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20 1 0 und Projektförderungen Zuwendungsbericht für institutionelle Zuwendungen

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Zuwendungsbericht für

institutionelle Zuwendungen und Projektförderungen

2010

Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger Zuwendungszweck Mitteleinsatz Zielerreichung

(2)

Zuwendungsbericht 20 10

Impressum:

Die Senatorin für Finanzen Rudolf-Hilferding-Platz 1 28195 Bremen

Telefon: (0421) 361-10191 Fax: (0421) 361-2965 Mail: office@Finanzen.Bremen.de

Fachliche Informationen zu dieser Veröffentlichung:

Referat 21, Ingrid Reichert Telefon: (0421) 361-4135 Fax: (0421) 496-4135

Mail: Ingrid.Reichert@Finanzen.Bremen.de

Gesamtherstellung:

Druckerei der Senatorin für Finanzen Rudolf-Hilferding-Platz 1

28195 Bremen

erschienen im November 20 11

(3)

Vorwort Karoline Linnert Finanzsenatorin

Wer bekommt für welche Aufgaben staatliche Zuschüsse? Diese Frage beantwortet der vorliegende Zuwendungsbericht 2010. Die Förderungsliste für das Land und die Stadtgemeinde Bremen ist lang. Sie reicht von A wie „Aktionsgemeinschaft Binnendüne“ bis Z wie „Zentrum für Migranten und interkulturelle Studien“.

Der 14. Zuwendungsbericht erfasst die institutionellen Zuwendungen (165 Millionen Euro) und die Projektförderungen (118 Millionen Euro). Die Gesamtsumme von 283 Millionen Euro entspricht 9 Prozent der konsumtiven Sach- und investiven Ausgaben des Landes und der Stadtgemeinde Bremen (ohne Sozialleistungen). Zum ersten Mal erfasst der Bericht alle Fördermittel. Die bisherige Bagatellgrenze von 5.000 Euro wurde ersatzlos gestrichen. Neu ist auch die Darstellung, in welche Stadtteile Bremens die einzelnen Zuwendungen fließen.

Der detaillierte Bericht ist ein wichtiger Beitrag zur transparenten Haushaltspolitik.

Die zwischen Bund und Ländern vereinbarte Schuldenbremse hat das Ziel, ab dem Jahr 2020 einen Bremer Haushalt ohne neue Kreditaufnahme zu erreichen. Das wird nur gelingen, wenn alle staatlichen Ausgaben auf den Prüfstand gestellt werden – selbstverständlich auch der Zuwendungsbereich.

Seit 2010 prüfen die zuwendungsgebenden Ressorts anhand eines Leitfadens, ob bei den gewährten Zuwendungen im Sinne des Gender Budgeting Veränderungen in der Zielsetzung erforderlich sind.

Ab Januar 2012 wird die Arbeit mit einer zentralen Datenbank aufgenommen. Starten werden die Ressorts Kultur und Wissenschaft sowie das Amt für soziale Dienste. Nach und nach werden alle zuwendungsgebende Stellen folgen. Mit Hilfe der Datenbank sollen alle Daten in weitgehend einheitlichen Standards erfasst und eine Bearbeitung aller Förderanträge nach einheitlichen Maßstäben gewährleistet werden.

Die Veröffentlichung gemäß Informationsfreiheitsgesetz erfolgt in Absprache mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz mit allen Anlagen, sofern keine Betriebsgeheimnisse verletzt werden.

Allen Leserinnen und Lesern wünsche ich eine informative Lektüre.

Karoline Linnert

Finanzsenatorin

(4)
(5)

2. Ergebnisse 2010...1

3. Vergleich 2009/2010 in Euro ...5

4. Stadtteilbezug...6

5. Beteiligung der Fachdeputationen ...7

6. Verwendungsnachweise...7

ANHANG 1. Rechtliche Grundlagen...11

2. Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch Dritte über Zuwendungen aus dem Haushalt ...11

3. Antragstellung/Antragsprüfung/Bescheidung ...12

4. Zuwendungsarten...14

5. Finanzierungsarten...14

6. Prüfung der Verwendungsnachweise...15

7. Rechtsfolgen der Verwendungsnachweisprüfung...16

8. Zuwendungskonzentration ...16

9. Überlassung von Miet- oder Pachtgrundstücken unter dem Wert vergleichbarer Grundstücke ...16

10. Besserstellungsverbot ...17

11. Baufachtechnische Zuwendungsprüfung...18

12. Datenschutz ...18

13. Anreize zu wirtschaftlichem Verhalten, Budgetierung...18

14. Gender Budgeting im Zuwendungswesen...19

15. Aufbau einer zentralen Datenbank für Zuwendungen ...19

Anlagen

Anlage 1 Übersicht über institutionelle Zuwendungen und Projektförderungen nach Ressorts/beliehenen Unternehmen (vgl. gesonderten Anlagenband) Anlage 2 Zuwendungsempfänger/Zuwendungsempfängerinnen

in alphabetischer Reihenfolge

Anlage 3 Auflistung der unabweisbaren Ausnahmen vom Besserstellungsverbot

Anlage 4 Auflistung der noch nicht vorgelegten, nicht vollständig vorgelegten bzw.

noch nicht geprüften Verwendungsnachweise 2010

Anlage 5 Auflistung der noch nicht vorgelegten, nicht vollständig vorgelegten bzw.

noch nicht geprüften Verwendungsnachweise 2009 (Stand: 2010)

Hinweis:

Dieser Bericht ist im Internet unter www.finanzen.bremen.de abrufbar (ohne Anlage 1).

(6)
(7)

Zuwendungsbericht über das Jahr 2010

1. Vorbemerkungen

Nach § 12 bzw. § 11 des Haushaltsgesetzes (Land und Stadtgemeinde Bremen) ist der Senat verpflichtet, dem Haushalts- und Finanzausschuss jährlich einen Zuwendungsbe- richt vorzulegen. Damit soll es dem Haushalts- und Finanzausschuss ermöglicht werden, im Rahmen der Haushaltsberatungen künftiger Jahre eine Bewertung des finanziell nicht unerheblichen Bereichs der Zuwendungen vornehmen zu können.

Die Berichtsstruktur wurde seit dem erstmaligen Erstellen kontinuierlich weiterentwickelt.

Im Rahmen der Beratungen des letztjährigen Berichts hatte der Haushalts- und Finanz- ausschuss die Bitte geäußert, ab dem Zuwendungsbericht 2010 alle Förderungen, also auch die unter 5.000 € im Einzelfall für Projektförderungen, in den Bericht aufzunehmen.

Dies erklärt u. a. den Zuwachs beim Umfang des Berichts.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hatte ferner darum gebeten, in dem Bericht auch darzustellen, in welche Stadtteile die Einzelzuwendungen jeweils geflossen sind. Anlage 1 des Berichts wurde entsprechend ergänzt.

Neben den im Inhaltsverzeichnis aufgeführten Anlagen 1 bis 5 mit den notwendigen Daten sind in einem Anhang Informationen zu den rechtlichen Grundlagen des Zuwendungs- rechts aufgeführt.

2. Ergebnisse 2010

Der Zuwendungsbericht 2010 beruht hinsichtlich der Anlagen, der daraus abgeleiteten fachlichen Feststellungen und Aussagen der Senatorin für Finanzen ausschließlich auf den gemeldeten Daten der zuwendungsgebenden Ressorts. Die Daten wurden von der Senatorin für Finanzen auf Plausibilität geprüft und soweit nötig dem Berichtsformat ange- passt.

In dem Zuwendungsbericht nicht erfasst sind sämtliche vertraglichen Leistungen (z. B.

der Zuschuss an die BSAG und die Leistungen an die Eigenbetriebe sowie die Zuschüsse an die Hochschulen -Körperschaften des öffentlichen Rechts-).

Zu dem Bericht im Einzelnen:

Nach den Angaben der Ressorts wurden im Jahre 2010 insgesamt in 278 Fällen instituti-

onelle Förderungen mit einem Betrag von rd. 165,1 Mio. € geleistet. Im Vergleich zu den

Angaben des Vorjahres (159,2 Mio. €) sind die institutionellen Förderungen um rd. 3,7 %

gestiegen.

(8)

Betrag Anzahl der

Fälle Volumen 2010 (€)

über 10 Mio. € 2 44.139.580,00

über 1 Mio. € bis einschl. 10 Mio. € 26 79.891.017,77 über 100.000 € bis einschl. 1 Mio. € 114 34.016.385,49

bis einschl. 100.000 € 136 7.098.785,24

INSGESAMT 278 165.145.768,50

In der ersten Gruppe der institutionellen Zuwendungen (über 10 Mio. €) sind das Theater Bremen und die Zuwendungen für die Kindertagesbetreuung der Bremischen Evangeli- schen Kirche enthalten.

Die zweite Gruppe enthält hauptsächlich Zuschüsse für bremische Beteiligungsgesell- schaften, die Museumsstiftungen und eine Reihe anderer Einrichtungen. Enthalten sind ebenfalls Zuwendungen an freie Träger für die Durchführung der Kinderbetreuung.

Die anderen Gruppen enthalten Empfänger der unterschiedlichsten Art: weitere bremi- sche Beteiligungsgesellschaften, karitative Einrichtungen und Vereine.

Die Anteile der institutionellen Zuwendungen der Ressorts am gesamten Zuwendungsvo- lumen sind in der folgenden Grafik dargestellt:

institutionelle Förderungen 2010

0,84%1,33%

2,05%

31,59%

7,66%

32,17%

21,39%

2,96%

Senatorin für Bildung und Wissenschaft - Bereich Bildung Senatorin für Bildung und Wissenschaft - Bereich Wissenschaft Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales

Senator für Wirtschaft und Häfen Senator für Kultur Senator für Inneres und Sport - Bereich Sport

Sonstige [SJV, SUBVE, ZGF, SIS (Inneres), SK] Senatorin für Finanzen

Nach den Angaben der Ressorts wurden im Jahre 2010 insgesamt in 2.748 Fällen Pro-

jektförderungen mit einem Gesamtbetrag von rd. 117,7 Mio. € geleistet. Im Vorjahr be-

(9)

Im Gesamtvolumen 2009 enthalten sind einige Großprojekte, wie z. B. das Klimahaus so- wie das Entwicklungsgebiet Alter/Neuer Hafen, die in 2009 bereits abgeschlossen wurden.

Daher ist die Höhe der Projektförderungen, obwohl zum ersten Mal alle Projektförderun- gen im Zuwendungsbericht aufgeführt worden sind, in der Gesamtsumme zurückgegan- gen. Das Gesamtergebnis der Projektförderungen in 2010 ist deshalb nicht unmittelbar mit dem Vorjahresergebnis vergleichbar.

Nach Beträgen geordnet verteilen sich die Projektförderungen wie folgt:

Betrag Anzahl der

Fälle Volumen 2010 (€)

über 10 Mio. € - -

über 1 Mio. € bis einschl. 10 Mio. € 22 43.847.562,20

davon:

über 2 Mio. € bis einschl. 10 Mio. € 7 22.857.928,78 über 1 Mio. € bis einschl. 2 Mio. € 15 20.989.633,42

über 100.000 € bis einschl. 1 Mio. € 157 43.572.524,80

davon:

über 500.000 € bis einschl. 1 Mio. € 20 14.286.072,54 über 100.000 € bis einschl. 500.000 € 137 29.286.452,26

bis einschl. 100.000 € 2.569 30.302.219,42

davon:

über 5.000 € bis einschl. 100.000 € 1.032 27.591.525,99

bis einschl. 5.000 € 1.537 2.710.693,43

INSGESAMT 2.748

1

117.722.306,42

1

Einzelförderungen mit einem Zuwendungsbetrag von mehr als 10 Mio. €, die der ersten Gruppe der Projektförderungen zuzuordnen wären, sind nicht zu verzeichnen.

In der zweiten Gruppe sind Zuwendungen an die Stadtteil-Schule e.V. (rd. 5,5 Mio. €) zur Umsetzung der flexiblen Unterrichtsreserve, ein Zuschuss an die Jacobs University Bre- men (5,0 Mio. €) sowie (weitere) Investitionszuschüsse z. B. für Maßnahmen im Öffentli- chen Personennahverkehr des ÖPNV enthalten.

In der dritten Gruppe werden in 146 Fällen Zuwendungen mit einem Betrag bis einschl.

500 Tsd. € gefördert. Dabei handelt es sich um Förderungen verschiedenster Zwecke von A wie Auslandsmarketing bis Z wie Zuwandererbetreuung/-unterbringung. Schwerpunkt sind hier die Zuwendungen an Eltern-Kind-Gruppen.

Die meisten Einzelförderungen sind jedoch in der letzten Gruppe zu verzeichnen: Das Gros der Förderfälle entfällt auf die Bezuschussung von Projekten mit einem Betrag bis einschl. 5 Tsd. €. Der durchschnittliche Zuschussbetrag liegt bei 1.539 Fällen und einem Gesamtfördervolumen von 2,7 Mio. € bei lediglich rd. 1.800 €.

1Acht Rückforderungsfälle mit einem negativem Gesamtwert i. H. v. 34.123,20 € wurden in der Tabelle nicht berücksich- tigt (Projekt Großmarktverlagerung, t.i.m.e-Port/URBAN etc.)

(10)

Projektförderungen (incl. Gesellschaften ) 2010

2,72%

16,25%

14,79%

3,46%

36,55%

22,39%

3,84%

Senatorin für Bildung und Wissenschaft - Bereich Bildung Senatorin für Bildung und Wissenschaft - Bereich Wissenschaft Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales

Senator für Wirtschaft und Häfen Senator für Kultur Senator für Inneres und Sport - Bereich Sport

Sonstige [SJV, SUBVE, ZGF, SIS (Inneres), SK]

Das Gesamtvolumen der institutionellen Förderungen und Projektförderungen entspricht rd. 9 % der konsumtiven und investiven Ausgaben des Landes und der Stadtgemeinde Bremen (ohne die Sozialleistungsausgaben).

Eine Auflistung aller Zuwendungsempfänger-/empfängerinnen in alphabetischer Reihen- folge findet sich in der Anlage 2. Da die Daten der Zuwendungsempfän- ger/Zuwendungsempfängerinnen dezentral in den Ressorts erfasst und erst durch die Se- natorin für Finanzen zusammen gefasst werden, kann aufgrund unterschiedlicher Schreibweisen die alphabetische Sortierung nicht in allen Fällen gewährleistet werden.

Hier wird spätestens mit der flächendeckenden Einführung der Zuwendungsdatenbank eine deutliche Verbesserung erfolgen.

Auch die Angaben im tabellarischen Teil des Zuwendungsberichts entsprechen den Mel- dungen der zuwendungsgebenden Ressorts.

Für den Berichtszeitraum ist festzustellen, dass das Besserstellungsverbot generell ein- gehalten worden ist. In einigen Fällen liegen in der Regel entweder genehmigte Ausnah- meregelungen vor oder es fehlt die Relevanz (z. B. bei Projektförderungen unter 50 % der Gesamtkosten).

Bezogen auf die Zuwendungen des Jahres 2010 sind lediglich vom Senator für Wirtschaft,

Arbeit und Häfen, der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit und vom Sena-

tor für Kultur Ausnahmen vom Besserstellungsverbot gemeldet worden (siehe Anlage 3).

(11)

Zuwendungsempfänger

institutionelle Zuwendungen

Bremens Projektförderungen Bremens (incl. Gesellschaften)

2009 2010 Verände-

rung 2009 2010 Verände-

TSD. EURO % TSD. EURO rung

- Stadtteilmanagement - Impulse

- Sonstiges

0 ,0 0 ,0 2 ,4

0 ,0 0 ,0 3 ,0

- - 25,26

338 ,8 1.442 ,7 35 ,2

757 ,2 854 ,0 41 ,1

123,51 -40,80 16,79

Senatskanzlei 2 ,4 3 ,0 25,26 1.816 ,7 1.652 ,4 -9,05

Bremische Zentralstelle für die

Verwirklichung der Gleichberechtigung der

Frau 15 ,0 15 ,0 - - - -

-Inneres -Sport

14 ,6 3.467 ,0

0 ,0 3.391 ,9

- -2,17

12 ,4 4.014 ,6

28 ,4 3.197 ,0

128,26 -20,37 Senator für Inneres und Sport 3.481 ,6 3.391 ,9 -2,58 4.027 ,0 3.225 ,4 -19,91

Senator für Justiz und Verfassung 757 ,3 1.264 ,9 67,02 103 ,3 183 ,0 77,13

-Bildung -Wissenschaft

4.484 ,8 35.056 ,4

4.881 ,7 35.327 ,9

8,85 0,77

15.210 ,0 5.398 ,2

17.403 ,2 4.523 ,3

14,42 -16,21 Senatorin für Bildung und Wissenschaft 39.541 ,3 40.209 ,6 1,69 20.608 ,2 21.926 ,5 6,40

Senator für Kultur 50.376 ,0 52.174 ,8 3,57 2.569 ,7 4.077 ,8 58,69

- AFGJS - bag / BRAG - Gesundheit

46.874 ,0 0 ,0 2.802 ,7

50.292 ,5 0 ,0 2.842 ,1

7,29 - 1,40

22.986 ,4 0 ,0 102 ,4

26.272 ,0 0 ,0 81 ,9

14,29 - -20,01 Senatorin für Arbeit, Frauen,

Jugend und Soziales Gesundheit, 49.676 ,7 53.134 ,6 6,96 23.088 ,8 26.353 ,9 14,14 Senator

Europa für Umwelt, Bau, Verkehr und 108 ,5 99 ,4 -8,36 14.901 ,4 17.258 ,3 15,82

-Senator für - BIS - LIP - WFB/BAB

Wirtschaft und Häfen

Darlehen

10.918 ,9 0 ,0 0 ,0 0 ,0

12.648 ,6 0 ,0 0 ,0 0 ,0

15,84 - - -

48.137 ,0 13.360 ,6 5.523 ,0 1.089 ,2

35.523 ,5 4.227 ,8 2.824 ,5 469 ,2

-26,20 -68,36 -48,86 -56,92 Senator für Wirtschaft und Häfen 10.918 ,9 12.648 ,6 15,84 68.109 ,8 43.045 ,1 -36,80

Senatorin für Finanzen 4.281 ,7 2.204 ,0 -48,52 0 ,0 0 ,0 -

Rückforderungsfälle - - - -1.278 ,6 -34 ,1 -97,33

INSGESAMT 159.159 ,4 165.145 ,8 3,76 133.946 ,4 117.688 ,2 -12,14

%

In den einzelnen Ressorts ist die Entwicklung sehr unterschiedlich verlaufen. Während

beim Senator für Wirtschaft und Häfen sowie im Sportressort die Ausgaben für Projektför-

derungen deutlich zurückgingen, sind im Kulturressort erhebliche Steigerungen zu ver-

zeichnen. Letzteres ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die unter Marktwert

vergebenen Immobilien in diesem Jahr erstmalig aufgeführt sind.

(12)

4. Stadtteilbezug

Auf Wunsch des Haushalts- und Finanzausschusses wurde der Zuwendungsbericht um stadtteilbezogene Angaben ergänzt. Die Zuwendungen sollten dabei demjenigen Stadtteil zugeordnet werden, in den die Zuwendung schwerpunktmäßig zufließt. Die Rückmeldun- gen zeigen z. T. noch Lücken auf. Ebenso ist die Zuordnung nicht in allen Fällen nachvoll- ziehbar. In einigen Fällen ist die Stadtteilzuordnung beispielsweise nach dem Geschäfts- sitz des Zuwendungsempfängers/der Zuwendungsempfängerin vorgenommen worden, obwohl die Dienstleistung in einem anderen Stadtteil erbracht wird. So wurden Zahlungen an die Verbraucher-Zentrale des Landes Bremen e.V. dem Stadtteil Mitte zugeordnet, ob- wohl diese ihre Dienstleistungen sowohl für Bremen und Bremerhaven anbietet.

Soweit die Arbeitsschwerpunkte von Einrichtungen (z. B. Theater Bremen oder Übersee-

Bremen Stadtteile

institutionelle

Zuwendungen Projektförderungen

Förderfälle Fördervolumen in EURO Förderfälle Fördervolumen in EURO

Blockland - - 3 5.273,96

Blumenthal 8 1.062.724,88 130 1.338.175,30

Borgfeld 1 19.650,42 24 977.125,27

Burglesum 2 133.570,00 65 1.190.932,95

Findorff 4 2.514.477,60 59 1.658.568,67

Gröpelingen 10 1.277.122,87 144 1.660.566,16

Hemelingen 5 1.087.315,00 133 1.515.655,25

Horn-Lehe 4 2.392.070,00 76 11.162.459,37

Huchting 9 660.662,00 100 1.059.940,68

Mitte 12 14.422.028,33 150 14.367.843,44

Neustadt 7 386.140,00 156 3.668.080,56

Oberneuland - - 12 188.292,01

Obervieland 4 702.518,00 135 1.145.259,11

Osterholz 12 2.172.833,20 194 2.251.659,79

Östl. Vorstadt 14 26.957.537,85 136 2.412.404,99

Schwachhausen 2 542.591,29 94 5.568.520,42

Seehs./Strom - - 10 86.390,00

Vahr 5 827.172,74 109 1.144.590,85

Vegesack 9 2.017.079,97 132 2.732.893,34

Walle 8 2.225.507,38 117 1.083.975,40

Woltmershausen 3 242.570,00 38 496.061,55

Zentral 150 103.615.821,43 461 31.291.659,87

nachrichtlich:

keine Angaben

Bremerhaven 9

- 1.886.375,54

- 172

98 23.607.005,79 7.108.971,69

Zwischensumme 278 165.145.768,50 2.748 117.722.306,42

Rückzahlungen - - 8 -34.123,20

Gesamtergebnis 278 165.145.768,50 2.756 117.688.183,22

Museum) oder die durchgeführten Pro- jekte zentral angebo- ten werden, sollten diese mit „Z“

(=Zentral) gekenn- zeichnet werden.

Dieser Kategorie sind auch diejenigen Zu- wendungen zugeord- net worden, die statt einer Zuordnung zu einem Stadtteil eine Zuordnung zu einem Stadtbezirk (z.B.

Bremen-Nord) besit- zen.

Nach allem bleibt

festzuhalten, dass

die gemeldeten Da-

ten hinsichtlich des

Stadtteilbezugs nicht

hinreichend belastbar

sind. Dennoch wird

nebenstehend eine

exemplarische Aus-

wertung nach Stadt-

teilen vorgenommen.

(13)

5. Beteiligung der Fachdeputationen

Entsprechend dem Wunsch des Haushalts- und Finanzausschusses wurden die Ressorts gebeten, die durch das jeweilige Ressort geleisteten Zuwendungen in der von der Senato- rin für Finanzen vorgegebenen Berichtsstruktur der jeweiligen Fachdeputation bzw. dem Fachausschuss vor der Weiterleitung an die Senatorin für Finanzen zur Beratung und Be- schlussfassung vorzulegen.

6. Verwendungsnachweise

Aus den Berichten der Ressorts ergibt sich, dass auch für den Berichtszeitraum 2010 der Verwendungsnachweis in einigen Fällen nicht oder nicht vollständig vorgelegt worden ist bzw. noch keine Prüfung durch das zuwendungsgebende Ressort stattgefunden hat/stattfinden konnte. Eine Auflistung dieser Fälle ist - mit einer kurzen Begründung ver- sehen - als Anlage 4 beigefügt.

Das Ressort für Arbeit, Frauen, Jugend und Soziales hat für den Berichtszeitraum eine größere Anzahl von Fällen benannt, in denen die Verwendungsnachweise noch nicht ge- prüft werden konnten. Es begründet dies mit erheblichen personellen Engpässen aufgrund von Langzeiterkrankungen und eingetretenen temporären Vakanzen. Das Ressort hat ent- sprechende Schritte eingeleitet, um die prekäre personelle Situation in diesem bereich zu verändern. Aus den o. g. Gründen wurde in dem Bericht ausnahmsweise auf die Nennung der einzelnen Fälle des Sozialressorts im Berichtszeitraum 2010 verzichtet. Mit dem Res- sort wurde vereinbart, dass dem Haushalts- und Finanzausschuss die Meldung des Res- sorts im Frühjahr 2012 nachgereicht wird. Die staatliche Deputation für Soziales, Kinder und Jugend hat den sie betreffenden Teil des Zuwendungsberichts 2010 in ihrer Sitzung am 15. September 2011 zur Kenntnis genommen .

Ein wesentlicher Grund für noch nicht vorliegende Verwendungsnachweise liegt in der Terminsetzung der Datenlieferung (1. August 2010) für den Zuwendungsbericht. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen mehrjähriger Projekte (abschließende) Verwen- dungsnachweise erst zum Abschluss des Projektes vorzulegen sind. In diesen Fällen wer- den lediglich Zwischennachweise angefordert.

Evtl. „Sanktionsmöglichkeiten“, sofern ein Verschulden der Zuwendungsempfänger vor- liegt, ergeben sich aus dem BremVwVfG.

In der Anlage 5 ist dargestellt, ob und wann die im Zuwendungsbericht 2009 genannten

fehlenden Verwendungsnachweise vorgelegt und überprüft worden sind.

(14)
(15)

Anhang:

Grundinformationen zum Zuwendungsrecht

(16)
(17)

1. Rechtliche Grundlagen

• Bremische Landesverfassung (LV)

• §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung (LHO)

• Verwaltungsvorschriften zu §§ 23 und 44 LHO (VV-LHO)

• Allgemeine Nebenbestimmungen (ANBest-I, ANBest-P, NBest-Bau, ANBest-Gk)

• Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BremVwVfG)

• Haushaltsgesetze des Landes und der Stadtgemeinde Bremen

• Verwaltungsvorschriften zur Haushaltsdurchführung

• Bremisches Datenschutzgesetz

• Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG)

2. Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch Dritte über Zuwendungen aus dem Haushalt

Zuwendungen sind zweckgebundene Geldleistungen des öffentlichen Haushaltes, die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben an Stellen außerhalb der Verwaltung gewährt werden, ohne dass die Empfänger einen dem Grunde und der Höhe nach bestimmten Rechtsanspruch darauf haben.

Bei den Zuwendungen handelt es sich um den „Gegenwert“ für von privaten Trägern übernommene Aufgaben, die sonst über öffentliche Einrichtungen selbst geleistet wer- den müssten.

Mit dem Instrument der Zuwendungen wird die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch Träger außerhalb der öffentlichen Verwaltung gefördert.

Nach der bund-/ländereinheitlichen Formulierung des § 23 LHO dürfen Zuwendungen nur gewährt werden, wenn Bremen an der Erfüllung der Aufgaben ein erhebliches In- teresse hat, das andernfalls nicht befriedigt werden könnte. D. h. im Umkehrschluss, das es sich ausnahmslos nur um solche Aufgabenwahrnehmungen handeln darf, die sonst von Bremen selber wahrgenommen werden müssten.

„Klassische“ Leistungserbringer (Zuwendungsempfänger) sind z. B. die großen Kir- chen, die u. a. Kindergärten unterhalten und betreiben. Bremen müsste dieses Ange- bot sonst mit entsprechendem Aufwand selber schaffen bzw. bereithalten.

Die Bewilligung von Zuwendungen erfolgt nach dem Grundsatz der Subsidiarität, d. h.

der Zuwendungsempfänger hat zunächst alles in seinen Kräften Stehende und für ihn

Zumutbare zu tun, um die Finanzierung des Zuwendungszwecks durch eigene Mittel

sicherzustellen. Die öffentliche Förderung hat nur ergänzenden Charakter; sie ist damit

eine nachrangige Hilfe (vgl. VV-LHO Nr. 3.1 zu § 23 LHO). In Nr. 1.2 ANBest-I wird zu-

(18)

gen Dritter) als Deckungsmittel für alle Ausgaben einzusetzen hat“. Eine isolierte Be- trachtung der sonstigen Einnahmen scheidet damit aus. Dieser Grundsatz ist auch im § 7 LHO als Haushaltsgrundsatz der „Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ sowie in den VV-LHO zu § 7 mit Anlagen verankert.

Aus den geschilderten Gründen ist der Bereich der Zuwendungen durch Gesetze, Ver- ordnungen und Verwaltungsvorschriften umfangreich und im Bundesgebiet weitgehend einheitlich geregelt. In der Anlage unter Ziffer 2 werden die wesentlichen Bestimmun- gen dargestellt.

Wegen der Besonderheiten unterliegt die über Zuwendungen finanzierte Leistungs- erbringung nicht der Umsatzbesteuerung.

Die Empfänger institutioneller Zuwendungen, soweit sie eine Zuwendung von mehr als 100.000 € bekommen, haben jeweils zu den Haushaltsberatungen Wirtschafts- und Stellenpläne vorzulegen. Die Fachressorts überprüfen die Übereinstimmung mit den geltenden Regelungen, insbesondere aber die Übereinstimmung mit den Haushaltsan- schlägen und bestätigen die Richtigkeit in Form eines Testats gegenüber der Senatorin für Finanzen.

Für Zuwendungen unter 100.000 € sind Wirtschafts- und Stellenpläne entsprechend der Rahmenrichtlinie der Senatorin für Finanzen nur den zuwendungsgebenden Res- sorts vorzulegen.

Der Zuwendungsbericht ist Teil des Berichtswesens gegenüber der Bremischen Bür- gerschaft bzw. dem Haushalts- und Finanzausschuss.

Über die geleisteten Zuwendungen wird jährlich nachträglich berichtet.

3. Antragstellung/Antragsprüfung/Bescheidung

Grundsätzlich muss für jede Zuwendung ein schriftlicher Antrag gestellt werden.

Gemäß §§ 23/44 LHO sowie nach den Verwaltungsvorschriften zu §§ 23/44 LHO dür- fen Zuwendungen nach dem Vorliegen der Grundvoraussetzungen u. a. nur gewährt werden, wenn:

• der Zweck nicht durch Bürgschaften oder sonstigen Gewährleistungen erreicht werden kann und

• bei den Empfängern eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleistet ist.

Bei Projektförderungen darf mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden sein.

Bestandteil des Zuwendungsbescheides sind u. a. die Allgemeinen Nebenbestimmun-

gen (ANBest-I für institutionelle Förderungen sowie ANBest-P für Projektförderungen),

in der

(19)

• Fragen zum Verwendungsnachweis geregelt sind.

Wegen der Besonderheit der Aufgabenwahrnehmung erfolgt eine „Auftragserteilung“

nicht über einen sonst üblichen bürgerrechtlichen Vertrag, sondern über einen öffent- lich-rechtlichen Verwaltungsakt. Dies kann ein Zuwendungsbescheid, aber auch ein Zuwendungsvertrag sein.

Für große Einrichtungen kann ein Zuwendungsvertrag zweckmäßig sein, weil sich hier die öffentliche Hand und der Zuwendungsnehmer quasi auf „Augenhöhe“ partner- schaftlich gegenüber stehen und Detailfragen, z. B. die Darstellung der sogenannten Overheadkosten, besser geregelt werden können.

Sowohl beim Zuwendungsbescheid als auch beim Zuwendungsvertrag handelt es sich um Verwaltungsakte nach § 35 BremVwVfG.

In dem Zuwendungsbescheid bzw. -vertrag sind die zu erbringenden Leistungen in Qualität und Quantität ausführlich und eindeutig als Ziele zu beschreiben.

Daneben sind die Pflichten, die mit der Zuwendungsgewährung verbunden sind, klar zu benennen. Der Bescheid wird deshalb in der Regel zur „Feinsteuerung“ mit Auflagen und Nebenbestimmungen versehen. Dabei ist ein Mindeststandard an Nebenbestim- mungen in den Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest) enthalten.

Über die Prüfung eines Zuwendungsantrages ist ein Vermerk anzufertigen, der insbe- sondere auf folgende Punkte eingeht:

• Notwendigkeit und Angemessenheit der Zuwendung; dabei ist es zwingend, den Zuwendungszweck nach Umfang, Qualität und Zielsetzung im Zuwendungsbe- scheid bzw. -vertrag so konkret festzulegen, dass er als Basis der Erfolgkontrol- le herangezogen werden kann. Entsprechend eindeutig sind die Anforderungen an den Verwendungsnachweis, der als Grundlage für eine Überprüfung der zweckentsprechenden Verwendung der Zuwendungsmittel dient, zu formulieren,

• Sicherung der Gesamtfinanzierung,

• Wahl der Finanzierungsart,

• finanzielle Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre,

• ggf. Gründe für eine Ausnahme bei vorzeitigem Maßnahmebeginn,

• Beteiligung anderer Dienststellen,

• Einhaltung des Besserstellungsverbots.

Durch Beschluss des Senats werden bei den institutionellen Zuwendungen Datenerhe-

bungen entsprechend dem Leitfaden „Umsetzung von Gender Budgeting im Zuwen-

dungswesen (institutionelle Förderungen)“ durch die zuwendungsgebenden Ressorts

durchgeführt.

(20)

wendungsnachweises ist das Ressort zuständig, das den Zuwendungsbescheid feder- führend erteilt hat.

4. Zuwendungsarten

Das Zuwendungsrecht kennt verschiedene Zuwendungsarten, für die jeweils besonde- re Anforderungen bzw. Kriterien gelten:

Institutionelle Förderungen sind Zuwendungen zur Deckung der gesamten Ausga- ben oder eines nicht abgegrenzten Teils der Ausgaben von Zuwendungsempfängern.

Obwohl die Förderung des Zuwendungsempfängers jährlich neu beantragt und von Zuwendungsgebern neu geprüft und bewilligt werden muss, gleicht die Förderung in der Praxis einer Art Dauerverpflichtung für die öffentliche Hand. Sie hat damit unmit- telbare Auswirkungen auf zukünftige aufzustellende Haushalte. Erhalten die Empfän- ger der institutionellen Zuwendung gleichzeitig auch noch Projektförderungen, so sind diese in den in der Anlage 1 beigefügten Tabellen ebenfalls ausgewiesen.

Projektförderungen sind Zuwendungen zur Deckung von Ausgaben von Zuwen- dungsempfängern für einzelne Vorhaben (Projekte), die fachlich, inhaltlich und finan- ziell abgrenzbar sind. Der Zuwendungsgeber kann stärker als bei institutionellen Förde- rungen Einfluss auf den Inhalt der Arbeit von Zuwendungsnehmern nehmen. Eine um- fassende Information über alle Projektmittel erfolgt durch das jeweilige Ressort gegen- über der zuständigen Fachdeputation bzw. dem Fachausschuss.

Die jeweilige Zuwendungsart wirkt sich auf das Antragsverfahren (z. B. die Art der An- tragsunterlagen), die Regelungen im Bescheid (auch hinsichtlich zu berücksichtigender Nebenbestimmungen, wie etwa das Besserstellungsverbot und den Verwendungs- nachweis) aus.

Die Anforderungen bei einer institutionellen Förderung sind, schon wegen der längeren Laufzeit, deutlich umfangreicher als bei einer Projektförderung.

Zuwendungen sind den Zuwendungsarten - auch wegen unterschiedlichen Anforde- rungen - eindeutig zuzuordnen. Es gibt deswegen keine Wahlmöglichkeit zwischen den Zuwendungsarten.

5. Finanzierungsarten

Es wird unterschieden zwischen a) Anteilsfinanzierung:

Die Zuwendung errechnet sich als Anteil bzw. Prozentsatz der anerkannten zuwen-

dungsfähigen Ausgaben; ein festgelegter Höchstbetrag darf jedoch nicht überschritten

werden. Erzielen die Zuwendungsempfänger Einsparungen oder höhere Einnahmen

als zunächst absehbar gewesen ist, muss die Zuwendung anteilig zurückgezahlt wer-

den.

(21)

higen Ausgaben einerseits und den Eigenmitteln sowie sonstigen Einnahmen der Zu- wendungsempfänger andererseits schließt. Auch hier wird ein Höchstbetrag festgelegt.

Einsparungen oder Mehreinnahmen führen in ihrer jeweiligen Höhe zur Rückzahlung der Zuwendung.

c) Festbetragsfinanzierung:

Die Zuwendung erfolgt in Form eines festen Betrages. Dieser Betrag verbleibt auch bei Einsparungen und höheren Einnahmen in voller Höhe bei den Zuwendungsempfän- gern, es sei denn, ihre Gesamtausgaben liegen unter dem Zuwendungsbetrag.

d) Vollfinanzierung:

Den Zuwendungsempfängern werden alle Ausgaben finanziert; ein festgelegter Höchstbetrag darf nicht überschritten werden. Jede Einnahmeerhöhung bzw. Ausga- benminderung der Zuwendungsempfänger reduziert die Zuwendung in entsprechender Höhe.

Die Wahl der Finanzierungsart hat Auswirkungen auf den Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung sowie die Folgen, die sich für die Zuwendungshöhe ergeben, wenn Mehreinnahmen oder Minderausgaben entstehen.

6. Prüfung der Verwendungsnachweise

Das Zuwendungsverfahren findet seinen Abschluss in der Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises. Die Pflicht zur Überprüfung ergibt sich unmittelbar aus § 44 LHO und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften.

Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und dem zahlenmäßigen Nachweis, in dem die Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Haushalts-/Wirtschaftsplanes summarisch dargestellt werden.

Der Umfang der Prüfung kann weitgehend von der Bewilligungsbehörde festgelegt werden. Die Verwaltungsvorschriften setzen Mindeststandards und verlangen behör- den- oder programmspezifische Regelwerke für die Durchführung und den Umfang von weitergehenden Prüfungen.

Die Zuwendungsnehmer haben einen Verwendungsnachweis zu erstellen, der bei insti- tutionellen Förderungen innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Haushalts- oder Wirtschaftsjahres beim Zuwendungsgeber vorgelegt werden muss.

Bei Projektförderungen ist der Verwendungsnachweis innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats bei der Bewilligungsbehörde vorzule- gen.

Die Vorlage von Zwischenverwendungsnachweisen ist bei zeitlich längeren Projekten,

auch aus Gründen einer Erfolgskontrolle im Sinne der Wirtschaftlichkeit und Sparsam-

keit des § 7 LHO, sinnvoll.

(22)

sort/Dienststelle erfolgt sein. Gemäß §§ 48/49 BremVwVfG ist es nur innerhalb eines Jahres nach Kenntnisnahme von Tatsachen möglich, gegebenenfalls den Zuwen- dungsbescheid ganz oder teilweise zu widerrufen (siehe Ziffer 7).

Die Zuwendungsempfänger haben durch Unterschrift u. a. zu bestätigen, dass die Ausgaben notwendig waren, dass wirtschaftlich und sparsam gearbeitet worden ist und dass die Angaben mit den Büchern sowie Belegen übereinstimmen.

Im Übrigen hat der Rechnungshof nach § 91 LHO unmittelbar ein Prüfungsrecht bei al- len Stellen, die Zuwendungen von Bremen erhalten. Die Prüfung beschränkt sich aller- dings auf die wirtschaftliche und ordnungsgemäße Verwendung der öffentlichen Mittel.

7. Rechtsfolgen der Verwendungsnachweisprüfung

Die Zuwendungsempfänger haben innerhalb der gesetzten Frist sowohl die finanziellen Daten als auch die Informationen über die Leistungserbringung vorzulegen.

Sofern die Verwendungsnachweise nicht rechtzeitig oder nicht vollständig vorgelegt werden, gelten die im BremVwVfG geregelten Folgen, d. h.:

• Nachträgliche Verminderung der bewilligten Zuwendung,

• Widerruf bzw. Unwirksamkeit des Zuwendungsbescheides,

• Geltendmachung von Zinsforderungen.

Daneben gelten auch die subventionsrechtlichen Bestimmungen im Strafrecht.

8. Zuwendungskonzentration

Auch wenn die Zulässigkeit eindeutig bejaht wird, muss in Fällen, in denen Zuwendun- gen für ähnliche oder sogar gleiche Maßnahmen an mehrere Zuwendungsempfänger gezahlt werden, zukünftig bei jeder Zuwendungsvergabe noch kritischer geprüft wer- den, ob eine Zusammenlegung von Angeboten möglich ist. Denkbar ist hier z. B. auch, in einigen Bereichen eine Zentralisierung der Overheadkosten vorzunehmen.

Im Zusammenhang mit der Einrichtung einer zentralen Zuwendungsdatenbank und der Vergabe einer eindeutigen Identifikationsnummer können Doppelförderungen künftig leichter erkannt werden.

9. Überlassung von Miet- oder Pachtgrundstücken unter dem Wert vergleichbarer Grundstücke

Eine besondere Form der Zuwendung erfolgt auch in der teilweisen Überlassung von

Gebäuden und Grundstücken unter dem Miet-/Pachtwert vergleichbarer Liegenschaf-

ten (Naturalzuwendung).

(23)

Miete und der geschätzten Bauunterhaltungsmiete.

10. Besserstellungsverbot

Entsprechend des von der Senatorin für Finanzen erarbeiteten Regelwerks sind von den Ressorts Aussagen zur Einhaltung des Besserstellungsverbots gemacht worden.

Der Senat hatte die Ressorts gebeten, der Senatorin für Finanzen über die Ausnahmen vom Besserstellungsverbot gemäß Regelwerk jährlich zu informieren. Die Ressorts wurden darauf hingewiesen, dass sämtliche Ausnahmen auf einem gesonderten Formblatt aufzulisten und nachvollziehbar zu begründen sind.

Das Besserstellungsverbot gilt im Falle institutioneller Förderung uneinge- schränkt. Im Falle einer Projektförderung nur, sofern die Gesamtausgaben der Zuwendungsempfänger zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben überwiegend aus Zuwendungen bestritten werden.

Gewähren Zuwendungsempfänger ihren Beschäftigten Arbeitsbedingungen, die güns- tiger sind als die vergleichbarer Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen des Landes oder der Stadtgemeinde Bremen, so führt dieses nicht zwangsläufig zu einer Ablehnung des gesamten Förderantrags. Es bedeutet aber auch nicht, dass die gezahlten Vergütun- gen damit auch automatisch als förderfähig anerkannt werden müssen (teilweise Aner- kennung).

Die Zuwendungsempfänger haben auch bei den eigenen Mitteln oder mit dem Zuwen- dungszweck zusammenhängenden Einnahmen das Besserstellungsverbot zu beach- ten, d. h. eine isolierte Betrachtung der eigenen Mittel und der sonstigen Einnahmen scheidet aus.

Wichtig bei der Prüfung des Besserstellungsverbots ist, dass die geltenden Vorschrif- ten besonders eng ausgelegt werden. Immer dann, wenn die Zuwendungsnehmer bessere Arbeitsbedingungen gewähren, als sie für vergleichbare Mitarbeiter/

Mitarbeiterinnen des öffentlichen Dienstes gelten, besteht eine Besserstellung, die als Ausnahme gemeldet, begründet und anerkannt werden muss. Das bezieht sich nicht nur auf das Gehalt, sondern auch auf sämtliche Nebenleistungen (Urlaub, Raumaus- stattung, Reisekostenklasse, Dienstwagen usw.).

Für die Einhaltung des Besserstellungsverbots hat die Senatorin für Finanzen gemein- sam mit den Ressorts eine Formulierung für die Antragsstellung entwickelt. Im Zu- sammenhang mit der Erstellung der Zentralen Zuwendungsdatenbank ist die Auflistung der dem gezahlten öffentlichen Tarif vergleichbaren privaten Tarifverträgen geplant.

Hingewiesen wird darauf, dass beim Vergleich mit dem öffentlichen Dienst ausschließ- lich die Schwierigkeiten der wahrgenommenen Aufgaben und nicht die Qualität der Ausbildung eine Rolle spielt.

Die Abfrage nach der Einhaltung des Besserstellungsverbots erfolgt jährlich mit der An-

forderung der Angaben zum Zuwendungsbericht.

(24)

Werden Zuwendungen aus den bremischen Haushalten für Baumaßnahmen gezahlt, hat der jeweilige Zuwendungsgeber gemäß VV-LHO Nr. 7 zu § 44 LHO und der Richt- linie für die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen (RL Bau) grundsätzlich das fachlich zuständige Referat bei der Senatorin für Finanzen zu beteiligen.

Diese Regelung soll sicherstellen, dass auch für Baumaßnahmen Dritter, die im öffent- lichen Interesse Bremens stehen und die von Bremen mitfinanziert werden, die gleiche Kostenprüfung erfolgt, wie sie für die von Bremen unmittelbar durchgeführten Investiti- onsmaßnahmen vorgenommen wird. Damit wird zusätzliche Sicherheit für die bremi- sche (Mit-)Finanzierung aber auch für den Zuwendungsnehmer geschaffen.

Die Beteiligung muss erfolgen, wenn die für eine Baumaßnahme vorgesehenen Zu- wendungen von Bremen, dem Bund und/oder von anderen Ländern bzw. der EU zu- sammen 250.000 € übersteigen oder die Zuwendungen mehr als 50 % der Gesamt- summe betragen.

Sofern von den geltenden Regelungen in begründeten Einzelfällen Ausnahmen ge- nehmigt werden sollen, d. h. z. B. einem vorzeitigen Baubeginn zugestimmt werden soll, sind die Gründe dafür zu dokumentieren.

Details zur baufachtechnischen Zuwendung sind dem Zuwendungsbericht 2008 zu entnehmen.

12. Datenschutz

Aus Gründen des Datenschutzes wurde bisher der Zuwendungsbericht selber, nicht aber der tabellarische Anhang mit den Aussagen über die einzelnen Daten, veröffent- licht. Der Zuwendungsbericht 2010 wird nunmehr in Absprache mit der Landesbeauf- tragen für Datenschutz und Informationsfreiheit erstmalig mit den tabellarischen Anla- gen, soweit sie nicht dem Betriebsgeheimnis unterliegen, nach dem Informations- freiheitsgesetz veröffentlicht.

Vertrauliche Angaben werden ebenfalls erfasst und vom Haushalts- und Finanzaus- schuss im vertraulichen Teil der Sitzung beraten.

13. Anreize zu wirtschaftlichem Verhalten, Budgetierung

Mehr als in der Vergangenheit sollten zukünftig durch die Gestaltung der Bescheide verstärkt die Möglichkeiten, Anreize zu einem wirtschaftlichen, sparsamen Mitteleinsatz zu schaffen, genutzt werden.

Es kann z. B. zugelassen werden, Mehreinnahmen oder Minderausgaben für zusätzli-

che Ausgaben zu verwenden. Auch ist es für institutionelle Förderungen denkbar, Ver-

einbarungen über Rücklagen für spätere Ausgaben im Rahmen des Zuwendungs-

zwecks zu treffen.

(25)

das Erreichen der geförderten Zwecke/Ziele auch gesichert ist.

Begleitende Erfolgskontrollen durch die zuwendungsgebenden Ressorts müssen dann verstärkt durchgeführt werden.

14. Gender Budgeting im Zuwendungswesen

Ziel des Gender Budgeting ist es, mehr Chancengleichheit und Geschlechtergerechtig- keit bei der Verteilung öffentlicher Gelder durch eine geschlechtergerechte Haushalts- planung/-politik herzustellen.

Ein Schwerpunkt der zukünftigen Datenerhebung/-analyse wird im Bereich des Zuwen- dungswesens gesehen. Zukünftig werden auch Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger im Zuwendungsbescheid/-vertrag zur Erhebung geschlechterspezifischer Daten verpflichtet werden.

Nur so kann geregelt werden, dass genderrelevante Ziele bei den geförderten Maß- nahmen/Projekten klar definiert werden können.

Es wird allerdings ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Integration von Gender Mainstreaming/Gender Budgeting in die Zuwendungspraxis keineswegs bedeutet, dass in jedem Bereich, wo eine Unter- oder Überrepräsentanz des einen oder anderen Ge- schlechts konstatiert wird, eine geschlechterspezifische Partizipationsquote zu realisie- ren ist, die bei 50 % liegt.

Der Senat hat auf seiner Sitzung am 18. November 2009 einem Regelwerk zur Daten- erhebung und zur Einführung von Gender Budgeting für institutionelle Zuwendungen und am 21. Oktober 2010 auch dem Regelwerk für die Einführung von Gender Budge- ting für Projektförderungen zugestimmt und gleichzeitig die jeweiligen Ressorts gebe- ten, unverzüglich mit einer Datenerhebung zu beginnen.

15. Aufbau einer zentralen Datenbank für Zuwendungen

Ziel ist es, durch die Einführung einer zentralen Zuwendungsdatenbank alle Daten in weitgehend einheitlichen Standards zu erfassen sowie eine aufgabenkritische Analyse aller Zuwendungsbereiche und die Prüfung von Synergieeffekten zu verbessern.

Der Senat hat dem vorgeschlagenen Verfahren zur Einführung einer zentralen Zuwen- dungsdatenbank im bremischen Verwaltungsnetz (einschließlich der Entscheidung für die Anwendung „BISAM“ von NRW) auf seiner Sitzung am 8. Juni 2010 zugestimmt.

Ziel ist es schrittweise sämtliche Zuwendungen aus dem bremischen Haushalt in einer

einheitlichen Struktur nach einheitlichen Maßstäben in dieser Datenbank in einem effi-

zienten Verfahren zu bearbeiten. Die Umstellung in den bremischen Behörden, Eigen-

betrieben und den beliehenen Unternehmen soll bis zum 31. Dezember 2013 abge-

schlossen sein.

(26)
(27)

Anlage 1:

Übersicht über alle institutionellen Zuwendungen und Projektförderungen nach Ressorts - einschl. der Daten

-

zum Zuwendungsempfänger,

-

zum Zuwendungszweck,

-

zu den Einnahmen des Zuwendungsempfängers 2009, 2010 und deren Verände- rung in %

-

zu den Einnahmen aus dem Haushalt Bremens für sonstige Leistungen 2009 und 2010 (die keine Zuwendungen sind),

-

zur Eigenfinanzierungsquote 2009 und 2010

(eigene Einnahmen im Verhältnis zu den Zuwendungen),

-

zu den institutionellen Zuwendungen Bremens 2009, 2010 und deren Veränderung in %,

-

zu den Projektförderungen 2009, 2010 und deren Veränderung in %

-

zur Zielerreichung

(Symbole: ☺ = erreicht, = noch ausreichend, = nicht erreicht,

-

zur Einhaltung des Besserstellungsverbots,

-

zu institutionellen bzw. Projektförderungen Dritter 2009, 2010 und deren Verände- rung,

-

zur Finanzierungsart

(A = Anteilsfinanzierung; F = Fehlbedarfsfinanzierung; FB = Festbetragsfinanzie- rung; V = Vollfinanzierung)

-

Stadtteil

-

aus Bemerkungen, Anlage 2:

Alphabetische Übersicht über alle Zuwendungsempfänger / Zuwendungsempfängerinnen mit Angabe des bewilligenden Ressorts

Anlagen 3:

Auflistung der unabweisbaren Ausnahmen vom Besserstellungsverbot

Anlage 4:

Auflistung der noch nicht vorgelegten, nicht vollständig vorgelegten bzw. noch nicht ge- prüften Verwendungsnachweise aus 2010

Anlage 5

Auflistung der noch nicht vorgelegten, nicht vollständig vorgelegten bzw. noch nicht ge-

prüften Verwendungsnachweise aus 2009 (Stand: 2010)

(28)
(29)

Anlage 1

Übersicht über die institutionellen Zuwendungen und P

nach Ressorts/beliehenen Unternehme

rojektförderungen n

Die Übersicht enthält vertrauliche Angaben.

Deswegen wird sie in gesondertem Anlagenband I zum Bericht dargestellt.

(30)
(31)

Anlage 2

Zuwendungsempfänger / Zuwendungsempfängerinnen

in alphabetischer Reihenfolge

(32)
(33)

% %

1. Bremer Bowling Verein 4. Spieltag 1. BL Damen in Berlin 121,92

1. Bremer Bowling Verein 5. Spieltag 1. BL Damen in Eschersheim 156,65

1. Bremer Bowling Verein 6. Spieltag 1. BL Damen in Böblingen 220,97

1. Bremer Bowling Verein Deutsche Meisterschaft Junioren Augsburg 248,82

1. Bremer Bowling Verein Deutsche Meisterschaft A-Jugend Frankfurt 118,70

1. Bremer Bowling Verein Deutsche Meisterschaft Bowling Leipzig 642,53

1. Bremer Bowling Verein 0,00 0,00 1.509,59 0,00

12 - Uhr - Club e.V. Verlässliche Grundschule; pädagogische MA in Kooperation mi

freien Trägern 7.906,00 19.784,00 150,24

12 - Uhr - Club e.V. Eltern-Kind-Gruppen 17.796,00 17.796,00

12 - Uhr - Club e.V. 0,00 0,00 25.702,00 37.580,00 46,21

3V Consulting GmbH PFAU Programm zur Förderung anwendungsnaher

Umwelttechnologien 18.522,48

3V Consulting GmbH 0,00 0,00 18.522,48 0,00

42life sciences GmbH & Co. KG Forschung und Entwicklung FuE 2002 15.408,00 16.200,00 5,14

42life sciences GmbH & Co. KG 0,00 0,00 15.408,00 16.200,00 5,14

A.S.C. BremenFirebirds von 1992 e.V.

Football Cheerleading Renovierung Jugendräume 5.500,00

A.S.C. BremenFirebirds von 1992 e.V.

Football Cheerleading

Deutsche Jugend-

meisterschaft Cheerleading Riesa 727,57

A.S.C. BremenFirebirds von 1992 e.V.

Football Cheerleading Europameisterschaft Cheerleading Nyköping (Schweden) 1.007,83 A.S.C. BremenFirebirds von 1992 e.V.

Football Cheerleading Deutsche Jugend Meisterschaft Cheerleading Riesa 846,44

A.S.C. BremenFirebirds von 1992 e.V.

Football Cheerleading VII. Elite Cheerleading Championchip Bottrop 1.302,16

A.S.C. BremenFirebirds von 1992 e.V.

Football Cheerleading

Verlässliche Grundschule; pädagogische MA in Kooperation mi

freien Trägern 37.309,00 43.449,00 16,46

A.S.C. BremenFirebirds von 1992 e.V.

Football Cheerleading 0,00 0,00 39.044,40 51.097,60 30,87

A.S.C.I.T. e.V.

Italienisch-Deutscher Kulturverein Arsterdamm 141, 28279 Bremen

Beratung und Betreuung italienischer Familien 1.218,00 1.218,00

A.S.C.I.T. e.V.

Italienisch-Deutscher Kulturverein Arsterdamm 141, 28279 Bremen

0,00 0,00 1.218,00 1.218,00

AAA-Autonomes Architektur Atelier

Bremen GbR Sachkostenzuschuss für das Kunstprojekt Neuenlander Str. 3.000,00

AAA-Autonomes Architektur Atelier

Bremen GbR 0,00 0,00 0,00 3.000,00

Abelmann Holding GmbH & Co. KG EFF Bremen 4.638,60

Abelmann Holding GmbH & Co. KG 0,00 0,00 0,00 4.638,60

Abelmann Käptn`s Dinner GmbH EFF Bremen 352,00

Abelmann Käptn`s Dinner GmbH 0,00 0,00 0,00 352,00

Abraxas e.V. Eltern-Kind-Gruppen 54.300,00 55.764,00 2,70

Abraxas e.V. 0,00 0,00 54.300,00 55.764,00 2,70

Abraxas Medien, Hamm & Wächter GbR Forschung und Entwicklung 21.923,13 45.507,87 107,58

Abraxas Medien, Hamm & Wächter

GbR 0,00 0,00 21.923,13 45.507,87 107,58

AC Serendip Ltd. PFAU Programm zur Förderung anwendungsnaher

Umwelttechnologien 6.304,44

AC Serendip Ltd. 0,00 0,00 6.304,44 0,00

Achterdiek e.V. Eltern-Kind-Gruppen 26.205,00 27.976,00 6,76

Achterdiek e.V. 0,00 0,00 26.205,00 27.976,00 6,76

Acos Transport Helmut Frank GmbH PFAU Programm zur Förderung anwendungsnaher

Umwelttechnologien 6.850,00 4.438,00 -35,21

Acos Transport Helmut Frank GmbH 0,00 0,00 6.850,00 4.438,00 -35,21

AES Aircraft Elektro/Elektronik System

GmbH Innovision 2034 14.800,00

AES Aircraft Elektro/Elektronik System

GmbH 0,00 0,00 14.800,00 0,00

AfJ e.V., Kinder- und Jugendhilfe Bremen Soziale Kompetenz durch Circuskunst und Circusspiel 1.200,00

AfJ e.V., Kinder- und Jugendhilfe Bremen Redaktionsgruppe (5. Folgeantrag) 600,00

AfJ e.V., Kinder- und Jugendhilfe Bremen Lesespaß 1.700,00

AfJ e.V., Kinder- und Jugendhilfe Bremen Hip-Hop-Tanz 700,00

AfJ e.V., Kinder- und Jugendhilfe

Bremen 0,00 0,00 3.500,00 700,00 -80,00

African School Cup

Brem.Entwickl.Netzwerk Schulfußballturnier im Sportgarten 17.-21.5.2010 1.000,00

African School Cup

Brem.Entwickl.Netzwerk 0,00 0,00 0,00 1.000,00

AG Frauen im AK Tenever Selbsthilfe - Frauen 400,00

AG Frauen im AK Tenever 0,00 0,00 0,00 400,00

AG Sommer in Lesmona 17. Burglesumer Kulturtage 2.400,00

AG Sommer in Lesmona Sommer in Lesmona 2010 500,00

AG Sommer in Lesmona 0,00 0,00 0,00 2.900,00

Agentur für Beschäftigung und Integration

Poststr. 24, 27576 Bremerhaven Nachhilfe und außerschuliche Förderung von Jugendlichen 1.250,00 1.250,00 Agentur für Beschäftigung und

Integration

Poststr. 24, 27576 Bremerhaven

0,00 0,00 1.250,00 1.250,00

Agrochemica GmbH Landesinvestitionsförderprogramm LIP 9.543,25

EURO EURO

(34)

% %

EURO EURO

Agrochemica GmbH 0,00 0,00 9.543,25 0,00

Ahrens, Angela Starthilfefonds 250,00

Ahrens, Angela 0,00 0,00 250,00 0,00

AIDS - Hilfe Bremen e.V. Sozialtherapeutische Gruppenfahr

für HIV-kranke Drogenabhängige 1.500,00

AIDS - Hilfe Bremen e.V. Zweiter Afrikatag 2010 500,00

AIDS - Hilfe Bremen e.V. 2. Afrikatag am 21.8.2010 200,00

AIDS - Hilfe Bremen e.V. Zweiter Afrikatag 1.500,00

AIDS - Hilfe Bremen e.V. 0,00 0,00 0,00 3.700,00

aitainment GmbH Forschung und Entwicklung 38.040,00

aitainment GmbH 0,00 0,00 38.040,00 0,00

AK "Älter werden im Bremer Westen" Beratungsführer "Älter werden im Bremer Westen", Teilsumme 400,00

AK "Älter werden im Bremer Westen" Beratungsführer 400,00

AK "Älter werden im Bremer Westen" Beratungsführer "Älter werden im Bremer Westen", Teilsumme 400,00

AK "Älter werden im Bremer Westen" 0,00 0,00 0,00 1.200,00

Akademie des Handwerks an der Unterweser e.V.

Bezuschussung von Weiterbildungsmaßnahmen gem. § 6 BremWBG und Anteil an der Finanzierung des hauptamtlichen Personals nach dem BremWBG (§ 5)

46.015,00 46.015,00 720,00 2.188,08 203,90

Akademie des Handwerks an der

Unterweser e.V. 46.015,00 46.015,00 720,00 2.188,08 203,90

Akkordeonclub Bremen-Ost Verstärker, Noten 250,00

Akkordeonclub Bremen-Ost 0,00 0,00 0,00 250,00

Aktion Krötenschutz Straßensperrung 2010 275,41

Aktion Krötenschutz 0,00 0,00 0,00 275,41

Aktion Kultur und Freizeit Huchting und

Grolland e.V. Förderung der Stadtteilkultur 66.530,00 66.530,00

Aktion Kultur und Freizeit Huchting und

Grolland e.V. ABM-Kompensationsmittel 10.000,00

Aktion Kultur und Freizeit Huchting und

Grolland e.V. Ran an die Kunst - kulturpädagogisches Projekt 500,00

Aktion Kultur und Freizeit Huchting und

Grolland e.V. Bildung und Anleitung eines Musikensembles - Insan popular 2.000,00

Aktion Kultur und Freizeit Huchting und

Grolland e.V. Kulturaustauschprojekt 'Dialog zwischen Zivilisationen 3.000,00

Aktion Kultur und Freizeit Huchting

und Grolland e.V. 66.530,00 66.530,00 0,00 15.500,00

Aktionsgem.Binnendüne Infoschild, Geomag.Messung 595,32

Aktionsgem.Binnendüne 0,00 0,00 0,00 595,32

Aktive Menschen Bremen e.V. Förderung von Begegnungsstätten 370.054,00 Aktive Menschen Bremen e.V. Überlassung einer Liegenschaft unter Marktwert, Bürgermeiste

Dehnkamp-Str. 24 3.021,00 3.021,00

Aktive Menschen Bremen e.V. Fußball als medienproduziertes Reizthema zwischen Kulturen

und Generationen - Abbau von Aggressionspotenzial 2.000,00

Aktive Menschen Bremen e.V. 0,00 370.054,00 3.021,00 5.021,00 66,20

Alenda Computer GbR, Inh. Volker

Schmidke Forschung und Entwicklung 10.000,00 6.584,04 -34,16

Alenda Computer GbR, Inh. Volker

Schmidke 0,00 0,00 10.000,00 6.584,04 -34,16

Alesja Alewelt BRUT 7.103,45 1.646,56 -76,82

Alesja Alewelt 0,00 0,00 7.103,45 1.646,56 -76,82

Alevitische Gemeinde in Bremen und Umgebung e.V.

Breitenweg 41, 28195 Bremen

Gesprächskreis für Frauen

(mit Kinderbetreuung) 1.224,00

Alevitische Gemeinde in Bremen und Umgebung e.V.

Breitenweg 41, 28195 Bremen

Hausaufgabenhilfe für Kinder und Jugendliche mit

Migrationshintergrund 1.250,00

Alevitische Gemeinde in Bremen und Umgebung e.V.

Breitenweg 41, 28195 Bremen

0,00 0,00 2.474,00 0,00

Alevitisches Kulturzentrum

Schiffbauerweg 4, 28237 Bremen Gesprächskreis für Kinder und Jugendliche 762,00

Alevitisches Kulturzentrum

Schiffbauerweg 4, 28237 Bremen 0,00 0,00 0,00 762,00

Alfred-Wegener-Institut für Polar- und

Meeresforschung (AWI) Forschungsförderung 7.693.280,00 5.862.090,37 -23,80 Alfred-Wegener-Institut für Polar- und

Meeresforschung (AWI)

Geräteausstattung und energetische Sanierung

(Konjunkturprogramm) 264.625,00 75.000,00 -71,66

Alfred-Wegener-Institut für Polar- und

Meeresforschung (AWI) Kompetenzzentrum für das Höchstleistungsrechnen 56.938,76 54.000,00 -5,16

Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Meeresforschung (AWI)

Fonds zur Akquisition und Durchführung wissenschaftlicher Tagungen und Kongresse "Konferenz zur Ozeanversauerung 2010"

14.052,94 Alfred-Wegener-Institut für Polar- und

Meeresforschung (AWI) Forschung und Entwicklung FuE 2002 13.524,00 54.211,00 300,85

Alfred-Wegener-Institut für Polar- und

Meeresforschung (AWI) Maritime Innovationen 86.631,00

Alfred-Wegener-Institut für Polar- und

Meeresforschung (AWI) Autonome Messplattformen 66.804,00

Alfred-Wegener-Institut für Polar- und

Meeresforschung (AWI) Autonome Messplattformen 8.046,00 29.023,00 260,71

Alfred-Wegener-Institut für Polar- und

Meeresforschung (AWI) 7.693.280,00 5.862.090,37 -23,80 496.568,76 226.286,94 -54,43

algorithmica technologies GmbH Außenwirtschaftsförderung 5.000,00

algorithmica technologies GmbH Markteinführung 20.625,00

algorithmica technologies GmbH 0,00 0,00 5.000,00 20.625,00 312,50

Alkoholfreies Jugendcafe Funkmikrofone 500,00

Alkoholfreies Jugendcafe Schulische Unterstützung / Hausaufgabenhilfe 1.228,00 1.228,00

(35)

% %

EURO EURO

Alkoholfreies Jugendcafe 0,00 0,00 1.228,00 1.728,00 40,72

all in one GmbH Forschung und Entwicklung 170.000,00

all in one GmbH 0,00 0,00 170.000,00 0,00

Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club,

Landesverband Bremen e.V Tour de Natur/Radtour Huchting 500,00

Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club,

Landesverband Bremen e.V 15.Bremer Fahrradfestival 2010 300,00

Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club,

Landesverband Bremen e.V 15.Bremer Fahrradfestival 2010 300,00

Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club,

Landesverband Bremen e.V 15. Bremer Fahrradfestival u. Familienrallye 2010 600,00

Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club,

Landesverband Bremen e.V Bremer Fahrradfestival und Familienrallye 2010 500,00

Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club, Landesverband Bremen e.V

Eventwoche "Ein guter Rat fahr Rad!" und Riesenradtour nach

Obervieland 500,00

Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club,

Landesverband Bremen e.V Schulwegeplan für Bremen-Neustadt/Huckelriede 5.100,00

Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club,

Landesverband Bremen e.V Bremer Fahrradfestival und Familienrallye 2010 300,00

Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club,

Landesverband Bremen e.V Projekt "Mit dem Rad zur Arbeit" 20.000,00 20.000,00

Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club,

Landesverband Bremen e.V Projekt "Kleine Räder werden groß" 20.000,00 15.000,00 -25,00

Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club,

Landesverband Bremen e.V Pro Klima 12.500,00

Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club, Landesverband Bremen e.V

Verkehrs-Info-Programm des ADFC Bremen zum Autofreien

Sonntag am 06. September 2009 20.000,00

Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club, Landesverband Bremen e.V

Mitwirkung bei Erstellung von Konzepten für den Radverkehr

fachliche Begleitung laufender Planunge 25.000,00

Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club,

Landesverband Bremen e.V Schulwegeplan für Bremen Neue Vahr 3.746,00

Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club, Landesverband Bremen e.V

Voruntersuchung für einen Schulwegeplan Bremen-Neustadt

Huckelriede 3.800,00

Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club,

Landesverband Bremen e.V. 0,00 0,00 67.546,00 80.600,00 19,33

Allgemeiner Turn- und Sportverein

Buntentor e. V. Jugend-Fußballtore für die Sportanlage Stadtwerder 1.316,99

Allgemeiner Turn- und Sportverein

Buntentor e. V. Aufbau eines Ju-Jutsu-Dojos im Sporthaus Kornstraße 2.235,99

Allgemeiner Turn- und Sportverein Buntentor e. V.

Ausstattung des Sporthauses Kornstraße mit Musikanlagen für

den Trainingsbetrieb 2.846,47

Allgemeiner Turn- und Sportverein

Buntentor e. V. Umbau Sporthaus 30.000,00

Allgemeiner Turn- und Sportverein

Buntentor e. V. Zuschuss Finanzierung 15.000,00

Allgemeiner Turn- und Sportverein

Buntentor e. V. Energiekostenzuschuss 3.750,00

Allgemeiner Turn- und Sportverein

Buntentor e. V. Finnbahn Sportanlage Stadtwerder 18.000,00

Allgemeiner Turn- und Sportverein

Buntentor e. V. Zuschuss Realteilung 50.000,00

Allgemeiner Turn- und Sportverein

Buntentor e. V. Energiekostenzuschuss 2.500,00

Allgemeiner Turn- und Sportverein

Buntentor e. V. Energiekostenzuschuss 1.100,00

Allgemeiner Turn- und Sportverein

Buntentor e. V. Energiekostenzuschuss 150,00

Allgemeiner Turn- und Sportverein

Buntentor e. V. Unterhaltung und Pflege 66.000,00 66.000,00

Allgemeiner Turn- und Sportverein

Buntentor e. V. Anschaffung eines Laubblasgerätes 2.645,00

Allgemeiner Turn- und Sportverein

Buntentor e. V. Sportprofil: Kooperation mit Sportvereinen 3.317,00 4.040,00 21,80

Allgemeiner Turn- und Sportverein

Buntentor e. V. 0,00 0,00 87.317,00 181.584,45 107,96

Allgemeiner Turn-und Sportverein Bremen von 1860 e.V

Ganztagsschule; pädagogische MA in Kooperation mit freien

Trägern 21.949,00 8.442,00 -61,54

Allgemeiner Turn-und Sportverein

Bremen von 1860 e.V Sportprofil: Kooperation mit Sportvereinen 10.000,00 12.000,00 20,00

Allgemeiner Turn-und Sportverein

Bremen von 1860 e.V. 0,00 0,00 31.949,00 20.442,00 -36,02

Almata Stift Nachbarschaftsfest 800,00

Almata Stift 0,00 0,00 0,00 800,00

Alter Postweg e.V. Eltern-Kind-Gruppen 17.051,00 16.533,00 -3,04

Alter Postweg e.V. 0,00 0,00 17.051,00 16.533,00 -3,04

Altes Pumpwerk e.V. Zuwendungen an Vereine und Initiativen 3.937,50

Altes Pumpwerk e.V. 0,00 0,00 0,00 3.937,50

Altstadt e.V Eltern-Kind-Gruppen 43.344,00 43.639,00 0,68

Altstadt e.V 0,00 0,00 43.344,00 43.639,00 0,68

Ambulante Drogenhilfe Bremen gGmbH

Zuschuss an die Ambulante Drogenhilfe gGmbH zum Betrieb

der Drogenhilfezentren Mitte und Nord 441.000,00 441.000,00 Ambulante Drogenhilfe

Bremen gGmbH 441.000,00 441.000,00 0,00 0,00

Ambulante

Versorgungslücken e.V Entwurf und Druck Flyer 1.000,00

Ambulante

Versorgungslücken e.V. 0,00 0,00 0,00 1.000,00

AMeB/Begegnungsstätte Huchting TV-Anlage und Beamer 1.500,00

AMeB/Begegnungsstätte Huchting 0,00 0,00 0,00 1.500,00

Amt für Soziale Dienste (RMV)

Kamphofer Damm 82 Überlassung einer Liegenschaft unter Marktwert 1.069,00 1.069,00

Amt für Soziale Dienste (RMV)

Kamphofer Damm 82 0,00 0,00 1.069,00 1.069,00

AMT GmbH PFAU Programm zur Förderung anwendungsnaher

Umwelttechnologien 24.400,00 5.200,00 -78,69

Referenzen

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