• Keine Ergebnisse gefunden

FAQs International Management und Handelsmanagement Bachelor of Arts

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "FAQs International Management und Handelsmanagement Bachelor of Arts"

Copied!
19
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

1

FAQs International Management und Handelsmanagement Bachelor of Arts

Allgemeines zu Studienbeginn

... 3

GIBT ES VORKURSE VOR STUDIENBEGINN? ... 3

WO BEKOMME ICH MEINEN STUDIERENDENAUSWEIS? ... 3

WO FINDE ICH MEINE KURSUNTERLAGEN? ... 3

WO FINDE ICH MEINEN STUNDENPLAN? ... 3

WO BEKOMME ICH MEINE LOGIN-DATEN FÜR LSF UND MOODLE? ... 3

GIBT ES EINFÜHRUNGSKURSE FÜR LSF UND MOODLE? ... 4

WAS BENÖTIGE ICH, UM IN DER BIBLIOTHEK BÜCHER AUSZULEIHEN? ... 4

WERDEN ALLGEMEINE INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN ANGEBOTEN? ... 4

Prüfungen

... 5

WANN IST DER PRÜFUNGSZEITRAUM? ... 5

WAS IST GENERELL BEI EINER SCHRIFTLICHEN/MÜNDLICHEN PRÜFUNG ZU BEACHTEN? ... 5

WIE MELDE ICH MICH ZU KLAUSUREN AN? ... 5

WANN MELDE ICH MICH FÜR PRÜFUNGEN AN? ... 6

WAS MACHE ICH, WENN ES PROBLEME BEI DER PRÜFUNGSANMELDUNG GIBT? ... 6

WAS IST ZU TUN, WENN ICH ZU EINER PRÜFUNG KRANK BIN? ... 6

WO FINDE ICH MEINE PRÜFUNGSERGEBNISSE? ... 7

WIE SETZEN SICH MEINE NOTEN ZUSAMMEN? ... 7

KANN ICH MEINE KLAUSUREN NACH DER KORREKTUR EINSEHEN? ... 7

Sprachen

... 8

WIE FUNKTIONIERT DAS MIT DEM SPRACHNACHWEIS/ DER SPRACHANERKENNUNG? ... 8

KANN ICH AUCH ANDERE FREMDSPRACHEN ALS FRANZÖSISCH UND SPANISCH ALS ZWEITE FREMDSPRACHE BELEGEN? ... 8

Auslandsstudium

... 9

WIE UND WANN BEWERBE ICH MICH FÜR EIN STUDIUM AN EINER PARTNERUNIVERSITÄT? ... 9

KANN ICH AUCH AN EINER AUSLÄNDISCHEN UNIVERSITÄT STUDIEREN, DIE KEINE PARTNERUNIVERSITÄT IST? ... 9

BRAUCHE ICH EINE MINDEST-ECTS-PUNKTEZAHL UM IM AUSLAND STUDIEREN ZU KÖNNEN? ... 9

WIE FUNKTIONIERT DIE NOTENANERKENNUNG BEI EINEM AUSLANDSSEMESTER? ... 9

(2)

MUSS ICH DAS AUSLANDS- UND PRAXISSEMESTER IM DAFÜR VORGESEHENEN

FACHSEMESTER ABSOLVIEREN? ... 9

Praxissemester

...11

WO FINDE ICH DEN ANTRAG FÜR DAS PRAXISSEMESTER? ...11

WELCHE PRÜFUNGSLEISTUNG MUSS ICH BEIM PRAXISSEMESTER ERBRINGEN? ...11

KANN ICH MIR DEN BETREUER DES PRAXISSEMESTERS SELBST AUSSUCHEN? ...12

KANN ICH DAS PRAXISSEMESTER AUCH IM INLAND ABSOLVIEREN? ...12

Wahlpflichtmodul 6. Semester

...13

WELCHE WAHLPFLICHTMODULE STEHEN MIR ZUR VERFÜGUNG? ...13

WANN MUSS ICH MICH FÜR DAS WAHLPFLICHTMODUL (6. SEMESTER) ENTSCHEIDEN? ...13

Bachelor-Thesis

...14

WIE VIELE ECTS-PUNKTE BENÖTIGE ICH UM MEINE BACHELOR-THESIS ANZUMELDEN?...14

WIE VIEL ZEIT HABE ICH FÜR DIE BACHELOR-THESIS? ...14

WANN MUSS ICH MEINE BACHELOR-THESIS ANMELDEN? ...14

WO ERHALTE ICH DAS FORMULAR ZUR ANMELDUNG DER THESIS? ...14

KANN DIE THESIS AUCH ZU ZWEIT GESCHRIEBEN WERDEN?...14

WELCHE FORMALEN ANFORDERUNGEN GIBT ES FÜR DIE BACHELOR-THESIS?...15

Abschlusszeugnis

...16

WIE BEKOMME ICH MEIN BACHELOR-ZEUGNIS? ...16

International Management und Handelsmanagement im Praxisverbund

...17

GELTEN DIE INFORMATIONEN AUCH FÜR DIE STUDIENGÄNGE IM PRAXISVERBUND? ...17

AN WEN KANN ICH MICH BEI WEITEREN FRAGEN ZU DEN PRAXISVERBUND- STUDIENGÄNGEN WENDEN? ...17

Ansprechpartner

...18

(3)

3

Allgemeines zu Studienbeginn

GIBT ES VORKURSE VOR STUDIENBEGINN?

Vor dem Studium gibt es keine Vorkurse. Im Rahmen des ersten Semesters kann ein Spanisch- und ein Excel-Vorkurs belegt werden. Informationen hierzu erhalten Sie in der Informationsveranstaltung zu Beginn des Studiums.

WO BEKOMME ICH MEINEN STUDIERENDENAUSWEIS?

Den Studierendenausweis, der gleichzeitig auch eine Geldkarte ist, mit der Sie in der Mensa bezahlen können und ebenso auf den Studierendenparkplatz gelangen, erhal- ten Sie nach erfolgreicher Einschreibung beim Studierendenservice (M-Gebäude).

Bitte beachten Sie hierbei die Öffnungszeiten:

http://www.hs-worms.de/studieren/organisieren/studierendenservice/

Ebenso ist dort ein Benutzerhandbuch für das Onlineportal im PDF-Format für Sie hinterlegt.

WO FINDE ICH MEINE KURSUNTERLAGEN?

Die Kursunterlagen können Sie Moodle, einer interaktiven Lernplattform, entnehmen.

Dort finden Sie alle Kurse der Dozenten und Lehrbeauftragten unserer Studiengänge.

Manche Kurse sind von den Dozenten und Lehrbeauftragten mit einem Passwort ver- sehen, welches Sie benötigen, um sich in den Kurs einzuschreiben. Dieses erhalten Sie in der Regel in der ersten Lehrveranstaltung.

Wichtig: Wenn Sie sich in einen Moodle-Kurs eingeschrieben haben, bedeutet das nicht, dass Sie zur Prüfung angemeldet sind – dies müssen Sie separat im LSF ma- chen!

Hinweis: Manche Dozenten legen auch Fristen fest, außerhalb derer man sich dann nicht mehr in einen Moodle-Kurs einschreiben kann!

https://moodle.hs-worms.de/moodle/

Das Passwort für Moodle ist identisch mit Ihrem Passwort des RZ-Accounts.

WO FINDE ICH MEINEN STUNDENPLAN?

Den aktuellen Stundenplan finden Sie im Online-Portal LSF. Dort können Sie eben- falls einen individuellen Stundenplan erstellen, Ausfälle, Verlegungen und Prüfungs- termine einsehen.

WO BEKOMME ICH MEINE LOGIN-DATEN FÜR LSF UND MOODLE?

Die Login-Daten für LSF und Moodle erhalten Sie beim Studierendenservice (M- Gebäude), wenn Sie Ihren Studierendenausweis abholen. Die Login-Daten (RZ- Account genannt) gelten auch für Ihre Hochschul-Mailadresse und für die Nutzung von Eduroam (Campus-Internetzugang).

(4)

GIBT ES EINFÜHRUNGSKURSE FÜR LSF UND MOODLE?

Zu Semesterbeginn werden Einführungskurse für LSF und Moodle sowie für Ihren Hochschul-Mailaccount angeboten. Für diese Kurse können Sie sich im M-Gebäude in den ausliegenden Listen an den Einführungstagen eintragen.

WAS BENÖTIGE ICH, UM IN DER BIBLIOTHEK BÜCHER AUSZULEIHEN?

Bevor Sie in der Bibliothek Bücher ausleihen können, müssen Sie sich bei der Biblio- thek anmelden. Dazu benötigen Sie Ihren Studierendenausweis. Die Anmeldung er- folgt in der Bibliothek. Direkt danach können Sie über Ihren Studierendenausweis Bücher ausleihen.

WERDEN ALLGEMEINE INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN ANGEBOTEN?

Ja, alle wesentlichen Aspekte (wie bspw. das Auslandsstudium) werden durch sepa- rate Informationsveranstaltungen begleitet. Bei diesen Veranstaltungen können auch individuelle Probleme diskutiert und erörtert werden. Sie werden über die jeweiligen Informationsveranstaltungen rechtzeitig informiert.

(5)

5

Prüfungen

WANN IST DER PRÜFUNGSZEITRAUM?

Der Prüfungszeitraum umfasst immer die letzten Wochen der Vorlesungszeit. Die ge- nauen Daten können dem Terminplan auf der Homepage der Hochschule entnom- men werden.

WAS IST GENERELL BEI EINER SCHRIFTLICHEN/MÜNDLICHEN PRÜFUNG ZU BEACHTEN?

Die Termine und Räumlichkeiten können Sie in LSF einsehen. Wir bitten Sie stets vor einer Prüfung nochmals nachzusehen, ob sich eine Änderung ergeben hat.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollte es insbesondere auch in Ih- rem Interesse liegen, mindestens 15 Minuten vor Prüfungsbeginn anwesend zu sein.

Bei schriftlichen Prüfungen gilt zusätzlich:

 Ihr gültiger Studierendenausweis muss auf Ihrem Tisch liegen.

 Handy ausschalten und in der Tasche verstauen (nicht in der Hosentasche!).

 Tasche außer Reichweite verstauen, d.h. vorne oder hinten im Raum.

 Kein eigenes Papier mitbringen.

 Es dürfen keine Bleistifte verwendet werden.

 Wenn überhaupt, dann nur ein nicht programmierbarer Taschenrechner.

 Gegebenenfalls ein Wörterbuch oder Gesetzestexte – unkommentiert.

Wichtig: Das Mitbenutzen sämtlicher Hilfsmittel wie Taschenrechner/Wörterbuch etc.

eines Kommilitonen gilt als Täuschungsversuch. Bringen Sie daher stets selbst Ihre benötigten Hilfsmittel mit.

Toilettengänge – sofern zulässig – müssen bei der aufsichtsführenden Person ange- meldet werden.

Falls Sie gesundheitliche Probleme, wie bspw. eine Blasenschwäche, haben, teilen Sie dies bitte in Ihrem Interesse der aufsichtsführenden Person vor Beginn der Prü- fung mit.

WIE MELDE ICH MICH ZU KLAUSUREN AN?

Sie können sich über das Online-Portal LSF zu Prüfungen an- und abmelden. Die Anmeldefrist im Sommersemester ist der 15.06., im Wintersemester der 15.12.. Bei technischen Problemen mit der Prüfungsanmeldung haben Sie auch die Möglichkeit sich über Frau Steinbach via Mail für eine Prüfung anzumelden.

Bitte beachten Sie: In Ausnahmefällen kann die Anmeldung bei Präsentationen und Hausarbeiten auch vor den oben genannten Fristen nötig sein. Dies erfolgt immer in Absprache mit dem jeweiligen Dozenten und wird Ihnen in der entsprechenden Vorle- sung mitgeteilt!

Hinweis: Melden Sie sich rechtzeitig (d.h. idealerweise ca. eine Woche vor dem Ende der Anmeldefrist) für die Prüfungen an. Nur so kann bei Problemen eine rechtzeitige Anmeldung gewährleistet werden!

(6)

Drucken Sie sich bitte nach erfolgreicher Anmeldung zu den Prüfungen die Übersicht über die angemeldeten Leistungen aus, um Ihre Anmeldung im Zweifelsfall nachzu- weisen!

WANN MELDE ICH MICH FÜR PRÜFUNGEN AN?

Sie können sich bereits einige Wochen nach Semesterbeginn für Prüfungen anmel- den. Beachten Sie, dass Sie sich vor den Fristterminen (SoSe 15.06., WiSe 15.12.) angemeldet haben müssen.

Hinweis: Melden Sie sich rechtzeitig (d.h. idealerweise ca. eine Woche vor dem Ende der Anmeldefrist) für die Prüfungen an. Nur so kann bei Problemen eine rechtzeitige Anmeldung gewährleistet werden!

Falls Sie merken, dass Sie sich für eine Prüfung wieder abmelden möchten, müssen Sie dies spätestens am 15.06. (SoSe) bzw. 15.12. (WiSe) tun.

Drucken Sie sich bitte nach erfolgreicher Anmeldung zu den Prüfungen die Übersicht über die angemeldeten Leistungen aus, um Ihre Anmeldung im Zweifelsfall nachzu- weisen!

Bitte beachten Sie:

Sobald Sie sich einmal für eine Prüfung/Leistung angemeldet haben, sind Sie für die- se Leistung im Prüfungsverfahren (außer bei frühzeitigem Rücktritt). Sie müssen sich zwar im LSF für diese (bei Nicht-Antreten oder Nicht-Bestehen) im folgenden Semes- ter wieder anmelden, doch wenn Sie dies versäumen und nicht zur Prüfung erschei- nen, wird dies als Fehlversuch gewertet und im System wird eine „5,0 NE“ hinterlegt.

WAS MACHE ICH, WENN ES PROBLEME BEI DER PRÜFUNGSANMELDUNG GIBT?

Wenn Sie Probleme bei der Prüfungsanmeldung haben, können Sie sich an das Sek- retariat der Studienrichtung IM/HM wenden. (N-Gebäude, Raum 115).

Bitte beachten Sie dass manche Probleme nicht innerhalb weniger Tage zu beheben sind. Melden Sie sich daher bitte rechtzeitig an!

WAS IST ZU TUN, WENN ICH ZU EINER PRÜFUNG KRANK BIN?

Wenn Sie zu einer Prüfung krank sind, wird innerhalb von drei Tagen ein Attest von Ihnen benötigt. Bitte lassen Sie dafür das Attest, welches Sie unter dem Link

http://www.hs-

worms.de/studieren/organisieren/pruefungsverwaltung/pruefungsunfaehigkeit- information-zum-verhalten-bei-krankheit/

finden, von Ihrem Arzt (nicht von der Sprechstundenhilfe!) ausfüllen und senden Sie dieses spätestens 3 Tage nach dem Prüfungsdatum an die zentrale Prüfungsverwal- tung. Bitte geben Sie unbedingt die Prüfungsnummer auf Ihrem Attest an, da dieses sonst ggf. nicht zur richtigen Prüfung zugeordnet werden kann! Die Prüfungsnummer können Sie im LSF entnehmen!

(7)

7 Wenn Sie kein Attest einreichen, verfällt ein Versuch und Sie erhalten für diese nicht erbrachte Leistung eine 5,0 „NE“ im System eingetragen und ein Prüfungsversuch verfällt.

Wenn Sie zu einer Prüfung zweimal krank waren, müssen Sie uns ein Attest vom Amtsarzt vorweisen.

WO FINDE ICH MEINE PRÜFUNGSERGEBNISSE?

Sobald diese vom Dozenten an Frau Steinbach weitergegeben werden, können Sie Ihre Ergebnisse im LSF einsehen. Die Punktzahlen bzw. Einzel-Noten von Teilleis- tungen können Sie in der Klausureinsicht einsehen.

Wir bitten davon abzusehen, ständig persönlich nach den Ergebnissen zu fragen, da diese immer unmittelbar von Frau Steinbach eingegeben werden, sobald diese im Sekretariat vorliegen.

WIE SETZEN SICH MEINE NOTEN ZUSAMMEN?

Ihre Notenzusammensetzung können Sie Ihrem Studienplan entnehmen. Diesen fin- den Sie auf unserer Homepage.

Generell wird ein Modul mit einer Prüfungsleistung abgeschlossen. Diese Prüfungs- leistung kann aus mehreren Komponenten bestehen wie bspw. Klausur und Referat.

Diese Komponenten müssen in einem Semester erbracht werden und können somit nicht voneinander getrennt werden.

Einzige Ausnahme: Krankheit bei bspw. der Klausur.

KANN ICH MEINE KLAUSUREN NACH DER KORREKTUR EINSEHEN?

Sie haben die Möglichkeit Ihre Klausuren nach der Korrektur einzusehen. Termine hierfür können Sie ausschließlich über den Moodle-Kurs „Klausureneinsicht“ verein- baren. Die Klausureinsicht findet im Sekretariat der Studienrichtung IM/HM statt.

Während der Einsicht können Sie sich auf einem separaten Blatt mit Bleistift Notizen machen. Das Abfotografieren von Klausuren ist nicht erlaubt!

Bitte beachten Sie, dass die Einsicht meist erst ab der dritten Woche nach Vorle- sungsbeginn sinnvoll ist, da in der Regel erst zu diesem Zeitpunkt alle Klausuren vor- liegen.

WAS BEDEUTET „NE“ IN MEINER LEISTUNGSÜBERSICHT (IM LSF)?

Sind Sie zu einer Leistung unentschuldigt nicht erschienen (d.h. ohne Attest), wird im System „NE“ (= nicht erschienen) vermerkt und Sie erhalten automatisch eine 5,0.

Damit verfällt ein Prüfungsversuch und Sie müssen sich im Folgesemester erneut für die Prüfung anmelden.

(8)

Sprachen

WIE FUNKTIONIERT DAS MIT DEM SPRACHNACHWEIS/ DER SPRACHANER- KENNUNG?

Innerhalb des ersten Studienjahres können Sie Ihren benötigten Sprachnachweis ein- reichen.

Für die erste (lebendige) Fremdsprache (in der Regel Englisch) benötigen die IM- Studierenden Europalevel B2-Niveau, für die zweite Sprache A2-Niveau.

Die HM-Studierenden benötigen für die 1. Fremdsprache das Level B1, für die 2.

Fremdsprache A1-Niveau.

Weitere Infos hierzu finden Sie unterfolgendem Link:

IM:

http://www.hs-worms.de/fachbereiche/wirtschaftswissenschaften/studienrichtung- imhm/studiengaenge-imhm/international-management-bachelor-of-arts-

ba/bewerbung/

HM:

http://www.hs-worms.de/fachbereiche/wirtschaftswissenschaften/studienrichtung- imhm/studiengaenge-imhm/handelsmanagement-bachelor-of-arts-ba/bewerbung/

Zur Sprachanerkennung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Frau Prof. Dr. Dümm- ler, zu welchem Sie dann Ihre entsprechenden Zeugnisse mitbringen. Frau Prof. Dr.

Dümmler stellt Ihnen dann Ihren Sprachnachweis aus.

KANN ICH AUCH ANDERE FREMDSPRACHEN ALS FRANZÖSISCH UND SPA- NISCH ALS ZWEITE FREMDSPRACHE BELEGEN?

Ja, Sie können auch das Sprachangebot des International Center der Hochschule Worms nutzen. Weitere Informationen zu den Sprachkursen finden Sie hier:

http://www.hs-worms.de/international/sprachenangebot-des-international- centers/zentrales-sprachenangebot/

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Edinger.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie das Sprachangebot des International Center in An- spruch nehmen, müssen Sie sich sowohl beim International Office als auch im Sys- tem (LSF) für die Prüfungsleistung anmelden!

(9)

9

Auslandsstudium

WIE UND WANN BEWERBE ICH MICH FÜR EIN STUDIUM AN EINER PART- NERUNIVERSITÄT?

Die Bewerbung für das Studium an einer Partneruniversität erfolgt immer im Winter- semester über das Programm „Moveon“. Hierzu gibt es Informationsveranstaltungen, die von Herrn Mayer vom International Center organisiert werden. Die allgemeine In- formationsveranstaltung „Study Abroad Information Day“ findet jedes Jahr am 2. Mon- tag im November statt. Bei Fragen bezüglich des Auslandssemester können Sie sich an Herrn Mayer oder an Frau Ripp wenden.

KANN ICH AUCH AN EINER AUSLÄNDISCHEN UNIVERSITÄT STUDIEREN, DIE KEINE PARTNERUNIVERSITÄT IST?

Grundsätzlich können Sie auch an einer ausländischen Universität studieren, die kei- ne Partneruniversität ist, sofern diese entsprechend akkreditiert ist. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Herrn Mayer vom International Center.

BRAUCHE ICH EINE MINDEST-ECTS-PUNKTEZAHL UM IM AUSLAND STUDIE- REN ZU KÖNNEN?

Nein, es ist keine Mindestpunktzahl nötig. Es wird jedoch empfohlen bei mehr als 20 noch zu erbringenden ECTS aus den ersten beiden Semestern ein zusätzliches Se- mester einzuschieben.

WIE FUNKTIONIERT DIE NOTENANERKENNUNG BEI EINEM AUSLANDSSE- MESTER?

Die Notenanerkennung wird über ein Learning Agreement vor Antritt des Auslands- aufenthaltes sichergestellt. Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Frau Ripp.

Bitte beachten Sie: Alle Informationen zu Ihrem Auslandssemester werden nach der Bewerbung über das Programm „Moveon“ von Frau Bierbauer per Mail an Sie weiter- geleitet! Bitte achten Sie daher unbedingt darauf, dass die dort angegebene E-Mail Adresse korrekt (ohne Schreibfehler!) angegeben ist!

MUSS ICH DAS AUSLANDS- UND PRAXISSEMESTER IM DAFÜR VORGESE- HENEN FACHSEMESTER ABSOLVIEREN?

Nein, Sie können grundsätzlich selbst bestimmen, ob Sie im dritten oder vierten Fachsemester ins Ausland gehen oder das Praxissemester absolvieren (sofern die- ses als Pflichtbestandteil vorgesehen ist). Sie haben auch die Möglichkeit das 5.

Fachsemester vorzuziehen. Genauere Informationen erhalten Sie auf der Informati- onsveranstaltung zu Beginn des 2. Fachsemesters. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Edinger.

Hinweis: Das 6. Semester (bzw. letzte Semester) muss zwingend in Worms absol- viert werden – es ist nicht möglich das Praxissemester oder Auslandssemester als letztes Semester zu absolvieren.

(10)

WEN MUSS ICH BENACHRICHTIGEN WENN ICH KURZFRISTIG DAS AUS- LANDSSEMESTER NICHT ANTRETEN KANN?

Falls Sie das Auslandssemester kurzfristig nicht antreten können, müssen Sie dies Herrn Mayer vom International Center und Frau Steinbach schriftlich mitteilen. Bitte aktualisieren Sie diesbezüglich auch Ihre Unterlagen im Programm „Move-on“.

(11)

11

Praxissemester

WO FINDE ICH DEN ANTRAG FÜR DAS PRAXISSEMESTER?

Der „Antrag auf Betreuung des Praxissemesters“ ist im Downloadbereich auf unserer Homepage zu finden.

Bitte klären Sie auch zuvor mit Frau Edinger oder Frau Ripp ab, ob Ihr angestrebtes Praxissemester der Prüfungsordnung entspricht. Hier reicht es, zunächst eine Mail mit einer Kurzbeschreibung des Praxissemesters an den Studiengang zu senden um eventuelle Unstimmigkeiten vorab erkennen zu können.

Der Antrag ist vor Antritt des Praxissemesters mit Unterschrift und Stempel des Un- ternehmens bei Frau Steinbach einzureichen (auch per Mail möglich).

WELCHE PRÜFUNGSLEISTUNG MUSS ICH BEIM PRAXISSEMESTER ERBRIN- GEN?

Die Bewertung des Praxissemester erfolgt über einen Praxisbericht und ein vom Un- ternehmen auszufüllendes Gutachten.

Das Unternehmensgutachten ist im Original zusammen mit dem Praxisbericht Im Sekretariat der Studienrichtung (N 115) abzugeben oder per Post an dieses zu sen- den. Dabei handelt es sich zunächst um eine Übersicht über die im Unternehmen durchlaufenen Abteilungen/Projekte mit Nennung der zuständigen Betreuer (S.1). Bit- te achten Sie darauf, dass auf dem Gutachten Unterschrift und Stempel des Unter- nehmens sind. Andernfalls kann dieses nicht anerkannt werden!

Bei der zweiten Seite handelt es sich um ein Scoring Modell, wobei das Unternehmen die Kriterien beim letzten Bewertungspunkt „sonstige Qualifikationen“ selbst ergänzt und einträgt.

Die einzelnen Qualifikationen werden mit Schulnoten bewertet und in die dafür vorge- sehene Spalte („Teilnote“) eingetragen.

Dieses Gutachten ist bei dem Antrag des Praxissemesters enthalten. Den Antrag fin- den Sie im Download-Bereich der Homepage.

Diese Bewertung geht in die Gesamtbewertung des Praxissemesters ein.

Der zweite Teil der Note besteht aus der Bewertung des Praxissemesterberichts.

Es empfiehlt sich stets zunächst den betreuenden Professor zu kontaktieren, um ggf.

auf dessen Anforderungen eingehen zu können. Auf unserer Homepage finden Sie allgemeingültige Richtlinien und Hilfestellungen für die Erstellung eines Praxissemes- terberichtes.

Der Praxissemesterbericht ist spätestens 2 Monate nach Beendigung des Praktikums in Printform inklusive des Unternehmensgutachtens (im Original) sowie einem Unter- nehmenszeugnis (Kopie) bei Frau Steinbach abzugeben. Eine Verlängerung der Ab- gabefrist ist möglich. Falls dies benötigt wird, setzen Sie sich bitte mit Frau Edinger in Verbindung.

(12)

KANN ICH MIR DEN BETREUER DES PRAXISSEMESTERS SELBST AUSSU- CHEN?

Der Betreuer des Praxissemesters wird Ihnen je nach inhaltlicher Ausrichtung des Praktikums von der Studiengangsleitung zugeordnet.

KANN ICH DAS PRAXISSEMESTER AUCH IM INLAND ABSOLVIEREN?

Handelsmanagement B.A.: Das Praxissemester kann grundsätzlich im Ausland ab- solviert werden. Da dies jedoch keine Pflichtvoraussetzung ist, kann das Praxisse- mester auch im Inland erbracht werden.

International Management B.A.: Grundsätzlich erfolgt das Praxissemester im Aus- land. In Ausnahmefällen kann es auch im Inland absolviert werden, sofern das Pra- xissemester einen internationalen Schwerpunkt hat.

Hinweis: Klären Sie dies bitte vor Antritt des Praxissemesters mit Frau Edinger oder Frau Ripp ab!

(13)

13

Wahlpflichtmodul 6. Semester

WELCHE WAHLPFLICHTMODULE STEHEN MIR ZUR VERFÜGUNG?

International Management B.A.: Sie können sich zwischen den Modulen Accounting und International B2B- und High-Tech-Marketing entscheiden. Zusätzlich haben Sie bei dem Modul Management Skills eine Wahlmöglichkeit.

Handelsmanagement B.A.: Sie können sich zwischen dem Modul Management Skills und der Betrieblichen Zusatzqualifikation (Ausbildereignungsschein) entscheiden.

Letztere Wahlmöglichkeit hat jedoch eine begrenzte Teilnehmerzahl. Hier müssen Sie auf alle Fälle die erste Veranstaltung besuchen, um Ihre Teilnahme zu gewährleisten!

WANN MUSS ICH MICH FÜR DAS WAHLPFLICHTMODUL (6. SEMESTER) ENT- SCHEIDEN?

Die Auswahl des Wahlpflichtmoduls erfolgt, indem Sie die jeweilige Veranstaltung be- suchen. Sie können sich daher innerhalb des Semesters auch um entscheiden. Dies sollten Sie jedoch mit dem jeweiligen Dozenten besprechen! Grundsätzlich können Sie auch beide Wahlpflichtmodule belegen, es ist allerdings nicht gewährleistet, dass die Wahlpflichtmodule überschneidungsfrei geplant sind.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich im LSF für die jeweilige Prüfung, die Sie ablegen möchten, rechtzeitig anmelden müssen!

Hinweis: Wenn Sie beide Wahlpflichtmodule belegen, können Sie sich für das zweite Modul nur über Frau Steinbach anmelden. Sie müssen Frau Steinbach dann eben- falls schriftlich darüber informieren, welches Modul in die Abschlussnote einfließen und welches als Zusatzleistung im Abschlusszeugnis aufgeführt werden soll.

(14)

Bachelor-Thesis

WIE VIELE ECTS-PUNKTE BENÖTIGE ICH UM MEINE BACHELOR-THESIS AN- ZUMELDEN?

Sie benötigen mindestens 120 ECTS-Punkte um Ihre Thesis anmelden zu können.

Liegt die Note einer Prüfungsleistung noch nicht vor, kann die Thesis unter Vorbehalt auch vorher angemeldet werden. Teilen Sie dies bitte Frau Steinbach bei Abgabe der Thesis-Anmeldung mit!

WIE VIEL ZEIT HABE ICH FÜR DIE BACHELOR-THESIS?

Die Bearbeitungszeit der Bachelor-Thesis beträgt grundsätzlich 2 Monate und kann nach Rücksprache mit dem Dozenten auf 3 Monate erhöht werden.

WANN MUSS ICH MEINE BACHELOR-THESIS ANMELDEN?

Sie können Ihre Thesis anmelden sobald Sie 120 ECTS-Punkte im Rahmen Ihres Studiums erreicht haben. Es gelten folgende Fristen:

Hinweis: Das Nicht-Einhalten der genannten Fristen führt zu einem Fehlversuch für die Master-Thesis. Bitte bedenken Sie, dass Sie für die Abschlussarbeit nur zwei Versuche haben!

Bitte beachten Sie: Möchten Sie noch im selben Semester Ihren Abschluss machen, sind folgende Fristen für Sie zu empfehlen:

Abschluss im WiSe: Anmeldung der Thesis bis spätestens Anfang Oktober Abschluss im SoSe: Anmeldung der Thesis bis spätestens Anfang April

WO ERHALTE ICH DAS FORMULAR ZUR ANMELDUNG DER THESIS?

Das Formular zur Anmeldung der Thesis erhalten Sie im Sekretariat der Studienrich- tung IM/HM oder auf Wunsch per E-Mail zugesandt. Zur Anmeldung muss jedoch immer das Original im Sekretariat abgegeben oder per Post zugesandt werden!

KANN DIE THESIS AUCH ZU ZWEIT GESCHRIEBEN WERDEN?

Die Thesis kann auch zu zweit geschrieben werden. Die Studierenden werden dabei trotzdem einzeln bewertet. Die genaue Aufteilung und alles weitere muss mit dem je- weiligen Betreuer abgestimmt werden.

Hinweis: Wird die Thesis zu zweit geschrieben, müssen beide Autoren die Thesis entsprechend den formalen Kriterien fristgerecht einreichen! Dabei müssen die Auto- ren jeweils sich selbst als Autor und den zweiten Autor als „Mit-Autor“ angeben. Bei Semester, in dem

die letzte Leistung erbracht wird

Leistung innerhalb des Prü- fungszeitraums erbracht?

Bis wann muss die Thesis angemeldet werden?

SoSe

JA Anmeldung bis 30.09.

WiSe Anmeldung bis 15.04.

SoSe

NEIN 2 Monate nach Erbringen der letzten Leistung WiSe

(15)

15

WELCHE FORMALEN ANFORDERUNGEN GIBT ES FÜR DIE BACHELOR- THESIS?

Auf unserer Homepage ist unser „Merkblatt für Seminararbeiten“ hinterlegt, welches eine umfassende Anleitung hinsichtlich der Zitierweisen aus unterschiedlichen Quel- len enthält.

Abzugeben ist Ihre Thesis in zweifacher Ausfertigung (sowohl die schriftliche Ausfer- tigung als auch die Daten-CD, auf der sich alle Quellen und Ihre Arbeit befinden!) in der zentralen Prüfungsverwaltung der Hochschule Worms. Hierbei unbedingt die Öff- nungszeiten beachten! Sollte der Abgabetermin Ihrer Abschlussarbeit auf ein Wo- chenende oder einen Feiertag fallen, ist automatisch der darauffolgende Arbeitstag das Abgabedatum.

(Hierbei bitte auch die Zeit mit einrechnen, die manche Copy-Shops zum Binden etc.

benötigen!!)

(16)

Abschlusszeugnis

WIE BEKOMME ICH MEIN BACHELOR-ZEUGNIS?

Sobald der Prüfungsverwaltung am Ende Ihres Studiums eine Leistungsübersicht vor- liegt, bekommen Sie einen Antrag auf Zeugniserstellung sowie auf Exmatrikulation von unserem Studierendenservice zugeschickt. Wenn Sie diese ausgefüllt in der Prü- fungsverwaltung (M-Gebäude) abgegeben haben, wird Ihr Zeugnis in innerhalb von 2 bis 3 Wochen erstellt. Dieses können Sie dann entweder persönlich abholen oder sich per Post (gegen Abgabe einer Briefmarke) zusenden lassen. Bei weiteren Fra- gen wenden Sie sich bitte an die Prüfungsverwaltung!

Bitte holen Sie in diesem Zusammenhang gegebenenfalls auch Ihre Zertifikate, Be- scheinigungen etc. bei Frau Steinbach bzw. Frau Ripp ab. Geben Sie bitte vorab Be- scheid, sodass diese bereit gelegt werden können!

Bitte beachten Sie: Die Leistungsübersicht kann erst nach der Benotung aller Leis- tungen erfolgen. Wann Sie Ihr Bachelor-Zeugnis erhalten, hängt also in erster Linie von der Korrekturdauer aller noch ausstehenden Prüfungsleistungen ab!

(17)

17

International Management und Handelsmanagement im Praxisver- bund

GELTEN DIE INFORMATIONEN AUCH FÜR DIE STUDIENGÄNGE IM PRAXIS- VERBUND?

Alle Informationen gelten auch für die Bachelor-Studiengänge im Praxisverbund.

AN WEN KANN ICH MICH BEI WEITEREN FRAGEN ZU DEN PRAXISVERBUND- STUDIENGÄNGEN WENDEN?

Ansprechpartnerin für unsere Praxisverbund-Studiengänge ist Frau Kolodziey. Die Kontakt- daten können Sie dem Abschnitt „Ansprechpartner“ entnehmen.

(18)

Ansprechpartner

Organisation des Studiums, wie Verlauf, Antrag auf Praxissemester, Notenan- erkennung etc. und Sprachbescheinigung für das Auslandssemester

Frau Ulrike Edinger Dipl. BW (FH) Stellvertretende Studiengangsleiterin Gebäude N, Raum 127

edinger@hs-worms.de Tel.: 06241/ 509 139

Sprechzeiten nach Vereinbarung.

Stundenplan

Frau Ruth Kollmann Gebäude N, Raum 116 kollmann@hs-worms.de Tel.: 06241/ 509 116 Frau Tanja Weickert weickert@hs-worms.de Tel.: 06241/509 165

Bitte Sprechzeiten beachten.

Noten, Anträge zur Anmeldung der Bachelorthesis, Abgabe von Seminararbei- ten, BaföG-Anträge und Bescheinigungen

Frau Gabriele Steinbach Gebäude N, Raum 115 gsteinbach@hs-worms.de Tel.: 06241/ 509 379

Bitte Öffnungszeiten des Sekretariats beachten.

Klausureneinsicht

Frau Anja Damrath Gebäude N, Raum 115 damrath@hs-worms.de Tel.: 06241/ 509 210

Bitte Termine zur Klausureneinsicht in Moodle vereinbaren.

Anerkennung Zulassungsvoraussetzung 2. Fremdsprache (bis Ende des 2.Semesters)

Frau Prof. Dr. Christiane Dümmler Gebäude N, Raum 109

duemmler@hs-worms.de Bitte Sprechzeiten beachten.

(19)

19

Auslandssemester

Herr Joachim Mayer, MBA (UWF)

Geschäftsführer des International Center Gebäude M, Raum 105

mayer@hs-worms.de Tel.: 06241/ 509 266

Bitte Sprechzeiten beachten.

Fächerabsprache vor und Notenanerkennung nach dem Auslandsaufenthalt

Frau Susanna Ripp, M.A.

Studiengangsmanagerin Gebäude N, Raum 114 ripp@HS-worms.de Tel: 06241/509 234

Sprechzeiten: Dienstags und donnerstags 14-15 Uhr und nach Terminvereinbarung.

Ansprechpartnerin für Praxisverbund-Studiengänge

Frau Larissa Kolodziey, M.A.

Studiengangsmanagerin Gebäude N, Raum 123 kolodziey@hs-worms.de Tel.: 06241/ 509 355

Sprechzeiten nach Terminvereinbarung.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Vorschlag für einheitliches Begleitformat.. Strukturvorschlag Online-Begleitung PSA Fachgruppen. Nummer

Ihr Vorteil: Die Diplomarbeit aus dem HF-Studium kann gleichzeitig im Bachelor-Studium dem Praxisprojekt als äquivalent gleichgestellt werden und zudem in enger Abstimmung mit

In den Auslandssemestern fokussieren Sie sich auf den Major Technology oder den Major Digital Business und setzen so fachliche Schwerpunkte für den zukünftigen Berufseinstieg..

** Die Gesamtnote berechnet sich aus der Summe aller Noten geteilt durch die Anzahl (5). Datum, Unterschrift und Stempel

Professional competences Business / Management knowledge Organisational knowledge of the company IT / Digital

Manuela Hackel Referentin für die Internationalisierung der Lehrerbildung Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZeLB)...

Die dreijährige Ausbildungszeit (auch Vorbereitungsdienst genannt) beinhaltet eine Kombination aus Studium und Praxis und gliedert sich in eine insgesamt 18-monatige

Wir empfehlen eine Qualifizierung dieser Ansprechpartner*innen für die Beratung zu Praktikumseinsätzen im Ausland, die kompetent alle Fragen der Studierenden/Schüler*innen rund um