Automobilkaufmann/
Automobilkauffrau
Umsetzungshilfen aus der Reihe „AUSBILDUNG GESTALTEN“ unterstützen Ausbilderinnen und Ausbilder, Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrer, Prüferinnen und Prüfer sowie Auszubildende bei einer effizienten und praxis
orientierten Planung und Durchführung der Berufsausbildung und der Prü
fungen. Die Reihe wird vom Bundesinstitut für Berufsbildung herausgegeben.
Die Inhalte werden gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus der Aus
bildungspraxis erarbeitet.
Bundesinstitut für Berufsbildung RobertSchumanPlatz 3 53175 Bonn
Telefon 0228 | 107 0 Internet: www.bibb.de
EMail: ausbildunggestalten@bibb.de
I SBN 978-3-7639-5923-5
Automobilkaufmann / Automobilkauffrau
Ausbildungshilfen zur Ausbildungsordnung für
Ausbilderinnen und Ausbilder
Auszubildende
Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrer
Prüferinnen und Prüfer
© 2017 by Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn
ISBN: 978-3-7639-5923-5 (Print) ISBN: 978-3-96208-020-4 (PDF) Bestell-Nr. E202
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Autoren:
Berthold Konjer, Osnabrück Karl-Heinz Reidenbach, Willich Thomas Ressel, Frankfurt Carl Schamel, Bonn
Sebastian Schwarz, Solingen Andrea Zeus, Bonn
Verlag:
W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG Auf dem Esch 4
33619 Bielefeld
0035-0702-8
sind Voraussetzungen für moderne Ausbildungsordnungen, die im Bundesinstitut für Berufsbildung erstellt werden. Ent- scheidungen über die Struktur der Ausbildung, über die zu fördernden Kompetenzen und über die Anforderungen in den Prüfungen sind das Ergebnis eingehender fachlicher Diskussi- onen der Sachverständigen und BIBB-Experten.
Um gute Voraussetzungen für eine reibungslose Umsetzung neuer Ausbildungsordnungen im Sinne der Ausbildungsbe- triebe wie auch der Auszubildenden zu schaffen, haben sich Umsetzungshilfen als wesentliche Unterstützung in der Aus- bildungspraxis bewährt. Die Erfahrungen der „Ausbildungs- ordnungsmacher“ aus der Erneuerung beruflicher Praxis, die bei der Entscheidung über die neuen Kompetenzanforderun- gen wesentlich waren, sind deshalb auch für den Transfer der neuen Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans für Automobilkaufleute in die Praxis von besonderem Interesse.
Vor diesem Hintergrund haben sich die Beteiligten dafür entschieden, gemeinsam verschiedene Materialien zur Unterstützung der Ausbildungspraxis zu entwickeln. In der vorliegenden Handreichung werden die Ergebnisse der Neu- ordnung und die damit verbundenen Ziele und Hintergründe aufbereitet und anschaulich dargestellt. Dazu werden prak- tische Handlungshilfen zur Planung und Durchführung der
Damit leistet das Handbuch für alle Beteiligten einen wich- tigen Beitrag für die Gestaltung einer qualifizierten Berufs- ausbildung.
Ich wünsche mir weiterhin eine umfassende Verbreitung bei allen, die mit der dualen Berufsausbildung befasst sind, sowie bei den Auszubildenden selbst. Den Autorinnen und Autoren gilt mein herzlicher Dank für ihre engagierte und qualifizierte Arbeit.
Bonn, im August 2017
Prof. Dr. Friedrich Hubert Esser, Präsident
Bundesinstitut für Berufsbildung
Inhaltsverzeichnis
► Vorwort ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 3
► 1 Allgemeines zum Beruf ������������������������������������������������������������������������������������������� 5
1.1 Branchenporträt ... 5
1.2 Inhalte der neuen Ausbildungsordnung ... 5
1.2.1 Prüfung ... 6
1.3 Kompetenzorientierte Ausbildungsordnungen ... 6
1.4 Der Deutsche Qualifikationsrahmen ... 7
► 2 Betriebliche Umsetzung der Ausbildung ���������������������������������������������������������������������� 9 2.1 Der Ausbildungsrahmenplan ... 9
2.2 Ausbildungsrahmenplan mit Erläuterungen ...10
2.3 Der betriebliche Ausbildungsplan ...26
2.4 Der Ausbildungsnachweis ...27
2.5 Didaktische Prinzipien der Ausbildung ...28
2.6 Handlungsorientierte Ausbildungsmethoden ...30
2.7 Überbetriebliche Ausbildung und Ausbildungsverbünde ...30
2.8 Dauer der Ausbildung ...31
2.9 Nachhaltige Entwicklung in der Berufsausbildung ...32
2.10 Mobilität von Auszubildenden in Europa ...33
► 3 Prüfungen ����������������������������������������������������������������������������������������������������������38 3.1 Prüfungen ...38
3.2 Abschlussprüfung – Berufsbildungsgesetz (BBiG) ...38
3.3 Prüfungsstruktur (§ 7 VO) ...39
3.3.1 Inhalt von Teil 1 (§ 8 VO) ...39
3.3.2 Prüfungsbereich von Teil 1 (§ 9 VO) ...39
3.3.3 Inhalt von Teil 2 (§ 10 V0) ...39
3.3.4 Prüfungsbereiche von Teil 2 (§ 11 V0) ...39
3.3.5 Prüfungsbereich Fahrzeugvertriebsprozesse und Finanzdienstleistungen (§ 12 VO) ...40
3.3.6 Prüfungsbereich kaufmännische Unterstützungsprozesse (§ 13 VO) ...40
3.3.7 Prüfungsbereich Kundendienstprozesse (§ 14 VO) ...40
3.3.8 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde (§ 15 V0) ...40
3.3.9 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung (§ 16) ...40
3.4 Der Prüfungsausschuss und die Aufgaben von Prüferinnen und Prüfern (BBiG) ...41
3.5 Bewertung von Prüfungsleistungen (BBiG/HwO) ...42
Automobilkaufleute arbeiten in Betrieben der Kraftfahrzeug- branche, vorwiegend in Autohäusern, bei Fahrzeugimporteu- ren sowie Automobilherstellern. Sie erledigen kaufmännische und organisatorische Aufgaben. Zu diesen gehören ebenso Kundenberatung und Verkauf im Teile- und Werkstattvertrieb
sowie Personalwirtschaft und Lagerverwaltung. Des Weiteren sind sie für die Annahme von Reparatur- und Wartungsaufträ- gen und für die Ersatzteilbeschaffung zuständig. Hinzu kom- men buchhalterische und kalkulatorische Aufgaben.
1�2 Inhalte der neuen Ausbildungsordnung
Die Modernisierung des Ausbildungsberufes zum Automobil- kaufmann /zur Automobilkauffrau folgt dem Wandel der sich verändernden Arbeitswelt. In diesem Sinne ist der 3-jährige Ausbildungsberuf den Anforderungen der Branche angepasst worden. Das Berufsbild gliedert sich in folgende berufsprofil- gebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
► Teile- und Zubehör organisieren und verkaufen
Automobilkaufleute sind in der Lage, den Teile- und Zube- hörfluss zu organisieren und den Verkauf eigenständig abzu- wickeln. Dabei beachten sie technische Normen, rechtliche Vorgaben, betriebliche Regelungen und wenden Datenver- arbeitungsprogramme und fremdsprachige Fachbegriffe an.
Das Ersatzteil- und Zubehörgeschäft erfordert fundierte Kenntnisse über die logistische Funktionsweise der Lagerhal- tung und Verwendung von Lagerkennzahlen für die optimale betriebswirtschaftliche Nutzung. Automobilkaufleute berück- sichtigen dabei vertragsrechtliche Bestandteile und Bedin- gungen und wenden diese an. Der Einsatz von speziellen, aber auch gängigen Datenverarbeitungsprogrammen für die Abwicklung dieses Geschäftsbereiches und die Verwendung internationaler Fachbegriffe sind ebenso erforderlich.
► An Werkstattprozessen mitwirken und als Schnittstelle zwischen Handel und Werkstatt agieren
Automobilkaufleute agieren als Schnittstelle zwischen Han- del und Werkstatt und unterstützen die Mitarbeiter in der Werkstatt. Dabei berücksichtigen sie die jeweiligen Arbeits- prozesse sowie Fahrzeugtechnologien, technische Standards und gesetzliche Bestimmungen.
Die komplexen Arbeitsabläufe in der Werkstatt in Zusammen- hang mit den Anforderungen des Automobilvertriebes sind mit den Erwartungen der Kunden in Einklang zu bringen. Hier können Automobilkaufleute als Dienstleister aller Beteiligten durch aktive Organisation und Abstimmung der Abteilungen im Autohaus den Betriebsablauf im Sinne des Kunden struk- turieren und abwickeln. Gleichzeitig sind sie in der Lage, das Fachwissen in Bezug auf gesetzliche Anforderungen sowie technische Standards und der aktuellen Fahrzeugtechnik für den Arbeitsprozess umzusetzen und sicher zu stellen.
► Kundendienst organisieren und Servicebereich unter- stützen
Automobilkaufleute unterstützen die Abläufe im Servicebe- reich. Sie sind Ansprechpartner für Kunden und bearbeiten
Kundenwünsche entsprechend dem betrieblichen Angebot.
Dabei nutzen sie die zur Verfügung stehenden Informati- onssysteme unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Sie handeln qualitätsbewusst sowie serviceorientiert und tragen damit zur Kundenzufriedenheit bei.
Die vielfältigen individuellen Kundenwünsche bedürfen einer ausgeprägten Orientierung für optimale Kundenbindung.
Automobilkaufleute sollten dafür die Angebote des Ausbil- dungsbetriebes für den Kunden nutzen. Ihnen stehen dafür die Informationssysteme des Betriebes zur Verfügung, mit denen sie unter Anwendung hochwertiger Konversations- möglichkeiten die Servicequalität für den Kunden sichern und dabei die höchste Kundenzufriedenheit erzeugen. Dabei achten sie stets auf die datenschutzrechtlichen Erfordernisse und betrieblichen Vorgaben.
► Betriebliche Marketingaktivitäten planen und durchführen Automobilkaufleute unterstützen die Entwicklung von Marke- tingkonzepten und Marketingmaßnahmen. Dabei berücksich- tigen sie die Wettbewerbssituation des Betriebes und halten wettbewerbs- und datenschutzrechtliche Vorschriften ein.
► Fahrzeughandel und-vertrieb unterstützen
Automobilkaufleute beurteilen das rechtliche und wirtschaft- liche Verhältnis ihres Betriebes zu Vertragspartnern. Sie nut- zen Vertriebsformen und Absatzwege, führen unter Beach- tung verschiedener Fahrzeugtypen die Fahrzeugdisposition durch und wickeln kaufmännische Prozesse für den Neu- und Gebrauchtwagenverkauf ab. Dabei beachten sie technische Normen und betriebliche Regelungen und wenden rechtliche Vorgaben an.
Der Fahrzeugvertrieb im Autohaus steht auf der Einkaufs- wie auch auf der Verkaufsseite im Vertragsverhältnis zu den Lie- feranten und Kunden. Die dabei in Bezug stehenden unter- schiedlichen Vertriebs- und Absatzwege sowie die Fahrzeug- typen sind wiederum bei der kaufmännischen Abwicklung von Neu- und Gebrauchtwagen in eindeutige Prozessabläufe zu bringen. Die stets sich verändernden technischen Normen und rechtlichen Vorgaben, ergänzt um betriebliche Regelun- gen, bedürfen in diesem Gesamtzusammenhang einer aus- geprägten Fähigkeit, vernetzte Strukturen sinnvoll für den Ausbildungsbetrieb zu nutzen.
► Finanzdienstleistungsprodukte im Fahrzeughandel vor- bereiten
Automobilkaufleute sind in der Lage, anhand der vorgege- benen Rahmenbedingungen kundengerechte Angebote für Finanzierungen, Leasing, Versicherungen und Garantieleis- tungen zu erstellen und zu unterbreiten. Dabei berücksich- tigen sie die Finanzmarkt- und Wettbewerbssituation und wenden die entsprechenden Rechtsgrundlagen zum Vertrags- wesen an.
Für die korrekte und revisionssichere Abwicklung von Finanz- dienstleistungsprodukten ist es erforderlich, dass Automobil- kaufleute mögliche Vertragsvarianten kennen und dabei die individuellen Vorgaben des Betriebes sowie die gesetzlichen Vorschriften einhalten. Als Bindeglied zwischen Verkäufer, Kunde und Hersteller/Importeur erfordert es fachlich detail- lierter und persönlicher Kompetenz für eine langfristige Kundenbindung. Das Wissen über mögliche Auswirkungen für den Kunden bei der Wahl verschiedener Finanzdienstleis- tungsprodukte ist dabei ebenso wichtig wie der Hinweis auf Inhalte zur korrekten Abwicklung mit dem Hersteller/Impor- teur und den relevanten Mitarbeitern im Autohaus.
► Personalbezogene Aufgaben bearbeiten
Automobilkaufleute sind in der Lage, den Personalein- satz zu organisieren und an der Personalplanung unter
Berücksichtigung betrieblicher Ziele und Grundsätze mit- zuwirken. Dabei berücksichtigen sie die gesetzlichen Vor- gaben, insbesondere arbeits-, sozial-, mitbestimmungs- und tarifrechtliche Vorschriften. Bei der Bearbeitung von Mitar- beiterdaten halten sie Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit ein.
Der Einsatz von Fachpersonal zur Erreichung optimaler betrieblicher Ziele bedarf einer qualitativ hochwertigen und gut strukturierten Mitwirkung zur Vorbereitung von Personal- bedarf, -einsatz und -planung. Die vielfältigen gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsrechtes sowie tarifrechtliche Vorschrif- ten sind dabei von besonderer Bedeutung und zu berücksich- tigen. Durch den umfassenden Einsatz von Personaldaten ist es außerdem wichtig, dass die Automobilkaufleute die Rege- lungen zum Datenschutz und der Datensicherheit kennen und einhalten. Sie kennen ferner die formalen Instrumente zur Unterstützung bei der Abwicklung der Personalverwaltung.
► Kaufmännische Steuerung und Kontrolle unterstützen Automobilkaufleute sind in der Lage, Instrumente des Rech- nungswesens für die kaufmännische Planung, Steuerung und Kontrolle zu nutzen. Dabei berücksichtigen sie rechtliche und betriebliche Vorgaben sowie betriebswirtschaftliche Faktoren.
Sie beachten Einflussgrößen auf die Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Leistungserstellung.
1�2�1 Prüfung
Um die berufliche Handlungsfähigkeit sicherzustellen, ist auch die Prüfung neu geregelt worden:
Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen.
Der Erste Teil der Abschlussprüfung findet im Prüfungsbe- reich „Warenwirtschaft- und Werkstattprozesse“ in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres statt und umfasst Inhalte der ersten 15 Monate des Ausbildungsrahmenplans.
Eine Zwischenprüfung findet nicht mehr statt. Vielmehr sind die Ergebnisse dieses Prüfungsteils für das Bestehen und die Benotung der Abschlussprüfung von Bedeutung.
Der zweite Teil der Abschlussprüfung findet in den Prüfungs- bereichen
► „Fahrzeugvertriebsprozesse und Finanzdienstleistun-
► gen“„Kaufmännische Unterstützungsprozesse“
► „Kundendienstprozesse“ und
► „Wirtschafts- und Sozialkunde“
statt. Näheres im Abschnitt „Prüfung“.
1�3 Kompetenzorientierte Ausbildungsordnungen
Praxisnah und verständlich formulierte Ausbildungsordnun- gen sind eine wichtige Grundlage der betrieblichen Ausbil- dung. Bei der Gestaltung von Ausbildungsordnungen sind gesetzliche und bildungspolitische Vorgaben zu berücksich- tigen und entsprechende Entwicklungen zu befördern. Hierzu gehört auch die kompetenzorientierte Darstellung der Ausbil- dungsinhalte als Voraussetzung für eine übergreifende Ver- gleichbarkeit und Durchlässigkeit im Sinne des Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmens1 (DQR/EQR).
Die Gestaltung von Ausbildungsordnungen basiert auf dem Kompetenzverständnis, das dem Deutschen
Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) zugrunde liegt: „Kompetenz bezeichnet im DQR die Fähigkeit und Bereitschaft des Einzelnen, Kenntnisse und Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten zu nutzen und sich durchdacht sowie individuell und sozial ver- antwortlich zu verhalten. Kompetenz wird in diesem Sinne als umfassende Handlungskompetenz verstanden.“ Im DQR wird Kompetenz in den Dimensionen Fachkompetenz, unterteilt in Wissen und Fertigkeiten, und personale Kompetenz, unterteilt in Sozialkompetenz und Selbstständigkeit, dargestellt. Metho- denkompetenz wird als Querschnittskompetenz verstanden
1 Umfangreiche Informationen zum DQR [www.dqr.de]
hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen chen Berufserfahrungen zu ermöglichen.“
Kompetenzdimensionen des DQR
Fachkompetenz Personale Kompetenz
Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstständigkeit
Tiefe und Breite
Instrumentelle und systemische Fertigkeiten,
Beurteilungs fähigkeit
Team-/ Führungsfähigkeit, Mitgestaltung und
Kommunikation
Eigenständigkeit/
Lernkompetenz Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Abbildung 1: Kompetenzdimensionen DQR und berufliche Handlungsfähigkeit
1�4 Der Deutsche Qualifikationsrahmen
Im Oktober 2006 verständigten sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Kultusminister- konferenz (KMK) darauf, gemeinsam einen Deutschen Qua- lifikationsrahmen2 (DQR) für lebenslanges Lernen zu entwi- ckeln. Ziel des DQR ist es, das deutsche Qualifikationssystem mit seinen Bildungsbereichen (Allgemeinbildung, berufli- che Bildung, Hochschulbildung) transparenter zu machen, Verlässlichkeit, Durchlässigkeit und Qualitätssicherung zu unterstützen und die Vergleichbarkeit von Qualifikationen zu erhöhen.
Unter Einbeziehung der relevanten Akteure wurde in den folgenden Jahren der Deutsche Qualifikationsrahmen ent- wickelt, erprobt, überarbeitet und schließlich im Mai 2013 verabschiedet. Er bildet die Voraussetzung für die Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR), der die
Transparenz und Vergleichbarkeit von Qualifikationen, die Mobilität und das lebenslange Lernen in Europa fördern soll.
Der DQR weist acht Niveaustufen auf, denen formale Quali- fikationen der Allgemeinbildung, der Hochschulbildung und der beruflichen Bildung – jeweils einschließlich der Weiter- bildung – zugeordnet werden sollen. Die acht Niveaustufen werden anhand der Kompetenzkategorien „Fachkompetenz“
und „personale Kompetenz“ beschrieben.
In einem Spitzengespräch am 31. Januar 2012 haben sich Bund, Länder, Sozialpartner und Wirtschaftsorganisatio- nen auf eine gemeinsame Position zur Umsetzung des Deut- schen Qualifikationsrahmens geeinigt; demnach werden die zweijährigen Berufe des dualen Systems dem Niveau 3, die dreijährigen und dreieinhalbjährigen Berufe dem Niveau 4 zugeordnet.
2 Umfangreiche Informationen zum Deutschen Qualifikationsrahmen [www.dqr.de ]
Strategischer Professional (IT), gleichrangig mit Master, (technischer) Betriebswirt
Promotion
Meister, Fachwirt u. a., gleichrangig mit Bachelor
IT-Spezialist (zertifizierter), Servicetechniker (geprüfter), Fachberater
Ausbildungsberufe 3 und 3½-jährig
Ausbildungsberufe 2-jährig
Einstiegsqualifizierung, Berufsfachschule
Berufsausbildungsvorbereitung Niveau 8
Niveau 7
Niveau 6
Niveau 5
Niveau 4
Niveau 3
Niveau 2
Niveau 1
Abbildung 2: Die Niveaustufen des DQR (Quelle: IHK Stuttgart) Die Zuordnung wird in den Europass-Zeugniserläuterun- gen [www.bibb.de/de/659.php] und im Europass [www.
europass-info.de] ausgewiesen sowie im Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe [https://www.bibb.de/
de/65925.php].
Im Jahr 2017 sollen die Zuordnungen erneut beraten und die bisher nicht zugeordneten allgemeinbildenden Schulab- schlüsse berücksichtigt werden.
Der Ausbildungsrahmenplan bildet die Grundlage für die betriebliche Ausbildung. Er listet die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten auf, die in den Ausbildungsbetrieben zu ver- mitteln sind.
Ihre Beschreibung orientiert sich an beruflichen Aufgaben- stellungen und den damit verbundenen Tätigkeiten. In der Summe beschreiben sie die Qualifikationen, die für den Beruf notwendig sind. Die Methoden, wie sie zu vermitteln sind, bleiben den Ausbilderinnen und Ausbildern überlassen.
Die im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Qualifikationen sind in der Regel gestaltungsoffen, technik- und verfahrens- neutral sowie handlungsorientiert formuliert. Diese offene Darstellungsform gibt den Ausbildungsbetrieben die Möglich- keit, alle Anforderungen der Ausbildungsordnung selbst oder mit Verbundpartnern abzudecken. Auf diese Weise lassen sich auch neue technische und arbeitsorganisatorische Entwick- lungen in die Ausbildung integrieren.
Mindestanforderungen
Die Vermittlung der Mindestanforderungen, die der Ausbil- dungsrahmenplan vorgibt, ist von allen Ausbildungsbetrieben sicherzustellen. Es kann darüber hinaus ausgebildet werden, wenn die individuellen Lernfortschritte der Auszubildenden es erlauben und die betriebsspezifischen Gegebenheiten es zulassen oder gar erfordern. Die Vermittlung zusätzlicher Ausbildungsinhalte ist auch möglich, wenn sich aufgrund technischer oder arbeitsorganisatorischer Entwicklungen weitere Anforderungen an die Berufsausbildung ergeben, die im Ausbildungsrahmenplan nicht genannt sind. Die über die Mindestanforderungen vermittelten Ausbildungsinhalte sind jedoch nicht prüfungsrelevant.
Können Ausbildungsbetriebe nicht sämtliche Qualifikationen vermitteln, kann dies z. B. im Wege der Verbundausbildung aus- geglichen werden.
Damit auch betriebsbedingte Besonderheiten bei der Aus- bildung berücksichtigt werden können, wurde in die Ausbil- dungsordnung eine sogenannte Flexibilitätsklausel aufgenom- men, um deutlich zu machen, dass zwar die zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten obligatorisch sind, aber von der Reihenfolge und vom vorgegebenen sachlichen Zusammenhang abgewichen werden kann:
„Von der Organisation der Berufsausbildung, wie sie im Ausbil- dungsrahmenplan vorgegeben ist, darf abgewichen werden, wenn und soweit betriebspraktische Besonderheiten oder Gründe, die in der Person des oder der Auszubildenden liegen, die Abweichung erfordern.“ (Verordnungstext, Paragraf
„Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmen- plan“ Absatz 1)
Der Ausbildungsrahmenplan für die betriebliche Ausbildung und der Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht sind inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmt. Es empfiehlt sich für Ausbilder/-innen sowie Berufsschullehrer/-innen, sich im Rahmen der Lernortkooperation regelmäßig zu tref- fen und zu beraten.
Auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans muss ein betrieblicher Ausbildungsplan erarbeitet werden, der die organisatorische und fachliche Durchführung der Ausbildung betriebsspezifisch regelt. Für die jeweiligen Ausbildungsin- halte werden hierfür zeitliche Zuordnungen (in Wochen oder Monaten) als Orientierung für die betriebliche Vermittlungs- dauer angegeben. Sie spiegeln die unterschiedliche Bedeu- tung wider, die dem einzelnen Abschnitt zukommt.
Ausbildungszeit im Betrieb und in der Schule
Die Summe der zeitlichen Zuordnungen beträgt 52 Wochen pro Ausbildungsjahr. Im Ausbildungsrahmenplan werden Bruttozeiten angegeben, die in tatsächliche, betrieblich zur Verfügung stehende Ausbildungszeiten, also Nettozeiten, umgerechnet werden müssen. Dazu sind die ca. zwölf Wochen für den Berufsschulunterricht abzuziehen, ebenso die tariflich geregelten Urlaubstage sowie die Sonn- und Feiertage.
Die Ausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten zählt zur betrieblichen Ausbildungszeit.
2�2 Ausbildungsrahmenplan mit Erläuterungen
Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd�
Nr�
Teil des Ausbildungsberufsbildes / Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte in Monaten im
Erläuterungen 1�–15�
Monat
16�-36�
Monat 1 Teile und Zubehör organisieren und verkaufen (§ 4 Absatz 2 Nummer 1)
a) rechtliche und technische Vorgaben, betrieb- liche Regelungen, Datenverarbeitungspro- gramme und fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
5 Monate
► logistische Funktionsweise der Lagerhaltung
► Verwendung von Lagerkennzahlen für die optimale betriebswirtschaftliche Nutzung
► vertragsrechtliche Bestandteile und Bedingungen
► Einsatz spezieller, aber auch gängiger Datenverarbei- tungsprogramme
► Verwendung internationaler Fachbegriffe b) in Abstimmung mit anderen Geschäftsfeldern
den Einkauf planen und Bestellungen durch- führen
► Bestellsysteme beherrschen
► Bedarfsanalyse
► Lieferantenrecherche
► Angebote einholen und vergleichen
► Verfügbarkeiten überprüfen
► Abwicklung von Monats-, Express- und Sonderbe- stellungen
c) Verkaufspreise mit vorgegebenen Zuschlagsät- zen kalkulieren
► Wettbewerbsvergleiche
d) Warenlieferungen annehmen, Waren nach Art und Menge sowie auf offene Mängel prüfen und bei Beanstandungen betriebsübliche Maßnahmen einleiten
► Lieferscheinkontrolle
► Waren vereinnahmen
► Reklamationsabwicklung
► Retouren anlegen e) Wareneingänge dokumentieren und Waren
insbesondere unter Einhaltung der Regeln des Umweltschutzes einlagern
► korrekte Einlagerung gemäß gesetzlicher Vorschriften
► Ersatzteile ordnungsgemäß und qualitätserhaltend nach Vorgaben einlagern
► ISO f) Eingangsrechnungen auf Richtigkeit prüfen und
Unstimmigkeiten klären ► Einzel- und Sammelrechnungen mit den dazugehö-
rigen Lieferscheinen abgleichen g) Teile und Zubehörlager unter Berücksichtigung
der Sortimentspolitik und der Lagerkennzahlen organisieren
► Hersteller-Codes
► Neueinlagerungen
► Verschrottungen
► Verwaltung der Location
► Meldebestand
► Umschlaghäufigkeit
► durchschnittlicher Lagerbestand
► durchschnittliche Lagerdauer
► Bevorratungsquote h) Liefertermine überwachen und kommunizieren
und Maßnahmen bei Lieferungsverzug einlei- ten
► Überwachung von Rückstandsteilen
► schriftliche Information der entsprechenden Perso- nen über Liefertermine/Lieferzeiten, z. B. per E-Mail
► Terminabsprache
► Mahnung
i) Material einem Auftrag zuordnen und ausgeben ► handlungssichere Bedienung des Teileprogramms
► Fakturierung der Ersatzteile auf dem jeweiligen Auftrag/der Rechnung
► Sichtprüfung Qualität j) Kundenwünsche ermitteln, Kunden und Kun-
dinnen unter Nutzung von Produktinformatio- nen beraten, Teile und Zubehör verkaufen und Rechnungen erstellen
► Bedarfsanalyse des Kunden
► fachliche Kompetenz und Beratung
► Vorteile und Nutzen aufzeigen
► Überzeugungskraft
► Rechnungsinhalte erklären
k) Präsentation von Zubehör planen und umsetzen ► saisonales Zubehör entsprechend der Jahreszeit präsentieren
► Sonderaktionen durchführen (Markteinführungen, Abverkaufsaktionen, Sonderverkäufe)
► Ziele definieren
► Aktualität sichern l) die eigene Vorgehensweise reflektieren und
bewerten und Maßnahmen zur Optimierung ableiten
► Analyse: Was habe ich gemacht? Was wollte ich erreichen? Was habe ich erreicht?
► Zahlen, Daten, Fakten
2 An Werkstattprozessen mitwirken und als Schnittstelle zwischen Handel und Werkstatt agieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) a) Werkstattmitarbeiter und Werkstattmitar-
beiterinnen unterstützen und dabei sowohl Arbeitsprozesse und Fahrzeugtechnologien berücksichtigen als auch technische Standards und gesetzliche Bestimmungen einhalten
2 Monate
► komplexe Arbeitsabläufe in der Werkstatt in Zusam- menhang mit den Anforderungen des Automobilver- triebes in Einklang bringen
► Erwartungen der Kunden
► Dienstleister aller Beteiligten b) Sichtprüfungen zur Verkehrs- und Betriebssi-
cherheit von Fahrzeugen durchführen ► gesetzliche Vorschriften
► Fahrzeugarten und -typen nach Vorschriften und Typologien unterscheiden
► am Fahrzeug sicherheitsrelevante Merkmale kontrol- lieren und dokumentieren
c) mechanische, hydraulische, pneumatische sowie elektrische und elektronische Systeme in Fahrzeugen unterscheiden und ihre Funktion erläutern
► Fahrzeugsysteme kennen
► die Funktion der technischen Systeme erläutern und ihre Zusammenhänge erklären können
► Sicherheitsbestimmungen der einzelnen Systemkom- ponenten beachten und anwenden (Hochvolttechnik)
► Betriebsanleitungen studieren
► Methode: praxisbezogene Unterweisung und Fortbil- dung an Fahrzeugen in den jeweiligen Fachgebieten d) an Diagnose-, Wartungs-, Service- und Repa-
raturarbeiten mitwirken
► Möglichkeiten der Diagnose kennen
► Wartungsintervalle kennen und kundenorientiert anwenden
► Füllmengen in Systemen prüfen und korrigieren
► Übergabeinspektion
► Serviceheft
► Prüfprotokoll
Lfd�
Nr�
Teil des Ausbildungsberufsbildes / Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte in Monaten im
Erläuterungen 1�–15�
Monat
16�-36�
Monat e) bei der Beanstandungs- und Schadensauf-
nahme als Grundlage für die Erstellung von Kostenvoranschlägen mitwirken
► Kundendaten, Fahrzeugdaten und Kundenwünsche aufnehmen und dokumentieren
► situationsgerecht und kundenorientiert Auskunft geben und beraten
► Vermittlung Sachverständiger f) die umweltgerechte Entsorgung und das Recy-
cling von Fahrzeugen, von ihren Komponenten und von ihren Betriebsstoffen organisieren und dabei Hersteller- und Lieferantenvorgaben einhalten
► Vorschriften und Richtlinien für das Recycling von Fahrzeugen und ihren Teilen beachten
► Anwenden der Rücknahmerichtlinien von Herstellern und Lieferanten
► Kennzeichnungspflichten umsetzen und einhalten
► Entsorgung von Abfallprodukten unter umweltge- rechten Aspekten und Richtlinien organisieren
► Wertstoffkreisläufe Hersteller g) durchgeführte Reparatur- und Servicearbeiten
erläutern ► ausgeführte Arbeiten anhand der Rechnung erklären
► Begleitdokumente erläutern und übergeben
► Wartungshinweise anhand des Serviceheftes und Folgetermine erklären
► Mobilitätsgarantie h) Werkstattprozesse reflektieren und Schlussfol-
gerungen für die kaufmännischen Arbeitspro- zesse ableiten
► Beschwerden und Reklamationen bearbeiten und auswerten
► Maßnahmen zur Verbesserung der Servicequalität ableiten
► Kundenzufriedenheit 3 Kundendienst organisieren und Servicebereich unterstützen (§ 4 Absatz 2 Nummer 3)
a) Qualitätsvorgaben im Kundenservice anwenden
6 Monate
► Kundenwünsche und Kundenbindung
► Angebote des Ausbildungsbetriebes
► Kundenzufriedenheit erzeugen b) Informationssysteme unter Einhaltung des
Datenschutzes nutzen ► Konversationsmöglichkeiten und Servicequalität für
den Kunden sichern
► datenschutzrechtliche Erfordernisse und betriebliche Vorgaben
c) Kundenwünsche, auch in einer Fremdsprache, ermitteln und die weitere Bearbeitung koordi- nieren
► Kommunikationsregeln (Ansprache, Verhalten etc.)
► Bedarfsanalyse (Fragetechniken)
► Fachbegriffe, auch in einer Fremdsprache, anwenden
► Auskünfte in einer Fremdsprache einholen/ermitteln
► Realisierbarkeit
► bedarfsgerechte Weiterleitung d) Werkstatt- und Serviceleistungen sowie zeit-
wertgerechte Reparaturleistungen anbieten
► Reparaturbedarf ermitteln
► Kunden über anstehende Wartung und Reparaturen informieren und diese erläutern
► zeitwertgerechte Reparaturmöglichkeiten anbieten (Smartrepair/Eurorepair)
► fahrzeugalterbezogene Segmente bei Angeboten berücksichtigen
► zusätzliche Serviceleistungen anbieten (Klimaservice, Fahrzeugaufbereitung)
► saisonale Angebote (Frühjahrs- und Wintercheck, Lichttest)
e) bei der Erstellung von Kostenvoranschlägen mitwirken
► bei der Schadensfeststellung mitwirken
► Diagnose dokumentieren
► Kostenvoranschläge IT-gestützt vorbereiten f) Kunden- und Fahrzeugdaten erfassen und
pflegen ► Kundendaten (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail etc.)
erfassen, abgleichen und aktualisieren
► Fahrzeugdaten anhand der Zulassung abgleichen und den Kilometerstand aktualisieren
► datenschutzrechtliche Vorgaben beachten und anwenden
g) Werkstattaufträge unter Berücksichtigung von Daten aus technischen Unterlagen und Fahr- zeugpapieren erstellen
► Werkstattauftrag im Zusammenwirken mit dem Kun- den eröffnen und Auftragsvolumen formulieren
► Fahrzeug/Kundendaten abgleichen, Kilometerstand aktualisieren
► Fahrgestellnummer hinsichtlich der Qualitätskontrol- len des Herstellers prüfen
► Arbeitswerte
► Ersatzteile
► Arbeitspositionen h) Termine planen und mit den zuständigen
Bereichen koordinieren ► Termine planen und unter Berücksichtigung interner
Informations-/Kommunikationssysteme koordinieren und abstimmen
► bei Terminabweichungen betriebsübliche Maßnah- men einleiten
► Terminüberwachung i) anforderungsbezogene Fremdleistungen orga-
nisieren
► unterschiedliche Beschaffungsmöglichkeiten von Fremdleistungen kennen
► Fremdleistungen vergleichen und unter betriebswirt- schaftlichen Gesichtspunkten kalkulieren
► Verbringung des Fahrzeuges organisieren
► Fremdleistung mit betroffenen Abteilungen und Fremdanbietern bestellen und koordinieren
► Fremdleistungsauftrag j) die Prüfung der Teileverfügbarkeit bereits bei
der Terminvergabe veranlassen ► Teileverfügbarkeit während der Terminvergabe prüfen und zu dem geplanten Termin sicherstellen
► Bestellungen für Ersatzteile unter Beachtung der Bestellkosten und Lieferfristen durchführen
► bei rückständigen Teilen Maßnahmen einleiten
k) die Kundenmobilität sicherstellen ► Mobilitätsbedarf ermitteln
► Verfügbarkeit der Mobilität prüfen, vergleichen und sicherstellen
► Mietverträge vorbereiten
► Hol-/Bring-Service anbieten/organisieren
► Verbindungen für den öffentlichen Nahverkehr anbieten
► Fahrradmobilität
Lfd�
Nr�
Teil des Ausbildungsberufsbildes / Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte in Monaten im
Erläuterungen 1�–15�
Monat
16�-36�
Monat l) Rechnungen erstellen und erläutern und
Zahlungen entgegennehmen
► Erfassen der Teile- und Arbeitswerte sowie Fremd- leistungen im Auftrag
► Vergleichen/Abgleichen des Auftrages und der Rech- nung bezüglich der Auftragserteilung (Preiskalkula- tion/Abgleich mit Kostenvoranschlag/Gutachten)
► Erläuterung der durchgeführten Arbeiten
► Wartungs-/Pflegehinweise erklären
► Reparaturempfehlungen erläutern
► Hinweise zur Hauptuntersuchung
► Fahrzeug fertig/Rechnung fertig
► Geldwäschegesetz m) Zahlungen verbuchen und den Kassenabschluss
durchführen
3 Monate
► Entgegennahme von Bargeld sowie bargeldlosen Zahlungen
► Kennen und Anwenden des Geldwäschegesetzes (GwG)
► Zahlungs-Ein/Ausgänge verbuchen
► Kassenbestände verwalten
► Abgleich Soll/Ist-Bestand
► Kassenabschluss verbuchen und buchhalterisch aufbereiten
n) Reklamationsgespräche situationsgerecht füh- ren und die weitere Bearbeitung koordinieren
► Reklamation/Beanstandung des Kunden aufneh- men und anhand interner Prozesse und gesetzlicher Vorgaben (Garantie/Kulanzrichtlinien) bewerten
► Methoden zur Konfliktlösung und Spielregeln fairer Kommunikation
► Maßnahmen zur Abstellung einleiten (Reparatur)
► Kundenzufriedenheit anstreben o) Gewährleistungs- und Kulanzanträge bearbei-
ten ► Unterschiede zwischen Gewährleistung, Garantie und
Kulanz kennen
► Gesetzliche Grundlagen für die Gewährleistung anwenden
► Garantievereinbarungen beachten
► Kulanzanträge nach den Vorgaben des Ausbildungs- betriebs bearbeiten
► Herstellervorgaben berücksichtigen p) betriebliche Abläufe unter Berücksichtigung von
Informationsflüssen, Entscheidungswegen und Schnittstellen einordnen und mitgestalten
► Organisation und Entscheidungsstrukturen des Unter- nehmens kennen und darstellen
► betriebliche Abläufe analysieren, auswerten und optimieren
► Bedeutung von Informationen und Kommunikation für betriebliche Abläufe beachten
► Optimierung zum Informations- und Kommunikati- onswesen vorschlagen
q) eigenes Verhalten als Beitrag zur Kundenzufrie- denheit und zur Kundenbindung reflektieren und Schlussfolgerungen ziehen
► zur Zusammenarbeit der Geschäftsfelder im Hinblick auf optimale Kundenorientierung beitragen
► Reflektieren des eigenen Auftretens im Umgang mit Kunden
► Verhalten im Umgang mit Kunden auswerten und Maßnahmen zur Steigerung der Kundenbindung vorschlagen
► Dokumentation positiv/negativ
► Herausforderungen umsetzen
► Stärken nutzen
► Feedback als Chance für das eigene Handeln sehen
4 Betriebliche Marketingaktivitäten planen und durchführen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) a) Datenschutzrechtliche Vorschriften im Umgang
mit Kundendaten einhalten
2 Monate
► Werbemaßnahmen und Datenschutz
► Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
b) Kundenzufriedenheit ermitteln und auswerten
sowie regionale Wettbewerber beobachten ► regelmäßige Kundenzufriedenheitsanalyse durch- führen
► erhobene Daten statistisch aufbereiten und auswer- ten (mit betrieblichen Leistungsangeboten verglei- chen)
► eigene Marktstellung daraus ableiten
► Wettbewerbs- und Marktanteile regional ermitteln und analysieren und deren Ergebnisse anwenden
► Pressemitteilungen der Konkurrenz vergleichen
► Markt- und Wettbewerbssituation beobachten
► datenschutzrechtliche Vorschriften berücksichtigen und einhalten
c) Kontaktdaten für die Kundenakquise beschaf-
fen ► Kundenzielgruppe bestimmen
► Kontaktdaten beschaffen
• eigene Recherche
• Dienstleistung einkaufen (Angebote einholen, vergleichen und auswählen)
• Adressdatenbanken nutzen
► Kosten/Nutzen hierbei im Auge behalten – kontinu- ierliche Kostenkontrolle
► Konzept für Akquise entwickeln d) Kundendaten zielgerichtet aufbereiten und
mithilfe entsprechender Programme verarbei- ten und pflegen
► Datenbank
► kontinuierliche Pflege der Kundendatei
e) Maßnahmen zur Verkaufsförderung unter Einsatz geeigneter Werbemittel und -träger durchführen sowie bei der Erfolgskontrolle mitwirken
► geeignetes Medienprodukt – crossmedial für Werbe- maßnahme anwenden
► Kundenbindungsmaßnahmen umsetzen ( AU, TÜV, etc., Service-Aktionen)
► Onlinestatistiken, insbesondere Responsedaten, auswerten
f) Entwicklung von Marketingkonzepten unter- stützen und dabei die Wettbewerbssituation des Betriebes einbeziehen und wettbewerbs- rechtliche Vorschriften einhalten
1 Monat
► kontinuierlicher Vergleich von Produkten, Dienstleis- tungen sowie Prozessen und Methoden mit regiona- len und überregionalen Mitbewerbern
► Feststellung der Leistungslücken und ihrer Ursachen
► Festlegung und Durchführung der Verbesserungs- schritte
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Nr�
Teil des Ausbildungsberufsbildes / Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte in Monaten im
Erläuterungen 1�–15�
Monat
16�-36�
Monat g) Sonderaktionen und Veranstaltungen planen,
innerbetrieblich abstimmen, organisieren und durchführen
► Marketingideen entwickeln (thematisch passend zum Unternehmen, Abheben von Mitbewerbern, Nutzen regionaler Anlässe) – Mitarbeiter, auch aus anderen Bereichen, involvieren –Besprechungen zur betrieb- sinternen Abstimmung organisieren
► Kostenplan erstellen (Bewirtung, Dekoration, Per- sonal, Honorare, Technik, Druck, Unterhaltungspro- gramm, Giveaways)
► Aktionen vorbereiten, organisieren, durchführen
► Gästeliste erstellen
► regionale Medien – Presse, Radio informieren – Pres- severteiler erstellen
► Vor- und Nachberichterstattung
► Auswerten der Ergebnisse
► Responsemöglichkeiten entwickeln und nutzen
► Marketingziel messbar machen
► GEMA h) Spenden- sowie Sponsoring-Anfragen bearbei-
ten und Sponsoring und Kooperationsverträge vorbereiten und überwachen
► Spenden- und Sponsoringanfragen prüfen
• Wird Aufmerksamkeit damit erzielt?
• Imagepflege möglich?
• Unterstützung regionaler Projekte?
• Passt es zur Thematik Auto?
► Kostenkontrolle i) digitale Medien für Marketingmaßnahmen
nutzen ► neue Kanäle zu Kunden aufbauen
► Social-Media-Marketing– Inhalte gut platzieren
► Online-Kommunikationsplattformen beobachten und pflegen
► Social-Media-Marketing-Pläne erarbeiten und umsetzen
► verantwortliches Handeln beim Umgang mit digitalen Medien
► Fragen und Kommentare der Kunden beantworten j) den Informationsaustausch zwischen den
betrieblichen Geschäftsfeldern als Vorausset- zung für ein erfolgreiches Marketing fördern und nutzen
► Kommunikation mit allen Geschäftsfeldern
► Marketingstrategien und -ziele definieren
► Intranet
k) Marketingmaßnahmen hinsichtlich ihrer Zielsetzung reflektieren und Verbesserungs- maßnahmen ableiten
► Vertrauen schaffen
• Erreichbarkeit sichern
• Problemlösungen anbieten
• gezielte Angebote für Stammkunden
► ständige Kommunikation, um Feedback zu erhalten und reagieren zu können
► besonderen Service anbieten
► Informationen über Rabatt- und andere Sonderak- tionen
► Newsletter
5 Fahrzeughandel und -vertrieb unterstützen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) a) bei der Unterstützung des Fahrzeughandels
und -vertriebs rechtliche Vorgaben, betriebliche Regelungen und technische Normen einhalten
7 Monate
► Vertriebs- und Absatzwege
► Fahrzeugtypen
► Neu- und Gebrauchtwagen
► vernetzte Strukturen nutzen b) Fahrzeuge unter Berücksichtigung verschie-
dener Fahrzeugtypen einkaufen und dabei Kauf- und Werkvertragsrecht einhalten sowie Finanzierungsspielräume berücksichtigen
► Kaufverträge
► Differenzbesteuerung
► Regelbesteuerung
► Werksangebote, z. B. Valuta
► Zahlungszielvereinbarungen
► Fahrzeugsuchrecherche
► Produktionsbelegung
► Bestellvorgänge beherrschen und kontrollieren
► Gebrauchtwagen: Marktwertermittlung
c) Liefertermine überwachen ► Produktionsstatus
► Kommunikation mit Lieferanten und Speditionen
► Lieferverzögerungen
► AGB d) Ein- und Verkaufskonditionen unter Berück-
sichtigung bestehender Vertriebsverträge ausschöpfen und ihre Erfüllung überwachen
► Aktionsbedingungen prüfen
► Sonderaktionen
► Boni/Prämien
► Werkszuschüsse
► Nachlässe
► Revisionssicherheit e) Fahrzeugeinkauf, -ankauf und -inzahlung-
nahme erfassen ► Differenzbesteuerung
► Regelbesteuerung
► Fahrzeugdaten
► Zulassungsbescheinigung Teil I+II f) den verkaufsfertigen Zustand von Fahrzeugen
veranlassen und überprüfen ► Auslieferungstermine vereinbaren
► technische Endkontrolle veranlassen
► Onlinebörsen
► Schlüsselverwaltung
► Lagersysteme für Fahrzeugbriefe und Schlüssel
► Preisschilder g) Vertriebssysteme für den Fahrzeughandel
unterscheiden und Vertriebswege, insbeson- dere Onlinehandel, nutzen
► Fahrzeugbewertungsprogramme
► Onlinebörsen
► Fahrzeugfotos
► Fahrzeugverwaltungssysteme
► Fahrzeugregistrierungssysteme
► Fahrzeugonlineauktionen
► Fahrzeugliveauktionen
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Teil des Ausbildungsberufsbildes / Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte in Monaten im
Erläuterungen 1�–15�
Monat
16�-36�
Monat
h) Probefahrten organisieren ► Überlassungsverträge
► Datenschutz
► Führerschein
► Ausweis
► Fahrzeugeinweisung
► Fahrzeugannahme
► Versicherung
► Rote Kennzeichen (Überführungskennzeichen)
► Probefahrtstrecke
i) Kundenbestellungen dokumentieren ► Bestellbarkeit überwachen
► Bestellung inhaltlich und logisch überprüfen
► Bestellprotokolle
► Laufzettel
► voraussichtlicher Liefertermin
► Auftragsbestätigung
► Leasingbestätigung
► Bestätigung Agenturgeschäft j) Fahrzeugzulassungen und -abmeldungen
vorbereiten und durchführen ► Vollständigkeit der Papiere prüfen
► Personalausweis
► Zulassungsvollmacht
► EVB-Nummer
► SEPA-Lastschrift
► Handelsregisterauszug
► aktuelle TÜV-Bescheinigung
► Zulassungsbescheinigung Teil I+II
► Reservieren von Wunschkennzeichen
► Kennzeichenentwertung veranlassen
k) Fahrzeugübergaben vorbereiten ► Unterlagen vom Fahrzeug
► Serviceplan
► Radioanleitung
► Bedienungsanleitung
► ABE für Zusatzeinbauten
► Auslieferungsmappe zusammenstellen
► Rechnung
► Übergabeprotokolle
► Finanzierungsunterlagen
► Leasingunterlagen
► ggf. Zulassungsbescheinigung Teil I + II
► EU-Übereinstimmungserklärung
► Umweltplakette
► Kennzeichen anbringen l) Informationen zur Kundenzufriedenheit nach
Fahrzeugauslieferung erfragen und dokumen- tieren
► Kauf- und Auslieferungsprozess quantitativ und qualitativ erfragen und erfassen
► Feedbackdaten IT-basierend dokumentieren und auswerten
m) die eigene Vorgehensweise, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung betrieblicher Qua- litätsvorgaben, reflektieren und bewerten und Maßnahmen zur Optimierung ableiten
► Selbstreflexion des Handelns
► Dokumentation positiv/negativ
► Fragen stellen
► Chancen sehen
► Herausforderungen umsetzen
► Stärken nutzen
6 Finanzdienstleistungsprodukte im Fahrzeughandel vorbereiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) a) bei der Vorbereitung von Finanzdienst-
leistungsprodukten die Finanzmarkt- und Wettbewerbssituation berücksichtigen sowie die Rechtsgrundlagen zum Vertragswesen anwenden
3 Monate
► korrekte und revisionssichere Abwicklung
► Vertragsvarianten kennen
► individuelle Vorgaben des Betriebes
► gesetzliche Vorschriften
► Bindeglied zwischen Verkäufer, Kunde und Hersteller/
Importeur
► fachlich detaillierte und persönliche Kompetenz für eine langfristige Kundenbindung
► Auswirkungen für den Kunden bei der Wahl ver- schiedener Finanzdienstleistungsprodukte b) Finanzierungsmodelle vergleichen und Finan-
zierungsangebote bedarfsgerecht erstellen und den Kunden und Kundinnen unterbreiten
► Drei-Wege-Finanzierung
► Ballonfinanzierung
► Ratenkauf
► Eigentumsverhältnis
► Rücktrittsrecht
► Finanzierungsbedingungen
► Datenschutz
► Zinssatz
► Restwert
► Laufzeit
► Laufleistung
► Zusatzdienstleistungen:
• Wartung und Verschleiß
• Wartung und Inspektion
• Reifenpakete
• Kreditschutzbrief
► Unterschied zum Leasing
► Abwicklung am Vertragsende c) Leasingmodelle vergleichen und Leasingange-
bote bedarfsgerecht erstellen und den Kunden und Kundinnen unterbreiten
► Leasing mit Kilometerabrechnung
► Leasing mit Gebrauchtwagenabrechnung
► Leasing mit Andienungsrecht
► Leasingbedingungen
► Fremdleasing
► Zusatzdienstleistungen
► Laufzeit
► Laufleistung
► Restwert
► Eigentumsverhältnis
► Unterschied zur Finanzierung
► Abwicklung am Vertragsende
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Teil des Ausbildungsberufsbildes / Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte in Monaten im
Erläuterungen 1�–15�
Monat
16�-36�
Monat d) Versicherungsprodukte vergleichen und Versi-
cherungsangebote bedarfsgerecht erstellen und den Kunden und Kundinnen unterbreiten
► Haftpflichtversicherung
► Kaskoversicherung
► Vollkaskoversicherung
► Teilkaskoversicherung
► GAP-Versicherung
► Totalschaden
► Restwert
► merkantiler Minderwert
► Typschlüsselnummer (TSN)
► Herstellerschlüsselnummer (HSN)
► Schadenfreiheitsrabatt
► Grüne Versicherungskarte
► Versicherungsbestätigung (eVB)
► Garantieversicherung
► Versicherungsnehmer
► abweichender Halter
► Selbstbeteiligung
► Fahrerkreis
► Zulassungsbehörde
► Fahrzeugart
► Verwendungszweck
► Saisonkennzeichen
► Fahrerschutz
► Rabattschutz
► Mallorcadeckung
► Auslandschutzbrief
► Auto-Schutzbrief
► Ausland-Schadenschutz
► Nutzungsausfallentschädigung
► Versicherungsbedingungen e) zusätzlich erwerbbare Garantieleistungen
bedarfsgerecht anbieten ► Kaufpreisschutz
► Neuwagen-Anschlussgarantie
► Gebrauchtwagengarantie
► Reifengarantie
► Gewährleistung
► Kulanz
► Garantiebedingungen
► Leistungsausschlüsse
► Garantien bearbeiten f) Verträge unterschriftsreif vorbereiten und doku-
mentieren ► Vertragsplausibilität
► korrekte Vertragsdaten
► Datenschutz
► Vollständigkeit der Angaben
► Nachweise
► persönliche Daten
► Bankverbindung
g) Laufzeiten der Verträge kontrollieren und Anschlussmaßnahmen einleiten
► Vertragsende: Fahrzeugbrief Teil II übergeben
► Kontrolle
► Kundenlisten
► Mailing
► Lieferzeit Anschlussfahrzeug
► Anschlussfinanzierung
► Datenabruf Dealer Management System
► Datenaktualität Kunde
► Serienbriefe h) die eigene Vorgehensweise, insbesondere
hinsichtlich der Einhaltung betrieblicher Qua- litätsvorgaben, reflektieren und bewerten und Maßnahmen zur Optimierung ableiten
► Selbstreflexion des Handelns
► Dokumentation positiv/negativ
► Fragen stellen
► Chancen sehen
► Herausforderungen umsetzen
► Stärken nutzen 7 Personalbezogene Aufgaben bearbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 7)
a) die Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit bei der Bearbeitung von perso- nenbezogenen Daten einhalten
2 Monate
► Personalbedarf, -einsatz und –planung
► arbeitsrechtliche sowie tarifrechtliche Vorschriften berücksichtigen.
► sensible Personaldaten
► formale Instrumente zur Unterstützung bei der Abwicklung der Personalverwaltung
b) arbeits-, sozial-, mitbestimmungs- und tarif- rechtliche Vorschriften bei der Bearbeitung von personalbezogenen Aufgaben einhalten c) Personalbedarfsermittlung unter Berücksichti-
gung von Anforderungsprofilen unterstützen ► gesetzliche und tarifliche Regelungen, insb. § 96 Abs.1 BetrVG
► Kennzahlen: Fluktuation, Urlaub, Krankheit und Qualifizierungszeiten
► Stellenbeschreibung
► Stellenprofile d) im Personalbeschaffungsprozess mitwirken,
insbesondere bei Stellenausschreibungen, Aus- wahlverfahren und Entscheidungsfindungen
► gesetzliche Regelungen
► externe und interne Stellenausschreibungen
► Bewerbungsunterlagen
► bewerberbezogene Recherche
► Personalfragebogen e) bei Einstellungen und personellen Verände-
rungen erforderliche Meldungen veranlassen, Verträge vorbereiten und Schriftstücke erstellen
► Personalbogen
► Arbeits-. Ausbildungs- und Praktikumsverträge
► sozialversicherungsrelevante Meldevordrucke
► Arbeits- und Urlaubsbescheinigung
► Zeugnisse
► Datengeheimniserklärung
► Einverständniserklärung Bild/Ton einholen f) bereichsbezogene Personalstatistiken führen
und auswerten
► Auslastung
► Entgeltentwicklung
► Provisionen
► Fehlzeiten
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Teil des Ausbildungsberufsbildes / Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte in Monaten im
Erläuterungen 1�–15�
Monat
16�-36�
Monat g) nach betrieblichen Vorgaben den Personalein-
satz planen und dabei Arbeitszeitregelungen einhalten
► gesetzliche, tarifliche und betriebliche Regelungen
► Personal- und Dienstpläne
► Notdienst
► Arbeitszeiterfassung
h) Reisekostenabrechnungen bearbeiten ► betriebliche und steuerrechtliche Regelungen
► Formulare
► Belege und Nachweise
► Reisekostenvorschüsse
i) Prämien und Provisionen nach vorgegebenen Schemata ermitteln und Entgeltabrechnungen vorbereiten
► Tarifverträge
► Provisionssysteme
► Arbeitsvertrag
► Lohnsteuer und Steuerklasse
► Sonderzahlungen
► Nettolohnermittlung
► Beitragssätze
► Beitragsbemessungsgrenze
j) notwendige Unterlagen zum Monats- und Jahresabschluss unter Einhaltung der Fristen aufbereiten
► Monatsabschluss, z. B. Lohnsteuervoranmeldung, Krankenkassenbeitragsnachweise, Umlageverfahren, Terminplanung
► Jahresabschluss, z. B. Jahresmeldung an die Krankenkasse, Jahreslohnsteuerausgleich, Schwer- behinderten-Ausgleichsabgabe, Meldung für die Berufsgenossenschaft, Terminplanung
► Künstlersozialabgabe
k) Arbeitsabläufe im Hinblick auf Personalplanung und -einsatz bewerten und reflektieren und Maßnahmen zur Optimierung vorschlagen
► Effektivität und Effizienz von z. B.:
• Qualifikationen und Stellenanforderungen
• Arbeitsbelastung und Leistung
8 Kaufmännische Steuerung und Kontrolle unterstützen (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) a) kaufmännische Steuerung und Kontrolle unter
Einhaltung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben unterstützen
5 Monate b) Einflussgrößen auf die Wirtschaftlichkeit der
betrieblichen Leistungserstellung berücksichti- gen
c) Buchungsvorgänge bearbeiten ► doppelte Buchführung
► einfacher, zusammengesetzter Buchungssatz
► Buchungsregeln:
1� Was für Konten sind beteiligt?
2� Was für Konten sind das?
3� Nehmen diese Konten ab oder zu?
4� Wo ist zu buchen?
5� Buchungssatz bilden
► Buchungen den Kostenstellen zuordnen
► Rechnungsabgrenzungsposten
d) Kassenbücher führen ► Datum des Geschäftsvorfalls
► Beleg oder der Eigenbeleg
► Belegnummer
► Buchungstext
► Steuersatz
► Einnahme in Kasse
► Ausgabe durch Kasse
► Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer
► Kassenbestand
► Kassenabschluss
► Kassenübergabe
e) Bestands- und Erfolgskonten führen ► Aktivkonten
► Passivkonten
► Aufwandskonten
► Ertragskonten f) Zahlungsein- und -ausgänge kontrollieren,
Offene-Posten-Listen führen und Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten
► Zahlungseingang
► erbrachte Leistung
► offene Posten
► Mahnverfahren
► gesetzliches Mahnverfahren
► Inkasso g) Inventuren terminieren und durchführen und
die Ergebnisse für die Vorbereitung des Jahres- abschlusses nutzen
► körperliche Inventur
► Buchinventur
► Anlageninventur
► Stichtagsinventur
► zeitnahe Inventur
► verlegte Inventur
► permanente Inventur
► Stichprobeninventur h) am buchhalterischen Jahresabschluss mitwir-
ken
► Bilanz
► Gewinn- und Verlustrechnung
► Betriebsergebnisse
► Anhang
► Lagebericht i) auftragsbezogene Kosten überwachen und
kontrollieren ► Materialeinzelkosten
► Personaleinzelkosten
► Fremdleistungen
► Sondereinzelkosten
j) Verkaufspreise kalkulieren ► Analyse des Verhältnisses Einkaufspreis zu Verkaufs- preis
► Wettbewerbsvergleiche durchführen
► Rohertragsmarge
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Teil des Ausbildungsberufsbildes / Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte in Monaten im
Erläuterungen 1�–15�
Monat
16�-36�
Monat k) betriebliche Kennzahlen unter Anwendung
der Voll- und Teilkostenrechnung ermitteln, beurteilen und für unternehmerische Entschei- dungen aufbereiten
► Fixkosten
► variable Kosten
► Selbstkosten
► Deckungsbeitragsrechnung
► direkte Kosten
► indirekte Betriebskosten
► Personalkosten
► Einzelkosten
► Gemeinkosten
► Vollkostenrechnung l) Daten zur Kalkulation für unternehmerische
Entscheidungen aufbereiten ► Kalkulationsarten:
• Zuschlagskalkulation
• Vorkalkulation
• Nachkalkulation
• Selbstkosten des Umsatzes
• Herstellungskosten des Umsatzes
• Bezugskalkulation m) die eigene Vorgehensweise hinsichtlich Genau-
igkeit und Korrektheit bewerten und Verbesse- rungsmaßnahmen ableiten
► Reflexion und Einschätzung der eigenen Handlung
► Selbstreflexion des Handelns
► Dokumentation positiv/negativ
► Fragen stellen bei Unsicherheiten
► Herausforderungen umsetzen
► Stärken nutzen
► Feedback als Chance für das eigene Handeln sehen Abschnitt B: Integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd�
Nr�
Teil des Ausbildungsberufsbildes/ Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte in Monaten im
Erläuterungen 1�-15�
Monat
16�-36�
Monat 1 Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 3 Nummer 1)
a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendi- gung
während der gesamten Ausbildung
► wesentliche Teile des Ausbildungsvertrages:
• Art und Ziel der Berufsausbildung
• Beginn und Dauer, Probezeit, Vergütung, Urlaub, Kündigung
• betrieblicher Ausbildungsplan auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplanes
• zusätzlich: Verhalten im Krankheitsfall, betriebli- che Urlaubsplanung
b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem
Ausbildungsvertrag nennen ► Regelungstatbestände in Ausbildungsordnung,
Tarifvertrag, Ausbildungsvertrag
► Inhalte des Ausbildungsvertrages (§ 10 ff. BBIG):
Beginn und Dauer der Ausbildung, Dauer der täglichen Arbeitszeit, Probezeit, Vergütungs- und Urlaubsregelungen, Kündigungsbedingungen, Folgen bei Nichtbeachtung der Rechte und Pflichten
c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
► Gründe für lebensbegleitendes Lernen: z. B. orga- nisatorischer und technischer Wandel, europäische Integration, beruflicher Aufstieg/Karriere, Arbeits- platzsicherung, persönliche Interessen, Umgang mit Veränderungen
► Regelungen und Möglichkeiten interner und externer Weiterbildung in Betrieb und Branche, evtl. tarifver- tragliche Regelungen
► persönliche Weiterbildung, z. B. Studium von Fach- literatur, Selbstlernmaterialien, Auslandsaufenthalt, berufsbegleitende Studienangebote
d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen ► Arbeitsvertrag und Ausbildungsvertrag
► Arten von Arbeitsverträgen: Zeitvertrag, unbefristeter Arbeitsvertrag, freier Mitarbeitervertrag, Vollzeit, Teilzeit
e) wesentliche Bestimmungen der für den Ausbil-
dungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen ► Grundsätze des Individual- und kollektiven Arbeits- rechtes
► Kenntnis der Arbeitnehmerrechte und -pflichten im Betrieb
► wesentliche Bestimmungen aus den relevanten Rechtsgebieten des Sozial- und Arbeitsrechts 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 3 Nummer 2)
a) den organisatorischen Aufbau des Ausbil- dungsbetriebes mit seinen Aufgaben und Zuständigkeiten sowie deren Zusammenwirken entlang der Wertschöpfungskette erläutern
während der gesamten Ausbildung
► Organigramm
► Betriebsstätten bzw. Filialen
► Abteilungen
► Tätigkeitsfelder b) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und
seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisatio- nen, zu Berufsvertretungen und zu Gewerk- schaften nennen
► Behörden wie:
• Finanzamt
• Arbeitsamt
• Gewerbeaufsichtsamt
► Organisationen wie:
• Arbeitgeberverbände
• Gewerkschaften
• Berufsgenossenschaften
• Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften, Innungen, Lehrlingswart
c) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
► Arbeitsgesetze
► Mitbestimmungsgesetze, z. B. Betriebsverfassungsge- setz (BetrVG), Personalvertretungsgesetz (PersVG) 3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 3)
a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur
Vermeidung der Gefährdung ergreifen während der gesamten Ausbildung
► Bedeutung der Vorsorgeuntersuchung gemäß Jun- gendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
► körperliche Sauberkeit, Sauberkeit der Berufskleidung usw.
► Sicherheits- und Schutzeinrichtungen an Arbeitsge- räten
► Unfallgefahren, Unfallquellen
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Teil des Ausbildungsberufsbildes/ Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte in Monaten im
Erläuterungen 1�-15�
Monat
16�-36�
Monat b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallver-
hütungsvorschriften anwenden
► Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
► Arbeitsvorschriften im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Aufgabenstellungen anwenden, z. B. Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen, Umgang mit rotierenden, stechenden und schneidenden Geräten und Instrumenten, Umgang mit elektrischem Strom
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben
sowie erste Maßnahmen einleiten ► Erste Hilfe leisten
► Fluchtwege, Notfallnummern, Ersthelfer, betrieblicher Notfallplan
d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschut- zes anwenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
► mögliche Brandursachen wie Geräte mit Hitzeent- wicklung, brennbare Stoffe usw.
► Brandschutzmaßnahmen (wo vorhanden: auf Grundlage der Brandschutzverordnung)
► sachgerechtes Verhalten im Brandfall 4 Umweltschutz (§ 4 Absatz 3 Nummer 4)
zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastun- gen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
während der gesamten Ausbildung a) mögliche Umweltbelastungen durch den
Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
► rationelle Energien- und Ressourcenverwendung
► Emissionen, Immissionen
► Wiederverwertung (Recycling)
► Lärmschutz
► Abfallvermeidung/Trennung b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelun-
gen des Umweltschutzes anwenden ► Umweltschutzvorschriften mit spezifischen Bezug zu Stoffen, Abwässern und Abgasen
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialver- wendung nutzen
► Zusammenhang von Ressourcenverbrauch und Umweltschutz, z. B. Nutzung von Strom aus regene- rativen Energieträgern
► arbeitsplatzbedingte Beispiele rationellen Material- und Energieeinsatzes, z. B. Außentüren geschlossen halten
d) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien
einer umweltschonenden Entsorgung zuführen ► Möglichkeiten der Abfallvermeidung,-reduzierung und -verwertung in den unterschiedlichen Betriebs- bereichen, z. B. Entsorgung/Trennung der Wertstoffe
2�3 Der betriebliche Ausbildungsplan
Auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans erstellt der Betrieb für die Auszubildenden einen betrieblichen Ausbil- dungsplan, der mit der Verordnung ausgehändigt und erläu- tert wird. Er ist Anlage zum Ausbildungsvertrag und wird zu Beginn der Ausbildung bei der zuständigen Stelle hinterlegt.
Wie der betriebliche Ausbildungsplan auszusehen hat, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Er sollte pädagogisch sinn- voll aufgebaut sein und den geplanten Verlauf der Ausbildung
sachlich und zeitlich belegen. Zu berücksichtigen ist u. a.
auch, welche Abteilungen für welche Lernziele verantwort- lich sind, wann und wie lange die Auszubildenden an welcher Stelle bleiben.
Der betriebliche Ausbildungsplan sollte nach folgenden Schritten erstellt werden:
► Bilden von betrieblichen Ausbildungsabschnitten,