Hinweise zum Ausfüllen des Bewerbungsbogens
Grundlegendes zu den Teilnahmebedingungen bitten wir nachzulesen im
"Merkblatt für Bewerberinnen und Bewerber"
für das
Weiterbildungsprogramm 2022/2023 für deutschsprachige Lehrkräfte von Auslandsschulen (Ortslehrkräfte)
(Stand: Mai 2021)
Beim Ausfüllen des Bewerbungsbogens bitten wir folgende Hinweise zu beachten:
1. Geben Sie bitte Ihren Familiennamen und Vornamen exakt so an, wie er in Ihrem Pass steht und tragen Sie bitte Ihre Nationalität ein, bei doppelter
Staatsangehörigkeit bitte beide angeben!
2. Bitte geben Sie alle Schulformen an, für die Sie qualifiziert sind.
3. Bitte tragen Sie Namen und Datum Ihrer Abschlussprüfungen an der Sekundarschule und Hochschule/Lehrerausbildungsstätte ein.
4. Folgende Zeugnisse müssen der Schulleitung Ihrer Heimatschule zur Bestätigung bei Abgabe Ihrer Bewerbung vorgelegt werden:
a) das Abschlusszeugnis der Sekundarschule,
b) der Nachweis des Hochschulabschlusses/der Lehrerausbildung.
5. Es stehen im Weiterbildungsprogramm zwei Einsatzformen zur Verfügung:
- der Einsatz mit einem Stipendium mit wöchentlich ca. 12 Stunden Mitwirkung im Unterricht; die Höhe des Stipendiums deckt die Lebenshaltungskosten für eine Person
oder
- der Einsatz mit einem Angestelltenvertrag (TV-L-Stelle) mit 18-20 Stunden eigenverantwortlichen Unterricht pro Woche.
Es wird im Rahmen des Möglichen versucht, bei der Vermittlung Einsatzwünsche zu berücksichtigen. Allerdings ist das Angebot von Stellen in Anbindung an einen
Angestelltenvertrag gering, es stehen in der Regel doppelt so viele Stipendienstellen für das Programm zur Verfügung!
I. II. Erforderliche Bewerbungsunterlagen:
- ein Bewerbungsbogen mit einem Passbild neuesten Datums, - ein weiteres Passbild,
- eine ausführliche Stellungnahme der Schulleitung mit Bezug auf das dienstliche Interesse einer Teilnahme am einjährigen Weiterbildungsprogramm sowie den geplanten Einsatz nach der Rückkehr (vgl. Anlage 1 zum Bewerbungsbogen), - eine weitere Stellungnahme (zur Eignung bzw. zu Gründen für die
Weiterbildung) möglichst durch den zuständigen Fachberater bzw. der Fachberaterin oder einer ähnlich qualifizierten Person (vgl. Anlage 2 zum Bewerbungsbogen),
- ein Sprachzeugnis (vgl. Anlage 3 zum Bewerbungsbogen): Das Sprachzeugnis wird auch von Bewerberinnen und Bewerbern benötigt, die Deutsch als Mutter-sprache
Version 1.0/2021
sprechen. Es sollte vom zuständigen Fachberater oder der zuständigen Fachberaterin oder von der Schulleitung einer deutschen Auslandsschule oder einer ähnlich
qualifizierten Person ausgestellt werden (z.B. Dozent*in vom Goethe-Institut), - die Bestätigung der entsendenden Schule über die Beurlaubung für die Dauer
des Weiterbildungsprogramms etc. (vgl. Anlage 4 zum Bewerbungsbogen und Merkblatt 2.4);
- die Verpflichtungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers (vgl. Anlage 5 zum Bewerbungsbogen und Merkblatt 2.3),
- ein ausführlicher, nicht tabellarischer Lebenslauf (vgl. Anlage 6),
- ein Gesundheitszeugnis (vgl. Anlage 7) mit Angaben über frühere oder noch bestehende Krankheiten sowie eine Erklärung über die psychische Belastbarkeit des Bewerbers/der Bewerberin. Die Gesundheitszeugnisvorlage muss von einem
Vertrauensarzt oder einer Vertrauensärztin der zuständigen deutschen
Auslandsvertretung ausgefüllt werden. Hierbei muss auch angegeben werden, ob ein vollständiger Impfschutz bzw. eine Immunität gegen Masern sowie gegen
SARS-CoV-2 vorliegt.
Für nähere Informationen zum Masernschutzgesetz s. Merkblatt S. 14.
- Zudem ist eine von dem Bewerber/ der Bewerberin unterschriebene Erklärung zur Impfbereitschaft (vgl. Anlage 8) beizufügen, sofern kein vollständige Impfung gegen SARS-CoV-2 vor der Einreise nach Deutschland erfolgen konnte bzw. sofern eine Auffrischungsimpfung während des Weiterbildungsjahres erforderlich ist,
Sollte sich nach der Ankunft in der Bundesrepublik Deutschland herausstellen, dass entsprechende Angaben verschwiegen wurden, kann die umgehende Rückreise veranlasst werden. In einem solchen Fall gehen alle entstehenden Kosten zu Lasten der betroffenen Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers,
- beglaubigte Kopien in einer einfachen deutschen Übersetzung von Hoch- schulzeugnissen und anderen für den Lehrberuf maßgeblichen Qualifikations- nachweisen (betrifft vor allem Bewerberinnen und Bewerber, die einen Einsatz als angestellte Lehrkraft mit eigenverantwortlichem Unterricht wünschen!),
- ggf. ein Antrag auf Unterhaltszuschuss für im Heimatland verbliebene
Familienangehörige (d. h. für Ehepartner*in und/oder Kinder unter 18 Jahren). Dieser Unterhaltszuschuss kann Teilnehmenden mit Status „Stipendium“ gewährt werden, wenn der Unterhalt der Familie während des Weiterbildungsaufenthaltes nicht gesichert erscheint (vgl. Merkblatt 7.3),
- ggf. eine Erklärung zu mitreisenden oder nachfolgenden Familienangehörigen (vgl. Merkblatt 7.2).
III. Bewerbungstermin
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens bis
zum 10. Juli 2021
bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung eingereicht werden.
Bitte reichen Sie Ihre erforderlichen Unterlagen vollständig und fristgemäß ein.
DANKE!