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VERBANDderFlLMVERLEIHER

Verband der Filmverleiher e.V. I Neue Schönhauser Str. io j 10178 Berlin

Land Sachsen-Anhalt

Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt Hegelstraße 0- 2

39104 agdeburg

Per E-Mail an: stellungnahme.telemedienauftrag@stk.sachsen-

anhalt.de 07.07.2017/IK-SL

Online-Konsultation zum „Telemedienauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Sehr geehrter Herr Staatsminister Robra, sehr geehrte Damen und Herren,

der Verband der Filmverleiher e.V. nutzt gerne die Möglichkeit, im Rahmen der Online- Konsultation zum Telemedienauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Stellung zu nehmen.

Der Verband der Filmverleiher e.V. ist die Interessenvertretung der Filmverleihunternehmen in Deutschland. Er wurde 1948 gegründet und repräsentiert Arthaus-Verleiher, große deutsche Independent-Verleihfirmen sowie die Tochterunternehmen der amerikanischen Major-Firmen.

Die Mitglieder des VdF stehen für einen Marktanteil von über 90% und bringen jährlich 300 bis 400 aktuelle deutsche, europäische und US-Filme in die Kinos. Unsere Mit lieder sind deshalb auf intakte Produktions- und Vertriebsstrukturen für Kinofilme angewiesen. Wir lehnen die vorgeschlagene Ausweitung der Medieninhalte auf Kinokoproduktionen und europäische Lizenzproduktion kategorisch ab. Auch die deutliche Erhöhung der Verweildauer von Medieninhalten auf bis zu 30 Tagen wird von uns abgelehnt. Dazu im Einzelnen.

Zur Bedeutung deutscher und europäischer Filmproduktionen

Der Erfolg deutscher und europäischer Kinofilme entscheidet maßgeblich über die Zukunftsfähigkeit der deutschen Kinolandschaft. In den letzten Jahren erreichten diese Filme zwischen 30 bis 40% Marktanteil (Vergleiche Filmstatistisches Taschenbuch der SPIO) an den jährlichen Besucher- und Umsatzzahlen der deutschen Kinos. Erfolge im Kinomarkt schreiben sich in den weiteren Märkten (Video, VoD, Pay-TV, Free-TV, S-VoD) fort. Bei diesen Filmen investieren unsere Mitglieder in erheblichem Umfang Risikokapital in die Herstellung und Verwertung der Filme. Um eine Refinanzierung ihrer Investitionen realisieren zu können, sind

Verband der FUmverlelher e.V. - VdF Neue Schönhauser SEr. 10 I 10178 Berlin Tel.:+49 (030)-27 90 739-0 Fax: +49 (030)- 27 0 739 -12

wwvv.vdfkino.de j info@vdfkino.de

Vereinsregister: AG Charlottenburg 5 VR 2466 Nz Steuernummer: 27/620/57905

Geschäftsführender Vorstand: Martin Bachmann, Vincent de La Tour, Oliver Koppert, Peter Sundarp Geschäftsführer: Jo annes Klingsporn

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VERBANDderFlLMVERLEIHER

die Verleiher auf eine ungehinderte Auswertung in den einzelnen Stufen der Filmverwertung angewiesen.

Zur Bedeutung des „VoD-„-Marktes

Im internationalen Vergleich konnte sich der klassische Videomarkt (Offline DVD/BlueRay) in Deutschland lange Zeit gegen die neuen Auswertungsformen des VoD behaupten. Allerdings hat die Filmförderungsanstalt (FFA) aktuelle Zahlen vorgele t, die darauf hinweisen, dass erstmals im Jahr 2016 durch die Nutzung von Streaming-Angeboten ein spürbarer negativer Einfluss auf den Kino- und den Offline-Video-Markt entstanden ist. Es besteht kein Zweifel, dass diese VoD-Märkte heute und zukünftig eine elementare Rolle bei der Nutzung und bei der Refinanzierung von Filmwerken spielen werden. Genau auf diese neuen Auswertungsarten fokussieren sich aber die vorgesehenen Änderungen im Entwurf des Rundfunkstaatsvertrages.

Die Vorschläge hätten gravierende negative Auswirkungen auf die Primärmärkte des deutschen und europäischen Kinofilms und der teilfinanzierten Filmproduktionen: sie würden zu einer gravierenden Benachteiligung unserer Mitglieder, aber auch vieler weiterer Unternehmen der deutschen und europäischen Filmkulturwirtschaft führen.

Der Verdrängungswettbewerb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: mehr Rechte für weniger

Geld

Bei deutschen Kinofilmen sind die öffentlich-rechtlichen TV-Sender (ÖR-TV-Sender) ein wichti er Finanzier. In der Vergangenheit haben die TV-Sender auf Basis von Lizenzverträgen Senderechte gekauft. Sukzessive haben die Sender in den letzten Jahren ihren Finanzierungsbeitrag zur Herstellung deutscher Kinofilme gesplittet: auf einen Lizenzanteil und auf einen Koproduktionsanteil. Durch diese gesplittete Finanzierung haben die ÖR-TV-Sender einen deutlichen achtzuwachs erfahren. Als Koproduzenten bestimmen sie nun nicht nur den kreativen Prozess mit, sondern sie bestimmen über die Ausgestaltung der Rechte in den Koproduktionsverträgen den Rückfluss und die Verteilung der Produzentenerlöse. Der VdF kritisiert diesen schleichenden Rechteübertrag von dem deutschen Produzenten auf die ÖR-TV- Sender massiv (w w.vdfkino.de/presse: 20.12.2013 Position des VdF zu Kinokoproduktionen).

Bereits heute gehört es zur traurigen Realität, dass die ÖR-TV-Sender, auch bei einer geringen Beteiligung an deutschen Kinokoproduktionen, eine Übertragung von Teil - VoD-Rechten fordern und erhalten.

Die Verleiher als Risikofinanziers deutscher und europäischer Kinofilme

Mittlerweise sind die Verleiher ein bedeutenderer Finanzier der deutschen Kinofilmproduzenten als die ÖR-TV-Sender. Zusätzlich finanzieren die Verleiher die Herausbringung der Filme mit Eigenanteilen an der Finanzierung von 70% und mehr.

Auch bei europäischen Kinofilmen sind die Verleihfirmen'häufig bereits im Produktionsstadium über Garantiezahlungen als Investor aktiv; die Kinofilmherausbringung wird häufig allein über Eigenmittel des Verleihs finanziert.

Verband der Filmverleiher e,V. - VdF Neue Schönhauser Str. 10 | 10178 Berlin Tel.: +49 (030) - 27 0 739 - 0 Fax: + (030) - 27 90 739 -12

ww.vdfkino.de | info@vdfkino.de

Vereinsre ister: AG Charlottenburg 95 VR 2 664 Nz Steuernummer: 27/620/57905

Geschäftsführender Vorstand: Martin Bac mann, Vincent de La Tour, Oliver Koppert, Peter Sundarp Ges häftsführer: Johannes Klings orn

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VERBANDdeiflLMVERLEIHERZ

Die Auswirkungen der wesentlichen Änderungen

Der Entwurf sieht in § lld Abs. 2 Nr. 2 RStV ua folgende Erweiterung für Telemedienangebote vor:

„[Sendungen ihrer Programme auf Abruf von europäischen Werken angekaufter Spielfilme und angekaufter Folgen von Femsehserien, die keine Auftragsproduktionen sind bis zu 30 Tage nach deren Ausstrahlung,] „

Wir gehen da on aus, dass die Sender von ihren Lizenzgebern natürlich genau diese Rechteeinräumung für deutsche und europäische Kinofilme verlangen würden und zwar, so zumindest die Erfahrungen bei deutschen Kinokoproduktionen, ohne hierfür einen angemessenen Lizenzpreis zu zahlen. Deutsche und europäische Kinofilme repräsentieren circa 50% aller ausgestrahlten Kinofilme bei ARD und ZDF (Vergleiche Filmstatistisches Taschenbuch).

Da die 30 -Tage- Frist für jede Ausstrahlung gilt und insoweit jede Wiederholung und jede Ausstrahlung auf einem dritten Programm oder anderen digitalen Sendern der ÖR-TV-Sender diese 30 -Tage- Dauer erneut aktivieren würde, wären diverse Filme praktisch unbegrenzt in Mediatheken kostenlos abrufbar.

Diese kostenlose Dauerpräsenz verhindert natürlich die Auswertung dieser Filme auf anderen kommerziellen Plattformen, weil keiner der kommerziellen Anbieter mit kostenlosen Angeboten konkurrieren kann und will. Aus Sicht der Produzenten und Verleiher würde diese Erweiterung der Telemedienangebote die Verwertbarkeit deutscher und europäischer Kinofilme massiv beschädi en und sie von den wesentlichen Zukunftsmärkten der Filmverwertung ausschließen.

Bei europäischen Kinofilmen wäre zusätzlich zu bedenken, dass diese Filme nicht unter die Fensterregelungen des FFG fallen, die die Auswertungschronologie bei FFA-gefÖrderten Filmen festgelegt. Wir erwarten deshalb, dass die ÖR-TV-Sender gerade ökonomisch schwächere Verleihunternehmen und Lizenzhändler unter Druck setzen würden, um die Kino-, Video - und VoD-Fristen und damit auch die Free-TV-Ausstrahlung drastisch zu reduzieren.

Diese Folgen wären aber nicht nur auf Deutschland beschränkt, denn ARD und ZDF sind die treibenden Kraft in der EBU, um im Rahmen der EU-Beratungen zu dem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission in Bezug auf bestimmte Online-Angebote von Rundfunkunternehmen, den Sendern die europaweite Zug nglichmachung ihrer ediatheken zu erleichtern. Die Aus eitung des Telemedienauftra s im Rundfunkstaatsvertrag wird dann nicht nur die Primärmärkte für den europäischen Kinofilm und teilfinanzierte europäische Filmwerke in Deutschland gefährden, sondern würde seine negative Wirkungen unmittelbar auch auf die Kinomärkte in den anderen europäischen Ländern entfalten.

Die vorgeschlagene Erweiterung der Telemedienangebote gefährdet die kulturelle Vielfalt in den deutschen Kinos und den nachfolgenden Verwertungsmärkten und wird die Herstellung und Verbreitung deutscher und europäischer Kinofilme erschweren oder verhindern.

Verband der Filmverleihere.V. -VdF Neue Schönhauser Str. 10 | 10178 Berlin Tel.: +4 (030) - 27 0 739 - 0

Fax: + (030) - 27 90 739 -12

www.vdfkino.de j info@vdfkino.de

Vereinsregister: AG Charlottenburg 95 VR 2 66 Nz.

Steuernummer: 27/620/57905

Geschäftsführender Vorstand: Martin Bachmann, Vincent de La Tour, Oliver Koppert, Peter Sundarp Geschäftsführer: Johannes Klingsporn

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VERBANDdeiflLMVERLEIHER

Wir erinnern daran, dass wir seit ielen Jahren fordern, im Rundfunkstaatsvertrag eine Investitionsverpflichtung der Öffentlich-Rechtlichen Sender zum Ankauf aktueller deutscher und europäischer Kinoproduktionen aufzunehmen, die gewährleisten würde, dass die Sender ihrem Kulturauftrag auch in diesem Programmsegment nachkommen.

Wir verstehen nicht, dass die vorgeschlagenen Regelungen zur Ausweitung des Telemedienauftrages von den Ländern weder erläutert noch begründet werden, obwohl sie massiv in die Geschäftsmodelle zahlreicher Unternehmen eingreifen und sie von Zukunftsmärkten abschneiden. Wir vermissen eine Analyse der Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen auf die einzelnen Märkt und die dort agierenden Player. Und wir erinnern die Länder an ihr selbstgestecktes Ziel, eine mögliche Fortentwicklung des Telemedienauftrages an die notwendige Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu koppeln.

Wir bitten dringend darum, von den vorgesehenen Änderungen der Ausweitung des Telemedienauftrages abzusehen.

Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

it freundlichen Grüßen

Verband der Filmverteiher e.V. - VdF Neue SchönhauserStr. 10 | 10178 Berlin Tel.: +49 (030) - 27 90 73 - 0 Fax: + 9 (030) - 27 90 739 ¦ 1

ww .vdfkino.de | info@vdfkino.de

Veretnsregister: A Charlottenburg 95 VR 2 66 z Steuernummer: 27/620/57 05

Geschäftsfübrender Vorstand: Martin ßachmann, Vincent de La Tour, Oli er Koppert, Peter Sundarp Geschäftsführer: Johannes Klingsporn

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