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Anlage zu Teil I: Qualifikation des ausbildenden Personals

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Academic year: 2022

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Anlage 5

Mögliche Qualifikation des ausbildenden Personals

- Empfehlung eines modular aufbauenden Systems gem. unten beigefügter Grafik

- Anrechnung einer erfolgreich abgeschlossenen pädagogischen Ausbildung im vollen Umfang (z.B. LRA-Ausbildung nach den gem. Grundsätzen der

Hilfsorganisationen [GGHO,120 Stunden], Ausbildereignungsprüfung [IHK], Ausbilderlehrgang gem. § 15 a LVO NRW, Zug- oder Gruppenführerlehrgang Berufsfeuerwehr [B III / B IV], o.ä.)

- Unbefristeter Besitzstand für Lehrkräfte / Schulleiter gem. § 31 (3) NotSanG, die bei Inkrafttreten des Gesetzes am 01.01.14 in dieser Funktion tätig sind

Vorschläge zum Inhalt der Module:

1. Praxisanleiter – ergänzende Anteile zum LRA gem. GGHO - Pädagogische Grundlagen

- Kommunikation

- Menschenführung (Basismodul)

(2)

- Rechtl. Aspekte

- Praxisanleitung in Klinik und Rettungswache

- Einzelbetreuung, Anleitung und Beurteilung im Alltag und in Einsatzsituationen

2. Lehrkraft

- Methodik-Didaktik-Rhetorik (Advanced) - Handlungs- und Lernfeldorientierung - Medieneinsatz

- Erweiterte pädagogische Aspekte - Soziologie und Psychologie - Menschenführung (Advanced)

- Beurteilung von Lehrgangsteilnehmern - Prüfungen und Evaluationen

- Unterrichtsplanung im Gesamtkontext

- Ausbildung zur Praxisbegleitung gem. § 3 NotSan-APrV

3. Schulleiter

- Referenten- und Lehrkräfteauswahl - Mitarbeiterführung

- Betriebswirtschaftliche Aspekte und Marketing - Qualitätsmanagement und -sicherung

- Rechtl. Aspekte, z.B. Fördermöglichkeiten - Beschaffungswesen und Budgetplanung

- Kommunikation mit Behörden und Schnittstellen

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