vorläufige
Netznutzungsentgelte Strom gültig ab 01. Januar 2021
Gemeindewerke Grefrath GmbH An der Plüschweberei 15
47929 Grefrath
www.gemeindewerke-grefrath.de
(Jahresleistungspreis-System)
Entnahmestelle in der Leistungspreis
€ / kW / a
Arbeitspreis Ct. / kWh
Leistungspreis
€ / kW / a
Arbeitspreis Ct. / kWh
Mittelspannung (MS) 15,91 5,72 143,07 0,64
Umspannung Mittel- / Niederspannung (Usp. MS/NS) 15,86 5,99 147,41 0,73
Niederspannung (NS) 16,08 6,08 74,73 3,74
Die Entnahmestelle und die Messung liegen im Regelfall auf der selben Spannungsebene. Bei Abweichungen hiervon wird, bei der Entnahme in der Mittelspannung und Messung in der Niederspannung, zur Deckung der Umspannverluste ein Aufschlag von 3% auf die gemessene elektrische Arbeit bei der Berechnung der Netzentgelte erhoben.
Weitere mögliche Konstellationen werden individuell mit entsprechenden Ansätzen ermittelt.
Die o. g. Nettopreise verstehen sich zuzüglich:
- Konzessionsabgabe entsprechend Preisblatt "Sonstige Entgelte"
- Preis für Blindstrom bei einem Leistungsfaktor cos phi induktiv kleiner 0,9 von 1,28 Ct. / kvarh
- Mehrkosten aufgrund gesetzlicher Vorschriften (KWK-G, Umlage §19 StromNEV, Offshore-Haftungsumlage, §18-Umlage, AbLaV) gemäß Veröffentlichung
- Mess- und Abrechnungspreis entsprechend Preisblatt Mess- und Abrechnungspreise - gesetzlicher Mehrwertsteuer
Jahresbenutzungsdauer
unter 2.500 h / a über 2.500 h / a
(Monatsleistungspreis-System)
Monatsleistungspreissystem Entnahmestelle in der
Leistungspreis
€ / kW u.
Monat
Arbeitspreis Ct. / kWh
Mittelspannung (MS) 23,85 0,64
Umspannung Mittel- / Niederspannung (Usp. MS/NS) 24,57 0,73
Niederspannung (NS) 12,46 3,74
Die Entnahmestelle und die Messung liegen im Regelfall auf der selben Spannungsebene. Bei Abweichungen hiervon wird, bei der Entnahme in der Mittelspannung und Messung in der Niederspannung, zur Deckung der Umspannverluste ein Aufschlag von 3% auf die gemessene elektrische Arbeit bei der Berechnung der Netzentgelte erhoben.
Weitere mögliche Konstellationen werden individuell mit entsprechenden Ansätzen ermittelt.
Die o. g. Nettopreise verstehen sich zuzüglich:
- Konzessionsabgabe entsprechend Preisblatt "Sonstige Entgelte"
- Preis für Blindstrom bei einem Leistungsfaktor cos phi induktiv kleiner 0,9 von 1,28 Ct. / kvarh
- Mehrkosten aufgrund gesetzlicher Vorschriften (KWK-G, Umlage §19 StromNEV, Offshore-Haftungsumlage, §18-Umlage, AbLaV) gemäß Veröffentlichung
- Mess- und Abrechnungspreis entsprechend Preisblatt Mess- und Abrechnungspreise - gesetzlicher Mehrwertsteuer
(Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung - Netzreservekapazität)
Entnahmestelle in der
0 bis 200 h / a
€ / kW / a
200 bis 400 h / a
€ / kW / a
400 bis 600 h / a
€ / kW / a
Mittelspannung (MS) 49,78 59,74 69,70
Umspannung Mittel- / Niederspannung (Usp. MS/NS) 52,84 63,41 73,98
Niederspannung (NS) 100,59 120,71 140,82
Die Entnahmestelle und die Messung liegen im Regelfall auf der selben Spannungsebene. Bei Abweichungen hiervon wird, bei der Entnahme in der Mittelspannung und Messung in der Niederspannung, zur Deckung der Umspannverluste ein Aufschlag von 3% auf die gemessene elektrische Arbeit bei der Berechnung der Netzentgelte erhoben.
Weitere mögliche Konstellationen werden individuell mit entsprechenden Ansätzen ermittelt.
Die o. g. Nettopreise verstehen sich zuzüglich:
- Konzessionsabgabe entsprechend Preisblatt "Sonstige Entgelte"
- Preis für Blindstrom bei einem Leistungsfaktor cos phi induktiv kleiner 0,9 von 1,28 Ct. / kvarh
- Mehrkosten aufgrund gesetzlicher Vorschriften (KWK-G, Umlage §19 StromNEV, Offshore-Haftungsumlage, §18-Umlage, AbLaV) gemäß Veröffentlichung
- Mess- und Abrechnungspreis entsprechend Preisblatt Mess- und Abrechnungspreise - gesetzlicher Mehrwertsteuer
Reservekapazizät
(Kunden im Niederspannungsnetz ohne Leistungsmessung)
Netznutzungsentgelte Netto-Preise
Grundpreis 45,00 €
Arbeitspreis 6,10 €
Die o. g. Nettopreise verstehen sich zuzüglich:
- Konzessionsabgabe entsprechend Preisblatt "Sonstige Entgelte"
- Mehrkosten aufgrund gesetzlicher Vorschriften (KWK-G, Umlage §19 StromNEV, Offshore-Haftungsumlage, §18-Umlage, AbLaV) gemäß Veröffentlichung
- Mess- und Abrechnungspreis entsprechend Preisblatt Mess- und Abrechnungspreise - gesetzlicher Mehrwertsteuer
(Entnahme durch Elektro-Speicherheizungen oder sonstigen unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen z. B. Elektro-Wärmepumpen)
Netznutzungsentgelte Arbeitspreis
Ct. / kWh
Mittelspannung (MS) 2,20
Umspannung Mittel- / Niederspannung (Usp. MS/NS) 2,20
Niederspannung (NS) 2,20
Die o. g. Nettopreise verstehen sich zuzüglich:
- Konzessionsabgabe entsprechend Preisblatt "Sonstige Entgelte"
- Mehrkosten aufgrund gesetzlicher Vorschriften (KWK-G, Umlage §19 StromNEV, Offshore-Haftungsumlage, §18-Umlage, AbLaV) gemäß Veröffentlichung
- Mess- und Abrechnungspreis entsprechend Preisblatt Mess- und Abrechnungspreise - gesetzlicher Mehrwertsteuer
Für Entnahmen zur ausschließlichen Speicherung in einem Stromspeicher berechnen sich die Entgelte gemäß den Vorgaben in § 19 Abs. 4 StromNEV Sonderformen der Netznutzung gemäß § 118 Abs. 6 EnWG
Entnahmen zur Speicherung elektrischer Energie gemäß § 118 Abs. 2 EnWG sind von den Entgelten für den Netzzugang freigestellt.
Entgelte für Messstellenbetrieb
Das Entgelt für Messstellenbetrieb umfasst auch die Messdienstleistung.
Die nachfolgenden Preise für den Messstellenbetrieb beziehen sich nicht auf moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach dem Messstellenbetriebsgesetz.
Die Entgelte für den Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen (mME) und intelligenter Messsysteme (iMSys)
gemäß Messstellenbetriebsgesetz sind in einem eigenen Preisblatt des grundzuständigen Messstellenbetreibers ausgewiesen.
Entgelte für Messstellenbetrieb je ZP mit Leistungsmessung € / a
Mittelspannung (MS) je Zählpunkt 745,00
Niederspannung (NS) je Zählpunkt 529,00
Entgelte für Messstellenbetrieb je ZP ohne Leistungsmessung € / a
Niederspannung (NS) Eintarif 9,00
Niederspannung (NS) Doppeltarif 25,00
Zusätzliche Entgelte für ZP ohne Leistungsmessung NSP € / a
Stromwandler 15,00
Tarifsteuerung 12,69
Blindmehrarbeit: Bezug induktiver Blindarbeit >50% der Wirkarbeit ct/kvarh
Ebenen Höchstspg.- bis Hochspannungsnetz 1,28
Ebenen MS-Netz und Umspannung HS/MS 1,28
Ebenen NS-Netz und Umspannung MS/NS 1,28
Liegt keine Sondervereinbarung vor, wird gemäß dem Beschluss BK6-13-042 die Berechnung von Blindmehrarbeitsmengen ausgesetzt.
Die Aussetzung stellt keinen grundsätzlichen Verzicht auf die Verrechnung von Entgelten für Blindmehrarbeit bzw. der Verrechnung anderweitiger Kompensationen bei Überschreitung der Grenzen für Blindarbeit dar.
Eine ggf. auch rückwirkende Berechnung bleibt vorbehalten. Die vereinbarten Grenzen für den Bezug von Blindenergie im Netzanschlussvertrag sind unverändert jederzeit einzuhalten.
Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsnetz ct/kWh
Kategorie A: für die ersten 100.000kWh offen
Kategorie B: oberhalb 100.000kWh offen
Kategorie C: oberhalb 100.000kWh 2) offen
Umlage gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV ct/kWh
Letztverbrauchergruppe A: für die ersten 1.000.000kWh offen
Letztverbrauchergruppe B: oberhalb 1.000.000kWh offen
Letztverbrauchergruppe C: oberhalb 1.000.000kWh 2) offen
Offshore-Haftungsumlage gemäß 3 17f EnWG ct/kWh
Letztverbrauchergruppe A: für die ersten 1.000.000kWh offen
Letztverbrauchergruppe B: oberhalb 1.000.000kWh offen
Letztverbrauchergruppe C: oberhalb 1.000.000kWh 2) offen
Umlage für abschaltbare Lasten (Mehrkosten nach §18 AbLaV) ct/kWh
Belieferung von Tarifkunden in Gemeinde bis 25.000 Einwohner 3) 1,32
Belieferung von Tarifkunden Schwachlasttarif 0,61
Belieferung von Sondervertragskunden 0,11
3) Stromlieferungen aus dem Niederspannungsnetz gelten konzessionsabgabenrechtlich als Lieferungen an Tarifkunden, es sei denn, die gemessene Leistung überschreitet in mindestens zwei Monaten des Abrechnungsjahres 30 kW und der Jahresverbrauch beträgt mehr als 30.000 kWh (§ 2 Abs. 7 KAV).
Weitere Informationen zu den genannten Umlagen finden Sie auf www.netztransparenz.de.
Alle vorhergennaten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.