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Förderzuständigkeitsverordnung SK – SKFördZuVO

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Verordnung

der Sächsischen Staatskanzlei

zur Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen

(Förderzuständigkeitsverordnung SK – SKFördZuVO)

erlassen als Artikel 1 der Verordnung der Sächsischen Staatskanzlei und des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von

Förderprogrammen Vom 28. Juni 2019

Die Landesdirektion Sachsen ist zuständig für die Durchführung der Förderung von Projekten auf der Grundlage der RL Internationale Zusammenarbeit vom 28. Februar 2019 (SächsABl. S. 446).

Förderzuständigkeitsverordnung SK

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 20.07.2019 Seite 1 von 1

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