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Vorbeugung ist besser als Heilung

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Academic year: 2022

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Vorbeugung ist besser als Heilung

Das Oneklenz-, Handdesinfektionsmittel ist ein alkoholfreier, feuchtigkeitsspendender Schaum, der sanft zur Haut, aber hart gegenüber Bakterien ist. Seine einzigartige Rezeptur macht es zu einem der wirksamsten desinfizierenden,

antiviralen und antimykotischen Produkte auf dem Markt. Es tötet 99,999 % aller Bakterien in weniger als 30 Sekunden.

Das Oneklenz-Handdesinfektionsmittel ist alkoholfrei und daher sicherer in der Anwendung als die derzeitigen Produkte auf Alkoholbasis. Oneklenz enthält außerdem ein Feuchtigkeitsmittel, das Ihre Hände vor Rissen und damit vor weiteren Infektionsrisiken schützt.

Im Vergleich zu Desinfektionsmitteln mit 60 % Ethanol, die nur 99,9 % erreichen, tötet

Oneklenz 99,999 % aller Viren, Bakterien und Pilzen in weniger als 30 Sekunden ab.

(2)

Seite 2 von 9 ABSCHNITT 2 MÖGLICHE GEFAHREN

Dieses Sicherheitsdatenblatt entspricht den Bestimmungen der Verordnung (EG) 1907/2006 in der durch die Verordnung (EG) 2015/830 geänderten Fassung.

Stoff: Hfm.care SDB-Referenz: 2017-003

Stoffcode: CHX 04 SDB-Erstellung: 16. Juni 2017

1.1 Produktidentifikator Chemischer Name Handelsname

Nicht zutreffend (Gemisch) CHX 04

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder des Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

Identifizierte Verwendungen: Mehrzweck-Handdesinfektionsschaum

Verwendungen, von denen abgeraten wird: Keine bekannten Verwendungen, von denen abgeraten wird 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

Hfm.care ltd

Unit 3 the Initial Site Harpers Lane Chorley PR6 0FD

1.4 Notrufnummer

Vereinigtes Königreich

+44 (0) 800 1777 399 (9:00 bis 17:00 Uhr Montag bis Freitag)

2.1 Einstufung des Stoffs oder des Gemischs

Einstufung gemäß Verordnung (EG) 1278/2008 (CLP): Keine Einstufung 2.2 Kennzeichnungselemente

Keine (nicht als gefährlich eingestuft) 2.3 Sonstige Gefahren

Keine bekannt

3.2 Gemische

Dieses Produkt ist ein Gemisch, das keine gefährlichen Bestandteile in deklarationspflichtigen Konzentrationen enthält.

ABSCHNITT 3 ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN

ABSCHNITT 1 ERMITTLUNG DES STOFFES/DER MISCHUNG UND DER GESELLSCHAFT/DEM UNTERNEHMEN

SICHERHEITSDATENBLATT

Hand sanitiser

(3)

Seite 3 von 9 4.1 Beschreibung von Erste-Hilfe-Maßnahmen

Nach Einatmen: Kommt bei Verwendung bei Raumtemperatur äußerst selten vor. Wenn Sprühnebel eingeatmet wird, betroffene Person an die frische Luft bringen und ruhig halten. Wenn Symptome auftreten, ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Nach Augenkontakt: Augen mindestens 15 Minuten mit Augenspülung oder sauberem Wasser spülen, dabei die Augenlider anheben (darauf achten, dass das ablaufende Wasser nicht in das andere Auge läuft). Wenn Symptome auftreten, ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Hautkontakt: Betroffenen Bereich gründlich mit Wasser abwaschen. Bei Hautreizung oder -ausschlag ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Nach Verschlucken: Sollte es wider Erwarten in Ausnahmefällen beim Verschlucken beträchtlicher Mengen erforderlich sein, kein Erbrechen herbeiführen, die betroffene Person viel Wasser trinken lassen, wenn sie bei Bewusstsein ist, und warm und ruhig halten. Bei Bewusstlosigkeit, betroffene Person in sicherer Seitenlage lagern bzw. transportieren. Sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.

4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Einatmen: Mögliche Symptome sind Husten und Niesen.

Augenkontakt: Kann Reizungen verursachen (z. B. Rötung, Tränen).

Hautkontakt: Kann bei einigen Menschen Reizungen (z. B. Hautrötung, Jucken) verursachen.

Verschlucken: Kann Magenstörungen (z. B. Erbrechen, Durchfall, Bauchkrämpfe) verursachen.

4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatische und unterstützende Behandlung.

5.1 Löschmittel

Der Stoff ist als nicht brennbar gemeldet. Löschmittel verwenden, die für brennbare beteiligte Materialien geeignet sind.

5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Kann giftige Dämpfe von organischen Bestandteilen und Kohlenmonoxid erzeugen.

5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

Geeignete Schutzausrüstung tragen und Atemschutzgerät benutzen. Wenn gefahrlos möglich, Packungen aus dem Brandbereich entfernen. Als übliche Maßnahme das Eindringen von Löschwasser in Kanalisation oder Wasser vermeiden (wenn möglich, Abflüsse abdecken oder eine Rückhaltung um den Bereich errichten).

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstung und in Notfällen anzuwendende Verfahren

Als übliche Maßnahme Personen und Tiere fernhalten. Schutzausrüstung gemäß Abschnitt 8 tragen.

6.2 Umweltschutzmaßnahmen

Als übliche Maßnahme das Eindringen von Löschwasser in Kanalisation oder Gewässer vermeiden – Abflüsse durch Abdeckungen schützen.

ABSCHNITT 6 MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG ABSCHNITT 5 MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG

ABSCHNITT 4 ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN

(4)

Seite 4 von 9 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Größere verschüttete Mengen, wenn möglich, mit Barrieren/Rückhaltungen aufhalten und zur Verwertung, Aufbereitung oder Abfallentsorgung in einen geeigneten Behälter geben. Verschüttete Mengen andernfalls mit einem Industrieabsorptionsmittel oder Sand auffangen/absorbieren, dann sammeln und zur Entsorgung in einen geeigneten Behälter geben. Den betroffenen Bereich danach mit Wasser abwaschen, dieses auffangen und zur Entsorgung in einen geeigneten Behälter geben. Siehe Abschnitt 13 für die sichere Entsorgung von Material, kontaminiertem Absorptionsmittel oder verschmutztem Wasser.

6.4 Verweis auf andere Abschnitte Siehe auch Abschnitte 8 und 13.

7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Sollten diese wider Erwarten erforderlich sein, für ausreichende Belüftung sorgen, wenn die Bildung von Sprühnebel wahrscheinlich ist. So handhaben, dass Spritzen minimiert wird. Nicht rauchen.

Als allgemeine Vorsichtsmaßnahme ein Verschütten besonders in der Nähe von Abflüssen und Gewässern vermeiden. Beschädigen der Verpackungen vermeiden. Siehe Abschnitt 8 zu arbeitshygienischen Maßnahmen und Maßnahmen zur Expositionsbegrenzung.

7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

Das Produkt ist eine stabile, nicht entzündliche Flüssigkeit. Bei Raumtemperatur in einem bezeichneten Lagerraum oder einem anderen geeigneten Bereich lagern. Verpackungen regelmäßig auf Leckagen oder Beschädigung untersuchen. Vorzugsweise in der Originalverpackung lagern, andernfalls können zugelassene Kunststoffverpackungen verwendet werden.

7.3 Spezifische Endanwendungen Oberflächendesinfektionsmittel

8.1 Zu überwachende Parameter

Keine zusätzlichen Daten verfügbar.

8.2 Expositionsgrenzwerte

Allgemein: Anweisungen/Verfahren und Risikobewertungen am Arbeitsplatz auf Expositionsbegrenzungen und Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung prüfen (z. B.

COSHH-Bewertungen im Vereinigten Königreich). Die in diesen Risikobewertungen definierten Maßnahmen zur Expositionsbegrenzung und persönlichen Schutzausrüstung sollten Vorrang vor den nachfolgenden, eher allgemeinen Empfehlungen haben, da sie die sehr unterschiedlichen spezifischen Faktoren und Tätigkeiten am Arbeitsplatz berücksichtigen, die in einem Sicherheitsdatenblatt nicht vorherzusehen sind.

Andernfalls:

Technische Steuerungseinrichtungen: Wenn eine signifikante Exposition gegenüber Nebel wahrscheinlich ist, sollte dies durch den Einsatz von geeigneten Rückhaltungen sowie durch technische Schutz- und Belüftungsmaßnahmen minimiert werden. Für die Belüftung ist gegebenenfalls für bestimmte Vorgänge eine geeignete lokale Absaugung zu bevorzugen, da diese Nebel bei der Entstehung entfernt und die Ausbreitung am Arbeitsplatz minimiert.

Atemschutz: Wenn eine signifikante Exposition gegenüber Nebel zu erwarten ist und abhängig vom ABSCHNITT 8 EXPOSITIONSBEGRENZUNG/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG

ABSCHNITT 7 HANDHABUNG UND LAGERUNG

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Arbeitsplatz/von den eintretenden Gegebenheiten, Filterhalbmasken Klasse P2 (Partikel) mit Filterkartusche verwenden. In einem Notfall oder wo die Staubkonzentration unbekannt ist, aber hoch sein kann, Frischluft aus einem Atemschutzgerät verwenden. Filterhalbmasken nicht benutzen in:

Atmosphären, die < 19,5 % Sauerstoff enthalten; schlecht belüfteten Bereichen; engen Räumen; bei Gegebenheiten, in welchen die Nebelkonzentration unbekannt ist, aber hoch sein kann, "eine unmittelbare Gefahr für Leben und Gesundheit" darstellt oder über allen Expositionsgrenzwerten am Arbeitsplatz liegt; bei der Brandbekämpfung.

Augenschutz: Wenn es erforderlich erscheint, Schutzbrille mit Seitenschutz oder Vollsichtbrille gemäß EN166 oder 29 CFR 1910.133 tragen oder Visier, abhängig von der Spritz-Wahrscheinlichkeit.

Hautschutz: Wenn es erforderlich erscheint, Schutzhandschuhe gemäß EN 374 (z. B. aus Gummi, PVC oder Nitrilkautschuk mit einer Schichtdicke von mindestens 0,11 mm und einer Durchbruchzeit von 480 min.) tragen. Keine beschädigten Schutzhandschuhe tragen. Zustand regelmäßig auf Scheuerschäden überprüfen. Übliche Schutzkleidung am Arbeitsplatz (z. B. waschbare Overalls aus Polyester- Baumwollstoff oder Einmal-Overalls und Sicherheitsschuhe) tragen.

Umweltschutz: Maßnahmen auf der Grundlage angemessener Handhabungspraktiken und - vorrichtungen, Eindämmung und gefilterte Extraktion (wo anwendbar) zur Minimierung der Exposition gegenüber dem Produkt sollten die Freisetzung in die Umwelt ebenso minimieren. Siehe auch Abschnitt 6.2.

Allgemeine Hygiene: Overalls und persönliche Schutzausrüstung vor dem Essen, Trinken oder Rauchen ausziehen sowie vor dem Betreten von Büros, Kantinen oder anderen "sauberen" Bereichen. Nach Kontakt mit dem Gemisch Hände waschen. Kontaminierte Kleidung und persönliche Schutzausrüstung sollten, wenn möglich, vor dem Ausziehen und vor der Wiederverwendung gereinigt werden; wenn dies nicht möglich ist, als Abfall entsorgen (siehe Abschnitt 13).

9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Das Gemisch ist nicht eingestuft (CLP)

Eigenschaft Eigenschaft des Gemischs

Aussehen Durchscheinend, leicht getrübt

Geruch Leichter Desinfektionsmittelgeruch

pH 7.5-8.5

Schmelzpunkt/Gefrierpunkt Voraussichtlich bei ca. 0 °C

Siedepunkt Bei ca. 100 °C

Flammpunkt Nicht relevant für Gemische mit einer geringen

Konzentration von entzündbaren Bestandteilen Verdampfungsgeschwindigkeit Nicht zutreffend (nichtflüchtige Flüssigkeit) Entzündbarkeit Nicht relevant (Gemisch ist eine Flüssigkeit) Obere/untere Entzündbarkeits-/

Explosionsgrenzen

Nicht relevant (Gemisch ist eine nicht entzündbare Flüssigkeit)

Dampfdruck Wird basierend auf den Bestandteilen des Gemischs als

niedrig prognostiziert

Dampfdichte Nicht relevant (Gemisch ist nicht gefährlich)

Relative Dichte 1,0 bis 1,01 bei 20 °C

Wasserlöslichkeit Vollständig mischbar

Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser Nicht relevant für ein Gemisch

Selbstentzündungstemperatur Nicht relevant (Gemisch ist nicht gefährlich)

Zersetzungstemperatur Nicht bestimmt

Viskosität Leicht viskos

Explosionseigenschaften Nicht relevant (Flüssigkeitsgemisch enthält keine explosiven Bestandteile)

Oxidierende Eigenschaften Nicht relevant (Gemisch enthält keine Bestandteile mit Oxidationseigenschaften)

ABSCHNITT 9 PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN

(6)

Seite 6 von 9 9.2 Sonstige Angaben

Keine Daten

10.1 Reaktivität

Unter normalen Bedingungen nicht als reaktiv gemeldet.

10.2 Chemische Stabilität

Wird als chemisch stabil erachtet.

10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Möglichkeit gefährlicher Reaktionen mit Stoffen, die gefährlich mit Wasser reagieren.

10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine bekannt.

10.5 Unverträgliche Materialien

Möglicherweise Stoffe, die gefährlich mit Wasser reagieren.

10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

Keine für Einsatz, Lagerung oder bei Verschütten erwartet (siehe Abschnitt 5 zu Gefahren im Zusammenhang mit einem Brand).

11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Das Gemisch ist nicht eingestuft (CLP)

Akute Toxizität Keine akute Toxizität (berechneter Schätzwert (ATE) liegt bei >

200 000 mg/kg bw).

Akute Inhalationstoxizität Kein Bestandteil des Gemischs ist in dieser Hinsicht eingestuft.

Akute dermale Toxizität Kein Bestandteil des Gemischs ist in dieser Hinsicht eingestuft.

Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Das Gemisch hat aufgrund der Konzentrationen der Bestandteile keine Ätz-/Reizwirkung auf die Haut.

Schwere Augenschädigung/-reizung Das Gemisch verursacht aufgrund der Konzentrationen der Bestandteile keine Augenschädigung/-reizung.

Sensibilisierung der Haut Kein Bestandteil des Gemischs ist in dieser Hinsicht eingestuft.

Sensibilisierung der Atemwege Kein Bestandteil des Gemischs ist in dieser Hinsicht eingestuft.

Keimzell-Mutagenität in-vitro Kein Bestandteil des Gemischs ist in dieser Hinsicht eingestuft.

Keimzell-Mutagenität in vivo Kein Bestandteil des Gemischs ist in dieser Hinsicht eingestuft Karzinogenität Kein Bestandteil des Gemischs ist in dieser Hinsicht eingestuft.

Reproduktionstoxizität Kein Bestandteil des Gemischs ist in dieser Hinsicht eingestuft.

Entwicklungstoxizität Kein Bestandteil des Gemischs ist in dieser Hinsicht eingestuft.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition

Der einzige Bestandteil, der in dieser Hinsicht als gefährlich eingestuft wird, ist in sehr niedriger Konzentration vorhanden (0,03 %).

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition

Kein Bestandteil des Gemischs ist in dieser Hinsicht eingestuft.

Aspirationsgefahr Kein Bestandteil des Gemischs ist in dieser Hinsicht eingestuft.

ABSCHNITT 11 TOXIKOLOGISCHE ANGABEN ABSCHNITT 10 STABILITÄT UND REAKTIVITÄT

(7)

Seite 7 von 9 12.1 Toxizität

Das Gemisch ist nicht eingestuft (CLP)

Kurzfristige aquatische Toxizität Das Gemisch ist aufgrund der Konzentrationen der Bestandteile nicht gefährlich.

Langfristige aquatische Toxizität Das Gemisch ist aufgrund der Konzentrationen der Bestandteile nicht gefährlich.

Toxizität bei Bodenorganismen Kein Bestandteil des Gemischs ist in dieser Hinsicht eingestuft.

12.2 Persistenz und Abbaubarkeit

Als Vorsichtsmaßnahme wurde ein Bestandteil des Gemischs vom federführenden REACH-Registranten als nicht vollständig biologisch abbaubar deklariert. Dieser Bestandteil ist allerdings in niedriger

Konzentration (< 1 %) vorhanden.

12.3 Bioakkumulationspotenzial

Keiner der gefährlichen Bestandteile wurde von den federführenden REACH-Registranten als bioakkumulativ erachtet. Diese sind in einer niedrigen Konzentration im Gemisch vorhanden (< 1 %).

12.4 Mobilität in Böden

Stoffe, die von den federführenden REACH-Registranten als nicht mobil in Böden erachtet wurden, sind in einer niedrigen Konzentration im Gemisch vorhanden (< 1 %).

12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

Keiner der gefährlichen Bestandteile des Gemischs, der in niedriger Konzentration (< 1 %) vorhanden ist, wurde von den federführenden REACH-Registranten als PBT- oder vPvB-Stoff deklariert.

12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine bekannt.

13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung

Handhabung: Siehe Abschnitte 3, 11, 12 und 15 zu Gefahrenhinweisen und Abschnitte 7 und 8 für Hinweise zur sicheren Handhabung.

Produkt: Das Produkt kann gemäß der lokalen Vorschriften als Abfall in einer zugelassenen Deponie entsorgt werden. Die bevorzugte Entsorgungsmethode in solchen Einrichtungen kann die Verbrennung bei

> 1100 °C sein, mit einer Mindestverweilzeit von 13 Sekunden und Abluftreinigung. Das Produkt darf Böden, Wasserläufe, Kanalisation oder Abflussleitungen nicht kontaminieren.

Verpackung: Kontaminierte Verpackungen können wie oben beschrieben entsorgt werden. Nicht kontaminierte Verpackungen sollten normal wiederverwendet oder gereinigt und aufbereitet werden.

Verordnungen: Einige oder alle der folgenden Gesetze können gelten: (UK) Environmental Protection Act 1990, Part II; Environmental Protection (Duty of Care) Regulations 1991; The Waste Management Licensing Regulations 1994 (in der jeweils gültigen Fassung).

ABSCHNITT 13 HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ABSCHNITT 12 UMWELTBEZOGENE ANGABEN

(8)

Seite 8 von 9

14.1 UN-Nummer Keine (keine Gefahr beim Transport)

14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Keine (keine Gefahr beim Transport) 14.3 Transportgefahrenklasse(n) Keine (keine Gefahr beim Transport) 14.4 Verpackungsgruppe Keine (keine Gefahr beim Transport)

14.5 Umweltgefahren Keine

14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Benutzer

Keine für den Transport

14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code

Nicht relevant

15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz / spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

Keine ermittelt (VK).

15.2 Chemische Sicherheitsbeurteilung

Eine chemische Sicherheitsbeurteilung ist für dieses Produkt nicht erforderlich. Im Rahmen der REACH- Registrierung wurde jedoch eine chemische Sicherheitsbeurteilung der deklarationspflichtigen Bestandteile für die Einstufung und Kennzeichnung berücksichtigt.

Verwendete Abkürzungen in diesem SDB:

CLP: Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen

REACH: Verordnung (EG) 1907/2006 (zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe [REACH])

UN: Empfehlungen der Vereinten Nationen über die Beförderung gefährlicher Güter Angaben zu Gefahrenhinweisen in diesem SDB:

H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar H319: Verursacht schwere Augenreizung

H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen Verwendete/geprüfte Datenquellen für dieses SDB:

Sicherheitsdatenblätter von Lieferanten und sonstige Informationen

Liste der registrierten Stoffe der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) CLP-Verordnung, Anhang VI

CLP Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis Verschiedene Internetquellen

Vorgenommene Änderungen in diesem SDB:

Keine (Originalversion)

ABSCHNITT 16 SONSTIGE ANGABEN ABSCHNITT 15 RECHTSVORSCHRIFTEN ABSCHNITT 14 ANGABEN ZUM TRANSPORT

(9)

Seite 9 von 9 Haftungsausschluss

Die Informationen beziehen sich nur auf dieses bestimmte Produkt und nicht auf solche Stoffe, die in Kombination mit irgendwelchen anderen Stoffen oder Verfahren verwendet werden. Diese Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen des Unternehmens ab dem angegebenen Datum genau und zuverlässig. Wir übernehmen jedoch keine Gewährleistungsgarantie oder Zusicherung für deren Richtigkeit, Zuverlässigkeit oder Vollständigkeit. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Benutzers, sich selbst von der Anwendbarkeit solcher Informationen für seine eigene spezielle Anwendung zu überzeugen.

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