Beschluss 4/2017 des ABAS vom 7.12.2017 Seite 1 Begründung Einstufung von Mycoplasma caviae
Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe – ABAS – www.baua.de/abas
Begründung zur Einstufung von Mycoplasma caviae in Risikogruppe 1 mit der Kennzeichnung „ht+“ nach Biostoffverordnung
Beschluss 4/2017 des ABAS vom 7.12.2017:
Mycoplasma caviae wurde bisher in die Risikogruppe 2 eingruppiert. Es existieren bisher keine überzeugenden Nachweise, dass M. caviae humanpathogen sind. Lediglich ein Bericht zu einer subkutanen Infektion mit M. caviae bei einem Menschen aus dem Jahre 1970 ist dokumentiert. In dem Bericht wird eine unbeabsichtigte Infektion im Labor während der Arbeiten mit M. caviae-Stämmen beschrieben.
Die ursprüngliche Charakterisierung der Art basierte auf 7 Isolaten, die unabhängig voneinander aus Meerschweinchen isoliert wurden. Sechs der Isolate wurden aus Laborkontrolluntersuchungen augenscheinlich gesunder Tiere von vereinigten Züchtern gewonnen; ein weiteres Isolat wurde post mortem bei einer diagnostischen Autopsie eines Meerschweinchens mit einer Entzündung der Muskelschleimhaut der Gebärmutter (Metritis) gewonnen, von dem kein anderer Krankheitserreger isoliert werden konnte.
Mycoplasma caviae wird daher in die Risikogruppe 1 mit der Kennzeichnung „ht+“
herabgestuft.
ht+ : „In Einzelfällen als Krankheitserreger von Menschen und Wirbeltieren nachgewiesen oder vermutet, überwiegend bei erheblich abwehrgeminderten Menschen oder Tieren;
Identifizierung der Art oft nicht zuverlässig.“ (siehe TRBA 466)