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Rundschreiben des Landeskirchenamtes zu „Asylverfahren“

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Rundschreiben des Landeskirchenamtes zu

„Asylverfahren“

Vom 8. März 2018 und 27. August 2020 (Az.: 214.25)

Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen hatte sich im November 2017 intensiv mit der Thematik der Flüchtlinge befasst und dazu u. a. bezüglich der Taufe von Asylsuchenden den Beschluss „Keine Glaubensprüfung durch das BAMF“ gefasst. Es sollte über die Kirchenleitung bei der Bundesregierung darauf hingewirkt werden, dass

„die jeweilige Taufe von Asylsuchenden als Ausdruck der persönlichen Glaubensüber- zeugung anerkannt wird. Das Taufsakrament ist allein Angelegenheit des grundgesetzlich gewährten Selbstbestimmungsrechtes der Kirchen (Artikel 4 und Artikel 140 GG). Deshalb ist eine Glaubens- oder Gewissensprüfung der getauften Asylsuchenden durch das Bun- desamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu unterlassen. Näheres dazu wird im Rundschreiben Nr. 4/2018 beschrieben.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) überprüft regelhaft innerhalb von drei Jahren (Regelfall) oder fünf Jahren (für getroffene Entscheidungen des BAMF 2015 – 2017), ob anerkannte Flüchtlinge noch schutzbedürftig sind. Dies betrifft gerade auch zum Christentum konvertierte Menschen. Deren Überprüfung erfolgt nach vom BAMF definierten Kriterien im Hinblick auf das Vorliegen einer Glaubensüberzeugung. Seit Be- ginn des Jahres 2020 besteht eine gesetzliche Verpflichtung für die Betroffenen, bei dieser Überprüfung aktiv mitzuwirken. Dies wird nun auch dann verlangt, wenn kein Anlass erkennbar ist, die Richtigkeit der getroffenen Entscheidung in Zweifel zu ziehen. Das Rundschreiben Nr. 31/2020 beschreibt, wie die Kirche sich in diesem Fall verhalten könn- te.

Folgende Dokumente stehen zur Verfügung:

1. Rundschreiben Nr. 4/2018 des Landeskirchenamtes vom 8. März 2018 zur „Taufe von Asylsuchenden“

2. Rundschreiben Nr. 31/2020 des Landeskirchenamtes vom 27. August 2020 zum „Wi- derrufs- und Rücknahmeverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Rundschreiben zu Asylverfahren

RSAsyl 65.2

07.02.2022 EKvW 1

(2)

65.2 RSAsyl

Rundschreiben zu Asylverfahren

2 07.02.2022 EKvW

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