SWT-AöR (L) A
Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückgeben! (Angebotsaufforderung)
SWT-AöR Stand 2013 1 von 2
EVM A (L)
Betrieb/ Abteilung: T-E
Sachbearbeiter: Fr. Wincher Tel.: 06 51 - 7 17 - 1543
Fax: 06 51 - 7 17 - 1539
Ausschreibungsgebühr: €
Bankverbindungen:
Sparkasse Trier Kto. 209 700 BLZ 585 501 30
Datum der Versendung Ausschreibung Nr. P18_0503 Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Freihändige Vergabe
Einzureichen bis (Einreichungstermin) Datum 29.05.2018 Uhrzeit 11:00 SWT – AöR; Ostallee 7-13, Postfach 3440 Zimmer 506 oder 507
Tel.: 06 51 / 717 – 1091 o. 1030 / Telefax: /-1039 Zuschlagsfrist endet am: 29.06.2018
Voraussichtliche Ausführungszeit:
Beginn 02.07.2018 Ende 31.07.2018
AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS 1) Maßnahme:
Lieferung von vier Oracle Servern inkl. Servicevertrag
1)Grundlage VOL in der jeweils geltenden Fassung
Angebot für:
SWT Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Trier (SWT-AöR)
Anlagen:Bewerbungsbedingungen
Angebotsschreiben
Besondere Vertragsbedingungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen
Leistungsbeschreibung
Angebots-Briefumschlag
Mustererklärung 3 zum LTTG
Pläne/Zeichnungen Nr.
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung
SWT Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Trier (SWT-AöR), Ostallee 7-13, 54290 Trier
2 Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Verdingungsunterlagen können eingesehen werden Ort/Zimmer Ostallee 7-13, 1. UG Raum U 07.A
Tel.-Nummer 0651/717-1460
Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr Freitag in der Zeit von 8.30 Uhr – 13.00 Uhr
Nicht beigefügte Verdingungsunterlagen:
SWT-AöR A (L)
SWT-AöR Stand 2013 2 von 2
EVM A (L)
3 Mit dem Angebot sind vorzulegen:
4 Die Erteilung des Auftrags kann von folgenden Nachweisen abhängig gemacht werden:
Folgende sonstige Unterlagen:
5 Es gelten die beigefügten Bewerbungsbedingungen 5.1 Unterteilung in Lose vorgesehen:
ja nein
Angebote sind zugelassen für
ein Los mehrere Lose Gesamtleistung
Näheres siehe Leistungsbeschreibung
5.2 Abweichend von Nr. 5.2 der Bewerbungsbedingungen gilt bei Nebenangeboten/Änderungsvorschlägen Folgendes:
Nebenangebote sind nicht zugelassen
6 Für Ihre Angebotsabgabe ist das beiliegende Angebotsschreiben nebst Anlagen ausgefüllt und unterzeichnet in dem von der SWT-AöR beigefügten Angebots-Briefumschlag, verschlossenen, bis zum Eröffnungs-/Einreichungstermin an die bezeichnete Stelle einzusenden oder dort abzugeben.
Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Anlagen umgehend unausgefüllt zurückzugeben*. Ein Nachteil entsteht Ihnen dadurch nicht.
7 Vergabeprüfstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, Willy-Brandt-Platz, 54290 Trier
SWT-AöR BWB (L)
SWT-AöR BWB (L) Stand 2010 1 von 1
Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückgeben! (Bewerbungsbedingungen)
BEWERBUNGSBEDINGUNGEN
für die Vergabe von Leistungen - Öffentliche/Beschränkte Ausschreibung -
Hinweis:
Der Auftraggeber verfährt nach der “Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen”, Teil A “Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen” (VOL/A) in der jeweils geltenden Fassung.
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich, fernschriftlich oder telegrafisch darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben.
3.3 Alle Preise sind in Euro, Bruchteile in vollen Cent anzugeben.
3.4 Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.5 Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebots hinzuzufügen.
Soweit Preisnachlässe ohne Bedingungen gewährt werden, sind diese an der bezeichneten Stelle auf- zuführen.
Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist (Skonti) werden nicht gewertet.
3.6 Digitale Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes dürfen nur abgegeben werden, wenn dies in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen ausdrücklich zugelassen ist.
Andere auf elektronischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
4 Angebote mit abweichenden technischen Spezifikationen
Wird eine Leistung angeboten, die von den vorgesehenen Spezifikationen abweicht, hat der Bieter bei der betreffenden Position des Leistungsverzeichnisses auf eine Anlage zum Angebot hinzuweisen. In dieser ist die abweichende Leistung zu beschreiben und die Gleichwertigkeit im Hinblick auf Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit nachzuweisen.
5 Änderungsvorschläge oder Nebenangebote
5.1 Nebenangebote oder Änderungsvorschläge müssen auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet sein, deren Anzahl ist an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzu- führen.
5.2 Nebenangebote, die in technischer Hinsicht von der Leistungsbeschreibung abweichen, sind auch ohne Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen. Andere Änderungsvorschläge oder Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen.
6 Kosten
Der für die Verdingungsunterlagen bezahlte Betrag wird nicht erstattet.
SWT-AöR (L) ANG
SWT-AöR (L) ANG Stand 2013 1 von 3
Name und Anschrift des Bieters
(Angebotsschreiben) Vergabe Nr.: P18_0503
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Freihändige Vergabe Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren
Zuschlagsfrist endet am: 29.06.2018
ANGEBOT
Maßnahme:
Lieferung von vier Oracle Servern inkl. Servicevertrag
Angebot für
SWT Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Trier (SWT-AöR)
Anlagen
Besondere Vertragsbedingungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen
Leistungsbeschreibung
Angaben zur Preisermittlung - EFB-Preis 1 a -
Aufgliederung wichtiger Einheitspreise - EFB-Preis 2 –
Mustererklärung 3 zum LTTG
Pläne/Zeichnungen Nr.
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden.
SWT-AöR (L) ANG
SWT-AöR (L) ANG Stand 2013 2 von 3
2 Meinem/Unserem Angebot liegen folgende Bedingungen zugrunde:
2.1 die Besonderen Vertragsbedingungen,
2.2 die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen,
2.3 die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der jeweils geltenden Fassung, sofern in diesem Vertrag keine sonstigen Festlegungen getroffen sind.
3 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir
- meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben, sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind,
- wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,-- € belegt worden bin/sind,
- die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n).
4
4.1 Ich/wir gehöre(n) zu
Handwerk Industrie Handel Versorgungs- Sonstigen
Unternehmen
4.2 Ich bin/Wir sind bevorzugte(r) Bewerber laut beigefügtem(n)/vorliegendem(n) Nachweis(en)
4.3 Ich bin/Wir sind ein ausländisches Unternehmen aus einem
EWR-Staat anderen Staat Nationalität (bitte intern. Kfz.-Kennzeichen eintragen)
5 ./.
SWT-AöR (L) ANG
SWT-AöR (L) ANG Stand 2013 3 von 3
6 Ich/Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an:
6.1a Hauptangebot Endbetrag ohne Umsatzsteuer (ohne Nachlass)
Preisnachlass ohne Bedingung
Summe Angebot € %
6.1b Hauptangebot(e) Endbetrag ohne Umsatzsteuer (ohne Nachlass)
Preisnachlass ohne Bedingung
Summe Los € %
Summe Los € %
Summe Los € %
Summe Los € %
Summe Gesamtangebot aller Lose €
Preisnachlass bei Zusammenfassung Preisnachlass
mit Bedingung
aller Lose %
der Lose Nr.: %
6.2 Nebenangebot/Änderungsvorschläge Zum Hauptangebot
Technische Nebenangebote/
Änderungsvorschläge Anzahl Andere Nebenangebote Anzahl
6.3 Technische Nebenangebote (ohne Abgabe eines Hauptangebotes)
Endbetrag ohne Umsatzsteuer (ohne Nachlass)
Preisnachlass ohne Bedingung
€ % € %
An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden.
7 Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben meinen/unseren Ausschluss zur Folge haben kann.
8 Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Bestandteile des Angebotes, dazu gehören auch auf die Seite 1 aufgeführten Anlagen.
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift:
Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben.
SWT-AöR BVB (L)
(Besondere Vertragsbedingungen)
SWT-AöR (L) BVB Stand 2010 1 von 2
Maßnahme:
Lieferung von vier Oracle Servern inkl. Servicevertrag
Angebot fürSWT Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Trier (SWT-AöR)
Besondere Vertragsbedingungen
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
1 Überwachung der Anlieferung
Die Überwachung obliegt der SWT-AöR . Diese hat den Architekten/Ingenieur/Projektleiter
Herrn Ralf Haas, Tel. 0651/717-1460
mit der Wahrnehmung beauftragt.Anordnungen dürfen nur von der SWT-AöR bzw. vom beauftragten Architekten/Ingenieur getroffen werden.
2 Anlieferungs- oder Annahmestelle
Ort:
54290 Trier
Gebäude:
Ostallee 7-13
Raum:3 Ausführungsfristen Anlieferung:
Ende der Ausführung: 31.07.2018 Als Einzelfristen werden vereinbart:
4 Vertragsstrafen (§ 11)
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
4.1 Bei Überschreitung der Ausführungsfrist:
für jede vollendete Woche
v. H.
für jeden Werktag
v. H.
des Endbetrages der Auftragssumme.
4.2 Bei Überschreitung von Einzelfristen
v. H.
4.3 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt
v. H. der Abrechnungssumme begrenzt.
5 Rechnungen (§ 15)
5.1 Alle Rechnungen sind der Rechnungsprüfung der SWT-AöR 1 -fach und zugleich
bei
-fach einzureichen.
SWT-AöR BVB (L)
SWT-AöR (L) Stand 2010 2 von 2
EVM BVB (L)
6 Sicherheitsleistung (§ 18)
6.1 Als Sicherheit für die Vertragserfüllung hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft in Höhe von
v. H. der Auftragssumme zu erstellen, sofern die Auftragssumme 250.000,-Euro übersteigt.
Leistet der Auftragnehmer die Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens bzw. der Nachtragsvereinbarung), so ist der Auftraggeber berechtigt, die Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.
Nach Empfang der Schlusszahlung und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Bürgschaft in eine Mängelansprüche - Bürgschaft in Höhe von
v. H. der Abrechnungssumme umgewandelt wird.
6.2 Als Sicherheit für die Mängelansprüche werden
v. H. der Auftragssumme einschl. der Nachträge einbehalten, nach Feststellung der Abrechnungssumme ist diese maßgebend.
Der Auftragnehmer kann statt dessen eine Mängelansprüche - Bürgschaft stellen.
6.3 Auf geleistete Abschläge erfolgt ein Einbehalt von max. 10 % von dem Auftraggeber.
7 Zahlungsbedingungen (§ 17)
Voraus-/Abschlagszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.
ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN SWT-AöR ZVB (L) für die Ausführung von Leistungen
Hinweis
Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Art und Umfang der Leistungen (§ 1)
Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist.
Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen. Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.
2 Technische Regelwerke (§ 1 Nr. 2)
In den Verdingungsunterlagen genannte Technische Regelwerke sind Allgemeine Technische Ver- tragsbedingungen im Sinne von § 1 Nr. 2e.
3 Einheitspreise
Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ord- nungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis entspricht.
4 Ausführungsunterlagen (§ 3)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber zur Ausführung freigegeben und entsprechend gekennzeichnet sind.
5 Abnahme (§ 13)
5.1 Die Gefahr geht - wenn nichts anderes vereinbart ist - auf den Auftraggeber über bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle, bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.
5.2 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen.
7 Rechnungen (§§ 15 und 17)
7.1 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, gilt der bei Fristablauf maßgebende Steuersatz.
7.2 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
8 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (§ 16)
8.1 Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen
- das Datum,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes, - die Art der Leistung, - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen enthalten.
Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert werden.
Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
SWT-AöR ZVB (L) Stand 2010 1 von 2
SWT-AöR ZVB (L)
9 Zahlungen (§ 17)
9.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
9.2 Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag der Abgabe oder Absendung des Zahlungsauftrages an ein Geldinstitut.
9.3 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet.
Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
10 Überzahlungen (§16)
10.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auf- tragnehmer nicht auf den Wegfall der Bereicherung (§§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
10.2 Im Falle einer Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten.
10.3 Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsscheins nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszins des § 247 BGB zu zahlen.
11 Abtretung (§ 17)
Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber können nicht abgetreten werden.
SWT-AöR ZVB (L) Stand 2010 2 von 2
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Erklärung
nach § 3 bzw. § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur
Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8. März 2016 (GVBl. S. 178)
Auftragsnummer: P18_0503
Vergabestelle: SWT Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Trier (SWT-AöR) Leistung: Lieferung von vier Oracle Servern inkl. Servicevertrag
Der Bieter/Bewerber hat alle Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Landes- gesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8. März 2016 (GVB-l. S.
178), zur Kenntnis genommen und bestätigt dies mit seiner Unterschrift.
Der Bieter/Bewerber erklärt hierzu folgendes:
Ich/Wir verpflichte/n mich/uns,
1. meinen/unseren Beschäftigten die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) erfasst werden bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den ich/wir/mein/unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist (Tariftreueerklärung gemäß § 4 Abs. 1 LTTG)
2. meinen/unseren Beschäftigten, die nicht dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz
unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz keine Anwendung findet (vgl. z. B. § 2 Abs. 4 Achte Verordnung über zwingende
Arbeitsbedingungen im Baugewerbe), bei der Ausführung der Leistung mindestens das
Mindestentgelt nach § 3 Satz 1 des Landestariftreuegesetzes von 8,90 Euro (brutto)
pro Stunde zu zahlen (Mindestentgelterklärung gemäß § 3 LTTG).
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Dies gilt nicht für eine Leistungserbringung durch Auszubildende und nicht, wenn ein Bieter/Bewerber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme dort beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen.
3. Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und insbesondere deren Angebote daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis des zu zahlenden Mindestentgelts kalkuliert sein können und,
4. im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmer, deren Nachunternehmen, Beschäftigte eines Verleihers sowie Beschäftigte des Verleihers des beauftragten
Nachunternehmens die Verpflichtungen nach § 3 bzw. §4 LTTG sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Mindestentgelt- und Tariftreuerklärungen sämtlicher Nachunternehmer und Verleiher vorzulegen. Dies gilt nicht, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind,
5. vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten
bereitzuhalten, diese dem Auftraggeber auf dessen Verlangen hin vorzulegen und die Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kontrollen durch den Auftraggeber hinzuweisen.
____________________________________________________________________
Firmenadresse (Stempel)
____________________________________________________________________
Unterschrift des/der Vertretungsberechtigten, Ort, Datum
11:00 29.05.2018
P18_0503
Lieferung von vier Oracle Servern inkl. Servicevertrag
Projekt: Lieferung von vier Oracle-Server inkl. Servicevertrag
Leistungsverzeichnis
Positions-
Nummer Leistungsbeschreibung Menge Einheit
Einheitspreis in EUR
Gesamtbetrag in EUR
01010010 Oracle Server X7-2 - 2 CPU-Version 1 Stück Serversystem - Oracle x86 Plattform
für den Betrieb mit Betriebssystem Oracle Solaris 11 (Version 11.3 und höher) Ausstattung im Detail:
Anz. Prod.-Nr. Bezeichnung
1 Stück 7115194
2 Stück 7115210 1 Intel® Xeon® Silver 4114 10-core 2.2 GHz processor
2 Stück 7115197 Short heat sink
2 Stück 7116456 Processor clip
12 Stück 7115200 One 32 GB DDR4-2400 registered DIMM
1 Stück 7117386 SAS cables for 1U
4 Stück 7111102 One 600 GB 10000 rpm 2.5-inch SAS-3 HDD with marlin bracket
2 Stück 7115460 Oracle Storage Dual Port 16 Gb or 32 Gb Fibre Channel PCIe HBA,Qlogic 1 Stück 7117125 Oracle Storage 12 Gb SAS PCIe RAID HBA, internal: 16 port and 2 GB memory 4 Stück 6331A-N 2.5-inch HDD filler panel (for factory installation)
1 Stück 7102748 PCIe filler panel (for factory installation)
2 Stück 333A-25-10-EURO Power cord: Europe, 2.5 meters, CEE7/VII plug, C13 connector, 10 A (for factory installation)
komplett montiert (alle Kommponenten bereits eingebaut) und mit abschließendem, positivem Funktionstest, inkl. Fracht- und Versandkosten
01010020
1 Stück
mit Oracle Solaris-Support und Oracle Hardware-Support
Oracle Server X7-2: 1 RU base chassis with motherboard, eight 2.5-inch drive slots disk cage, 2 PSUs, slide rail kit and cable management arm
Servicevertrag:
Oracle Premium Support
für das vor genannte Server-System, Laufzeit 1 Jahr
P18_0503 Seite 1 von 3
Projekt: Lieferung von vier Oracle-Server inkl. Servicevertrag
Leistungsverzeichnis
Positions-
Nummer Leistungsbeschreibung Menge Einheit
Einheitspreis in EUR
Gesamtbetrag in EUR 02010010 Oracle Server X7-2 - 1 CPU-Version 3 Stück
Serversystem - Oracle x86 Plattform
für den Betrieb mit Betriebssystem Oracle Solaris 11 (Version 11.3 und höher) Ausstattung je Server im Detail:
Anz. Prod.-Nr. Bezeichnung
1 Stück 7115194
1 Stück 7116455 1 Intel® Xeon® Gold 6128 6-core 3.4 GHz processor (for factory installation) 1 Stück 7115197 Short heat sink (for factory installation)
1 Stück 7116456 Processor clip (for factory installation)
1 Stück 7115206 Single processor I/O cover kit for 1U (for factory installation) 12 Stück 7115200 One 32 GB DDR4-2666 registered DIMM (for factory installation)
1 Stück 7117386 SAS cables for 1U
4 Stück 7111102 One 600 GB 10000 rpm 2.5-inch SAS-3 HDD with marlin bracket (for factory installation) 1 Stück 7115460 Oracle Storage Dual Port
16 Gb or 32 Gb Fibre
4 Stück 6331A-N 2.5-inch HDD filler panel (for factory installation) 2 Stück 7102748 PCIe filler panel (for factory installation)
1 Stück 7117125 Oracle Storage 12 Gb SAS PCIe RAID HBA, internal: 16 port and 2 GB memory (for factory installation) 2 Stück 333A-25-10-EURO Power cord: Europe, 2.5 meters, CEE7/VII plug, C13 connector, 10 A (for factory installation)
komplett montiert (alle Kommponenten bereits eingebaut) und mit abschließendem, positivem Funktionstest, inkl. Fracht- und Versandkosten
02010020
3 Stück
mit Oracle Solaris-Support und Oracle Hardware-Support
Oracle Server X7-2: 1 RU base chassis with motherboard, eight 2.5-inch drive slots disk cage, 2 PSUs, slide rail kit, and cable management arm
Servicevertrag:
Oracle Premium Support
für das vor genannte Server-System, Laufzeit 1 Jahr
P18_0503 Seite 2 von 3
Projekt: Lieferung von vier Oracle-Server inkl. Servicevertrag
Leistungsverzeichnis
Positions-
Nummer Leistungsbeschreibung Menge Einheit
Einheitspreis in EUR
Gesamtbetrag in EUR
03010010 1 Stück
durch erfahrenen Solaris Consultant vor Ort in Trier (für die Dauer von 2 MT / 16 Stunden) Einrichten des Servers mit Solaris 11.3 u. Konfiguration in unsere Netzwerk- u. SAN-Infrastruktur, sowie das Beantworten von Fragen unserer Systemadministration
01-03 Summe Lieferung Oracle-Server inkl. Servicevertrag (netto)
zzgl. der gesetzlicher Mehrwertsteuer in Höhe von 19%
Summe Lieferung Oracle-Server inkl. Servicevertrag (brutto) Installations-Workshop
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