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Rundschreiben und Bekanntmachungen

KVB FORUM

ZUKUNFT AUF DEM LAND

Mit Quoten gegen den Mangel

11 |19

18 | HACKER IM PRAXISCOMPUTER: Tipps und Ratschläge

20 | MITARBEITERZIELE: Motivation und Klarheit in der Praxis

24 | DMP: Das neue Schulungsprogramm KARDIO-FIT

(2)

14 Die Landarztquote im Bundesvergleich

Wie heterogen wird das Thema Landarztquote derzeit in den einzelnen Bundesländern um- gesetzt und diskutiert?

IT IN DER PRAXIS

17 Neue TI-Pauschalen ab 2020 KBV und GKV-Spitzenverband haben die Finanzierungsverein- barung der Telematikinfrastruk- tur neu verhandelt

AUS DER PRAXIS

18 Hacker im Praxiscomputer:

Was tun?

Auf was Sie achten müssen, wenn Ihr Praxisverwaltungs- system Opfer eines Virus wurde oder von Ransomware befallen ist

10 Politik senkt Hürden für das Medizinstudium Staatsministerin Melanie Huml sieht die Landarztquote als Tür- öffner für junge Menschen, sich ihren Wunsch nach einem Medizin- studium und einer Praxis im länd- lichen Raum zu erfüllen 11 Ja zum bayerischen Landarzt-

gesetz

Statement des Präsidenten der Bayerischen Landesärztekam- mer, Dr. med. Gerald Quitterer, zur Sicherung der wohnortnahen hausärztlichen Versorgung 12 Die Landarztquote – Teil

eines Masterplans?

Interview mit der Gründungsde- kanin der Medizinischen Fakultät an der Universität Augsburg, Prof. Dr. Martina Kadmon, über Chancen und Risiken der Land- arztquote

4 AKTUELLES IN KÜRZE 5 EDITORIAL

TITELTHEMA

6 Die Landarztquote kommt Die Zulassungshürden werden für einen Teil der Medizinstudien- plätze im Freistaat ab dem Winter- semester 2020/2021 geändert.

Ein Überblick über die wichtigs- ten Regelungen

8 Ärztemangel auf dem Land – was tut die KVB?

Instrumente und regionale För- dermaßnahmen zur Bekämpfung des Ärztemangels in ländlichen Regionen unter Beteiligung der KV Bayerns

Die Hürden für eine Zulassung zum Medizin- studium in Bay- ern sollen niedri- ger werden Ärztemangel auf

10

dem Land: Eine Quote soll es richten

6

Praxisrechner müssen gegen Angriffe von außen immer ausreichend geschützt sein

18

(3)

PATIENTENORIENTIERUNG 28 Selbsthilfe trifft Psycho-

therapie

Die SeKo Bayern lud Selbshilfe- aktive, Ärzte und Psychothera- peuten zu einem lebendigen Informationsaustausch nach Würzburg ein

KURZMELDUNGEN

29 Bayerischer Ärztetag setzt Impulse

29 IMPRESSUM

30 KVB SERVICENUMMERN DMP

24 KARDIO-FIT – das KHK–

Schulungsprogramm Das erste Programm speziell für KHK-Patienten ist seit April 2019 im bayerischen DMP-Vertrag auf- genommen

VERSORGUNG FÖRDERN 26 Mittelfranken hält Ausschau

nach Augenärzten

Im Landkreis Neustadt a.d.Aisch–

Bad Windsheim erhalten an einer Niederlassung interessierte, aber auch bereits niedergelassene Augenärzte attraktive Förderun- gen

BETRIEBSWIRTSCHAFT ERKLÄRT

20 Mitarbeiterziele für Klarheit und Motivation in der Praxis Mit der richtigen Vorbereitung gehören Zielvereinbarungen zu den wichtigsten Führungsinstru- menten eines Praxisinhabers 22 Rücklagen bilden– ein be-

triebswirtschaftliches Gebot Warum die Planung von Einnah- men und Ausgaben insbesondere im unternehmerischen Bereich unabdingbar ist

GESUNDHEITSPOLITIK 23 Europäischer Gesundheits-

kongress

Bei der diesjährigen Veranstal- tung standen vor allem Themen wie künstliche Intelligenz, Patien- tensicherheit, Pflegemangel und die künftige hausärztliche Ver- sorgung im Vordergrund

20

Motivierte Mitar- beiter sind Vor- aussetzung, um Praxisziele zu erreichen

Beim 78. Bayeri- schen Ärztetag berieten 180 ärzt- liche Delegierte drei Tage über berufspolitische Themen

29

Augenärzte werden in Mittel- franken dringend gesucht

26

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Wichtiges für die Praxis ZITAT DES MONATS ZAHL DES MONATS

12,3

Prozent aller bayerischen Erwerbs- tätigen arbeiteten im Jahr 2018 in der Gesundheitswirtschaft.

(Quelle: Pressemeldung des Bayerischen Landesamts für Statistik vom 7. Juni 2019)

„Ohne Arzt ist der ländliche Raum nichts wert.“

Bernd Alsfasser, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Baumholder

(Quelle: Medical Tribune online vom 14. September 2019)

DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER ERST AB 20 PRAXISMITARBEITERN ERFORDERLICH

Der Bundesrat hat am 20. September 2019 zahlreichen Anpassungen nationaler Vorschriften an die seit Mai 2018 geltende Datenschutz- grundverordnung (DSGVO) zugestimmt, die der Bundestag Ende Juni 2019 verabschiedet hatte. Das über 150 Artikel starke „Zweite Daten- schutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU“ greift in 154 Fach- gesetze ein und regelt den sogenannten bereichsspezifischen Daten- schutz. Dies betrifft unter anderem auch die Vorgaben zur Bestellungs- pflicht eines Datenschutzbeauftragten. Hierbei werden kleine Praxen künftig entlastet, da die Pflicht, einen betrieblichen Datenschutzbeauf- tragten zu benennen, von zehn Mitarbeiter, die ständig mit der automa- tisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, auf 20 erhöht wurde. Zwar müssen Praxisinhaber von Arztpraxen mit weni- ger als 20 Mitarbeitern somit künftig keinen Datenschutzbeauftragten mehr bestellen, sind jedoch weiterhin verpflichtet, die komplexen Vorga- ben des Datenschutzrechts einzuhalten. Auch ohne einen Datenschutz- beauftragten müssen sie nachweisen, dass sie die vielfältigen Vorgaben der DSGVO beachten (Rechenschaftspflicht).

Weitere Informationen finden sie unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis/Praxisführung/Datenschutz.

Redaktion

Neue Online-Anwendung

„eTerminservice“ (eTS)

Unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 116117 wird auch die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns für Patien- ten erreichbar sein. Das Terminservice und Ver- sorgungsgesetz will durch diese Maßnahme der steigenden Anzahl der zu vermittelnden Termine gerecht werden und verpflichtet Ärzte und Psycho- therapeuten dazu, freie Termine an die Termin- servicestelle zu melden.

Die KVB unterstützt Sie bei der Erfüllung der ge- setzlichen Plicht: Ab Mitte November 2019 können Sie die Online-Anwendung „eTerminservice“ (eTS) nutzen.

Die Anwendung wurde im Auftrag der Kassenärzt- lichen Bundesvereinigung (KBV) entwickelt. Viele Kassenärztlichen Vereinigungen vermitteln damit bereits erfolgreich Termine gemäß des gesetzlichen Auftrags nach Paragraf 75 Absatz 1a SGB V.

Auch für die Terminmeldung und Verwaltung durch die Ärzte und Psychotherapeuten hat sich diese Anwendung bereits bewährt.

Meldung freier Termine

Um Ihre Termine melden zu können, benötigen Sie einen Zugang zum sicheren Netz der KVen (SNK) beziehungsweise zur Telematikinfrastruktur (TI) sowie einen aktuellen Browser mit aktiviertem JavaScript.

Eine Anleitung, wie Sie Schritt für Schritt bei der Meldung freier Termine vorgehen, finden Sie – auch in Form von Erklärvideos – unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis/Praxisführung/eTerminservice.

Hier finden Sie auch relevante Informationen zum Zugang, ein Benutzerhandbuch, eine Kurzanleitung zum eTS sowie eine FAQ-Liste mit den wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen Online-Anwendung.

Redaktion

VERTRETERVERSAMMLUNGEN 2019

Die letzte Vertreterversammlung der KVB im Jahr 2019 findet an folgendem Termin in der Elsenheimerstraße 39, 80687 München, statt:

„ Samstag, 23. November 2019, 9.00 Uhr

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Dr. med. Krombholz

Vorsitzender des Vorstands Dr. med. Schmelz

1. Stellv. Vorsitzender des Vorstands Dr. med. Ritter-Rupp

2. Stellv. Vorsitzende des Vorstands

Ihr KVB-Vorstand

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

bei der Suche nach Landärzten werden Kommunen immer einfallsreicher: ein Nordseebade- ort wirbt in Sozialen Medien und auf T-Shirts mit dem Slogan: „Eingeborene suchen Medizin- mann“. Nordrhein-Westfalen war Vorreiter, nun zieht auch Bayern nach und versucht mit einer Landarztquote, die hausärztliche Versorgung in strukturschwachen Regionen zu ver- bessern. Nach dem Willen des Kabinetts soll künftig ein Teil der Studienplätze mit der Ver- pflichtung verbunden sein, später als Hausarzt in unterversorgten Regionen tätig zu werden.

Man darf nicht verschweigen, dass es auch kritische Stimmen dazu gibt: Nicht jeder Medizin- student könne zu Beginn des Studiums wissen, ob er später die Verantwortung als nieder- gelassener Arzt übernehmen möchte oder lieber den Weg in die Forschung oder ans Kranken- haus einschlagen will. Und selbstverständlich gibt es noch zahlreiche weitere Initiativen, um mehr Medizinstudenten für die Tätigkeit auf dem Land zu motivieren: die Verpflichtung, Teile des praktischen Jahres auch in einer Allgemeinarzt- oder Facharztpraxis zu absolvieren oder auch den Ausbau der Medizinfakultäten, wie jüngst in Augsburg mit 250 zusätzlichen Studienplätzen.

Vonseiten des Vorstands der KVB aus unterstützen wir die Landarztquote als eine Möglich- keit der Nachwuchsgewinnung. Erste Ergebnisse aus Nordrhein-Westfalen sind ermutigend:

Dort haben sich auf 170 reservierte Studienplätze über 1.300 Interessierte beworben. Die Landarztquote eröffnet neue Chancen, etwa für Bewerber, die nach dem Abitur aufgrund des Numerus Clausus zunächst den Beruf des Masseurs oder des Physiotherapeuten er- griffen haben: Viele entdecken nach einigen Jahren Berufstätigkeit ihr Interesse für die weiter- führende ärztliche Tätigkeit. Für diese kann die Landarztquote eine echte Chance sein.

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D

as Bayerische Landarzt- gesetz definiert die neu geschaffene Landarztquo- te. Diese soll eine wirksame Maß- nahme darstellen, um mehr Absol- venten des Medizinstudiums für die ärztliche Tätigkeit auf dem Land zu gewinnen und somit dem Land- arztmangel entgegenzuwirken. An- hand dieser Quote sollen im Frei- staat zwischen 5,6 und 5,8 Pro- zent der Medizinstudienplätze für besonders interessierte Studien- bewerber reserviert werden. Ersten Modellberechnungen zufolge wer- den in Bayern dadurch zum Start der Landarztquote zirka 90 Medizin- studienplätze bereitgestellt.

Das aufwendige Auswahlverfahren soll medizinisch interessierten Studierendenanwärtern mit beson- derer fachlicher und persönlicher Eignung und Motivation für die hausärztliche Tätigkeit auf dem Land die Möglichkeit eröffnen, ihrer Berufung nachzugehen.

Mit der Annahme des Studienplat- zes und der Unterzeichnung eines öffentlich-rechtlichen Vertrags entsteht die Verpflichtung, sich nach Abschluss des Studiums in der Fachrichtung Allgemeinmedizin oder Innere Medizin (ohne Schwer- punktbezeichnung) in Bayern weiter- zubilden und im Anschluss in einer

unterversorgten oder von Unter- versorgung bedrohten Region in Bayern für mindestens zehn Jahre hausärztlich tätig zu sein (als nie- dergelassener oder angestellter Arzt). Falls dieser vertraglichen Verpflichtung nicht oder nicht voll- ständig nachgekommen wird, ist laut Gesetzentwurf mit einer Ver- tragsstrafe von 250.000 Euro zu rechnen. Die Höhe der Vertrags- strafe orientiert sich an den Kosten eines Medizinstudiums an öffent- lichen Hochschulen. Härtefallrege- lungen können beim Landesamt beantragt werden. Die Repressalie zielt maßgeblich auf die Durchset- zung der Verpflichtung und Siche-

rung des Zieles ab, Landärzte zu gewinnen, damit die zukünftige ambulante Versorgung in unter- versorgten oder von Unterversor- gung bedrohten Gebieten gesichert ist.

Das Auswahlverfahren Das Auswahlverfahren orientiert sich vorrangig an einer eignungs- orientierten Studienplatzvergabe, die im neuen Staatsvertrag sowie im neuen Bayerischen Hochschul- zulassungsgesetz und der Bayeri- schen Hochschulzulassungsver- ordnung geregelt ist. Die Überprü- fung der persönlichen Eignung und

Nun ist klar: Das Bayerische Landarztgesetz (BayLAG) soll noch in diesem Jahr beschlossen werden. Ab dem Wintersemester 2020/2021 werden damit für einen Teil der Medizinstudienplätze die Zulassungshürden im Freistaat geändert, um die dauerhafte Niederlassung von Nachwuchsärzten in ländlichen Regionen zu fördern. Bei der Vergabe eines Studienplatzes soll die persönliche Eignung und die Bereitschaft, später als Hausarzt im ländlichen Raum tätig zu werden, eine ausschlaggebende Rolle spielen.

DIE LANDARZTQUOTE KOMMT

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Motivation zur Ausübung des ärzt- lichen Berufs steht im Fokus die- ses Auswahlverfahrens. Sowohl die Fähigkeit, sich empathisch auf die Bedürfnisse der Patienten ein- zulassen, als auch besondere So- zialkompetenzen sind wichtige Schlüsselfaktoren für die ärztliche Tätigkeit. Die Auswahlkriterien für die Studienplatzvergabe werden durch den Gesetzgeber vorgege- ben. Für die Gewährung eines Stu- dienplatzes durchlaufen die Be- werber ein zweistufiges Auswahl- verfahren. Die Ergebnisse beider Verfahrensstufen sollen gleichran- gig bei der Vergabe der Studien- plätze berücksichtig werden.

Stufe 1

In der ersten Stufe prüft ein fach- spezifischer Studieneignungstest Kompetenzen, die nachweislich für medizinische Studiengänge be- sonders relevant sind. Sofern der Bewerber eine medizinische Aus- bildung erfolgreich absolviert und ausgeübt hat, wird davon ausge- gangen, dass medizinische Vor- kenntnisse und Motivation für ein Medizinstudium besonders vorhan- den sind und dies entsprechend bewertet. Die für den Hausarzt- beruf wichtigen Eigenschaften – Empathie und Sozialkompetenz – werden beispielsweise anhand eines besonderen sozialen Engage- ments gemessen. Hierzu zählen unter anderem der Bundes- und Jugendfreiwilligendienst sowie eine mindestens zweijährige Ausübung einer ehrenamtlichen Betätigung.

Stufe 2

Zu einem sogenannten strukturier- ten Gespräch werden in der zwei- ten Verfahrensstufe doppelt so viele Bewerber, wie Studienplätze vorhanden sind, geladen. Hier ha- ben die Bewerber noch einmal die Möglichkeit, von ihrer besonderen Eignung und Motivation als zukünf- tiger Landarzt zu überzeugen. Die unterschiedlich gewichteten Be- wertungen der genannten Aus- wahlkriterien bilden die Grundlage für die Studierendenplatzvergabe.

Interessierte Bewerber können sich bis zum 28. Februar für das folgen- de Wintersemester des Jahres beim Bayerischen Landesamt für Gesund- heit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bewerben. Für die Durchfüh- rung des Bewerbungs- und Aus- wahlverfahrens sowie für die Prü- fung und Einhaltung der vertragli- chen Verpflichtungen ist das LGL zuständig. Die dafür notwendige Infrastruktur soll in den nächsten Monaten aufgebaut werden.

Erweiterung der Landarztquote auch auf andere grundversor- gende Fachrichtungen

Die KVB befürwortet die Einführung einer Landarztquote in Bayern.

Diese fördert eine dauerhafte An- siedlung von ärztlichem Nachwuchs in ländlichen Regionen und wirkt somit dem Hausärztemangel auf dem Land entgegen. Die poten- ziellen Absolventen der Landarzt- quote können einen wichtigen Bei-

trag zum Erhalt der Freiberuflich- keit leisten. Die KVB regt außer- dem eine Erweiterung der Land- arztquote auf andere Fachgruppen an, denn der Bedarf an vertrags- ärztlichem Nachwuchs, der die Versorgung in unterversorgten oder von Unterversorgung bedroh- ten Gebieten übernimmt, existiert nicht nur im hausärztlichen Be- reich. Vor allem grundversorgende Fachrichtungen beziehungsweise Fachärzte der allgemeinen fach- ärztlichen Versorgung wie Augen- heilkunde, HNO oder Dermatolo- gie haben insbesondere in ländli- chen Regionen bereits heute Nach- wuchsprobleme. Zudem sollte zur Sicherung einer ausreichenden Anzahl ärztlicher Nachwuchskräf- te die Anzahl der Medizinstudien- plätze in Bayern deutlich erhöht werden.

Die Landarztquote allein reicht nicht aus, um dem Problem des Ärztemangels Herr zu werden. Der Bedarf an künftigen Nachwuchs- medizinern nimmt zu. Derzeit übernehmen beispielsweise 9.300 Hausärzte in Bayern mit einem Durchschnittsalter von 55,3 Jah- ren die ambulante Versorgung.

Während in den kommenden Jah- ren viele Ärzte altersbedingt aus der Versorgung ausscheiden wer- den, rücken zu wenige junge Me- diziner nach. Durch eine immer weiter alternde Bevölkerung wird sich der ambulante Versorgungs- bedarf in der Zukunft gleichzeitig immer weiter erhöhen.

Der Trend zur Anstellung, Teilzeit- tätigkeit sowie der Wunsch nach einer guten Vereinbarkeit von Be- ruf und Familie der nachkommen- den Ärztegeneration befördern den tatsächlichen Pro-Kopf-Be- darf an Ärztinnen und Ärzten in der Niederlassung zusätzlich.

Sonja Gruber (KVB) Landarztgesetz – nur eine Maßnahme von vielen

Die KVB hält die Landarztquote für einen wichtigen Baustein zur Ge- winnung neuer Nachwuchsmediziner, um die Versorgung in ländlichen Region aufrechtzuerhalten. Auch bietet die KV Bayerns weitere Maß- nahmen zur Förderung und Gewinnung von ärztlichem Nachwuchs an, um den Erhalt der vertragsärztlichen Versorgung zukünftig auch in ländlichen Regionen aufrechtzuerhalten (siehe Seite 8).

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G

erade in der jungen Gene- ration der Ärzte und Psy- chotherapeuten sind die Vorbehalte gegenüber einer eigenen Praxis auf dem Land weit verbreitet:

Oft herrscht die Vorstellung von viel Bürokratie, wenig Freizeit, schlech- ten Infrastrukturen und wenig Ab- wechslung.

Förderung bereits während des Studiums – FamuLAND

Da sich solche Vorurteile oft nur durch persönliche Erfahrungen auf- lösen, hat die KVB 2017 für Medizin- studierende das Förderprojekt

„FamuLAND“ ins Leben gerufen.

Um die Studierenden zu motivieren, ihre Famulatur in einer ländlichen Region Bayerns zu absolvieren, fördert die KVB eine Famulatur auf dem Land mit bis zu 850 Euro. Pro Regierungsbezirk werden so jedes Semester 25 Studierende (bayern-

weit demnach 175) unterstützt. Die Förderung hilft nicht nur Vorurteile, sondern auch finanzielle Hürden abzubauen. Denn eine Famulatur außerhalb der eigenen Uni-Stadt ist auch immer mit zusätzlichen Miet- oder Fahrtkosten verbunden.

Eine Umfrage unter den teilneh- menden Studierenden zeigt, dass FamuLAND bei ihnen sehr gut an- kommt. Entgegen aller Vorbehalte gegenüber einer Niederlassung auf dem Land beschrieb ein Großteil der Famuli ihre Zeit in der Land- arztpraxis mit den Worten „lehr- reich, vielseitig, abwechslungs- reich und familiär“. 85 Prozent der Befragten gaben darüber hinaus an, dass sie sich darin bestärkt beziehungsweise eher bestärkt fühlen, eines Tages ambulant tätig zu werden. 100 Prozent der be- fragten Teilnehmer würden Famu- LAND ihren Kommilitonen weiter- empfehlen.

Förderung der Weiterbildung nach Paragraf 75a SGB V Ein weiteres wichtiges Schlüssel- element zur Gewinnung des ärztli- chen Nachwuchses stellt die Wei- terbildungsförderung nach Para- graf 75a SGB V dar. Weiterbilder erhalten für die Anstellung eines Arztes in haus- oder fachärztlicher Weiterbildung monatlich einen Ge- haltszuschuss von 4.800 Euro (in

Vollzeit), der ohne Abzüge an den Arzt in Weiterbildung weitergelei- tet werden muss. Die Finanzierung erfolgt paritätisch durch die Kran- kenkassen und die KVB. Nähere Informationen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Nachwuchs/Weiterbildung/Förde- rung fachärztliche Weiterbildung.

Förderung der Weiterbildung nach Paragraf 105 SGB V Zusätzlich bietet die KVB bereits seit 2013 mit der KVB-Förderung auch einen Zuschuss zur Beschäf- tigung eines fachärztlichen Weiter- bildungsassistenten beziehungs- weise Auszubildenden in der Psy- chotherapie an. Während der fach- ärztliche Weiterbildungsassistent 2.400 Euro pro Monat in einem Vollzeitbeschäftigungsverhältnis erhält, bekommt der Psychothera- peut in Ausbildung eine Stunden- vergütung in Höhe von 15,38 Euro.

Nähere Informationen zum Bewer- bungsverfahren sowie zu den För- dervoraussetzungen finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Nachwuchs/Weiterbildung/

KVB-Förderung.

Regionale finanzielle Förder- maßnahmen

Um eine flächendeckende, wohn- ortnahe ambulante Versorgung in

Dass es einen Mangel an Ärzten vor allem in ländlichen Regionen gibt, ist nicht neu. Die KVB setzt mit einer Vielzahl an regionalen finanziellen Maßnahmen Anreize, sich niederzulassen. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Instrumente zur Bekämpfung des Ärztemangels in ländlichen Regionen vor.

ÄRZTEMANGEL AUF DEM LAND – WAS TUT DIE KVB?

Eine Umfrage unter Studieren-

den hat gezeigt, dass das Förder-

programm FamuLAND bei ihnen sehr gut ankommt.

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ganz Bayern sicherzustellen, bie- tet die KVB eine Vielzahl an regio- nalen finanziellen Fördermaßnah- men an. Diese Zuschüsse werden unter anderem dann gewährt, wenn sich ein Arzt oder Psycho- therapeut der förderfähigen Arzt- gruppe in einem unterversorgten oder von Unterversorgung bedroh- ten Planungsbereich niederlässt.

Auch für bereits niedergelassene Ärzte oder Psychotherapeuten sind zum Beispiel im Rahmen der Anstellungsförderung Zuschüsse möglich. Die finanziellen Förder- maßnahmen sind vielfältig und rei- chen von einem Zuschuss zur Nie- derlassung von bis zu 90.000 Euro bis hin zu einer temporären Auf- stockung des individuellen Hono- rarumsatzes auf 85 Prozent des durchschnittlichen Honorarumsat- zes der Fachgruppe (siehe Grafik).

Nähere Informationen zu den För- dermaßnahmen und den förderfä- higen Planungsbereichen finden Sie außerdem unter www.kvb.de

in der Rubrik Praxis/Finanzielle Fördermöglichkeiten/Regionale finanzielle Förderungen.

Zusätzlich zu diesen konkreten fi- nanziellen Fördermaßnahmen ste- hen unsere Praxisführungsberater den Niedergelassenen und Nieder- lassungsinteressierten jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. ln einem persönlichen Gespräch können Fragen bezüglich Niederlassungs- möglichkeiten geklärt werden.

Auch bei Unklarheiten zu Anstel- lungs- oder Kooperationsmöglich- keiten, zur Praxisaufgabe oder -weitergabe sind die Berater der KVB gerne behilflich. Eine Über- sicht aller Präsenzberater finden Sie in dieser Ausgabe auf Seite 30.

Sonja Gruber, Simon Moßburger (beide KVB) Die KVB-Börse bietet Ärzten einen umfassenden, komfortablen und vor allem kostenfreien Online-Service für Bayern. Unter www.kvb.de finden Sie in der Rubrik Praxis/Online-Angebote/KVB-Börse Vermitt- lungsangebote zu folgenden Bereichen:

„ Praxisabgabe und Praxissuche

„ Kooperationsangebote und -gesuche

„ Angebote von Praxisvertretern

„ Weiterbildungsstellen für angehende Haus- und Fachärzte

„ Ausbildungsstellen für Psychologische Psychotherapeuten

„ Famulaturstellen

Finanzielle Fördermaßnahmen für (drohend) unterversorgte Planungsbereiche

Zuschuss zur Niederlassung einmalig bis zu 90.000 Euro

Praxisaufbauförderung bis zu 85 Prozent des durch- schnittlichen Honorarumsatzes der Fachgruppe

Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis einmalig bis zu 22.500 Euro

Zuschuss zur Beschäftigung eines angestellten Arztes/

Psychotherapeuten bis zu 4.000 Euro/Quartal

Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Arztes/ Psychotherapeuten einmalig bis zu 15.000 Euro auf Nachweis

Zuschuss zur Beschäftigung einer VeraH/ Präventionsassistentin/

nicht-ärztlichen Praxisassistentin einmalig bis zu 1.500 Euro

Zuschuss zur Praxisfortführung über das 63. Lebensjahr hinaus bis zu 4.500 Euro/Quartal

Weiterbildungsförderung Fachärzte/ Ausbildungsförderung Psychotherapeuten

bis zu 2.400 Euro/Monat beziehungs- weise 15,38 Euro/Stunde

(10)

D

ie Bayerische Staatsregie- rung setzt sich intensiv dafür ein, mehr Ärztinnen und Ärzte für den ländlichen Raum zu gewinnen. Ein Baustein dafür ist – neben der Niederlassungsförde- rung oder dem Stipendienprogramm – die Landarztquote. Im Wege einer Vorabquote wegen besonderen öf- fentlichen Bedarfs sollen in Bayern bis zu 5,8 Prozent aller an bayeri- schen Fakultäten zur Verfügung stehenden Medizinstudienplätze vorab für Studienbewerberinnen und -bewerber reserviert werden, die ein besonderes Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit im länd- lichen Raum bekunden.

Die Interessenten verpflichten sich, nach erfolgreichem Abschluss des Studiums eine Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt für Innere Medizin in Bayern zu absolvieren und nach Erwerb des Facharzttitels in einem unterversorgten oder von Unter- versorgung bedrohten Gebiet in Bayern (Bedarfsgebiet) für zehn Jahre hausärztlich tätig zu sein.

Bei Nichterfüllung der vertragli- chen Verpflichtungen, die durch den Abschluss eines öffentlich- rechtlichen Vertrags mit dem Frei- staat Bayern eingegangen werden, wird grundsätzlich eine Vertrags- strafe in Höhe von 250.000 Euro fällig.

Ob eine Ausweitung auf Kinderärz- te stattfinden soll, soll zu einem späteren Zeitpunkt geprüft wer- den. Dazu erscheint es sinnvoll, zunächst die Auswirkungen der aktuellen Bedarfsplanungsreform abzuwarten.

Die Höhe der Vorabquote orientiert sich aus verfassungsrechtlichen Gründen am prognostizierten Be- darf. Die KVB erstellt dazu eine Bedarfsprognose. So hat die KVB ermittelt, für welche Planungs- bereiche in 2031 eine (drohende) Unterversorgung bestehen wird und anschließend eruiert, wie viele Arztsitze in 2031 besetzt werden müssen, damit ein allgemein be- darfsgerechter beziehungsweise noch bedarfsgerechter Versor- gungsgrad besteht. Auf dieser Ba- sis wird in der Hochschulzulassungs- verordnung die konkrete Höhe der Vorabquote und damit letztendlich die konkrete Zahl der Studienplätze festgelegt.

Der vom Ministerrat am 3. Septem- ber 2019 beschlossene Gesetz- entwurf sieht ein zweistufiges Aus- wahlverfahren vor, anhand dessen eine Rangliste der Bewerberinnen und Bewerber erstellt wird. Auswahl- kriterien der ersten Stufe sind das Ergebnis eines fachspezifischen Studieneignungstests, das Vorlie- gen einer Berufsausbildung in einem Gesundheitsberuf, die Dauer der

Berufstätigkeit in diesem Beruf und die Art und Dauer einer geeigneten ehrenamtlichen Tätigkeit – aber nicht die Abiturnote.

Auf der zweiten Stufe finden strukturierte und standardisierte Auswahlgespräche statt, zu denen doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber eingeladen werden, wie Studienplätze für die Land- arztquote zur Verfügung stehen.

Die Ergebnisse beider Verfahrens- stufen sollen gleichrangig bei der Vergabe der Studienplätze berück- sichtigt werden.

Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) über- nimmt als zuständige Stelle die Durchführung. Das Bayerische Landarztgesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Anschließend können Bewerbungen für Studien- plätze unter der Angabe des bevor- zugten Studienorts schriftlich bis zum 28. Februar des jeweiligen Jahres eingereicht werden.

Ein wichtiger Aspekt ist für mich:

Mit der Landarztquote eröffnen wir mehr jungen Menschen, die als Hausarzt im ländlichen Raum arbeiten möchten, die Möglichkeit eines Medizinstudiums.

Melanie Huml MdL, Bayerische Staatsministerin für Gesundheit und Pflege

In ihrem Statement beschreibt die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml, warum die Landarztquote ihrer Meinung nach eine sinnvolle Ergänzung der bereits bestehenden Förderungen ist. Ziel ist es, jungen Menschen, die auf dem Land Hausarzt werden wollen, unnötige Hindernisse aus dem Weg zu räumen.

POLITIK SENKT HÜRDEN FÜR DAS MEDIZINSTUDIUM

Melanie Huml hofft, dass durch die neue Quote künftig mehr Ärzte auf dem Land praktizieren.

(11)

Z

ur Gewinnung von Nach- wuchskräften für eine haus- ärztliche Tätigkeit auf dem Land stellt die „Landarztquote“

einen geeigneten Weg dar – im Sinn einer Vorabquote wegen be- sonderen öffentlichen Bedarfs.

Ich begrüße die Einführung dieser Vorabquote, mit der Interessenten für ein Medizinstudium die Mög- lichkeit haben, völlig unabhängig von der Abiturnote zugelassen zu werden. Die Landarztquote ist si- cherlich ein Baustein zur Lösung des Problems „erhöhter Versor- gungsbedarf“. Ab dem Winter- semester 2020/2021 sollen rund 90 Studienplätze in Bayern pro Jahr (5,8 Prozent) Bewerbern vorbehal- ten sein, die später in unterversorg- ten oder drohend unterversorgten Regionen Bayerns hausärztlich tätig werden wollen. Die Verpflichtung, sich später in einem unterversorg- ten Gebiet niederzulassen, ist für mich das Kriterium für die Siche- rung der medizinischen Versor- gung der Zukunft.

Das macht aus meiner Sicht not- wendig, künftig nicht nur Hausärz- te, sondern auch Fachärzte in die- ses Gesetz mitaufzunehmen. Dar- über hinaus sollten künftig in die Auswahl diejenigen Bewerber mit- einbezogen werden, die sich vor dem Studium schon entscheiden, später eine Praxis zu übernehmen.

Einige Punkte gibt es also beim Entwurf des Bayerischen Land- arztgesetzes (BayLAG) noch zu diskutieren.

Im Gesetzentwurf wird die Pflicht festgeschrieben, dass die Weiter- bildung ausschließlich in Bayern zu absolvieren ist. Für die Erreichung des gesetzlichen Ziels ist es meines Erachtens ausreichend, dass der Arzt am Ende seiner Weiterbildung in einem unterversorgten Gebiet in Bayern tätig wird. Viel wichtiger ist mir, dass der Umfang der ange- strebten vertragsärztlichen Tätig- keit vorgegeben wird. Aus Gründen der Transparenz sollte bereits im BayLAG deutlich klargestellt werden, was vom Bewerber künftig erwar- tet wird: die Verpflichtung zur Nie- derlassung als Vertragsarzt bezie- hungsweise eine Praxisübernahme.

Denn nur, wenn wir weiterhin in der Region niedergelassene Ärzte ha- ben, können auch angestellte Ärzte in Praxen die Patienten versorgen.

Freiwilligendienst und ehrenamtli- che Tätigkeit sollten meines Er- achtens ersetzt werden durch ver- pflichtende Vorpraktika in Arztpra- xis und Klinik.

Der BayLAG-Entwurf sieht die Zah- lung einer Vertragsstrafe in Höhe von 250.000 Euro vor, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt deren Voraussetzung eintritt. Damit wür- de derjenige, der niemals eine ver-

tragsärztliche Tätigkeit aufnimmt den gleichen Strafbetrag bezahlen müssen, wie derjenige, der neun Jahre vertragsärztlich tätig war, ein Fakt der doch zu hinterfragen ist.

Fazit: Alle Maßnahmen, die dazu beitragen, die wohnortnahe Versor- gung durch Niedergelassene auch in strukturschwachen Gebieten zu sichern, sind aus meiner Sicht zu begrüßen. Darüber hinaus gibt es im Freistaat noch viel zu tun, um den Hausarztberuf und speziell die Landarzttätigkeit für den Medizi- nernachwuchs attraktiver zu ge- stalten. Dazu gehört die zügige Um- setzung des Masterplans Medizin- studium 2020 und die Stärkung der hausarztzentrierten Versorgung und damit neue Perspektiven für die Tätigkeit am Patienten.

Dr. Gerald Quitterer Präsident der Bayerischen Landesärztekammer

In seinem Gastbeitrag begrüßt der Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, Dr. med. Gerald Quitterer, die Landarztquote, um die wohnortnahe hausärzt- liche Versorgung auch in strukturschwachen Gebieten zu sichern.

JA ZUM BAYERISCHEN LANDARZTGESETZ

Gerald Quitterer sieht bei der Landarztquote in Detailfragen noch Diskus- sionsbedarf.

(12)

Frau Professor Kadmon, wie be- urteilen Sie das Vorhaben der Bayerischen Staatsregierung, eine Landarztquote einzuführen?

Ich halte es für äußerst wichtig, dass die ärztliche Versorgung auf dem Land gewährleistet ist. Die Land- arztquote ist eine der möglichen Maßnahmen, um das zu unterstüt- zen. Allerdings wird sich ihre Wir- kung erst in zwölf Jahren zeigen. Sie

sollte aus meiner Sicht deshalb un- bedingt von weiteren kurz- und mittelfristigen Maßnahmen beglei- tet werden, die nachhaltig angelegt sein müssen und die Arbeit im ländlichen Raum insgesamt attrak- tiver machen.

Nach den Plänen der Regierung könnten mit einer Landarztquote auch Studenten Medizin studie- ren, die mit ihrem Notendurch-

schnitt über dem Numerus clau- sus liegen. Eine gute Idee?

Unabhängig davon, um welche Quote es geht, muss es stets das Ziel sein, Studierende auszuwählen, die das Medizinstudium erfolgreich und in der vorgesehenen Zeit ab- schließen. Ich sehe kein Problem, wenn Bewerberinnen und Bewer- ber zugelassen werden, die kein Spitzenabitur abgelegt haben, die

Prof. Dr. Martina Kadmon ist Gründungsdekanin der Medizinischen Fakultät an der Universität Augsburg. Seit ihrer Berufung Anfang Mai 2017 arbeitet sie an dem ehrgeizigen Ziel, der neuen Augsburger Fakultät im Endausbau 1.500 Studierende und mehr als 100 Professuren und Lehrstühle zu sichern. Durch die neue Landarztquote werden ab dem Wintersemester 2020/2021 bayern- weit rund 90 Studienplätze pro Jahr denjenigen Bewerbern vorbehalten sein, die sich verpflichten, später in unterversorgten oder davon bedrohten Regionen zu praktizieren. Ein Interview über Chancen und Risiken.

DIE LANDARZTQUOTE – TEIL EINES MASTERPLANS?

Gründungs- dekanin Martina Kadmon wirbt dafür, bei Medi- zinstudierenden

bereits im Stu- dium Impulse für eine Tätig- keit in der ambu- lanten Versor- gung zu setzen.

Ein früher Patienten- kontakt und Ein-

blick in die Allgemeinmedi- zin gehören des- halb in Augsburg

zum Studium.

Werdegang

Prof. Dr. Martina Kadmon ist seit 1996 Fachärztin für Allgemeinchirurgie und legte 2008 an der Universität Bern den „Master of Medical Educa- tion“ ab. Anschließend habilitierte sie 2010 im Fach Chirurgie an der Universität Heidelberg. Zu ihren Forschungsschwerpunkten zählen das Qualitätsmanagement in der medizinischen Ausbildung und in Fakul- tätsentwicklungsprogrammen, die Bedeutung von Studierendenaus- wahlkriterien für den Erfolg in Studium und Beruf und kompetenz- orientierte Aus- und Weiterbildungskonzepte im klinischen Umfeld.

Neben ihrer Tätigkeit in der Medizinerausbildung beschäftigte sich Kad- mon auch mit klinischen Fragen zu vererbbarem Dickdarmkrebs und chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen. Vor ihrer Berufung als Gründungsdekanin der Medizinischen Fakultät an der Universität Augs- burg war sie als Professorin für Medizinische Ausbildung und Ausbil- dungsforschung und kommissarische Dekanin der Oldenburger Fakul- tät für Medizin und Gesundheitswissenschaften tätig. Seit dem 1. Juli 2019 ist sie Mitglied im Präsidium des Medizinischen Fakultätentags.

(13)

Wird die Rech- nung aufgehen?

Ab dem Winter- semester 2020/

2021 sind bay- ernweit jedes Jahr rund 90 Studienplätze für Bewerber im Rahmen der Landarztquote reserviert.

aber dennoch die Voraussetzungen mitbringen, das Medizinstudium erfolgreich zu absolvieren. Es ist nun geplant, dem sogenannten Medizinertest in der Landarztquote eine hohe Gewichtung in der Aus- wahl zu geben. Je höher diese Ge- wichtung sein wird und je besser die Leistung der Zugelassenen im Medizinertest ist, desto höher ist die Chance für ein erfolgreiches Studium in der Regelstudienzeit.

Das wissen wir aus jahrelanger Begleitforschung zur Studierenden- auswahl.

Wie sehen bei Ihnen an der Uni- versität Augsburg der Mediziner- test und die Prüfung der persön- lichen Eignung für das Studium aus?

Bei uns in Augsburg zählen – wie an vielen anderen Universitäten in Deutschland – neben der Abitur- note der Medizinertest und eine berufliche Qualifikation durch eine abgeschlossene medizinnahe Be- rufsausbildung sowie die Ableis- tung von Freiwilligendiensten, um auch das Vorwissen im medizini- schen Versorgungsbereich und soziales Engagement in die Aus- wahl zu integrieren. Damit möch- ten wir auch geeigneten Kandidatin- nen und Kandidaten, die sich nicht mit einem 1,0 Abitur bewerben, eine Chance geben, Medizin zu studieren.

Was müsste sich Ihrer Meinung nach generell im Studium ändern, damit sich mehr Medi- zinstudenten für die Allgemein- medizin interessieren?

Im Laufe ihres Studiums erhalten die Studierenden Einblick in alle Disziplinen, auch in die Allgemein- medizin. Eine starke Repräsenta- tion der Allgemeinmedizin wäre aus meiner Sicht wichtig und wird so auch im Masterplan Medizin-

studium 2020 empfohlen. Dies wird in unserem Modellstudiengang in Augsburg bereits von Beginn an berücksichtigt werden. Dabei darf man allerdings nicht außer Acht lassen, dass es auch in anderen Fachbereichen, wie etwa in chirur- gischen Fächern, einen Nachwuchs- mangel gibt, der in den nächsten Jahren stärker zutage treten wird.

Die Landarztquote ist – wie Sie ja eingangs bereits erwähnt ha- ben – nur ein Baustein von vie- len. Stichwort Attraktivitätsstei- gerung: Durch welche strukturel- len Änderungen und politischen Maßnahmen außerhalb des Stu- diums könnten die fertig ausge- bildeten Allgemeinmediziner Ihrer Ansicht nach besser für eine Niederlassung auf dem Land motiviert werden?

Ich denke, dass es hier eine Reihe von Möglichkeiten gibt: Weit oben steht die Schaffung von Strukturen, die den jungen Kolleginnen und Kollegen nach ihrer Weiterbildung zunächst eine angestellte Tätigkeit in einem Praxisteam erlauben. Das käme ihrem expliziten Wunsch ent- gegen, in einem vernetzten, inter-

disziplinären Umfeld mit flachen Hierarchien zu arbeiten. Auch Praxis- netzwerke, die mit Kliniken der Maximalversorgung und Universi- tätskliniken in einem engen, in Zu- kunft auch telemedizinisch unter- stützten Netzwerk arbeiten, kön- nen dazu beitragen. Weiterhin er- scheint die Schaffung von familien- freundlichen Strukturen und be- sonders Double Career-Optionen wichtig. Das sind nur einige As- pekte zur Attraktivitätssteigerung.

Wie fügt sich die Landarztquote in den bundesweiten Master- plan Medizinstudium ein?

Im Masterplan Medizinstudium wird die Landarztquote selbst nicht explizit genannt, sehr wohl aber die Erhöhung der Sichtbarkeit des Faches Allgemeinmedizin, um durch Erfahrungen im ambulanten Versorgungskontext die Lust und das Interesse an dieser Tätigkeit zu unterstützen.

Frau Professor Kadmon, vielen Dank für das Gespräch!

Interview Markus Kreikle (KVB)

(14)

D

ie Festlegung einer ver- bindlichen Quote bei der Vergabe der Medizinstu- dienplätze sorgt in vielen Bundes- ländern für politische Debatten, zum Teil auch innerhalb von Regie- rungskoalitionen. Vorreiter bei der Einführung der Landarztquote ist Nordrhein-Westfalen.

Bereits im kommenden Winter- semester (2019/2020) werden hier 7,6 Prozent der Medizinstudien- plätze außerhalb des regulären Ver- gabeverfahrens vergeben. Diese

derzeit 145 „Landarzt-Studien- plätze“ gehen an Bewerber, die sich vertraglich verpflichten, nach Abschluss ihrer Aus- und Weiter- bildung für zehn Jahre in einer unter- versorgten Region als Hausarzt zu arbeiten. Nach dem Landarztgesetz NRW können sich Kandidaten mit

„Allgemeiner Hochschulzugangs- berechtigung nach deutschem Recht“ (Abitur) für die Zulassung zum Studiengang Medizin bewer- ben. Unter bestimmten Vorausset- zungen kann auch eine berufliche Qualifikation zum Hochschulzugang

berechtigen. In einem Vorauswahl- verfahren werden zunächst die Abiturnote und der Test für Medi- zinische Studiengänge und Zeiten einer einschlägigen Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit gewich- tet und mit Punktwerten versehen.

Für Bewerber mit den besten Punkt- werten folgen Auswahlgespräche.

Aus den Ergebnissen beider Bewer- bungsstufen wird eine Gesamt- rangliste gebildet. Ausgewählten Bewerbern wird ihr Studienort aus den zu vergebenden Studienplätzen zugeordnet. Die Einführung der

Seit der Veröffentlichung des Masterplans Medizinstudium 2020 im März 2017, der die Landarztquote als eine von mehreren Maßnahmen zur Sicherung des (haus)ärztlichen Nachwuchses aufgeführt hatte, haben neben Bayern nur vier weitere Bundesländer die Einführung der Landarztquote verbindlich beschlossen beziehungsweise im Landtag auf den Weg gebracht.

DIE LANDARZTQUOTE IM BUNDESVERGLEICH

Junge Menschen können in Bayern künftig auch ohne Einser-Abitur ihren Traum von einem Medizin-

studium ver- wirklichen, wenn sie die Bedingungen der Landarzt- quote erfüllen.

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Die Grafik gibt einen Überblick, wie heterogen das Thema Land- arztquote der- zeit in den ein- zelnen Bundes- ländern disku- tiert und umgesetzt wird.

Landarztquote ist in Nordrhein- Westfalen auf große Resonanz ge- stoßen. Bis zum 30. April dieses Jahres sind insgesamt 1.312 Be- werbungen eingegangen. Für das Sommersemester 2020 stehen den künftigen Medizinstudenten weite- re 25 Studienplätze zur Verfügung.

Auch in Rheinland-Pfalz soll es ab dem Wintersemester 2020/2021 die Landarztquote im Medizinstu- dium geben. Der vom rheinland- pfälzischen Kabinett im August beschlossene Gesetzentwurf mit dem Ziel der Sicherstellung der ärztlichen Grundversorgung wurde im September vom Landtag in Mainz verabschiedet. Damit soll nicht nur die hausärztliche Versor- gung in den ländlichen Regionen des Bundeslands, sondern auch der Nachwuchs im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) sicher- gestellt werden. 6,3 Prozent der Medizinstudienplätze werden pro Semester über eine Vorabquote vergeben. Bei zurzeit 215 Medizin- studienplätzen pro Semester be- deutet dies, dass pro Semester insgesamt 13 Studierende auch ohne Einser-Abitur über die Land- arztquote ein Medizinstudium be- ginnen können. Im ÖGD beträgt die Quote 1,5 Prozent. Das sind aktuell etwa drei Studienplätze pro Semester.

Im September 2019 hat auch Sachsen-Anhalt eine Landarzt- quote beschlossen. Mit fünf Pro- zent betrifft die Quote pro Semes- ter insgesamt 20 Studienplätze.

Eingeführt werden soll sie zum Wintersemester 2020/2021.

Ab dem Wintersemester 2021/2022 soll auch in Mecklenburg-Vorpom- mern die Möglichkeit für Medizin- studenten bestehen, über eine Quo- te das Medizinstudium zu beginnen.

Dafür hat die rot-schwarze Landes- regierung Anfang September ein

entsprechendes Gesetz in den Land- tag eingebracht. Der Gesetzesent- wurf befand sich bei Redaktions- schluss in der Verbandsanhörung.

In Schleswig-Holstein ist die Ein- führung der Landarztquote zwar im Koalitionsvertrag verankert, es fand sich jedoch noch kein mehr- heitsfähiger Kompromiss für einen entsprechenden Gesetzesvorschlag.

Ähnlich verhält es sich in Hessen, wo die Landarztquote zwar im Koalitionsvertrag steht, aber noch kein konkretes Gesetzgebungs- verfahren gestartet ist. Im Saarland ist die LAQ mittlerweile nach Aus- sagen der dortigen Landesregie- rung zwar geplant. Derzeit findet jedoch zunächst eine umfassende rechtliche Prüfung statt, ob und in welchem Umfang eine Einführung realistisch ist.

Während die Landarztquote in den beschriebenen Bundesländern be- reits konkrete Formen annimmt, ist die Diskussion in den anderen Ländern eher schwach ausgeprägt.

In den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg beispielsweise hat sich die Debatte um die Einführung der Quote sehr schnell wieder ge- legt. In Bremen dürfte dies neben der urbanen Struktur auch der Tat- sache geschuldet sein, dass der Zwei-Städte-Staat aktuell keine Medizinstudiengänge anbietet.

Brandenburg hingegen hat sich für seinen ganz eigenen Weg ent- schieden, um dem Ärztemangel in ländlichen Regionen entgegenzu- wirken. Mit der Gründung der pri- vaten „Medizinischen Hochschule Brandenburg Theodor Fontane“

und einem Modellstudiengang mit

Stand: Oktober 2019 LAQ: Landarztquote

LAQ im Koalitionsvertrag, Gesetzentwurf momentan nicht mehrheitsfähig

Einführung der LAQ voraussichtlich ab WS 21/22

Debatte um LAQ zurückgestellt keine LAQ, Gründung privater medizinischer Hochschule bislang keine LAQ LAQ 7,6 %

ab WS 19/20

LAQ 4,3 % ab WS 20/21

LAQ 5,6 - 5,8 % ab WS 20/21 Einführung der

LAQ wird geprüft

LAQ im Koalitions- vertrag, Umsetzung noch ungewiss Pattsituation,

bislang keine LAQ

LAQ 5 % ab WS 20/21 bislang keine LAQ

Pattsituation, bislang keine LAQ

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soll der Nachwuchs für das Land begeistert werden. Eine weitere staatliche Medizinische Hochschule an der Lausitz zum Wintersemester 2023/2024 ist laut Aussagen der Landesregierung in Planung.

In Sachsen hatte die dortige CDU Anfang des Jahres die Landarzt- quote ins Spiel gebracht, stieß da- bei aber auf Ablehnung durch den seinerzeitigen Koalitionspartner SPD. Hier wird angesichts der ver- gangenen Landtagswahl abzuwar- ten sein, welche Vorschläge zur Sicherung der ärztlichen Versor-

gung auf dem Land von der neuen Landesregierung eingebracht wer- den. Die Landtagswahl wird auch in Thüringen unter Umständen die Diskussion um die Einführung einer Landarztquote befeuern. Bisher war man ihr dort gegenüber eher skeptisch eingestellt.

In Baden-Württemberg und Nie- dersachsen herrscht eine Patt- situation mit unterschiedlichen Vorzeichen, ohne dass bereits konkrete Gesetzesvorhaben zu be- obachten wären: Während in Nieder-

führen möchte und Koalitionspart- ner CDU bremst, befürwortet die baden-württembergische CDU die Einführung der Quote, während sich dort der grüne Koalitions- partner dagegen ausgesprochen hat. In den betreffenden Bundes- ländern herrscht nun die Hoffnung, dass ein parteiübergreifender Kom- promiss gefunden werden kann.

Alles in allem zeigt sich also ein recht uneinheitliches Bild. Verant- wortlich für die kontroversen De- batten sind sicher auch die vorge- brachten Argumente der Kritiker

an der Landarztquote. Viele von ihnen sind davon überzeugt, dass die Lösung zur Bekämpfung des Ärztemangels nicht primär in vom Gesetzgeber vorgegebenen Quo- ten bestehen kann, die den allge- meinen Ärztemangel letztlich nur unterschiedlich verteilen. Sie for- dern stattdessen eine grundsätzli- che Erhöhung der Studienplätze für Humanmedizin.

Viele Studierende sehen zudem in der Quote einen unverhältnismäßi- gen Eingriff in das Recht auf freie

Aussicht, sich zu Beginn des Stu- diums unter Umständen für etwa zwanzig Jahre (Studium, Weiterbil- dung und anschließende „Pflicht- zeit“ auf dem Land) binden zu müssen, auf viele Studierende nicht gerade motivierend wirken dürfte. Andere unter ihnen sehen die Gefahr einer „Zwei-Klassen- Gesellschaft“ innerhalb des Stu- diums der Humanmedizin: Einer- seits wird befürchtet, dass Stu- denten mit entsprechender finan- zieller Absicherung letzten Endes die Möglichkeit eines „Freikaufs“

(durch Bezahlung der Vertrags- strafe) geboten wird. Andererseits wird vor einer Spaltung innerhalb der Studierendenschaft gewarnt, da einige Studenten regulär (durch

„Leistung“), andere hingegen „nur“

durch die Landarztquote zu ihrem Studienplatz gekommen sind.

Trotz dieser Kontroversen bleibt festzuhalten: In Nordrhein-Westfa- len, wo die Landarztquote bereits als reale Option existiert, scheinen die Bewerberzahlen dem ambitio- nierten politischen Projekt Recht zu geben. Befürworter erhoffen sich zudem eine Stärkung der Freiberuflichkeit junger Mediziner.

Die erhofften langfristigen positi- ven Effekte in der Bekämpfung des Ärztemangels in ländlichen Regionen sind aber noch abzuwar- ten. Es ist davon auszugehen, dass für die Zukunft eine Kombination verschiedener Maßnahmen sowie ein breiter politischer Konsens auf verschiedenen Ebenen notwendig sein werden, um das gemeinsame Ziel einer weiterhin hochwertigen Versorgung auf dem Land zu errei- chen.

Goran Todorovic, Dr. rer. pol. Matthias Fischer (beide KVB) Um per Land-

arztquote einen der begehrten Studienplätze zu erhalten, muss ein umfang- reiches Voraus- wahlverfahren

durchlaufen werden.

(17)

D

ie neuen Erstattungspau- schalen, auf die sich die KBV und der GKV-Spitzen- verband nach schwierigen Verhand- lungen ohne Schiedsamt einigen konnten, gelten ab dem 1. Januar 2020. Ursprünglich war vorgesehen, den Pauschalen-Anteil für den Kon- nektor bereits 2019 jedes Quartal um jeweils zehn Prozent zu senken.

Auf Wunsch der KBV wurde darauf verzichtet und die Verhandlungs- partner haben sich stattdessen auf eine höhere Absenkung zu Be- ginn des Jahres 2020 geeinigt. Da- mit werden die ursprünglich ge- planten sukzessiven Absenkungen der vier Quartale des Jahres 2019 nun auf einmal durchgeführt.

Neue Erstausstattungs- pauschalen ab 2020

Für TI-Installationen, die ab dem 1. Januar 2020 erfolgen, gelten folgende neue Regelungen:

„ Die Erstattungspauschale für Konnektoren wird von derzeit 1.547,- auf 1.014,- Euro gesenkt.

„ Die Pauschale für ein stationä- res Kartenterminal erhöht sich um 100,- auf 535,- Euro.

„ Praxen mit mehr als drei bis sechs Ärzten oder Psychothera- peuten (Vollzeitäquivalente), die Anspruch auf mehrere stationä- re Kartenterminals haben, erhal- ten seit dem Quartal 4/2018 den sogenannten Komplexitäts- zuschlag. Mit der neuen Verein- barung entfällt dieser Zuschlag ab Januar 2020.

Neue TI-Anwendungen:

Notfalldatenmanagement und eMedikationsplan Nach dem Versichertenstamm- datenmanagement (VSDM) kom- men die ersten medizinischen An- wendungen in die TI. Konkret sind dies das Notfalldatenmanagement (NFDM) und der eMedikationsplan (eMP). Wichtige Notfall relevante Daten, wie zum Beispiel Arznei- mittelallergien, Diagnosen oder Notfallkontaktdaten können auf Wunsch des Versicherten auf des- sen elektronischer Gesundheits- karte (eGK) gespeichert und abge- rufen werden. Der eMP ist die digi- tale Weiterentwicklung des bereits eingeführten bundeseinheitlichen Medikationsplans, der nun auf der eGK gespeichert werden kann, falls der Patient dies wünscht.

Das Anlegen, Anpassen und Lö- schen eines Notfalldatensatzes auf der eGK wird vergütet. Um das NFDM abrechnen zu können, be- nötigen Praxen neben den erforder- lichen Komponenten für den TI-An- schluss weitere Komponenten und Dienste: ein Update des Konnektors mit dem Konnektor-Modul NFDM, eventuell ein zusätzliches statio- näres Kartenterminal im Sprech- zimmer, einen elektronischen Heil- berufsausweis (eHBA) sowie ein NFDM-Update des Praxisverwal- tungssystems (PVS). Mit dem NFDM-Update des Konnektors und des PVS sind die Praxen auch für den eMP ausgestattet.

Neue Erstattungspauschalen für NFDM und eMP

Für die Vergütung der technischen Komponenten sind folgende Pau- schalen vorgesehen:

„ 530,- Euro einmalig für das Update des Konnektors und des PVS

„ Erhöhung der TI-Betriebskos- tenpauschale um zusätzlich 4,50 Euro pro Quartal

„ 535,- Euro je zusätzliches Karten- terminal (der Anspruch für ein zusätzliches Terminal basiert auf der Zahl der Betriebsstätten- fälle einer Praxis, je angefange- ne 625 Fälle pro Terminal).

„ Zusatzpauschale NFDM/eMP von 60,- Euro je angefangene 625 Betriebsstättenfälle (be- fristet bis 30. September 2020) Sobald Praxen die erforderlichen technischen Komponenten vorhal- ten und anwenden können, haben sie Anspruch auf Auszahlung der Pauschalen. Nach Angaben der In- dustrie stehen die Komponenten im Laufe des ersten Quartals 2020 zur Verfügung.

Wir informieren Sie rechtzeitig über Neuigkeiten zum NFDM und eMP sowie zur Auszahlung der neuen Pauschalen. Weitere Infor- mationen finden Sie unter www.

kvb.de/ti.

Julia Weißbrodt (KVB)

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben die Finanzierungsvereinbarung der Telematikinfrastruktur (TI) neu ver- handelt. Im Fokus standen die Erstattungspauschalen für den Konnektor und das stationäre Kartenterminal.

NEUE TI-PAUSCHALEN AB 2020

(18)

P

anik beim Benutzer breitet sich aus: Der Bildschirm ist gesperrt und eine Lösegeld- forderung wird angezeigt. Alle Ver- suche, das System wieder zu star- ten, scheitern. Das kann nicht nur Hobbynutzern, sondern auch Fir- men, Institutionen oder eben Arzt- praxen passieren.

Doch wie kann es überhaupt dazu kommen, dass das Praxisverwal- tungssystem (PVS) oder andere Rechner, Tablets oder Smartphones von Schadsoftware befallen werden?

Es gibt mehrere Wege, wie eine Schadsoftware auf das PVS gelan- gen kann. Beim Surfen im Inter- net gelangt man auf eine durch Schadsoftware infizierte Internet- seite. Die implementierte Schad- software wird ausgeführt und in- stalliert das schädliche Programm auf dem PVS.

Sehr häufig werden auch E-Mails mit Anhang als Transportweg für Schadsoftware verwendet. In der Mail werden „Aufmerksamkeit erregende“ Behauptungen auf- gestellt (zum Beispiel hohe Geld- forderungen oder Ähnliches) und der Nutzer öffnet die Datei im Anhang, hinter der sich dann eben nicht eine Rechnung verbirgt, son- dern eine sogenannte „ausführ-

bare Datei“. Diese wird dann auto- matisch gestartet und das PVS ist ab diesem Moment mit der Schad- software infiziert.

Es besteht aber auch die Gefahr, sich Schadsoftware über verseuch- te Downloads aus Chatrooms, Downloadportalen oder anderen Netzwerken einzufangen. Wenn dann versucht wird, das lustige Video oder das Musikstück zu star- ten, wird die Schadsoftware auf dem PVS installiert.

Computer beziehungsweise Browser sperrende Ransomware Häufig wird erst beim Neustart des PVS erkannt, dass es durch eine Schadsoftware infiziert wurde. An- stelle der Anmeldemaske erscheint ein Sperrbildschirm beispielsweise mit folgenden Meldungen:

„ Es wurden illegale Tätigkeiten des Nutzers im Internet regis- triert (urheberrechtlich ge- schützte Inhalte angesehen, Malware verbreitet usw.).

„ Den Verstoß hat eine Behörde registriert (Polizei, BSI, GEMA, Sonstige).

„ Das IT-System wurde komplett blockiert.

„ Durch Bezahlen einer Gebühr kann die Strafe beglichen werden.

„ Nach Eingang der Zahlung wird der Computer wieder freige- schaltet.

„ Die Zahlung soll beispielsweise über Bitcoin, Ukash Prepaid System erfolgen.

„ Gegebenenfalls wird die aktuel- le IP-Adresse oder ein Video- bild des Nutzers eingeblendet.

Hier muss man wissen, dass die angegebenen Organisationen nichts mit der Sperrung des PVS zu tun haben.

Verschlüsselungs-Ransomware - Cryptolocker

Auch hier erfolgt die Infizierung des PVS zumeist über die bereits beschriebenen Wege.

Während in den oben genannten Fällen die Schadsoftware aber nur behauptet, die Daten zu verschlüs- seln, führt ein Cryptolocker (der ebenfalls zur Familie der Ransom- ware gehört) die Verschlüsselung tatsächlich durch. Meistens wird ein besonderer Druck aufgebaut und ein Countdown am befallenen Gerät angezeigt. Wenn nicht inner- halb der meist vorgegebenen drei Tage gezahlt wird, löscht sich der Entschlüsselungscode auf dem Rechner der Täter automatisch. Die Daten können dann nicht mehr ent-

Praxisverwaltungssysteme sind in der Regel sehr gut gegen äußere Einflüsse wie zum Beispiel Wasserschaden, Virenbefall oder Ransomware geschützt.

Trotzdem erreichen die KV Bayerns im Quartal ein bis zwei Hinweise von Mitgliedern, dass ihr Praxisverwaltungssystem von einem Virus oder von Ransomware befallen wurde. Was dann zu tun ist, erklärt der folgende Artikel.

HACKER IM PRAXISCOMPUTER:

WAS TUN?

(19)

schlüsselt werden. Cryptolocker können auch angeschlossene an- dere Rechner im Netzwerk sowie weitere Festplatten verschlüsseln.

Unsere Empfehlungen, wenn ein Schadensfall eingetreten ist:

„ Fertigen Sie mit einer Digital- kamera Bilder vom Sperrbild- schirm. Am besten eines mit der Gesamtansicht und weitere Bilder mit einzelnen Details/

Texten. Das kann später für die genaue Einordnung der Ransom- ware wichtig sein.

„ Versuchen Sie nicht, Ihre Daten auf eigene Faust zu retten, so- fern Sie kein ausgewiesener IT-Experte mit Erfahrung auf diesem Gebiet sind. Lassen Sie das Gerät ausgeschaltet, bis ein versierter Experte die ge- eigneten Maßnahmen einleitet.

„ Informieren Sie unverzüglich Ihren Systembetreuer/PVS- Hersteller.

„ Wenn Ihr Systemhaus nach eige- ner Angabe keine Expertise auf diesem Gebiet nachweisen kann, fragen Sie nach, ob anderweitig Spezialisten bekannt sind.

„ Verschaffen Sie sich einen Über- blick, wer im Vorfeld das PVS genutzt hat und welche Inter- netseiten/sozialen Netze be- sucht wurden.

„ Klären Sie, ob Mailanhänge ge- öffnet wurden.

„ Zahlen Sie nicht. Uns ist kein einziger Fall bekannt, bei dem nach der Zahlung ein Entschlüs- selungscode zur Verfügung ge- stellt wurde.

„ Denken Sie daran, Patienten ab- zusagen, wenn für die Behand- lung/Diagnostik benötigte Ge- räte aufgrund des Schadens- falls nicht zur Verfügung stehen.

„ Informieren Sie die KV Bayerns, wenn Sie davon ausgehen müs- sen, dass Sie zunächst keine

Quartalsabrechnung fristgerecht erstellen/einreichen können.

„ Möglicherweise liegt eine Mel- depflicht nach Artikel 33 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor. Informieren Sie in diesem Fall das Bayerische Lan- desamt für Datenschutzaufsicht.

Auf der Internetseite www.lda.

bayern.de besteht die Möglich- keit, eine Datenpanne mittels Onlineformular zu melden.

„ Wenden Sie sich an die „Zen- trale Ansprechstelle Cybercrime - ZAC“ der Bayerischen Polizei.

Diese erreichen Sie unter der zentralen Rufnummer 0 89 / 12 12 - 33 00.

„ Viele nützliche Informationen finden Sie auch auf den folgen- den Internetseiten:

„ www.nomoreransome.org

„ www.bsi.de

„ www.bka.de

„ www.dieviren.de

„ www.golem.de

Damit es gar nicht erst zum Schadensfall kommt, empfeh- len wir Folgendes:

„ Halten Sie Betriebssystem, Browser, Software, Add-ons, Plug-Ins stets aktuell. Der erwei- terte Support für Windows 7

endet am 14. Januar 2020, der für Windows 8 am 10. Januar 2023.

„ Verwenden Sie ein aktuelles Antivirenprogramm.

„ Die Firewall muss aktuell sein.

„ Nutzen Sie automatische Update- funktionen der (Sicherheits)- Programme.

„ Machen Sie regelmäßig Back- ups und bewahren Sie diese getrennt vom Rechner auf. Nut- zen Sie mehrere Generationen.

Besser die Daten von drei Wo- chen verlieren, als alle Daten.

„ Prüfen Sie regelmäßig im Log,

ob das Backup funktioniert hat.

„ Prüfen Sie regelmäßig, ob Da- teien vom Backup zurückge- spielt werden können.

„ Begrenzen Sie Zugriffrechte.

Nicht jeder Nutzer benötigt Administratorenrechte.

„ Verwenden Sie sichere Pass- wörter. Das gilt für alle Nutzer.

„ Externe Datenträger (USB- Stick usw.) sollten stets als po- tenzielle Gefahrenquelle ange- sehen werden.

„ Regeln Sie den Internetzugang und den Umgang mit E-Mails und sozialen Netzwerken in Ihrer Praxis verbindlich.

Hubert Karl (KVB)

(20)

Persönliche Ziele des Praxisinhabers

Bevor Sie die Ziele Ihres Unter- nehmens definieren lohnt es sich, die zugrunde liegende Motivation für Ihr Handeln zu betrachten. Dies lässt sich vielleicht besser mit Bil- dern darstellen als mit Zahlen. Wie stellen Sie sich Ihr Leben in den nächsten Jahren vor? Was freut Sie an diesem Bild besonders? Was macht Ihnen Angst? So wird auch klar, was Sie benötigen, um Ihrem Wunschbild näher zu kommen und den Gefahren entgegenzuwirken.

Letztendlich sollte die Tätigkeit in der eigenen Praxis genau diesem Zweck dienen und ein möglichst harmonisches Teilstück Ihres Le- bensentwurfs bilden. Als Praxis- inhaber bestimmen Sie, wie viele Ressourcen (Zeit, Lebenskraft, fi- nanzielles Risiko) Sie bereit sind einzusetzen und welchen Nutzen Sie im Gegenzug erwarten.

Unternehmensziele

Im nächsten Schritt sollten Sie ge- nauer beschreiben, was Sie durch Ihre unternehmerische Tätigkeit erreichen möchten. Legen Sie fest, wie viel Gewinn erwirtschaftet werden soll und welche anderen Faktoren Ihnen wichtig sind. Wol-

len Sie einen bestimmten Qualitäts- standard für die Patientenversor- gung definieren oder für die Zu- friedenheit Ihrer Mitarbeiter? Ein interessanter Ansatz wäre, eine Balance zwischen eingesetzten Ressourcen und resultierendem Nutzen für Sie, Ihre Patienten und Ihre Mitarbeiter zu finden. Je nach Gewichtung dieser Faktoren kön- nen Sie unterschiedliche Unter- nehmensziele festlegen, auf deren Basis sich die Marschroute für die nächsten Jahre sowie immer kon- kretere Teilziele definieren lassen.

Ab diesem Punkt können Sie die Mitarbeiter mit ins Boot holen. Die Unternehmensziele müssen trans- parent gemacht werden, jeder Mitarbeiter sollte diese verstan- den haben. Ein tieferes Verständ- nis für die Unternehmensstrategie wird die Identifikation mit dem Unternehmen steigern. Gleichzei- tig werden engagiertere Mitarbei- ter von sich aus versuchen, die Strategie zu begreifen und sogar Impulse für deren Ausgestaltung geben. Spätestens bei dem Her- unterbrechen der Unternehmens- ziele auf die Teams und Mitarbei- ter wäre eine Partizipation jedes einzelnen (zum Beispiel im Rah- men eines gemeinsamen Work- shops) wünschenswert.

Ziele des Mitarbeiters Nun können Sie in vertraulichen Gesprächen mit jedem Mitarbeiter ein individuelles Paket an Zielen zusammenstellen. Neben Zielen, die alle Mitarbeiter gleichermaßen erfüllen sollen, können Sie ihm konkrete Aufgaben delegieren und die eigenverantwortliche Zielerfül- lung vereinbaren. Auch persönli- che Entwicklungsziele können festgelegt werden, zum Beispiel der erfolgreiche Besuch einer Fortbildung oder Verhaltensände- rungen im Umgang mit Patienten.

Hierbei wird klar, dass der Mit- arbeiter seinen ganz eigenen Satz an persönlichen Interessen und Zielen mitbringt und ein Kompro- miss zwischen diesen und den Unternehmenszielen gefunden werden muss. Dies fällt leichter, je mehr der Mitarbeiter schon bei der Definition der Unternehmens- ziele mitwirken konnte. Außerdem sollte jeder Mitarbeiter sich vorab Gedanken über seine eigenen per- sönlichen Ziele machen und diese möglichst klar definieren. Gemein- samkeiten und Kompromisse kön- nen so gefunden, Konfliktfälle wei- ter diskutiert werden. Hier lohnt es sich, auch Zeit für weitere Ge- spräche einzuplanen.

Zielvereinbarungen sind weit mehr als ein kurzfristiges Anreiz- und Belohnungs- system. Mit der richtigen Vorbereitung sind sie eines Ihrer wichtigsten Führungs- instrumente. Sie zeigen dem Einzelnen, welchen Beitrag er zum Unternehmens- erfolg leisten soll. Sie zeigen den Teams, wie ihre Leistungen ineinandergreifen und sich ergänzen. Und sie zeigen allen Mitarbeitern, was sie gemeinsam im nächsten Jahr erreichen werden.

MITARBEITERZIELE FÜR KLARHEIT

UND MOTIVATION IN DER PRAXIS

(21)

Die Formulie- rung von Zielen gibt Praxisinha- bern und Mit- arbeitern die nötige Klarheit.

Die vereinbarten Ziele sollen spä- ter auch einer kritischen Prüfung standhalten können und Klarheit über die erbrachte Leistung bringen.

Deshalb bietet sich für die Formu- lierung die sogenannte

SMART-Formel an.

Spezifisch: Die Ziele werden klar und unmissverständlich definiert.

Messbar: Die Ergebnisse sind messbar, der Zielerreichungsgrad ist klar ermittelbar.

Akzeptiert: Die Ziele sind for- dernd, aber realistisch.

Relevant: Die Ergebnisse sind re- levant für den Unternehmenserfolg.

Terminiert: Die Zeit zur Erreichung der Ziele ist festgelegt.

Die Formulierung der Ziele bringt dem Mitarbeiter eine weitere wichtige Klarheit, die er benötigt, um in seinem Aufgabenbereich eigenverantwortlich arbeiten zu können. Sie zeigen ihm, in welchem Bereich die knappen Ressourcen des Unternehmens einzusetzen sind. Jeder Ressourceneinsatz muss nun vor der Fragestellung bestehen, ob er zur Erreichung der Ziele in ausreichendem Maße beiträgt.

Sollte es Probleme bei der Messbar- keit eines Ziels geben, so kann dies ein Hinweis darauf sein, dass dieses noch nicht klar genug auf die tägli- che Arbeit des Mitarbeiters her- untergebrochen wurde. Lassen sich tatsächlich keine ausreichend messbaren Kriterien finden, dann können Sie sich im Gespräch dar- auf einigen, wie Sie bei der Erfolgs- messung vorgehen wollen. Je weni- ger Sie beide sich auf einen mögli- chen Zielerreichungsbonus fokus- sieren, desto leichter fallen solche Abweichungen von den Standard- zielen.

Sie können zudem Teamziele defi- nieren, für deren Erreichung der Mitarbeiter auf die gemeinsame Anstrengung aller Teammitglieder angewiesen ist. Dies kann den Teamzusammenhalt fördern – auch wenn sich hierdurch zwischenzeit- lich Spannungen und Diskussions- bedarf ergeben mögen.

Ein sehr motivierender Ansatz wä- re, im Zielvereinbarungsgespräch das gemeinsame Bild der Zusam- menarbeit im nächsten Jahr zu entwerfen. Mit positiven und akti- ven Formulierungen wird die Arbeit des Mitarbeiters beschrieben. Die Ziele dienen nun mehr der Konkre- tisierung Ihres Bildes und können auch qualitative Inhalte leichter transportieren.

Zielerreichung besprechen Nehmen Sie sich ebenso Zeit für die Vorbereitung und Durchfüh- rung der vertraulichen Zielerrei- chungsgespräche. Dies kann kaum aus dem Stegreif durch Betrach- tung des Ist-Standes gelingen. Viel- mehr ist es eine Zusammenfas-

sung Ihrer laufenden Beobachtun- gen innerhalb der Zielerreichungs- periode. Konnten die vereinbarten Ziele zu 100 Prozent erreicht oder sogar übertroffen werden? Sieht es nun wirklich so aus, wie Sie bei- de es sich ausgemalt hatten? Falls nicht, wie weit sind Sie davon ent- fernt? Waren die gesteckten Ziele nicht realistisch oder sind sie be- reits durch neue Rahmenbedingun- gen überholt? Warum konnte nicht rechtzeitig korrigiert werden? Ist dies ein Versäumnis des Mitarbei- ters gewesen? Letztendlich muss sich hier auch die Führungskraft kritisch hinterfragen. Hier zeigt sich, dass es nicht bei zwei punktuellen Gesprächen bleiben sollte. Die kontinuierliche Zielverfolgung und -korrektur wird mit der Zeit zu einem regelmäßigen Bestandteil Ihrer Arbeit. Im gleichen Zuge tritt die Nichterreichung von Zielen zuneh- mend in den Hintergrund. So kann auch die Bedeutung des Zielerrei- chungsbonus zurückgehen zuguns- ten partizipativer Motivatoren.

Stephan Haniffa (KVB)

Referenzen

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