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Entgelte für Netznutzung

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Academic year: 2022

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(1)

ahrtal-werke GmbH vorläufiges Preisblatt

Preisgültigkeit ab 01.01.2022 1/14

Entgelte für Netznutzung

Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit registrierender Lastgangmessung

Netz- und Umspannebene

Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis

€/kWa ct/kWh €/kWa ct/kWh

Mittelspannung 9,48 3,86 94,15 0,47

Mittelspannung mit Umspannung auf Niederspannung 9,72 3,94 86,88 0,86

Niederspannung 12,38 3,95 45,58 2,62

Jahresbenutzungsdauer

<2.500 h/a >2.500 h/a

Preise zzgl. gesetzlicher Abgaben (Mehrkosten nach dem KWK-Gesetz, § 19 Absatz 2 Satz 6 StromNEV, § 17 f EnWG, §18 AbLaV und Konzessionsabgabe – siehe Preisblätter 10 – 14) sowie Umsatzsteuer.

Aufgrund noch bislang nicht geklärter regulatorischer Sachverhalte für das Jahr 2022 aufgrund der Auswirkungen der Flutkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 in Rheinland-Pfalz sind diese veröffentlichten Netzentgelte explizit als vorläufig zu betrachten.

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Entgelte für Netznutzung

Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit registrierender Lastgangmessung

Netz- und Umspannebene

Leistungspreis Arbeitspreis

€/kWa ct/kWh

Mittelspannung 15,69 0,47

Mittelspannung mit Umspannung auf Niederspannung 14,48 0,86

Niederspannung 7,60 2,62

Preise zzgl. gesetzlicher Abgaben (Mehrkosten nach dem KWK-Gesetz, § 19 Absatz 2 Satz 6 StromNEV, § 17 f EnWG, §18 AbLaV und Konzessionsabgabe – siehe Preisblätter 10 – 14) sowie Umsatzsteuer.

Aufgrund noch bislang nicht geklärter regulatorischer Sachverhalte für das Jahr 2022 aufgrund der Auswirkungen der Flutkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 in Rheinland-Pfalz sind diese veröffentlichten Netzentgelte explizit als vorläufig zu betrachten.

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ahrtal-werke GmbH vorläufiges Preisblatt

Preisgültigkeit ab 01.01.2022 3/14

Entgelte für Netznutzung

Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit registrierender Lastgangmessung - Netzreserve

Netz- und Umspannebene

0 - 200 h/a 200 - 400 h/a 400 - 600 h/a

€/kWa ct/kWh €/kWa

Mittelspannung 33,87 40,64 47,42

Mittelspannung mit Umspannung auf Niederspannung 40,51 48,61 56,71

Niederspannung 68,77 82,53 96,28

Preise zzgl. gesetzlicher Abgaben (Mehrkosten nach dem KWK-Gesetz, § 19 Absatz 2 Satz 6 StromNEV, § 17 f EnWG, §18 AbLaV und Konzessionsabgabe – siehe Preisblätter 10 – 14) sowie Umsatzsteuer.

Reserveinanspruchnahme

Aufgrund noch bislang nicht geklärter regulatorischer Sachverhalte für das Jahr 2022 aufgrund der Auswirkungen der Flutkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 in Rheinland-Pfalz sind diese veröffentlichten Netzentgelte explizit als vorläufig zu betrachten.

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Entgelte für Netznutzung

Entnahme ohne registrierende Lastgangmessung - Haushaltsbedarf, landwirtschaftlicher, gewerblicher oder sonstiger Bedarf

Netz- und Umspannebene

netto brutto* netto brutto*

€/a €/a ct/kWh ct/kWh

Niederspannung 55,48 66,02 4,48 5,33

* inkl. 19 % Umsatzsteuer

Grundpreis Arbeitspreis

Preise zzgl. gesetzlicher Abgaben (Mehrkosten nach dem KWK-Gesetz, § 19 Absatz 2 Satz 6 StromNEV, § 17 f EnWG, §18 AbLaV und Konzessionsabgabe – siehe Preisblätter 10 – 14) sowie Umsatzsteuer.

Aufgrund noch bislang nicht geklärter regulatorischer Sachverhalte für das Jahr 2022 aufgrund der Auswirkungen der Flutkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 in Rheinland-Pfalz sind diese veröffentlichten Netzentgelte explizit als vorläufig zu betrachten.

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ahrtal-werke GmbH vorläufiges Preisblatt

Preisgültigkeit ab 01.01.2022 5/14

Entgelte für Netznutzung

Entnahme durch steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG (z.B. steuerbare Entnahmen durch Elektromobile)

Netz- und Umspannebene

netto brutto* netto brutto*

€/a €/a ct/kWh ct/kWh

Niederspannung 0,00 0,00 2,11 2,51

* inkl. 19 % Umsatzsteuer

Grundpreis Arbeitspreis

Preise zzgl. gesetzlicher Abgaben (Mehrkosten nach dem KWK-Gesetz, § 19 Absatz 2 Satz 6 StromNEV, § 17 f EnWG, §18 AbLaV und Konzessionsabgabe – siehe Preisblätter 10 – 14) sowie Umsatzsteuer.

Aufgrund noch bislang nicht geklärter regulatorischer Sachverhalte für das Jahr 2022 aufgrund der Auswirkungen der Flutkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 in Rheinland-Pfalz sind diese veröffentlichten Netzentgelte explizit als vorläufig zu betrachten.

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Entgelte für Netznutzung

Entnahme durch unterbrechbare Elektro-Speicherheizungen und Elektro-Wärmepumpen

Netz- und Umspannebene

netto brutto* netto brutto*

€/a od. €/kwa €/a od. €/kwa ct/kWh ct/kWh

Mittel- bis Niederspannung 0,00 0,00 2,11 2,51

* inkl. 19 % Umsatzsteuer

Leistungs- oder Grundpreis Arbeitspreis

Preise zzgl. gesetzlicher Abgaben (Mehrkosten nach dem KWK-Gesetz, § 19 Absatz 2 Satz 6 StromNEV, § 17 f EnWG, §18 AbLaV und Konzessionsabgabe – siehe Preisblätter 10 – 14) sowie Umsatzsteuer.

Aufgrund noch bislang nicht geklärter regulatorischer Sachverhalte für das Jahr 2022 aufgrund der Auswirkungen der Flutkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 in Rheinland-Pfalz sind diese veröffentlichten Netzentgelte explizit als vorläufig zu betrachten.

(7)

ahrtal-werke GmbH vorläufiges Preisblatt

Preisgültigkeit ab 01.01.2022 7/14

Entgelte für Netznutzung

Entnahme ohne registrierende Lastgangmessung - Preissystem für Entnahme durch Kurzzeit- und Baustromanschlüsse

Netz- und Umspannebene

netto brutto* netto brutto*

€/a €/a ct/kWh ct/kWh

Mittel- bis Niederspannung 55,48 66,02 4,48 5,33

* inkl. 19 % Umsatzsteuer

Leistungs- oder Grundpreis Arbeitspreis

Preise zzgl. gesetzlicher Abgaben (Mehrkosten nach dem KWK-Gesetz, § 19 Absatz 2 Satz 6 StromNEV, § 17 f EnWG, §18 AbLaV und Konzessionsabgabe – siehe Preisblätter 10 – 14) sowie Umsatzsteuer.

Aufgrund noch bislang nicht geklärter regulatorischer Sachverhalte für das Jahr 2022 aufgrund der Auswirkungen der Flutkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 in Rheinland-Pfalz sind diese veröffentlichten Netzentgelte explizit als vorläufig zu betrachten.

(8)

Entgelte für Netznutzung

Entgelte für Blindmehrarbeit bzw. Blindmehrleistung

Netz- und Umspannebene

Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis

€/kvar ct/kvarh €/kvar ct/kvarh

Mittelspannung 0,00 0,87 0,00 0,87

Mittelspannung mit Umspannung auf Niederspannung 0,00 0,87 0,00 0,87

Niederspannung 0,00 0,87 0,00 0,87

Netz- und Umspannebene

Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis

€/kvar ct/kvarh €/kvar ct/kvarh

Mittelspannung 0,00 0,87 0,00 0,87

Mittelspannung mit Umspannung auf Niederspannung 0,00 0,87 0,00 0,87

Niederspannung 0,00 0,87 0,00 0,87

Aufgrund noch bislang nicht geklärter regulatorischer Sachverhalte für das Jahr 2022 aufgrund der Auswirkungen der Flutkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 in Rheinland-Pfalz sind diese veröffentlichten Netzentgelte explizit als vorläufig zu betrachten.

Preise zzgl. gesetzlicher Abgaben (Mehrkosten nach dem KWK-Gesetz, § 19 Absatz 2 Satz 6 StromNEV, § 17 f EnWG, §18 AbLaV und Konzessionsabgabe – siehe Preisblätter 10 – 14) sowie Umsatzsteuer.

Entnahme (P+)

induktiv kapazitiv

Einspeisung (P-)

induktiv kapazitiv

(9)

ahrtal-werke GmbH vorläufiges Preisblatt

Preisgültigkeit ab 01.01.2022 9/14

Entgelte für Netznutzung

Entgelt für die Überschreitung der vereinbarten Netzanschlusskapazität**

Netz- und Umspannebene

Mittelspannung

Mittelspannung mit Umspannung auf Niederspannung

Leistungsüberschreitung

Aufgrund noch bislang nicht geklärter regulatorischer Sachverhalte für das Jahr 2022 aufgrund der Auswirkungen der Flutkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 in Rheinland-Pfalz sind diese veröffentlichten Netzentgelte explizit als vorläufig zu betrachten.

**Das Entgelt wird dem jeweiligen Anschlussnutzer in Rechnung gestellt.

15,50 13,29

€/kWa

(10)

Entgelte für Netznutzung

Mehrkosten nach dem KWK-Gesetz (KWKG)

Verbrauch

netto brutto*

ct/kWh ct/kWh

verbrauchsunabhängig

1)

noch offen noch offen

*inkl. 19 % Umsatzsteuer

KWK-Aufschlag

Letztverbraucher, die die „besondere Ausgleichsregelung“ gemäß §§ 63 ff EEG in Anspruch nehmen, zahlen eine reduzierte KWK-Umlage, die durch den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber abgerechnet wird.

Für den erzeugten und selbst verbrauchten Strom bei Anlagen zur Verstromung von Kuppelgasen (§ 27a KWKG 2017) sowie für Entnahmen von Stromspeichern (§ 27b KWKG 2017) und Schienenbahnen (§ 27c KWKG) gelten Sonderregelungen.

1) Sofern ein Anspruch auf Begünstigung nach § 26 Abs. 2 KWKG 2016 (a.F.) für das Kalenderjahr 2016 in Höhe von 0,04 ct/kWh bestand, beträgt der KWK-Aufschlag für Entnahmemengen oberhalb von 1.000.000 kWh maximal 0,16 ct/kWh netto bzw. 0,19 ct/kWh inkl. Umsatzsteuer.Sofern ein Anspruch auf Begünstigung nach § 26 Abs. 2 KWKG 2016 (a.F.) für das Kalenderjahr 2016 in Höhe von 0,03 ct/kWh bestand (Letztverbrauchergruppe C‘ im Jahr 2016), beträgt der KWK-Aufschlag für Entnahmemengen oberhalb von 1.000.000 kWh maximal 0,2 ct/kWh netto bzw. 0,143 kWh inkl.

Umsatzsteuer.

(11)

ahrtal-werke GmbH vorläufiges Preisblatt

Preisgültigkeit ab 01.01.2022 11/14

Entgelte für Netznutzung

Mehrkosten nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)

Verbrauch

netto brutto*

ct/kWh ct/kWh

für die ersten 1.000.000 kWh noch offen noch offen

oberhalb von 1.000.000 kWh noch offen noch offen

oberhalb von 1.000.000 kWh** noch offen noch offen

*inkl. 19 % Umsatzsteuer

** Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, des schienengebundenen Verkehrs- oder der Eisenbahninfrastuktur, deren Stromkosten im vorangegangenen Ge-schäftsjahr 4% des Umsatzes überstiegen (§26 Abs. 2 KWKG 2016 a.F.). Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen.

§ 19 StromNEV-Aufschlag

(12)

Entgelte für Netznutzung

Offshore-Netzumlage (Mehrkosten nach § 17 f EnWG)

Verbrauch

netto brutto*

€/a €/a

verbrauchsunabhängig noch offen noch offen

* inkl. 19 % Umsatzsteuer

Offshore-Netzumlage

Letztverbraucher, die die „besondere Ausgleichsregelung“ gemäß §§ 63 ff EEG in Anspruch nehmen, zahlen eine reduzierte Umlage, die durch den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber abgerechnet wird.

Für den erzeugten und selbst verbrauchten Strom bei Anlagen zur Verstromung von Kuppelgasen (§ 27a KWKG 2017) sowie für Entnahmen von Stromspeichern (§ 27b KWKG 2017) und Schienenbahnen (§ 27c KWKG 2017) gelten Sonderregelungen.

(13)

ahrtal-werke GmbH vorläufiges Preisblatt

Preisgültigkeit ab 01.01.2022 13/14

Entgelte für Netznutzung

Umlage für abschaltbare Lasten (Mehrkosten nach § 18 AbLaV)

Verbrauch

netto brutto*

ct/kWh ct/kWh

verbrauchsunabhängig noch offen noch offen

* inkl. 19 % Umsatzsteuer

Umlage nach § 18 AbLaV

Dieses Preisblatt wird gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Es stellt die voraussichtlichen Entgelte dar, die auf Basis der derzeit vorliegenden nicht vollständigen Erkenntnisse für 2021 ermittelt wurden. Es können sich beispielsweise noch Änderungen durch Anpassungen der vorgelagerten Netzkosten, durch Anpassung der Umlage nach KWKG-G, der § 19-StromNEV-Umlage, der Umlage nach § 18 AbLaV oder der Umlage nach § 17 f EnWG (Offshore-Netzumlage) ergeben. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

Die Entgelte aus dieser Veröffentlichung sind nicht verbindlich.

Die verbindlichen Netzentgelte für 2021 werden unverzüglich nach Vorliegen aller bestimmenden Faktoren abschließend ermittelt und rechtzeitig vor dem 01.01.2021 bekanntgegeben.

(14)

Entgelte für Netznutzung

Konzessionsabgaben Strom gemäß § 2 der Konzessionsabgabeverordnung (KAV)

Verbrauch

bei Strom, der im Rahmen eines Schwachlasttarifs nach § 9 der Bundestarifordnung Elektrizität oder der dem Schwachlasttarif

entsprechenden Zone eines zeitvariablen Tarifs (Schwachlaststrom) geliefert wird

bei Strom, der nicht als Schwachlaststrom geliefert wird, in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler

bei der Belieferung von Sondervertragskunden

Konzessionsabgaben ct/kWh

0,61

1,59

0,11

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