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6/9/2020 1

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Academic year: 2022

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(1)

Medienorientierung «Leben mit COVID-19»

2

Programm

Regierungspräsident Isaac Reber

Wo stehen wir heute?

Leben mit COVID-19

Regierungsrätin Kathrin Schweizer

(2)

Programm

Regierungsrat Dr. Anton Lauber

Unterstützungsmassnahmen Kanton Basel-Landschaft

Geschäftsmieten: Umsetzung Motion 2020/226

Bundesprogramm Start-up-Bürgschaften

Auswirkungen AFP 2021–2024 Regierungsrätin Monica Gschwind

Teilaufhebung Corona-Notverordnung IIIa

Sekundarstufe II: Planung Schuljahr 2020/21

Lehrstellensituation

Unterstützung Kulturbereich Regierungspräsident Isaac Reber

Würdigung und Ausblick

Regierungspräsident Isaac Reber

4

(3)

Wo stehen wir heute - Lage Bund

16. März Notlage BL Ausserordentliche Lage Bund

6. Juni 3. Lockerung 27. April

1. Lockerung

Einzelne Lockerungen 11. Mai

2. Lockerung

6

Entwicklung Fallzahlen international

u/data/new-cases, 31. Mai 2020

(4)

Wo stehen wir heute – Lage BL

Quelle: KKS BL, 8. Juni 2020

Stand 8. Juni 2020

845 Fälle kumuliert

6 aktive Fälle

35 Todesfälle

804 Geheilte

Keine Hospitalisierungen seit 26. Mai 2020

8

Wo stehen wir heute – BL im Quervergleich

(5)

 Dank Disziplin sind Lockerungen der Massnahmen und Aufheben der

«Notlage» möglich.

Das Virus bleibt,

Eigenverantwortung rückt wieder ins Zentrum:

• Abstand halten

• mehr Arbeiten im Home-Office

• Hygienevorschriften einhalten

• Wer krank ist, bleibt zu Hause

 Schutzkonzepte: So lange wie nötig.

Aufheben, so bald wie möglich.

«Leben mit COVID-19»

Regierungsrätin Kathrin Schweizer

10

(6)

Kantonaler Krisenstab 14 Wochen im Einsatz

12

14 Wochen Kantonaler Krisenstab – mehr als nur Zahlen 95 Rapporte

(7)

14 Wochen Kantonaler Krisenstab – mehr als nur Zahlen

4’000

Bestellungen Lieferungen

14

14 Wochen Kantonaler Krisenstab – mehr als nur Zahlen

9’193 Personen in 2 Abklärungs- stationen

(8)

14 Wochen Kantonaler Krisenstab – mehr als nur Zahlen

716 Einsätze mobiler Testteams

16

14 Wochen Kantonaler Krisenstab – mehr als nur Zahlen

10’594

Zivilschutztage

(9)

14 Wochen Kantonaler Krisenstab – Zahlen

9’193 Personen in den Abklärungsstationen (Lausen: 3’030, Münchenstein: 6’163)

3’085 Anrufe auf der Hotline

4’000 Bestellungen und Lieferungen von Schutzmaterialien 10’594 geleistete Zivilschutztage

7’376 geleistete Armeetage 716 Einsätze mobiler Testteams

95 Rapporte

500 Beantwortete Medienanfragen CHF

10.6 Mio.

Bisherige Kosten KKS (ohne Zivilschutz)

 Überführung der Aufgaben KKS in die ordentlichen Verwaltungs- strukturen

 Bereitstellung KKS für den Fall einer Eskalation

18

Kantonaler Krisenstab KKS

(10)

Regierungsrat Thomas Weber

Seit 11. Mai 2020 Contact Tracing zur Verhinderung von Covid-19-Übertragungen (Beschluss BR vom 29.4.2020)

Kontaktaufnahme mit Covid-19 positiv getesteten Personen und deren Kontaktpersonen.

Positiv getestete Personen und Kontaktpersonen werden in die Isolation/Quarantäne gewiesen.

3,2 bis maximal 8,8 FTE sind im Amt für Gesundheit mit dieser Aufgabe betraut (Fachpersonen mit medizinischem Hintergrund)

Kosten rund CHF 300’000

20

Contact Tracing

(11)

Interventionsmanagement

Empfehlung WHO Infektionskrankheiten Interventionsmanagements- System (IMS)

22

Interventionsmanagement

Covid-19

(12)

Interventionsmanagement

Einrichtung flexibler Abklärungsstationen und

mobiler Einheiten

Koordinierte Führung

Wissenschaftliche Unterstützung

24

Abklärungsstation Lausen

(13)

Mobile Einheiten

26

Interventionsmanagement

wissenschaftliche Begleitgruppe

(14)

Flexibles Interventionsmanagement

28

Interventionsmanagement

Zweite COVID-Welle optimal begegnen

Lehren aus der Bewältigung der ersten Welle ziehen

Noch besser für die Zukunft gewappnet

sein

Innerhalb der Strukturen der

Verwaltung Ziele

(15)

Interventionsmanagement

• Einrichtung einer «Teilstab Pandemie analogen» Struktur im Zusammenhang mit der Einheit für Infektionskrankheiten / Epidemien im Amt für Gesundheit

IMS

• Nachfolgelösung für die

Abklärungsstationen Münchenstein und Lausen sowie die mobilen Einheiten: längerfristig betreibbar und flexibel je nach Bedarf.

IMS

30

Kosten Interventionsmanagement

Einschätzung aus heutiger

Hängt von der Entwicklung der Epidemie

ab

Ist flexibel auf- und ggfs.

(16)

Spitallandschaft BL nach Corona

32

Spitallandschaft BL im «Leben mit Covid-19»

Standort Bruderholz des Kantonsspitals Baselland bleibt «COVID-19-Referenzspital»

Referenzspital wird seit dem 27. April 2020 als sogenanntes «Hybridspital» geführt

Im Bruderholzspital werden für «Leben mit COVID- 19» 50 Betten auf der Normalstation und 10 Betten

auf der Intensivpflegestation vorgehalten

Die Eskalation hin zu einem reinen COVID-19-

(17)

Aufbauphasen im Covid-19 Referenzspital

34

(18)

Regierungsrat Dr. Anton Lauber

Massnahme Betrag

(in Mio. Franken)

Nicht rückzahlbare Soforthilfen 39,1

Unterstützung Lehrbetriebe 1,2

Verzicht auf Verzugszins 13,5

FEB 6,5

Kultur 4,0

Total I 64,3

Abzgl. Kompensation FEB über Finanzausgleich 6,5

Total II 57,8

36

Unterstützungsmassnahmen Corona Kanton BL

(19)

Soforthilfe: Unterstützte Betriebe

Vorlage des Regierungsrats vom 9. Juni 2020:

Bezugsberechtigung analog Soforthilfe

BL zahlt Mieter 1/3 der Nettomieten April bis Juni,

wenn Vermieter auf 1/3 verzichtet, maximal 9000 Franken

Verrechnung mit Soforthilfe

38

Geschäftsmieten: Umsetzung Motion Koller

(20)

Inserierte Mieten in Franken pro Monat (Nettomiete) pro Objekt (y-Achse, gekappt bei 25'000 Franken) und kumulative Häufigkeiten in Prozent (x-Achse).

Stichprobe: Knapp 2’000 seit 2016 ausgeschriebene Flächen im Kanton Basel-Landschaft mit Nutzung Gewerbe oder Verkauf.

Quelle: Wüest Partner

Geschäftsmieten: Verteilung der Mietzinsen

Ziel: Unterstützen von aussichtsreichen Start-ups mit COVID-19- Pandemie-bedingten Liquiditätsengpässen über das Bürgschaftswesen

Die Bürgschaft bis zu 1 Mio. Franken wird durch 65 Prozent vom Bund und zu 35 Prozent vom Kanton oder vermittelten Dritten getragen.

Das Gesamtvolumen der Bürgschaften darf 154 Mio. nicht überschreiten.

Antragsberechtige Start-Ups:

Nachweis COVID-19 bedingte Beeinträchtigung und Liquiditäts- Engpass

Rechtsform einer AG oder GmbH mit Sitz im teilnehmenden Kanton;

Eintrag in HR zwischen 1.1.2010 und 1.3.2020

Nicht in Konkurs- oder Liquidations- oder Nachlassverfahren, nicht überschuldet OR725

Geschäftsmodell skalierbar, wissenschafts- oder technologiebasiert und

40

Bundesprogramm Start-up-Bürgschaften

(21)

Bürgschaft des Kantons delegiert an BLKB

Einreichen des Gesuchs über easygov.swiss

1. Prüfung des Gesuchs durch Standortförderung: Geschäftsmodell

2. Prüfung seitens BLKB: Finanzierung des Unternehmens durch Jury 100 für’s Baselbiet

Falls Prüfungen positiv: Weitergabe an BG-Mitte: definitiver Entscheid

Bürgschaft wird durch BG-Mitte 65 Prozent und BLKB 100 für’s Baselbiet 35 Prozent ausgerichtet

Kreditdarlehen exklusiv durch die BLKB an Start-up

Bisher drei Anmeldungen von Pharma Start-ups Vorgehen im Kanton BL

 Ergriffene Massnahmen belasten Haushalt stark

 Wirtschaftliche Folgen führen zu deutlich tieferen Steuererträgen gegenüber bisheriger Planung

 Unsicherheit der Prognosen ausserordentlich hoch

42

Neue Ausgangslage für den AFP 2021–2024

(22)

Erarbeitete finanzpolitische Reserven nutzen und mittelfristig erhalten Strategie 2021–2024

Anwendung der Schuldenbremse vermeiden

Zukünftige Belastbarkeit des Kantonshaushalts sicherstellen

Rasche Erholung der Wirtschaft ermöglichen Erneutes Entlastungsprogramm verhindern

Regierungsrätin Monica Gschwind

44

(23)

Bundesverordnung zur Kinderbetreuung

 Bundesverordnung zur Kinderbetreuung vom 20. Mai 2020

 Kantonale Regelungen zur Ausfallentschädigung übersteuert:

 Elternbeiträge Betreuungsverzicht bis am 17. Juni 2020 nicht geschuldet

 Einrichtungen können Ausfallentschädigung geltend machen

 Kantone müssen Entschädigung nach Bundesregelung ausrichten, Abgeltung zu 100 %, auch für Ausserkantonale

 Angebote der Gemeinden sind ausgenommen

 Kosten öffentliche Hand sind infolge Bundesregelung höher

46

Teilaufhebung Corona-Notverordnung IIIa

 Die Corona-Notverordnung IIIa zur Sicherstellung des Betreuungsangebots wird per 17. Juni 2020 teilweise aufgehoben

 keine speziellen Regelungen und Massnahmen mehr notwendig (aber: Schutzkonzept)

(24)

Sekundarstufe II: Auf dem Weg zum Leben und Unterricht mit COVID-19

 Neues Konzept des Bundes eröffnet neue Chancen

 Forderung nach Lockerung der 2-Meter-Abstandsregelung bei systematischen Monitoring und Tracing

 Die Entwicklung der Pandemie ist unklar:

 Szenario 1 «Pandemie» – Fernunterricht

 Szenario 2 «Lockerung» – Mischform

 Szenario 3 «Neue Normalität» – Unterricht vor Ort

48

Sekundarstufe II: Praxistest Szenario «Lockerung» im Juni 2020

 Umgestaltung von Räumlichkeiten

 Schülerschaft vor Ort im Turnus (bis ¼ vor Ort)

 Klassenhalbtage

 MINT-Praktika (Halbklassenunterricht mit verlängerten Lektionen)

 Individualgespräche, Coaching und Beratung

Zusätzlich Zeugnisübergabe und Verabschiedungen vor Ort

(25)

Sekundarstufe II: «Neue Normalität» ab Schuljahr 2020/21

 «Neue Normalität» wird angestrebt

 abhängig von:

 Vorgaben Bund und EDK

 Gesundheitszustand der Bevölkerung in BL im August

 Umgang mit der 2-Meter-Abstandsregelung

 Unterricht mit Masken klären

 Verfügbarkeit von speziellem Mobiliar

 Konzeptionelle Ausarbeitung bis Anfang August

50

Lehrstellensituation Prognosen Bund:

Schweizweiter Rückgang von 5'000 bis 20'000 Lehrstellen in den nächsten fünf Jahren

Aktuelle Situation Kanton:

(26)

Monitoring Lehrstellensituation BL

Fokus 3 Lehrbetriebe BL Ausbildungsbereitschaft Fokus 1

Sekundarstufe I, ZBA, Berufsintegration

Anschlusslösungen

Fokus 2 Lehrverträge neue Lehrverträge

Fokus 4 wirtschaftliche Entwicklung BL?

Einschätzung Lehrstellensituation

BL

gesamt- schweizerische

Sicht

52

Monitoring 1 (Suche nach Lehrstellen)

(27)

Monitoring 2 (Entwicklung Lehrstellen)

54

Lehrstellensituation: Massnahmen

Bestehende Strukturen stärken

Aktualisierung des Lehrstellen-Nachweises (LENA)

Jugendliche für Lehrstellensuche motivieren, die am Zentrum für Brückenangebote (ZBA) zugelassen sind

Zusätzliche Anmeldefenster für Brückenangebote

Mentoring beider Basel fördern

Vernetzung Berufsintegration und Ausbildungsberatung

Vorlehre stärken

(28)

Kulturbereich: Stand und Massnahmen

 COVID-19-Verordnung Kultur des Bundesrats:

Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende und

Kulturunternehmen bis 20. September 2020 für Ausfälle bis 31. Oktober 2020

 CHF 8,102 Mio. zur Verfügung (je hälftig finanziert durch Bund und Kanton)

 Solidarische Beteiligung an Ausfallentschädigungen von BS- Institutionen, die in der Kulturvertragspauschale

eingebunden sind, in Höhe von max. CHF 1,33 Mio.

 Aktuell 102 Gesuche um Ausfallentschädigung, beantragte Summe rd. CHF 13,2 Mio. (Stand 5. Juni 2020)

 Gesuchbearbeitung durch kulturelles.bl

Regierungspräsident Isaac Reber

56

(29)

Regierungsrat hat entschlossen, innovativ und verantwortungsbewusst gehandelt:

rasch: erster (Deutschschweizer) Kanton bei Notlage und Aufhebung

professionell: Führungsunterstützung und Arbeit KKS

als erster Kanton mobile Testteams

Corona-Referenzspital Bruderholz

zwei Abklärungsstationen (Münchenstein, Lausen)

unterstützend: sehr schnelle und wirksame finanzielle Leistungen mit Soforthilfe für Unternehmen (7‘500-10‘000 Franken), Unterstützung für Lehrbetriebe, Verzicht auf Verzugszinsen bei Staatssteuer u.a.

Schulen haben schnell auf Homeschoolingumgestellt

Lehren aus der Pandemie: Regierungsrat plant Zwischenbericht zu Handen des Landrats auf Ende 2020

Würdigung und Ausblick

Fragen und Antworten

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