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Quo vadis, PTA?

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68 DIE PTA IN DER APOTHEKE | Dezember 2019 | www.diepta.de

PRAXIS

D

ie Zeit verändert die Anforderungen, die an die einzelnen Berufe ge­

stellt werden und es ist äußerst wichtig, dass sich die Aus­

bildung an den Erfordernissen der Realität orientiert. Es hat sicher kei­

nen Sinn, dass die angehenden PTA wochenlang Drogen aus Teemi­

schungen aussortieren, während neue Anforderungen an den Beruf wie beispielsweise der Umgang mit Rabattverträgen und die dahinterste­

henden pharmazeutischen Überle­

gungen nur gestreift werden können.

Nachdem jahrelang über die Neufas­

sung der Ausbildung und des Berufs­

bildes diskutiert wurde, aber keine Gesetzesvorlagen geschaffen wurden, hat Gesundheitsminister Spahn dem Bundeskabinett und Bundesrat einen Vorschlag unterbreitet. Gesetze, die sich mit der Änderung einer Aus­

bildung beschäftigen, bedürfen der Zustimmung des Bundesrates, der sogenannten Länderkammer. Der Bundesrat ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland.

Mit der Gründung der Bundesrepu­

blik hat man dem Bundesrat weit­

gehendes Mitbestimmungsrecht im Gesetzgebungsverfahren eingeräumt.

Es gilt als zentrales Merkmal der fö­

deralen Ordnung. Im Bundesrat ist jedes Bundesland vertreten. Je nach Verteilung der Parteien in den Regie­

rungen der Bundesländer kann die politische Auffassung des Gremiums völlig gegensätzlich zu den Vorstel­

lungen der Bundesregierung sein.

Das kann bei geplanten Gesetzge­

bungsverfahren den Prozess deutlich verlängern. Findet sich keine Mehr­

heit im Bundesrat bei der Zustim­

mung für ein Gesetz, das das Bun­

deskabinett schon verabschiedet hat, wird der Vermittlungsausschuss an­

gerufen. Dort wird diskutiert und ge­

rungen, um einen Kompromiss zu finden. Dabei kann viel Zeit ins Land gehen und je nachdem, wie die Än­

derung der bisherigen Ausbildungs­

ordnung ausfällt, brauchen auch die Schulen, die ausbildenden Apothe­

ken und die Überwachungsbehörden Zeit um alles korrekt umzusetzen.

Worum geht es? Bundeskabinett und Bundesrat sind sich in einigen Punkten uneins. Der erste Streit­

punkt ist die Länge der Ausbildung.

Der Gesetzentwurf sieht im Moment keine Verlängerung der Ausbildung vor. Die Auffassung des Bundesrates ist aber, dass mit den gestiegenen Anforderungen auch die Ausbil­

dungszeit verlängert werden sollte.

Idealerweise möchte man, dass sich praktische und theoretische Ausbil­

dung abwechseln. Das Kabinett sieht

POLITIK

Seit langer Zeit wird eine Erneuerung der Ausbildung für PTA heftig diskutiert.

Wie in allen Berufen müssen Ausbildungsinhalte und die dazugehörige Zeit, die man dafür aufwenden muss, regelmäßig überprüft werden.

Quo vadis, PTA?

© jacoblund / iStock / Getty Images

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bei dieser Vorstellung vor allem bei den Schulen Umsetzungsprobleme.

Die Länder sehen die mögliche Aus­

setzung der Beaufsichtigung der PTA durch den Apotheker eher kritisch, während die Bundesregierung an diesem Plan festhalten möchte. Da­

nach könnte ein Apothekenleiter PTA von der Vorlage der Rezepte spätestens nach Abgabe an den Pati­

enten freistellen. Die Abzeichener­

laubnis gibt heute schon den PTA das Recht Rezepte ohne direkte Vorlage zu beliefern. Erst nach Abgabe müs­

sen die Verordnungen den Apothe­

ker/innen unverzüglich vorgelegt werden. Dabei ist geplant, diese Kompetenzerweiterung an die Ab­

schlussnote zu knüpfen. Im Gesetzes­

entwurf steht, dass die Abschluss­

note mindestens GUT sein muss und die Berufserfahrung mindestens drei Jahre betragen muss. Ob diese Krite­

rien eine Aussage über die Fähigkeit und die möglichen Folgen daraus ausreichend sind, sollte noch einmal überprüft werden.

Bei den Ausbildungsinhalten wurde besonders im Bereich der Chemie

„entrümpelt“. Der Arbeitsaufwand der Prüfung von Ausgangstoffen ist durch die Prüfzertifikate und die neuen Techniken deutlich zurückge­

gangen. Dies soll sich auch in der Stundenzahl niederschlagen, die die Prüfungen von Arzneistoffen und Ausgangstoffen behandelt. Der Bun­

desrat ist nicht dieser Meinung und möchte gerne diese Ausbildungsin­

halte beibehalten.

Verständlicherweise hält sich die Be­

geisterung der Bundesländer, wenn es um Geld geht, sehr in Grenzen.

Bundesgesundheitsminister Spahn sagt schon lange, dass er die im Koalitionsvertrag vorgesehene Über­

nahme der Ausbildungskosten für Gesundheitsberufe durch den Staat umsetzen will. In seinem Entwurf findet man darüber aber nichts. Die Schulgeldfreiheit ist ein wichtiger Punkt, jungen Menschen den Eintritt in einen Beruf zu ermöglichen und dem Mangel an PTA zu begegnen.

Das ist Aufgabe des Staates und es wird höchste Zeit, dass dieses Ver­

sprechen aus dem Koalitionsvertrag eingelöst wird.

Es bleibt für alle Beteiligten zu hof­

fen, dass die Einigung über den Ge­

set zesentwurf schnell kommt. Es ist schließlich allen klar, dass die Ausbil­

dung modernisiert werden muss.  n Mira Sellheim, Apothekerin und Delegierte der Landesapothekerkammer Hessen

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