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Automobilkaufmann/ Automobilkauffrau AUSBILDUNG GESTALTEN

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Academic year: 2022

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(1)

Automobilkaufmann/

Automobilkauffrau

Umsetzungshilfen aus der Reihe „AUSBILDUNG GESTALTEN“ unterstützen Ausbilderinnen und Ausbilder, Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrer, Prüferinnen und Prüfer sowie Auszubildende bei einer effizienten und praxis­

orientierten Planung und Durchführung der Berufsausbildung und der Prü­

fungen. Die Reihe wird vom Bundesinstitut für Berufsbildung herausgegeben.

Die Inhalte werden gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus der Aus­

bildungspraxis erarbeitet.

Bundesinstitut für Berufsbildung Robert­Schuman­Platz 3 53175 Bonn

Telefon 0228 | 107 0 Internet: www.bibb.de

E­Mail: ausbildung­gestalten@bibb.de

I SBN 978-3-7639-5923-5

(2)

Automobilkaufmann / Automobilkauffrau

Ausbildungshilfen zur Ausbildungsordnung für

ƒ Ausbilderinnen und Ausbilder

ƒ Auszubildende

ƒ Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrer

ƒ Prüferinnen und Prüfer

(3)

© 2017 by Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn

ISBN: 978-3-7639-5923-5 (Print) ISBN: 978-3-96208-020-4 (PDF) Bestell-Nr. E202

Der Inhalt dieses Werkes steht unter einer Creative-Commons-Lizenz

(Lizenztyp: Namensnennung – Keine kommerzielle Nutzung – Keine Bearbeitung – 4.0 Deutschland).

Weitere Informationen finden Sie im Internet auf unserer Creative-Commons-Infoseite www.bibb.de/cc-lizenz.

Diese Netzpublikation wurde bei der Deutschen Nationalbibliothek angemeldet und archiviert.

urn:nbn:de:

Internet: www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/apprenticeship/201015

Herausgeber:

Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) Der Präsident

Robert-Schuman-Platz 3 53175 Bonn

www.bibb.de

Redaktion:

Carl Schamel

Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) Tel.: 0228 | 107–2429

E-Mail: schamel@bibb.de

Autoren:

Berthold Konjer, Osnabrück Karl-Heinz Reidenbach, Willich Thomas Ressel, Frankfurt Carl Schamel, Bonn

Sebastian Schwarz, Solingen Andrea Zeus, Bonn

Verlag:

W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG Auf dem Esch 4

33619 Bielefeld

0035-0702-8

(4)

sind Voraussetzungen für moderne Ausbildungsordnungen, die im Bundesinstitut für Berufsbildung erstellt werden. Ent- scheidungen über die Struktur der Ausbildung, über die zu fördernden Kompetenzen und über die Anforderungen in den Prüfungen sind das Ergebnis eingehender fachlicher Diskussi- onen der Sachverständigen und BIBB-Experten.

Um gute Voraussetzungen für eine reibungslose Umsetzung neuer Ausbildungsordnungen im Sinne der Ausbildungsbe- triebe wie auch der Auszubildenden zu schaffen, haben sich Umsetzungshilfen als wesentliche Unterstützung in der Aus- bildungspraxis bewährt. Die Erfahrungen der „Ausbildungs- ordnungsmacher“ aus der Erneuerung beruflicher Praxis, die bei der Entscheidung über die neuen Kompetenzanforderun- gen wesentlich waren, sind deshalb auch für den Transfer der neuen Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans für Automobilkaufleute in die Praxis von besonderem Interesse.

Vor diesem Hintergrund haben sich die Beteiligten dafür entschieden, gemeinsam verschiedene Materialien zur Unterstützung der Ausbildungspraxis zu entwickeln. In der vorliegenden Handreichung werden die Ergebnisse der Neu- ordnung und die damit verbundenen Ziele und Hintergründe aufbereitet und anschaulich dargestellt. Dazu werden prak- tische Handlungshilfen zur Planung und Durchführung der

Damit leistet das Handbuch für alle Beteiligten einen wich- tigen Beitrag für die Gestaltung einer qualifizierten Berufs- ausbildung.

Ich wünsche mir weiterhin eine umfassende Verbreitung bei allen, die mit der dualen Berufsausbildung befasst sind, sowie bei den Auszubildenden selbst. Den Autorinnen und Autoren gilt mein herzlicher Dank für ihre engagierte und qualifizierte Arbeit.

Bonn, im August 2017

Prof. Dr. Friedrich Hubert Esser, Präsident

Bundesinstitut für Berufsbildung

(5)

Inhaltsverzeichnis

Vorwort ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 3

1 Allgemeines zum Beruf ������������������������������������������������������������������������������������������� 5

1.1 Branchenporträt ... 5

1.2 Inhalte der neuen Ausbildungsordnung ... 5

1.2.1 Prüfung ... 6

1.3 Kompetenzorientierte Ausbildungsordnungen ... 6

1.4 Der Deutsche Qualifikationsrahmen ... 7

2 Betriebliche Umsetzung der Ausbildung ���������������������������������������������������������������������� 9 2.1 Der Ausbildungsrahmenplan ... 9

2.2 Ausbildungsrahmenplan mit Erläuterungen ...10

2.3 Der betriebliche Ausbildungsplan ...26

2.4 Der Ausbildungsnachweis ...27

2.5 Didaktische Prinzipien der Ausbildung ...28

2.6 Handlungsorientierte Ausbildungsmethoden ...30

2.7 Überbetriebliche Ausbildung und Ausbildungsverbünde ...30

2.8 Dauer der Ausbildung ...31

2.9 Nachhaltige Entwicklung in der Berufsausbildung ...32

2.10 Mobilität von Auszubildenden in Europa ...33

3 Prüfungen ����������������������������������������������������������������������������������������������������������38 3.1 Prüfungen ...38

3.2 Abschlussprüfung – Berufsbildungsgesetz (BBiG) ...38

3.3 Prüfungsstruktur (§ 7 VO) ...39

3.3.1 Inhalt von Teil 1 (§ 8 VO) ...39

3.3.2 Prüfungsbereich von Teil 1 (§ 9 VO) ...39

3.3.3 Inhalt von Teil 2 (§ 10 V0) ...39

3.3.4 Prüfungsbereiche von Teil 2 (§ 11 V0) ...39

3.3.5 Prüfungsbereich Fahrzeugvertriebsprozesse und Finanzdienstleistungen (§ 12 VO) ...40

3.3.6 Prüfungsbereich kaufmännische Unterstützungsprozesse (§ 13 VO) ...40

3.3.7 Prüfungsbereich Kundendienstprozesse (§ 14 VO) ...40

3.3.8 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde (§ 15 V0) ...40

3.3.9 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung (§ 16) ...40

3.4 Der Prüfungsausschuss und die Aufgaben von Prüferinnen und Prüfern (BBiG) ...41

3.5 Bewertung von Prüfungsleistungen (BBiG/HwO) ...42

(6)

Automobilkaufleute arbeiten in Betrieben der Kraftfahrzeug- branche, vorwiegend in Autohäusern, bei Fahrzeugimporteu- ren sowie Automobilherstellern. Sie erledigen kaufmännische und organisatorische Aufgaben. Zu diesen gehören ebenso Kundenberatung und Verkauf im Teile- und Werkstattvertrieb

sowie Personalwirtschaft und Lagerverwaltung. Des Weiteren sind sie für die Annahme von Reparatur- und Wartungsaufträ- gen und für die Ersatzteilbeschaffung zuständig. Hinzu kom- men buchhalterische und kalkulatorische Aufgaben.

1�2 Inhalte der neuen Ausbildungsordnung

Die Modernisierung des Ausbildungsberufes zum Automobil- kaufmann /zur Automobilkauffrau folgt dem Wandel der sich verändernden Arbeitswelt. In diesem Sinne ist der 3-jährige Ausbildungsberuf den Anforderungen der Branche angepasst worden. Das Berufsbild gliedert sich in folgende berufsprofil- gebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

Teile- und Zubehör organisieren und verkaufen

Automobilkaufleute sind in der Lage, den Teile- und Zube- hörfluss zu organisieren und den Verkauf eigenständig abzu- wickeln. Dabei beachten sie technische Normen, rechtliche Vorgaben, betriebliche Regelungen und wenden Datenver- arbeitungsprogramme und fremdsprachige Fachbegriffe an.

Das Ersatzteil- und Zubehörgeschäft erfordert fundierte Kenntnisse über die logistische Funktionsweise der Lagerhal- tung und Verwendung von Lagerkennzahlen für die optimale betriebswirtschaftliche Nutzung. Automobilkaufleute berück- sichtigen dabei vertragsrechtliche Bestandteile und Bedin- gungen und wenden diese an. Der Einsatz von speziellen, aber auch gängigen Datenverarbeitungsprogrammen für die Abwicklung dieses Geschäftsbereiches und die Verwendung internationaler Fachbegriffe sind ebenso erforderlich.

An Werkstattprozessen mitwirken und als Schnittstelle zwischen Handel und Werkstatt agieren

Automobilkaufleute agieren als Schnittstelle zwischen Han- del und Werkstatt und unterstützen die Mitarbeiter in der Werkstatt. Dabei berücksichtigen sie die jeweiligen Arbeits- prozesse sowie Fahrzeugtechnologien, technische Standards und gesetzliche Bestimmungen.

Die komplexen Arbeitsabläufe in der Werkstatt in Zusammen- hang mit den Anforderungen des Automobilvertriebes sind mit den Erwartungen der Kunden in Einklang zu bringen. Hier können Automobilkaufleute als Dienstleister aller Beteiligten durch aktive Organisation und Abstimmung der Abteilungen im Autohaus den Betriebsablauf im Sinne des Kunden struk- turieren und abwickeln. Gleichzeitig sind sie in der Lage, das Fachwissen in Bezug auf gesetzliche Anforderungen sowie technische Standards und der aktuellen Fahrzeugtechnik für den Arbeitsprozess umzusetzen und sicher zu stellen.

Kundendienst organisieren und Servicebereich unter- stützen

Automobilkaufleute unterstützen die Abläufe im Servicebe- reich. Sie sind Ansprechpartner für Kunden und bearbeiten

Kundenwünsche entsprechend dem betrieblichen Angebot.

Dabei nutzen sie die zur Verfügung stehenden Informati- onssysteme unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Sie handeln qualitätsbewusst sowie serviceorientiert und tragen damit zur Kundenzufriedenheit bei.

Die vielfältigen individuellen Kundenwünsche bedürfen einer ausgeprägten Orientierung für optimale Kundenbindung.

Automobilkaufleute sollten dafür die Angebote des Ausbil- dungsbetriebes für den Kunden nutzen. Ihnen stehen dafür die Informationssysteme des Betriebes zur Verfügung, mit denen sie unter Anwendung hochwertiger Konversations- möglichkeiten die Servicequalität für den Kunden sichern und dabei die höchste Kundenzufriedenheit erzeugen. Dabei achten sie stets auf die datenschutzrechtlichen Erfordernisse und betrieblichen Vorgaben.

Betriebliche Marketingaktivitäten planen und durchführen Automobilkaufleute unterstützen die Entwicklung von Marke- tingkonzepten und Marketingmaßnahmen. Dabei berücksich- tigen sie die Wettbewerbssituation des Betriebes und halten wettbewerbs- und datenschutzrechtliche Vorschriften ein.

Fahrzeughandel und-vertrieb unterstützen

Automobilkaufleute beurteilen das rechtliche und wirtschaft- liche Verhältnis ihres Betriebes zu Vertragspartnern. Sie nut- zen Vertriebsformen und Absatzwege, führen unter Beach- tung verschiedener Fahrzeugtypen die Fahrzeugdisposition durch und wickeln kaufmännische Prozesse für den Neu- und Gebrauchtwagenverkauf ab. Dabei beachten sie technische Normen und betriebliche Regelungen und wenden rechtliche Vorgaben an.

Der Fahrzeugvertrieb im Autohaus steht auf der Einkaufs- wie auch auf der Verkaufsseite im Vertragsverhältnis zu den Lie- feranten und Kunden. Die dabei in Bezug stehenden unter- schiedlichen Vertriebs- und Absatzwege sowie die Fahrzeug- typen sind wiederum bei der kaufmännischen Abwicklung von Neu- und Gebrauchtwagen in eindeutige Prozessabläufe zu bringen. Die stets sich verändernden technischen Normen und rechtlichen Vorgaben, ergänzt um betriebliche Regelun- gen, bedürfen in diesem Gesamtzusammenhang einer aus- geprägten Fähigkeit, vernetzte Strukturen sinnvoll für den Ausbildungsbetrieb zu nutzen.

(7)

Finanzdienstleistungsprodukte im Fahrzeughandel vor- bereiten

Automobilkaufleute sind in der Lage, anhand der vorgege- benen Rahmenbedingungen kundengerechte Angebote für Finanzierungen, Leasing, Versicherungen und Garantieleis- tungen zu erstellen und zu unterbreiten. Dabei berücksich- tigen sie die Finanzmarkt- und Wettbewerbssituation und wenden die entsprechenden Rechtsgrundlagen zum Vertrags- wesen an.

Für die korrekte und revisionssichere Abwicklung von Finanz- dienstleistungsprodukten ist es erforderlich, dass Automobil- kaufleute mögliche Vertragsvarianten kennen und dabei die individuellen Vorgaben des Betriebes sowie die gesetzlichen Vorschriften einhalten. Als Bindeglied zwischen Verkäufer, Kunde und Hersteller/Importeur erfordert es fachlich detail- lierter und persönlicher Kompetenz für eine langfristige Kundenbindung. Das Wissen über mögliche Auswirkungen für den Kunden bei der Wahl verschiedener Finanzdienstleis- tungsprodukte ist dabei ebenso wichtig wie der Hinweis auf Inhalte zur korrekten Abwicklung mit dem Hersteller/Impor- teur und den relevanten Mitarbeitern im Autohaus.

Personalbezogene Aufgaben bearbeiten

Automobilkaufleute sind in der Lage, den Personalein- satz zu organisieren und an der Personalplanung unter

Berücksichtigung betrieblicher Ziele und Grundsätze mit- zuwirken. Dabei berücksichtigen sie die gesetzlichen Vor- gaben, insbesondere arbeits-, sozial-, mitbestimmungs- und tarifrechtliche Vorschriften. Bei der Bearbeitung von Mitar- beiterdaten halten sie Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit ein.

Der Einsatz von Fachpersonal zur Erreichung optimaler betrieblicher Ziele bedarf einer qualitativ hochwertigen und gut strukturierten Mitwirkung zur Vorbereitung von Personal- bedarf, -einsatz und -planung. Die vielfältigen gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsrechtes sowie tarifrechtliche Vorschrif- ten sind dabei von besonderer Bedeutung und zu berücksich- tigen. Durch den umfassenden Einsatz von Personaldaten ist es außerdem wichtig, dass die Automobilkaufleute die Rege- lungen zum Datenschutz und der Datensicherheit kennen und einhalten. Sie kennen ferner die formalen Instrumente zur Unterstützung bei der Abwicklung der Personalverwaltung.

Kaufmännische Steuerung und Kontrolle unterstützen Automobilkaufleute sind in der Lage, Instrumente des Rech- nungswesens für die kaufmännische Planung, Steuerung und Kontrolle zu nutzen. Dabei berücksichtigen sie rechtliche und betriebliche Vorgaben sowie betriebswirtschaftliche Faktoren.

Sie beachten Einflussgrößen auf die Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Leistungserstellung.

1�2�1 Prüfung

Um die berufliche Handlungsfähigkeit sicherzustellen, ist auch die Prüfung neu geregelt worden:

Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen.

Der Erste Teil der Abschlussprüfung findet im Prüfungsbe- reich „Warenwirtschaft- und Werkstattprozesse“ in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres statt und umfasst Inhalte der ersten 15 Monate des Ausbildungsrahmenplans.

Eine Zwischenprüfung findet nicht mehr statt. Vielmehr sind die Ergebnisse dieses Prüfungsteils für das Bestehen und die Benotung der Abschlussprüfung von Bedeutung.

Der zweite Teil der Abschlussprüfung findet in den Prüfungs- bereichen

„Fahrzeugvertriebsprozesse und Finanzdienstleistun-

gen“„Kaufmännische Unterstützungsprozesse“

„Kundendienstprozesse“ und

„Wirtschafts- und Sozialkunde“

statt. Näheres im Abschnitt „Prüfung“.

1�3 Kompetenzorientierte Ausbildungsordnungen

Praxisnah und verständlich formulierte Ausbildungsordnun- gen sind eine wichtige Grundlage der betrieblichen Ausbil- dung. Bei der Gestaltung von Ausbildungsordnungen sind gesetzliche und bildungspolitische Vorgaben zu berücksich- tigen und entsprechende Entwicklungen zu befördern. Hierzu gehört auch die kompetenzorientierte Darstellung der Ausbil- dungsinhalte als Voraussetzung für eine übergreifende Ver- gleichbarkeit und Durchlässigkeit im Sinne des Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmens1 (DQR/EQR).

Die Gestaltung von Ausbildungsordnungen basiert auf dem Kompetenzverständnis, das dem Deutschen

Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) zugrunde liegt: „Kompetenz bezeichnet im DQR die Fähigkeit und Bereitschaft des Einzelnen, Kenntnisse und Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten zu nutzen und sich durchdacht sowie individuell und sozial ver- antwortlich zu verhalten. Kompetenz wird in diesem Sinne als umfassende Handlungskompetenz verstanden.“ Im DQR wird Kompetenz in den Dimensionen Fachkompetenz, unterteilt in Wissen und Fertigkeiten, und personale Kompetenz, unterteilt in Sozialkompetenz und Selbstständigkeit, dargestellt. Metho- denkompetenz wird als Querschnittskompetenz verstanden

1 Umfangreiche Informationen zum DQR [www.dqr.de]

(8)

hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen chen Berufserfahrungen zu ermöglichen.“

Kompetenzdimensionen des DQR

Fachkompetenz Personale Kompetenz

Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstständigkeit

Tiefe und Breite

Instrumentelle und systemische Fertigkeiten,

Beurteilungs fähigkeit

Team-/ Führungsfähigkeit, Mitgestaltung und

Kommunikation

Eigenständigkeit/

Lernkompetenz Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Abbildung 1: Kompetenzdimensionen DQR und berufliche Handlungsfähigkeit

1�4 Der Deutsche Qualifikationsrahmen

Im Oktober 2006 verständigten sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Kultusminister- konferenz (KMK) darauf, gemeinsam einen Deutschen Qua- lifikationsrahmen2 (DQR) für lebenslanges Lernen zu entwi- ckeln. Ziel des DQR ist es, das deutsche Qualifikationssystem mit seinen Bildungsbereichen (Allgemeinbildung, berufli- che Bildung, Hochschulbildung) transparenter zu machen, Verlässlichkeit, Durchlässigkeit und Qualitätssicherung zu unterstützen und die Vergleichbarkeit von Qualifikationen zu erhöhen.

Unter Einbeziehung der relevanten Akteure wurde in den folgenden Jahren der Deutsche Qualifikationsrahmen ent- wickelt, erprobt, überarbeitet und schließlich im Mai 2013 verabschiedet. Er bildet die Voraussetzung für die Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR), der die

Transparenz und Vergleichbarkeit von Qualifikationen, die Mobilität und das lebenslange Lernen in Europa fördern soll.

Der DQR weist acht Niveaustufen auf, denen formale Quali- fikationen der Allgemeinbildung, der Hochschulbildung und der beruflichen Bildung – jeweils einschließlich der Weiter- bildung – zugeordnet werden sollen. Die acht Niveaustufen werden anhand der Kompetenzkategorien „Fachkompetenz“

und „personale Kompetenz“ beschrieben.

In einem Spitzengespräch am 31. Januar 2012 haben sich Bund, Länder, Sozialpartner und Wirtschaftsorganisatio- nen auf eine gemeinsame Position zur Umsetzung des Deut- schen Qualifikationsrahmens geeinigt; demnach werden die zweijährigen Berufe des dualen Systems dem Niveau 3, die dreijährigen und dreieinhalbjährigen Berufe dem Niveau 4 zugeordnet.

2 Umfangreiche Informationen zum Deutschen Qualifikationsrahmen [www.dqr.de ]

(9)

Strategischer Professional (IT), gleichrangig mit Master, (technischer) Betriebswirt

Promotion

Meister, Fachwirt u. a., gleichrangig mit Bachelor

IT-Spezialist (zertifizierter), Servicetechniker (geprüfter), Fachberater

Ausbildungsberufe 3 und 3½-jährig

Ausbildungsberufe 2-jährig

Einstiegsqualifizierung, Berufsfachschule

Berufsausbildungsvorbereitung Niveau 8

Niveau 7

Niveau 6

Niveau 5

Niveau 4

Niveau 3

Niveau 2

Niveau 1

Abbildung 2: Die Niveaustufen des DQR (Quelle: IHK Stuttgart) Die Zuordnung wird in den Europass-Zeugniserläuterun- gen [www.bibb.de/de/659.php] und im Europass [www.

europass-info.de] ausgewiesen sowie im Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe [https://www.bibb.de/

de/65925.php].

Im Jahr 2017 sollen die Zuordnungen erneut beraten und die bisher nicht zugeordneten allgemeinbildenden Schulab- schlüsse berücksichtigt werden.

(10)

Der Ausbildungsrahmenplan bildet die Grundlage für die betriebliche Ausbildung. Er listet die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten auf, die in den Ausbildungsbetrieben zu ver- mitteln sind.

Ihre Beschreibung orientiert sich an beruflichen Aufgaben- stellungen und den damit verbundenen Tätigkeiten. In der Summe beschreiben sie die Qualifikationen, die für den Beruf notwendig sind. Die Methoden, wie sie zu vermitteln sind, bleiben den Ausbilderinnen und Ausbildern überlassen.

Die im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Qualifikationen sind in der Regel gestaltungsoffen, technik- und verfahrens- neutral sowie handlungsorientiert formuliert. Diese offene Darstellungsform gibt den Ausbildungsbetrieben die Möglich- keit, alle Anforderungen der Ausbildungsordnung selbst oder mit Verbundpartnern abzudecken. Auf diese Weise lassen sich auch neue technische und arbeitsorganisatorische Entwick- lungen in die Ausbildung integrieren.

Mindestanforderungen

Die Vermittlung der Mindestanforderungen, die der Ausbil- dungsrahmenplan vorgibt, ist von allen Ausbildungsbetrieben sicherzustellen. Es kann darüber hinaus ausgebildet werden, wenn die individuellen Lernfortschritte der Auszubildenden es erlauben und die betriebsspezifischen Gegebenheiten es zulassen oder gar erfordern. Die Vermittlung zusätzlicher Ausbildungsinhalte ist auch möglich, wenn sich aufgrund technischer oder arbeitsorganisatorischer Entwicklungen weitere Anforderungen an die Berufsausbildung ergeben, die im Ausbildungsrahmenplan nicht genannt sind. Die über die Mindestanforderungen vermittelten Ausbildungsinhalte sind jedoch nicht prüfungsrelevant.

Können Ausbildungsbetriebe nicht sämtliche Qualifikationen vermitteln, kann dies z. B. im Wege der Verbundausbildung aus- geglichen werden.

Damit auch betriebsbedingte Besonderheiten bei der Aus- bildung berücksichtigt werden können, wurde in die Ausbil- dungsordnung eine sogenannte Flexibilitätsklausel aufgenom- men, um deutlich zu machen, dass zwar die zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten obligatorisch sind, aber von der Reihenfolge und vom vorgegebenen sachlichen Zusammenhang abgewichen werden kann:

„Von der Organisation der Berufsausbildung, wie sie im Ausbil- dungsrahmenplan vorgegeben ist, darf abgewichen werden, wenn und soweit betriebspraktische Besonderheiten oder Gründe, die in der Person des oder der Auszubildenden liegen, die Abweichung erfordern.“ (Verordnungstext, Paragraf

„Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmen- plan“ Absatz 1)

Der Ausbildungsrahmenplan für die betriebliche Ausbildung und der Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht sind inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmt. Es empfiehlt sich für Ausbilder/-innen sowie Berufsschullehrer/-innen, sich im Rahmen der Lernortkooperation regelmäßig zu tref- fen und zu beraten.

Auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans muss ein betrieblicher Ausbildungsplan erarbeitet werden, der die organisatorische und fachliche Durchführung der Ausbildung betriebsspezifisch regelt. Für die jeweiligen Ausbildungsin- halte werden hierfür zeitliche Zuordnungen (in Wochen oder Monaten) als Orientierung für die betriebliche Vermittlungs- dauer angegeben. Sie spiegeln die unterschiedliche Bedeu- tung wider, die dem einzelnen Abschnitt zukommt.

Ausbildungszeit im Betrieb und in der Schule

Die Summe der zeitlichen Zuordnungen beträgt 52 Wochen pro Ausbildungsjahr. Im Ausbildungsrahmenplan werden Bruttozeiten angegeben, die in tatsächliche, betrieblich zur Verfügung stehende Ausbildungszeiten, also Nettozeiten, umgerechnet werden müssen. Dazu sind die ca. zwölf Wochen für den Berufsschulunterricht abzuziehen, ebenso die tariflich geregelten Urlaubstage sowie die Sonn- und Feiertage.

Die Ausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten zählt zur betrieblichen Ausbildungszeit.

(11)

2�2 Ausbildungsrahmenplan mit Erläuterungen

Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd�

Nr�

Teil des Ausbildungsberufsbildes / Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Zeitliche Richtwerte in Monaten im

Erläuterungen 1�–15�

Monat

16�-36�

Monat 1 Teile und Zubehör organisieren und verkaufen (§ 4 Absatz 2 Nummer 1)

a) rechtliche und technische Vorgaben, betrieb- liche Regelungen, Datenverarbeitungspro- gramme und fremdsprachige Fachbegriffe anwenden

5 Monate

logistische Funktionsweise der Lagerhaltung

Verwendung von Lagerkennzahlen für die optimale betriebswirtschaftliche Nutzung

vertragsrechtliche Bestandteile und Bedingungen

Einsatz spezieller, aber auch gängiger Datenverarbei- tungsprogramme

Verwendung internationaler Fachbegriffe b) in Abstimmung mit anderen Geschäftsfeldern

den Einkauf planen und Bestellungen durch- führen

Bestellsysteme beherrschen

Bedarfsanalyse

Lieferantenrecherche

Angebote einholen und vergleichen

Verfügbarkeiten überprüfen

Abwicklung von Monats-, Express- und Sonderbe- stellungen

c) Verkaufspreise mit vorgegebenen Zuschlagsät- zen kalkulieren

Wettbewerbsvergleiche

d) Warenlieferungen annehmen, Waren nach Art und Menge sowie auf offene Mängel prüfen und bei Beanstandungen betriebsübliche Maßnahmen einleiten

Lieferscheinkontrolle

Waren vereinnahmen

Reklamationsabwicklung

Retouren anlegen e) Wareneingänge dokumentieren und Waren

insbesondere unter Einhaltung der Regeln des Umweltschutzes einlagern

korrekte Einlagerung gemäß gesetzlicher Vorschriften

Ersatzteile ordnungsgemäß und qualitätserhaltend nach Vorgaben einlagern

ISO f) Eingangsrechnungen auf Richtigkeit prüfen und

Unstimmigkeiten klären Einzel- und Sammelrechnungen mit den dazugehö-

rigen Lieferscheinen abgleichen g) Teile und Zubehörlager unter Berücksichtigung

der Sortimentspolitik und der Lagerkennzahlen organisieren

Hersteller-Codes

Neueinlagerungen

Verschrottungen

Verwaltung der Location

Meldebestand

Umschlaghäufigkeit

durchschnittlicher Lagerbestand

durchschnittliche Lagerdauer

Bevorratungsquote h) Liefertermine überwachen und kommunizieren

und Maßnahmen bei Lieferungsverzug einlei- ten

Überwachung von Rückstandsteilen

schriftliche Information der entsprechenden Perso- nen über Liefertermine/Lieferzeiten, z. B. per E-Mail

Terminabsprache

Mahnung

(12)

i) Material einem Auftrag zuordnen und ausgeben handlungssichere Bedienung des Teileprogramms

Fakturierung der Ersatzteile auf dem jeweiligen Auftrag/der Rechnung

Sichtprüfung Qualität j) Kundenwünsche ermitteln, Kunden und Kun-

dinnen unter Nutzung von Produktinformatio- nen beraten, Teile und Zubehör verkaufen und Rechnungen erstellen

Bedarfsanalyse des Kunden

fachliche Kompetenz und Beratung

Vorteile und Nutzen aufzeigen

Überzeugungskraft

Rechnungsinhalte erklären

k) Präsentation von Zubehör planen und umsetzen saisonales Zubehör entsprechend der Jahreszeit präsentieren

Sonderaktionen durchführen (Markteinführungen, Abverkaufsaktionen, Sonderverkäufe)

Ziele definieren

Aktualität sichern l) die eigene Vorgehensweise reflektieren und

bewerten und Maßnahmen zur Optimierung ableiten

Analyse: Was habe ich gemacht? Was wollte ich erreichen? Was habe ich erreicht?

Zahlen, Daten, Fakten

2 An Werkstattprozessen mitwirken und als Schnittstelle zwischen Handel und Werkstatt agieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) a) Werkstattmitarbeiter und Werkstattmitar-

beiterinnen unterstützen und dabei sowohl Arbeitsprozesse und Fahrzeugtechnologien berücksichtigen als auch technische Standards und gesetzliche Bestimmungen einhalten

2 Monate

komplexe Arbeitsabläufe in der Werkstatt in Zusam- menhang mit den Anforderungen des Automobilver- triebes in Einklang bringen

Erwartungen der Kunden

Dienstleister aller Beteiligten b) Sichtprüfungen zur Verkehrs- und Betriebssi-

cherheit von Fahrzeugen durchführen gesetzliche Vorschriften

Fahrzeugarten und -typen nach Vorschriften und Typologien unterscheiden

am Fahrzeug sicherheitsrelevante Merkmale kontrol- lieren und dokumentieren

c) mechanische, hydraulische, pneumatische sowie elektrische und elektronische Systeme in Fahrzeugen unterscheiden und ihre Funktion erläutern

Fahrzeugsysteme kennen

die Funktion der technischen Systeme erläutern und ihre Zusammenhänge erklären können

Sicherheitsbestimmungen der einzelnen Systemkom- ponenten beachten und anwenden (Hochvolttechnik)

Betriebsanleitungen studieren

Methode: praxisbezogene Unterweisung und Fortbil- dung an Fahrzeugen in den jeweiligen Fachgebieten d) an Diagnose-, Wartungs-, Service- und Repa-

raturarbeiten mitwirken

Möglichkeiten der Diagnose kennen

Wartungsintervalle kennen und kundenorientiert anwenden

Füllmengen in Systemen prüfen und korrigieren

Übergabeinspektion

Serviceheft

Prüfprotokoll

(13)

Lfd�

Nr�

Teil des Ausbildungsberufsbildes / Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Zeitliche Richtwerte in Monaten im

Erläuterungen 1�–15�

Monat

16�-36�

Monat e) bei der Beanstandungs- und Schadensauf-

nahme als Grundlage für die Erstellung von Kostenvoranschlägen mitwirken

Kundendaten, Fahrzeugdaten und Kundenwünsche aufnehmen und dokumentieren

situationsgerecht und kundenorientiert Auskunft geben und beraten

Vermittlung Sachverständiger f) die umweltgerechte Entsorgung und das Recy-

cling von Fahrzeugen, von ihren Komponenten und von ihren Betriebsstoffen organisieren und dabei Hersteller- und Lieferantenvorgaben einhalten

Vorschriften und Richtlinien für das Recycling von Fahrzeugen und ihren Teilen beachten

Anwenden der Rücknahmerichtlinien von Herstellern und Lieferanten

Kennzeichnungspflichten umsetzen und einhalten

Entsorgung von Abfallprodukten unter umweltge- rechten Aspekten und Richtlinien organisieren

Wertstoffkreisläufe Hersteller g) durchgeführte Reparatur- und Servicearbeiten

erläutern ausgeführte Arbeiten anhand der Rechnung erklären

Begleitdokumente erläutern und übergeben

Wartungshinweise anhand des Serviceheftes und Folgetermine erklären

Mobilitätsgarantie h) Werkstattprozesse reflektieren und Schlussfol-

gerungen für die kaufmännischen Arbeitspro- zesse ableiten

Beschwerden und Reklamationen bearbeiten und auswerten

Maßnahmen zur Verbesserung der Servicequalität ableiten

Kundenzufriedenheit 3 Kundendienst organisieren und Servicebereich unterstützen (§ 4 Absatz 2 Nummer 3)

a) Qualitätsvorgaben im Kundenservice anwenden

6 Monate

Kundenwünsche und Kundenbindung

Angebote des Ausbildungsbetriebes

Kundenzufriedenheit erzeugen b) Informationssysteme unter Einhaltung des

Datenschutzes nutzen Konversationsmöglichkeiten und Servicequalität für

den Kunden sichern

datenschutzrechtliche Erfordernisse und betriebliche Vorgaben

c) Kundenwünsche, auch in einer Fremdsprache, ermitteln und die weitere Bearbeitung koordi- nieren

Kommunikationsregeln (Ansprache, Verhalten etc.)

Bedarfsanalyse (Fragetechniken)

Fachbegriffe, auch in einer Fremdsprache, anwenden

Auskünfte in einer Fremdsprache einholen/ermitteln

Realisierbarkeit

bedarfsgerechte Weiterleitung d) Werkstatt- und Serviceleistungen sowie zeit-

wertgerechte Reparaturleistungen anbieten

Reparaturbedarf ermitteln

Kunden über anstehende Wartung und Reparaturen informieren und diese erläutern

zeitwertgerechte Reparaturmöglichkeiten anbieten (Smartrepair/Eurorepair)

fahrzeugalterbezogene Segmente bei Angeboten berücksichtigen

zusätzliche Serviceleistungen anbieten (Klimaservice, Fahrzeugaufbereitung)

saisonale Angebote (Frühjahrs- und Wintercheck, Lichttest)

(14)

e) bei der Erstellung von Kostenvoranschlägen mitwirken

bei der Schadensfeststellung mitwirken

Diagnose dokumentieren

Kostenvoranschläge IT-gestützt vorbereiten f) Kunden- und Fahrzeugdaten erfassen und

pflegen Kundendaten (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail etc.)

erfassen, abgleichen und aktualisieren

Fahrzeugdaten anhand der Zulassung abgleichen und den Kilometerstand aktualisieren

datenschutzrechtliche Vorgaben beachten und anwenden

g) Werkstattaufträge unter Berücksichtigung von Daten aus technischen Unterlagen und Fahr- zeugpapieren erstellen

Werkstattauftrag im Zusammenwirken mit dem Kun- den eröffnen und Auftragsvolumen formulieren

Fahrzeug/Kundendaten abgleichen, Kilometerstand aktualisieren

Fahrgestellnummer hinsichtlich der Qualitätskontrol- len des Herstellers prüfen

Arbeitswerte

Ersatzteile

Arbeitspositionen h) Termine planen und mit den zuständigen

Bereichen koordinieren Termine planen und unter Berücksichtigung interner

Informations-/Kommunikationssysteme koordinieren und abstimmen

bei Terminabweichungen betriebsübliche Maßnah- men einleiten

Terminüberwachung i) anforderungsbezogene Fremdleistungen orga-

nisieren

unterschiedliche Beschaffungsmöglichkeiten von Fremdleistungen kennen

Fremdleistungen vergleichen und unter betriebswirt- schaftlichen Gesichtspunkten kalkulieren

Verbringung des Fahrzeuges organisieren

Fremdleistung mit betroffenen Abteilungen und Fremdanbietern bestellen und koordinieren

Fremdleistungsauftrag j) die Prüfung der Teileverfügbarkeit bereits bei

der Terminvergabe veranlassen Teileverfügbarkeit während der Terminvergabe prüfen und zu dem geplanten Termin sicherstellen

Bestellungen für Ersatzteile unter Beachtung der Bestellkosten und Lieferfristen durchführen

bei rückständigen Teilen Maßnahmen einleiten

k) die Kundenmobilität sicherstellen Mobilitätsbedarf ermitteln

Verfügbarkeit der Mobilität prüfen, vergleichen und sicherstellen

Mietverträge vorbereiten

Hol-/Bring-Service anbieten/organisieren

Verbindungen für den öffentlichen Nahverkehr anbieten

Fahrradmobilität

(15)

Lfd�

Nr�

Teil des Ausbildungsberufsbildes / Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Zeitliche Richtwerte in Monaten im

Erläuterungen 1�–15�

Monat

16�-36�

Monat l) Rechnungen erstellen und erläutern und

Zahlungen entgegennehmen

Erfassen der Teile- und Arbeitswerte sowie Fremd- leistungen im Auftrag

Vergleichen/Abgleichen des Auftrages und der Rech- nung bezüglich der Auftragserteilung (Preiskalkula- tion/Abgleich mit Kostenvoranschlag/Gutachten)

Erläuterung der durchgeführten Arbeiten

Wartungs-/Pflegehinweise erklären

Reparaturempfehlungen erläutern

Hinweise zur Hauptuntersuchung

Fahrzeug fertig/Rechnung fertig

Geldwäschegesetz m) Zahlungen verbuchen und den Kassenabschluss

durchführen

3 Monate

Entgegennahme von Bargeld sowie bargeldlosen Zahlungen

Kennen und Anwenden des Geldwäschegesetzes (GwG)

Zahlungs-Ein/Ausgänge verbuchen

Kassenbestände verwalten

Abgleich Soll/Ist-Bestand

Kassenabschluss verbuchen und buchhalterisch aufbereiten

n) Reklamationsgespräche situationsgerecht füh- ren und die weitere Bearbeitung koordinieren

Reklamation/Beanstandung des Kunden aufneh- men und anhand interner Prozesse und gesetzlicher Vorgaben (Garantie/Kulanzrichtlinien) bewerten

Methoden zur Konfliktlösung und Spielregeln fairer Kommunikation

Maßnahmen zur Abstellung einleiten (Reparatur)

Kundenzufriedenheit anstreben o) Gewährleistungs- und Kulanzanträge bearbei-

ten Unterschiede zwischen Gewährleistung, Garantie und

Kulanz kennen

Gesetzliche Grundlagen für die Gewährleistung anwenden

Garantievereinbarungen beachten

Kulanzanträge nach den Vorgaben des Ausbildungs- betriebs bearbeiten

Herstellervorgaben berücksichtigen p) betriebliche Abläufe unter Berücksichtigung von

Informationsflüssen, Entscheidungswegen und Schnittstellen einordnen und mitgestalten

Organisation und Entscheidungsstrukturen des Unter- nehmens kennen und darstellen

betriebliche Abläufe analysieren, auswerten und optimieren

Bedeutung von Informationen und Kommunikation für betriebliche Abläufe beachten

Optimierung zum Informations- und Kommunikati- onswesen vorschlagen

q) eigenes Verhalten als Beitrag zur Kundenzufrie- denheit und zur Kundenbindung reflektieren und Schlussfolgerungen ziehen

zur Zusammenarbeit der Geschäftsfelder im Hinblick auf optimale Kundenorientierung beitragen

Reflektieren des eigenen Auftretens im Umgang mit Kunden

Verhalten im Umgang mit Kunden auswerten und Maßnahmen zur Steigerung der Kundenbindung vorschlagen

Dokumentation positiv/negativ

Herausforderungen umsetzen

Stärken nutzen

Feedback als Chance für das eigene Handeln sehen

(16)

4 Betriebliche Marketingaktivitäten planen und durchführen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) a) Datenschutzrechtliche Vorschriften im Umgang

mit Kundendaten einhalten

2 Monate

Werbemaßnahmen und Datenschutz

Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

b) Kundenzufriedenheit ermitteln und auswerten

sowie regionale Wettbewerber beobachten regelmäßige Kundenzufriedenheitsanalyse durch- führen

erhobene Daten statistisch aufbereiten und auswer- ten (mit betrieblichen Leistungsangeboten verglei- chen)

eigene Marktstellung daraus ableiten

Wettbewerbs- und Marktanteile regional ermitteln und analysieren und deren Ergebnisse anwenden

Pressemitteilungen der Konkurrenz vergleichen

Markt- und Wettbewerbssituation beobachten

datenschutzrechtliche Vorschriften berücksichtigen und einhalten

c) Kontaktdaten für die Kundenakquise beschaf-

fen Kundenzielgruppe bestimmen

Kontaktdaten beschaffen

• eigene Recherche

• Dienstleistung einkaufen (Angebote einholen, vergleichen und auswählen)

• Adressdatenbanken nutzen

Kosten/Nutzen hierbei im Auge behalten – kontinu- ierliche Kostenkontrolle

Konzept für Akquise entwickeln d) Kundendaten zielgerichtet aufbereiten und

mithilfe entsprechender Programme verarbei- ten und pflegen

Datenbank

kontinuierliche Pflege der Kundendatei

e) Maßnahmen zur Verkaufsförderung unter Einsatz geeigneter Werbemittel und -träger durchführen sowie bei der Erfolgskontrolle mitwirken

geeignetes Medienprodukt – crossmedial für Werbe- maßnahme anwenden

Kundenbindungsmaßnahmen umsetzen ( AU, TÜV, etc., Service-Aktionen)

Onlinestatistiken, insbesondere Responsedaten, auswerten

f) Entwicklung von Marketingkonzepten unter- stützen und dabei die Wettbewerbssituation des Betriebes einbeziehen und wettbewerbs- rechtliche Vorschriften einhalten

1 Monat

kontinuierlicher Vergleich von Produkten, Dienstleis- tungen sowie Prozessen und Methoden mit regiona- len und überregionalen Mitbewerbern

Feststellung der Leistungslücken und ihrer Ursachen

Festlegung und Durchführung der Verbesserungs- schritte

(17)

Lfd�

Nr�

Teil des Ausbildungsberufsbildes / Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Zeitliche Richtwerte in Monaten im

Erläuterungen 1�–15�

Monat

16�-36�

Monat g) Sonderaktionen und Veranstaltungen planen,

innerbetrieblich abstimmen, organisieren und durchführen

Marketingideen entwickeln (thematisch passend zum Unternehmen, Abheben von Mitbewerbern, Nutzen regionaler Anlässe) – Mitarbeiter, auch aus anderen Bereichen, involvieren –Besprechungen zur betrieb- sinternen Abstimmung organisieren

Kostenplan erstellen (Bewirtung, Dekoration, Per- sonal, Honorare, Technik, Druck, Unterhaltungspro- gramm, Giveaways)

Aktionen vorbereiten, organisieren, durchführen

Gästeliste erstellen

regionale Medien – Presse, Radio informieren – Pres- severteiler erstellen

Vor- und Nachberichterstattung

Auswerten der Ergebnisse

Responsemöglichkeiten entwickeln und nutzen

Marketingziel messbar machen

GEMA h) Spenden- sowie Sponsoring-Anfragen bearbei-

ten und Sponsoring und Kooperationsverträge vorbereiten und überwachen

Spenden- und Sponsoringanfragen prüfen

• Wird Aufmerksamkeit damit erzielt?

• Imagepflege möglich?

• Unterstützung regionaler Projekte?

• Passt es zur Thematik Auto?

Kostenkontrolle i) digitale Medien für Marketingmaßnahmen

nutzen neue Kanäle zu Kunden aufbauen

Social-Media-Marketing– Inhalte gut platzieren

Online-Kommunikationsplattformen beobachten und pflegen

Social-Media-Marketing-Pläne erarbeiten und umsetzen

verantwortliches Handeln beim Umgang mit digitalen Medien

Fragen und Kommentare der Kunden beantworten j) den Informationsaustausch zwischen den

betrieblichen Geschäftsfeldern als Vorausset- zung für ein erfolgreiches Marketing fördern und nutzen

Kommunikation mit allen Geschäftsfeldern

Marketingstrategien und -ziele definieren

Intranet

k) Marketingmaßnahmen hinsichtlich ihrer Zielsetzung reflektieren und Verbesserungs- maßnahmen ableiten

Vertrauen schaffen

• Erreichbarkeit sichern

• Problemlösungen anbieten

• gezielte Angebote für Stammkunden

ständige Kommunikation, um Feedback zu erhalten und reagieren zu können

besonderen Service anbieten

Informationen über Rabatt- und andere Sonderak- tionen

Newsletter

(18)

5 Fahrzeughandel und -vertrieb unterstützen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) a) bei der Unterstützung des Fahrzeughandels

und -vertriebs rechtliche Vorgaben, betriebliche Regelungen und technische Normen einhalten

7 Monate

Vertriebs- und Absatzwege

Fahrzeugtypen

Neu- und Gebrauchtwagen

vernetzte Strukturen nutzen b) Fahrzeuge unter Berücksichtigung verschie-

dener Fahrzeugtypen einkaufen und dabei Kauf- und Werkvertragsrecht einhalten sowie Finanzierungsspielräume berücksichtigen

Kaufverträge

Differenzbesteuerung

Regelbesteuerung

Werksangebote, z. B. Valuta

Zahlungszielvereinbarungen

Fahrzeugsuchrecherche

Produktionsbelegung

Bestellvorgänge beherrschen und kontrollieren

Gebrauchtwagen: Marktwertermittlung

c) Liefertermine überwachen Produktionsstatus

Kommunikation mit Lieferanten und Speditionen

Lieferverzögerungen

AGB d) Ein- und Verkaufskonditionen unter Berück-

sichtigung bestehender Vertriebsverträge ausschöpfen und ihre Erfüllung überwachen

Aktionsbedingungen prüfen

Sonderaktionen

Boni/Prämien

Werkszuschüsse

Nachlässe

Revisionssicherheit e) Fahrzeugeinkauf, -ankauf und -inzahlung-

nahme erfassen Differenzbesteuerung

Regelbesteuerung

Fahrzeugdaten

Zulassungsbescheinigung Teil I+II f) den verkaufsfertigen Zustand von Fahrzeugen

veranlassen und überprüfen Auslieferungstermine vereinbaren

technische Endkontrolle veranlassen

Onlinebörsen

Schlüsselverwaltung

Lagersysteme für Fahrzeugbriefe und Schlüssel

Preisschilder g) Vertriebssysteme für den Fahrzeughandel

unterscheiden und Vertriebswege, insbeson- dere Onlinehandel, nutzen

Fahrzeugbewertungsprogramme

Onlinebörsen

Fahrzeugfotos

Fahrzeugverwaltungssysteme

Fahrzeugregistrierungssysteme

Fahrzeugonlineauktionen

Fahrzeugliveauktionen

(19)

Lfd�

Nr�

Teil des Ausbildungsberufsbildes / Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Zeitliche Richtwerte in Monaten im

Erläuterungen 1�–15�

Monat

16�-36�

Monat

h) Probefahrten organisieren Überlassungsverträge

Datenschutz

Führerschein

Ausweis

Fahrzeugeinweisung

Fahrzeugannahme

Versicherung

Rote Kennzeichen (Überführungskennzeichen)

Probefahrtstrecke

i) Kundenbestellungen dokumentieren Bestellbarkeit überwachen

Bestellung inhaltlich und logisch überprüfen

Bestellprotokolle

Laufzettel

voraussichtlicher Liefertermin

Auftragsbestätigung

Leasingbestätigung

Bestätigung Agenturgeschäft j) Fahrzeugzulassungen und -abmeldungen

vorbereiten und durchführen Vollständigkeit der Papiere prüfen

Personalausweis

Zulassungsvollmacht

EVB-Nummer

SEPA-Lastschrift

Handelsregisterauszug

aktuelle TÜV-Bescheinigung

Zulassungsbescheinigung Teil I+II

Reservieren von Wunschkennzeichen

Kennzeichenentwertung veranlassen

k) Fahrzeugübergaben vorbereiten Unterlagen vom Fahrzeug

Serviceplan

Radioanleitung

Bedienungsanleitung

ABE für Zusatzeinbauten

Auslieferungsmappe zusammenstellen

Rechnung

Übergabeprotokolle

Finanzierungsunterlagen

Leasingunterlagen

ggf. Zulassungsbescheinigung Teil I + II

EU-Übereinstimmungserklärung

Umweltplakette

Kennzeichen anbringen l) Informationen zur Kundenzufriedenheit nach

Fahrzeugauslieferung erfragen und dokumen- tieren

Kauf- und Auslieferungsprozess quantitativ und qualitativ erfragen und erfassen

Feedbackdaten IT-basierend dokumentieren und auswerten

m) die eigene Vorgehensweise, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung betrieblicher Qua- litätsvorgaben, reflektieren und bewerten und Maßnahmen zur Optimierung ableiten

Selbstreflexion des Handelns

Dokumentation positiv/negativ

Fragen stellen

Chancen sehen

Herausforderungen umsetzen

Stärken nutzen

(20)

6 Finanzdienstleistungsprodukte im Fahrzeughandel vorbereiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) a) bei der Vorbereitung von Finanzdienst-

leistungsprodukten die Finanzmarkt- und Wettbewerbssituation berücksichtigen sowie die Rechtsgrundlagen zum Vertragswesen anwenden

3 Monate

korrekte und revisionssichere Abwicklung

Vertragsvarianten kennen

individuelle Vorgaben des Betriebes

gesetzliche Vorschriften

Bindeglied zwischen Verkäufer, Kunde und Hersteller/

Importeur

fachlich detaillierte und persönliche Kompetenz für eine langfristige Kundenbindung

Auswirkungen für den Kunden bei der Wahl ver- schiedener Finanzdienstleistungsprodukte b) Finanzierungsmodelle vergleichen und Finan-

zierungsangebote bedarfsgerecht erstellen und den Kunden und Kundinnen unterbreiten

Drei-Wege-Finanzierung

Ballonfinanzierung

Ratenkauf

Eigentumsverhältnis

Rücktrittsrecht

Finanzierungsbedingungen

Datenschutz

Zinssatz

Restwert

Laufzeit

Laufleistung

Zusatzdienstleistungen:

• Wartung und Verschleiß

• Wartung und Inspektion

• Reifenpakete

• Kreditschutzbrief

Unterschied zum Leasing

Abwicklung am Vertragsende c) Leasingmodelle vergleichen und Leasingange-

bote bedarfsgerecht erstellen und den Kunden und Kundinnen unterbreiten

Leasing mit Kilometerabrechnung

Leasing mit Gebrauchtwagenabrechnung

Leasing mit Andienungsrecht

Leasingbedingungen

Fremdleasing

Zusatzdienstleistungen

Laufzeit

Laufleistung

Restwert

Eigentumsverhältnis

Unterschied zur Finanzierung

Abwicklung am Vertragsende

(21)

Lfd�

Nr�

Teil des Ausbildungsberufsbildes / Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Zeitliche Richtwerte in Monaten im

Erläuterungen 1�–15�

Monat

16�-36�

Monat d) Versicherungsprodukte vergleichen und Versi-

cherungsangebote bedarfsgerecht erstellen und den Kunden und Kundinnen unterbreiten

Haftpflichtversicherung

Kaskoversicherung

Vollkaskoversicherung

Teilkaskoversicherung

GAP-Versicherung

Totalschaden

Restwert

merkantiler Minderwert

Typschlüsselnummer (TSN)

Herstellerschlüsselnummer (HSN)

Schadenfreiheitsrabatt

Grüne Versicherungskarte

Versicherungsbestätigung (eVB)

Garantieversicherung

Versicherungsnehmer

abweichender Halter

Selbstbeteiligung

Fahrerkreis

Zulassungsbehörde

Fahrzeugart

Verwendungszweck

Saisonkennzeichen

Fahrerschutz

Rabattschutz

Mallorcadeckung

Auslandschutzbrief

Auto-Schutzbrief

Ausland-Schadenschutz

Nutzungsausfallentschädigung

Versicherungsbedingungen e) zusätzlich erwerbbare Garantieleistungen

bedarfsgerecht anbieten Kaufpreisschutz

Neuwagen-Anschlussgarantie

Gebrauchtwagengarantie

Reifengarantie

Gewährleistung

Kulanz

Garantiebedingungen

Leistungsausschlüsse

Garantien bearbeiten f) Verträge unterschriftsreif vorbereiten und doku-

mentieren Vertragsplausibilität

korrekte Vertragsdaten

Datenschutz

Vollständigkeit der Angaben

Nachweise

persönliche Daten

Bankverbindung

(22)

g) Laufzeiten der Verträge kontrollieren und Anschlussmaßnahmen einleiten

Vertragsende: Fahrzeugbrief Teil II übergeben

Kontrolle

Kundenlisten

Mailing

Lieferzeit Anschlussfahrzeug

Anschlussfinanzierung

Datenabruf Dealer Management System

Datenaktualität Kunde

Serienbriefe h) die eigene Vorgehensweise, insbesondere

hinsichtlich der Einhaltung betrieblicher Qua- litätsvorgaben, reflektieren und bewerten und Maßnahmen zur Optimierung ableiten

Selbstreflexion des Handelns

Dokumentation positiv/negativ

Fragen stellen

Chancen sehen

Herausforderungen umsetzen

Stärken nutzen 7 Personalbezogene Aufgaben bearbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 7)

a) die Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit bei der Bearbeitung von perso- nenbezogenen Daten einhalten

2 Monate

Personalbedarf, -einsatz und –planung

arbeitsrechtliche sowie tarifrechtliche Vorschriften berücksichtigen.

sensible Personaldaten

formale Instrumente zur Unterstützung bei der Abwicklung der Personalverwaltung

b) arbeits-, sozial-, mitbestimmungs- und tarif- rechtliche Vorschriften bei der Bearbeitung von personalbezogenen Aufgaben einhalten c) Personalbedarfsermittlung unter Berücksichti-

gung von Anforderungsprofilen unterstützen gesetzliche und tarifliche Regelungen, insb. § 96 Abs.1 BetrVG

Kennzahlen: Fluktuation, Urlaub, Krankheit und Qualifizierungszeiten

Stellenbeschreibung

Stellenprofile d) im Personalbeschaffungsprozess mitwirken,

insbesondere bei Stellenausschreibungen, Aus- wahlverfahren und Entscheidungsfindungen

gesetzliche Regelungen

externe und interne Stellenausschreibungen

Bewerbungsunterlagen

bewerberbezogene Recherche

Personalfragebogen e) bei Einstellungen und personellen Verände-

rungen erforderliche Meldungen veranlassen, Verträge vorbereiten und Schriftstücke erstellen

Personalbogen

Arbeits-. Ausbildungs- und Praktikumsverträge

sozialversicherungsrelevante Meldevordrucke

Arbeits- und Urlaubsbescheinigung

Zeugnisse

Datengeheimniserklärung

Einverständniserklärung Bild/Ton einholen f) bereichsbezogene Personalstatistiken führen

und auswerten

Auslastung

Entgeltentwicklung

Provisionen

Fehlzeiten

(23)

Lfd�

Nr�

Teil des Ausbildungsberufsbildes / Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Zeitliche Richtwerte in Monaten im

Erläuterungen 1�–15�

Monat

16�-36�

Monat g) nach betrieblichen Vorgaben den Personalein-

satz planen und dabei Arbeitszeitregelungen einhalten

gesetzliche, tarifliche und betriebliche Regelungen

Personal- und Dienstpläne

Notdienst

Arbeitszeiterfassung

h) Reisekostenabrechnungen bearbeiten betriebliche und steuerrechtliche Regelungen

Formulare

Belege und Nachweise

Reisekostenvorschüsse

i) Prämien und Provisionen nach vorgegebenen Schemata ermitteln und Entgeltabrechnungen vorbereiten

Tarifverträge

Provisionssysteme

Arbeitsvertrag

Lohnsteuer und Steuerklasse

Sonderzahlungen

Nettolohnermittlung

Beitragssätze

Beitragsbemessungsgrenze

j) notwendige Unterlagen zum Monats- und Jahresabschluss unter Einhaltung der Fristen aufbereiten

Monatsabschluss, z. B. Lohnsteuervoranmeldung, Krankenkassenbeitragsnachweise, Umlageverfahren, Terminplanung

Jahresabschluss, z. B. Jahresmeldung an die Krankenkasse, Jahreslohnsteuerausgleich, Schwer- behinderten-Ausgleichsabgabe, Meldung für die Berufsgenossenschaft, Terminplanung

Künstlersozialabgabe

k) Arbeitsabläufe im Hinblick auf Personalplanung und -einsatz bewerten und reflektieren und Maßnahmen zur Optimierung vorschlagen

Effektivität und Effizienz von z. B.:

• Qualifikationen und Stellenanforderungen

• Arbeitsbelastung und Leistung

8 Kaufmännische Steuerung und Kontrolle unterstützen (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) a) kaufmännische Steuerung und Kontrolle unter

Einhaltung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben unterstützen

5 Monate b) Einflussgrößen auf die Wirtschaftlichkeit der

betrieblichen Leistungserstellung berücksichti- gen

c) Buchungsvorgänge bearbeiten doppelte Buchführung

einfacher, zusammengesetzter Buchungssatz

Buchungsregeln:

1� Was für Konten sind beteiligt?

2� Was für Konten sind das?

3� Nehmen diese Konten ab oder zu?

4� Wo ist zu buchen?

5� Buchungssatz bilden

Buchungen den Kostenstellen zuordnen

Rechnungsabgrenzungsposten

(24)

d) Kassenbücher führen Datum des Geschäftsvorfalls

Beleg oder der Eigenbeleg

Belegnummer

Buchungstext

Steuersatz

Einnahme in Kasse

Ausgabe durch Kasse

Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer

Kassenbestand

Kassenabschluss

Kassenübergabe

e) Bestands- und Erfolgskonten führen Aktivkonten

Passivkonten

Aufwandskonten

Ertragskonten f) Zahlungsein- und -ausgänge kontrollieren,

Offene-Posten-Listen führen und Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten

Zahlungseingang

erbrachte Leistung

offene Posten

Mahnverfahren

gesetzliches Mahnverfahren

Inkasso g) Inventuren terminieren und durchführen und

die Ergebnisse für die Vorbereitung des Jahres- abschlusses nutzen

körperliche Inventur

Buchinventur

Anlageninventur

Stichtagsinventur

zeitnahe Inventur

verlegte Inventur

permanente Inventur

Stichprobeninventur h) am buchhalterischen Jahresabschluss mitwir-

ken

Bilanz

Gewinn- und Verlustrechnung

Betriebsergebnisse

Anhang

Lagebericht i) auftragsbezogene Kosten überwachen und

kontrollieren Materialeinzelkosten

Personaleinzelkosten

Fremdleistungen

Sondereinzelkosten

j) Verkaufspreise kalkulieren Analyse des Verhältnisses Einkaufspreis zu Verkaufs- preis

Wettbewerbsvergleiche durchführen

Rohertragsmarge

(25)

Lfd�

Nr�

Teil des Ausbildungsberufsbildes / Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Zeitliche Richtwerte in Monaten im

Erläuterungen 1�–15�

Monat

16�-36�

Monat k) betriebliche Kennzahlen unter Anwendung

der Voll- und Teilkostenrechnung ermitteln, beurteilen und für unternehmerische Entschei- dungen aufbereiten

Fixkosten

variable Kosten

Selbstkosten

Deckungsbeitragsrechnung

direkte Kosten

indirekte Betriebskosten

Personalkosten

Einzelkosten

Gemeinkosten

Vollkostenrechnung l) Daten zur Kalkulation für unternehmerische

Entscheidungen aufbereiten Kalkulationsarten:

• Zuschlagskalkulation

• Vorkalkulation

• Nachkalkulation

• Selbstkosten des Umsatzes

• Herstellungskosten des Umsatzes

• Bezugskalkulation m) die eigene Vorgehensweise hinsichtlich Genau-

igkeit und Korrektheit bewerten und Verbesse- rungsmaßnahmen ableiten

Reflexion und Einschätzung der eigenen Handlung

Selbstreflexion des Handelns

Dokumentation positiv/negativ

Fragen stellen bei Unsicherheiten

Herausforderungen umsetzen

Stärken nutzen

Feedback als Chance für das eigene Handeln sehen Abschnitt B: Integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd�

Nr�

Teil des Ausbildungsberufsbildes/ Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Zeitliche Richtwerte in Monaten im

Erläuterungen 1�-15�

Monat

16�-36�

Monat 1 Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 3 Nummer 1)

a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendi- gung

während der gesamten Ausbildung

wesentliche Teile des Ausbildungsvertrages:

• Art und Ziel der Berufsausbildung

• Beginn und Dauer, Probezeit, Vergütung, Urlaub, Kündigung

• betrieblicher Ausbildungsplan auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplanes

• zusätzlich: Verhalten im Krankheitsfall, betriebli- che Urlaubsplanung

b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem

Ausbildungsvertrag nennen Regelungstatbestände in Ausbildungsordnung,

Tarifvertrag, Ausbildungsvertrag

Inhalte des Ausbildungsvertrages (§ 10 ff. BBIG):

Beginn und Dauer der Ausbildung, Dauer der täglichen Arbeitszeit, Probezeit, Vergütungs- und Urlaubsregelungen, Kündigungsbedingungen, Folgen bei Nichtbeachtung der Rechte und Pflichten

(26)

c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen

Gründe für lebensbegleitendes Lernen: z. B. orga- nisatorischer und technischer Wandel, europäische Integration, beruflicher Aufstieg/Karriere, Arbeits- platzsicherung, persönliche Interessen, Umgang mit Veränderungen

Regelungen und Möglichkeiten interner und externer Weiterbildung in Betrieb und Branche, evtl. tarifver- tragliche Regelungen

persönliche Weiterbildung, z. B. Studium von Fach- literatur, Selbstlernmaterialien, Auslandsaufenthalt, berufsbegleitende Studienangebote

d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen Arbeitsvertrag und Ausbildungsvertrag

Arten von Arbeitsverträgen: Zeitvertrag, unbefristeter Arbeitsvertrag, freier Mitarbeitervertrag, Vollzeit, Teilzeit

e) wesentliche Bestimmungen der für den Ausbil-

dungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen Grundsätze des Individual- und kollektiven Arbeits- rechtes

Kenntnis der Arbeitnehmerrechte und -pflichten im Betrieb

wesentliche Bestimmungen aus den relevanten Rechtsgebieten des Sozial- und Arbeitsrechts 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 3 Nummer 2)

a) den organisatorischen Aufbau des Ausbil- dungsbetriebes mit seinen Aufgaben und Zuständigkeiten sowie deren Zusammenwirken entlang der Wertschöpfungskette erläutern

während der gesamten Ausbildung

Organigramm

Betriebsstätten bzw. Filialen

Abteilungen

Tätigkeitsfelder b) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und

seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisatio- nen, zu Berufsvertretungen und zu Gewerk- schaften nennen

Behörden wie:

• Finanzamt

• Arbeitsamt

• Gewerbeaufsichtsamt

Organisationen wie:

• Arbeitgeberverbände

• Gewerkschaften

• Berufsgenossenschaften

• Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften, Innungen, Lehrlingswart

c) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben

Arbeitsgesetze

Mitbestimmungsgesetze, z. B. Betriebsverfassungsge- setz (BetrVG), Personalvertretungsgesetz (PersVG) 3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 3)

a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur

Vermeidung der Gefährdung ergreifen während der gesamten Ausbildung

Bedeutung der Vorsorgeuntersuchung gemäß Jun- gendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

körperliche Sauberkeit, Sauberkeit der Berufskleidung usw.

Sicherheits- und Schutzeinrichtungen an Arbeitsge- räten

Unfallgefahren, Unfallquellen

(27)

Lfd�

Nr�

Teil des Ausbildungsberufsbildes/ Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Zeitliche Richtwerte in Monaten im

Erläuterungen 1�-15�

Monat

16�-36�

Monat b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallver-

hütungsvorschriften anwenden

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Arbeitsvorschriften im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Aufgabenstellungen anwenden, z. B. Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen, Umgang mit rotierenden, stechenden und schneidenden Geräten und Instrumenten, Umgang mit elektrischem Strom

c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben

sowie erste Maßnahmen einleiten Erste Hilfe leisten

Fluchtwege, Notfallnummern, Ersthelfer, betrieblicher Notfallplan

d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschut- zes anwenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen

mögliche Brandursachen wie Geräte mit Hitzeent- wicklung, brennbare Stoffe usw.

Brandschutzmaßnahmen (wo vorhanden: auf Grundlage der Brandschutzverordnung)

sachgerechtes Verhalten im Brandfall 4 Umweltschutz (§ 4 Absatz 3 Nummer 4)

zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastun- gen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

während der gesamten Ausbildung a) mögliche Umweltbelastungen durch den

Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären

rationelle Energien- und Ressourcenverwendung

Emissionen, Immissionen

Wiederverwertung (Recycling)

Lärmschutz

Abfallvermeidung/Trennung b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelun-

gen des Umweltschutzes anwenden Umweltschutzvorschriften mit spezifischen Bezug zu Stoffen, Abwässern und Abgasen

c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialver- wendung nutzen

Zusammenhang von Ressourcenverbrauch und Umweltschutz, z. B. Nutzung von Strom aus regene- rativen Energieträgern

arbeitsplatzbedingte Beispiele rationellen Material- und Energieeinsatzes, z. B. Außentüren geschlossen halten

d) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien

einer umweltschonenden Entsorgung zuführen Möglichkeiten der Abfallvermeidung,-reduzierung und -verwertung in den unterschiedlichen Betriebs- bereichen, z. B. Entsorgung/Trennung der Wertstoffe

2�3 Der betriebliche Ausbildungsplan

Auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans erstellt der Betrieb für die Auszubildenden einen betrieblichen Ausbil- dungsplan, der mit der Verordnung ausgehändigt und erläu- tert wird. Er ist Anlage zum Ausbildungsvertrag und wird zu Beginn der Ausbildung bei der zuständigen Stelle hinterlegt.

Wie der betriebliche Ausbildungsplan auszusehen hat, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Er sollte pädagogisch sinn- voll aufgebaut sein und den geplanten Verlauf der Ausbildung

sachlich und zeitlich belegen. Zu berücksichtigen ist u. a.

auch, welche Abteilungen für welche Lernziele verantwort- lich sind, wann und wie lange die Auszubildenden an welcher Stelle bleiben.

Der betriebliche Ausbildungsplan sollte nach folgenden Schritten erstellt werden:

Bilden von betrieblichen Ausbildungsabschnitten,

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