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Abgestimmte Literaturerwerbung, Archivierung und Aussonderung in den Bibliotheken der Universität

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Abgestimmte Literaturerwerbung, Archivierung und Aussonderung in den Bibliotheken der Universität

Rektoratsbeschluss vom 12. Januar 2010

Es ist gemeinsame Aufgabe der ULB und der dezentralen Fachbibliotheken, den Bestand der Universität an Büchern, Zeitschriften und anderen Medien nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit planvoll aufzubauen und zu pflegen. Ziel ist es, durch Abstimmung und Kooperation mit den begrenzten Ressourcen ein möglichst breites und attraktives

Informationsangebot bereitzustellen. Dazu sollen die folgenden Grundsätze und Verfahrensregelungen beitragen.

Erwerbung

(1) Mehrfachexemplare im Bibliothekssystem sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Sofern ein campusweiter elektronischer Zugang zu Nachschlagewerken oder Zeitschriften existiert, wird i.d.R. höchstens eine gedruckte Ausgabe vorgehalten.

(2) Die Erwerbung von Einzel- und Fortsetzungswerken im Gesamtwert von über 200 € sowie die Neu- bzw. Abbestellung von Zeitschriften in den Fachbibliotheken ist mit der ULB abzustimmen. Dies gilt für Werke in jeder Medienform, also insbesondere auch für elektronische Medien. Es sind die von der ULB im Hochschulnetz bereitgestellten Koordinierungsformulare zu verwenden.

(3) Die Bibliotheken nehmen Buchgeschenke und Tauschgaben nur nach strenger Auswahl an unter Berücksichtigung ihres Erwerbungsprofils und der Kosten für Einarbeitung,

Bestandspflege und Unterbringung. Es sollen nur Werke in den Bestand aufgenommen werden, die bei ausreichend hohem Etat auch käuflich erworben worden wären.

(4) Umfangreichere Buchgeschenke werden nur unter der Bedingung angenommen, dass die Bibliothek eigenständig über die einzuarbeitenden Bestände entscheiden und nach Prüfung und Auswahl über den Rest nach Belieben verfügen darf. Die Übernahme von Sammlungen im Umfang von mehr als 100 Bänden ist vorab mit der ULB abzustimmen.

(5) Die Haushaltsabteilung stellt Zuwendungsbestätigungen für Literaturspenden nur dann aus, wenn zuvor die ULB die Zweckmäßigkeit und den Wert der Spende festgestellt hat.

Aussonderung

(6) Die Fachbibliotheken haben die Aufgabe, einen attraktiven Freihandbestand zu präsentieren, der kontinuierlich dem aktuellen Bedarf für Forschung und Lehre im

jeweiligen Wissenschaftsgebiet angepasst wird. Dies bedeutet, dass durch Beschädigung unbrauchbare, durch Neuausgaben überholte, mehrfach vorhandene oder nicht mehr zum Profil der Einrichtung passende Literatur ausgesondert wird. Aussonderungen sind nicht nur im Interesse der Bestandsqualität notwendig, sondern auch, um der drückenden Raumnot zu begegnen.

(2)

(7) Von einer Fachbibliothek als entbehrlich angesehene Bestände sind der ULB zu melden, die nach pflichtgemäßem Ermessen über die weitere Verwendung entscheidet.

(8) Auch in der ULB werden im Rahmen der Bestandspflege regelmäßig Aussonderungen durchgeführt, z.B. von Lehrbüchern und sonstiger Gebrauchsliteratur.

(9) Nicht zu archivierendes Bibliotheksgut soll unter Beachtung des Wirtschaftlichkeits- gebots nach Möglichkeit veräußert werden. Die Veräußerung ist nur zum vollen Wert

zulässig, der sich nach dem auf dem Antiquariatsmarkt zu erzielenden Erlös bestimmt. Die Abgabe an eine andere öffentliche Einrichtung ohne Erstattung des vollen Wertes ist

möglich, wenn dies im Interesse von Wissenschaft und Forschung geboten ist. Die Entscheidung trifft die ULB; ab einer Wertgrenze von 10.000 € ist die Zustimmung des Rektorats einzuholen.

(10) Die Veräußerung von alten Drucken, Handschriften und anderem Bibliotheksgut von herausragender historischer/kultureller Bedeutung ist nicht zulässig.

(11) Bibliotheksgut, für das nachweislich kein Erlös zu erzielen ist oder dessen

Erhaltungszustand eine Veräußerung ausschließt, kann unentgeltlich abgegeben oder makuliert werden.

Archivierung

(12) Die ULB hat Archivierungspflichten im lokalen, regionalen und überregionalen Kontext, die sich auf alle Medienformen erstrecken.

Als Universitätsbibliothek archiviert sie

 Veröffentlichungen der eigenen Hochschule (Dissertationen, Amtliche Bekanntmachungen usw.),

 Literatur, die einen Wert für die künftige wissenschaftliche Arbeit an der Universität hat,

 Nachlässe von namhaften Professoren der Universität.

Als Landesbibliothek und wissenschaftliche Bibliothek von überregionaler Bedeutung archiviert sie

 Bestände, die sie auf der Grundlage der gesetzlichen Pflichtexemplarregelungen erhalten hat,

 Regionalliteratur,

 ihren Bestand an alten Drucken, Handschriften, Autographen,

 Sondersammlungen und historisch gewachsene Bestandssegmente, deren besonderer wissenschaftlicher oder kultureller Wert in ihrer Geschlossenheit liegt.

Als Partner im Sondersammelgebietsprogramm der DFG archiviert sie

 Bestände zur allgemeinen Romanistik sowie zur französischen und italienischen Sprache und Literatur.

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