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SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

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ABSCHNITT 1. Bezeichnung des Stoffes bzw. des Gemischs und des Unternehmens

1.1 Produktidentifikator

Bezeichnung / Handelsname: Art. 2690, SAN-PLUS fresh REACH Registrierungsnr.: nicht registrierungspflichtig

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

Verwendung des Stoffes / des Gemisches:

Sanitärreiniger

1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Hersteller / Lieferant: HWR-CHEMIE GmbH

Moosfeldstraße 7 82275 Emmering

Telefon: 08141 / 51030

Telefax: 08141 / 510350

E-Mail (allgemein): info@hwr-chemie.de E-Mail (sachkundige Person): infoSDB@hwr-chemie.de Auskunft gebender Bereich: Labor

1.4 Notrufnummer

Notrufnummer Deutschland: 08141 / 51030 (nur zu Bürozeiten besetzt)

Notrufnummer Österreich: 0043 1 406 43 43 (Vergiftungsinformationszentrale)

ABSCHNITT 2. Mögliche Gefahren

2.1 Einstufung des Stoffes oder Gemischs Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Eye Irrit. 2, H319; Aquatic Chronic 3, H412 2.2 Kennzeichnungselemente

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Gefahrenpiktogramm(e)

Signalwort: Achtung.

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Gefahrenhinweise

H319 Verursacht schwere Augenreizung.

H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise

P280 Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.

Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.

2.3 Sonstige Gefahren

Die im Gemisch enthaltenen Stoffe erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.

ABSCHNITT 3. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen

3.1 Stoffe

Bei diesem Produkt handelt es sich um ein Gemisch.

3.2 Gemische

Chemische Charakterisierung

Gemisch von Tensiden, organischen Säuren, Korrosionsinhibitoren, Duft- und Farbstoff in Wasser.

Gefährliche Inhaltsstoffe

10 - 20 % Citronensäure, EG 201-069-1, CAS 5949-29-1, Eye Irrit. 2, H319

< 3 % Milchsäure, EG 201-196-2, CAS 79-33-4, Eye Dam. 1, H318; Skin Irrit. 2, H315

< 3 % Alkohol, C10-16, ethoxyliert, propoxyliert, CAS 69227-22-1, Acute Tox. 4, H302; Eye Dam. 1, H318

< 1 % Alkyldimethylbenzylammoniumchlorid, EG 270-325-2, CAS 68424-85-1, Acute Tox. 4, H302;

Skin corr. 1B, H314; Met. Corr.1, H290; Aquatic Acute 1, H400; Aquatic Chronic 1, H410

< 1 % Alkyldimethylaminoxid, EG 931-292-6, CAS 1643-20-5, Acute Tox. 4, H302; Skin Irrit. 2, H315;

Eye Dam. 1, H318; Aquatic Acute 1, H400; Aquatic Chronic 2, H411 Zusätzliche Hinweise

Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist Abschnitt 16 zu entnehmen.

ABSCHNITT 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise: Bei anhaltenden Beschwerden Arzt aufsuchen, verunreinigte Kleidung entfernen.

Bei Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage. Niemals Flüssigkeiten geben oder Erbrechen auslösen, falls der Verletzte bewusstlos ist oder Krämpfe hat.

Nach Einatmen: Person Frischluft zuführen. Nach schwerwiegender Einwirkung Arzt hinzuziehen.

Nach Hautkontakt: Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Mit Wasser und Seife gründlich abwaschen.

Nach Augenkontakt: Sofort und für mindestens 15 Minuten bei gespreizten Lidern unter fließendem Wasser gründlich ausspülen. Bei Beschwerden Augenarzt aufsuchen.

Nach Verschlucken: Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort Arzt hinzuziehen.

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4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

Augenkontakt kann zu Rötung, Tränenfluss und Schmerzen führen. Verschlucken kann zu Magenschmerzen oder Übelkeit führen.

4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen), kein spezifisches Antidot bekannt.

ABSCHNITT 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1 Löschmittel

Geeignete Löschmittel: Wassersprühstrahl / Schaum / CO2 / Trockenlöschmittel Ungeeignete Löschmittel: Wasservollstrahl.

5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren nicht zu erwarten

5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

Produkt selbst ist nicht brennbar. Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.

Besondere Schutzausrüstung: Vollschutzanzug mit umgebungsluftunabhängigem Atemschutzgerät tragen.

ABSCHNITT 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen u. in Notfällen anzuwendende Verfahren Augen- und Hautkontakt vermeiden. Schutzausrüstung tragen.

6.2 Umweltschutzmaßnahmen

Bei Entweichung größerer Mengen eindämmen. Nicht unverdünnt in die Kanalisation gelangen lassen.

6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen und vorschriftsmäßig entsorgen.

Neutralisieren möglich mit Laugen. (Nur vom Fachmann) 6.4 Verweis auf andere Abschnitte

Sicherheitsmaßnahmen in Abschnitt 8 und Hinweise zur Entsorgung in Abschnitt 13 beachten.

ABSCHNITT 7. Handhabung und Lagerung

7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang

Schutzkleidung tragen. Gebinde vorsichtig öffnen und nicht offen stehen lassen.

Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

Allgemeine Hygienemaßnahmen:

- In Bereichen, in denen gearbeitet wird, nicht essen, trinken oder rauchen.

- Nach Gebrauch die Hände waschen.

- Kontaminierte Kleidung u. Schutzausrüstung vor dem Betreten von Bereichen, in denen gegessen wird, ablegen.

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Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Produkt selbst brennt nicht.

7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter

Im Originalbehälter dicht verschlossen, kühl und trocken lagern.

Lagerklasse 12

Zusammenlagerungsverbote und –beschränkungen gemäß TRGS 510 beachten.

7.3 Spezifische Endanwendungen

Zusätzliche Hinweise entnehmen Sie bitte unserem Produktinformationsblatt.

eCl@ss (8.0): 30-02-15-01 / GISCODE: GS35

ABSCHNITT 8. Begrenzung u. Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung

8.1 Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte nach TRGS 900 Stoffname: Zitronensäure

Arbeitsplatzgrenzwert: 2 mg/m³ E

Spitzenbegrenzung und Überschreitungsfaktor: 2 (I) Bemerkungen: DFG, Y

8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung Geeignete Technische Steuerungseinrichtungen

Siehe Abschnitt 7. Es sind keine darüber hinausgehenden Maßnahmen erforderlich.

Persönliche Schutzausrüstung Atemschutz: entfällt

Handschutz: Schutzhandschuhe aus NR, CR, NBR, Butyl, FKM oder PVC empfehlenswert Augenschutz: Schutzbrille

Körperschutz: übliche Arbeitsschutzkleidung

Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen

Vor den Pausen und bei Arbeitsende die Hände waschen.

Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Siehe Abschnitt 6 und 7.

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ABSCHNITT 9. Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Allgemeine Angaben

Form: flüssig

Farbe: gelb

Geruch: parfümiert

Geruchsschwelle: nicht bestimmt pH-Wert (unverdünnt): ca. 1,2

pH-Wert (1 %ig): ca. 3,1

Gefrierpunkt (°C): ca. -10 Siedepunkt / Siedebereich (°C): ca. 100

Flammpunkt (°C): nicht anwendbar Verdampfungsgeschwindigkeit: nicht bestimmt Entzündbarkeit (fest, gasförmig): nicht anwendbar untere Explosionsgrenze: nicht bestimmt obere Explosionsgrenze: nicht bestimmt

Dampfdruck (hPa): ca. 23

Dampfdichte: nicht bestimmt

relative Dichte (20 °C): ca. 1,085

Löslichkeit(en): vollständig mit Wasser mischbar Verteilungskoeffizient (KOW): nicht bestimmt

Selbstzersetzungstemperatur: nicht bestimmt Zersetzungstemperatur: nicht bestimmt Viskosität, dynamisch (mPas): < 10

explosive Eigenschaften: nicht explosionsgefährlich oxidierende Eigenschaften: nicht oxidierend

9.2 Sonstige Angaben

Weitere physikalisch-chemische Daten wurden nicht ermittelt.

ABSCHNITT 10. Stabilität und Reaktivität

10.1 Reaktivität

Reagiert mit starken Laugen unter Wärmeentwicklung. Kann sich beim verdünnen erwärmen.

Beim Mischen mit Reinigern, die anionische Tenside beinhalten (z.B. Allzweckreiniger) kann sich unlöslicher Niederschlag bilden.

10.2 Chemische Stabilität

Stabil unter den angegebenen Lagerungsbedingungen.

10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Bei bestimmungsgemäßer Verwendung sind keine gefährlichen Reaktionen zu erwarten.

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10.4 Zu vermeidende Bedingungen

Keine gefährlichen Bedingungen bekannt. Informationen zu Handhabung und Lagerung in Abschnitt 7 beachten.

10.5 Unverträgliche Materialien

Kontakt mit Aluminium, Magnesium, Zinn, Zink und anderen unedlen Metallen meiden (Wasserstoffgasbildung möglich).

10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.

ABSCHNITT 11. Toxikologische Angaben

11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität

Alkohole, C10-16, ethoxyliert, propoxyliert

LD50 oral > 300-2000 mg/kg Körpergewicht (Ratte) (Richtlinie 84/449/EWG, B.1) Alkylbenzyldimethylammoniumchlorid

LD50 oral = 344 mg/kg Körpergewicht (Ratte) (OECD 401) Alkyldimethylaminoxid

LD50 oral = 1064 mg/kg Körpergewicht (Ratte) (OECD 401) Schätzwert akute Toxizität des Gemisches:

ATE mix (oral) > 2000 mg/kg Körpergewicht Ätzwirkung auf die Haut / Hautreizung

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Schwere Augenschädigung / -reizung

Das Gemisch wurde als Augenreizend eingestuft.

Sensibilisierende Wirkung

Das Gemisch enthält keine sensibilisierenden Stoffe.

CMR-Wirkungen (Karzinogenität, Mutagenität, Reproduktionstoxizität)

Das Gemisch enthält keine Stoffe, die als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch eingestuft sind.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition

Das Gemisch enthält keine Stoffe, die als spezifisch zielorgan-toxisch eingestuft sind.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition

Das Gemisch enthält keine Stoffe, die als spezifisch zielorgan-toxisch eingestuft sind.

Aspirationsgefahr

Nicht eingestuft. Das Gemisch enthält keine Kohlenwasserstoffe.

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ABSCHNITT 12. Umweltbezogene Angaben

Die vorliegenden Daten beziehen sich auf die im Gemisch enthaltenen Stoffe.

Das Gemisch als Ganzes wurde nicht überprüft.

12.1 Toxizität

Alkyldimethylbenzylammoniumchlorid Akute Fischtoxizität:

LC50 (96 h) = 0,28 mg/L (Literaturwert)

Akute Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wirbellosen Wassertieren:

EC50 (48 h) = 0,016 mg/L (Literaturwert) Akute Algentoxizität:

ErC50 (96 h) = 0,049 mg/L (Literaturwert) Alkyldimethylaminoxid

Akute Fischtoxizität:

LC50 (96 h) = 1,26 mg/L (Oncorhynchus mykiss) (OECD 203)

Akute Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wirbellosen Wassertieren:

EC50 (48 h) = 2,9 mg/L (Daphnia Magna) (OECD 202) Akute Algentoxizität:

ErC50 (72 h) = 0,19 mg/L (Pseudokirchneriella subcapitata) (Literaturwert) Chronische Fischtoxizität:

NOEC = 0,42 mg/L (Pimephales promelas) (Literaturwert)

Chronische Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wirbellosen Wassertieren:

NOEC (21 d) = 0,70 mg/L (Daphnia Magna) (OECD 211) 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit

Citronensäure

Biologisch leicht abbaubar (98%, OECD 302B) Milchsäure

Biologisch leicht abbaubar (64%, OECD 301D) Alkohol, C10-16, ethoxyliert, propoxyliert

Biologisch leicht abbaubar (nach OECD Kriterien) Alkyldimethylbenzylammoniumchlorid

Biologisch leicht abbaubar (>60%, OECD 301D) Alkyldimethylaminoxid

Biologisch leicht abbaubar (90%, OECD 301A)

Die in dieser Zubereitung enthaltenen Tenside erfüllen die Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien festgelegt sind.

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12.3 Bioakkumulationspotenzial Citronensäure

Keine Bioakkumulation zu erwarten.

Milchsäure

Keine Bioakkumulation zu erwarten.

Alkohol, C10-16, ethoxyliert, propoxyliert Keine Bioakkumulation zu erwarten.

Alkyldimethylbenzylammoniumchlorid Keine Bioakkumulation zu erwarten.

Alkyldimethylaminoxid

Keine Bioakkumulation zu erwarten.

12.4 Mobilität im Boden Citronensäure

Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

Milchsäure

Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

Alkohol, C10-16, ethoxyliert, propoxyliert

Eine Bindung an die feste Bodenphase ist möglich. Der Stoff ist nicht flüchtig.

Alkyldimethylbenzylammoniumchlorid

Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

Alkyldimethylaminoxid

Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

Dieses Gemisch enthält keine Stoffe, die als PBT- oder vPvB-Stoff beurteilt werden.

12.6 Andere schädliche Wirkungen

Das Gemisch enthält keine Stoffe, die in der Verordnung (EG) 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, aufgeführt sind.

ABSCHNITT 13. Hinweise zur Entsorgung

13.1 Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung

Reinigungskonzentrate sollten nicht über das Abwasser entsorgt werden. Gefährlicher Abfall nach §3 Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). Unter Beachtung der örtlichen, behördlichen Vorschriften beseitigen.

Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß Europäischer Abfallartenkatalog 20 01 29 (Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten)

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Verpackung

Ungereinigte Verpackung

Gefährlicher Abfall nach §3 Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). Unter Beachtung der örtlichen, behördlichen Vorschriften beseitigen. Abfallschlüssel 15 01 10 (Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind)

Gereinigte Verpackung

Nicht kontaminierte und gereinigte Verpackungen können einer Verwertung zugeführt werden.

ABSCHNITT 14. Angaben zum Transport

14.1 UN-Nummer entfällt

14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung ADR / RID:

Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

IMDG-Code / ICAO-TI / IATA-DGR:

Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

14.3 Transportgefahrenklassen

ADR / RID / IMDG-Code / ICAO-TI / IATA-DGR:

entfällt

14.4 Verpackungsgruppe entfällt

14.5 Umweltgefahren entfällt

14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender siehe Abschnitte 6 – 8

14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code entfällt

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ABSCHNITT 15. Rechtsvorschriften

15.1 Vorschriften zur Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz / spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

EU-Vorschriften

Unterliegt der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien.

Nationale Vorschriften

Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten (§ 22 JArbSchG).

Wassergefährdungsklasse: WGK 2 (gemäß AwSV Anlage 1 Nr. 5) 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

Das Gemisch wurde keiner Sicherheitsbeurteilung unterzogen.

ABSCHNITT 16. Sonstige Angaben

Änderungen gegenüber der letzten Version Überarbeitete Abschnitte: 2, 7 - 16

Gefahrenhinweise auf die in Abschnitt 2 und 3 Bezug genommen wird gem. VO (EG) Nr. 1272/2008 Flam. Liq 3, H226 = Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 3, Flüssigkeit und Dampf entzündbar.

Met. Corr. 1, H290 = Auf Metall korrosive wirkende Stoffe oder Gemische, Kategorie 1, Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.

Acute Tox. 4, H302 = Akute Toxizität, Kategorie 4, Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

Skin Corr. 1A/B/C, H314 = Ätz-/Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 1A/B/C, Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

Skin Irrit. 2, H315 = Ätz-/Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2, Verursacht Hautreizungen.

Eye Dam. 1, H318 = Schwere Augenschädigung / Augenreizung, Kategorie 1, Verursacht schwere Augenschäden.

Eye Irrit. 2, H319 = Schwere Augenschädigung / Augenreizung, Kategorie 2, Verursacht schwere Augenreizung.

Aquatic Acute 1, H400 = Gewässergefährdend, akut, Kategorie 1, Sehr giftig für Wasserorganismen.

Aquatic Chronic 1, H410 = Gewässergefährdend, chronisch, Kategorie 1, Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Aquatic Chronic 2, H411 = Gewässergefährdend, chronisch, Kategorie 2, Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Aquatic Chronic 3, H412 = Gewässergefährdend, chronisch, Kategorie 3, Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Literaturangaben und Datenquellen

REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2016/2235 CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2016/1179

Alle Angaben wurden, soweit vorhanden, den Sicherheitsdatenblättern von Vorlieferanten entnommen.

Fehlende Daten wurden der Stoffdatenbank GESTIS des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung oder der Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) entnommen.

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Legende

ABEK Filterbezeichnung

ADR Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route

(Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) AGW Arbeitsplatzgrenzwert

ATE mix Acute Toxicity Estimates, Schätzwert Akuter Toxizität für Gemische AVV Abfallverzeichnis-Verordnung

AwSV Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen BGW Biologischer Grenzwert

Butyl Butylkautschuk

CAS(-Nr.) (Registrierungsnummer des) Chemical Abstracts Service

CLP Verorndung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen CMR Karzinogenität, Mutagenität, Reproduktionstoxizität

CR Chloropren Kautschuk

EC50 mittlere effektive Konzentration

EG(-Nr.) (Registrierungsnummer der) Europäische(n) Gemeinschaft

ErC50 mittlere effektive Konzentration, bei der eine Inhibition des Wachstums von Pflanzen oder Algen auftritt FIFRA Federal Insecticide, Fungicide, and Rodenticide Act

FKM Fluorkarbon-Kautschuk

GISCODE Kennzeichnungssystem der Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft IATA-DGR International Air Transport Association - Dangerous Goods Regulations

IBC International Code for the Construction and Equipment of Ships carrying Dangerous Chemicals in Bulk (IBC-Code)

ICAO-TI Technical Instructions For The Safe Transport of Dangerous Goods by Air IMDG International Maritime Dangerous Goods

LC50 Konzentration, bei welcher 50% der Versuchstiere innerhalb eines definierten Zeitraums sterben LD50 Dosis, bei welcher 50% der Versuchstiere sterben

MARPOL Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe NBR Acrylnitril-Butadien-Kautschuk

NOEC No Observed Effect Concentration NOEL No Observed Effect Level

NR Naturkautschuk

OECD Organisation for Economic Co-operation and Development, Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

PBT Persistent, Bioakkumulierend, Toxisch PET Polyethylenterephthalat

PTFE Polytetrafluorethylen PVC Polyvinylchlorid

REACH Verordnung über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien RID Reglement concernant le transport international ferroviaire de marchandises Dangereuses

(deutsch: Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr) TRGS Technische Regeln für Gefahrstoffe

UN United Nations

US-EPA United States Environmental Protection Agency

VOC Volatile Organic Compounds (Flüchtige organische Verbindungen) vPvB sehr Persistent, sehr Bioakkumulierend

WGK Wassergefährdungsklasse Weitere Angaben

Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben.

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