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zur Erprobung des § 18 Abs. 5 BSHG in Nordrhein-Westfalen“

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Kulturwissenschaftliches

Institut Institut Arbeit und Technik Nordrhein-Westfalen Klima, Umwelt, Energie

Folien zum Vortrag

„Modellprojekte

zur Erprobung des § 18 Abs. 5 BSHG in Nordrhein-Westfalen“

auf die IAW-Tagung in Stuttgart am 20./21. September 2001

Lars Czommer

Dr. Claudia Weinkopf

Institut Arbeit und Technik

(2)

Kulturwissenschaftlichs

Institut Institut Arbeit und Technik Wissenschaftszentrum

Nordrhein-Westfalen Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie

Modellprojekte zur Erprobung des

§ 18 Abs. 5 BSHG in Nordrhein-Westfalen

Gliederung

Modellprojekte des Bundes und der Länder

Modellprojekte im Rahmen des Bündnis für Arbeit NRW

Vorgeschichte Überblick

Bisherige Erfahrungen und Ergebnisse

Erprobung des § 18 Abs. 5 BSHG

Konzept

Modellprojekte

Bisherige Erfahrungen und Ergebnisse

Zwischenbilanz und Ausblick

(3)

Kulturwissenschaftliche Instituts

Institut Arbeit und Technik Nordrhein-Westfalen Klima, Umwelt, Energie

Modellprojekte zur Erprobung des

§ 18 Abs. 5 BSHG in Nordrhein-Westfalen

Modellprojekte des Bundes und der Länder

im wesentlichen Erprobung von zwei Instrumenten

Einkommensbeihilfen an Beschäftigte:

Baden-Württemberg (Einstiegsgeld) Brandenburg (Mainzer Modell)

Hessen (Kombilohn)

Rheinland-Pfalz (Mainzer Modell)

Subventionierung der Sozialversicherungsbeiträge:

Saarland (SGI-Modell) Sachsen (SGI-Modell)

eigene Wege

Beratung und Subvention der arbeitgeberseitigen SV-Beiträge:

Schleswig-Holstein

unterschiedliche Modelle:

NRW

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Kulturwissenschaftliche Instituts

Institut Arbeit und Technik Wissenschaftszentrum

Nordrhein-Westfalen Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie

Modellprojekte zur Erprobung des

§ 18 Abs. 5 BSHG in Nordrhein-Westfalen

Modellprojekte in NRW

Entwicklung von 12 Modellprojekten im Rahmen einer Arbeitsgruppe des Bündnis für Arbeit NRW

unterschiedliche Subventionsarten (auch SGB III- und BSHG-Zuschüsse) und Träger

Finanzierung durch:

örtliche Arbeits- und Sozialämter

Einkommensbeihilfen bzw. Lohnkostenzuschüsse Qualifizierung

das Land

Overhead

wissenschaftliche Begleitung

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Kulturwissenschaftliche Instituts

Institut Arbeit und Technik Nordrhein-Westfalen Klima, Umwelt, Energie

Modellprojekte zur Erprobung des

§ 18 Abs. 5 BSHG in Nordrhein-Westfalen

Ausgewählte Förderkriterien in NRW

Zielgruppe: Arbeitslose ohne abgeschlossene Berufsausbildung (mind. 40 % Langzeitarbeitslose)

Zielsetzung: Erschließung zusätzlicher Beschäftigung vor allem im Dienstleistungsbereich

Förderung: befristet und i.d.R. degressive Zuschüsse an Arbeitgeber und/oder Beschäftigte

Voraussetzung: tarifliche bzw. ortsübliche Bezahlung

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Kulturwissenschaftliche Instituts

Institut Arbeit und Technik Wissenschaftszentrum

Nordrhein-Westfalen Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie

Modellprojekte zur Erprobung des

§ 18 Abs. 5 BSHG in Nordrhein-Westfalen

3 Typen von Modellprojekten in NRW

Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen in bestehenden Unternehmen

(2 Projekte)

Schaffung von Arbeitsplätzen bei Trägern bzw. durch Neugründung von (teils gemeinnützigen)

Gesellschaften

(5 Projekte)

Vermittlung von Arbeitskräften an andere Betriebe

(5 Projekte, darunter 2 zur Erprobung des § 18.5 BSHG)

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Kulturwissenschaftliches

Institut Institut Arbeit und Technik Nordrhein-Westfalen Klima, Umwelt, Energie

Modellprojekte zur Erprobung des

§ 18 Abs. 5 BSHG in Nordrhein-Westfalen

Tätigkeitsbereiche und Art der Subventionen der NRW-Modellprojekte

Förderung an

Projekt Tätigkeitsbereich

Beschäftigte Betriebe

Bayer R. & S. GmbH Gastronomie, Service X

Konnex GmbH einfache Produktionstätigkeiten X

KOSTbar GmbH Catering-Service X

fairDienst gGmbH Hilfsdienste/ Second Hand Shop X

AWO Rhein-Sieg Catering-Service X

DiA+S Service für Kindertagesstätten X

ISA CONSULT GmbH/

GEWERKSTATT gGmbH haushaltsbezogener Service für Bedürftige X

IN VIA e.V. Vermittlung in soziale Einrichtungen X

WHKT Vermittlung in Handw erksbetriebe X X

Stadt Köln Vermittlung in Betriebe X

Rhein-Sieg-Kreis Vermittlung in Betriebe X

DRK Borken Vermittlung in Betriebe X

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Nordrhein-Westfalen Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie

Modellprojekte zur Erprobung des

§ 18 Abs. 5 BSHG in Nordrhein-Westfalen

Wortlaut des § 18 Absatz 5 BSHG

„Der Träger der Sozialhilfe soll Hilfeempfänger zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit bei der Eingliederung in den allgemeinen

Arbeitsmarkt fördern. Zu diesem Zweck kann dem Hilfeempfänger bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder

selbständigen Tätigkeit ein Zuschuß bis zur Höhe des

Regelsatzes für einen Haushaltsvorstand und bis zur Dauer von 12 Monaten gewährt werden. Von den Maßgaben des Satzes 2

kann befristet abgewichen werden (...); die Erprobung von

Maßnahmen ist unter Beteiligung des Landes auszuwerten. Satz 3 tritt am 31. Dezember 2002 außer Kraft.“

Nutzung in NRW Ende 1999 minimal:

nur 32 Fälle landesweit, davon allein 27 in Bielefeld

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Modellprojekte zur Erprobung des

§ 18 Abs. 5 BSHG in Nordrhein-Westfalen

Modellprojekte zur Erprobung des § 18 Absatz 5 BSHG

Erprobung von zwei Modellprojekten im Rahmen des Bündnis für Arbeit NRW

im Rhein-Sieg-Kreis in der Stadt Köln

Fragestellungen u.a.

Sind solche Zuschüsse geeignet, um gering Qualifizierte in Arbeit zu bringen?

Unter welchen Bedingungen kann dies gelingen?

Wie kann Nutzung des § 18.5 BSHG insgesamt gesteigert werden?

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Modellprojekte zur Erprobung des

§ 18 Abs. 5 BSHG in Nordrhein-Westfalen

Bisherige Ergebnisse des Modellprojektes der Stadt Köln

(Stichtag: 15. Juli 2001)

insgesamt 93 Eintritte

12 Abbrüche

81 laufende Förderfälle

durchschnittliche Zuschusshöhe nach § 18.5 BSHG:

knapp 500 DM pro Monat

in 18 Fällen parallele arbeitgeberseitige Förderung nach

§ 18.4 BSHG

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Modellprojekte zur Erprobung des

§ 18 Abs. 5 BSHG in Nordrhein-Westfalen

Bisherige Ergebnisse des Modellprojektes der Stadt Köln

strukturelle Merkmale der aktuell geförderten Personen:

Geschlecht: 42 Frauen, 39 Männer

Alter: zwischen 21 und 57 Jahren, durchschnittlich 36,2 Jahre Familienstand: 1/3 verheiratet, 1/3 geschieden oder getrennt

lebend, 24 ledig

Berufsausbildung: 47 Personen (58 %) haben keine

abgeschlossene Ausbildung (knapp 72 % der Männer und gut 45

% der Frauen)

Dauer der Arbeitslosigkeit: 55 Personen länger als 12 Monate, davon 30 Personen sogar länger als 4 Jahre

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Modellprojekte zur Erprobung des

§ 18 Abs. 5 BSHG in Nordrhein-Westfalen

Bisherige Ergebnisse des Modellprojektes der Stadt Köln

Struktur der Arbeitsplätze:

Branchen/Tätigkeitsbereiche: breite Streuung

Arbeitszeit: etwa je zur Hälfte Vollzeit (42) und Teilzeit (39);

Männer: 29 Vollzeit, 10 Teilzeit, Frauen: 13 Vollzeit, 29 Teilzeit Entlohnung: durchschnittlich 2.676 DM bei Vollzeit und 1.825 DM

bei Teilzeit

Arbeitsverträge: Befristung in etwa einem Viertel der Fälle (20 Fälle)

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Nordrhein-Westfalen Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie

Modellprojekte zur Erprobung des

§ 18 Abs. 5 BSHG in Nordrhein-Westfalen

Bisherige Ergebnisse und Erfahrungen des Modellprojektes der Stadt Köln

Förderung auch, wenn trotz Arbeitsaufnahme weiterhin Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe besteht

Perspektiven: Erhöhung der Arbeitszeit, Wechsel auf besser

bezahlten Arbeitsplatz, evtl. Verringerung des Bedarfs (z.B. durch günstigere Wohnung oder Kinderbetreuung)

vorteilhaft: Anknüpfung an bereits vorhandenen Strukturen

Job-Börse, die in Kooperation mit der Arbeitsverwaltung betrieben wird Einsatz von Fallmanager/innen

individuelle Eingliederungspläne mit Rechten und Pflichten für beide Seiten

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Modellprojekte zur Erprobung des

§ 18 Abs. 5 BSHG in Nordrhein-Westfalen

Zwischenbilanz und Perspektiven

Nutzung des § 18 Abs. 5 BSHG kann offenbar hilfreich bei der Wiedereingliederung von Sozialhilfebeziehenden sein

Voraussetzungen:

flexible Handhabung (kein reines Kostenkalkül der Kommune, auch Förderung von Teilzeitarbeit, im Einzelfall ergänzende Unterstützung) geeignete Umsetzungsstrukturen

offene Fragen:

Einbeziehung von Personen mit Schulden

Stabilität der beruflichen Integration nach Auslaufen der Förderung Übertragbarkeit auf andere ggf. weniger großstädtische Strukturen

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Modellprojekte zur Erprobung des

§ 18 Abs. 5 BSHG in Nordrhein-Westfalen

Schlussbemerkungen

Alle Modellprojekte und Programme scheinen eher zögerlich angelaufen zu sein.

Nach unserer Einschätzung liegt dies keineswegs allein an der zeitlichen Befristung und regionalen Begrenzung der Modellprojekte.

Vielmehr sind die Ursachen nach den bisherigen

Erfahrungen sowohl unterschiedlich als auch vielfältig.

Erfahrungen abwarten und auswerten, bevor

Grundsatzentscheidungen über die Einführung

flächendeckender und unbefristeter Subventionen

getroffen werden!

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