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mehr ist, könnte das „restli- che Auto" glatt Gefahr lau- fen, nicht mehr genügend be- achtet zu werden. Doch damit täte man dem jüngsten Sprößling der Audi-Familie wahrlich Unrecht. Den Ingol- städtern ist mit dem A 8 näm- lich ein Fahrzeug gelungen, das mit der Summe seiner Ei- genschaften glänzt. Beim De- sign waren die Konstrukteure augenfällig um eine klassisch- elegante Linie bemüht. Das Auto wirkt bei einer Gesamt- länge von 5,03 Metern ausge- sprochen dynamisch und bie- tet den Insassen reichlich Platz — vor allem auf den hinteren Bänken.
Die Innen- und Serienaus- stattung entspricht dem, was von Automobilen dieser Ka- tegorie erwartet werden kann: von dem aufwendigen Belüftungs- und Heizungssy- stem mit getrennter Tempe- raturregelung für Fahrer und Beifahrer bis hin zur Dieb- stahlwarnanlage und einem ABS mit elektronischer Bremskraftverteilung und Differentialsperre. Bestnoten verdient sich der Audi A 8 zu- dem für seinen ausgespro- chen hohen Fahrkomfort und den sehr niedrigen Geräusch- pegel, den er unterwegs ent- wickelt.
Für beides ist wiederum die Aluminium-Karosserie, aber auch das neu entwickel- te Fahrwerk verantwortlich.
Der A 8 verfügt über eine Vierlenker-Vorderachse und eine sogenannte Trapezlen- ker-Hinterachse, eine Kombi- nation, die es erstmals bei frontangetriebenen Fahrzeu- gen in dieser Form gibt.
Zwei Varianten stehen zur Wahl: der A 8 mit 2,8-Li- ter V6-Motor und einer Lei- stung von 128 kW (174 PS) sowie der A 8 mit 4,2-Liter V8-Motor und 220 kW (300 PS). Der Sechszylinder wartet mit vergleichsweise günstigen Verbrauchswerten zwischen 7,2 Litern bei konstant 90 km/h und 12,8 Litern im Stadtzyklus auf. Die größere Ausgabe, der Achtzylinder, benötigt nach Werksangaben bei konstant 90 km/h 8,2 Liter und im Stadtzyklus 16,5 Liter.
Beide Modelle verfügen über eine starke Durchzugs kraft und Spitzengeschwin- digkeiten, die eher eine theo- retische Aussagekraft haben:
Während der Sechszylinder mit einer Höchstgeschwindig- keit von 228 km/h angegeben wird, könnte der Achtzylinder noch sehr viel schneller, als man ihn läßt. Bei Tempo 250 wird der Motor elektronisch abgeregelt — so, wie das bei den meisten Oberklasse-Li- mousinen der Fall ist.
Wer kauft nun solche Au- tos? Audi selbst sagt dazu:
„Ein sehr kleiner Kunden- kreis, der in seinem Lebens- umfeld auf Individualität, zu- kunftsträchtige Technik so- wie auf ein besonderes Maß an Sicherheit und Komfort nicht verzichten will."
Derartige Limousinen ha- ben einen Marktanteil von le- diglich 0,7 Prozent an der ge- samten Weltproduktion — und sie haben natürlich ihren Preis. So kostet der Audi A 8 in der V6-Ausführung 79 600 DM und der A 8 als Achtzy- linder 109 900 DM jeweils einschließlich Mehrwertsteu- er. Die Markteinführung des Audi A 8 ist für Mitte Juni vorgesehen. JM
Grüner Pfeil
Auch bei Rot rechts abbiegen
Der grüne Pfeil, der das Rechtsabbiegen auch bei ro- ter Ampel erlaubt, kann ab dem 1. März 1994 auch in Westdeutschland eingeführt werden. Bundesverkehrsmi- nister Wissmann: „Es liegt jetzt an den Ländern und Ge- meinden, nach den örtlichen Gegebenheiten Ampeln mit grünen Pfeilen auszustatten."
Die neue Regelung sieht vor, daß das Abbiegen nach rechts auch bei roter Ampel erlaubt ist, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit dem grünen Pfeil auf schwarzem Grund ange- bracht ist. Das Abbiegen darf allerdings nur vom rechten Fahrstreifen aus erfolgen, und im Gegensatz zur frühe- ren Regelung in der DDR muß der Fahrer vor dem Ab- biegen unbedingt anhalten.
Damit soll sichergestellt wer- den, daß der freigegebene, querende Verkehr nicht be- hindert wird.
Der Einführung der
„Grün-Pfeil-Regelung" auch
in Westdeutschland war eine Untersuchung der Bundesan- stalt für Straßenwesen vor- ausgegangen. Dabei wurde festgestellt, daß sich die Lei- stungsfähigkeit der Verkehrs- wege durch die Neuerung für die alten Bundesländer an ge- eigneten Knotenpunkten er- höhen läßt. Von den Rechts- abbiegern werden vor allem die Umschaltzeiten genutzt, in denen der querende Ver- kehr bereits angehalten, die Verkehrsrichtung für den Rechtsabbieger aber noch nicht freigegeben ist. Da- durch hilft die Vorschrift, auch bei stärkerer Verkehrs- frequenz den Verkehrsfluß zu fördern.
Übrigens: Neue Regelun- gen verlangen hierzulande zu- gleich auch neue „Bußgeldre- geln". Der Bußgeldkatalog wurde entsprechend ergänzt:
Wer beim Rechtsabbiegen bei Grünpfeil den Fahrzeugver- kehr gefährdet oder den Fuß- gänger- und Fahrradverkehr behindert, muß mit einem Bußgeld in Höhe von 120 DM rechnen. Die Gefährdung des Fußgänger- oder Fahrradver- kehrs auf Radwegfurten ist mit einem Bußgeld von 150 DM belegt. EB
Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 15, 15. April 1994 (71) A-1071