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Diese Informationen müssen von der Beratungsstelle zu Beginn einer Beratung der beratenen Person ausgehändigt werden.
Informationen zum Datenschutz für Beratene
Sie werden von einer Einrichtung beraten, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und/oder anderen öffentlichen Mitteln finanziert wird. Voraussetzung für den Bezug solcher Fördergelder ist, dass deren Verwendung geprüft wird.
Die Beratung wird von der Beratungsstelle dokumentiert. Die Erhebung der Daten ist ausschließlich notwendig für die Abrechnung der Beratungsstelle mit den Mittelgebern sowie für statistische Auswertungen.
Die Beratungsstelle erhebt folgende Daten über Ihre Person:
• Name und Vorname
• Wohnort (nur: Bremen / Bremerhaven / Umland)
• Datum und Uhrzeit der Beratung
Die Beratungsstelle ist zudem verpflichtet, weitere Daten zu erfassen, an den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen zu übermitteln und - ohne Angabe des Namens, Geburtstages und Wohnortes der beratenen Person - in eine Datenbank „VERA online“ einzustellen. Dies erfolgt allein zu dem Zweck der Erfüllung der Berichts- und Bewertungspflichten gemäß europarechtlicher Vorgaben. Diese Daten wird Ihr/e Berater/-in bei Ihnen erfragen (siehe Rückseite dieses Informationsblattes).
Im Rahmen von Überprüfungen durch die Europäische Kommission, die Rechnungshöfe, die Prüfbehörde oder die Verwaltungsbehörde für den Europäischen Sozialfonds einschließlich deren Zwischengeschalteter Stelle wird in die Daten Einsicht genommen. Die Speicherung der Daten erfolgt bis zum 31.12.2028. Wenn Kopien für die Prüfungsdokumentation gezogen werden müssen, werden die Namen geschwärzt.
Sie haben das Recht, auf Anforderung Einsicht in Ihre Beratungsakte zu nehmen.
Eine Verarbeitung und Weitergabe der oben aufgeführten Daten zu anderen als den genannten Zwecken findet weder seitens der Beratungsstelle noch seitens der ESF-Behörden statt.
Rechtsgrundlage für die Datenerhebung sind die Verordnung (EG) Nr. 1303/2013 Art. 65-67, die Verordnung (EG) Nr. 1304/2013 (ESF-Verordnung) Art. 14, die Verordnung (EG) Nr. 1046/2018 sowie die Leitlinien für Vereinfachte Kostenoptionen der KOM (EGESIF_14_0017).
Hinweis: Sofern weitere, gegebenenfalls für den Beratungsprozess relevante Informationen durch die Beratungsstelle separat erhoben und gespeichert werden, dürfen diese nicht an die ESF-Behörden oder an sonstige Dritte weitergegeben werden und müssen nach Abschluss des Beratungsprozesses von der Beratungsstelle vernichtet werden. Die Beratungsakte muss bei der Beratungsstelle getrennt von der Bestätigung über die erfolgte Beratung geführt werden.
Informationsblatt Datenschutz für Beratene
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Anlage:
Angaben der Beratungserhebung ohne Hinweis auf Name und persönliche Bezüge:
Geschlecht • weiblich
• nicht weiblich
Geburtsjahr Jahresfeld vierstellig
Migrationshintergrund
(Als Menschen mit Migrationshintergrund werden jene Personen erfasst, bei denen mindestens ein Elternteil Deutsch nicht als Muttersprache spricht oder bei denen
mindestens ein Elternteil nicht in Deutschland geboren wurde, eine nichtdeutsche
Nationalität hat oder eingebürgert wurde.)
• ja
• nein
• keine Angabe
Person im Kontext Fluchtmigration
(“Personen im Kontext Fluchtmigration” (PKF) sind Ausländerinnen und Ausländer mit einer Aufenthaltsgestattung, einer Aufenthalts- erlaubnis Flucht oder einer Duldung.)
• ja
• nein
• unbekannt
Alleinerziehend • ja
• nein
• keine Angabe
Gesundheitliche Beeinträchtigung • ohne Beeinträchtigung
• gesundheitlich beeinträchtigt
• behindert, aber nicht schwerbehindert
• schwerbehindert oder gleichgestellt
An- / ungelernt • ja
• nein
• keine Angabe Status
(bezogen auf den Arbeitsmarkt)
• Schüler/-in
• Student/-in
• Auszubildende/-r
• Erwerbstätig
• Erwerbstätig mit ALG II-Bezug
• Gemeldete Arbeitslose mit ALG I-Bezug
• Gemeldete Arbeitslose mit ALG II-Bezug
• Gemeldete Arbeitslose ohne Bezug
• Nicht-gemeldete Arbeitslose
• Berufsrückkehrer/-innen
• Personen in Eltern(teil-)zeit
• Junge Erwachsene im Übergangssystem
• sonstige