So erfolgte am 5. April 2008 an mehreren Stellen im Gewässersystem eine erste biologische Statuserhebung auf Basis der Kleinlebewesen und Algen. Weitere Probenahmen werden in Kürze stattfinden.

Eine abschließende umfassende Untersuchung ist im Frühjahr 2009 vorgesehen.

Auch bei der Entleerung im Jahr 2005 wurde bereits ein ähnliches

Beweissicherungsprogramm durchgeführt. Die Erhebungen nach einem Jahr zeigten damals, dass die Entleerung keine nachhaltigen Schädigungen der aquatischen Bodenfauna und des Algenaufwuchses im betroffenen

Gewässersystem verursacht hatte.

2. Kommt es auch bei anderen Anlagen zu ähnlichen Störungen wie beim Speicher Raggal, so dass mehrmals Versuche zum Ablassen unternommen werden

müssen?

In der Vergangenheit gab es beim Speicher Bolgenach des Kraftwerkes Langenegg gleichartige Probleme beim Entleervorgang. Der Umbau des Grundablasses und die Umsetzung eines Feststoffbewirtschaftungskonzeptes waren die Folge. Eine wesentliche Verbesserung des Feststoffverhaltens wurde damit erzielt.

Nach Mitteilung der Vorarlberger illwerke vkw AG gibt es in Vorarlberg nach dem derzeitigen Kenntnisstand keine Anlagen mehr, bei welchen ähnliche Probleme bestehen bzw zu erwarten sind.

3. Werden Fischereiverbände für ihre Ausfälle entschädigt bzw erhalten sie durch das Land Hilfe beim Wiederaufbau ihrer Reviere?

Im Bescheid des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom 3. April 2008, Zl BMLFUW-UW.4.1.11/0104-I/6/2008, über die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Entleerung des Speichers Raggal 2008 der VKW Kraftwerk-Oberstufe Lutz ist ua als Auflage für die Fischerei aufgenommen worden, dass die fischereilichen Schäden im

Einvernehmen mit den Revierpächtern (allenfalls durch gutachtliche Feststellung) abzugelten sind.

Nach Information der illwerke vkw AG werden die Fischereipächter selbstverständlich entschädigt. Die in Auftrag gegebenen fischereilichen Beweissicherungsmaßnahmen dienen hierbei als Grundlagen für die Entschädigung.

4. Wie geht es in Raggal weiter bzw wie können in Zukunft solche Fehlversuche vermieden werden?

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Auf Grund der Informationen der Abteilung Wasserwirtschaft im Amt der Landesregierung erfolge die Entleerung des Speichers primär über den

Hauptgrundablass (Umlaufstollen), der sich in einem funktionstüchtigen Zustand befinde. Die Restentleerung des verbleibenden Stauvolumens unmittelbar vor der Sperre, das über den Hauptgrundablass nicht abgeleitet werden kann, sei über den Sperrengrundablass bei geringer Einstautiefe derzeit nicht möglich. Eine

Überprüfung des bautechnischen Zustandes des Sperrengrundablasses

(Einlaufrechen, gepanzerte Ausleitungsstrecke, Verschlussorgane) im Trockenen habe daher nach zweimaligem Versuch nicht erfolgen können. Die

Kraftwerksbetreiberin sei aufgefordert worden, der Wasserrechtsbehörde des Bundes einen Vorschlag für die zukünftige Einsatzweise unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen zur Genehmigung vorzulegen. Es würden im

gegenständlichen Fall bei dieser Stauanlage mit zwei Grundablässen auch Varianten überprüft, die eine Überprüfung des Sperrengrundablasses (Nebengrundablass) unter Wasser mit Taucher und Kamera vorsehen.

Laut Mitteilung der illwerke vkw AG hätten in der Regel die wiederkehrenden Inspektionen von Sicherheitsorganen, zu welchen unter anderem auch

Grundablässe zählen, im Trockenen zu erfolgen.

Gemäß den Vorschreibungen des Sachverständigen für Stahlwasserbau und Maschinenbau sei für den Staumauergrundablass des Speichers Raggal eine Lösung zu suchen, welche eine Beurteilung des Zustandes in eingestautem Zustand erlaube. Für die zukünftige Einsatzweise sei der obersten

Wasserrechtsbehörde ein Vorschlag zu unterbreiten.

Für den Speicher Raggal werde künftig folgende Vorgangsweise in Aussicht genommen:

Im kommenden Winter (Zeit des geringsten Trübstoffgehaltes) soll eine Inspektion des Einlaufbereiches des kleinen Grundablasses durch Taucher durchgeführt

werden. Hier soll in erster Linie der Zustand des Einlaufrechens inspiziert werden.

Danach soll bei geschlossener Revisionsschütze die Regulierschütze des Grundablasses von der Luftseite her inspiziert werden. Nicht inspiziert werden könne die wasserseitig gelegene Revisionsschütze. Eine diesbezügliche Lösung müsse noch ausgearbeitet und der zuständigen Wasserrechtsbehörde und der Staubeckenkommission vorgelegt werden.

5. Gibt es andere Methoden, um die Sicherheit von Staubecken zu überprüfen?

Nach Information der illwerke vkw AG verlange die Österreichische

Staubeckenkommission – nicht zu Unrecht –, dass die sicherheitsrelevanten Anlageteile von Stauanlagen in regelmäßigen Abständen einer visuellen Inspektion unterzogen werden. Diese visuellen Inspektionen seien in der Vergangenheit praktisch ausschließlich bei entleerten Speichern durchgeführt worden.

Als alternative Methode sei auch schon eine Unterwasservideoinspektion als neueste technische Möglichkeit akzeptiert worden. Voraussetzung hiefür sei jedoch, dass das Speicherwasser so klar und die „Zugänglichkeit“ so ist, dass die

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bei der Videoinspektion gewonnenen Aufnahmen eine entsprechende Beurteilung ermöglichen. Dies sei, gerade bei den Stauanlagen niedriger Einzugsgebiete, wegen der mitgeführten Trübstoffe jedoch praktisch nicht möglich.

6. Können solche Methoden in der Praxis eingesetzt werden? Müssen eventuell gesetzliche Grundlagen hierfür verändert werden?

Laut Mitteilung der Abteilung Wasserwirtschaft im Amt der Landesregierung schreibe die Staubeckenkommission zur Aufrechterhaltung der

Stauanlagensicherheit grundsätzlich eine Überprüfung der wasserseitigen Sperrenseite, der Entlastungseinrichtungen und des gesamten Stauraumes (zB Feststoffverhalten im Speicher, Stabilität der Stauraumeinhänge, usw) im vollständig entleerten Speicherzustand und im Zeitabstand von maximal zehn Jahren vor. Andere Überprüfungsmethoden (zB Befahrung mit U-Boot, Taucher) könnten dazu im Einzelfall ergänzend zum Einsatz kommen, vor allem bei

kürzeren Überprüfungsintervallen und bei guten Sichtbedingungen unter Wasser.

Eine Überprüfungsmethodik unter Wasser könne jedoch gemäß den technischen Vorgaben der Staubeckenkommission des Bundes jene im Trockenen nicht ersetzen.

Wesentlich wird von der illwerke vkw AG bemerkt, dass in der Vergangenheit jährliche Spülungen, nicht zuletzt aus Rücksichtnahme auf die Umwelt, nicht durchgeführt worden seien. Allerdings resultiere daraus die Verlandung der Speicher, welche nunmehr bei den Entleerungen in größeren Zeitabständen die bekannten Probleme verursachen. Aus diesem Grund werde ein

Sedimentbewirtschaftungskonzept erarbeitet und soll von der zuständigen

Wasserrechtsbehörde genehmigt werden, wonach künftig durch jährliche kleinere Spülungen im Zuge von Hochwasserabflüssen eine neuerliche Verlandung des Speichers vermieden werden soll, sodass künftige Totalentleerungen nicht mehr die bekannten unerwünschten Folgen nach sich ziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Landesrat Ing Erich Schwärzler Landesrat Dieter Egger

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