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Academic year: 2022

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G E M E I N D E B O S W I L

Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung

vom Donnerstag, 26. November 2020

Vorsitz Michael Weber, Gemeindeammann

Protokoll Roger Rehmann, Gemeindeschreiber

Stimmenzähler Franz Steiner Jonathan Keusch Patrick Keusch

Ort Mehrzweckhalle Boswil

Zeit 20.00 – 21.50 Uhr

Zahl der Stimmberechtigten 1‘869

Anwesende Stimmberechtigte 83

Absolutes Mehr 47

Beschlussesquorum: 1/5 von 1‘869 374

Gemäss § 30 des Gemeindegesetzes entscheidet die Gemeindeversammlung über die zur Behandlung stehenden Sachgeschäfte abschliessend, wenn die beschliessende Mehrheit wenigstens einen Fünftel der Stimmberechtigten, an dieser Versammlung also 374 Personen, umfasst. Da bloss 83 Stimmberechtigte anwesend sind, unterstehen sämtliche heute gefassten Beschlüsse dem fakultativen Referendum.

Einwohnergemeinde

Gemeinde Boswil Telefon 056 678 90 00 Zentralstrasse 12 Telefax 056 678 90 15 5623 Boswil gemeindekanzlei@boswil.ch

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Begrüssung

Gemeindeammann Michael Weber begrüsst im Namen des Gemeinderates die anwesenden Stimmberechtigten und die Gäste sowie Vertreter der Presse.

Traktanden

Der Vorsitzende stellt fest, dass ordnungsgemäss zur heutigen Gemeindeversammlung eingeladen wurde. Die Traktandenliste mit den Erläuterungen und Anträgen des Gemeinderates wurde den Stimmberechtigten rechtzeitig zugestellt. Auch die Aktenauflage vor der heutigen Versammlung wurde vom 12. November bis 26. November 2020 vorschriftsgemäss durchgeführt.

Der Gemeindeammann stellt die Traktandenliste kurz vor und teilt mit, dass diese in folgender Reihenfolge abgewickelt wird:

1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. November 2019

2. Genehmigung der Jahresrechnung 2019 sowie des Rechenschaftsberichts 2019

3. Genehmigung der Kreditabrechnungen:

- Niveauübergangsanlage

- Sanierung Belagsflächen der röm.-kath. Kirche - Kanalisation «Kirchweg»

4. Genehmigung eines Verpflichtungskredites über CHF 60'000.00 für das Erstellen eines Entwicklungskonzepts für die öffentlichen Bauten und Anlagen

5. Genehmigung eines Verpflichtungskredites über CHF 215'000.00 für eine Erweiterung der Sauberwasserleitung und Anpassung der Strassenentwässerung

«Kirchweg-Baumgartenstrasse»

6. Zustimmung zur Stellenaufstockung von 100 % der Abteilung Sozialen Dienste für administrative Arbeiten

7. Genehmigung des Budgets 2021

8. Zustimmung einer Totalrevision des Gebührenreglements in Bausachen

9. Rückwirkende Aufhebung des Reglements über die Sicherung und den Unterhalt der subventionierten gemeinschaftlichen Meliorationswerke im Gemeindegebiet (Unterhaltsreglement) per 31. Dezember 2018

10. Zustimmung des Dienstbarkeitsvertrags zwischen der Einwohnergemeinde Boswil und der Deponie Höll AG

11. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an:

- Sardelle Stephan

- Van den Bosch Rudi und Evaline mit Eddy und Nils - Amza Liridona

- Tran Hang mit Hoang

- De Masi Filippo und Ana-Maria mit Giulia und Roberta

8. Verschiedenes, Orientierung und Umfrage

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Traktandum 1

Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 20.

November 2019

Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. November 2019 hat während 14 Tage im Gemeindehaus öffentlich aufgelegen.

Zudem ist es – wie gemäss Gemeindeordnung vorgesehen – durch die Finanzkommission auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft worden.

Diskussion Keine.

Antrag

Gemeinderat und Finanzkommission haben das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 20. November 2019 geprüft und empfehlen es der Gemeindeversammlung zur Genehmigung.

Abstimmung

In offener Abstimmung wird das Protokoll mit grosser Mehrheit genehmigt.

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Traktandum 2

Genehmigung der Jahresrechnung 2019 sowie des Rechenschaftsberichtes 2019

Gemeinderat Jakob Dolder stellt das Geschäft wie folgt vor:

Die Rechnung 2019 der Einwohnergemeinde Boswil schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 121'565.59 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 326'000.00. Der Aufwandüberschuss wird dem Bilanzüberschuss/-fehlbetrag belastet und wird dem Eigenkapital entnommen. Der tiefere Aufwandüberschuss in der Rechnung 2019 ist einerseits auf Minderausgaben in sämtlichen Dienststellen und andererseits auf Mehreinnahmen bei den Gemeinde- und Sondersteuern zurückzuführen. Der betriebliche Aufwand beträgt CHF 9'906'614.37 (Vorjahr 9'506'127.70). Budgetiert war ein betrieblicher Aufwand von CHF 9'642'600.00. Der betriebliche Ertrag beträgt im Rechnungsabschluss 2019 CHF 9'252'296.58 (Vorjahr CHF 9'084'990.80). Budgetiert war ein Ertrag von CHF 8'795'100.00. Das Ergebnis der Finanzierung sieht wie folgt aus: Die abgerechneten Finanzaufwendungen liegen mit CHF 103'043.60 um CHF 8'856.40 unter dem budgetierten Wert. Beim Finanzertrag wurden CHF 234'103.80 erwirtschaftet, budgetiert waren Finanzerträge von CHF 231'200.00. Das Ergebnis (ohne Werke) präsentiert sich wie folgt:

Rechnung 2019 Budget 2019 Rechnung 2018

Ergebnis betr. Tätigkeit -654'317.79 -847'500.00 -421'136.90 Ergebnis aus Finanzierung 131'060.20 119'300.00 205'209.72 Operatives Ergebnis -523'257.59 -728'200.00 -215'927.18 Ausserordentliches Ergebnis 401'629.00 402'200.00 419'437.45

Gesamtergebnis -121'565.59 -326'000.00 203'510.27 (+= Ertragsüberschuss / -= Aufwandüberschuss)

Die Bilanz sieht wie folgt aus:

Per 31.12.2019 Per 31.12.2018

Aktiven 43'343'841.92 45'747'426.67

Finanzvermögen 7'563'706.82 8'459'710.42

Verwaltungsvermögen 37'780'135.10 37'287'716.25

Passiven 43'343'841.92 45'747'426.67

Fremdkapital 13'759'776.09 13'828'388.05

Eigenkapital 31'584'065.83 31'919'038.62

Weitere ergänzende Details können der Einladungsbroschüre entnommen werden.

Diskussion

Anmerkung zur Aufstellung des Eigenwirtschaftsbetriebs «Abwasser» (Seite 9 der Broschüre): Das Vorzeigen bei der Spalte «Ergebnis aus Finanzierung» ist falsch. Die Versammlungsteilnehmer nehmen dies zur Kenntnis.

Antrag

Die Jahresrechnung 2019 und der Rechenschaftsbericht seien zu genehmigen.

(5)

Abstimmung

In der – durch Roland Frick, Präsident der Finanzkommission – offen vorgenommenen Abstimmung wird die Jahresrechnung 2019, inkl. den Rechenschaftsbericht, der Einwohnergemeinde einstimmig genehmigt.

(6)

Traktandum 3a

Genehmigung der Kreditabrechnungen «Niveauübergangsanlage», «Sanierung Belagsflächen röm.-kath. Kirche» und «Sanierung Kanalisationsleitung Kirchweg»

Gemeinderat Peter Wyrsch präsentiert folgende Kreditabrechnungen:

Niveauübergangsanlage

Verpflichtungskredit CHF 2'863'000.00

Bruttoanlagekosten CHF 2'277'152.20

Kreditunterschreitung CHF 585'847.80

Die Kreditunterschreitung wird durch günstigere Arbeitsvergaben begründet. Die Finanzkommission hat die Abrechnung geprüft und für in Ordnung befunden.

Belagsflächen röm.-kath. Kirche

Verpflichtungskredit CHF 236'000.00

Bruttoanlagekosten CHF 207'932.10

Kreditunterschreitung CHF 28'067.90

Die Kreditunterschreitung wird durch günstigere Arbeitsvergaben (aufgrund guter Witterungsbedingungen) begründet. Die Finanzkommission hat die Abrechnung geprüft und für in Ordnung befunden.

Sanierung Kanalisationsleitung Kirchweg

Verpflichtungskredit CHF 109'000.00

Bruttoanlagekosten CHF 101'230.40

Kreditunterschreitung CHF 7'769.60

Die Kreditunterschreitung wird damit begründet, dass keine unvorhergesehenen Arbeiten ausgeführt werden mussten. Die Finanzkommission hat die Abrechnung geprüft und für in Ordnung befunden.

Diskussion Keine.

Antrag

Der Kreditabrechnung «Niveauübergangsanlage», «Belagsflächen röm.-kath. Kirche» und

«Sanierung Kanalisationsleitung Kirchweg» sei zuzustimmen.

(7)

Abstimmung

Jede der Kreditabrechnungen «Niveauübergangsanlagen», «Belagsflächen röm.-kath.

Kirche» und «Sanierung Kanalisationsleitung Kirchweg» wird mit grossem Mehr zugestimmt.

(8)

Traktandum 4

Genehmigung eines Verpflichtungskredites über CHF 60'000.00 für das Erstellen eines Entwicklungskonzeptes für die öffentlichen Bauten und Anlagen

Gemeindeammann Michael Weber stellt das Geschäft wie folgt vor:

An der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2018 wurde folgender Rückweisungsantrag von den Stimmberechtigten gutgeheissen: «Anhand der zuvor erwähnten Argumente und Bedenken, stellt er hiermit den Antrag, den Projektierungskredit von CHF 200'000.00 zurückzuweisen. Neu, der Planungskommission eine Vertretung der Vereine hinzuzufügen. Neu, für eine Doppelturnhalle eine fundierte Belegungs- und Bedarfsabklärung von seitens Schule und Vereine zu ermitteln. Neu, der Planungsperimeter zu vergrössern und eine aufeinander abgestimmte Zukunftsplanung der Schulgebäude sowie einer möglichen neuen Doppelturnhalle zu erstellen. Neu zur Kostenschätzung die Finanzierungsmöglichkeiten hinzuzufügen.»

Der Gemeinderat ist diesem Auftrag nachgekommen und hat eine entsprechende Kommission eingesetzt. Diese kommt zum Schluss, dass vorab ein Entwicklungskonzept für die öffentlichen Bauten und Anlagen zu erstellen sei. Hierfür sei ein Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 60'000.00 zu sprechen. Das Konzept soll zu folgenden Punkten Aussagen machen:

- Anliegen der Vereine, Gemeindeverwaltung, Schule und Werkhof bzw. Feuerwehr berücksichtigen

- Mögliche Standorte prüfen

- Grösse der zu realisierenden Bauten und Anlagen klären - Lösungen für den Zwischentrakt der Schule aufzeigen - Lösungen für die «alte Turnhalle» aufzeigen

- Darstellung der Synergien mit den bestehenden Bauten und Anlagen - Grobkostenschätzung (+/- 25 %) pro Baute

Das Erstellen eines solchen Konzepts dauert rund 6 Monate. Gemäss Gemeindeordnung hat die Finanzkommission den Auftrag, eine Stellungnahme zu einem Verpflichtungskredit abzugeben. Die Stellungnahme der Finanzkommission lautet: «Den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern wird ein transparenter und formulierter Antrag unterbreitet. Die Finanzkommission empfiehlt den Verpflichtungskredit den Stimmberechtigten zur Annahme.»

Diskussion

Roland Frick: Die Finanzkommission konnte erstmals die vorgeschriebene Stellungnahme zu einem Verpflichtungskredit abgeben. Die Finanzkommission hat angeregt, zu prüfen, ob diese Kosten nicht aus dem Mehrwertabgabefonds zu bezahlen seien.

Gemeindeammann Michael Weber: Der Gemeinderat nahm das Anliegen der Finanzkommission auf. Er wird zu einem späteren Zeitpunkt darüber befinden.

Antrag

Dem Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 60'000.00 für das Erstellen eines Entwicklungskonzepts für die öffentlichen Bauten und Anlagen sei zu genehmigen.

(9)

Abstimmung

Das Ergebnis der Abstimmung lautet:

- Ja-Stimmen: 73 - Nein-Stimmen: 3

Demnach ist dem Verpflichtungskredit zugestimmt worden.

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Traktandum 5

Genehmigung eines Verpflichtungskredites über CHF 215'000.00 für eine Erweiterung der Sauberwasserleitung und Anpassung der Strassenentwässerung «Kirchweg- Baumgartenstrasse»

Gemeinderat Peter Wyrsch stellt das Geschäft wie folgt vor:

Die bestehende Wasserleitung im Kirchweg und der Baumgartenstrasse ist in einem schlechten Zustand und muss erneuert werden. Die Gemeinde Boswil ist zurzeit an der Erarbeitung der Generellen Entwässerungsplanung der zweiten Generation. In diesem Zusammenhang wurde der Ausbaubedarf überprüft. Der westliche Teil des Kirchweges und die Baumgartenstrasse sind heute im Mischsystem entwässert. Östlich der Baumgartenstrasse verläuft im Kirchwerg ab der SBB-Unterführung bis zur Liegenschaft Kirchweg 21 eine bestehende Sauberwasserleitung. Die Sauberwasserleitung im Kirchwerg soll ausgebaut und bis über die Baumgartenstrasse in den westlichen Kirchwerg verlängert werden. Dadurch besteht künftig die Möglichkeit, das Einzugsgebiet entlang des gesamten Kirchwegs im Teiltrennsystem zu entwässern. Im östlichen Abschnitt des Kirchweges ab Baumgartenstrasse bis zur SBB-Unterführung besteht keine Schmutzwasserkanalisation.

Die Liegenschaften sind rückläufig an die Mischwasserkanalisation angeschlossen. Die Strassenentwässerung ist an die Sauberwasserleitung angeschlossen. Mit der südlich des Bahndammes realisierten Erschliessung wurde in der SBB-Unterführung eine neue Rinne erstellt. Dieser Anschluss dient dem Zweck, die Strassenentwässerung an die Schmutzwasserkanalisation anzuschliessen. Der Anschluss von häuslichem Abwasser ist indes nicht vorgesehen. Die Kosten dieser Arbeiten können wie folgt aufgeteilt werden:

Sauberwasserleitung CHF 165'000.00 und Strassenentwässerung CHF 49'500.00.

Die Finanzkommission empfiehlt die Annahme des Verpflichtungskredites.

Diskussion Keine.

Antrag

Dem Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 215'000.00, mit jährlich wiederkehrenden Kosten in der Höhe von CHF 4'290.00, für die Erweiterung Sauberwasserleitung und Anpassung Strassenentwässerung Kirchweg-Baumgartenstrasse sei zu genehmigen.

Abstimmung

Dem Verpflichtungskredit wird mit grossem Mehr zugestimmt.

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Traktandum 6

Zustimmung zur Stellenaufstockung von 100 % der Abteilung Soziale Dienste für administrative Arbeiten

Gemeinderätin Gabriela Schönenberg stellt das Geschäft wie folgt vor:

Aufgrund einer Verwaltungsanalyse bildete der Gemeinderat auf Ende 2016 die zusätzliche Abteilung «Soziale Dienste». Die Aufgaben der Sozialen Dienste lassen sich wie folgt zusammenfassen: «Materielle Hilfe», «Asylwesen», «Alimenteninkasso»,

«Elternschaftsbeihilfe», «immaterielle Hilfe» usw. Der Abteilung Sozialen Dienste wurden 50 Stellenprozente zugewiesen. Die Fallzahlen und die Arbeitsbelastung nahmen in den letzten Jahren stetig zu, weshalb eine Stellenaufstockung bei den Sozialen Diensten angezeigt ist.

Zudem nimmt die Komplexität der Fälle zu. Der Verband der Aargauer Gemeindesozialdienste entwickelte in Zusammenarbeit mit dem Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien ein Modell zur Berechnung des Personalbedarfs von Aargauer Gemeindesozialdiensten. Obwohl das Modell noch nicht veröffentlicht wurde, hat der Gemeinderat auf Grundlage der Fallzahlen 2019 dieses Modell als Basis für eine Stellenpensumsberechnung verwendet. Diese Pensumsberechnung ergibt zusätzliche 70 Stellenprozente. Der Gemeinderat hat sich entschlossen, aber 100 % zu beantragen. Er begründet dies mit absehbaren Mehraufwendungen bezüglich Corona und aufgrund organisatorischen Arbeitsabläufen. Mit der Schaffung einer administrativen Stelle kann die Leitung der Sozialen Dienste entlastet werden und sie kann sich auf eine aktive Fallführung konzentrieren.

Diskussion

Peter Koch: Ihm ist der Antrag nicht klar. Wie viele Personen arbeiten heute auf den Sozialen Diensten?

Gemeinderätin Gabriela Schönenberg: Von der Gemeindeversammlung sind 50 Stellenprozente bewilligt und hierfür ist die Leiter der Sozialen Dienste angestellt. Aufgrund des Coronaviruses arbeiten heute aber 2 Personen mit gesamthaft 150 Stellenprozente bei den Sozialen Diensten. Die zweite Stelle mit 100 % ist befristet bis Ende 2020.

Chantal Eichholzer: Ich habe zusammen mit zwei weiteren Einwohnern im Vorfeld der heutigen Versammlung dem Gemeinderat diverse Fragen eingereicht. Unter anderem haben wir auch Fragen zu diesem Geschäft gehabt. Leider sind unsere Frage «ungenügend»

beantwortet worden. So ist die Frage, bezüglich Asylsuchende nicht beantwortet worden.

Gerne möchte ich wissen, wie viele Asylbewerber heute arbeiten.

Gemeinderätin Gabriela Schönenberg: Boswil hat zurzeit 11 Asylsuchende. Davon gehen 4 zur Schule bzw. besitzen eine Arbeitsstelle.

Chantal Eichholzer: Der Gemeinderat beantragt die Pensumserhöhung aufgrund des Berechnungsmodells des Fachverbandes. Ein Vergleich mit anderen Gemeinden wurde nicht vorgenommen. Ich arbeite ebenfalls auf einer Gemeindeverwaltung. Ein Vergleich mit anderen Gemeinden in vergleichbarer Grösse zeigt, dass die beantragten Stellenprozente zu hoch sind. Aus diesem Grund stelle ich einen Rückweisungsantrag.

(12)

Antrag

Der gemeinderätliche Antrag um eine Stellenaufstockung von 100 % der Abteilung Soziale Dienste für administrative Arbeiten sei zurückzuweisen.

Abstimmung

Dem Rückweisungsantrag wird mit 42-Ja- zu 24-Nein-Stimmen zugestimmt.

Aufgrund der Zustimmung des Rückweisungsantrages entfällt die Abstimmung über den gemeinderätlichen Antrag.

(13)

Traktandum 7

Budget 2021: Zustimmung

Vizeammann Jakob Dolder stellt das Geschäft wie folgt vor:

Das Budget 2021 basiert auf einem gleichbleibenden Steuerfuss von 101% und weist einen Aufwandüberschuss von CHF 286’600 auf.

Die aktuelle Coronakrise geht auch an Boswil nicht spurlos vorbei. Der Gemeinderat rechnet 2021 mit einem leichten Rückgang der Steuereinnahmen bei den natürlichen Personen. Die Budgetbeauftragten wurden angewiesen, sämtliche nicht gebundenen Aufwendungen so tief wie möglich zu halten.

Aufgrund der Berechnung des Departements Finanzen und Ressourcen steht der Gemeinde Boswil im Jahr 2021 ein Finanzausgleichsbetrag von CHF 316‘000 zu (Budget 2019 CHF 272‘000). Die budgetierten Abschreibungen im Jahr 2021 betragen für die Einwohnergemeinde CHF 732’000 (Vorjahr CHF 703‘900). Die Abschreibungen können mit einer Entnahme aus der Aufwertungsreserve von rund CHF 366‘200 kompensiert werden.

Die Nettobelastung der Abschreibungen im Budget 2021 für die Einwohnergemeinde ist um CHF 28‘100 höher als im Budget 2020.

Für die Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung betragen die Abschreibungen CHF 172‘500 (Vorjahr CHF 142‘300). Die Abschreibungen für die Spezialfinanzierung Abfallwirtschaft bleiben unverändert bei CHF 2‘300.

Die Finanzierung des Aufwandüberschusses von CHF 286’600 erfolgt über den Bilanzüberschuss (Eigenkapitalkonto), welcher per 31.12.2019 einen Stand von 7.12 Mio.

Franken aufweist.

Diskussion

Roland Frick: Die Finanzkommission hat den Gemeinderat darauf hingewiesen, dass schon seit Jahren das Finanzvermögen abnehme. Auch sei das operative Ergebnis negativ. Der Finanzplan zeige, dass in den nächsten Jahren mit einer massiven Anpassung des Steuerfusses zu rechnen sei. Aus diesem Grund sei die Finanzkommission der Meinung, dass der Gemeinderat prüfen solle, ob eine stufenweise Anpassung des Steuerfusses nicht sinnvoll sei.

Gemeindeammann Michael Weber: Der Gemeinderat nimmt die Bemerkungen von Finanzkommissionspräsident Roland Frick zur Kenntnis.

Antrag

Es sei dem Budget 2021 der Einwohnergemeinde Boswil zuzustimmen.

Abstimmungen

In offener Abstimmung wird mit grossem Mehr das Budget 2021 gutgeheissen.

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Traktandum 8

Zustimmung einer Totalrevision des Gebührenreglements in Bausachen

Gemeinderat Peter Wyrsch stellt das Geschäft wie folgt vor:

Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. November 1999 hiessen das heutige Gebührenreglement in Bausachen gut. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau, stellte in einem Beschwerdeverfahren im Jahr 2020 fest, dass das heutige Reglement nicht mehr rechtmässig sei. Der Gemeinderat hat dies bewogen, das Gebührenreglement in Bausachen total zu revidieren. Demnach ist die Behandlung von Bausachen gebührenpflichtig. Die Gebühren sollen nach Aufwand zu einem Stundensatz von CHF 110.00 bis CHF 140.00 nach dem Verursacherprinzip verrechnet werden. Für kleinere Vorhaben soll eine Gebühr zwischen CHF 200.00 bis CHF 500.00 gelten.

Drittaufwendungen sollen effektiv in Rechnung gestellt werden. Das Benützen des öffentlichen Grunds wird mit einer Gebühr von CHF 0.50 pro m2 und Tag, mindestens CHF 100.00 verrechnet. Das Reglement soll per 1. Januar 2021 in Kraft treten. Das Reglement ist dem Preisüberwacher ordnungsgemäss vorgelegt worden.

Diskussion

Alex Meier: Das bisherige Reglement basiert auf einem Promillesatz anhand der Bausumme.

Diese Lösung findet er «besser» nachvollziehbar. Die Rapportierung mittels Stundenabrechnung ist für den Bauherrn schwierig zu «lesen». Des Weiteren bemängelt er, dass im Reglement keine Kriterien aufgeführt sind, welche den Gemeinderat befähigen, den Stundenansatz anzupassen. Er stellt deshalb einen Rückweisungsantrag. Das Reglement sei so zu überarbeiten, dass die Baubewilligungsgebühr nach einem Promillensatz anhand der Bausumme festgelegt wird.

Gemeinderat Peter Wyrsch: Der Gemeinderat legt den Stundenansatz einmal pro Jahr aufgrund der Aufwendungen fest. Gebühren unterliegen dem Verursacherprinzip. Die heutigen Gebühren sind nicht kostendeckend.

Vizeammann Jakob Dolder: Das heutige Gebührenreglement hält rechtlich nicht stand. Es braucht eine Anpassung.

Antrag

Der gemeinderätliche Antrag um Zustimmung für das totalrevidierte Gebührenreglement in Bausachen sei zurückzuweisen.

Abstimmung

Dem Rückweisungsantrag wird mit 61-Ja- zu 15-Nein-Stimmen zugestimmt.

Aufgrund der Zustimmung des Rückweisungsantrages entfällt die Abstimmung über den gemeinderätlichen Antrag.

(15)

Traktandum 9

Rückwirkende Aufhebung des Reglements über die Sicherung und Unterhalt der subventionierten gemeinschaftlichen Meliorationswerke im Gemeindegebiet (Unterhaltsreglement) per 31. Dezember 2018

Vizeammann Jakob Dolder stellt das Geschäft wie folgt vor:

Mit der Auflösung der Bodenverbesserungsgenossenschaft gingen die Meliorationswerke ins Eigentum der Einwohnergemeinde Boswil über. Der Gemeinderat als zuständige Behörde sorgt für den gebührenden Unterhalt dieser Werke. Zur Finanzierung des Unterhalts wurde ein entsprechendes Reglement erstellt und dieses wurde von den Stimmberechtigten der Einwohnergemeindeversammlung verabschiedet. Demnach ist es so, dass die Eigentümer von Grundstücken ausserhalb der Bauzone sich mit jährlich CHF 0.30 pro Are Flurparzelle (mindestens CHF 20.00 pro Jahr) an den Unterhaltskosten der Meliorationswerke zu beteiligen haben. Da die Bodenverbesserungsgenossenschaft der Einwohnergemeinde Boswil ein «Vermögen» hinterliess, wurde dieses bis Ende 2018 für den Unterhalt verwendet. Erstmals ab dem 1. Januar 2019 wurde den Eigentümern von Grundstücken ausserhalb der Bauzone demnach eine Rechnung für den Unterhaltsaufwand gestellt. Der Gemeinderat erachtet das Reglement heute als nicht mehr zeitgemäss. Die Meliorationswerke dienen der Allgemeinheit. Der Unterhalt sei deshalb über Steuergelder zu finanzieren.

Mit Mail vom 25. November 2020 hat Herr Roland Frick im Namen der Finanzkommission mitgeteilt, dass nach seinen Abklärungen nur der Gebührenteil aufzuheben sei. Die restlichen Bestimmungen seien beizubehalten, damit der Unterhalt sichergestellt sei. Der Gemeinderat kann diesem Anliegen nachkommen. Er unterbreitet deshalb den Stimmberechtigten der heutigen Einwohnergemeindeversammlung folgenden Anpassung seines Antrages:

«Rückwirkend per 31. Dezember 2018 sei auf die Erhebung von Grundeigentümerbeiträge gemäss Unterhaltsreglement zu verzichten.»

Diskussion

Samuel Ineichen: Der rückwirkende Verzicht auf die Gebührenerhebung für den Unterhalt der Meliorationswerke ist zu begrüssen. Der Gebührenverzicht muss aber auch für die Zukunft gelten.

Vizeammann Jakob Dolder: Ja, auch zukünftig soll ein Gebührenverzicht gelten. Der gemeinderätliche Antrag muss demnach noch ergänzt werden, dass das Unterhaltsreglement teilrevidiert wird.

Irene Koch: Die Ziffer des Unterhaltsreglements sei als eine Teilrevision des Reglements aufzuheben. Die Teilrevision gelte ab dem 31. Dezember 2018.

Antrag

Zustimmung zur rückwirkenden Teilrevision des Reglements über den Unterhalt und die Sicherung der subventionierten gemeinschaftlichen Meliorationswerke im Gemeindegebiet (Unterhaltsreglement) per 31. Dezember 2018 i.S. Verzicht auf Erhebung von

Grundeigentümerbeiträgen.

(16)

Abstimmungen

In offener Abstimmung wird mit grossem Mehr der vorgenannte Antrag für die Teilrevision des Unterhaltsreglements gutgeheissen.

(17)

Traktandum 10

Zustimmung des Dienstbarkeitsvertrags zwischen der Einwohnergemeinde Boswil und der Deponie Höll AG

Gemeindeammann Michael Weber stellt das Geschäft wie folgt vor:

Die Deponie Höll AG plant die Errichtung einer Deponie Typ A am Standort «Höll» in den Gemeinden Boswil und Kallern. Gemäss nationaler Abfallverordnung handelt es sich bei einer Deponie Typ A um einen Standort, an welchem unverschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial abgelagert wird. Dies entspricht nicht verwertbarem, natürlichem

Erdmaterial, Lockergestein und gebrochenem Felsmaterial. Das Projekt sieht vor, ab dem Jahr 2022 über einen Zeitraum von 15 Jahren etappiert 2.05 Mio m3 (fest) an

Aushubmaterial einzubauen, die Etappen laufend zu rekultivieren und der ursprünglichen Nutzung wieder zuzuführen. Der Ablagerungsbereich umfasst rund 20.7 ha. Die

umschliessende Deponiezone wird weiter gefasst (24.7 ha). Der geplante Deponiestandort liegt westlich der Kantonsstrasse K124, tangiert Waldareal, Fruchtfolgeflächen und einen teilweise eingedolten Bach.

Der Standort «Höll» wurde mit Beschluss des Grossen Rates des Kantons Aargau am 4.

September 2018 im Richtplan festgesetzt. Die Ausscheidung der Deponiezone benötigt in beiden Gemeinden eine Teilrevision des Kulturlandplanes. Basierend auf dem geplanten Ablagerungsvorlumen untersteht das Projekt der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung.

Mit dem Vorhaben Deponie «Höll» sollen folgende Ziele umgesetzt werden:

- Der ausgewiesene Bedarf an Deponieraum für unverschmutztes Aushubmaterial in der Region Freiamt soll kurz- bis mittelfristig gesichert werden.

- Trotz erheblichen Ablagerungsvolumen sollen die Umweltauswirkungen des Projekts basierend auf der Definition wirksamer Massnahmen so gering wie möglich gehalten werden.

- Die Sekundärlandschaft soll landschaftsgerecht neu gestaltet werden und die

landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und ökologischen Anforderungen und Anliegen berücksichtigen.

Die Einwohnergemeinde wie auch die Ortsbürgergemeinde Boswil sind im Gebiet «Höll»

Grundeigentümer. Beide Gemeinden (die Ortsbürgergemeinde wird separat einen eigenständigen Beschluss fassen) haben als Eigentümerinnen der Deponie Höll AG das Recht zu geben, in ihren Grundstücken aufzufüllen. Dies geschieht mittels eines Dienstbarkeitsvertrages.

Demnach räumt die Einwohnergemeinde der Deponie Höll AG das Recht ein, auf ihren Parzellen 2860 und 3577 aufzufüllen und hierfür eine entsprechende Deponie zu errichten und zu betreiben. Hierfür erhält die Einwohnergemeinde eine Entschädigung in der Höhe von CHF 92'400.00.

Diskussion Keine.

(18)

Antrag

Dem Dienstbarkeitsvertrag zwischen der Einwohnergemeinde Boswil und der Deponie Höll AG sei zuzustimmen.

Abstimmung

Dem Dienstbarkeitsvertrag wird mit grossem Mehr zugestimmt.

(19)

Traktandum 11a

Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Sardella Stephan

Gemeindeammann Michael Weber orientiert über dieses Traktandum.

Der Gemeinderat hat das Einbürgerungsgesuch von Stephan Sardella (Staatsangehörigkeit:

Italien) geprüft und die nötige Befragung durchgeführt. Stephan Sardella hat den seit Anfang 2014 obligatorischen staatsbürgerlichen Test erfolgreich absolviert und bestanden.

Stephan ist am 10. November 1969 in Zufikon geboren und wohnt seit 1999 in Boswil. Er absolvierte die gesamte Schulzeit in der Schweiz und arbeitet heute als Chauffeur bei der Firma Hönag AG in Merenschwand. Nebenbei betreibt er selbständig eine Firma im Bereich Pneuhandel. Er wohnt zusammen mit seiner Partnerin am Weidweg 4c. Er fühlt sich in der Schweiz heimisch und mit Boswil verbunden. Sein Leumund ist gut und er ist mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut.

Nach diesen einleitenden Worten bittet Gemeindeammann Michael Weber den Gesuchsteller, sich persönlich kurz der Gemeindeversammlung vorzustellen.

Diskussion Keine.

Nachdem keine Diskussion gewünscht wird, verlässt der Gesuchsteller sowie seine Familienangehörigen, Verwandten etc. – welche sich in den Ausstand zu begeben haben – das Versammlungslokal.

Antrag

Der Gemeinderat beantragt, Stephan Sardella gegen eine Einkaufssumme von total CHF 1‘500.-- das Gemeindebürgerrecht der Gemeinde Boswil zuzusichern.

Abstimmung

Stephan Sardella wird das Gemeindebürgerrecht mit 80-Ja- zu 0-Nein-Stimmen zugesichert.

Der Entscheid untersteht nicht dem fakultativen Referendum und ist abschliessend.

(20)

Traktandum 11b

Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Van den Bosch Rudi und Evaline mit Eddy und Nils

Gemeindeammann Michael Weber orientiert über dieses Traktandum.

Der Gemeinderat hat das Einbürgerungsgesuch von Rudi und Evaline Van den Bosch mit den beiden minderjährigen Kindern Eddy und Nils, Staatsangehörigkeit Belgien bzw. Kenia, geprüft und die nötige Befragung durchgeführt. Herr und Frau Van den Bosch haben den obligatorischen staatsbürgerlichen Test mit gutem Resultat erfolgreich absolviert und bestanden. Für die beiden Kinder war der Test nicht notwendig. Dieser muss erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr durchgeführt werden.

Herr Rudi Van den Bosch ist 2003 in die Schweiz umgesiedelt und wohnte anfänglich in Aristau und später in Rottenschwil. Herr Van den Bosch hat nach dem Besuch der obligatorischen Schulen das Master-Studium in Wirtschaftswissenschaften absolviert und arbeitet heute als Bereichsleiter Verkauf bei der Firma Schmiedwerk Stooss AG in Hedingen.

Seine Ehefrau Evaline Van den Bosch zog im Juni 2007 zusammen mit dem gemeinsamen Sohn Eddy zu ihrem Mann nach Rottenschwil in die Schweiz. Seit August 2012 ist die Familie Van den Bosch in Boswil wohnhaft. Evaline Van den Bosch arbeitet heute als Pflegehelferin bei der Permed AG in Zürich.

In das Gesuch der Eltern sind die beiden minderjährigen Kinder Eddy, geb. 2005, und Nils, geb. 2019, miteinbezogen.

Die Familie Van den Bosch wohnt am Tulpenweg 3 und fühlt sich in Boswil heimisch und mit dem Dorf verbunden. Die Bewerber geniessen einen guten Ruf, kommen ihren finanziellen Verpflichtungen nach, sind mit den Verhältnissen vertraut und erfüllen damit die Voraussetzungen für die Zusicherung des Bürgerrechts der Einwohnergemeinde Boswil.

Diskussion Keine.

Nachdem keine Diskussion gewünscht wird, verlassen die Gesuchsteller sowie ihre Familienangehörigen, Verwandten etc. – welche sich in den Ausstand zu begeben haben – das Versammlungslokal.

Antrag

Der Gemeinderat beantragt, Rudi und Evaline Van den Bosch mit Eddy und Nils gegen eine Einkaufssumme von total CHF 3’750.-- das Gemeindebürgerrecht der Gemeinde Boswil zuzusichern.

Abstimmung

Rudi und Evaline Van den Bosch mit Eddy und Nils wird das Gemeindebürgerrecht mit 83- Ja- zu 0-Nein-Stimmen zugesichert.

Der Entscheid untersteht nicht dem fakultativen Referendum und ist abschliessend.

(21)

Traktandum 11c

Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Amza Liridona

Gemeindeammann Michael Weber orientiert über dieses Traktandum.

Der Gemeinderat hat das Einbürgerungsgesuch von Amza Liridona, Staatsangehörigkeit Kosovo, geprüft und die nötige Befragung durchgeführt. Frau Amza hat den obligatorischen staatsbürgerlichen Test mit gutem Resultat erfolgreich absolviert und bestanden.

Liridona Amza ist am 23. Dezember 1997 in Aarau AG geboren, in der Schweiz aufgewachsen und seit 2014 in Boswil wohnhaft. Sie absolvierte die komplette obligatorische Schulzeit in der Schweiz und startete 2013 eine KV-Lehre, welche aus gesundheitlichen Gründen leider abgebrochen werden musste. Aktuell nimmt Frau Amza am Massnahmeplan zur Wiedereingliederung teil.

Liridona Amza wohnt zusammen mit ihrer Mutter an der Zelglistrasse 7. Frau Amza fühlt sich in Boswil heimisch und mit dem Dorf verbunden. Die Bewerberin geniesst einen guten Ruf, kommt ihren finanziellen Verpflichtungen nach, ist mit den Verhältnissen vertraut und erfüllt damit die Voraussetzungen für die Zusicherung des Bürgerrechts der Einwohnergemeinde Boswil.

Diskussion Keine.

Nachdem keine Diskussion gewünscht wird, verlässt die Gesuchstellerin sowie ihre Familienangehörigen, Verwandten etc. – welche sich in den Ausstand zu begeben haben – das Versammlungslokal.

Antrag

Der Gemeinderat beantragt, Liridona Amza gegen eine Einkaufssumme von total CHF 1‘500.-- das Gemeindebürgerrecht der Gemeinde Boswil zuzusichern.

Abstimmung

Liridona Amza wird das Gemeindebürgerrecht mit 57-Ja- zu 21-Nein-Stimmen zugesichert.

Der Entscheid untersteht nicht dem fakultativen Referendum und ist abschliessend.

(22)

Traktandum 11d

Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Tran Thi Le Hang mit Huy Hoang

Gemeindeammann Michael Weber orientiert über dieses Traktandum.

Der Gemeinderat hat das Einbürgerungsgesuch von Hang Tran und deren Sohn Hoang, Staatsangehörigkeit Vietnam, geprüft und die nötige Befragung durchgeführt. Frau Tran hat den obligatorischen staatsbürgerlichen Test mit gutem Resultat erfolgreich absolviert und bestanden. Für den Sohn Hoang war der Test nicht notwendig. Dieser muss erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr durchgeführt werden.

Frau Hang Tran ist am 7. Oktober 1976 in Ho-Chi-Minh (Vietnam) geboren, 2005 in die Schweiz umgesiedelt und wohnte anfänglich in den Kantonen Luzern und Zürich. Seit April 2011 ist die Familie Tran in Boswil zuhause. Hang Tran hat nach dem Besuch der obligatorischen Schulen das Gymnasium absolviert und arbeitet heute als Produktionsmitarbeiterin bei der Firma Dresohn AG in Mettmenstetten.

In das Gesuch von Frau Tran ist ihr minderjähriger Sohn Hoang, geb. 2007, miteinbezogen.

Frau Hang Tran wohnt zusammen mit ihrer Familie am Ritziziel 11. Frau Tran und ihr Sohn fühlen sich in Boswil heimisch und mit dem Dorf verbunden. Die Bewerberin geniesst einen guten Ruf, kommt ihren finanziellen Verpflichtungen nach, ist mit den Verhältnissen vertraut und erfüllt damit die Voraussetzungen für die Zusicherung des Bürgerrechts der Einwohnergemeinde Boswil.

Diskussion Keine.

Nachdem keine Diskussion gewünscht wird, verlassen die Gesuchsteller sowie ihre Familienangehörigen, Verwandten etc. – welche sich in den Ausstand zu begeben haben – das Versammlungslokal.

Antrag

Der Gemeinderat beantragt, Thi Le Hang Tran mit Huy Hoang gegen eine Einkaufssumme von total CHF 2'250.-- das Gemeindebürgerrecht der Gemeinde Boswil zuzusichern.

Abstimmung

Thi Le Hang Tran mit Huy Hoang wird das Gemeindebürgerrecht mit 67-Ja- zu 5-Nein- Stimmen zugesichert.

Der Entscheid untersteht nicht dem fakultativen Referendum und ist abschliessend.

(23)

Traktandum 11e

Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an De Masi Filippo und Ana-Maria mit Giulia und Roberta

Gemeindeammann Michael Weber orientiert über dieses Traktandum.

Der Gemeinderat hat das Einbürgerungsgesuch von Filippo und Ana-Maria De Masi mit den beiden minderjährigen Kindern Giulia und Roberta, Staatsangehörigkeit Italien bzw.

Rumänien, geprüft und die nötige Befragung durchgeführt. Herr und Frau De Masi haben den obligatorischen staatsbürgerlichen Test mit gutem Resultat erfolgreich absolviert und bestanden. Für die beiden Kinder war der Test nicht notwendig. Dieser muss erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr durchgeführt werden.

Herr Filippo De Masi ist am 22. Februar 1967 in Niederwil AG geboren, in der Schweiz aufgewachsen und seit 1994 in Boswil wohnhaft. Er absolvierte die komplette obligatorische Schulzeit in der Schweiz und ist Mitinhaber des Bauunternehmens De Masi AG in Wohlen.

Seine Ehefrau Ana-Maria De Masi zog im Februar 2008 zu ihrem Mann in die Schweiz. Frau De Masi arbeitet heute als Pflegehelferin im Altersheim Solino in Boswil.

In das Gesuch der Eltern sind die beiden minderjährigen Kinder Giulia, geb. 2008, und Roberta, geb. 2014, miteinbezogen.

Die Familie De Masi wohnt an der Flurstrasse 19a und fühlt sich in Boswil heimisch und mit dem Dorf verbunden. Die Bewerber geniessen einen guten Ruf, kommen ihren finanziellen Verpflichtungen nach, sind mit den Verhältnissen vertraut und erfüllen damit die Voraussetzungen für die Zusicherung des Bürgerrechts der Einwohnergemeinde Boswil.

Diskussion Keine.

Nachdem keine Diskussion gewünscht wird, verlassen die Gesuchsteller sowie ihre Familienangehörigen, Verwandten etc. – welche sich in den Ausstand zu begeben haben – das Versammlungslokal.

Antrag

Der Gemeinderat beantragt, Filippo und Ana-Maria De Masi mit Giulia und Roberta gegen eine Einkaufssumme von total CHF 3’000.-- das Gemeindebürgerrecht der Gemeinde Boswil zuzusichern.

Abstimmung

Filippo und Ana-Maria De Masi mit Giulia und Roberta wird das Gemeindebürgerrecht mit 81-Ja- zu 0-Nein-Stimmen zugesichert.

Der Entscheid untersteht nicht dem fakultativen Referendum und ist abschliessend.

(24)

Traktandum 12

Verschiedenes, Orientierung und Umfrage

Gemeindeammann Michael Weber orientiert über folgende Themen.

- Zusammenschlussprojekt Boswil-Bünzen: Anfangs 2021 werden die Stimmberechtigten gefragt, ob sie vertiefte Abklärungen zu einem allfälligen Zusammenschluss wünschen oder nicht. Falls dies in beiden Gemeinden der Fall sein sollte, wird den Stimmberechtigten an den Sommer-Einwohnergemeindeversammlungen 2021 ein entsprechender Verpflichtungskredit beantragt.

- Wettbewerb Boswil-Info: In der Sommer-Ausgabe von Boswil-Info fand ein Wettbewerb statt. Die Gewinner dieses Wettbewerbs lauten:

- 1. Platz: Thomas Stocker - 2. Platz: Sandra Gerster - 3. Platz: Rosmarie Vogler

Weitere Wortmeldungen aus der Versammlung

Robert Müller: Warum werden die erteilten Baubewilligungen nicht mehr publiziert.

Gemeindeammann Michael Weber: Der Gemeinderat nimmt das Anliegen gerne auf.

Gemeindeschreiber Roger Rehmann gibt noch einige rechtliche Hinweise hierzu ab.

Namens der Einwohnergemeindeversammlung

Der Gemeindeammann: Die Gemeindeschreiber:

Michael Weber Roger Rehmann

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