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Bremen, den 01.11.2010

Aufsichtsratsvorsitzende

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Sabine Rühl Geschäftsführerin

Erklärung der Theater Bremen GmbH zur Anwendung des

Public Corporate Governance Kodex für das Land und die Stadtgemeinde Bremen

Die Gesellschaft wendet gem. § 10 Abs. VI des Gesellschaftsvertrages den Public Corporate Governance Kodex der Freien Hansestadt Bremen an. Gemäß Ziffer 4.10 des Kodex sollen Geschäftsführung und Aufsichtsrat jeweils jährlich über die Corporate Governance des Unternehmens berichten.

1. Aufsichtsrat und Geschäftsführung der Theater Bremen GmbH erklären hiermit gemeinsam. dass der Corporate Governance Kodex der Freien Hansestadt Bremen mit den unter 2. genannten Ausnahmen in allen Punkten beachtet wurde und wird.

Insbesondere hat die Aufsichtsratsvorsitzende regelmäßige Berichtstermine mit der Geschäfts­

führung vereinbart (Ziffer 2.3.2), um Entscheidungen von strategischer Bedeutung vorzubereiten, und ist über wichtige Ereignisse von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen informiert worden (Ziffer 2.3.3).

2. Abweichungen vom Kodex sind im Folgenden vollständig benannt:

Unter Ziffer 2.2.5 ist geregelt, dass im Grundsatz nicht mehr als fünf Aufsichtsratsmanda­

te pro Person wahrgenommen werden sollen. Herr Staatsrat Dieter Mützelburg hat der­

zeit aufgrund seiner zentralen Position als für Beteiligungsgesellschaften zuständiger Staatsrat bei der Senatorin für Finanzen mehr als fünf Mandate inne.

Gemäß Ziffer 3.2.6 soll sich der Inhalt des Lageberichts und des Anhangs an börsenno­

tierten Gesellschaften orientieren. Dieser Empfehlung wird im Sinne der Ziffer 3.4.4 durch die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung gefolgt. Von der Anwendung der nur von börsennotierten Gesellschaften anzuwendenden Vorschriften § 285 Nr. 9a Satz 6 ff.

HGB (andere zugesagte Leistungen an Mitglieder der Geschäftsführung oder des Auf­

sichtsrates), § 285 Nr. 10 HGB i.S.d. 125 Abs. 1 Satz 5 AktG (Mitgliedschaft der Mitglie­

der der Geschäftsführung oder des Aufsichtsrates in anderen Gremien), § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB (Bilanzeid) und § 289 Abs. 5 HGB (Berichterstattung über das interne Kon­

troll- und das Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess) wurde für den Berichtszeitraum 2008/2009 abgesehen.

Gemäß Ziffer 3.4.4 sollen die Vergütungen der Mitglieder der Geschäftsführung im An­

hang des Jahresabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Sachleistungen ausgewiesen werden. Die Angaben sollen individualisiert erfolgen.

Die Bezüge des Geschäftsführers Hans-Joachim Frey werden aufgrund fehlender Einwil­

ligung nicht ausgewiesen.

Unter Ziffer 3.5.1 ist geregelt, dass bei Abschluss einer D&O-Versicherung für die Ge­

schäftsführung ein angemessener Selbstbehalt vereinbart werden soll. Die Gesellschaft gehört dem bestehenden Versicherungsvertrag der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH (vormals Bremer Investitions-Gesellschaft (BIG)) an, der einen Selbstbehalt so­

wohl für Mitglieder des Aufsichtsrates als auch für die Geschäftsführung nicht vorsieht.

3. Die folgenden Anregungen des Kodex wurden erfüllt

Der Aufsichtsrat hat im Rahmen der Überwachung der Durchführung der SeebOhne 2010 festgelegt, dass ihm Überschreitungen des gedeckelten Kostenrahmens vorgelegt wer­

den mussten (Ziffer 2.1.3), und Gegensteuerungsmaßnahmen gefordert.

Aus dem Kreis der Aufsichtsratsmitglieder erfolgte eine Teilnahme an den von der Ar­

beitnehmerkammer Bremen und dem Aus- und Fortbildungszentrum der Freien Hanse­

stadt Bremen veranstalteten Schulungen für Aufsichtsratsmitglieder (Ziffer 2.2.4). Die Vorsitzende informiert sich überdies im Rahmen ressortinterner Unterrichtung über aktu­

elle Anforderungen an die Aufsichtsratstätigkeit.

Eine Berichterstattung an den Gesellschafter (Ziffer 2.2.8) ist erfolgt

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