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Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt; Bebauungsplan Nr. 663 “Zwischen Wormser Straße und Alter Frankenthaler Weg“ Stadtteil: Oggersheim

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Das Amtsblatt erscheint mindestens einmal wöchentlich und ist bei folgenden Einrichtungen der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein erhältlich: Bürgerservice im Rathaus mit den Außenstellen Oggersheim, Oppau und Achtmorgenstraße 9, sowie in den Büros der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher; darüber hinaus wird das Amtsblatt im Internet auf www.ludwigshafen.de veröffentlicht.

Herausgabe

Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich

Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de

Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe - Nr.: 41/2017 ausgegeben am: 12. Juli 2017

Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt;

Bebauungsplan Nr. 663 “Zwischen Wormser Straße und Alter Frankenthaler Weg“

Stadtteil: Oggersheim

Der Stadtrat der Stadt Ludwigshafen am Rhein hat in seiner Sitzung am 26.06.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 663 „Zwischen Wormser Straße und Alter Frankenthaler Weg“ aufzustellen.

Der Beschluss beruht auf § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch. Der Bebauungsplan erhält die Nr. 663 und die Bezeichnung „Zwischen Wormser Straße und Alter Frankenthaler Weg“.

Ziel der Planung ist es, die innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 663 „Zwischen Wormser Straße und Alter Frankenthaler Weg“ vorhandenen Nachverdichtungs- und Umnutzungspotentiale zu nutzen, dabei aber ein wohn- und nachbarverträgliches Maß zu wahren.

Da im Oggersheimer Ortskern und dessen Umgebung kaum Flächen für eine neue Wohnbebauung zur Verfügung stehen, wird eine Umnutzung bestehender Nebenanlagen zu Wohnzwecken durchaus als sinnvoll erachtet. Diese bedarf jedoch klarer Vorgaben.

Diese Vorgaben sollen durch den Bebauungsplan festgelegt werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 663 „Zwischen Wormser Straße und Alter Frankenthaler Weg“ umfasst eine Fläche von etwa 1,16 ha und ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan. Er wird begrenzt:

im Norden: durch das Flurstück Nr. 491/5 der Gemarkung Oggersheim, im Osten: durch die Wormser Straße,

im Süden: durch das Flurstück Nr. 308/3 der Gemarkung Oggersheim sowie im Westen: durch den Alten Frankenthaler Weg.

Das Bebauungsplanverfahren dient der Innenentwicklung und wird gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt, unter Inanspruchnahme der Verfahrenserleichterungen nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 BauGB.

Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB wird abgesehen, da durch die Aufstellung des Bebauungsplanes keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind.

Auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsschritte gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet; die Öffentlichkeit kann sich beim Bereich Stadtplanung der Stadt Ludwigshafen am Rhein,

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Der Beschluss beruht auf § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch. Der Bebauungsplan erhält die Nr. 655 und die Bezeichnung „Neuwiesenstraße“.

Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnraumflächen an diesem Standort zu schaffen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 655 „Neuwiesenstraße“ ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan und umfasst einen Teil des Flurstückes 1246/6 der Gemarkung Friesenheim. Das Plangebiet mit ca. 1.500 m² wird im Norden und Osten durch die Randeingrünung sowie den unmittelbar angrenzenden Bebauungsplan 557 „Altrheinwiesen-Neuwiesen“ begrenzt. Im Süden und Westen wird der Geltungsbereich durch die Neuwiesenstraße begrenzt.

Der Bebauungsplan Nr. 655 „Neuwiesenstraße“ dient der Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den Wohnungsbau sowie der Nachverdichtung. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

Des Weiteren wird im beschleunigten Verfahren von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch und von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB abgesehen, da durch die Aufstellung des Bebauungsplanes keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind.

Auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsschritte nach § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch wird verzichtet; die Öffentlichkeit kann sich bei der Stadtplanung der Stadt Ludwigshafen am Rhein, Rathausplatz 20, Zimmer 301 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planungen unterrichten lassen und sich in der Zeit vom

20. Juli bis einschließlich 2. August 2017

zur Planung äußern.

Wenn die Planung fortgeschritten ist, wird der Öffentlichkeit außerdem im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut die Möglichkeit der Beteiligung eingeräumt.

Ludwigshafen am Rhein, den 03.07.2017 Stadtverwaltung

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Dieter Feid Beigeordneter

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Geltungsbereich:

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen der Gemeindeordnung über die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) oder über die Einberufung und die Tagesordnung zu Sitzungen des Stadtrates (§ 34 GemO) ist nach

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Stadtverwaltung geltend gemacht wird.

Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt;

Bebauungsplan Nr. 631a “In der kurzen Mörschgewanne - Änderung“

Stadtteil: Rheingönheim

Der Stadtrat der Stadt Ludwigshafen am Rhein hat in seiner Sitzung am 26.06.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 631a „In der kurzen Mörschgewanne - Änderung“ aufzustellen.

Der Beschluss beruht auf § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Der Bebauungsplan erhält die Nr. 631a und die Bezeichnung „In der kurzen Mörschgewanne - Änderung“.

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des vorhandenen Gewerbebetriebs zu schaffen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 631a „In der kurzen Mörschgewanne - Änderung“ liegt in der Gemarkung Rheingönheim. Er umfasst den Bereich, der von dem Gewerbegebiet „In der Mörschgewanne“, der B44, dem P + R-Parkplatz im Bereich der Anschlussstelle Ludwigshafen-Mundenheim sowie der Hauptstraße (L 534) in Rheingönheim begrenzt wird. Er entspricht somit dem Geltungsbereich A des aktuell gültigen Bebauungsplans Nr. 631 „In der kurzen Mörschgewanne“. Die genaue Lage ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt.

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der kurzen Mörschgewanne – Änderung“ wird entsprechend nach § 13a Abs. 4 BauGH im beschleunigten Verfahren durchgeführt, unter Inanspruchnahme der Verfahrenserleichterungen nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 BauGB.

Die Planung umfasst weiterhin eine Fläche von ca. 3,4 ha mit einer versiegelbaren Fläche von ca. 2,1 ha. Es liegt somit geringfügig über dem Maß ab dem eine überschlägige Prüfung der Umweltauswirkungen gemäß

§ 13a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BauGB notwendig ist.

Der aktuelle Plan wurde im Regelverfahren gemäß §§ 2 ff BauGB aufgestellt. In dem Zusammenhang sind bereits sowohl ein umfassender Umweltbericht erstellt worden, der der entsprechenden Begründung beigefügt ist, als auch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von Umweltauswirkungen getroffen. Auswirkungen der geplanten Änderungen wären lediglich auf die Frischluftschneise zu erwarten. Dies wurde bereits gutachterlich betrachtet. Die Überprüfung der Kriterien nach Anlage 2 BauGB ergibt, dass der Bebauungsplan Nr. 631a „In der kurzen Mörschgewanne – Änderung“ keine erheblichen Umweltauswirkungen hat. Durch den Bebauungsplan wird weder die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG erforderlich ist, noch gibt es Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Schutzgüter nach § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB. Die Voraussetzungen des § 13 a BauGB sind daher erfüllt.

Auf die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie den Umweltbericht nach § 2a BauGB wird verzichtet.

Die frühzeitigen Beteiligungsschritte nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB müssen nicht durchgeführt werden.

Die Öffentlichkeit kann sich beim Bereich Stadtplanung der Stadt Ludwigshafen am Rhein, Rathausplatz 20, Zimmer 301 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planungen unterrichten lassen und sich in der Zeit vom

20. Juli bis einschließlich 2. August 2017

zur Planung äußern.

Wenn die Planung fortgeschritten ist, wird der Öffentlichkeit außerdem im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut die Möglichkeit der Beteiligung eingeräumt.

Ludwigshafen am Rhein, den 03.07.2017 Stadtverwaltung

gez.

Dieter Feid Beigeordneter

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Geltungsbereich:

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen der Gemeindeordnung über die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) oder über die Einberufung und die Tagesordnung zu Sitzungen des Stadtrates (§ 34 GemO) ist nach

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Stadtverwaltung geltend gemacht wird.

Öffentliche Bekanntmachung

Pflege- und Unterhaltungsarbeiten an Gewässern II. Ordnung im Verbandsgebiet des Gewässerzweckverbandes Rehbach- Speyerbach

Der Gewässerzweckverband führt derzeit Pflege- und Unterhaltungsarbeiten an Gewässern II. Ordnung im Verbandsgebiet (Speyer-, Woog- und Rehbach) durch. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis Ende 10.

September andauern. Bezüglich der Durchführung der Unterhaltungsarbeiten verweisen wir auf die §§ 39, 41 des Wasserhaushaltsgesetzes und die §§ 34, 40 Landeswassergesetz.

Ludwigshafen am Rhein, den 10.07.2017 Gewässerzweckverband Rehbach-Speyerbach gez.

Clemens Körner Verbandsvorsteher

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Ausschreibungen der Stadt Ludwigshafen

Öffentliche Ausschreibungen der Stadt Ludwigshafen finden Sie ab sofort unter www.auftragsboerse.de.

Dort können Sie alle Ausschreibungsunterlagen kostenlos abrufen!

Es ist Ziel der Stadt Ludwigshafen die Umsetzung der elektronischen Vergabe weiter zu stärken.

Um die Vergabevorgänge zwischen Auftraggeber und Bietern möglichst einfach und effizient zu gestalten, hat sich die Stadt Ludwigshafen der neuen und optimierten E-Vergabeplattform der Metropolregion Rhein-Neckar angeschlossen.

Referenzen

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