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bremischen öffentlichen Dienst für das Jahr 2010

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Bericht

über die Beschäftigungssituation und Beschäftigtenstruktur schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im

bremischen öffentlichen Dienst für das Jahr 2010

Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Finanzen

(2)

Impressum Herausgeberin:

Die Senatorin für Finanzen

Referat 33 - Personalentwicklung -

Doventorscontrescarpe 172 (Block C), 28195 Bremen Ansprechpartner/innen:

Edwin Ninierza, Tel.: 361 5465, E-Mail: edwin.ninierza@finanzen.bremen.de Marion Behrens, Tel.: 361 5509, E-Mail: marion.behrens@finanzen.bremen.de Claudia Gerken, Tel.: 361 5464, E-Mail: claudia.gerken@finanzen.bremen.de Druck: Hausdruckerei, Die Senatorin für Finanzen

Rudolf-Hilferding-Platz 1, 28195 Bremen Stand: Juli 2011

(3)

Inhaltsverzeichnis Seite

1. Einleitung 1

2. Grundsätzliche Hinweise zu den im Bericht ausgewiesenen Zahlen und

Informationen 1

3. Beschäftigungsquote 2

4. Entwicklung der Beschäftigungsquote - Land und Stadtgemeinde Bremen 3 5. Erfüllung der Beschäftigungsquoten im Ländervergleich 4 6. Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe (Werkstattaufträge) 4 7. Personalstruktur der schwerbehinderten Beschäftigten 6

8. Zu- und Abgänge im Beschäftigungssystem 10

9. Altersstruktur der schwerbehinderten Beschäftigten 11

10. Förderungsmaßnahmen für schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte

Menschen - Arbeitstechnische und sonstige Hilfen 13 11. Maßnahmen zur Förderung der Einstellung und Beschäftigung

schwerbehinderter Menschen 13 11.1 Interne Maßnahmen - Pool der schwerbehinderten Beschäftigten 13

11.2 Externe Maßnahmen 13

11.2.1 Kooperation mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter 13 11.2.2 Regionale Arbeitsmarktprogramme zum Abbau der Arbeitslosigkeit

schwerbehinderter Menschen im Land Bremen 14 11.2.3 Überregionale Arbeitsmarktprogramme zum Abbau der Arbeitslosigkeit

schwerbehinderter Menschen im Land Bremen 14 11.2.4 Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdienst Bremen 15 11.2.5 Besondere Dienstleistungen für schwerbehinderte Menschen im Internet

(bremen.online) 15

12. Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen 15

13. Betriebliches Eingliederungsmanagement 16

14. Betriebliches Gesundheitsmanagement 16

15. Weitere Maßnahmen im Rahmen der Integrationsvereinbarung 17

15.1 Gesamtintegrationsteam 17

15.2 Beauftragte der Arbeitgeber 18

15.3 Integrationsvereinbarungen außerhalb der Kernverwaltung 18

15.4 Barrierefreiheit 19

16. Weitere Maßnahmen 19

16.1 Jährliches Anzeigeverfahren an die Agentur für Arbeit 19 17. Berücksichtigung von leistungsgeminderten Jugendlichen während der

Berufsausbildung im Rahmen des Anzeigeverfahrens an die Agentur für Arbeit 20 18. Beschlüsse zur „Umsetzung der Föderalismuskommission II in der Freien

Hansestadt Bremen“ vom 8. März 2010 und 20. April 2010 20

19. Fazit 21

20. Ausblick 2011 22

20.1 Bremer Arbeitsmarktprogramm PLUS - Förderung schwerbehinderter

Menschen wird erweitert 22 20.2 Förderungsmaßnahmen für schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte

Menschen - Arbeitstechnische und sonstige Hilfen - Änderung des Verfahrens bei der Beantragung von Fördermittel zur Beschaffung arbeitstechnischer und

sonstiger Hilfen 22

(4)

20.3 Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen 23

20.4 Barrierefreiheit 23

20.5 Beschlüsse zur „Umsetzung der Föderalismuskommission II in der Freien

Hansestadt Bremen“ vom 8. März 2010 und 20. April 2010 bestehen weiter 24

(5)

Tabellen-, Schaubild- und Anlagenverzeichnis Seite Tabelle 1 Schwerbehindertenbeschäftigungsquote für die Jahre 2001-2010 2 Schaubild 1 Entwicklung der Beschäftigungsquote des Landes und der Stadtgemeinde

Bremen von 2001-2010 3

Schaubild 2 Erfüllung der Beschäftigungsquote gemäß § 71 Absatz 3 Nr. 2 SGB IX

durch die "Obersten Landesbehörden" im Jahr 2009 im Jahresdurchschnitt 4 Tabelle 2 Werkstattaufträge - Darstellung des Gesamtvolumens 2010 im Vergleich zu

den Vorjahren 5

Tabelle 3 Leistungen der Werkstätten für behinderte Menschen 5 Schaubild 3 Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten nach Statusgruppen 7 Schaubild 3a Anzahl der Gesamtbeschäftigten nach Statusgruppen 7 Schaubild 4 Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten nach Funktionsebenen 8 Schaubild 4a Anzahl der Gesamtbeschäftigten nach Funktionsebenen 8 Schaubild 5 Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten - Voll- und Teilzeit - 9 Schaubild 5a Anzahl der Gesamtbeschäftigten - Voll- und Teilzeit - 9 Schaubild 6 Prozentualer Anteil der schwerbehinderten Beschäftigten an den

Gesamtbeschäftigten 10 Tabelle 4 Altersstruktur der schwerbehinderten Beschäftigten unter Berücksichtigung

von Neuanerkennungen der SB-Eigenschaft bzw. Neueinstellungen im

Vergleich zu den Gesamtbeschäftigten 12 Tabelle 5 Altersstruktur der Gesamtbeschäftigten - prozentualer Anteil der

schwerbehinderten Beschäftigten 12 Anlage 1 Schwerbehinderte Beschäftigte nach Dienststellen 25 Anlage 2 Zugänge von schwerbehinderten Menschen im Vergleich zu den

Gesamtbeschäftigten im Jahr 2010 27 Anlage 3 Abgänge von schwerbehinderten Menschen im Vergleich zu den

Gesamtbeschäftigten im Jahr 2010 28 Anlage 4 Ab- und Anerkennungen von Schwerbehinderungen/Gleichstellungen der

Beschäftigten im Jahr 2010 30

Anlage 5 Arbeitstechnische Hilfen 31

Anlage 6 Pool der schwerbehinderten Beschäftigten 32

(6)

1. Einleitung

Die Teilhabe am Arbeitsleben hat für behinderte Menschen einen besonderen Stellenwert: Sie bildet eine wesentliche Voraussetzung für ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben in der Gesellschaft. Die Förderung der Teilhabe behinderter Menschen ist insofern ein grundle- gendes Ziel staatlicher Sozialgesetzgebung. Das Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) setzt hier einen Schwerpunkt. Seine wichtigsten Ziele sind, darauf hinzuwirken, dass die schwerbehinderten Menschen in ihrer sozialen Stellung gleichberechtigt sind und auf Arbeits- plätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse ohne Nachteile ein- setzen und weiterentwickeln können. Durch Hilfen von Arbeitgebern und sozialen Leistungsträ- gern sollen schwerbehinderte Menschen befähigt werden, sich am Arbeitsplatz und im Wettbe- werb mit Nichtbehinderten zu behaupten.

Durch die gemäß § 83 SGB IX abgeschlossene Integrationsvereinbarung besteht laut Ziffer 1.4.7 die Pflicht des Arbeitgebers, jährlich einen Bericht1 über die Beschäftigungssituation und Beschäftigtenstruktur schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im bremischen öffent- lichen Dienst zu erstellen. Dieser Bericht soll Aussagen enthalten über:

- die Beschäftigungsquote im Sinne von § 71 SGB IX,

- Anzahl der schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Beschäftigten nach Funkti- ons- und Laufbahngruppen unter gleichzeitiger Differenzierung nach Vollzeit- und Teilzeitbe- schäftigung einschl. einer geschlechtsspezifischen Darstellung,

- Anzahl der schwerbehinderten Auszubildenden einschl. deren Zu- und Abgänge,

- tatsächliche Abgänge und Neueinstellungen von schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen,

- Ab- und Zugänge im Beschäftigungssystem (Wegfall/Anerkennung der Schwerbehinderten- eigenschaft),

- Förderungsmaßnahmen für schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen (z.B. technische Arbeitshilfen),

- Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen sowie

- Maßnahmen, die zur Förderung der Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Menschen ergriffen wurden und die, die für die Zukunft beab- sichtigt sind.

2. Grundsätzliche Hinweise zu den im Bericht ausgewiesenen Zahlen und Informatio- nen

Ausgehend von den Vorgaben aus der Integrationsvereinbarung zu den Berichtsinhalten, wer- den in den nachfolgenden Ausführungen unterschiedliche Berechnungsmodalitäten zur Darstel- lung der Beschäftigtenstruktur schwerbehinderter Menschen im bremischen öffentlichen Dienst zugrunde gelegt. Es werden einerseits Jahresdurchschnittswerte ausgewiesen, andererseits müssen aber auch Stichtagsberechnungen vorgenommen werden. Das führt im direkten Ver- gleich zwangsläufig zu Abweichungen.

Allem voran steht die Ermittlung der Beschäftigungsquote im Sinne von § 71 SGB IX im Rahmen des jährlichen Anzeigeverfahren an die Agentur für Arbeit.

Für die Berechnung der Beschäftigungsquote wird die Zahl der Arbeitsplätze gem. § 73 - 74 SGB IX und auch der schwerbehinderten Beschäftigten und Auszubildenden (§ 75 - 76 SGB IX) im Jahresdurchschnitt zugrunde gelegt. Bei der Betrachtung der schwerbehinderten Beschäftig- ten finden die schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Mitarbeiter/innen und Auszu-

1 Die im Rahmen dieser Verpflichtung bereits seit 2002 erstellten Berichte können im Bremischen Informationssystem unter der Adresse www.infosys.intra an folgender Stelle eingesehen werden: Öffentlicher Ordner - Grundsatzinforma- tionen - Verwaltungsreform / Modernisierung - Personalentwicklung inkl. Frauenförderung - Schwerbehindertenintegra- tion - Bericht zur IGV.

(7)

bildenden Berücksichtigung, sowie auch die durch die Agentur für Arbeit anerkannten sog.

Mehrfachanrechnungen gemäß § 76 SGB IX (vergl. Ziffer 3 - 5 und 19 sowie Anlage 1).

Für eine Differenzierung nach Laufbahn- und Funktionsgruppen, Voll- und Teilzeit, nach Ge- schlecht oder auch der jährlichen Zu- und Abgänge - insbesondere im Vergleich zu den Ge- samtbeschäftigten - ist eine stichtagsgenaue Auswertung der Personen bzw. „Kopfzahlen“ erfor- derlich. Hier wird der Monat Dezember als letzter und damit auch datenaktuellster Monat des Jahres zugrunde gelegt.

Mehrfachanrechnungen werden dabei außer Acht gelassen, da diese die eigentliche „Kopfzahl“

der schwerbehinderten Beschäftigten verfälschen und - im Vergleich zu den Gesamtbeschäftig- ten - zu einem Ungleichgewicht führen würden (vergl. Ziffer 7 - 9 und 19).

3. Beschäftigungsquote

Nach § 71 SGB IX - Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen - haben Arbeitgeber auf wenigstens 5 v.H. der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen im Sin- ne des § 73 SGB IX - Begriff des Arbeitsplatzes - zu beschäftigen.

Im Sinne des § 73 SGB IX verfügen das Land und die Stadtgemeinde Bremen im Bereich ihrer Kernverwaltung, der Sonderhaushalte und der Betriebe nach § 26 LHO im Jahre 2010 jahres- durchschnittlich über insgesamt 24.699 Arbeitsplätze.

Davon sind im Jahresdurchschnitt 1.686 mit schwerbehinderten Beschäftigten - davon 952 schwerbehinderte Frauen - besetzt gewesen, so dass sich eine Beschäftigungsquote von 6,82 v.H. für das Jahr 2010 ergibt (siehe nachfolgende Tabelle 1: Schwerbehindertenbeschäfti- gungsquote für die Jahre 2001-2010 und Anlage 1: Schwerbehinderte Beschäftigte nach Dienststellen).

Tabelle 1 Schwerbehindertenbeschäftigungsquote für die Jahre 2001-2010

Arbeitsplätze 5 v.H. 6 v.H. schwerbehinderte Beschäftigte

Anteil schwerbehinderte

Frauen

Erfüllungsquote

Jahr 2001 32.720 1.635,99 1.963,19 1.971 k.A. 6,02

Jahr 2002 32.020 1.601,00 1.921,20 1.911 k.A. 5,97

Jahr 2003 32.326 1.616,30 1.939,56 1.966 k.A. 6,08

Jahr 2004 25.229 1.261,45 1.513,74 1.576 k.A. 6,25

Jahr 2005 25.092 1.254,60 1.505,52 1.602 k.A. 6,38

Jahr 2006 24.821 1.241,05 1.489,26 1.557 k.A. 6,27

Jahr 2007 24.655 1.232,75 1.479,30 1.517 k.A. 6,15

Jahr 2008 24.631 1.231,55 1.477,86 1.523 834 6,18

Jahr 2009 24.811 1.240,57 1.488,69 1.619 932 6,52

Jahr 2010 24.699 1.234,93 1.481,91 1.686 952 6,82

Festzustellen ist, dass die Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten - insbesondere auch der Anteil der schwerbehinderten Frauen - weiter angestiegen ist, obwohl die Zahl der Arbeitsplätze gesunken ist.

Der Anstieg der Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten ist vorrangig auf eine Anerken- nung einer Schwerbehinderteneigenschaft der bereits im bremischen öffentlichen Dienst Be-

(8)

schäftigten zurückzuführen. Darüber hinaus wurden aber auch schwerbehinderte Beschäftigte neu eingestellt. Eine genaue Übersicht und Aufteilung der Zugänge entnehmen Sie bitte der Ziffer 8 und den Anlagen 3 und 4.

Eine Ausgleichsabgabepflicht für das Land und die Stadtgemeinde Bremen ist im Jahr 2010 nicht entstanden.

4. Entwicklung der Beschäftigungsquote - Land und Stadtgemeinde Bremen

Die Entwicklung bzw. ein Vergleich der Beschäftigungsquoten in der Zeit von 2001 - 2010 im umseitig folgenden Schaubild 1 zeigt, dass das Land und die Stadtgemeinde Bremen das in der Integrationsvereinbarung vom 17. Dezember 2007 verankerte Ziel - nämlich über die selbstver- ständliche Erfüllung der gemäß § 71 SGB IX - Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwer- behinderter Menschen - gesetzlich vorgegebenen Beschäftigungsquote von 5 % eine Beschäfti- gungsquote von mindestens 6 % zu erreichen - konsequent verfolgt hat und auch weiter verfol- gen wird.

Dennoch ist darauf hinzuweisen, dass die Erhöhung der Beschäftigungsquote nicht nur auf die Einstellung schwerbehinderter Menschen bei der Freien Hansestadt Bremen zurückzuführen ist, sondern insbesondere auch auf die Anerkennung eines Schwerbehindertenstatus bei bereits im bremischen öffentlichen Dienst beschäftigten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Mit steigendem Alter nimmt auch der Anteil der Schwerbehinderungen zu. Eine geschlechterspezifische Be- trachtung zeigt außerdem, dass weibliche Beschäftigte in allen Altersklassen häufiger schwer- behindert sind als männliche Beschäftigte.

Weitere Informationen zur Altersstruktur entnehmen Sie bitte der Ziffer 9 und den Tabellen 4 und 5.

Schaubild 1 Entwicklung der Beschäftigungsquote des Landes und der Stadtgemeinde Bremen von 2001-2010

Entwicklung der Beschäftigungsquote von 2001 - 2010

6,02

5,97

6,08

6,25

6,38

6,27

6,15 6,18

6,52

6,82

5,8 5,9 6,0 6,1 6,2 6,3 6,4 6,5 6,6 6,7 6,8 6,9 7,0

Jahr 2001 Jahr 2002 Jahr 2003 Jahr 2004 Jahr 2005 Jahr 2006 Jahr 2007 Jahr 2008 Jahr 2009 Jahr 2010

Quoten

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5. Erfüllung der Beschäftigungsquoten im Ländervergleich

Das nachfolgende Schaubild 2 zeigt die Erfüllung der Beschäftigungsquote im Ländervergleich.

Bremen nimmt bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst im Ländervergleich auch weiterhin einen guten dritten Platz ein. Bremen befindet sich somit im Ländervergleich seit 2002 beständig auf einem der Spitzenplätze.

Schaubild 2 Erfüllung der Beschäftigungsquote gemäß § 71 Absatz 3 Nr. 2 SGB IX durch die

"Obersten Landesbehörden" im Jahr 2009 im Jahresdurchschnitt

Hinweis: Entsprechende Länderübersichten für das Jahr 2010 liegen noch nicht vor.

4,53%

5,04%

5,15%

5,17%

5,23%

5,56%

5,57%

6,12%

6,52%

7,89%

5,93%

5,94%

7,77%

5,82%

5,73%

4,82%

Sachsen-Anhalt Niedersachsen Schleswig-Holstein Rheinland-Pfalz Baden - Württemberg Thüringen Sachsen Bayern Brandenburg Hamburg Mecklenburg - Vorpommern Nordrhein-Westfalen Saarland Bremen Hessen Berlin

6. Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe (Werkstattaufträge)

Gemäß § 140 SGB IX - Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe - können Arbeit- geber, die durch Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen zur Beschäfti- gung behinderter Menschen beitragen, 50 v.H. des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfal- lenden Rechnungsbetrages solcher Aufträge (Gesamtrechnungsbetrag abzüglich Materialkos- ten) auf die Ausgleichsabgabe anrechnen. Dabei wird die Arbeitsleistung des Fachpersonals zur Arbeits- und Berufsförderung berücksichtigt, nicht hingegen die Arbeitsleistung sonstiger nicht behinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Auch wenn keine Ausgleichsabgabepflicht für das Land und die Stadtgemeinde Bremen ent- steht, ist dennoch im Rahmen des Anzeigeverfahrens bei der Agentur für Arbeit Bremen zu er- mitteln, in welcher Höhe Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen erteilt wurden.

Im Jahr 2010 wurden neben der Werkstatt Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen - auch die Werkstatt für behinderte Menschen Rostock - Michaelshof, die Südpfalzwerkstatt gGmbH in Offenbach, die Rotenburger Werke, die Blindenwerkstätten Holger Sieben e.K. in Rehburg-Loccum und das Blindenhandwerk "Fritz Reuter" gGmbH in Schwerin in Anspruch ge- nommen.

Es wurden Aufträge in der Gesamthöhe von 492.489,27 Euro erteilt. Diese Summe beinhaltet Arbeitsleistungen in Höhe von 359.075,35 Euro. Auf die Ausgleichsabgabe anrechenbar wäre gemäß § 140 SGB IX ein Betrag in Höhe von 179.537,68 Euro.

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Es ist festzustellen, dass im Vergleich zum Vorjahr (2009), das Volumen der erteilten Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen erneut angestiegen ist (siehe auch die nachfolgende Tabelle 2).

Auch wenn solche Aufträge, aufgrund der bereits erfüllten gesetzlichen Pflichtquote für schwer- behinderte Menschen durch die Freie Hansestadt Bremen, letztendlich zu keiner Senkung der Ausgleichsabgabe führen kann, ist dieses Ergebnis dennoch ein wichtiges Signal für die Be- schäftigungssituation schwerbehinderter Menschen und muss auch künftig weiter verfolgt wer- den. Die Möglichkeit, Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen umfassend auszu- schöpfen und weiter zu erhöhen, bewirkt letztendlich eine mittelbare Förderung bzw. Integration behinderter Menschen, insbesondere solcher, die auf dem ersten Arbeitsmarkt nur schwer oder gar nicht vermittelt werden können.

Tabelle 2 Werkstattaufträge - Darstellung des Gesamtvolumens 2010 im Vergleich zu den Vorjah- ren

Werkstattaufträge Gesamtvolumen davon

Arbeitsleistungen

anrechenbarer Betrag

2008 418.446,97 € 298.949,85 € 149.474,93 €

2009 474.404,41 € 337.288,60 € 168.644,30 €

492.489,27 € 359.075,35 € 179.537,68 €

proz. Steigerung

2008 zu 2009 13,37% 12,82% 12,82%

proz. Steigerung

2009 zu 2010 3,81% 6,46% 6,46%

2010

Folgende Leistungen wurden von den Dienststellen und Betrieben der Freien Hansestadt Bre- men bei den Werkstätten für behinderte Menschen im Jahr 2010 in Anspruch genommen:

Tabelle 3 Leistungen der Werkstätten für behinderte Menschen

Art der Werkstattleistung Gesamtbetrag in € Arbeitsleistung in €

Pflege von Außenanlagen 102.100,89 98.201,14

Fahrradkauf/-pflege und Fahrzeugpflege 84.519,58 81.843,32

Druckaufträge 68.910,31 31.747,90

Archivieren, Scannen von Akten, Ordner beschriften, Verfilmungen,

Kopierarbeiten, Aufbereitung von Unterlagen, Schreibarbeiten etc. 38.683,08 34.491,01

Fotoarbeiten 8.294,86 6.515,97

Holzstempel 4.172,76 2.368,66

Versandarbeiten 3.251,85 3.251,85

sonstige Dienstleistungen / Einkauf von W aren, die in den Werkstätten

hergestellt werden 182.555,94 100.655,50

Gesamtbetrag 492.489,27 359.075,35

(11)

7. Personalstruktur der schwerbehinderten Beschäftigten

Am 31. Dezember 2010 sind beim Land und in der Stadtgemeinde Bremen insgesamt 1.527 schwerbehinderte Menschen - davon 889 schwerbehinderte Frauen - beschäftigt gewesen.

Hierbei wird nach § 75 SGB IX - Anrechnung Beschäftigter auf die Zahl der Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen - jede/jeder schwerbehinderte Beschäftigte gezählt, wenn sie/er mindestens 18 Stunden pro Woche arbeitet.2 Gemäß § 75 Abs. 2, Satz 2 werden auch die schwerbehinderten Menschen gezählt, deren Arbeitszeit infolge von Altersteilzeit auf unter 18 Wochenstunden herabgesetzt wird.

Gemäß § 75 Abs. 2a SGB IX können Arbeitgeber eine zeitlich beschränkte rückwirkende An- rechnung auf die Zahl der Pflichtarbeitsplätze in Anspruch nehmen, die schwerbehinderte Men- schen im Rahmen einer Maßnahme zur Förderung des Übergangs aus der Werkstatt für behin- derte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigen (z.B. Betriebspraktikanten wäh- rend lfd. Trainingsmaßnahmen).

Die Differenzierung nach Funktionsebenen, Geschlechtern sowie Voll- und Teilzeitbeschäftigung ist den nachfolgend dargestellten Schaubildern 3 - 5 zu entnehmen. Zum Vergleich ist in den jeweils beigefügten Schaubildern 3a - 5a die Differenzierung bezogen auf die Gesamtbeschäftig- ten der Freien Hansestadt Bremen3 am 1. Dezember 2010 dargestellt. Das Schaubild 6 stellt den prozentualen Anteil der schwerbehinderten Beschäftigten an den Gesamtbeschäftigten dar.

Im Unterschied zu der in der Tabelle 1 angegebenen Zahl von 1.686 schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Beschäftigten im Jahresdurchschnitt des Jahres 2010, die der Ermittlung der Beschäftigungsquote gem. § 73 SGB IX dient, wird in den Schaubildern 3 bis 5 die Personalstruktur zum Stichtag 31. Dezember 2010 dargestellt. Die Differenz zu der Zahl 1.527 ergibt sich zum einen aus den jahresdurchschnittlichen Personalbewegungen und zum anderen aus gesetzlich zulässigen Mehrfachanrechnungen gemäß § 76 SGB IX, wenn die Teil- habe eines schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben auf besondere Schwierigkeiten stößt.

Um die Bereitschaft der Arbeitgeber zur Übernahme schwerbehinderter Auszubildender in ein Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis zu erhöhen, wird seit der Novellierung des SGB IX durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen vom 23. April 20044 bei Übernahme eines schwerbehinderten Auszubildenden in ein Beschäfti- gungsverhältnis die Mehrfachanrechnung gemäß § 76 Abs. 2 SGB IX fortgeführt.

Im ersten Jahr nach der Übernahme erfolgt eine Anrechnung auf zwei Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen. Diese Mehrfachanrechnung erfolgt auch dann, wenn der schwer- behinderte Jugendliche nach Abschluss seiner Ausbildung von einem anderen Betrieb über- nommen wird. Die Möglichkeit einer weitergehenden Anrechnung nach § 76 Abs. 1 SGB IX (3fach-Anrechnung) bleibt unberührt. Nur eine anschließende Übernahme eines schwerbehin- derten Menschen in ein Beschäftigungsverhältnis führt zu einer Mehrfachanrechnung. Es muss also ein zeitlicher Zusammenhang (Anschluss) zwischen dem Ende der Berufsausbildung und der Beschäftigung bestanden haben. Der zeitliche Zusammenhang ist gewahrt, wenn die Be- schäftigung bis zum Ablauf des Kalendermonats beginnt, der dem Kalendermonat der Beendi- gung der Ausbildung folgt.

2 Angerechnet werden auch Auszubildende, Beamtenanwärter/-innen, Praktikanten/-innen und Referendare/-innen.

3 Angerechnet werden auch Auszubildende.

4 BGBl. I Nr. 18 vom 28. April 2004, S. 606 ff.

(12)

Schaubild 3 Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten nach Statusgruppen

Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten - nach Statusgruppen -

0 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400 1.600 1.800

Stand: Dezember 2010

weiblich 664 216 9 889

männlich 385 247 6 638

gesamt 1.049 463 15 1.527

Arbeitnehmer Beamte Azubi/Anwärter/

Praktikanten gesamt

Schaubild 3a Anzahl der Gesamtbeschäftigten nach Statusgruppen

Anzahl der Gesamtbeschäftigten - nach Statusgruppen -

0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 16.000 18.000 20.000 22.000 24.000 26.000 28.000 30.000

Stand: Dezember 2010

weiblich 8.487 5.996 943 15.426

männlich 5.018 6.730 644 12.392

gesamt 13.505 12.726 1.587 27.818

Arbeitnehmer Beamte Azubi/Anwärter/

Praktikanten gesamt

(13)

Schaubild 4 Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten nach Funktionsebenen5

Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten - nach Funktionsebenen -

0 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400 1.600 1.800

Stand: Dezember 2010

weiblich 141 382 242 115 9 0 889

männlich 35 246 228 123 6 0 638

gesamt 176 628 470 238 15 0 1.527

Laufbahngr. 1 1. Einstiegsamt

Laufbahngr. 1 2. Einstiegsamt

Laufbahngr. 2 1. Einstiegsamt

Laufbahngr. 2 2. Einstiegsamt

A zubi/A nwärter/

P raktikanten Festgehalt gesamt

Schaubild 4a Anzahl der Gesamtbeschäftigten nach Funktionsebenen

Anzahl der Gesamtbeschäftigten - nach Funktionsebenen -

0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 16.000 18.000 20.000 22.000 24.000 26.000 28.000 30.000

Stand: Dezember 2010

weiblich 1.150 4.668 5.299 3.343 943 23 15.426

männlich 238 2.570 4.920 3.994 644 26 12.392

gesamt 1.388 7.238 10.219 7.337 1.587 49 27.818

Laufbahngr. 1 1. Einstiegsamt

Laufbahngr. 1 2. Einstiegsamt

Laufbahngr. 2 1. Einstiegsamt

Laufbahngr. 2 2. Einstiegsamt

Azubi/Anwärter/

P raktikanten Festgehalt gesamt

5 Festgehalt: Über- bzw. außertariflich bezahlte Kräfte, nach Arbeitsstunden abgerechnet (z.B. Mitarbeiter/innen in leitenden Positionen, studentische Hilfskräfte)

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Schaubild 5 Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten - Voll- und Teilzeit -

Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten - Voll- und Teilzeit -

0 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400 1.600 1.800

Stand: Dezember 2010

weiblich 422 467 889

männlich 564 74 638

gesamt 986 541 1.527

Vo llzeit Teilzeit gesamt

Schaubild 5a Anzahl der Gesamtbeschäftigten - Voll- und Teilzeit -

Anzahl der Gesambeschäftigten - Voll- und Teilzeit -

0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 16.000 18.000 20.000 22.000 24.000 26.000 28.000 30.000

Stand: Dezember 2010

weiblich 7.418 8.008 15.426

männlich 10.672 1.720 12.392

gesamt 18.090 9.728 27.818

Vo llzeit Teilzeit gesamt

(15)

Schaubild 6 Prozentualer Anteil der schwerbehinderten Beschäftigten an den Gesamtbeschäftig- ten

0,95%

5,83%

5,69%

3,44%

4,57%

8,18%

12,26%

0,95%

7,82%

3,60%

0,93%

9,57%

3,08%

5,28%

4,30%

14,71%

0,93%

4,63%

7,67%

3,67%

0,00% 2,00% 4,00% 6,00% 8,00% 10,00% 12,00% 14,00% 16,00%

Teilzeit Vollzeit Azubi/Anw ärter/

Praktikanten Laufbahngruppe 2,

2. Einstiegsamt Laufbahngruppe 2,

1. Einstiegsamt Laufbahngruppe 1,

2. Einstiegsamt Laufbahngruppe 1,

1. Einstiegsamt Azubi/Anw ärter/

Praktikanten Beamte Arbeitnehmer

weiblich männlich

8. Zu- und Abgänge im Beschäftigungssystem

Im Jahr 2010 wurden insgesamt 2.878 Beschäftigte - davon 1.777 Frauen - eingestellt. Bei 38 dieser Zugangsfälle - davon 19 Frauen - handelt es sich um Neueinstellungen von schwerbehin- derten Menschen - einschließlich Auszubildende bzw. Praktikantinnen/Praktikanten und Refe- rendarinnen/Referendare, soweit hier Einstellungen vorgenommen wurden. Hinzu kommen 121 Zugangsfälle - davon 74 schwerbehinderte Frauen - durch Anerkennungen der Schwerbehinder- teneigenschaft bei eigenen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die u.a. auch auf die Altersstruktur zurückzuführen ist.

Im Jahr 2010 sind 150 schwerbehinderte Beschäftigte - davon 79 schwerbehinderte Frauen - ausgeschieden. Darüber hinaus ist bei 10 schwerbehinderten Menschen - davon 8 schwerbe- hinderte Frauen - die Schwerbehinderteneigenschaft abgelaufen bzw. nach § 116 SGB IX - Be- endigung der Anwendung der besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Men- schen - weggefallen. (Siehe dazu Anlage 2: Zugänge von schwerbehinderten Menschen im Vergleich zu den Gesamtbeschäftigten im Jahr 2010 / Anlage 3: Abgänge von schwerbe- hinderten Menschen im Vergleich zu den Gesamtbeschäftigten im Jahr 2010 / Anlage 4:

(16)

Ab- und Anerkennungen von Schwerbehinderungen/Gleichstellungen der Beschäftigten im Jahr 2010).

In 7 Fällen - davon 2 schwerbehinderte Frauen - wurde die Neueinstellung im Jahr 2010 (aus- genommen der Eigenbetriebe) durch Eingliederungshilfen bzw. Arbeitsmarktprogrammen der Agentur für Arbeit Bremen, dem Jobcenter6 sowie der Deutschen Rentenversicherung unter- stützt. Es konnten für insgesamt (auch für bereits in den Vorjahren eingestellte schwerbehinder- te Beschäftigte) 19 Beschäftigte - davon 8 schwerbehinderte Frauen - Zuschüsse in Höhe von rd. 213.089,00 Euro geltend gemacht werden, die in der Regel den jeweiligen Beschäftigungs- dienststellen zufließen.

Darüber hinaus wurden für 5 Auszubildende - davon 4 schwerbehinderte Frauen -, die durch das Land und die Stadtgemeinde Bremen im Jahr 2010 eingestellt wurden, Zuschüsse zur Ausbil- dungsvergütung für schwerbehinderte Menschen in Höhe von rd. 11.500,00 Euro gewährt.

Insgesamt wurden Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung in Höhe von rd. 52.000,00 Euro ge- währt.

Festzustellen ist, dass die Einstellung und Vermittlung von schwerbehinderten Menschen in den bremischen öffentlichen Dienst trotz finanzieller Anreize zunehmend schwieriger wird, da immer weniger geeignete Arbeitsplätze und Dienstposten zur Verfügung stehen. Das liegt u.a. daran, dass zum einen mit der flächendeckenden Einführung der Informations- und Kommunikations- technik und der vorgegebenen Einsparverpflichtungen eine Vielzahl von behindertenspezifi- schen Arbeitsplätzen und Dienstposten weggefallen sind, zum anderen aber auch Stellenbeset- zungen mit schwerbehinderten Menschen mangels geeigneter oder fehlender Bewerber und Bewerberinnen nicht vorgenommen werden können. Hinzu kommt, dass die verbliebenen Ar- beitsplätze häufig für die schwerbehinderten Beschäftigten benötigt werden, die aus dem inter- nen Beschäftigungssystem kommen und die aufgrund ihrer Leistungseinschränkungen auf an- dere Arbeitsplätze und Dienstposten vermittelt werden müssen.

Weiterhin ist festzustellen, dass die heute überwiegend in der öffentlichen Verwaltung zu beset- zenden Dienstposten und Arbeitsplätze sehr hohe Qualifikationsanforderungen an die Bewerber und Bewerberinnen stellen. Hieraus ergibt sich, dass für dieses Arbeitsplatzsegment potentiell weniger geeignete Bewerber und Bewerberinnen zur Verfügung stehen, was sich dann auch in Relation dazu in einer geringeren Zahl schwerbehinderter Bewerber und Bewerberinnen wider- spiegelt. Unabhängig davon fällt es schwerbehinderten Menschen häufig aufgrund ihrer Ein- schränkungen - die sich aus ihrer Behinderung ergeben - schwer, entsprechende Qualifikations- profile zu entwickeln.

9. Altersstruktur der schwerbehinderten Beschäftigten

Im Dezember 2010 sind beim Land und in der Stadtgemeinde Bremen insgesamt 1.527 schwer- behinderte Menschen - davon 889 schwerbehinderte Frauen - beschäftigt gewesen.

Die nachfolgende Tabelle 4 stellt - im Vergleich zu den Gesamtbeschäftigten - die Altersstruktur der schwerbehinderten Beschäftigten unter Berücksichtigung von Neuanerkennungen der Schwerbehinderteneigenschaft bzw. Gleichstellung (SB-Eigenschaft) und vorgenommener Neu- einstellungen im Jahr 2010 dar.

Zum Vergleich stellt die umseitig folgende Tabelle 5 die Alterstruktur der Gesamtbeschäftigten der Freien Hansestadt Bremen im Jahr 2010 dar. Ergänzend dazu ist, bezogen auf die jeweilige Altersgruppe, noch einmal der prozentuale Anteil der schwerbehinderten Menschen ausgewie- sen.

Festzustellen ist, dass in den Altergruppen 40 - 49 Jahre und 50 - 59 Jahre der Anteil der schwerbehinderten Beschäftigten an den Gesamtbeschäftigten besonders hoch ist. Mehr als die

6 Seit dem 1. Januar 2011 heißt die BAgIS „Jobcenter (Bremen)“.

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Hälfte dieser Beschäftigten sind Frauen. Das ist insbesondere auch darauf zurück zu führen, dass der Anteil der Frauen in körperlich belastenden Arbeitsbereichen (z.B. Raumpflegerinnen / Hausmeisterinnen) sehr hoch ist. Die körperliche Belastung führt in diesen Bereichen - insbe- sondere bei lebensälteren Mitarbeiterinnen - immer wieder dazu, dass auch die Zahl der aner- kannten Schwerbehinderungen ansteigt.

Tabelle 4 Altersstruktur der schwerbehinderten Beschäftigten unter Berücksichtigung von Neuan- erkennungen der SB-Eigenschaft bzw. Neueinstellungen im Vergleich zu den Gesamtbeschäftig- ten

(Quelle: Gesamtverzeichnis der schwerbehinderten Beschäftigten 2010, Stand Dezember 2010)

Alter davon

weibl. Anteil weiblich männlich weiblich männlich

unter 20 Jahre 1 1 1 - - -

20 bis 29 Jahre 40 25 5 6 1 -

30 bis 39 Jahre 118 70 4 7 2 2

40 bis 49 Jahre 354 217 6 3 18 3

50 bis 59 Jahre 752 442 3 3 39 34

60 Jahre und älter 262 134 - - 14 8

Summe 1.527 889 19 19 74 47

Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten davon

Neueinstellungen

davon Neuanerkennungen Gesamt

Tabelle 5 Altersstruktur der Gesamtbeschäftigten - prozentualer Anteil der schwerbehinderten Beschäftigten

(Quelle: Gesamtverzeichnis der schwerbehinderten Beschäftigten 2010, Stand Dezember 2010)

Alter Gesamt davon

weibl. Anteil weiblich männlich

unter 20 Jahre 186 105 79 46

20 bis 29 Jahre 3.089 1.814 669 419

30 bis 39 Jahre 4.998 2.867 379 298

40 bis 49 Jahre 7.554 4.242 249 154

50 bis 59 Jahre 8.408 4.586 62 47

60 Jahre und älter 3.583 1.812 8 9

Summe 27.818 15.426 1.446 973

8,94%

7,31%

5,49%

0,54%

1,29%

2,36%

4,69%

davon Neueinstellungen Anzahl der Gesamtbeschäftigten

Prozentualer Anteil der schw. Beschäftigten

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10. Förderungsmaßnahmen für schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Men- schen - Arbeitstechnische und sonstige Hilfen

Für technische Arbeitshilfen standen der Senatorin für Finanzen als Gesamtarbeitgeberin für den bremischen öffentlichen Dienst (ausgenommen der Eigenbetriebe) für das Jahr 2010 Mittel in Höhe von 5.650,00 Euro zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsmaß- nahmen durften jedoch nur 80 % der veranschlagten Haushaltsmittel ausgegeben werden, so dass tatsächlich nur 4.520,00 Euro genutzt werden konnten. Aus diesem Fond wurde in 13 Fäl- len - davon 8 schwerbehinderte Frauen - Zuschüsse gewährt (siehe Anlage 5). Bezuschusst wurde u.a. Mobiliar, wie z.B. behindertengerechte Bürostühle, elektrisch höhenverstellbare Schreibtische sowie auch Soft- und Hardware.

Generell sind in erster Linie die jeweiligen Beschäftigungsdienststellen für die Bereitstellung bzw. Beschaffung der Arbeitsmittel ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zuständig - dies gilt auch für schwerbehinderte Beschäftigte. Sollten die Kosten für die Beschaffung von arbeitstech- nischen Hilfen für schwerbehinderte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen das jeweilige Budget der Dienststellen übermäßig belasten, kann im Einzelfall eine finanzielle Unterstützung bei den zu- ständigen Reha-Trägern (z.B. Deutsche Rentenversicherung), beim Integrationsamt bzw. bei der Senatorin für Finanzen beantragt werden.

Das Integrationsamt hat im Jahr 2010 für entsprechende Maßnahmen im bremischen öffentli- chen Dienst 78.619,46 Euro zur Verfügung gestellt und damit erheblich zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen von 55 schwerbehinderten Beschäftigten - davon 34 schwerbehinderte Frauen - beigetragen. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass die genannte Summe auch soge- nannte „investive Leistungen“ beinhaltet, da sie neben der eigentlichen Arbeitserleichterung für den schwerbehinderten Menschen auch einen positiven Effekt für den Arbeitgeber bzw. die Be- schäftigungsdienststelle beinhaltet. Dies ist z.B. der Fall, wenn eine bauliche Veränderung des Gebäudes vorgenommen wird, wie z.B. bei der Installation eines Türöffners.

Für sonstige Hilfen, insbesondere für außergewöhnliche Belastungen, wie z.B. Hilfen zur Erhal- tung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten, Hilfen zum Erreichen des Ar- beitsplatzes, Übernahme der Kosten für eine notwenige Arbeitsassistenz u.ä. wurden 63.214,78 Euro aufgewendet. Hiervon haben insgesamt 25 schwerbehinderte Menschen - davon 6 schwerbehinderte Frauen - profitieren können.

Somit ergibt sich im Jahr 2010 eine Gesamtleistung des Integrationsamtes für den Bereich des bremischen öffentlichen Dienstes in Höhe von 141.834,24 Euro.

11. Maßnahmen zur Förderung der Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

11.1 Interne Maßnahmen - Pool der schwerbehinderten Beschäftigten

Seit Beginn der siebziger Jahre sind durch mehrere Senatsbeschlüsse für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Haushaltsmittel/Stellen für die unbefristete Einstellung von schwerstbehinderten Menschen zur Verfügung gestellt worden. Dieser Pool umfasst 72 Vollzeit- stellen. Im Jahr 2010 wurden über diesen Pool 68 schwerbehinderte Menschen - davon 20 schwerbehinderte Frauen - finanziert und beschäftigt (Beschäftigungsvolumen 56,27). Die Ver- teilung auf die einzelnen Bereiche kann der Anlage 6 entnommen werden.

11.2 Externe Maßnahmen

11.2.1 Kooperation mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter7

Ziffer 2.1 IGV konkretisiert in Verbindung mit dem SGB IX die Unterstützung von schwerbehin- derten Bewerbern und Bewerberinnen bei der Ausschreibung von Arbeitsplätzen wie auch in dem sich anschließenden Bewerbungsverfahren. Für die Umsetzung dieser Handlungsbestim-

7 Seit dem 1. Januar 2011 heißt die bisherige BAgIS „Jobcenter (Bremen)“

(19)

mungen nach dem SGB IX ist der Arbeitgeber auf die Zusammenarbeit mit der Agentur für Ar- beit Bremen und dem Jobcenter angewiesen, um geeignete schwerbehinderte Bewerber und Bewerberinnen berücksichtigen zu können.

Um den Informationsfluss zwischen der Agentur für Arbeit Bremen und dem Arbeitgeber Land und Stadtgemeinde Bremen zu verbessern, sind wiederholt mit der Agentur für Arbeit Bremen und dem Jobcenter Vereinbarungen getroffen worden, sowohl die jeweilige ausschreibende Dienststelle direkt als auch die Senatorin für Finanzen über schwerbehinderte Bewerber und Bewerberinnen zu informieren. Ziel ist es, eine sinnvolle und optimale Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Bremen und dem Jobcenter zu realisieren, um die Vermittlung schwerbehin- derter Bewerber und Bewerberinnen zu verbessern. Der Agentur für Arbeit Bremen und dem Jobcenter werden dazu regelmäßig alle freien Stellen im bremischen öffentlichen Dienst per E- Mail gemeldet.

11.2.2 Regionale Arbeitsmarktprogramme zum Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehin- derter Menschen im Land Bremen

Für den unter das Sozialgesetzbuch II und III fallenden Personenkreis wird erneut durch die Se- natorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales ein sog. befristetes regionales Ar- beitsmarktprogramm angeboten. Dieses Programm gilt nur für befristete Beschäftigungsverhält- nisse, die in der Zeit vom 1. März 2009 bis zum 28. Februar 2011 begonnen wurden bzw. be- ginnen werden. Eine Förderung von bis zu 100 % der Personalkosten ist bis zu einer Dauer von maximal 6 Monaten möglich, in Ausnahmefällen auch bis zu 12 Monate. Für die verlängerte Förderung von bis zu 75 % der Personalkosten kommen insbesondere schwerbehinderte Frau- en, schwerbehinderte Menschen gemäß § 104 Abs. 1 Nr. 3 a), b) und d) SGB IX, schwerbehin- derte Jugendliche unter 25 Jahren und schwerbehinderte Berufsrückkehrer/innen in Betracht.

Dieses Programm kann von Arbeitgebern/Arbeitgeberinnen in Anspruch genommen werden, die ihren Betriebssitz/Dienststelle in Bremen haben. Im Einzelfall können auch Arbeitgeber/Arbeit- geberinnen mit Betriebssitz/Dienststelle in Niedersachsen gefördert werden.

Zu fördern sind schwerbehinderte Menschen mit Hauptwohnsitz im Land Bremen. Zum förderba- ren Personenkreis gehören grundsätzlich alle schwerbehinderten Menschen, die ohne diese Leistung voraussichtlich nicht in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden können.

Die Belange schwerbehinderter Frauen sollen vorrangig berücksichtigt werden. Diese Regelung gilt auch für gleichgestellte Menschen gem. § 2 Abs. 3 SGB IX.

11.2.3 Überregionale Arbeitsmarktprogramme zum Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbe- hinderter Menschen im Land Bremen

Richtlinie "Job 4000" - Programm zur besseren beruflichen Integration besonders betrof- fener schwerbehinderter Menschen

Nach der o.g. Richtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 26.07.20068 soll die berufliche Integration schwerbehinderter Menschen verbessert werden. Zugleich soll die Bundesagentur für Arbeit bei der Durchführung ihrer gesetzlichen Aufgaben im Rahmen der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen unterstützt werden.

Durch die vom Bund und den Ländern bereitgestellten Mittel sollen bundesweit mindestens 1.000 neue Arbeitsplätze und 500 neue betriebliche Ausbildungsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen werden. Ferner sollen mindestens 2.500 schwerbehinderte Menschen im Sinne des § 109 Abs. 2 SGB IX, insbesondere schwerbehinderte Schulabgänger und Schul- abgängerinnen, mit Hilfe der Integrationsfachdienste in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden.

8 Bundesanzeiger Nr. 145 vom 4.8.2006, S. 5427 f

(20)

11.2.4 Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdienst Bremen

Bei der Vermittlung arbeitssuchender schwerbehinderter Menschen (§§ 102 und 109 ff SGB IX) arbeitet die Senatorin für Finanzen eng mit dem Integrationsfachdienst Bremen zusammen. Im- mer wieder werden durch den Integrationsfachdienst gezielt schwerbehinderte Arbeitssuchende in Stellenbesetzungsverfahren eingebracht. Hierbei handelt es sich sowohl um Stellenbesetzun- gen über den allgemeinen Arbeitsmarkt, als insbesondere auch um verwaltungsinterne Stellen- besetzungen.

Die Senatorin für Finanzen unterstützt den Integrationsfachdienst, in dem sie sich bei den aus- schreibenden Dienststellen für eine vorrangige Berücksichtigung der zu Vermittelnden einsetzt.

Darüber hinaus wird die Dienststelle über Eingliederungshilfen und Fördermöglichkeiten infor- miert bzw. bei der Beantragung dieser Mittel unterstützt.

11.2.5 Besondere Dienstleistungen für schwerbehinderte Menschen im Internet (bremen.online)

Seit Juni 2004 werden im Internet (bremen.online) unter der Adresse https://stellen.bremen.de für schwerbehinderte Menschen zwei zusätzliche Dienstleistungen angeboten:

- Stellenausschreibungen speziell für schwerbehinderte Menschen

Diese Stellenausschreibungen richten sich ausschließlich an schwerbehinderte Menschen bzw.

diesen gleichgestellte Menschen. Es sind die verwaltungsinternen Stellenausschreibungen des Beiblatts zum Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen, die sich nicht an den allgemeinen Ar- beitsmarkt richten, sondern lediglich an bereits im bremischen öffentlichen Dienst Beschäftigte.

Schwerbehinderte Bewerber und Bewerberinnen dürfen sich allerdings auf diese Stellen bewer- ben.

Diese Stellenausschreibungen können im Internet unter der Adresse www.stellen.bremen.de abonniert werden.

- Initiativbewerbungen von schwerbehinderten Menschen

Schwerbehinderte Menschen oder diesen gleichgestellte Menschen können über das unter bremen.online zur Verfügung gestellte „Bewerbungsformular“ eine Initiativbewerbung an die Freie Hansestadt Bremen richten. Die aufgegebenen persönlichen Daten werden für 6 Monate gespeichert. Es erfolgt per E-Mail eine Information, wenn die Daten gelöscht werden.

Eine anonymisierte Kurzbeschreibung der Person wird per E-Mail zur Information an die Perso- nalstellen der bremischen Dienststellen weitergeleitet. Weitere Informationen bzw. ein Lebens- lauf der Bewerberin/des Bewerbers sind dann bei der Senatorin für Finanzen - Referat 33 - Stel- len- und Personalbörse erhältlich.

12. Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen

Die Senatorin für Finanzen bot bzw. bietet im Rahmen des ressortübergreifenden Fortbildungs- programms 2010/2011 folgende Veranstaltungen an:

- Schwerbehinderung - Fürsorgepflicht oder Rechtsanspruch ? - „Ärger am Arbeitsplatz - was tun“ - Kritik und Konflikte

- „Hilfe…!“ - Unterstützung am Arbeitsplatz - Schwerbehinderung - ein Berufsnachteil ?

- „Mein Chef will mit mir reden!“ - Das Mitarbeiter-Gespräch/Mitarbeiterinnen-Gespräch - „… zum besseren Verständnis - Gehörlosigkeit im Arbeitsleben

- Meine Kollegin/mein Kollege ist hörgeschädigt - Kollegenseminar - Deutsche Gebärdensprache I

Darüber hinaus sind das Schwerbehindertenrecht, die Umsetzung der Integrationsvereinbarung und die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Leben eigenständige Bausteine der Einfüh- rungsfortbildung für die Nachwuchskräfte des höheren Dienstes.

(21)

13. Betriebliches Eingliederungsmanagement

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement wurde durch das Gesetz zur Förderung der Aus- bildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen vom 23. April 2004 mit Wirkung vom 1.

Mai 2004 im § 84 SGB IX9 neu geregelt und ist daher in die betriebliche Präventionsstrategie einzubeziehen. Es zielt darauf ab,

- möglichst frühzeitig eventuellen gesundheitlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz entgegen zu wirken,

- den individuellen Anspruch auf Eingliederung nach einer mehr als sechswöchigen Arbeitsun- fähigkeitszeit zu gewährleisten,

- die Wiederherstellung und Erhaltung der Gesundheit der Beschäftigten zu unterstützen und zu fördern und

- für die jeweiligen Beschäftigten den Arbeitsplatz möglichst zu erhalten.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement gilt für alle Beschäftigten, d.h. für alle Arbeitneh- merinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Auszu- bildende und andere zu ihrer beruflichen Bildung Eingestellte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind.

Die mit Wirkung vom 28. Juni 2006 in Kraft getretene Vereinbarung über die Erprobung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements endete zum 30. Juni 2009.

Fasst man die Ergebnisse der Evaluation der Erprobungsphase zusammen, so lässt sich gene- rell sagen, dass das Betriebliche Eingliederungsmanagement in den Dienststellen/Betrieben

„angekommen“ ist. Das in der Handlungshilfe beschriebene Verfahren wird von den Beteiligten angenommen. Den Verantwortlichen in den Dienststellen und Betrieben wurde demnach ausrei- chend Zeit gegeben, um Erfahrungen mit den Regelungen der Dienstvereinbarung und der Handlungshilfe zu sammeln. Aus den erfahrungsgestützten Einschätzungen konnten konkrete Ansatzpunkte genannt werden, die zu einer Weiterentwicklung der Regelungen führen konnten.

Die Erfahrungen in den Dienststellen zeigen, dass die Umsetzung der Dienstvereinbarung schon jetzt zu einem bewussteren und sensibleren Umgang und zu mehr Aufmerksamkeit gegenüber Arbeitsunfähigkeitszeiten und deren Dauer geführt hat.

Die Senatorin für Finanzen, der Gesamtpersonalrat für das Land und die Stadtgemeinde Bre- men sowie die Gesamtschwerbehindertenvertretung für das Land und die Stadtgemeinde Bre- men und der Gesamtrichterrat für das Land Bremen haben sich demnach darauf verständigt, eine (unbefristete) Vereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement gemäß § 84 Absatz 2 SGB IX abzuschließen. Sie ist mit Wirkung vom 23. Juni 2009 in Kraft getreten.

14. Betriebliches Gesundheitsmanagement10

Um die Leistungsfähigkeit und Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten zu erhalten und zu erhö- hen, ist ein langfristig ausgerichtetes Gesundheitsmanagement unverzichtbar. Vor diesem Hin- tergrund hat die Senatorin für Finanzen gemeinsam mit dem Gesamtpersonalrat für das Land und die Stadtgemeinde Bremen, der Gesamtschwerbehindertenvertretung für das Land und die Stadtgemeinde Bremen und dem Gesamtrichterrat des Landes Bremen eine Dienstvereinbarung zum Gesundheitsmanagement im bremischen öffentlichen Dienst abgeschlossen. Diese ist mit Wirkung vom 23. Juni 2009 - zeitgleich mit der Vereinbarung über ein Betriebliches Eingliede- rungsmanagement - in Kraft getreten.

Gesundheitsmanagement ist ein wichtiger Beitrag zur zukunftsorientierten Personalpolitik. Das Ziel soll es sein, die speziellen Arbeitsbedingungen in den einzelnen Dienststellen gemeinsam mit den dort Beschäftigten zu untersuchen und Maßnahmen im Sinne der Prävention zu ergrei-

9 BGBl. I vom 28. April 2004, S. 606 ff

10 Die Dienstvereinbarung zum Gesundheitsmanagement und die Handlungshilfe können im Bremischen Informati- onssystem unter der Adresse www.infosys.intra eingesehen werden.

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fen. Betriebliches Gesundheitsmanagement ist erforderlich, um möglichst vorausschauend be- lastende Faktoren in der Arbeit zu erkennen und abzubauen. Für ein erfolgreiches Gesund- heitsmanagement ist entscheidend, dass die Beschäftigten aktiv an der Überprüfung und Ge- staltung von Arbeitsverhältnissen beteiligt werden.

Die Dienstvereinbarung sorgt dafür, dass in den Beschäftigungsdienststellen künftig Gremien gegründet und Verantwortliche benannt werden, die sich explizit und kontinuierlich um Fragen von gesundheitlicher Belastung und Gesundheitsförderung der Beschäftigten kümmern. Ge- sundheitsmanagement setzt bei der Prävention an. Es schafft Rahmenbedingungen, die Berufs- krankheiten oder psychische Belastungen vorbeugen. Bremen fängt dabei nicht bei Null an. Bis- herige Ansätze und Aktivitäten in einzelnen Dienststellen sollen zukünftig auf eine breite und solide Basis gestellt werden.

Das „Kompetenzzentrum Gesundheitsmanagement“ in der zentralen Personalentwicklung bei der Senatorin für Finanzen berät und unterstützt die Dienststellen beim Aufbau geeigneter Struk- turen und bei der nachhaltigen Entwicklung ihres Gesundheitsmanagements. Es koordiniert und vernetzt die verschiedenen Handlungsansätze und stellt zentrale Dienstleistungen für das Ge- sundheitsmanagement zur Verfügung.

Verschiedene Unterstützungsaktivitäten sind bereits angelaufen. So wurde z.B. eine ausführli- che Handlungshilfe entwickelt und im Sommer 2010 veröffentlicht. Sie zeigt den Akteuren und Verantwortlichen in den Dienststellen konkrete Entwicklungsschritte und Vorgehensweisen im BGM auf und beschreibt praxisorientiert die Nutzung von bewährten Instrumenten.

Im zentralen Fortbildungsprogramm der Senatorin für Finanzen bildet der Bereich Gesundheit und Arbeitsschutz im Programmjahr 2010/2011 den thematischen Schwerpunkt. Dort ist für die unterschiedlichen Zielgruppen das Angebot der gesundheitsbezogenen Fortbildungen erweitert worden. Neu hinzugekommen sind Angebote für die Akteure und Verantwortlichen in den Dienststellen. Sie können nun gezielt auf die unterschiedlichen Aufgaben im Rahmen des Be- trieblichen Gesundheitsmanagements vorbereitet und qualifiziert werden.

Viele Dienststellen im bremischen öffentlichen Dienst haben begonnen, ihre bisherigen gesund- heitsbezogenen Aktivitäten auf den Prüfstand zu stellen und zu erweitern. Andere Dienstellen wiederum haben sich erstmals mit der Einführung des Gesundheitsmanagements beschäftigt.

Sie nutzen die Angebote des Kompetenzzentrums, um ihre Führungskräfte im Rahmen einer internen Veranstaltung über Ziele und Chancen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements informieren zu lassen. Viele Dienststellen haben Arbeitgruppen gegründet, Strukturen aufgebaut und analysieren nun die gesundheitsbezogene Ausgangssituation in der Dienststelle, um daraus Handlungsfelder identifizieren zu können. Beratungsleistungen und Unterstützungsprozesse des Kompetenzzentrums können die Einführung weiter begleiten.

Mit der Dienstvereinbarung ist auch die Einführung einer zentralen Fehlzeitenstatistik beschlos- sen. Sie liefert den Dienststellen Daten, die für die Analyse ihrer Ausgangssituation notwendig sind und die Grundlagen für den Aufbau einer regelmäßigen Gesundheitsberichterstattung dar- stellen. Im Oktober 2010 wurde erstmals eine Auswertung des Fehlzeitengeschehens veröffent- licht und Dienststellen und Beschäftigten zugänglich gemacht.

15. Weitere Maßnahmen im Rahmen der Integrationsvereinbarung 15.1 Gesamtintegrationsteam

Zur Sicherstellung und ressortübergreifenden Umsetzung der IGV wurde bei der Senatorin für Finanzen ein Gesamtintegrationsteam eingerichtet (Ziff. 1.4.10 IGV), dem jeweils die Gesamt- schwerbehindertenvertretung, der Gesamtbeauftragte des Arbeitgebers, ein Mitglied des Ge- samtpersonalrats und eine Vertreterin der Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberech- tigung der Frau angehören soll. Das Gesamtintegrationsteam trifft sich halbjährlich und hat u.a.

die Aufgabe - ableitend aus der Berichterstattung - notwendige übergreifende Maßnahmen zu erarbeiten und vorzuschlagen. Vertreter/Vertreterinnen des Integrationsamtes, der Agentur für

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Arbeit Bremen, dem Jobcenter11 sowie auch des Integrationsfachdienstes Bremen (IFD Bremen) können zu diesen Treffen hinzugezogen werden.

Im Jahr 2010 hat sich das Gesamtintegrationsteam mit folgenden Themen befasst:

- Berichtspflichten im Rahmen der Integrationsvereinbarung - Ermittlung der Beschäftigungs- quote §§ 71-76 und § 140 SGB IX/Anzeigeverfahren an die Agentur für Arbeit gem. § 80 SGB IX

- Schwerbehinderten-Bericht gemäß der Integrationsvereinbarung (IGV - Ziffer 1.4.7) im Sinne von § 83 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinder- ter Menschen

- Förderungen zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen/regionales Arbeitsmarktpro- gramm zum Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen im Land Bremen/EU- Mittel der bremer arbeit GmbH

- Bremer Vereinbarungen (Vereinbarungen zur Fortführung des Pakts für Ausbil- dung/Vereinbarungen zur Begleitung des demografischen Wandels)

- Betriebliches Gesundheitsmanagement

- „Barrierefreies eGovernment“ - Dienstleistungen für schwerbehinderte Menschen im Internet (Stellenausschreibungen/Initiativbewerbungen)

- Beschlüsse des Senats vom 8. März und vom 20. April 2010 - Ergebnisse der Föderalismus- kommission II und deren personalwirtschaftliche Auswirkungen

15.2 Beauftragte der Arbeitgeber

Der Gesamtbeauftragte der Arbeitgeber bei der Senatorin für Finanzen (Ziffer 1.2.6 IGV) führt das Verzeichnis der in den Dienststellen gemäß Ziffer 1.2.5 der IGV benannten Beauftragten der Arbeitgeber. Sie hat einen Informationsdienst in Analogie zum Rundschreibendienst der Ge- samtschwerbehindertenvertretung eingerichtet und informiert u.a. über Rechtsänderungen sowie Einstellungs- und Förderungsmöglichkeiten von schwerbehinderten Menschen. Neben der rei- nen Informationsvermittlung soll diese Maßnahme auch die Identifikation mit der Rolle des Be- auftragten des Arbeitgebers stärken.

Die für den Informationsdienst von der Gesamtschwerbehindertenvertretung als pdf-Datei zur Verfügung gestellten Rundschreiben werden in das Informationssystem (InfoSys)12 eingestellt bzw. per E-Mail übersandt.

15.3 Integrationsvereinbarungen außerhalb der Kernverwaltung

In der Präambel der Integrationsvereinbarung erklärt der Senat ausdrücklich, dass er sich aus seiner besonderen Fürsorgepflicht heraus dafür einsetzen wird, dass auch in Anstalten, Körper- schaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts und Beteiligungsgesellschaften des Landes und der Stadtgemeinde Bremen Integrationsvereinbarungen abgeschlossen werden. Seit 2002 hat die Senatorin für Finanzen jährlich die Mitglieder des Senats schriftlich gebeten, dieser Hinwir- kungspflicht im Rahmen ihrer Aufsichtsfunktion nachzukommen und sich dafür einzusetzen, dass in den jeweils unterstehenden Einrichtungen, Betrieben und Gesellschaften entsprechende Vereinbarungen getroffen werden.

Durch Beschluss der Senatskommission für öffentliche Unternehmen am 6. November 2007, wurde in das Handbuch Beteiligungsmanagement der Freien Hansestadt Bremen aufgenom- men, dass in Betrieben, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorü- bergehend beschäftigt sind und in denen ein Betriebsrat vorhanden ist, durch die Geschäftsfüh- rung eine Integrationsvereinbarung im Sinne des § 83 SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe be- hinderter Menschen - abzuschließen ist. Unabhängig davon gelten die Bestimmungen des SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - in der jeweils geltenden Fassung.

11 Seit dem 1. Januar 2011 heißt die BAgIS „Jobcenter (Bremen)“

12 Die Informationen der Gesamtschwerbehindertenvertretung können im Bremischen Informationssystem unter der Adresse www.infosys.intra an folgender Stelle eingesehen werden: Öffentlicher Ordner - Grundsatzinformationen - Dienststellen - Gesamtschwerbehindertenvertretung - Veröffentlichungen

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Darüber hinaus sind Stellenausschreibungen um einen "Schwerbehindertenpassus" zu ergän- zen. Dies soll jedoch von der jeweiligen Betriebsgröße abhängig gemacht werden. So ist vorge- sehen, dass bei Stellenausschreibungen von Betrieben mit mindestens 20 Beschäftigten grund- sätzlich darauf hinzuweisen ist, dass schwerbehinderte Menschen bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt einzustellen sind.

15.4 Barrierefreiheit

Gemäß § 9 des Bremischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze (BremBGG - Brem.GBl. 2003, S. 413) haben die zuständigen Behörden des Landes Bremen und der Stadtgemeinde Bremen und Bremerhaven sowie die sonstigen nicht bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Sitz im Land Bremen ihre Internet- und Intranetseiten sowie die von ihnen zur Verfü- gung gestellten grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik darge- stellt werden, schrittweise technisch so zu gestalten, dass sie auch von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können.

Die bisherigen Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung des Internet- und Intranetangebots zielen im Wesentlichen darauf ab, dass auch blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen mit zusätzlichen Hilfsmitteln wie Screenreadern, Vergrößerungssoftware und/oder Braille-Zeilen die Internet- und Intranet-Auftritte nutzen können. Bei der weiteren Entwicklung wird darauf zu achten sein, dass bei der Gestaltung von Internet- und Intranetseiten zunehmend auch die Be- lange von Menschen mit Lernschwierigkeiten und Hörbehinderungen berücksichtigt werden, indem auch leichte Sprache und Videospots mit Übersetzungen in Gebärdensprache zum Ein- satz kommen. Im Zuge der Umsetzung des BremBGG hat der Senat dafür Sorge getragen, dass die wesentlichen Teile in Rechtsverordnungen (BremGBl. Nr. 46 vom 13. Oktober 2005, S. 531 ff) umgesetzt wurden (Bremische barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - Brem- BITV/Bremische Verordnung über barrierefreie Dokumente - BremVBD/Bremische Kommunika- tionshilfenverordnung - BremKHV).

Bereits im Vorgriff auf diese Regelung hatte die Freie Hansestadt Bremen in der Entwicklung und Umsetzung innovativer eGovernment-Konzepte einen Schwerpunkt in die „Barrierefreiheit“

gesetzt. Durch die behindertengerechte Gestaltung von elektronisch unterstützten Verwaltungs- abläufen innerhalb der Verwaltung und die Optimierung internet-basierter Kontakte zwischen Bürger/Bürgerinnen und der Verwaltung soll eine bessere Benutzbarkeit erreicht werden, von der nicht nur schwerbehinderte Menschen profitieren. In mehreren Projekten zur Umsetzung der Barrierefreiheit wurden und werden alle Geschäftsprozesse auf ihre Barrierefreiheit bzw.

-tauglichkeit geprüft und überarbeitet.

Mittlerweile wurden die drei o.g. Rechtsverordnungen überarbeitet, da festgestellt wurde, dass die Bedarfe von und Unterstützungsmöglichkeiten für behinderte Menschen in der Praxis zu wenig bekannt sind. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Ziffer 20.4 im Ausblick für das Jahr 2011.

16. Weitere Maßnahmen

16.1 Jährliches Anzeigeverfahren an die Agentur für Arbeit

Gemäß § 80 SGB IX muss der Arbeitgeber (Land und Stadtgemeinde Bremen) einmal jährlich - spätestens bis zum 31. März - der zuständigen Agentur für Arbeit die Daten für das vorange- gangene Kalenderjahr nach Monaten aufgegliedert anzeigen, die zur Berechnung des Umfangs der Beschäftigungspflicht, zur Überwachung ihrer Erfüllung und zur Berechnung der Ausgleichs- abgabe notwendig sind. Diese Daten werden der Agentur für Arbeit zentral durch die Senatorin für Finanzen, Referat 33 - Personalentwicklung, übermittelt.

Darüber hinaus sind diese Daten auch Grundlage für diesen gemäß Ziff. 1.4.7 der Integrations- vereinbarung vom 17. Dezember 2007 jährlich zu erstellenden Bericht über die Beschäftigungs- situation schwerbehinderter Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Referenzen

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