• Keine Ergebnisse gefunden

Bundesinteressen in ausgegliederten Unternehmen/Vereinen vertreten

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Bundesinteressen in ausgegliederten Unternehmen/Vereinen vertreten"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Public Management und Governance, Bildungsprogramm 2020

PM 103

Bundesinteressen in ausgegliederten Unternehmen/Vereinen vertreten

Inhalt und Ziele

In dieser Praxiswerkstatt erarbeiten die Teilnehmenden Grundlagen, Methoden und Instrumente, die es ihnen ermöglichen oder erleichtern, die Eigentümer- bzw.

Gewährleistungsinteressen des Bundes in ausgegliederten Unternehmen bzw. bei einer Leistungserbringung in ausgelagerten Einheiten zu vertreten. Dazu erfolgt insbesondere ein Methodentransfer zwischen den Vortragenden und den Teilnehmenden sowie zwischen den Teilnehmenden selbst.

Detailziele der Praxiswerkstatt:

• Reflektieren der Grundlagen des Beteiligungs- und Gewährleistungsmanagements

• Herausarbeiten der zentralen Punkte einer erfolgreichen Interessenwahrnehmung

• Kennenlernen von Beispielen, die für die eigene Praxis reflektiert werden

• Aneignen eines Sets an Erfahrungen und Instrumenten für die eigene Praxis

Schwerpunkte:

• Grundlagen des Beteiligungs- und Gewährleistungsmanagements

• Worauf kommt es an? – Klarer Auftrag / klare Ziele, Berichtswesen,

Einflussmöglichkeiten in den Organsitzungen, Richtlinien/Konzept zum Beteiligungs- und Gewährleistungsmanagement

• Rechtliche Möglichkeiten bei der Vertretung von Interessen des Eigentümers oder des Gewährleisters

• Beteiligungsmanagement am Beispiel des BMF – Interessen materiell und rechtlich vertreten

• Werkstatt „Instrumente und Methoden für die eigene Praxis“

Lernmethode

Theorie-Input, Praxisbeispiele, Reflexion

Zielgruppe

Mitarbeitende mit Leitungsverantwortung, die den Bund in ausgegliederten Unternehmen/Vereinen vertreten; Mitarbeitende im Beteiligungs- bzw.

Gewährleistungsmanagement

(2)

Public Management und Governance, Bildungsprogramm 2020

Trainerin und Trainer

Herr Mag. Peter Biwald, KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung Frau Mag. Angelika Mittendorfer, MBA, Bundesministerium für Finanzen

Zeit & Ort

Dauer: 1 Tag

Seminarnummer: PM 103

Termin: 24. November 2020

Ort: Schloss Laudon

Organisation

In Verantwortung von: Frau Mag. Sandra Rauecker-Grillitsch Sekretariat: Frau Nedeljka Haag

Über die Trainerin und den Trainer Mag. Peter Biwald

KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung, Geschäftsführer; Berater und Trainer. Studium der Betriebswirtschaft; Lektor an der FH Campus Wien und der Donau-Universität Krems.

Arbeitsschwerpunkte: Einführung betriebswirtschaftlicher Instrumente (Kostenrechnung, Controlling, BSC), Kennzahlenvergleiche, Finanzwirtschaft, Haushaltskonsolidierung, Bürgerbüro, Sozialplanung.

biwald@kdz.or.at

Mag. Angelika Mittendorfer, MBA

Bundesministerium für Finanzen, Referentin in der Fachabteilung Beteiligungen und Liegenschaften.

angelika.mittendorfer@bmf.gv.at

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

© Deutsches Institut für Entwicklungspolitik, Die aktuelle Kolumne, 25.05.2009 www.die-gdi.de?. Die aktuelle Kolumne

weites Forschungsprojekt zeigte, dass Ausschrei- bungs- und Quotenmodelle wie sie in Großbri- tannien und den Niederlanden verbreitet waren, weder zu einem nennenswerten Ausbau der

Bei einer überhöhten oralen Dosis jedoch ist die Kapazität der Leber während dieser ersten Passage rasch erschöpft und ein entsprechender Teil des Nalo- xons gelangt unverändert in

Roland Schneider, Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport. Zeit

In einigen Bereichen ermöglicht das Standardkostenmodell eine einfache Abschätzung, vielfach ist aber eine separate Abschätzung notwendig, die später auch Gegenstand einer

Deswegen kann Michael Schick Immobilien Ihre Immobilie auch erst nach einer Besichtigung seriös bewerten.. WAS IST BEI DER ANLAGEN-BEWERTUNG ZU

Wird der Wert eines Mehrfamilienhauses zum Beispiel durch eine starke Mieterfluktuation geschmälert, kann dieser das feststellen“, sagt Jürgen Michael Schick, Inhaber von

Eine derartige „Vorauswahl“ ist aber nur dann möglich, wenn es sich bei den Kriterien, anhand deren sie getroffen wird, um Merkmale handelt, de- ren Nichterfüllung einen Bewerber