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Hygienekonzept SOMMERLAGER HEILIG KREUZ GRÖTZINGEN STAND: 04. JULI Sparkasse Karlsruhe-Ettlingen

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Ährenlager 2020 Sommerlager Grötzingen

Heilig Kreuz Sparkasse Karlsruhe-Ettlingen

Augustenburgstraße 62 Katholische Kirchengemeinde – Jugend

76229 Karlsruhe IBAN: DE73 6605 0101 0108 1465 80

Grötzingen BIC: KARSDE66XXX

Hygienekonzept

SOMMERLAGER HEILIG KREUZ GRÖTZINGEN

STAND: 04. JULI 2020

(2)

1 Inhalt

1. Einleitung ... 1

1. Grundgedanken ... 2

2. Organisation vor und nach der Veranstaltung ... 4

3. An- und Abreise ... 4

4. Unterbringung ... 4

5. Allgemeine Hygiene ... 5

6. Sanitäranlagen ... 5

7. Dienste der Kinder ... 6

7.1. Küchendienst ... 6

7.2. Klotiger ... 6

7.3. Nachtwache ... 6

8. Ausflüge und Material ... 7

9. Programm ... 7

10. Küche und Mahlzeiten ... 8

10.1. Allgemeines & Prävention ... 8

10.2. Essenszubereitung ... 8

10.3. Während des Essens ... 8

10.4. Essensausgabe ... 9

10.5. Spülen / Reinigung ... 9

10.6. Einkauf ... 9

11. Prävention ... 10

12. Ausbruchsmanagement ... 11

13. Verantwortliche, Küchenteam, Leitende ... 13

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1

1. Einleitung

Die aktuelle Corona-Krise stellt für viele Kinder und Jugendliche sowie deren Familien eine hohe Belastung dar. Die Betreuung durch Kindergärten und Schulen ist nicht wie gewohnt gewährleistet, offene Angebote von Jugendeinrichtungen entfallen und das Angebot von Sportvereinen ist durch die Hygieneauflagen zum Schutz vor Ansteckung stark reduziert.

Daraus resultiert für viele Jugendliche ein starker Mangel an sozialen Kontakten und Ausgleich durch Sport oder gewohnte Hobbies. Auch viele Eltern werden durch die aktuelle Situation an ihre Belastungsgrenzen getrieben, da sie neben der teils schwierigen wirtschaftlichen und politischen Lage die Betreuung Ihrer Kinder im Blick halten und gewährleisten müssen.

Betreuungsangebote in den Sommerferien stellen daher eine dringend benötigte Entlastung für Familien dar. Gerade mehrtägige Sommerfreizeiten ermöglichen es Kindern und Jugendlichen, den Trott der letzten Monate zu verlassen und in einem neuen Umfeld „den Kopf frei zu kriegen“. Darüber hinaus stellen Sommerfreizeiten eine „seltene Gelegenheit für selbst genutzte Freiräume sowie kulturelle und soziale Teilhabe“1 dar. Auch für die Eltern können solche Angebote eine kurze Verschnaufpause schaffen. Zurzeit besteht allerdings eine hohe Planungsunsicherheit bei Einrichtungen der Jugendarbeit, da es keine klaren Konzepte oder Vorgaben gibt, wie solche Freizeiten unter den aktuellen Kontaktbeschränkungen und Hygienevorgaben möglich sind. Daher wird oft auf die Möglichkeit einer „Ferienbetreuung vor Ort“ verwiesen. Ein solches Angebot lässt sich zwar einfacher verwirklichen als eine Ferienfreizeit, kann aber aus verschiedenen Gründen vielerorts den benötigten Bedarf nicht decken:

 Aufgrund der beschränkten Räumlichkeiten vor Ort, sind solche Angebote auf eine kleine Teilnehmerzahl beschränkt.

 Durch die oft stark begrenzten Raumgrößen ist das Einhalten von Abstandsregeln aufwändiger, weshalb ein deutlich höherer Betreuungsaufwand nötig wird.

 Programmmöglichkeiten sind dadurch stark eingeschränkt.

 Jugendliche bleiben innerhalb des gewohnten Umfelds und haben daher weniger Entfaltungsmöglichkeiten.

1 vgl. Empfehlungen für die Jugendarbeit, Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung RLP, 18.05.2020

(4)

2 Hinzu kommt, dass für die Betreuenden keine Möglichkeit besteht, nachzuvollziehen, ob Kontaktbeschränkungen außerhalb der begrenzten Betreuungszeiten eingehalten werden.

Daher besteht die Gefahr, dass trotz strenger Hygieneregeln vor Ort, eine Verbreitung innerhalb der Gemeinde begünstigt wird. Das vorliegende Dokument stellt einen Vorschlag für ein Konzept dar, unter dem das Sommerlager der Gemeinde Heilig Kreuz Grötzingen durchgeführt werden könnte.

Um die Gefahr einer Ansteckung zu minimieren und die Sicherheit der Teilnehmer*Innen zu gewährleisten, ist ein Hygienekonzept, das alle Bereiche des Sommerlagers umfasst, unabdinglich. Obwohl die Unterkunft in ausreichender Entfernung zu benachbarten Ortschaften liegt und dadurch eine Ansteckung von außen unwahrscheinlich ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Leitende oder Kinder mit einer beginnenden Infektion mit ins Sommerlager fahren. Das Hygienekonzept dient daher in erster Linie dem Zweck, eine potentielle Ausbreitung der Infektion zu verhindern und im Ernstfall Infektionsketten nachzuvollziehen.

1. Grundgedanken

Das Schloss Ebersberg (nachstehend Schloss genannt) in der Gemeinde Auenwald (Schloßweg, 71549 Auenwald) liegt abgelegen und ist im nahen Umfeld gering bebaut, sodass ein Kontakt zu Menschen außerhalb des Teilnehmer*Innenkreises und eine damit verbundene Infektion von außen fast ausgeschlossen werden kann. Einzige Ausnahme stellt das Küchenteam dar, welches während des Sommerlagers frische Lebensmittel einkaufen muss. Für das Küchenteam gelten daher verschärfte Hygieneregeln.

Auf den Sicherheitsabstand wird durch viele Hinweisschilder im Haus und im Außenbereich, sowie durch das Einwirken des Leitungsteams hingewirkt. Die geltenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inklusive der allgemeinen Regeln des Infektionsschutzes wie

„Niesetikette“, Einordnung von Erkältungssymptomen, etc.) sind ebenfalls durch geeignete Hinweisschilder kenntlich zu machen.

„Hot-Spots“ wie Sanitäranlagen (siehe Punkt 7), An- und Abreise (siehe Punkt 4) oder gemeinsame Mahlzeiten (siehe Punkt 11) an denen potentiell viele Teilnehmer*Innen miteinander in Kontakt kommen können, wurden identifiziert. Für jeden „Hot-Spot“ wurden Maßnahmen formuliert, die die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln gewährleisten.

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3 Um Berührungspunkte gering zu halten und trotzdem einen effizienten organisatorischen Ablauf des Lagers gewährleisten zu können, werden die Leiter*Innen vor dem Lager mit unterschiedlichen Aufgaben beauftragt:

 Leiter*Innen: Verantwortlich für Kinder und Jugendliche, deren Betreuung und die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.

 Küchenteam: Verantwortlich für die Zubereitung der täglichen Mahlzeiten, die Hygiene innerhalb der Küchen, inklusive des Küchenmaterials und der Lebensmittel, sowie die Organisation der Essensverteilung. Darüber hinaus sind sie verantwortlich für den Einkauf.

 Kontaktperson: Diese ist immer am Haus und kann bei Fragen rund um die Hygiene Auskunft geben. Sie ist auch Ansprechpartner für das Gesundheitsamt, falls es zu einem Ausbruch kommen sollte.

 Corona-Verantwortliche: Diese Person ist für die Betreuung der Kinder verantwortlich, die Erscheinung von Symptomen einer COVID-19 Erkrankung aufweisen.

 Erste Hilfe Team: Das erste Hilfe Team wird bei kleineren Schnittwunden, Verletzungen, Prellungen usw. gerufen. Nur diese haben Zugang zum Erste-Hilfe-Koffer und begleiten die Kinder im Falle eines Notfalls zum Arzt.

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2. Organisation vor und nach der Veranstaltung

Die Eltern werden an einem Elternabend über die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln informiert, sodass sie im Vorfeld auf ihre Kinder einwirken können. Eine Teilnahmeliste mit allen Teilnehmenden wird zu Präventionszwecken erstellt und verbleibt bis vier Wochen nach der Veranstaltung beim Verantwortlichen vor Ort, Moritz Feist. Die Eltern geben dafür eine Einverständniserklärung ab.

Zur Anreise bringt jeder Teilnehmende eine Bestätigung der Erziehungsberechtigten, dass sie gesund sind, sich an die notwendigen Abstands- und Kontaktbeschränkungen halten und wissentlich keinen Kontakt zu Personen mit einer COVID19-Infektion in den letzten 14 Tagen vor Beginn der Jugendfreizeit hatten.

Alle Teilnehmenden oder deren Erziehungsberechtigten unterschreiben im Anschluss eine Einverständniserklärung, dass sie 14 Tage nach der Veranstaltung ihre Kontakte so gering wie möglich halten und in einem besonderen Maß auf die Abstandsregeln achten. Bei einer Infektion wird der Verantwortliche vor Ort, Moritz Feist, sofort benachrichtigt.

3. An- und Abreise

Die An- und Abreise erfolgt individuell in privaten Autos.

4. Unterbringung

Das Haus bietet laut Verwalter eine Gesamtfläche von ca. 940m2, sodass eine Quadratmeteranzahl von 10m2 für jeden Teilnehmenden gewährleistet ist.2 Darüber hinaus bietet das Außengelände ca. 200m2 Pflasterfläche vor dem Haus, 400m2 Schotterplatz und einen Zwinger von nochmals 200m2. Die Bedingungen für die Einhaltung des Abstands sind also gegeben.

Die Kinder schlafen getrennt von den Leitenden in gesonderten Räumen. Die Hochbetten werden durch eine Trennscheibe getrennt, sodass alle Betten belegt werden können. Ein Abendrundgang vor dem Schlafengehen durch die Tagesverantwortlichen, stellt sicher, dass die Fenster in der Nacht geöffnet sind.

2 Vgl.: Gemeinsame Empfehlungen und Hinweise zum Planungsrahmen für die Durchführung von Angeboten und für den Betrieb von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit in Baden-Württemberg unter Bezugnahme auf die künftigen Öffnungsschritte, S.4.

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5. Allgemeine Hygiene

Kontaktflächen werden regelmäßig mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger gereinigt oder mit einem mindestens begrenzt viruziden Mittel desinfiziert.

In Sanitär- und Gemeinschaftsräumen, sowie in der Küche werden Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung gestellt. Die Räume werden regelmäßig gereinigt. (siehe Punkt 8.2. Klotiger)

Küche und Gemeinschaftsräume werden einmal pro Tag durchgewischt und gereinigt. Es werden gezielte Maßnahmen getroffen, um die Belastung von Räumen mit Aerosolen zu minimieren. Alle Räumlichkeiten werden mindestens im Abstand von 60 Minuten für jeweils 15 Minuten gelüftet.3

Sanitäreinrichtungen werden nach Möglichkeit dauerhaft belüftet. Zum Sicherstellen, dass genügend Händedesinfektionsmitte, Seife und Einmalhandtücher vorhanden sind, sowie das Reinigen und Lüften der Räume werden pro Tag zwei Leitendende eingeteilt. Diese Liste ist für alle Teilnehmenden einsehbar.

6. Sanitäranlagen

Da die gemeinsamen Sanitäranlagen (Toiletten, Waschbecken & Duschen) von allen Teilnehmer*Innen und Leitenden gemeinsam genutzt werden, kann dies zu einer Verbreitung einer potentiellen Infektion führen. Um dies zu verhindern sind besondere Maßnahmen zu treffen. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

 Um den Sicherheitsabstand zwischen Teilnehmer*Innen innerhalb der Sanitäranlagen sicherstellen zu können, wird eine Maximalbelegung in Abhängigkeit der Größe der Anlage festgelegt. Dafür werden ggf. Pissoirs und Waschbecken gesperrt.

 Die Sanitäranlagen werden täglich gereinigt und desinfiziert. Hierfür werden die Putzschwämme, nach Verwendungszweck, beschriftet und dürfen nur für diesen Bereich verwendet werden. Für jeden Bereich wird ein gesonderter Putzeimer verwendet.

3 Vgl.: Verordnung des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit (Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit – CoronaVO Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie

Jugendsozialarbeit), § 4 Punkt 2.

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 Zähneputzen nach dem Frühstück und nach dem Abendessen erfolgt zeitlich gestaffelt.

Es wird geprüft, ob ein Reinigen im Außenbereich möglich ist. Für das Befolgen der Abstandsregel am Vormittag und Abend wird, je nach Geschlecht ein/eine Leitende verantwortlich sein. Sollten sich die Kinder selbstständig an die Regeln halten, kann auf die Einhaltung durch die Leitenden verzichtet werden.

 Hygieneregeln (Sicherheitsabstand, Anleitung zum Hände-Waschen, Desinfektion von Duschen) werden an der Tür und innerhalb der Sanitäranlagen sichtbar aufgehängt.

7. Dienste der Kinder

Die Kinder werden während dem Ferienlager in verschiedene Dienste eingeteilt, sodass die Arbeit geteilt werden kann. Die Dienste sind: Küchendienst, Klotiger und Nachtwache.

7.1. Küchendienst

Dieser Dienst besteht aus Tisch decken, Tisch abdecken und Geschirr in der Industriespülmaschine spülen und aufräumen.

Bei jedem Dienst wird auf die Abstands- und Hygieneregeln hingewiesen. Dies wird durch die Teilnahme eines Leitenden sichergestellt. Der Küchendienst wird mit Mundschutz und Einmalhandschuhen durchgeführt. Es werden jeweils drei Kinder dafür eingeteilt.

7.2. Klotiger

Einmal am Tag werden alle Sanitärbereiche gereinigt und desinfiziert. Dies geschieht durch den Dienst des Klotigers. Bei jedem Dienst wird auf die Abstands- und Hygieneregeln hingewiesen. Dies wird durch die Teilnahme eines Leitenden sichergestellt. Der Leitende ist für eine gründliche Reinigung verantwortlich. Die tägliche Reinigung wird, durch eine für alle einsehbare Liste, gekennzeichnet. Die Reinigung erfolgt mit Einmalhandschuhen.

Die genauen Bedingungen werden unter Sanitäranlagen (siehe Punkt 6) ausführlicher beschrieben.

7.3. Nachtwache

Dieser Dienst kann dieses Jahr leider nicht stattfinden, da eine Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen nicht eingehalten werden kann.

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8. Ausflüge und Material

Ausflüge werden in Kleingruppen mit höchstens 20 Personen durchgeführt.4 Bei jedem Ausflug wird auf die Abstands- und Hygieneregeln hingewiesen, dies wird durch die Teilnahme mehrerer Leitungspersonen sichergestellt. Durch die Isolation des Schloss Ebersbergs und dem weitläufigen Gelände außerhalb des Schlosses können Wanderungen geplant werden, bei dem der Kontakt zu anderen Menschen minimiert werden kann. Bei Ankunft der Kleingruppe im Haus werden alle Teilnehmenden auf eine gründliche Desinfektion ihrer Hände hingewiesen.

Ein nahegelegener Badesee, welcher von Rettungsschwimmern der DLRG bewacht wird, wird einem Schwimmbadbesuch vorgezogen, da sich dort weniger Personen aufhalten. Bevor zu diesem Badesee aufgebrochen wird, wird von einem Leitungsteam kontrolliert, ob die Personenlage einen Besuch des Sees zulässt.

Die Materialien, welche ausgeben werden (Tischtennisschläger, Bälle, usw.), werden nach der Benutzung desinfiziert und gereinigt. Dies wird durch Hinweisschilder und Desinfektionsmittel, sowie den Tagesverantwortlichen sichergestellt.

9. Programm

Es werden keine Großgruppenspiele durchgeführt. Das Sommerlagerprogramm soll sich im Wesentlichen durch Kleingruppenspiele gestalten. Die Gruppen spielen in Abstand zueinander, Stationen werden abgesteckt und dürfen erst betreten werden, sobald die vorherige Gruppe den Platz verlassen hat und der/die Leitende der Station das OK gibt. Dies kann erst nach der Desinfektion der benutzen Geräte, oder der Bereitstellung von eigenem Material für jede Gruppe geschehen. Der*die Leiter*in der Station trägt Mundschutz und hält den Sicherheitsabstand ein. Außerdem muss eine Händereinigung ermöglicht werden, damit nach jeder Gruppe Hände gewaschen werden können.

Des Weiteren werden viele Workshops geplant, bei dem die Abstands- und Hygieneregel gewährleistet werden kann. Bei jedem Programmpunkt wird auf die Abstands- und Hygieneregeln hingewiesen.

4 Vgl.: Verordnung des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit (Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit – CoronaVO Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie

Jugendsozialarbeit), §3 Punkt 1.

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10. Küche und Mahlzeiten

Da das Küchenteam die Mahlzeiten für alle Leiter*Innen und Teilnehmer*Innen zubereitet, gelten innerhalb der Küche besondere Vorsichtsmaßnahmen. Diese sind im Folgenden ausgeführt.

10.1. Allgemeines & Prävention

Hygienemaßnahmen und aktuelle Richtlinien werden dem Küchenteam eingehend erklärt und von den Teammitgliedern unterschrieben. Maßnahmen und Richtlinien sind zudem ausgehängt und somit stets präsent. Es befindet sich eine Checkliste mit täglich einzuhaltenden Vorschriften in der Küche, nach welcher sich, während des Tages gerichtet wird.

Zu Tagesbeginn wird vor Eintritt der Küche bei jedem Küchenmitglied Fieber gemessen. Bei Krankheitssymptomen ist das Betreten der Küche untersagt. Tägliche Dokumentation der Symptomfreiheit von Küchenmitgliedern bei Dienstantritt, tägliches Wechseln von Arbeitskleidung, regelmäßiges Händewaschen und -desinfizieren wird eingehalten. Es befindet sich ein Desinfektionsmittel-Spender in der Küche, welcher nach Bedarf zu benutzen ist. Vor Betreten der Küche wäscht sich das Küchenteam gründlich die Hände und zieht einen frischen Mundschutz an.

10.2. Essenszubereitung

Während des Aufenthaltes in der Küche und besonders bei der Essenszubereitung hat das Küchenteam ein explizites Augenmerk auf die Hygienevorschriften. Die Hust- und Niesetikette ist zu beachten und einzuhalten. Das Essen wird unter üblichen Hygienebedingungen (gewaschene Hände, saubere Küchenutensilien und Arbeitsplatten) zubereitet. Das Küchenteam achtet darauf, sich bei keiner Arbeit ins Gesicht zu fassen. Während der Essenszubereitung tragen alle Personen Mundschutz und Einmalhandschuhe. Lebensmittel werden nur vom Küchenteam angefasst und werden in der Speisekammer und in den Kühlschränken gelagert.

10.3. Während des Essens

Das Essen wird, wenn möglich draußen, angerichtet und eingenommen. Dabei werden an jedem Tisch die Abstandregeln eingehalten, sodass an jeder Biertischgarnitur höchstens vier Personen aus unterschiedlichen Haushalten sitzen oder mehr als vier Personen, wenn es sich

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9 um Geschwisterkinder handelt. Bei schlechtem Wetter wird das Essen in den verschiedenen Aufenthaltsräumen eingenommen, gegebenenfalls wird auch zeitlich versetzt gegessen. Das Anstellen für das Essen wird durch eine Leitendende Person organisiert, sodass die Abstandsregel stets eingehalten werden kann.

10.4. Essensausgabe

Die Essensausgabe erfolgt an mehreren Stellen. Dabei geben Leitende und/oder das Küchenteam die Portionen aus. Es wird sichergestellt, dass keine Person das Essen mit den Händen anfasst. Die Ausgabe erfolgt mit Mundschutz und Einmalhandschuhen. Die Organisation der Essensausgabe übernimmt eine Person des Küchenteams, sodass die Abstandsregel eingehalten wird. Desserts werde in vorgefertigten Portionen ausgegeben.

10.5. Spülen / Reinigung

Die Küche wird regelmäßig gründlich gesäubert und desinfiziert, jedoch mindestens einmal pro Abend. Diese Reinigungen werden protokolliert. In die Küche wird immer nur gründlich gesäubertes Material eingelagert. Trockentücher sind nach jedem Spülgang zu wechseln und nur von einer Person zu benutzen. Trocken- und Putztücher sind regelmäßig bei 90°C zu reinigen. Das Geschirr, Besteck, Kochutensilien werden bei 60°C (maschinell) gespült, die großen Töpfe mit entsprechenden Reinigungsmitteln per Hand. Falls Spülvorgänge mit 60°C organisatorisch nicht machbar sind, wird Einweggeschirr und -besteck von den Teilnehmenden verwendet.

10.6. Einkauf

Es wird versucht viele Lebensmittel zu Beginn des Sommerlagers einzukaufen, sodass möglichst selten der Supermarkt besucht werden muss. Dennoch wird es nicht ausgeschlossen sein, frische Lebensmittel und Getränke für die Küche einzukaufen. Das Küchenteam kommt daher mit Menschen außerhalb des Lagers in Kontakt.

Es gelten folgende Regelungen für den Einkauf:

 Während des gesamten Einkaufs ist ein Mundschutz zu tragen

 Nach dem Verlassen eines Ladens sind die Hände zu waschen / desinfizieren

 Vor dem Abladen der Einkäufe sind die Hände zu waschen / desinfizieren.

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 Die Besorgungen werden beim Abladen in unterschiedliche Verwendungszwecke vorsortiert (Küche, Bastelmaterial, Leiterrunde, …).

11. Prävention

Ausgeschlossen werden alle Teilnehmende und Leitende die unter den §2 der Coronaverordnung fallen (Vorerkrankungen, die letzten 14 Tage Kontakt zu einem COVID-19 Patienten und/oder Symptomerscheinungen)5. Folgende Punkte werde als präventive Maßnahmen durchgeführt:

 Jeden Morgen wird bei allen Teilnehmenden und Leitenden Fieber gemessen. Dies geschieht durch die jeweiligen Tagesverantwortlichen. Dafür wurde ein Infrarot Thermometer beschafft. Sollte bei einem Teilnehmenden oder einem Leitenden eine erhöhte Temperatur gemessen und weitere Anzeichen einer COVID-19 Erkrankung festgestellt werden, wird diese Person mit dem Coronaverantwortlichen sofort zum Arzt fahren.

 Die teilnehmenden Kinder und Jugendliche werden zu Beginn der Freizeit ausführlich aufgeklärt.

 Die Kontaktperson ist jederzeit am Haus und hat die Teilnehmerliste, Krankenkassenkarten, die Hygieneverordnung und die Einverständniserklärungen in einem separaten Ordner stets griffbereit.

 Die Person, die bei einem Ausbruch mit dem Kind / den Kindern zum Arzt geht wird den Erziehungsberechtigten im Vorfeld mitgeteilt.

 Der Kontakt zu Dritten wird auf ein Minimum reduziert.

 Regelmäßiges Reinigen und Lüften wird organisiert (siehe 5. Hygiene / 6.

Sanitäranlagen).

 Das Programm wird soweit wie möglich nach draußen verlagert.

 Mahlzeiten werden draußen eingenommen. Bei Regen wird ein Zelt (10x4m) aufgestellt.

5 Vgl.: Verordnung des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit (Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit – CoronaVO Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie

Jugendsozialarbeit), § 2

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12. Ausbruchsmanagement

Bei einem Verdacht auf Covid 19 geleten folgende Schritte für das Betreuungsteam, die Kontaktperson, Notfallkoordinator*in und der Coronaverantwortlichen6:

Betreuungsteam:

1. Bei Verdacht auf eine SARS-CoV-2 Virusinfektion aufgrund der gezeigten Symptome (Geruchs-/Geschmacksstörungen, Fieber, Husten, sowie Halsschmerzen) betroffene Person getrennt von anderen Personen unterbringen; >> Leitung und das gesamte Team informieren.

2. Bei Kontakt mit der Person unbedingt Infektionsschutz tragen (Gesichtsmaske, Handschuhe, ggf. Brille, idealerweise Schutzkleidung) und Kontakt auf das Allernötigste begrenzen.

3. Information/ Aufklärung der anderen Teilnehmer*innen

4. Eindringliches Hinweisen (TN & Team) auf Einhaltung aller Hygieneregelungen zur Eindämmung des Virus (gründliche, regelmäßige Handhygiene, Hust-/Niesetikette, Abstand halten, Gesichtsmaske tragen, Unwohlsein zügig bei Ersthelfer*innen melden), um Infektionen zu vermeiden.

5. Gründliches Reinigen aller Kontaktflächen

6. Trennen der engen Kontaktpersonen der erkrankten Person von anderen Personen;

Kontaktpersonen in einer Liste erfassen.

7. ggf. Corona-App prüfen/beachten (falls installiert und Handy dabei).

Kontaktperson / Leitung

1. Eigener Hygienebereich/ Toilette für Erkrankte absperren.

2. Information der Eltern, Einverständnis zur Testung einholen, mit Arzt / 116117 Kontakt aufnehmen und zwecks Testung anfragen, mit Überlegungen des Testortes.

3. Notfallkoordinator*in informieren 4. Information an das Gesundheitsamt 5. Versicherungsfragen klären

6 Vgl.: https://www.bdkj.info/fileadmin/BDKJ/bdkj-dioezesanstelle/Corona- Checklisten/Notfallregister_Coronavirus.pdf

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12 6. Bericht schreiben

Notfallkoordinator*in

1. Vorfall aufnehmen

2. Krisenstab der Erzdiözese Freiburg informieren und ggf. zu Hilfe holen. Im Coronafall ist mit hohem Presseinteresse zu rechnen.

3. Leitung vor Ort bestmöglich unterstützen

4. die Eltern/ Personensorgeberechtigten der betroffenen Person informieren 5. Informationsweitergabe an alle Schlüsselpersonen und Ebenen bis zum

Erzbischöflichen Seelsorgeamt / Erzbischöfliches Ordinariat

6. Ggf. Entscheidung über Abbruch der Freizeit und Klärung des Rücktransports (Abholung durch Eltern) in Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt, der Leitung und dem Betreuerteam.

Coronaverantwortliche*r

1. Die verdächtige Person beruhigen und die betroffene Person von den anderen Teilnehmenden trennen.

2. Im Umgang mit der Person unbedingt Infektionsschutz tragen (Gesichtsmaske, Handschuhe, ggf. Brille, idealerweise Schutzkleidung) und Kontakt auf das Allernötigste begrenzen.

3. Ggf. den Gang zum Arzt mit der betroffenen Person antreten.

4. Sich ebenfalls testen lassen.

5. Kontakt zur Leitung / Kontaktperson halten.

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13. Verantwortliche, Küchenteam, Leitende Kontaktperson:

Vorname, Name Unterschrift

Coronaverantwortliche/r:

Vorname, Name Unterschrift

Notfallkoordinatr*in:

Vorname, Name Unterschrift

Erste Hilfe Team:

Vorname, Name Unterschrift

Vorname, Name Unterschrift

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14

Küchenteam:

Vorname, Name Unterschrift

Vorname, Name Unterschrift

Vorname, Name Unterschrift

Alle weiteren Betreuenden:

Vorname, Name Unterschrift

Vorname, Name Unterschrift

Vorname, Name Unterschrift

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15 Vorname, Name Unterschrift

Vorname, Name Unterschrift

Vorname, Name Unterschrift

Vorname, Name Unterschrift

Vorname, Name Unterschrift

Vorname, Name Unterschrift

Vorname, Name Unterschrift

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16

Leiter der Seelsorgeeinheit

Vorname, Name Unterschrift

Grötzingen, 4. Juli

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