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VA-211215-SOP-SI-RL-Umsetzung-STIKO-Empfehlungen

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Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns  Kontakt zu Ihrem Beratungscenter  www.kvb.de/verordnungen

LANR : «LANR»

Arzneimittel

Stand: 15. Dezember 2021

iStockphoto.com/deliormanli

Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL):

Umsetzung der STIKO-Empfehlungen vom August 2021

Der Gemeinsame Bundesausschuss beschloss die Schutzimpfungs-Richtlinie zu ändern.

Der Beschluss trat am 15. Dezember 2021 in Kraft.

Änderungen im Richtlinientext der SI-RL

Die Änderung in § 11 Abs. 2 dient der Klarstellung, dass ein Anspruch auf eine Nachholung von Impfungen bis zum 18. Lebensjahr nur in denen Fällen besteht, in denen sich aus An- lage 1 nichts Anderes ergibt. Hintergrund hierfür ist, dass die STIKO für einzelne Impfungen die Nachholung nur bis zu einem bestimmten Alter vorsieht und dies auch entsprechend in der SI-RL durch Änderungen in Anlage 1 Berücksichtigung finden soll.

Änderungen in Anlage 1 (Indikationen und Hinweise zur Umsetzung)

 In Bezug auf die Grundimmunisierung gegen Haemophilus influenzae Typ b (Hib) wird unter Berücksichtigung der STIKO-Empfehlungen in den Hinweisen zur Umset- zung klargestellt, dass abweichend von § 11 Absatz 2 eine Nachholimpfung nur bis zum Alter von 4 Jahren erfolgt.

 In Bezug auf die Grundimmunisierung gegen Pneumokokken wird unter Berücksich- tigung der STIKO-Empfehlungen in den Hinweisen zur Umsetzung klargestellt, dass abweichend von § 11 Absatz 2 eine Nachholimpfung nur bis zum Alter von 24 Mona- ten erfolgt.

 In Bezug auf die Impfung gegen Poliomyelitis wird entsprechend den STIKO-Emp- fehlungen der Hinweis, dass nicht dokumentierte Impfungen der Grundimmunisierung nachgeholt werden sollen, auch bei unvollständigem Impfstatuts oder aufgrund beruf- licher Indikation übernommen. Ist bei einer nicht dokumentierten Impfung aufgrund anamnestischer Angaben davon auszugehen, dass die Impfung tatsächlich bereits erfolgt ist, sollte allerdings durch Sie zunächst versucht werden, die Informationen zu früher durchgeführten Impfungen aus ärztlichen Unterlagen zu ermitteln und ggf. auf dieser Basis die fehlende Dokumentation zu ergänzen.

(2)

Verordnung Aktuell – Arzneimittel 15. Dezember 2021

Seite 2

Änderungen in Anlage 2 (Dokumentationsschlüssel für Impfungen)

Die Änderungen in den Zeilen Haemophilus influenzae Typ b (Standardimpfung) und Pneumokokken Konjugatimpfstoff (Standardimpfung) erfolgen unter Berücksichtigung der jeweiligen Altersgrenzen für Nachholimpfungen entsprechend den STIKO-Empfehlungen und dienen der Klarstellung.

Ansprechpartner für Verordnungsfragen stehen Ihnen - als Mitglied der KVB - unter 0 89 / 5 70 93 - 4 00 30 zur Verfügung. Oder Sie hinterlassen uns über Ihr Beratungscenter unter https://www.kvb.de/service/beratung/beratungscenter/ einen Rückrufwunsch.

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