Teilnahmebedingungen und Regeln:
Klassenentscheid
Im Rahmen des Unterrichts ermitteln die Lehrkräfte mit Hilfe einer Jury die 1. und 2. besten Vorlesenden der Klasse.
Interner Schulentscheid
Die einzelnen Schülerinnen und Schüler treten dann auf interner Schulebene noch einmal gegeneinander an, um so die beste Vorleserin oder den besten Vorleser der Schule zu ermitteln.
Jede Grundschule bringt zu dem Vorlesewettbewerb ihre/n Sieger/in sowie die zweit platzierten Teilnehmer/innen mit.
Sollte ein Kind nicht am Wettbewerb teilnehmen können, ist so für Ersatz gesorgt, auch die moralische Unterstützung aus den eigenen Reihen ist hiermit gesichert.
Öffentlicher Vorlesewettbewerb
Der eigentliche Wettbewerb findet dann öffentlich bei einer vom Schulamt für die Stadt Bottrop durchgeführten Veranstaltung statt. Diese wird ca. 3 - 4 Stunden dauern und ist für alle Bürger offen.
Die Kinder werden einzeln aufgerufen. Zuerst wird der bekannte Text vorgelesen und nach der Pause beginnt der zweite Leseblock mit dem unbekannten Text.
Die Schülerinnen und Schüler werden von einer unabhängigen Jury beurteilt. Diese wird durch den örtlichen Organisator zusammengestellt.
Was wird gelesen
Die Kinder sollen im Wettbewerb aus einem Text ihrer Wahl und aus einem unbekannten Text vorlesen. Dabei sind Schullesebücher und Lyrik nicht zugelassen.
Des Weiteren dürfen die Texte nicht aus fotokopierten Blattsammlungen entnommen, nicht zusammengestrichen, ergänzt oder auf sonstige Art verändert werden. Die Lesezeit beträgt 3 - 4 Minuten!
Die Kinder stellen sich kurz vor und nennen Titel und Autor ihres Buches. Nach der Pause wird den Kindern ein ihnen unbekannter Text vorgelegt. Der Schwierigkeitsgrad bleibt hier für alle
Teilnehmer/innen konstant.
Bewertung
Die Bewertung der Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt mit Hilfe eines Bewertungsbogens. Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar.
Was gibt es zu gewinnen
Als Preise winken Büchergutscheine für die Kinder sowie Urkunden.
Vorlesewettbewerb für die Schüler*innen der 6. Klasse
Der Vorlesewettbewerb des Deutschen Buchhandels wird seit 1959 jährlich von dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels in Zusammenarbeit mit Buchhandlungen, Bibliotheken, Schulen und anderen kulturellen Einrichtungen durchgeführt. Er steht unter der Schirmherrschaft des
Bundespräsidenten und zählt zu den größten bundesweiten Schülerwettbewerben. Rund 600.000 Kinder der 6. Klassen aller Schularten beteiligen sich jedes Jahr an rund 7.000 Schulen.
Wer kann Teilnehmen
Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler* der 6. Klassenstufe in Deutschland Welche Stationen gibt es
Der Wettbewerb startet an den Schulen und verläuft danach über mehrere regionale und überregionale Etappen bis zum Landesentscheid und anschließenden Bundesfinale.
Wie werden Schüler*innen zum Vorlesewettbewerb angemeldet
Die besten Vorleser werden zunächst innerhalb der Klasse, anschließend auf Schulebene ermittelt.
Das Gewinnerkind wird von der Schule an den Börsenverein gemeldet.
Jede Schule kann einen Schulsieger als Kandidaten für die Teilnahme am Regionalentscheid anmelden.
Schulen mit mehr als 200 Teilnehmern in der sechsten Klassenstufe dürfen zwei Sieger melden.
Was wird gelesen
Jedes Kind liest eine Passage aus einem Wahltext und in der Regel aus einem Fremdtext vor.
Wer bewertet die Vorleser
Bei Klassen- und Schulentscheiden: Mitschüler und Lehrkräfte, gerne auch externe Juroren.
Bei regionalen Wettbewerbsveranstaltungen: Eine unabhängige Jury, die der örtliche Organisator zusammenstellt.
Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch auf Wiederholung von Wettbewerbsveranstaltungen.
Was gibt es zu gewinnen
Auf jeder regionalen Ebene ab Stadt-/Kreisentscheid erhalten alle Teilnehmer eine Urkunde und ein Buchgeschenk. Die Sieger gewinnen ein zusätzliches Buch oder einen Büchergutschein sowie die Einladung zur nächsthöheren Wettbewerbsrunde.
Die Landessieger gewinnen einen dreitägigen Berlinaufenthalt und die Teilnahme am Finale im Studio des rbb.
Auf Bundesebene warten weitere Preise, die durch den Börsenverein zur Verfügung gestellt werden.