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LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland. Bodendenkmalblatt: SU 284. Gemeinde: Alfter Kreis: Rhein-Sieg-Kreis Ortsteil: Kottenforst

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Academic year: 2022

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Bodendenkmalblatt: SU 284

Gemeinde: Alfter Kreis: Rhein-Sieg-Kreis Ortsteil: Kottenforst Reg.Bez.: Köln Lage, r/h 25.68 217 - 25.68 714

56.19 911 - 56.21 566 Bodendenkmal : Römische Wasserleitung (Eifel - CCAA)

Zeitstellung : 2. - 4. Jahrhundert

Aktivitäts-Nr. : OV 2017/3006

Bearbeiter : W. Wegener Datum: 18.05.2017

Kataster: (Gemarkung; Flur; Flurstück) Alfter; 31;

2*, 12*, 13*, 14*, 28*, 29*, 30*, 31*, 33*, 80*, 83*, 85*, 87*, 88*, 90*, 91*, 92*, 93*, 119/15*, 121/26*, 125/86*, 86*, 87*, 99*, 100*, 104*, 108*, 109*, 167*, 168*, 169*, 170*, 171*, 172*, 173*, 174*, 175*, 201/101*, 235/101*, 237/110*,

Alfter; 34;

1*, 27*, 28*, 106*, 114*, 117*, 124*, 125*, 127*, 131*, 200/80*, 201/81*, 202/82*, 203/83*, 204/84*, 205/84*, 206/126*, 207/126*, 229/89*, 230/92*, 194/180*, 232/180*.

Die Flurstücke* sind in Teilbereichen betroffen.

Eigentümer / Pächter:

Die Eigentümer der genannten Flurstücke wurden vom LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland nicht ermittelt. Ist der Bund oder das Land Nordrhein-Westfalen als Eigentümer oder Nutzungsberechtigter betroffen, entscheidet über das Eintragungsverfahren anstelle der Unteren Denkmalbehörde die Bezirksregierung (§ 21 Abs. 4 DSchG NW i.V.m. § 4 DLV). Dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland ist darüber Meldung zu machen.

Denkmalbeschreibung:

Die römische Wasserleitung zur Versorgung der Provinzhauptstadt der germania inferior, die Colonia Claudia Ara Agrippinensium (CCAA) ist eines der bedeutenden archäologischen Denk- mäler nördlich der Alpen. Sie erstreckte sich von ihren Quellen in der Kalkeifel bei Nettersheim bis an die römische Stadtmauer im heutigen Köln.

Im Bereich der Gemeinde Alfter ist sie im Kottenforst auf mehreren Kilometern erhalten (SU 178a). Das Teilstück SU 284, von der Gemeindegrenze zu Swisttal bis zur Gemeindegrenze nach Bornheim, hat eine Länge von 1,7 km. Über die Jahrhunderte hin wurden Teile des Was- serleitungskanals als Steinbruch genutzt, andere Bereiche sind auch heute noch erhalten.

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Archäologische Situation und Befunderwartung:

Nördlich der Gemeindegrenze zu Swisttal ist die römische Wasserleitung an mehreren Stellen aufgeschlossen (Karte 3, 1). Neben der Ausbruchgrube ist der intakte Leitungskörper ein- schließlich Gewölbe (Abb. 1) an mehreren Stellen auf mehreren Metern erhalten (RWL-Atlas, Bl. 42, 3 und 4, Bl. 43, 2). Weiter nach Norden ist der Wasserleitungskanal ausgebrochen und als leichte Senke im Gelände zu erkennen (Abb. 2). Eine Einmessung der Trasse erfolgte durch K. Grewe 1979.

Abb. 1 Ausgebrochene Kanaltrasse und erhaltene Leitung mit Gewölbe von S.

Im Bereich Schmale Allee (Karte 3, 2) sind zu beiden Seiten die Ausbruchgruben des Wasser- leitungskanals gut erhalten (Abb. 3 und 6). Die Breite der Ausbruchsgrube beträgt ca. 3 m, die Tiefe heute ca. 1,2 m. Deutlich sind noch die Aufschüttungen an den Seiten mit einer Höhe von ca. 0,5 m zu erkennen. Durch natürliche Erosion und Laubeintrag ist umfangreiches Humusma- terial in den vergangenen Jahrhunderten in den Graben eingetragen worden.

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Nördlich Breite Allee ist wieder ein gut erhaltener Teilabschnitt des Wasserkanal im Gelände erkennbar (Karte 3, 3) mit Gussmauerwerk und Gewölbeabdeckung (RWL-Atlas, Bl. 43, 3).

Abb. 2 Ausbruchgrube und aufgeschüttetes Erdmaterial im südlichen Kanalabschnitt.

350 m nördlich der Breite Allee und 50 m südlich einer Wegekreuzung ist wieder ein Teilstück des Wasserleitungskanals erhalten (Karte 3, 4). Die lichte Weite des Kanals wurde von K. Gre- we 1979 mit 0,75 m, bei einer Höhe von 1,0 m vermessen (RWL-Atlas, Bl. 43, 4). In dem ge- samten Bereich ist die Kanaltrasse wieder als Bodensenke im Gelände zu erkennen.

Nördlich der Wegekreuzung verläuft östlich parallel zum Wasserleitungskanal (Karte 3, 5) ein Weg, der bezeichnenderweise Pützweg heißt. Pütz ist im umgangssprachlichen Gebrauch der Hinweise auf Wasser oder eine Wasserstelle. Auf einer Strecke von mehr als 500 m ist die Ausbruchgrube des Römerkanals gut zu erkennen (Abb. 4). Er wird auch heute noch als Was- serabflussgraben genutzt.

Die römische Wasserleitung enthält nach den bisherigen Erkenntnissen im Erdreich eine Fülle von wissenschaftlich auszuwertendem Material in Form von baulichen Resten, Verfärbungen und anderen materiellen Hinterlassenschaften. Sie bilden ein archäologisches Archiv der Ent- wicklung und Geschichte der Gesamtanlage. Jeder einzelne Abschnitt liefert dazu weitere spe- zifische Informationen. Eingelagerte Abfallschichten, meist mit zahlreichen Funden dokumen- tieren die Lebens- und Arbeitsweise der Erbauer. Archäologische Grabungen bieten die Mög- lichkeit nachzuweisen, wann und unter welchen technischen Bedingungen die Errichtung des Wasserleitungsabschnittes erfolgte.

Im Zuge archäologischer Untersuchungen an der heutigen Bundesstraße 56 wurde 1938 durch W. Haberey und P. Wieland im Waldstück „An der Schneppenflucht“ ein gut 150 m langes Stück der Trasse der römischen Wasserleitung nach Köln (CCAA) aufgedeckt und eingehend untersucht. Dabei zeigte sich das für diesen Streckenabschnitt übliche Profil des Kanals: Die U- förmige Rinne war auf einer Steinstickung gegossen und mit einem Gewölbe aus Grauwacken und Quarzitsteinen abgedeckt. Die Stickung saß auf einer Tonlage oder auf einer Lage Kies.

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Die Rinne war innen mit dem üblichen roten Estrich verputzt, der auch die Oberkante der Wangen zur Hälfte bedeckte. Ein Viertelrundstab war nicht vorhanden. Der Sinterbelag war bis zu 13 cm stark.

Abb. 3 Wasserleitungstrasse nördlich Schmale Allee von N.

Mit einem vergleichbaren Befund ist an den noch vollständig erhaltenen Teilstücken innerhalb des Bodendenkmals SU 284 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu rechen. Wie aus den Untersuchungen von K Grewe bekannt, haben die römischen Baumeister in regelmäßi- gen Abständen Revisionsschächte angelegt. Auch in den Ausbruchgruben des Wasserleitungs- kanals ist mit den Fundamentresten der Kanalwange zu rechnen sowie mit weiteren Funden und Befunden, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Bau- und der Wartung der Was- serleitung stehen.

Denkmalrechtliche Begründung:

Die Wasserleitung zur römischen Provinzhauptstadt Colonia Claudia Ara Agrippinesium (CCAA), dem heutigen Köln, ist von ihrer Ausdehnung her das größte, in Teilen erhaltene Bodendenk-

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mal nördlich der Alpen. Mit einer Streckenlänge von 95,4 km zwischen den Quellen bei Nettersheim und der Stadtmauer der CCAA gehörte sie zu den längsten Aquädukten der anti- ken Welt. Zusammen mit den einzelnen Leitungssträngen in der Eifel und dem Vorgebirge ergibt sich eine Gesamtlänge von ca. 130 km. Ihr Ausbau erfolgte mit einem enormen techni- schen Aufwand dort, wo es erforderlich war und mit genialer Einfachheit dort, wo größerer Aufwand entbehrlich schien. Der Ausbau wird in die Mitte des 2. Jahrhunderts datiert; ihre Be- triebszeit ist mit ca. 190 Jahren wissenschaftlich nachgewiesen.

Abb. 4 Wasserleitungstrasse und parallel verlaufender Pützweg von S.

In ihrer Gesamtheit stellt die römische Wasserleitung nach Köln und die im Boden erhaltenen Wasserleitungsrelikte und/oder die Ausbruchgruben Bodendenkmäler dar, denn sie dokumen- tieren das technische Handeln und Schaffen des Menschen, der für den unmittelbaren Bedarf technische Versorgungseinrichtungen schuf. Die denkmalrechtliche Bedeutung der Wasserlei- tung für die Menschheitsgeschichte liegt zum einen darin, dass sie über die angewandten Techniken zum Ausbau der Leitung zu informieren vermag. Zum anderen bildet sie eine der Grundlagen, aus denen wir auf das städtische Leben und über den Wert des Wassers in der Antike, den täglichen Bedarf sowie die Entwicklungen der Arbeits- und Produktionsverhältnisse schließen können.

Der römische Wasserleitungskanal und die im Untergrund nachgewiesenen archäologischen Zeugnisse sowie der sie umgebende und einschließende Boden sind als Mehrheiten von Sa- chen, die in einem funktionellen Zusammenhang stehen, bedeutend für die Menschheits- geschichte. Die erhaltenen Abschnitte und Ausbruchsgruben im Kottenforst bei Alfter sind da- rüber hinaus bedeutend für die Geschichte der Menschen im Rheinland, des Rhein-Sieg-Kreises und der Gemeinde Alfter. An seinem Schutz und Erhalt besteht nach § 2 DschG NW ein öffent- liches Interesse.

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Abb. 5 Profil der römischen Wasserleitung im Bereich Kottenforst, Schneppenflucht

Schutzbereich

Der Schutzbereich umfasst den durch die Vermessung von K. Grewe 1979 festgestellten Ver- lauf des Wasserleitungskanals mit einem Sicherheitsstreifen zu beiden Seiten des Kanals von 5 m.

Literatur/Quellen:

K. Grewe; Atlas der römischen Wasserleitungen nach Köln. Rheinische Ausgrabungen, Bd. 26, 1986. (RWL-Atlas)

Abb. 6 Ausbruchgrube Wasserleitung in der Reliefkarte (® Geobasis NRW).

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