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Die Liegenschaft an der Mittelstrasse 43 soll künftig als Institutsgebäude für unterschiedliche Organisationseinheiten der Universität Bern zur Verfügung stehen

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VORTRAG

der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern

an den Regierungsrat

zu Handen des Grossen Rates

BERN / UNIVERSITÄT

INSTANDSETZUNG MITTELSTRASSE 43

PROJEKTIERUNGS- UND MEHRJÄHRIGER VERPFLICHTUNGSKREDIT

1 ZUSAMMENFASSUNG

Mit GRB Nr. 0100 vom 9. Juni 2011 hat der Grosse Rat den Kauf zweier Liegenschaften der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) in Bern für eine Nutzung durch die Universität geneh- migt. Dies mit der Auflage, dass die gebundenen und neuen Ausgaben für die Gesamtsanie- rung der beiden Liegenschaften gesamthaft maximal 54 Mio. Franken betragen dürfen.

Die beiden Verwaltungsliegenschaften befinden sich an hervorragender Lage an der Hoch- schulstrasse 6 und an der Mittelstrasse 43 im Berner Länggassquartier, wo sich der grösste Teil der übrigen Universitätsgebäude befindet. Nutzen und Gefahr werden am 31. Dezember 2014 an den Kanton übergehen.

Die Liegenschaft an der Mittelstrasse 43 soll künftig als Institutsgebäude für unterschiedliche Organisationseinheiten der Universität Bern zur Verfügung stehen. Sie ist im Vergleich zur Liegenschaft an der Hochschulstrasse 6 in einem vergleichsweise schlechteren Zustand, was bei der Kaufpreisbildung berücksichtigt wurde. Das Sanierungs- und Umbaukonzept geht da- her von einer verhältnismässig hohen Eingriffstiefe aus und schliesst insbesondere auch Massnahmen zur Erhöhung der Erdbebensicherheit und zur Verbesserung der Energieeffi- zienz ein. Um eine hohe Nutzungsflexibilität zu gewährleisten, sollen möglichst nutzungsneut- rale Raumstrukturen angeboten werden. Mit dem beantragten Projektierungskredit von Fr. 5’180'000.-- soll das Vorhaben bis zur Ausführungsreife projektiert werden.

Für die Gesamtinvestition (Kauf und Instandsetzung) kann mit einem Beitrag des Bundes ge- rechnet werden.

Aufgrund der aktuellen Marktlage konnte die Kreditsumme nach dem Antragsbeschluss des Regierungsrates vom 24. Oktober 2012 (RRB 1503/2012) reduziert werden. Der Regierungs- rat hat am 19. Dezember 2012 den vorliegenden, aktualisierten Kreditantrag beschlossen.

Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung und ist im Amtsblatt des Kan- tons Bern zu veröffentlichen.

2 RECHTSGRUNDLAGEN

−−−− Bundesgesetz vom 8. Oktober 1999 über die Förderung der Universitäten und die Zu- sammenarbeit im Hochschulbereich (Universitätsförderungsgesetz UFG; SR 414.20)

−−−− Gesetz vom 5. September 1996 über die Universität (UniG; BSG 436.11, in der revidierten Fassung ab 1. Januar 2013), Art. 62 und 63

−−−− Gesetz vom 20. Juni 1995 über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (OrG; BSG 152.01), Art. 33

−−−− Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-,

Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191), Art. 14

−−−− Gesetz vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG;

BSG 620.0), Art. 42 ff.

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−−−− Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLV; BSG 621.1), Art 136 ff.

3 BESCHREIBUNG DES GESCHÄFTS 3.1 Ausgangslage

Die Universität Bern verfolgt unter der im Jahr 2004 im kantonalen Richtplan aufgenommenen

"Strategie 3012" eine Konzentration ihrer Infrastruktur auf drei räumliche Schwerpunkte im Uni- versitätsquartier: die vordere, die mittlere und die hintere Länggasse. Als vierter Schwerpunkt kommt das Inselareal für den Bereich der klinischen Medizin dazu. Das Gebäude Mittelstrasse 43 ist ein weiterer Schritt bei der Umsetzung der raumplanerischen Strategie und stellt eine ideale Ergänzung zu den bestehenden Schwerpunktstandorten dar, die allesamt in wenigen Gehminuten erreichbar sind.

Übersichtsplan der strategischen Schwerpunkte der Universität Bern

3.1.1 Nutzungen

Die Liegenschaft Mittelstrasse 43 soll als polyvalentes Institutsgebäude konzipiert werden, das grundsätzlich für die Aufnahme diverser Betriebseinheiten aus mehreren Fakultäten der Uni- versität Bern geeignet ist. Deshalb sollen möglichst vielfältig nutzbare Raumstrukturen ange- boten werden.

Um hohe betriebliche und räumliche Synergien auszuschöpfen, werden verwandte Organisati- onseinheiten mit vergleichbaren Nutzungsanforderungen in Clustern (Bereichen) zusammen- gefasst. Für die Erstbelegung sind folgende Nutzungscluster vorgesehen:

– Cluster für Kunst / Kultur / Archäologie

– Cluster für Nachhaltigkeit / Umwelt / Gesellschaft – Cluster für Medizin

Dass verschiedene Organisationseinheiten an einem Standort zusammengeführt werden, hat betrieblich, räumlich und finanziell ein hohes Synergiepotenzial. Der Zusammenzug gleicharti- ger Aktivitäten erlaubt insbesondere eine wesentlich effizientere Nutzung der Räumlichkeiten.

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Im Weiteren ist vorgesehen, eine zentrale Fachbereichsbibliothek für den Bereich Kunst / Kul- tur / Archäologie zu realisieren. Dabei wird die Integration von weiteren bestehenden Kleinbib- liotheken geprüft.

Der Bedarf an Unterrichtsinfrastruktur kann mit kleinen und mittleren Seminarräumen weitest- gehend abgedeckt werden. Hörsäle stehen in benachbarten Arealen zur Verfügung und sind nicht vorgesehen.

Die nach heutiger Erkenntnis vorgesehenen Nutzungen erlauben, eine strategische Bewirt- schaftungsfläche von rund 1'200 m2 Hauptnutzfläche (HNF) frei zu behalten. Diese disponible Bewirtschaftungsfläche an idealer Lage kann im Bedarfsfall für vorübergehende Entlastungen anderer Standorte oder für provisorische Lösungen eingesetzt werden. Damit können bei Engpässen kostspielige Zumieten vermieden werden.

3.1.2 Zu erwartende betriebliche Entwicklungen

Die Universität Bern ist in einer Wachstumsphase. Ein Blick auf die Entwicklung der wichtigs- ten Kennzahlen der letzten Jahre macht dies deutlich: Die Zahl der Studierenden hat sich in 10 Jahren um 40 % erhöht und die Personalressourcen sind um 21 % gestiegen. Der Flächenzu- wachs betrug aber nur rund 11 %. So entstanden grosse räumliche Engpässe.

Für das Jahr 2018, wenn die Liegenschaft Mittelstrasse 43 in Betrieb genommen werden soll, prognostiziert das Bundesamt für Statistik gegenüber 2011 einen weiteren Zuwachs der Stu- dierenden um rund 7 %. Das Sanierungs- und Umbaukonzept trägt dieser Entwicklung so weit möglich Rechnung, doch auch unter Berücksichtigung aller laufenden Infrastrukturprojekte für die Universität wird der Mehrbedarf voraussichtlich nicht ganz gedeckt werden können.

3.1.3 Aufgabe heutiger Standorte und Einsparungen

Viele der für die Mittelstrasse vorgesehenen Organisationseinheiten der Universität Bern sind heute in unökonomischen Kleinstandorten ausserhalb der Entwicklungsschwerpunkte einge- mietet. Einige der Mietobjekte sind nur bedingt geeignet und relativ teuer. Zudem sind nicht alle Mietverhältnisse langfristig gesichert.

Mit der Zusammenführung an der Mittelstrasse 43 können voraussichtlich zehn Mietobjekte mit jährlichen Gesamtmietkosten von rund Fr. 1,76 Mio. und einer Hauptnutzfläche von rund 6'500 m2 aufgegeben werden. Ferner kann eine kantonseigene Liegenschaft mit einem Wert von rund Fr. 0,95 Mio. (Betriebsbuchhaltung per 31. Januar 2010) und einer Hauptnutzfläche von rund 500 m2 verkauft oder an Dritte vermietet werden.

Das Einsparpotenzial von jährlich insgesamt Fr. 2,3 Mio., das im Vortrag zum GRB 0100/2011 (Kauf der zwei SBB-Liegenschaften) erwähnt wurde, beinhaltet auch Mietzinseinsparungen, die durch Umzüge von Organisationseinheiten an die Hochschulstrasse 6 erzielt werden. Die Angaben dazu werden im Vortrag zum Projektierungskredit Hochschulstrasse 6 enthalten sein.

Aus heutiger Sicht kann davon ausgegangen werden, dass die Einsparungen, wie geplant, realisiert werden.

3.2 Sanierungs- und Anpassungsbedarf

Anhand einer Gebäudeanalyse wurde der Sanierungs- und Anpassungsbedarf der Liegen- schaft im Einzelnen untersucht. Notwendig sind bauliche und strukturelle Eingriffe, Erneuerun- gen und Ergänzungen bei der Haustechnik, energetische Massnahmen und Erschliessungs- sowie Umgebungsarbeiten.

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3.3 Beschreibung des Projekts 3.3.1 Auswahlverfahren

Mit einer leistungsorientierten Evaluation soll im offenen Verfahren ein geeignetes Planerteam gesucht werden, das ein Projekt und den dazugehörenden Kostenvoranschlag erarbeitet und das Bewilligungsverfahren durchführt. Anschliessend werden die Ausschreibungen vorbereitet und die Ausführungsplanung erstellt.

3.3.2 Bestehende Liegenschaft

Ansicht Nord-West der Liegenschaft Mittelstrasse 43, Länggasse, Bern

Das frei stehende Verwaltungsgebäude mit einer Hauptnutzfläche von rund 10'100 m2 wurde 1903 im Auftrag der SBB erstellt. Der grosse, fünfgeschossige Sandsteinbau ist als Block- randbebauung mit einem zentralen und befahrbaren Innenhof konzipiert. Der ursprünglich niedrigere Nordflügel wurde 1944 aufgestockt. Im Jahr 1980 erfolgte ein teilweiser Dachaus- bau. Die Raumstrukturen sind für Büronutzungen und kleine bis mittlere Seminarräume gut geeignet, die wenigen Aussenräume sind rein funktional gestaltet.

Die Liegenschaft Mittelstrasse 43 liegt in einer speziellen "Zone für private Bauten und Anla- gen im allgemeinen Interesse" und ist von der Denkmalpflege als schützenswertes Objekt von kantonaler Bedeutung eingestuft. Das bestehende Gebäude ist sehr kompakt und bietet auf einer vergleichsweise kleinen Grundstücksfläche sehr viel Nutzungsraum, da die vorhandene Ausnützungsziffer von 1.2 bereits heute doppelt bis dreifach überschritten wird.

3.3.3 Geplante Massnahmen

Gemäss der im Jahr 2010 erstellten Gebäudeanalyse sind folgende Massnahmen geplant:

Bauliche und strukturelle Eingriffe:

– Verstärkung der Tragstruktur, um die Erdbebensicherheit zu gewährleisten – Ersatz einzelner Decken zur Aufnahme der vorgesehenen Nutzlasten

– Anpassung der Gebäudestruktur im Bereich der zentralen Fachbereichsbibliothek – Ergänzung der inneren Trennwände

– Demontage der durchgehenden Schrankfronten in den Korridoren – Instandsetzung der Dächer

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Haustechnische Anlagen:

– Teilweiser Ersatz und Ergänzung der Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen – Erneuerung der aus den 70er-Jahren stammenden sanitären Installationen

– Anpassung der Elektroinstallationen an die heutigen Anforderungen und Vorschriften – Ergänzung der bestehenden Brandmelde- und Sprinkleranlagen

– Erneuerung / Ersatz der Beleuchtungseinrichtungen Energetische Massnahmen:

– Ersatz der über 30 Jahre alten Fenster und Storen

– Einbau der inneren Wärmedämmung auf Böden, Wänden und Decken Erschliessung und Umgebungsarbeiten:

– Verbesserung des hindernisfreien Zugangs zum Gebäude

– Einbau einer zweiten Liftanlage, um die Vertikalerschliessung zu gewährleisten – Auffrischung / Ergänzung der bestehenden Umgebungsgestaltung

3.3.4 Termine

Folgende Grobtermine sind vorgesehen:

2012 Auswahlverfahren Planerteam 2013 Vor- und Bauprojekt

2014 Bewilligungsverfahren / Ausführungsplanung / Kreditantrag für die Ausführung 2015–2017 Bauausführung

2018 Inbetriebnahme

3.3.5 Nachhaltigkeit

Das Vorhaben entspricht den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung (RRB Nr. 1885 vom 26. Oktober 2006). Folgende Punkte stehen dabei im Vordergrund:

Gesellschaft:

Der Standort Mittelstrasse 43 ist für Mitarbeitende und Studierende mit den öffentlichen Ver- kehrsmitteln sehr gut erreichbar. Dank neutral nutzbaren Flächen und der Nähe zu den ande- ren Universitätsstandorten kann die Liegenschaft flexibel auf Veränderungen reagieren. Die Investition erfüllt die definierten, strategischen Entwicklungsschwerpunkte der Universität Bern und nützt deren Potential voll aus.

Wirtschaft:

Mit den vorgesehenen Instandsetzungsmassnahmen wird die Liegenschaft den aktuellen An- forderungen und Vorschriften entsprechen und die Gebrauchstauglichkeit wird mittel- bis lang- fristig sichergestellt. Die Investition sichert langfristig hohe Gebrauchswerte und berücksichtigt die Entwicklung und die Anforderungen der Universität Bern.

Umwelt:

Durch die gut erschlossenen Standorte wird die Mobilität klein gehalten. Mit geringem Res- sourcenverbrauch kann das Immobilienportfolio der Universität um rund 3'700 m2 Hauptnutz- fläche erweitert werden. Mit der vorgesehenen Aufrüstung der Liegenschaft Mittelstrasse 43 auf den Minergie-Standard wird eine hohe Energieeffizienz erreicht.

3.3.6 Alternativen und Folgen eines Verzichts

Der Grosse Rat hat den Kauf der Liegenschaft Mittelstrasse 43 am 9. Juni 2011 im Wissen um den Sanierungs- und Anpassungsbedarf für die geplante Nutzung durch die Universität bewil- ligt. Deshalb hat er für die Gesamtsanierung der beiden Liegenschaften – Mittelstrasse 43 und Hochschulstrasse 6 – ein Kostendach von 54 Mio. Franken festgesetzt.

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Wird das Gebäude Mittelstrasse 43 nicht saniert und nicht den gesetzlichen Vorschriften be- ziehungsweise Bedürfnissen der Universität Bern angepasst, kann die Liegenschaft nicht wie vorgesehen genutzt werden. Eine alternative Nutzung durch den Kanton kommt nicht in Be- tracht.

4 FINANZIELLE UND PERSONELLE AUSWIRKUNGEN 4.1 Kostenübersicht

Preisstand 1. April 2011 (Zeitpunkt der Genehmigung des Kaufgeschäfts durch den Grossen Rat), Hochbaupreisindex Espace Mittelland, 124.5 Punkte.

Kosten für die Projektierung bis zur Ausführungsreife Fr. 5’180'000.-- Bestehend aus:

– Bauprojekt, Kostenvoranschlag Fr. 2’000'000.-- – Bewilligungsverfahren, Ausschreibungen Fr. 1'580'000.--

– Ausführungsplanung Fr. 1'600'000.--

Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme Fr. 5'180'000.-- gemäss Art. 143 FLV

Zu bewilligender Projektierungskredit Fr. 5'180'000.--

Es handelt sich um einmalige neue Ausgaben gemäss Art. 46 und 48 Abs. 2 Bst. a FLG.

Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 54 Abs. 3 FLG und Art. 151 FLV).

An die Gesamtinvestition (Kauf und Instandsetzung) kann mit Bundesbeiträgen gerechnet werden. Das Subventionsgesuch für den Kauf wurde im November 2011 eingereicht. Das Sub- ventionsgesuch für die Instandsetzungsarbeiten kann erst im Jahr 2014 – nach Vorliegen ei- nes konkreten Projekts (Bauprojekt inkl. Kostenvoranschlag) – eingereicht werden. Verlässli- che Angaben zur Beitragshöhe sind erst danach möglich.

Für die Erarbeitung des Vorprojekts wird dem Regierungsrat ein separater Kreditantrag über voraussichtlich Fr. 770'000.-- unterbreitet. Der Ausführungskredit wird voraussichtlich im Jahr 2014 beim Grossen Rat beantragt.

4.2 Finanzierung

Das vorliegende Geschäft ist in der Voranschlags-, Aufgaben- und Finanzplanung der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion vorgesehen. Es handelt sich um einen Projektierungs- und mehrjährigen Verpflichtungskredit gemäss Art. 50 Abs. 3 FLG, der mit den in Ziffer 4 des Be- schlussentwurfs angegebenen Zahlungstranchen abgelöst wird. Vorbehalten bleibt die Ge- nehmigung der jährlichen Voranschläge.

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4.3 Ausführungskosten und personelle Auswirkungen 4.3.1 Instandsetzungskosten

Die Planungsarbeiten werden darauf ausgerichtet, dass die vom Grossen Rat definierte Kos- tenlimite von Fr. 54 Mio. eingehalten werden kann. Im jetzigen Stadium der Arbeiten wird von einer Grobaufteilung von Fr. 48 Mio. für die Instandsetzung Mittelstrasse 43 und Fr. 6. Mio. für das Projekt Hochschulstrasse 6 ausgegangen. Konkrete Zahlen werden erst nach Erarbeitung der beiden Vorprojekte (voraussichtlich im Sommer 2013) vorliegen.

4.3.2 Ausstattungskosten

Der vorgesehene Kostenanteil der Universität für nutzerspezifische Betriebseinrichtungen und Einrichtungen beträgt Fr. 3,7 Mio. Die Finanzierung wird über den Beitrag des Kantons Bern an die Universität sichergestellt.

4.3.3 Personelle Auswirkungen

Die Zusammenführung der verschiedenen bestehenden Institute am Standort Mittelstrasse 43 hat keine Auswirkung auf den Stellenplan der Universität Bern.

4.4 Wirtschaftlichkeit

Die Instandsetzung der Liegenschaft Mittelstrasse 43 ist im Vergleich zu einem Neubau we- sentlich günstiger. Basierend auf den Standard-Investitionskosten* des AGG würden die Kos- ten für einen vergleichbaren Neubau (ohne Landanteil) rund 85 Mio. Franken betragen. Dem- gegenüber machen die voraussichtlichen Gesamtkosten für den Kauf und die Instandsetzung Fr. 65,4 Mio. aus (ohne Landanteil). Der Kaupreis betrug Fr. 17.4 Mio.

*Als Standard-Investitionskosten dienen Flächenpauschalen (Fr./m2 Hauptnutzfläche), die alle Kosten für die Erstellung eines Gebäudes umfassen, mit Ausnahme der Kosten des Grundstückserwerbs und der Ausstattung sowie der Sonderaufwendungen, die separat aufgerechnet werden. Sie bilden die Kos- tenvorgaben bei Neu- und Umbauten. Die Werte werden laufend aktualisiert und beruhen auf der sys- tematischen Auswertung und Analyse von 43 vorbildlichen Bauten aus der ganzen Schweiz.

4.5 Folgekosten und Einsparungen

Mit der Zunahme der zur Verfügung stehenden Flächen werden der Universität Bern leicht höhere Betriebskosten für die Reinigung, den Unterhalt etc. anfallen. Im Übrigen entstehen keine Folgekosten.

Durch die Inbetriebnahme des Institutsgebäudes Mittelstrasse 43 können mehrere Mietobjekte aufgegeben und eine kantonseigene Liegenschaft verkauft oder an Dritte vermietet werden.

5 ANTRAG

Aus den dargelegten Gründen beantragen wir, dem beiliegenden Beschlussentwurf zuzustim- men.

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6 BEILAGE

Beschlussentwurf

Bern, 12. Dezember 2012 BAU-, VERKEHRS- UND

ENERGIEDIREKTION Die Direktorin

Barbara Egger-Jenzer, Regierungsrätin

Zusatzauskünfte erteilen:

- Kantonsbaumeisterin Drazenka Dragila-Salis Tel. 031 633 34 12 - Leiter Projektmanagement 2 / AGG Marcel Herzog Tel. 031 633 34 70 - Leiter Amt für Hochschulen / ERZ Jakob Locher Tel. 031 633 84 06

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