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Vierter Ideenwettbewerb „Zu Hause alt werden“ eröffnet Kreisnachrichten

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Ausgabe 30/2015 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 21.07.2015

Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420, 54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

Kreisnachrichten

Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Vierter Ideenwettbewerb „Zu Hause alt werden“ eröffnet

Die Pflege zu Hause ist die tragende Säule des Sozialsy- stems. Etwa 70 Prozent der Pflegebedürftigen im Land- kreis werden im häuslichen Umfeld versorgt. Angehörige, ambulante Pflegedienste aber auch Nachbarn, Ortsgemein- den, Pfarreien oder Vereine tragen unermüdlich Sorge für diejenigen Mitbürger, die auf- grund ihres Alters oder einer Krankheit auf Unterstützung angewiesen sind.

In Ideenwettbewerben zeich- net der Landkreis regelmäßig Initiativen aus, die sich im be- sonderen Maße dafür einset- zen, dass auf Hilfe angewie- senen Senioren im Bedarfsfall auf Angebote der Unterstüt- zung zurückgreifen können.

Bislang konnten 25 soziale Dorfprojekte prämiert wer- den, die beispielhaft aufzei- gen, was alles möglich ist.

Am 9. Juli wurde nun der vierte Ideenwettbewerb durch Landrat Gregor Eibes im Wittlicher Kreishaus eröff- net: „Ich wünsche, dass sich

nach der heutigen Start- und Infoveranstaltung viele Initia- tiven und Akteure entschlie- ßen, sich mit ihren Projekten in unseren Ideenwettbewerb

„Zu Hause alt werden“ einzu- bringen. Denn die Vielfalt der Senioren unterstützenden An- geboten helfen uns, den de- mografischen Wandel zu mei- stern und machen unseren Landkreis damit für alle Alters- gruppen lebenswerter.“

Margot Hartung, Gemeindere- ferentin der Pfarreiengemein- schaft Rechts und Links der Mosel, stellte den Besuchern der Veranstaltung in einem Vortrag den Besuchsdienst Zu- hause vor, der im dritten Ide- enwettbewerb ausgezeichnet wurde. Der Besuchsdienst bie- tet aufsuchende Besuche, Ge- spräche und Begegnung für vor allem ältere Menschen, die nicht mehr mobil sind und

denen es schwer fällt, den Kontakt nach außen selbstän- dig zu pflegen. „Die Menschen die besucht werden, sollen spüren, dass sie uns wertvoll sind und nicht allein gelassen werden“, so Hartung.

Neben dem Besuchsdienst zu Hause stellten sich fünf wei- tere der in den Ideenwettbe- werben prämierten Initiativen der interessierten Öffentlich- keit an Informationsständen vor und gaben damit Anre- gungen zur Nachahmung und zur erfolgreichen Teilnahme am vierten Ideenwettbewerb:

• Wittlicher Brücke – Seni- oren- und MitMach-Büro

• Internet Treff Klick, Wittlich

• Caritas Begegnungsstät- te im Haus der Vereine Wittlich

• Dorftreff Kesten

• Männergesangsverein Altrich

Auch die Pflegestützpunkte, die kostenlose und vertrau- liche Beratung zu Fragen rund um das Thema Pflege leisten und damit auch passende Hilfsangebote vermitteln kön- nen, waren mit einem Infor- mationstand vertreten.

Diejenigen, die sich mit ei- ner bewährten Initiative oder einem neuen Hilfsangebot in den vierten Ideenwettbe- werb einbringen wollen, kön- nen sich bis zum 30. Septem- ber 2015 unter Verwendung des von der Kreisverwaltung bereitgestellten Bewerbungs- formulars um ein Preisgeld bis zu 3.000 Euro bewerben. Ins- gesamt stehen 21.000 Euro bereit, um möglichst viele In- itiativen und Ortsgemein- den unterstützen zu können.

Der Fachausschuss für sozi- ale Angelegenheiten und Ge- sundheit wird anhand der fol- genden Auswahlkriterien über die Angebotsauswahl beraten:

• Chancen der Realisierung

• Nachhaltigkeit

• Kosten-Nutzen-Relation

• Übertragbarkeit/Wieder- holbarkeit

• Nutzen für Seniorinnen und Senioren

Abschließend wird der Kreis- ausschuss die Prämierung vor- nehmen. Das Bewerbungsfor- mular sowie weitergehende Informationen zum Projekt sind auf der Internetseite www.bernkastel-wittlich.de/

zuhause-alt-werden.html so- wie beim Sozialplaner der Kreisverwaltung, Mirko Nagel, Tel.: 06571/14-2408, E-Mail:

Mirko.Nagel@Bernkastel- Wittlich.de, erhältlich.

Landrat Gregor Eibes begrüßt rund 50 Besucher zur Eröffnungs-

veranstaltung des vierten Ideenwettbewerbs „Zu Hause alt

werden“.

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Seite 2

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Bekanntmachung nach dem Grundstückverkehrsgesetz

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:

==================================================================

Monzel im Brünnericherloch Waldfläche 64,89 ar Neunkirchen In den Küßfeldern Landwirtschaftsfläche 124,61 ar Neunkirchen Auf dem Ralzerflur Landwirtschaftsfläche 102,08 ar Trarbach Aufm Taubenhaus Landwirtschaftsfläche 23,94 ar Trarbach Aufm Taubenhaus Landwirtschaftsfläche 11,68 ar

Flußbach Am Lochberg Grünland 92,70 ar

Holzung 268,66 ar

Niederemmel Hinter Zimmet Landwirtschaftsfläche 11,83 ar Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirt- schaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 03.08.2015 schriftlich mitzuteilen.

Diese öffentliche Bekanntmachung finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/bekanntmachungen.html.

Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Bern- kastel-Wittlich vom 30. Juni 2014 Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 13. Juli 2015 aufgrund der §§ 11 b, 12, 17, 18, 20, 25, 27, 37, 38, 41 und 44 der Landkreisordnung (LKO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.

188), zuletzt geändert durch Art. 3 des Landesgesetzes vom 19. August 2014 (GVBl. S. 181), BS 2020-2, der §§ 2 und 3 der Landesverordnung zur Durch- führung der Landkreisordnung (LKO DVO) vom 21. Februar 1974 (GVBl. S.

102), zuletzt geändert durch Art. 2 der LVO vom 06. November 2009 (GVBl. S.

379), BS 2020-2-1, der §§ 2, 3, 4, 5, 7 und 15 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kom- munale Ehrenämter (KOMAEVO) vom 27. November 1997 (GVBl. S. 435), zu- letzt geändert durch LVO vom 02. Ok- tober 2014 (GVBl. S. 240), BS 2020-4, und des § 2 der Feuerwehr-Entschädi- gungsverordnung vom 12. März 1991 (GVBl. S. 85), zuletzt geändert durch LVO vom 26. Januar 2015 (GVBl. S.

14), BS 231-50-3, folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Bernkastel-Wittlich vom 30. Juni 2014 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel 1

1. § 4 a Abs. 1 der Hauptsatzung wird wie folgt neu gefasst:

„Folgende Aufgaben werden im Rah- men der jeweiligen Haushaltsansätze zur Entscheidung auf die Landrätin/

den Landrat übertragen:

1. Bewilligung von Zuschüssen bis zu einer Höhe von 5.000 EUR.

2. Freiwillige Leistungen des Kreises bis zu einer Höhe von 2.500 EUR.

3. Erlass und unbefristete Nieder- schlagung von Forderungen des Kreises bis zu einer Höhe von 10.000 EUR.

4. Die Übertragung von Ermäch- tigungen für ordentliche Auf- wendungen und für ordentliche Auszahlungen nach § 17 Abs. 5 Ge- meindehaushaltsverordnung bis zu ei- ner Größenordnung von 30.000 EUR.

5. Erst- und Ersatzbeschaffungen von geringwertigen Wirtschaftsgütern und beweglichen Sachen des Anlage- vermögens im Rahmen des laufenden Bedarfs.

6. Vergaben und Vertragsabschlüsse bei der Beförderung zu Schulen und Kindertagesstätten im Rahmen der laufenden Beförderung.

7. Die Vergabe von Aufträgen und der Abschluss von Verträgen, soweit die- se im Einzelfall 30.000 EUR nicht über- steigen; bei Auftragserweiterungen und Nebenarbeiten im Rahmen von Straßenbauarbeiten gilt diese Wert- grenze für den Kreisanteil an der Auf- tragssumme.“

2. § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung wird wie folgt neu gefasst:

„Die monatliche Aufwandsentschädi- gung des Kreisfeuerwehrinspekteurs besteht aus einem Grundbetrag in Höhe des sich aus der Feuerwehr-Ent- schädigungsverordnung ergebenden Höchstsatzes zuzüglich des jeweiligen Zuschlages für jede im Kreisgebiet aufgestellte örtliche Feuerwehrein- heit und Werksfeuerwehr.“

Artikel 2

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Juli 2015 in Kraft.

Wittlich, den 13. Juli 2015 Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Gregor Eibes

(Landrat)

Öffentliche Ausschreibung nach VOL Lieferung, Installation und Hosting eines Bestell- und Abrechnungssy- stems für die Schulverpflegung an der

Integrierten Gesamtschule Salmtal Vorhaben: Lieferung / Installation und Hosting eines Abrechnungssystems zur Abrechnung der Schulverpflegung an der IGS-Salmtal, Salmaue 8, 54528 Salmtal

Bauherr: Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich Tel. 06571-142401, E-Mail:

volker.lippert@bernkatel-wittlich.de Planung: Volker Lippert, FB11, Kreis- verwaltung Bernkastel-Wittlich Leistungen: Lieferung / Installation / Betrieb auf Mietbasis/ Leasingbasis inkl. Garantieleitungen und Schulung Submissionen: Donnerstag, 13.08.2015, 11.00 Uhr

Die detaillierten Langtexte der öf- fentlichen Ausschreibungen können im Internet unter www.bernkastel- wittlich.de/ausschreibungen.html abgerufen werden. Die Angebots- unterlagen können bis 07.08.2015 an- gefordert werden.

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich 15.07.2015

i. A. Volker Lippert

Bekanntgabe gemäß § 3 a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträg- lichkeitsprüfung (UVPG)

Die Struktur- und Genehmigungsdi- rektion Nord gibt als zuständige Obe- re Wasserbehörde bekannt, dass im Rahmen des wasserrechtlichen Plan- genehmigungsverfahrens gem. § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für den Umbau der Wehranlage der ehe- maligen „Wächtersmühle“ zur Wie- derherstellung der ökologischen Durchgängigkeit auf der Gemarkung Bausendorf-Olkenbach durch den Landkreis Bernkastel-Wittlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.

Die gemäß § 1 Nr. 2 UVPG im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens er- folgte Vorprüfung gemäß den §§ 3a, 3c UVPG hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachtei- ligen Umweltauswirkungen zu erwar- ten sind.

Struktur- und

Genehmigungsdirektion Nord Regionalstelle Wasserwirtschaft, Bodenschutz, Abfallwirtschaft Trier (Aktenzeichen: 34-12/15/00.5) Trier, den 16.07.2015 Im Auftrag

Alfred Weinandy

Diese öffentliche Bekanntmachung finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/be- kanntmachungen.html.

Bekanntmachung der oberen Jagd- behörde: Vollzug des Landesjagdge- setzes - Anpassung der Außengrenze des Rotwildbewirtschaftungsbezirks Daun-Wittlich

Die Zentralstelle der Forstverwaltung - obere Jagdbehörde -, Le Quartier Hornbach 9, 67433 Neustadt erlässt als zuständige Behörde gemäß § 12 Abs. 1 und 5 Landesjagdverordnung (LJVO) folgende Verfügung zur Anpas- sung der Außengrenze des Rotwildbe- wirtschaftungsbezirks Daun-Wittlich:

I. Abgrenzung

Der Grenzverlauf des Rotwildbewirt- schaftungsbezirkes Daun-Wittlich wird gemäß Anlage 1 (siehe Karte rechts) geändert. Der gemeinschaft- liche Jagdbezirk „Eckfeld I, Nr.40“ wird aus dem Rotwildbewirtschaftungs- bezirk Daun-Wittlich herausgenom- men. Der Grenzverlauf verläuft wie folgt: Die nördliche Grenze wird ge- bildet durch die ab der Gemarkung Ormont an der Kreisgrenze Landkreis Vulkaneifel / Eifelkreis Bitburg- Prüm beginnende Landesgrenze zu Nord- rhein- Westfalen bis zur nordöstlichen Gemarkungsgrenze von Üxheim, von dort ab im östlichen Bereich des Rot- wildgebietes ist der Grenzverlauf durch die Kreisgrenze zum Kreis Ahr- weiler, Kreis Mayen-Koblenz und Kreis Cochem-Zell, beginnend in der Ge- markung Nohn bis zur Gemarkung Be- renbach, gekennzeichnet. Von hier ab wird die Grenze durch folgende Ge- markungsgrenzen gebildet: Horpe- rath, Ueß, Kelberg, Beinhausen, Nei- chen, Kradenbach, Nerdlen. Von der Kreuzung der Gemarkung Nerdlen (im Süden mit der Eifel- Ardennenstraße) ab wird die Grenze gebildet durch den Verlauf der Jagdbezirksgrenze Daun- Rengen und Daun II Waldkönigen- Ost, weiter durch die Gemarkungsgrenzen Dockweiler, Hinterweiler, Kirchwei- ler, Neroth, Oberstadtfeld, Üdersdorf, Brockscheid, Eckfeld (wobei der Jagd- bezirk Eckfeld I, Nr. 40 östlich der BAB 1 außerhalb des Rotwildbewirtschaf- tungsbezirkes im Freigebiet liegt.), Pantenburg, Laufeld, Oberöfflingen, Karl, Großlittgen und Landscheid, wo- bei der Jagdbezirk Landscheid III im östlichen Teil der Gemarkung außer- halb des Rotwildbewirtschaftungsbe- zirkes im Freigebiet liegt. Die west- liche Begrenzung des Rotwildgebietes wird ab der Gemarkungsgrenze Land- scheid bis zur Gemarkung Ormont durch die Kreisgrenze zum Kreis Eifel- kreis Bitburg- Prüm gebildet.

II. Bekanntgabe

Diese Allgemeinverfügung gilt gem. § 41 Abs. 4 Satz 4 Verwaltungsverfah- rensgesetz am auf die öffentliche Be- kanntmachung folgenden Tag als be- kannt gegeben.

III. Begründung

Die Anpassung der Bewirtschaftungs- bezirke erfolgt nach § 12 Abs. 5 LJVO durch die obere Jagdbehörde. Nach- dem der gemeinschaftliche Jagdbezirk

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Ulmen Stadt

Daun Üxheim

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Speicher

Daun Gerolstein

Hillesheim

Kelberg Obere Kyll

Bewirtschaftungsgebiete

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Pünktlich zum Start des ak- tuellen Lesesommers wur- den die Preisträger des letz- ten Jahres von der Stadt – und Kreisergänzungsbücherei zu einer Theateraufführung ins Wittlicher Haus der Jugend eingeladen.

Das Hohenloher Figurenthea- ter zeigte das Stück „Der klei- ne Vampir“ nach dem Kin- derbuchklassiker von Angela Sommer-Bodenburg. In einer beeindruckenden Vorstellung aus Maskenschauspiel und Tischmarionetten erzählten Johanna und Harald Sperlich die Geschichte des kleinen Vampirs Rüdiger und seiner Schwester Anna, die sich mit dem Menschenjungen Anton anfreunden und dessen Alltag ganz schön durcheinander- wirbeln. Richtig gruselig wur- de es, als Anton die beiden in der Familiengruft besuchte und dort auf die ganz und gar nicht freundliche Vampirtante und den coolen Bruder Lum- pi traf. Doch gemeinsam mit seinen neuen Freunden über- stand er auch dieses Abenteu- er. Die Sperlichs schlüpften gekonnt in die unterschied- lichen Rollen und verliehen

den, bis ins kleinste Detail fein geschnitzten Marionetten, mit einer Vielzahl verschiedener Stimmen einzigartige Charak- tere.

Neben den erfolgreichsten Klassen des letzten Lesesom- mers kamen auch die beiden Siegerklassen der letzten Ad- ventskalenderaktion in den Genuss der Aufführung. Es lohnt also in jedem Fall, sich wieder fleißig am Lesesom- mer zu beteiligen, denn auch in diesem Jahr warten attrak- tive Einzel- und Klassenpreise auf ihre Gewinner.

„Der kleine Vampir“

eröffnet Lesesommer 2015

Siegerklassen Lesesommer

• Grundschule Wenge- rohr, 4. Klasse

• Grundschule Fried- richstraße, 3. Klasse

• Grundschule Salmtal, Klasse 3a

Siegerklassen Adventskalender:

• Grundschule Wenge- rohr, Klasse 3b

• Grundschule Piesport, Klasse 3

Nach der Vorstellung durften die Marionetten aus der Nähe be- trachtet werden.

„Eckfeld I, Nr.40“ aufgrund der Über- prüfung der Außengrenze des Bewirt- schaftungsbezirk Daun- Wittlich nach

§ 12 LJVO v. 25.07.2013 die Voraus- setzungen der Herausnahme nach

§12 (2) LJVO aus dem Bewirtschaf- tungsbezirk Daun- Wittlich erfüllt, die Zustimmung der Jagdgenossen- schaft Eckfeld erteilt wurde und die Träger öffentlicher Belange nach §12 (3) LJVO angehört wurden, kann eine Anpassung der Außengrenze des Be- wirtschaftungsbezirks somit für den beantragten JB Eckfeld I, Nr. 40 vor- genommen werden. Der Grenzver- lauf ist dahingehend zu ändern. Der Grenzverlauf des Rotwildbewirtschaf- tungsbezirkes Daun-Wittlich bleibt an- sonsten unverändert. Die Bekanntga- be der Allgemeinverfügung erfolgt entsprechend der im Verwaltungsver- fahrensgesetz eingeräumten Möglich- keit nach § 41 Abs. 4 Satz 4 Verwal- tungsverfahrensgesetz an dem auf die öffentliche, ortsübliche Bekanntma- chung folgenden Tag.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Anpassung der Außengren- ze des Rotwildbewirtschaftungsbe- zirkes Daun-Wittlich kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wi- derspruch erhoben werden. Der Wi- derspruch ist bei der Zentralstelle der Forstverwaltung, Le Quartier Horn- bach 9, 67433 Neustadt schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Bei schriftlicher Einlegung des Wider- spruchs ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Be- hörde eingegangen ist.

Neustadt, den 14.07.2015 Im Auftrag

Gez. Marco Sergi

Diese öffentliche Bekanntmachung finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/be- kanntmachungen.html.

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

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Mitarbeiter feiern Dienstjubiläum

Ihr 40-jähriges Dienstjubiläum konnten jetzt Monika Becker und Ferdinand Beicht in der Kreisverwaltung Bernkastel-Witt- lich feiern. Darüber hinaus feierten Carmen Faber-Rohr, Claudia Schmitt und Helmut Schlösser ihr 25-jähriges Dienstjubiläum.

Den Glückwünschen von Landrat Gregor Eibes schlossen sich die vorgesetzten Fachbereichsleiter und Personalleiter Hans- Georg Simon sowie Gabriele Helfrich für den Personalrat gerne an.

Märchen erlebten in den letz- ten Jahren wieder eine Re- naissance. Doch werden sie noch allzu oft als Unsinn oder Altweibergeschichten abge- tan, gerade mal recht für Kin- der. Märchen waren bis ins 17.

Jahrhundert hauptsächlich Er- zählungen für Erwachsene. In neuerer Zeit hat sich auch die Tiefenpsychologie den Mär- chen zugewandt, weil auffiel, dass viele Träume des moder- nen Menschen gleiche und ähnliche Motive wie die Mär- chen aufweisen, die über die tieferen Strukturen des Men- schen Auskunft geben kön- nen. In einem Workshop der Gleich- stellungsbeauftragten in Zu- sammenarbeit mit der Volks- hochschule Wittlich Stadt und Land e.V. und freundlicher Un- terstützung durch das Landes- amt für Jugend und Soziales/

Frauenministerium (MIFKJF) beschäftigt sich Alexandra Stöhr am Samstag, den 1. Au- gust 2015 von 9.30 bis 17.30 Uhr mit der Märchenwelt. An- hand bestimmter Märchen- bilder zeigt dieses Seminar welche Entwicklungsmöglich- keiten die Arbeit mit Märchen bietet und welchen Nutzen gerade Frauen hieraus ziehen

können. Anhand bestimmter Märchenbilder kann aufge- zeigt werden welche Entwick- lungsmöglichkeiten die Ar- beit mit Märchen bietet. So zeigt der Froschkönig, in wel- che Konflikte Paare gera- ten können. Schneewittchen wird offenbaren, wie verletz- te Gefühle heilen können und präsentiert einen typischen Mutter-Tochter-Konflikt. Kö- nig Blaubart gibt Anlass, Män- nerbilder zu durchschauen, Rumpelstilzchen befreit durch einen Wutausbruch und Dorn- röschen ist gar nicht so passiv, wie mancher gerne glauben würde. Märchen enthalten tiefe Lebensweisheiten, mit Licht- und Schattenseiten.

Sie können heilende Kräf- te freisetzen und geben vie- len Menschen Zuversicht und Hoffnung. Sie dienen als Weg- weiser zur eigenen Mitte.

Das Seminar findet in der Kreisverwaltung, Kurfürsten- straße 16 in Wittlich statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 50 Euro. Eine Anmeldung erfolgt bei der VHS Wittlich-Stadt und Land, Kurfürstenstraße 1, Wittlich, Tel.: 06571/107 39 oder 107 31. Fax: 06571-107 55, E-Mail: vhs@vg-wittlich- land.de.

Märchen als Lebenshilfe für moderne Frauen

Aufgrund der sehr geringen Niederschlagsmengen kön- nen die von den Landwirten im Rahmen der Agrarförderung als Brachen oder Feldränder beantragten Flächen ab 14. Juli 2015 durch Beweidung mit Tie- ren oder durch Schnittnutzung

zu Futterzwecken genutzt wer- den. Dies hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und For- sten in Mainz dem Fachbereich Landwirtschaft und Weinbau der Kreisverwaltung Bernka- stel-Wittlich mitgeteilt.

Landwirte dürfen Brachen und Feldränder für Futter nutzen

Wenn die Temperaturen stei- gen ist ein Bad unter freiem Himmel erfrischend, belebend und ein Spaß für Jung und Alt.

Im Landkreis Bernkastel-Witt- lich gibt es zwölf Freibäder und als Badegewässer das Meer- felder Maar in der Eifel. Sowohl die Wasserqualität der Freibä- der als auch die des Meerfelder Maares werden regelmäßig untersucht. Bei den Untersu- chungen prüfen Betreiber und das Gesundheitsamt die hygi- enische Beschaffenheit des Ba- dewassers.

Die Qualität des Meerfelder Maares als EU-Badegewässer

können Badegäste über den rheinland-pfälzischen Badege- wässeratlas (www.badeseen.

rlp.de) aktuell einsehen.

Das Baden in fließenden Gewäs- sern wie Mosel, Lieser und an- deren Flüssen und Bächen wird hingegen nicht empfohlen. Da diese keine EU-Badegewässer sind werden sie nicht regelmä- ßig auf ihre hygienische Unbe- denklichkeit hin untersucht. Da Flusswasser nicht komplett ab- wasserfrei ist, ist es aus hygie- nischen Gründen grundsätzlich als gesundheitlich bedenklich anzusehen. Trotz modernster Kläranlagen können nicht alle

Verunreinigungen in ausrei- chendem Maße zurückge- halten werden. Wegen nicht auszuschließender Infektions- gefahren, zum Teil starken Strö- mungen und Gefahren durch Schiffsverkehr sind Flüsse und Bäche in Rheinland-Pfalz nicht als Badegewässer ausgewie- sen. Vom Baden in Fließgewäs- sern wird daher abgeraten.

Über diese Gefahren sollten sich die Bürger stets im Kla- ren sein, wenn sie doch in ent- sprechenden Gewässern ba- den möchten. Aus Gründen der Gesundheit besteht zwar kein zwingendes Erfordernis, das

Baden zu verbieten oder den Gemeingebrauch in sonstiger Weise einzuschränken. In eige- ner Verantwortung sollte sich jedoch jeder über die Gefahren vom Baden in Fließgewässern bewusst sein. Badende und Wassersportler sollten kein Wasser aus diesen Gewässern trinken.

Bei Fragen zur Wasserqualität steht Jörg Fewinger vom Fach- bereich Gesundheit der Kreis- verwaltung Bernkastel-Witt- lich gerne zur Verfügung, Tel.

06571/14-2457, E-Mail joerg.

fewinger@bernkastel-wittlich.

de.

Freibäder und Meerfelder Maar laden

zum Baden und Schwimmen ein

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Im Rahmen einer Feierstun- de eröffneten das Jugendamt des Landkreises Bernkastel- Wittlich, die Agentur für Ar- beit Trier, sowie das Jobcen- ter Bernkastel-Wittlich

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